[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10312
17. Wahlperiode 16. 07. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Petra Crone,
Steffen-Claudio Lemme, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/10175 –
Alternde Gesellschaft und Gesundheitssystem – Prävention und Rehabilitation
statt Zusatzbeiträge
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Lebenserwartung nimmt seit Jahrzehnten kontinuierlich zu. Im Jahr 2060
wird jeder Dritte mindestens 65 Jahre alt sein und die durchschnittliche
Lebenserwartung von Frauen vermutlich zwischen 89 und 91 Jahren liegen.
Waren 2008 noch 25,6 Prozent der Menschen in Deutschland 60 Jahre und älter,
so prognostiziert das Statistische Bundesamt für 2050 einen Anstieg auf 38,9
Prozent für diese Altersgruppe.
Diese Zahlen sind im Grunde positiv. Zeigen sie doch den Anstieg an
gesunden Jahren aufgrund der Erfolge in der Medizin und bei den
Lebensverhältnissen der Menschen. Doch wird die Alterung der Gesellschaft vor allem im
Bereich der gesundheitlichen Versorgung häufig negativ problematisiert und als
Begründung für Kürzungen herangenommen. So wurde die Einführung der
einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge in der gesetzlichen
Krankenversicherung auch unter Bezugnahme auf die Alterung der Gesellschaft begründet.
Auch die Bundesregierung und die sie tragenden Bundestagsfraktionen
hinterlassen immer wieder den Eindruck, Einschnitte in der gesundheitlichen
Versorgung oder Kopfpauschalen würden wegen der alternden Gesellschaft
vonnöten sein. Die Alterung der Gesellschaft wird als der wesentliche
Kostentreiber im Gesundheitssystem dargestellt. Demografisch bedingte
Kostensteigerungen spielen aber bei den Gesundheitskosten eine wesentlich geringere
Rolle als der medizinisch-technische Fortschritt.
In welchem Maße die Alterung der Gesellschaft tatsächlich zu Mehrkosten
führen, diese verhindert werden können und wie ein stereotypes negatives
Altersbild in Bezug auf Gesundheitsreformen verhindert werden kann, sind
wichtige Fragen für eine solidarische Gesundheits- und Sozialpolitik.
Die Kleine Anfrage dient dazu, über neue Erkenntnisse in diesem Bereich zu
informieren und aktuelle Daten für eine differenzierte Sichtweise zu erhalten. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 13. Juli 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10312 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Vor 30 Jahren lebten in Deutschland auf 100 Menschen im Alter von 20 bis
60 Jahren 36 Menschen, die 60 Jahre und älter waren. Dieser sogenannte
Altenquotient liegt heute bei 48. Nach der aktuellen Bevölkerungsprognose des
Statistischen Bundesamtes wird er bis 2050 auf 91 ansteigen. Hieraus wird
deutlich, dass die wesentlichen Herausforderungen des demografischen Wandels
noch vor uns liegen. Die demografische Entwicklung hatte in den letzten 30
Jahren einen eher untergeordneten Erklärungsanteil an der beobachteten
Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen. Neben der Ausgabenentwicklung ist bei der
Bewertung, in wieweit die zukünftige demografische Entwicklung eine
Herausforderung für das Gesundheitssystem darstellt, auch die Einnahmeseite zu
berücksichtigen. Eine einkommensabhängige Finanzierung ist den Folgen des
demografischen Wandels dabei stärker ausgesetzt als eine
einkommensunabhängige Finanzierung.
Hinsichtlich des medizinisch-technischen Fortschritts ist sich die Wissenschaft
darüber einig, dass dieser in der Vergangenheit für einen erheblichen Anteil des
beobachteten Ausgabenanstiegs verantwortlich war. Der Einfluss des
medizinisch-technischen Fortschritts auf die zukünftige Entwicklung der
Gesundheitsausgaben wird dagegen kontrovers diskutiert.
Unstrittig ist in der wissenschaftlichen Diskussion, dass die
Gesundheitsausgaben in der Zukunft ansteigen werden. Eine verantwortungsvolle
Gesundheitspolitik hat diese Erkenntnisse bei der zukunftsfesten Ausgestaltung des
Gesundheitssystems zu berücksichtigen. Die Bundesregierung begegnet den
Herausforderungen des demografischen Wandels und des medizinischen
Fortschritts u. a. durch eine nachhaltige Ausgestaltung der Finanzierung. Mit der
Weiterentwicklung der einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge und des
Sozialausgleichs wird die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gegenüber
einer ausschließlich einkommensabhängigen Finanzierung stabilisiert und
weniger anfällig gegenüber der demografischen Entwicklung. Dies verhindert
nach Auffassung der Bundesregierung ein „negativ stereotypes Altersbild“ und
trägt dazu bei, dass auch zukünftig alle Versicherten der gesetzlichen
Krankenversicherung am medizinischen Fortschritt gleichermaßen teilhaben können.
Hiervon profitieren in besonderer Weise die älteren Mitglieder unserer
Gesellschaft.
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Korrelation von
demografischer Entwicklung und Gesundheitskosten im Gesundheitssystem?
a) Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die wesentlichen Gründe
für Kostensteigerungen im Gesundheitssystem in den letzten 30 Jahren,
und auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert diese
Ansicht?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Kosten der
demografischen Entwicklung im Gesundheitssystem in den letzten
30 Jahren und deren jährliche Entwicklung, und auf welchen
wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert dies?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Korrelation von
demografischer Entwicklung und den Ausgaben der gesetzlichen
Krankenversicherung für Arzneimittel, und auf welchen wissenschaftlichen
Erkenntnissen basiert dies?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Korrelation von
demografischer Entwicklung und den Ausgaben der gesetzlichen
Krankenversicherung für ärztliche Behandlung, und auf welchen
wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert dies?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Korrelation von
demografischer Entwicklung und den Ausgaben der gesetzlichen Kran-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10312kenversicherung für zahnärztliche Behandlung, und auf welchen
wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert dies?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Korrelation von
demografischer Entwicklung und den Ausgaben der gesetzlichen
Krankenversicherung für die Krankenhausbehandlung, und auf welchen
wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert dies?
g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Korrelation von
demografischer Entwicklung und den Ausgaben der gesetzlichen
Krankenversicherung für Heil- und Hilfsmittel, und auf welchen
wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert dies?
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Kosten
aufgrund von Leistungs- und Zugangsausweitungen in den letzten 30
Jahren und deren jährliche Entwicklung?
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausgaben der
gesetzlichen Krankenversicherung insbesondere im ländlichen Raum
und deren Entwicklung in den vergangenen drei Jahrzehnten und deren
jährliche Entwicklung?
j) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Kostenentwicklung im Gesundheitswesen unter expliziter Berücksichtigung der
Teuerung in den letzten 30 Jahren und deren jährliche Entwicklung?
k) Teilt die Bundesregierung die Ansicht wissenschaftlicher Studien,
wonach der größte Kostentreiber im Gesundheitssystem der medizinische
Fortschritt und nicht demografiebedingte Kosten sind, und auf welchen
wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert diese Ansicht?
Der Zusammenhang zwischen der Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen
insgesamt – und speziell in der GKV – mit der demografischen Entwicklung und
dem medizinisch-technischen Fortschritt wird seit Jahrzehnten öffentlich und in
der wissenschaftlichen Literatur diskutiert und analysiert. Hierzu äußert sich
u. a. der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im
Gesundheitswesen regelmäßig in seinen Gutachten, ebenso wie die Altenberichte der
Bundesregierung. Im deutschsprachigen Raum widmen sich dem Thema der
Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen und möglichen
Erklärungsansätzen zudem u. a. Veröffentlichungen von Breyer, Busse, Felder, Fries, Häussler,
Ulrich und Zweifel. Für den internationalen Bereich existieren
Veröffentlichungen bei der OECD (Martins, del la Maisoneuve; 2006; „Projecting Health Care
Expenditure: What are the main drivers?“) und im aktuellen Bericht der
Europäischen Kommission zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen (The 2012
Ageing Report).
Grundsätzlich tragen sowohl demografischer Wandel wie auch medizinischer
und medizinisch-technischer Fortschritt zu Ausgabensteigerungen im
Gesundheitswesen und der GKV bei, deren jeweiliges Gewicht unterschiedlich
bewertet wird. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass beide Faktoren miteinander
und mit anderen Effekten zusammenwirken. Tabelle 1 gibt Auskunft über die
Ausgabenentwicklung der GKV in den wesentlichen Leistungsbereichen in den
vergangenen dreißig Jahren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Werte für
die Jahre 1980 und 1990 sich ausschließlich auf die Entwicklung der Ausgaben
im früheren Bundesgebiet beziehen. Bei der Bewertung der Entwicklungen ist
ergänzend zu berücksichtigen, dass diese neben dem demografischen Wandel
und dem medizinischen Fortschritt zusätzlich durch eine Reihe weiterer
Faktoren maßgeblich beeinflusst werden. Hierzu zählen die Entwicklung der
Anzahl der Leistungserbringer, das Inanspruchnahmeverhalten der Versicherten,
die Vertragsgestaltung zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern
sowie der Wettbewerb. Weiterhin spielen gesetzliche Regelungen, Einflüsse der
Rechtsprechung und Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses
Drucksache 17/10312 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeeine zentrale Rolle für die Ausgabenentwicklung in den einzelnen
Leistungsbereichen der GKV
Tabelle 1: Ausgaben in der GKV nach ausgewählten Leistungsarten in
Deutschland
Der Erklärungsanteil der demografischen Entwicklung an der
Gesamtentwicklung der Gesundheitsausgaben in den letzten 30 Jahren wird in den meisten
wissenschaftlichen Veröffentlichungen für gering gehalten. Der sogenannte
rein demografische Effekt – also der Anteil des durch die demografische
Entwicklung verursachten Ausgabenanstiegs im Verhältnis zur Entwicklung der
Gesamtausgaben – wird beispielsweise bei der OECD basierend auf
Regressionsanalysen für die OECD-Staaten auf ca. 10 Prozent beziffert. Wie bereits in
der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt, ist dieser Wert jedoch
keine geeignete Orientierungsgröße bezüglich der Bedeutung des
demografischen Wandels für die zukünftige Entwicklung des Gesundheitssystems.
Wissenschaftliche Studien zum Einfluss nominaler Preissteigerungen auf die
Entwicklung der Gesundheitsausgaben sind der Bundesregierung nicht
bekannt. Dies ist insbesondere dadurch zu erklären, dass beim beobachteten
Anstieg der Gesundheitskosten je Versichertem in der Vergangenheit nominale
Preisveränderungen und Preisveränderungen, die neuen Behandlungsmethoden
oder sonstigen Qualitätsverbesserungen geschuldet sind, nicht getrennt erfasst
werden können.
Für die Vergangenheit wird der medizinisch-technische Fortschritt unstrittig als
der wichtigste Erklärungsfaktor für die in diesem Zeitraum beobachtete Ausga-
Ausgaben in der GKV insgesamt nach ausgewählten Leistungsarten in Deutschland
Quelle: BMG
1980 1990 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Leistungen insgesamt 43,95 68,63 125,9 130,6 134,3 136,2 131,2 134,8 138,7 144,4 150,9 160,4 165,0 168,7
darunter:
Ärztliche Behandlung* 8,05 12,8 22,0 22,4 22,8 23,3 21,9 22,0 22,7 23,6 24,6 26,4 27,1 27,6
Zahnärztliche Behandlung o.ZE 2,13 4,18 7,7 7,9 8,0 8,0 7,6 7,5 7,7 7,9 8,0 8,2 8,3 8,5
Zahnersatz 0,69 2,47 3,5 3,7 3,5 3,8 3,7 2,4 2,7 2,8 2,9 3,0 3,1 3,2
Zahnärztl. Behandl. insg. 2,82 6,65 11,2 11,6 11,5 11,8 11,3 9,9 10,4 10,7 10,9 11,2 11,4 11,7
Arzneimittel 6,43 11,16 19,4 21,6 22,7 23,4 21,1 24,7 25,1 27,0 28,4 30,0 30,2 29,0
Hilfsmittel 4,82 1,90 5,5 5,7 5,9 6,2 5,2 5,2 5,3 5,5 5,7 5,9 6,0 6,3
Heilmittel 3,75 1,51 3,1 3,2 3,7 3,9 3,6 3,7 3,8 3,9 4,2 4,3 4,6 4,9
Heil- u.Hilfsmittel insg. 8,57 3,41 8,6 8,9 9,6 10,1 8,9 8,9 9,0 9,4 9,9 10,3 10,6 11,2
Krankenhausbehandlung insg. 12,78 23,21 44,2 44,6 45,8 46,3 47,2 48,5 49,9 50,4 52,1 55,4 58,1 59,9
Krankengeld 3,40 4,98 7,1 7,7 7,6 7,0 6,4 5,9 5,7 6,0 6,6 7,3 7,8 8,5
Leistungen im Ausland 0,62 0,26 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,5 0,5 0,5 0,5 0,7 0,8
Fahrkosten 0,13 0,78 2,5 2,6 2,8 2,9 2,6 2,8 2,9 3,0 3,3 3,5 3,6 3,8
Vorsorge- u.
Rehabilitationsleistungen insg. 0,58 1,23 2,7 2,7 2,7 2,6 2,4 2,4 2,3 2,5 2,5 2,4 2,4 2,4
Ambulante Kuren 0,24 0,09 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
Stationäre Kuren 0,05 0,96 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 0,4 0,4 0,5 0,4 0,4 0,4 0,3
Kuren für Mütter und Väter 0,05 0,4 0,4 0,4 0,4 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3
Anschlussrehabilitation (AHB) 0,29 0,12 1,4 1,5 1,6 1,6 1,6 1,6 1,6 1,6 1,7 1,7 1,7 1,7
Soziale Dienste, Prävention u.
Selbsthilfe 0,45 0,20 0,9 0,9 0,9 1,0 1,1 1,2 1,4 2,1 2,3 2,3 1,6 1,7
Früherkennungsmaßnahmen 1) 0,41 0,72 1,1 1,1 1,2 1,2 1,3 1,3 1,5 1,6 1,8 2,0 1,9 1,9
Schwangerschaft / Mutterschaft 2) 1,53 1,30 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 1,0 1,0 1,0 1,0
Betriebs-, Haushaltshilfe 0,05 0,09 0,3 0,3 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2
Häusliche Krankenpflege 0,45 1,6 1,6 1,7 1,7 1,8 2,0 2,1 2,3 2,6 2,9 3,2 3,5
Med. Dienst, Gutachter 0,12 0,22 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,4 0,4 0,4
Sonst. Aufwend. ohne RSA 1,98 0,07 0,5 0,5 0,7 0,7 0,9 0,8 1,2 1,3 1,8 1,5 1,5 1,4
Netto-Verwaltungskosten 1,92 3,72 7,3 7,6 8,0 8,2 8,1 8,2 8,1 8,2 8,2 8,9 9,5 9,4
1) mit Ärztlicher Betreuung bei Schwangerschaft
2) ohne Entbindungsanstaltspflege und Ärztliche Betreuuung
*) ohne Dialysesachkosten u. Soziotherapie, mit Belegärzten und Ausgaben für ärztl. Beh. bei Empfängnisverhütung etc.,
ab 2004 Ausgabenreduzierung durch Praxisgebühr
Aufwendungen insgesamt
endgültige Jahresrechnungsergebnisse
in Mrd. Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10312benentwicklung gesehen. Die Bandbreite des Erklärungsanteils wird in der
Wissenschaft auf 27 bis 48 Prozent des gesamten Ausgabenanstiegs seit 1960
beziffert. Der zukünftige Einfluss des medizinisch-technischen Fortschritts auf
die Gesundheitsausgaben ist dagegen Gegenstand einer kontroversen Debatte.
Hierbei ist insbesondere strittig, in welchem Ausmaß der zukünftig zu
erwartende Anstieg der Lebenserwartung, der auch durch den medizinisch-
technischen Fortschritt ermöglicht wird, mit einem Gewinn an gesunden
Lebensjahren einhergeht.
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Kosten des
medizinischen Fortschritts?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Kosten des
medizinisch-technischen Fortschritts in den letzten 30 Jahren und deren
jährliche Entwicklung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
b) Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die wesentlichen Faktoren
für Kostensteigerungen im Gesundheitssystem durch medizinischen
Fortschritt in den letzten 30 Jahren?
Ob eine medizinische Innovation kostensparend oder -steigernd ist, hängt vom
Einfluss dieser Innovation auf die Behandlungskosten je Einzelfall, von ihrem
Einfluss auf die Häufigkeit der Anwendung und von der Frage ab, ob die
Innovation ein bisheriges Verfahren ersetzt oder eine zusätzliche
Behandlungsmöglichkeit darstellt. Wird ein bisheriges medizinisches Verfahren durch ein
innovatives und kosteneffizienteres Verfahren ersetzt, so ist der Einfluss dieser
Innovation zunächst kostensparend. Ermöglicht dieses Verfahren jedoch eine
Ausweitung der Anwendungsmöglichkeiten, so kann der Einfluss für das
Gesundheitssystem insgesamt ausgabensteigernd sein. Verfahren, die neue
Behandlungsmöglichkeiten erlauben, die in der Vergangenheit nicht möglich
waren, wirken in der Regel direkt ausgabensteigernd, wobei auch hier zu
differenzieren ist, wenn beispielweise durch neue Verfahren der Vorsorge operative
Folgekosten vermieden werden können. Grundsätzlich ist hier auch zwischen
diagnostischen und therapeutischen Verfahren zu unterscheiden.
Die einseitige Betrachtung des medizinisch-technischen Fortschritts als
Ursache für Kostensteigerungen in der Vergangenheit vernachlässigt allerdings den
zusätzlichen Nutzen, der von medizinischen Innovationen ausgeht. Hierzu
gehören neben der Verlängerung des Lebens in Gesundheit eine Verbesserung der
Lebensqualität in Krankheit sowie eine schnellere Rekonvaleszenz, die
wiederum auch gesamtwirtschaftlich positive Effekte nach sich zieht.
Drucksache 17/10312 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Wie haben sich die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in
den letzten zehn Jahren prozentual und in Euro für folgende Bereiche
verändert:
a) Krankenhausbehandlung,
b) Arzneimittel,
c) ärztliche Behandlung,
d) zahnärztliche Behandlung,
e) Zahnersatz,
f) Heil- und Hilfsmittel,
g) häusliche Krankenpflege,
h) soziale Dienste, Prävention und Selbsthilfe (Gesamtübersicht sowie
Einzelposten),
i) Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen,
j) Früherkennungsmaßnahmen,
k) ambulante Kuren,
l) stationäre Kuren,
m) Kuren für Mütter und Väter,
n) Netto-Verwaltungskosten?
Tabelle 2: Ausgabenentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
abs. in v.H.
a. Krankenhausbehandlung insg. 45,79 46,31 47,17 48,53 49,93 50,42 52,14 55,41 58,13 59,95 14,16 30,92
b. Arzneimittel 22,66 23,40 21,13 24,67 25,10 27,04 28,39 30,00 30,18 28,98 6,32 27,91
c. Ärztliche Behandlung 22,80 23,33 21,86 21,95 22,69 23,55 24,65 26,39 27,09 27,63 4,82 21,15
d. Zahnärztliche Behandlung 7,97 8,03 7,59 7,49 7,67 7,85 8,01 8,19 8,30 8,47 0,50 6,26
e. Zahnersatz 3,52 3,79 3,67 2,43 2,70 2,83 2,92 3,03 3,12 3,18 -0,34 -9,64
f. Heil- u.Hilfsmittel insg. 9,59 10,13 8,89 8,90 9,02 9,43 9,86 10,28 10,59 11,17 1,59 16,55
g. Häusliche Krankenpflege 1,68 1,70 1,79 1,95 2,12 2,30 2,61 2,91 3,20 3,52 1,84 109,97
h. Soziale Dienste, Prävention und
Selbsthilfe
0,92 1,03 1,08 1,21 1,36 2,14 2,30 2,01 1,88 1,74 0,81 88,12
Förderung von Selbsthilfegruppen 0,02 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,04 0,04 0,04 0,04 0,02 83,41
Schutzimpfungen Insgesamt 0,68 0,76 0,77 0,87 0,96 1,66 1,76 1,50 1,36 1,27 0,59 86,94
Soziale Dienste 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,12 0,12 0,13 0,12 0,02 16,28
Primäre Prävention 0,12 0,15 0,19 0,22 0,27 0,34 0,38 0,35 0,35 0,31 0,19 153,61
i. Vorsorge- u.Rehabilitationsleistungen* 2,65 2,57 2,40 2,38 2,34 2,45 2,48 2,44 2,39 2,36 -0,29 -11,00
j. Früherkennungsmaßnahmen 1,15 1,18 1,32 1,32 1,52 1,57 1,80 2,01 1,93 1,95 0,80 69,10
k. Ambulante Kuren 0,09 0,10 0,08 0,09 0,09 0,10 0,09 0,08 0,07 0,06 -0,03 -35,02
l. Stationäre Kuren 0,57 0,48 0,43 0,41 0,38 0,37 0,39 0,36 0,36 0,34 -0,23 -40,71
m. Kuren für Mütter und Väter 0,37 0,36 0,29 0,26 0,26 0,30 0,34 0,32 0,29 0,28 -0,09 -24,77
n. Netto-Verwaltungskosten 8,02 8,21 8,11 8,16 8,11 8,20 8,23 8,91 9,51 9,44 1,42 17,72
* einschließlich Anschlussrehabilitation
in Mrd. Euro
Veränderung
2002 /2011
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/103124. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die Entwicklungen in den
in Frage 3 genannten einzelnen Bereichen, und welchen Anteil an den
Entwicklungen haben nach Ansicht der Bundesregierung jeweils der
medizinische Fortschritt und die demografische Entwicklung an den
Ausgabenentwicklungen?
Es wird auf die Erläuterungen zu Frage 1 verwiesen.
Eine differenzierte Analyse von demografischen Einflussfaktoren sowie dem
jeweiligen Einfluss des medizinischen Fortschritts – nach allen in Frage 3
genannten Ausgabenbereichen – ist mangels entsprechender Datenquellen nicht
möglich. Festzustellen ist, dass die sogenannten Altersprofile
(durchschnittliche Gesundheitsausgaben je Versichertem in Abhängigkeit des Lebensalters)
im Krankenhausbereich ab dem 60. Lebensjahr besonders deutlich zunehmen.
In diesem Bereich hat also die demografische Entwicklung der Vergangenheit
zu einem Anstieg der Gesundheitskosten beigetragen. Zusätzlich ist im
Krankenhausbereich seit Jahren eine Versteilerung dieser Profile – also eine
Zunahme von Behandlungsfällen und Behandlungskosten von älteren Personen
im Krankenhausbereich festzustellen (sogenannte Profilversteilerung). Eine
Profilversteilerung spricht grundsätzlich für einen Anstieg der Morbidität in
den höheren Altersklassen. Dies deutet darauf hin, dass auch der medizinische
Fortschritt im stationären Bereich einen gewichtigen Erklärungsfaktor für
beobachtete Kostensteigerungen einnimmt. Diese Profilversteilerung nimmt in
den letzten Jahren jedoch offenbar ab. Im Bereich der ärztlichen Behandlung
und der Arzneimittlerversorgung steigen die Altersprofile bei den höheren
Altersgruppen weniger stark an als im Krankenhausbereich. Zudem traten in den
letzten 15 Jahren in beiden Bereichen Phasen der Profilverflachung auf.
Im Bereich der Zahnbehandlung wirkt sich höheres Lebensalter eher
ausgabensenkend aus. In diesem Bereich hat die demografische Entwicklung ebenso
wie Verbesserungen in der Mundhygiene der Bevölkerung einen dämpfenden
Einfluss auf die Entwicklung der Behandlungskosten, weil die Verbesserung
der Mundgesundheit inzwischen alle Altersgruppen der Bevölkerung umfasst.
Die Ausgaben der Krankenkassen für die Versorgung mit Heil- und
Hilfsmitteln nehmen nach den vorliegenden Daten bei erwachsenen Versicherten mit
zunehmendem Alter kontinuierlich zu. Es ist somit davon auszugehen, dass die
demografische Entwicklung in diesen Leistungsbereichen zu
Ausgabensteigerungen beiträgt.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die kostenreduzierende
Wirkung von Prävention und Gesundheitsförderung sowie Rehabilitation
im Alter?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der
Kostenreduzierung durch Prävention und Gesundheitsförderung (im
Alter) in den letzten 30 Jahren und deren jährliche Entwicklung?
Die Fragen 5 und 5a werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es liegen weder für Deutschland noch international Kosten-Nutzen-Analysen
vor, die das Ausmaß der Kostenreduzierung durch gesundheitsfördernde,
präventive und rehabilitative Maßnahmen zusammenfassend beurteilen ließen.
Aussagen zu Kosteneinsparungen durch Prävention können sich nur auf
umschriebene Maßnahmen beziehen, die wissenschaftlich im Hinblick auf
Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit evaluiert worden sind (Cohen et al. 2008).
Für die Bereiche Prävention und Gesundheitsförderung fehlt derzeit noch das
adäquate wissenschaftlich-methodische Instrumentarium zur Durchführung
Drucksache 17/10312 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodevon Kosten-Nutzen-Analysen. Folglich gibt es derzeit nur wenige von der
Bundesregierung geförderte Forschungsprojekte zur Kosten-Nutzen-Analyse von
Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen. Bei den Maßnahmen zur
Rehabilitation haben Studien jedoch eine gewisse Kosteneffektivität durch eine
schnellere Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit gezeigt. Die
Bundesregierung plant, in zukünftigen Forschungsfördermaßnahmen in den Bereichen
Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation auch
gesundheitsökonomische Analysen weiter zu integrieren.
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirksamkeit der
einzelnen Präventions- und Vorsorgemaßnahmen für Ältere?
Ziele von Gesundheitsförderung und Prävention im höheren Lebensalter sind
zum einen die Verhinderung, Hinauszögerung oder Milderung von
altersassoziierten Krankheiten, Gesundheitsproblemen und Einschränkungen körperlicher
und kognitiver Funktionsfähigkeiten. Zum anderen soll bei bereits
eingetretener Erkrankung und Funktionseinschränkung einer weiteren Verschlechterung
des Allgemeinzustandes vorgebeugt werden (Schüz, Wurm 2009;
Kooperationsverbund gesundheitsziele.de 2012).
In zahlreichen Forschungsprojekten zur Präventionsforschung, die die
Bundesregierung mit Mitteln aus dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung
fördert, ist die Wirksamkeit sowohl von verhältnis- als auch verhaltenspräventiven
Maßnahmen über den jeweiligen Beobachtungszeitraum bewertet und
nachgewiesen worden. Insbesondere konnte gezeigt werden, dass eine spezifische
Ausrichtung solcher Maßnahmen erforderlich ist, um auch besonders
vulnerable Gruppen wie Langzeitarbeitslose, Ältere sowie Menschen mit
Migrationshintergrund zu erreichen.
Einen ersten internationalen Überblick hat die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) 2012 mit dem Compendium „Healthy and active
Ageing“ vorgelegt. Die Studie gibt einen Überblick über Studien, Programme und
Praxisbeispiele der Gesundheitsförderung für Ältere in Europa und Kanada.
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der
Kostenreduzierung durch Rehabilitation (im Alter) in den letzten
30 Jahren und deren jährliche Entwicklung?
Es liegen weder für Deutschland noch international Kosten-Nutzen-Analysen
vor, die das Ausmaß der Kostenreduzierung durch rehabilitative Maßnahmen
zusammenfassend beurteilen ließen.
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirksamkeit der
einzelnen Rehabilitationsmaßnahmen für Ältere?
Es liegen weder für Deutschland noch international Kosten-Nutzen-Analysen
vor, die in diesem Bereich das Ausmaß der Kostenreduzierung durch einzelne
Maßnahmen beurteilen ließen.
e) Welche konkreten Maßnahmen des Bundes und der Länder im Bereich
der Prävention und Rehabilitation für das Alter hält die
Bundesregierung für sinnvoll, um die altersbedingten Kosten im Gesundheitswesen
zu senken, und inwiefern ist deren Wirksamkeit jeweils nachgewiesen?
Forschungsprojekte haben gezeigt, dass sowohl Präventions- als auch
Rehabilitationsangebote für Menschen im Alter evidenzbasiert, qualitätsgesichert und
zielgruppenspezifisch strukturiert sein sollten. Zur Frage der Kosten bzw.
Wirksamkeit vgl. die Antworten zu Frage 5a beziehungsweise 5b.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10312Die BZgA sieht eine besondere Bedeutung in der Verzahnung professioneller
Dienste mit bürgerschaftlichem Engagement, auch unter den Aspekten Teilhabe
und Sinnstiftung. Die BZgA-Regionaltagungen „Gesund und aktiv älter
werden“ in 14 Bundesländern 2011 und 2012 haben den Bedarf an einer
systematischen Verzahnung von Bundes-, Länder- und kommunalen Aktivitäten
verdeutlicht und konkrete Hinweise für künftiges Handeln erbracht. Ein gezieltes
Zusammenwirken in den Bereichen Prävention und Rehabilitation ist
unverzichtbar, eine Koordinierung erforderlich, um Synergieeffekte zu erreichen. Es
gibt hinreichende Evidenz, dass eine multisektorale Strategie wirksam ist, um
Präventionserfolge nachhaltig zu erreichen. Allerdings liegen der BZgA noch
keine ökonomischen Evaluationen derartiger Interventionen vor.
Gesundheitsförderung und Prävention in einer Gesellschaft des langen Lebens
umfassen darüber hinaus Ansätze in allen Altersgruppen. Maßnahmen zur
Förderung gesundheitsbewusster Verhaltensweisen und zur Primärprävention
oder Früherkennung chronischer Erkrankungen werden sich langfristig auch
auf die Gesundheit im höheren Lebensalter auswirken. Von besonderer
Bedeutung ist auch die betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention, da hier
nicht nur langfristige Effekte zu erwarten sind. Bisherige Ergebnisse weisen
darauf hin, dass verhaltenspräventive betriebliche Gesundheitsförderung nicht
nur Gesundheitsrisiken, sondern auch Krankheitskosten reduziert und Fehltage
verringert (Kreis, Bödeker 2003; Walter et al. 2011).
Einen umfassenden Ziel- und Maßnahmenkatalog für die Zielgruppe älterer
Menschen in Deutschland hat der Kooperationsverbund „gesundheitsziele.de“,
in dem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) engagiert ist, mit der
Entwicklung eines nationalen Gesundheitsziels „Gesund älter werden“
vorgelegt (ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 14 hingewiesen). Zu den
einzelnen Punkten wird jeweils der Stand der Forschung dargelegt. Schwerpunkte zu
gesundheitsfördernden Maßnahmen liegen auf dem Erhalt von körperlicher
Aktivität und Mobilität, einer ausgewogenen Ernährung, einer guten Mund-
und Zahngesundheit sowie einer Sicherung von gesellschaftlicher Teilhabe und
Gesundheitsförderung für benachteiligte Gruppen, etwa sozial benachteiligte
ältere Menschen und ältere Menschen mit Migrationshintergrund. Die
Zielsetzungen präventiver Maßnahmen sind auf die spezifischen Bedarfe bestimmter
Zielgruppen abgestimmt. Hierzu zählen ältere Menschen mit hohem Risiko für
zukünftige Pflegebedürftigkeit infolge von Mehrfacherkrankungen und
Gebrechlichkeit, ältere Menschen mit Demenzerkrankungen, ältere Menschen mit
psychischen Erkrankungen, ältere Menschen mit Behinderungen und bereits
pflegebedürftige Ältere. Neben einer verbesserten Evaluationsforschung unter
Einschluss gesundheitsökonomischer Analysen nehmen auch die Verbesserung
der Versorgungsstrukturen und Versorgungsprozesse sowie die Einbindung der
älteren Menschen in die Versorgungsprozesse einen hohen Stellenwert ein.
Auch die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder sieht in ihrem
Beschluss vom 28. Juni 2012 in dem Gesundheitskonzept des Gesundheitsziels
„Gesund älter werden“ eine wichtige Grundlage für ihre eigenen Zielprozesse
und prioritären politischen Handlungsfelder in diesem Bereich.
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche
Kostenreduzierung mittels Prävention und Gesundheitsförderung sowie
Rehabilitation (im Alter) für die Zukunft, und auf welchen wissenschaftlichen
Erkenntnissen basiert diese Einschätzung?
Aus zahlreichen Studien und Modellprojekten ergeben sich Hinweise auf
mögliche Kostenreduzierungen durch gesundheitsfördernde und präventive
Maßnahmen, die sich direkt an ältere Menschen richten. In der Regel handelt es sich
hier jedoch um Modellierungen zu möglichen Einsparpotenzialen.
Drucksache 17/10312 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Analyse von Kosten-Nutzen-Relationen von Präventions- und
Rehabilitationsmaßnahmen für Menschen im Alter bildeten bislang aus den in der
Antwort zu Frage 5a genannten Gründen keinen Schwerpunkt der
Forschungsförderung in Deutschland. Die gesundheitsökonomische Evaluation in
zukünftigen Forschungsfördermaßnahmen zu Prävention, Gesundheitsförderung und
Rehabilitation wird aber als sinnvoll erachtet.
6. Welcher Anteil der gesetzlich Versicherten über 65 Jahre nutzt nach
Kenntnis der Bundesregierung staatlich unterstützte Angebote der Prävention
und Gesundheitsförderung sowie Rehabilitationsmaßnahmen?
a) Wie hat sich die Teilnahme Älterer an Vorsorge- und
Rehabilitationsleistungen prozentual und insgesamt in den letzten zehn Jahren entwickelt?
b) Wie hat sich die Teilnahme Älterer an ambulanten Kuren prozentual
und insgesamt in den letzten zehn Jahren entwickelt?
c) Wie hat sich die Teilnahme Älterer an stationären Kuren prozentual und
insgesamt in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Angaben über die Inanspruchnahme stationärer Vorsorge und
Rehabilitationsmaßnahmen in Einrichtungen mit mehr als 100 Betten sind den
Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes (Fachserie 12, Reihe 6.2.2) zu
entnehmen. Bezogen auf alle Älteren, die stationär in Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen betreut wurden, zeigt sich, dass sowohl die Anzahl der Fälle
als auch ihr Anteil in den letzten Jahren angestiegen ist. Im Jahr 2003 nahmen
gut 460 000 Männer und Frauen ab 65 Jahren an einer stationären Maßnahme
teil, 2010 waren es über 603 000. Der Anteil Älterer an allen Teilnehmern hat
sich in diesem Zeitraum von 31,4 Prozent auf 36,6 Prozent erhöht. Die
Teilnahmerate der 65-Jährigen und Älteren bezogen auf die gesamte Bevölkerung in
dieser Altersgruppe ist ebenfalls gestiegen: von 3 143 auf 3 576
Behandlungsfälle je 100 000 Einwohner.
Altersspezifische Angaben über die Inanspruchnahme ambulanter Vorsorge-
und Rehabilitationsmaßnahmen liegen nicht vor. Aus Befragungen des Robert
Koch-Instituts (RKI) lässt sich schließen, dass rund 20 Prozent der
Rehabilitationsmaßnahmen von älteren Teilnehmern ambulant durchgeführt werden.
Die im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) verankerten Maßnahmen der
Primärprävention (Grippeschutzimpfung) und Früherkennung
(Gesundheitsuntersuchung Check-up, Krebsfrüherkennung) werden von älteren Menschen
ab 65 Jahren zumeist stärker genutzt als von jüngeren Versicherten.
Beispielsweise ließen sich nach Daten der Studie „Gesundheit in Deutschland aktuell“
(GEDA) 2009, die vom RKI durchgeführt wurde, 61,1 Prozent der 65-Jährigen
und Älteren in der Grippesaison impfen im Vergleich zu 22 Prozent der
jüngeren Erwachsenen. Am Gesundheits-Check-up nahm ab dem 65. Lebensjahr
gut ein Viertel der Erwachsenen teil, unter den jüngsten Anspruchsberechtigten
(35 bis unter 40 Jahre) nutzten dieses Angebot nur 14,6 Prozent. Die
Teilnahmeraten der Krebsfrüherkennung sinken dagegen bei Frauen mit zunehmendem
Alter auf unter 10 Prozent bei den 80-Jährigen und Älteren. Bei den Männern
steigen sie bis zum 70. Lebensjahr auf etwa ein Drittel an und sinken danach
wieder.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/103127. Lehnt die Bundesregierung weiterhin ein Präventionsgesetz, das
präventive Maßnahmen (im und für das Alter) ausbauen und besser als bisher
koordinieren könnte, ab?
Wenn ja, warum?
Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP festgelegt, wird die
Bundesregierung die Prävention weiterentwickeln und dazu eine
Präventionsstrategie vorlegen. Im Rahmen der Präventionsstrategie wird geprüft, ob und
welche gesetzgeberischen Maßnahmen erforderlich sind, um bewährte Programme
und Strukturen weiterzuentwickeln. Eine Schaffung neuer bürokratischer
Strukturen – wie in früheren Legislaturperioden – wird nicht weiterverfolgt.
8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Stärkung von
Prävention und Gesundheitsförderung sowie Rehabilitation auch für Ältere
Kosten im Gesundheitswesen ersparen und Krankheiten vermeiden oder
verschieben können?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass auch für ältere Menschen
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation eine Behinderung oder
Pflegebedürftigkeit abwenden, mindern, ausgleichen, ihre Verschlimmerung verhüten
oder ihre Folgen mildern und dadurch Kosten im Gesundheitswesen erspart
und Krankheiten vermieden oder verschoben werden können. Durch adäquate
Rehabilitationsmaßnahmen insbesondere bei kardiovaskulären, orthopädischen
und onkologischen Erkrankungen, können individuelle Krankheitsfolgen, z. B.
Funktionseinschränkungen, gelindert, vermindert, kompensiert werden. Somit
kann z. B. Mobilitätseinschränkungen, einer Behinderung von
Alltagsaktivitäten und einer Beeinträchtigung der sozialen Teilhabe vorgebeugt bzw.
entgegengewirkt werden.
Grundsätzlich wird der Zusammenhang zwischen Alter und Gesundheit in der
Wissenschaft kontrovers diskutiert, da es sowohl empirische Belege für eine
Kompression als auch für eine Ausweitung der Morbidität gibt.
Da für Deutschland keine Erkenntnisse vorliegen, wie das Ausmaß der
Kostenreduzierung durch gesundheitsfördernde, präventive und rehabilitative
Maßnahmen zu beurteilen ist, kann auch keine allgemeine Aussage für die Zukunft
getroffen werden.
Für die betriebliche Gesundheitsförderung sind der Bundesregierung allerdings
mehrere Studien bekannt aus denen hervorgeht, dass sich betriebliche
Gesundheitsförderung auszahlt. Trotz verschiedener Evaluationsansätze weist ein
Großteil der Studien auf einen positiven Effekt hinsichtlich einer Senkung der
Krankheitskosten und der durch Absentismus hervorgerufenen Kosten hin. Die
Untersuchungen gehen von einem „Kosten-Nutzen-Verhältnis“ in Höhe von
etwa 1:1,6 bis etwa 1:5 aus.
Die Bundesregierung legt Wert auf die Festsstellung, dass Prävention,
Gesundheitsförderung und Rehabilitation im Alter nicht in allererster Linie der
Kostenreduzierung dienen. Sie dienen primär der Gesunderhaltung durch Stärkung
eines gesundheitsförderlichen Lebensstils, der Früherkennung und
Frühbehandlung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie – mit Blick auf die
Rehabilitation – des Wiedererwerbs der erforderlichen Fähigkeiten für eine
möglichst autonome Lebensführung mit befriedigender Lebensqualität.
Insofern haben die Leistungen in den genannten Bereichen einen Wert an sich,
indem sie die Lebensqualität fördern und werden auch bereits unabhängig
davon erbracht, ob dadurch zusätzlich Kostenreduktionseffekte für das
Gesundheitswesen nachgewiesen werden konnten.
Drucksache 17/10312 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Wann ist mit der seit 2009 von der Bundesregierung angekündigten
Präventionsstrategie der Bundesregierung zu rechnen, und inwiefern wird
deren Umsetzung überhaupt noch in dieser Legislaturperiode erfolgen?
Werden Prävention und Gesundheitsförderung im Alter ein Schwerpunkt
dieser Strategie sein?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
Die Inhalte und Schwerpunkte der Präventionsstrategie werden – wie schon
mehrfach ausgeführt – noch 2012 vorgestellt.
10. Mit welchen neuen Maßnahmen und mit welchem finanziellen Umfang
hat die Bundesregierung seit 2009 Prävention und Gesundheitsförderung
sowie Rehabilitation ausgebaut, und welche davon richten sich speziell
an Ältere?
11. Bei welchen Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung
sowie Rehabilitation auch für Ältere hat die Bundesregierung seit 2009 mit
welchem finanziellen Umfang gekürzt?
12. Wie haben sich die finanziellen Mittel des Bundes für Prävention und
Gesundheitsförderung sowie Rehabilitation speziell für Ältere sowie
insgesamt seit 2009 entwickelt (bitte jährlich und untergliedert nach
Maßnahmen)?
Die Fragen 10, 11 und 12 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Alle Leistungen der medizinischen Rehabilitation sind Pflichtleistungen der
gesetzlichen Krankenkassen, sowohl im ambulanten wie im stationären Bereich.
Hierzu zählen u. a. auch Leistungen der geriatrischen Rehabilitation. Da der
Leistungsanspruch umfassend formuliert ist, bedarf es keiner Erweiterung. Im
Bereich der GKV gab es keine Kürzungen bei den medizinischen Leistungen
zur Rehabilitation. Vielmehr ist der Bundesregierung die Bedeutung der
Rehabilitation ein wichtiges Anliegen. So wurde mit dem GKV-
Versorgungsstrukturgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, die ambulante
Rehabilitation gestärkt. Ambulante Rehabilitationseinrichtungen wurden den stationären
gleichgestellt, indem einheitliche Versorgungsverträge geschlossen werden.
Zudem wurde auch für die ambulante Rehabilitation ein Schiedsverfahren zu
den Vergütungsverträgen vorgesehen. Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-
Gesetz, das der Deutsche Bundestag am 29. Juni 2012 beschlossen hat, wird der
Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ gestärkt. Dazu gehören insbesondere
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen der GKV für pflegende Angehörige.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung sich im Dialog mit den Beteiligten für
eine verbesserte Bewilligungspraxis der Krankenkassen im Bereich der Mütter-
Väter-Kind-Maßnahmen eingesetzt.
Gemäß § 20 SGB V sollen die Krankenkassen in ihren Satzungen Leistungen
zur primären Prävention für ihre Versicherten vorsehen. Nach § 20a SGB V
sind die Krankenkassen verpflichtet, Leistungen zur betrieblichen
Gesundheitsförderung zu erbringen. Für die Ausgaben der Krankenkassen für Leistungen
zur Prävention und zur betrieblichen Gesundheitsförderung gilt ein gesetzlich
vorgegebener Richtwert, der jährlich entsprechend der prozentualen
Veränderung der monatlichen sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgröße angepasst
wird.
Innerhalb der präventionspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung stellen
ältere Menschen eine wichtige Zielgruppe dar. Zur Umsetzung dieses
Anliegens hat die Bundesregierung seit 2009 diverse Maßnahmen ergriffen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/10312So hat die BZgA den Zielgruppenschwerpunkt „Gesund und aktiv älter
werden“ 2010 als eigenes Teilprogramm in das Jahresarbeitsprogramm
aufgenommen. Der BZgA standen für 2010 220 000 Euro und für die Jahre 2011 und
2012 je 400 000 Euro zur Durchführung von Maßnahmen der
Gesundheitsförderung und Prävention für die Zielgruppe der älteren Menschen zur Verfügung.
Der Stellenwert der Thematik Prävention für ältere Menschen kommt auch
dadurch zum Ausdruck, dass das BMG mit der Bundesvereinigung Prävention
und Gesundheitsförderung e. V. am 12. November 2012 in Köln den fünften
gemeinsamen Präventionskongress veranstalten wird. Dieser Kongress
„Gesund und aktiv älter werden – Strategien für Deutschland und Europa“ wird mit
einer Bundeszuwendung in Höhe von insgesamt bis zu 69 730 Euro gefördert.
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans IN FORM „Deutschlands Initiative
für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“, der gemeinsam durch das BMG
und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) durchgeführt wird, will die Bundesregierung erreichen, dass
Kinder gesünder aufwachsen, Erwachsene gesünder leben und dass alle von
einer höheren Lebensqualität und einer gesteigerten Leistungsfähigkeit
profitieren. Dabei sind ältere Menschen eine wichtige Zielgruppe. Zu den einzelnen
Projekten und dem finanziellen Umfang der Förderung in den Jahren 2009 und
2010 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Projekte im Rahmen des Nationalen
Aktionsplans Ernährung“ auf Bundestagsdrucksache 17/4447 verwiesen.
Darüber hinaus haben die Zentren für Bewegungsförderung in 2011 für den
Zeitraum von März bis Dezember eine Anschlussförderung in Höhe von
295 000 Euro erhalten.
Das BMELV führt(e) in den Jahren 2011 bis 2012 die in o. g. Antwort auf die
Kleine Anfrage genannten Aktivitäten, die sich an ältere Menschen richten,
fort. Hierfür wurden in den Jahren 2011 bis 2012 – einschließlich der
Verpflegung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken – Mittel in Höhe von
rund 2,3 Mio. Euro vergeben bzw. eingeplant (Im Alter IN FORM, Fit im Alter
– Gesund essen – besser Leben, Station Ernährung).
Die Förderung der Projekte des BMG im Rahmen des Nationalen Aktionsplans
„IN FORM“ war von Beginn an zeitlich befristet und ist Ende 2011
ausgelaufen. Dem BMG standen für Projekte im Rahmen des Nationalen Aktionsplans
„IN FORM“, die sich schwerpunktmäßig an die Zielgruppe der älteren
Menschen gerichtet haben, folgende Mittel zur Verfügung:
Zudem fördert das BMG im Rahmen eines Förderschwerpunkts „Sucht im
Alter“ seit Oktober 2010 acht zweijährige Modellprojekte zur Sensibilisierung
und Qualifizierung von Fachkräften in der Sucht- und Altenhilfe mit Mitteln in
Höhe von rund 1,4 Mio. Euro. Ziel ist es, die Sensibilität für und das Wissen
über Suchtgefahren und Suchterkrankungen in der Alten- und Suchthilfe zu
Maßnahme 2008
T €
2009
T €
2010
T €
2011
T €
Aktionsplan „Gesundheitliche Prävention durch
ausreichende Bewegung und Ernährung“
5 000 5 000 4 500 945
davon:
Zentren für Bewegungsforderung – 563 614 396
Modellprojekt „Let‘s go – jeder Schritt hält fit“ 65 83 – –
Aktionsbündnisses „Gesund leben und älter werden
in Eving“
44 70 62 –
„Bewegt leben – Mehr vom Leben“ 218 324 285 –
Drucksache 17/10312 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesteigern und damit frühzeitige Interventionen bei Suchtmittelmissbrauch
einzuleiten. Zentraler Baustein der Modellprojekte ist die Förderung einer
strukturierten Zusammenarbeit zwischen Alten- und Suchthilfe, die auf gegenseitigem
Voneinander-Lernen und einem gleichberechtigten Austausch zwischen den
Fachkräften aufbaut. Zu weiteren Informationen und ergänzenden Präventions-
und Aufklärungsmaßnahmen hinsichtlich Suchtmittelmissbrauch für ältere
Menschen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 11
der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD „Sucht im Alter – Aufklärung
fördern und Nationale Strategie mit Leben füllen“ (Bundestagsdrucksache 17/
9814) verwiesen.
Die im Einzelplan 15 enthaltenen Haushaltstitel, die Ausgaben für den Bereich
der Prävention und der Gesundheitsförderung enthalten und bei denen der
Forschungsaspekt nicht im Vordergrund steht, haben sich in den Haushaltsjahren
2009 bis 2012 wie folgt entwickelt:
Titel Zweckbestimmung Soll 2009
in T €
Soll 2010
in T €
Soll 2011
in T €
Soll 2012
in T €
1501 531 01 Präventionskampagne 2 448 2 172 1 748 448
1502 531 66 Aufklärungsmaßnahmen auf dem
Gebiet des Drogen- und
Suchtmittelmissbrauchs
9 236 8 236 7 736 7 250
1502 531 16 Aufklärungsmaßnahmen auf dem
Gebiet von sexuell übertragbaren
Krankheiten
13 203 13 203 13 000 12 350
1502 532 09 Gesundheitsberichterstattung 726 726 726 726
1502 684 06 Zuschüsse und Beiträge an zentrale
Einrichtungen und Verbände des
Gesundheitswesens
3 853 3 500 3 319 3 106
1502 684 12 HIV/AIDS-Bekämpfung in
Zusammenarbeit mit Osteuropa
1 500 1 100 250 –
1502 684 07 Aktionsplan „Gesundheitliche
Prävention durch ausreichende
Bewegung und ausgewogene
Ernährung“
5 000 4 500 945 –
1502 684 67 Zuschüsse an zentrale
Einrichtungen und Verbände auf dem Gebiet
des Drogen- und
Suchtmittelmissbrauchs
1 207 1 007 1 007 907
1502 685 62 Förderung der nationalen
Informationsknotenstelle im
Bereich Sucht
800 900 900 900
1504
(Gesamtausgaben)
Bundeszentrale für
Gesundheitliche Aufklärung
14 953 17 588 17 968 18 913
davon:
1504 531 06
Gesundheitliche Aufklärung der
Bevölkerung
7 600 9 900 10 250 10 480
1511 686 04 Kosten für den Betrieb nationaler
Referenzzentren auf dem Gebiet
der Verhütung und Bekämpfung
übertragbarer Krankheiten
2 173 2 612 2 612 2 612
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/10312Darüber hinaus wird der Nationale Aktionsplan „IN FORM – Deutschlands
Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ auch durch das BMELV
finanziert. Die Mittel sind im Einzelplan 10 bei dem Titel 10 02 684 24
(Information der Verbraucherinnen und Verbraucher) mitveranschlagt. Der
Titelansatz entwickelte sich wie folgt:
Des Weiteren hat die Bundesregierung für Forschungsprojekte zur Prävention,
Gesundheitsförderung und Rehabilitation im Rahmenprogramm
Gesundheitsforschung seit 2009 Fördermittel in Höhe von insgesamt mehr als 17 Mio. Euro
bereit gestellt, davon rund 7,1 Mio. Euro für Forschungsprojekte zu Prävention
und Gesundheitsförderung, die speziell die Zielgruppe älterer Menschen
adressieren.
13. Welche Haushaltsmittel wird die Bundesregierung für den Bereich
Prävention und Gesundheitsförderung für den Bundeshaushalt 2013
vorschlagen bzw. einstellen?
Für die in der Antwort zu den Fragen 10 bis 12 genannten Titel sind im
Regierungsentwurf 2013 folgende Ansätze vorgesehen:
Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2013 sind im Einzelplan 10
(BMELV) bei dem Titel 10 02 684 04 (Information der Verbraucherinnen und
Verbraucher) Mittel in Höhe von 25 Mio. Euro veranschlagt. Hiervon ist ein
Titel Zweckbestimmung Soll 2009
in T €
Soll 2010
in T €
Soll 2011
in T €
Soll 2012
in T €
1002 684 24 Information der Verbraucherinnen
und Verbraucher
17 000 19 000 19 000 20 000
Anteil IN FORM: 6 091 (Ist) 6 952 (Ist) 6 722 (Ist) 9 195
Titel Zweckbestimmung RegE 2013
in T €
1501 531 01 Präventionskampagne 448
1502 531 66 Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des
Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs
7 214
1502 531 16 Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von
sexuell übertragbaren Krankheiten
11 150
1502 532 09 Gesundheitsberichterstattung 726
1502 684 06 Zuschüsse und Beiträge an zentrale
Einrichtungen und Verbände des Gesundheitswesens
2 838
1502 684 67 Zuschüsse an zentrale Einrichtungen und
Verbände auf dem Gebiet des Drogen- und
Suchtmittelmissbrauchs
807
1502 685 62 Förderung der nationalen
Informationsknotenstelle im Bereich Sucht
900
1504
(Gesamtausgaben)
Bundeszentrale für Gesundheitliche
Aufklärung
25 250
davon:
1504 531 06
Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung 16 451
1511 686 04 Kosten für den Betrieb nationaler
Referenzzentren auf dem Gebiet der Verhütung und
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
2 612
Drucksache 17/10312 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTeilbetrag in Höhe von 9 Mio. Euro zur Finanzierung des nationalen
Aktionsplans „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr
Bewegung“ vorgesehen.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Akzeptanz des Portals www.
gesundheitsziele.de bei den Partnern, und inwiefern verfolgt die
Bundesregierung Pläne, das Portal weiterzuentwickeln?
In Deutschland gibt es eine breite Akzeptanz für eine Zielorientierung im
Gesundheitswesen. Dies wurde unter anderem vom Sachverständigenrat und
der GMK gefordert. Die 72. GMK forderte 1999 die Verantwortlichen in Bund,
Ländern und Kommunen auf, tragfähige Gesundheitsziele zu entwickeln.
Träger des Gesundheitszieleprozesses in Deutschland ist der
Kooperationsverbund gesundheitsziele.de, der ein entsprechendes Portal unterhält.
Zur Akzeptanz des Portals gesundheitsziele.de liegen der Bundesregierung
keine exakten Erkenntnisse vor. Allerdings sind die Zugriffszahlen auf die
Website, nach Mitteilung von gesundheitsziele.de, kontinuierlich angestiegen.
Dies ist ein Hinweis auf die Akzeptanz des Portals insgesamt. Die Evaluation
und Weiterentwicklung des Portals liegen in der Verantwortung des
Kooperationsverbunds gesundheitsziele.de und nicht bei der Bundesregierung.
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit den durch gesundheitsziele.de
organisierten Gesundheitszieleprozess unterstützt und wird dies auch in
Zukunft tun. Gleiches gilt für Leistungserbringer, Kostenträger, maßgebliche
Verbände des Gesundheitswesens, Patienten- und Selbsthilfeorganisationen
sowie weitere Partner des Kooperationsverbundes. Auch die Länder haben sich
mit Beschlüssen der 85. GMK im Juni 2012 erneut darauf verständigt, den
nationalen Gesundheitszieleprozess weiterhin zu unterstützen und die Umsetzung
des Anfang dieses Jahres verabschiedeten neuen nationalen Gesundheitsziels
„Gesund älter werden“ zu befördern.
15. Wie haben sich die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung seit
2009 jeweils in den Bereichen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen,
ambulante Kuren, stationäre Kuren sowie Kuren für Mütter und Väter
entwickelt, und welche Ursachen gibt es für diese Entwicklung?
Es wird auf die zur Beantwortung der Fragen 1 und 3 ausgewiesenen Tabellen
verwiesen.
Im Bereich der GKV gab es im genannten Zeitraum keine Kürzungen der
Leistungsansprüche der Versicherten. Vereinzelte Rückgänge in den Ausgaben und
der Inanspruchnahme dieser Leistungen können unterschiedliche Ursachen
haben. Das BMG ist Hinweisen über Verzögerungen in der Genehmigung von
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen nachgegangen. Unter anderem
wurde zwischenzeitlich eine Antragsstatistik eingeführt, deren Ergebnisse
weitergehend zu beobachten und zu analysieren sind.
Die Entwicklung im Bereich der Mütter-Väter-Kind-Maßnahmen weist im
ersten Quartal 2012 nach Ausgabenrückgängen in den letzten drei Jahren
erstmals wieder einen Zuwachs um rund 20 Prozent auf. Die Bemühungen der
Bundesregierung, in Kooperation mit den Krankenkassen und den Einrichtungen zu
einer verbesserten Bewilligungspraxis und einer Verstetigung des
Leistungsgeschehens zu kommen, tragen offenbar erste Früchte.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/1031216. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den nachgewiesenen
Nutzen von Früherkennung, Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen,
ambulanten Kuren, stationären Kuren sowie Kuren für Mütter und Väter?
Die gesetzliche Festlegung eines Leistungsanspruchs basiert grundsätzlich auf
der Vorstellung, dass mit den angesprochenen Maßnahmen ein angemessener
Nutzen für die Versicherten verbunden ist. Es liegen der Bundesregierung
jedoch keine Kosten-Nutzen-Analysen vor, die das Ausmaß des Nutzens durch
die angesprochenen Maßnahmen zusammenfassend beurteilen ließen. Sofern
Leistungen der GKV betroffen sind, obliegt die Aufgabe der Nutzenbewertung
dem Gemeinsamen Bundesausschuss, der hierbei vom Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) unterstützt wird.
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Gesundheitskosten am Lebensende – unabhängig vom Lebensalter?
a) Welche Lebensmonate bzw. Lebensjahre sind für die gesundheitliche
Versorgung die kostenintensivsten?
In der Durchschnittsbetrachtung sind die Gesundheitsausgaben in den ersten
Lebensmonaten hoch, sinken anschließend und bleiben bis zum Alter von
45 Jahren auf relativ niedrigem Niveau und steigen dann mit zunehmendem
Alter an, wobei der Anstieg in der Lebensphase von 65 bis 85 Jahren besonders
ausgeprägt ist. Zusätzlich ist festzustellen, dass die Gesundheitsausgaben in
den letzten Lebensjahren eines Menschen sehr hoch sind.
b) Durch welche Maßnahmen ist es in den letzten 30 Jahren gelungen,
das Lebensende nach hinten zu verschieben?
Der Anstieg der Lebenserwartung betrug zwischen 1980 und 2002 bei Männern
und Frauen 5,8 bzw. 4,6 Jahre. Dieser Anstieg basiert, so das Ergebnis einer
Untersuchung von 2006, zum größten Teil auf der altersspezifischen Abnahme
der Sterblichkeit an Herz-Kreislauf-Erkrankungen – etwa 2,6 Jahre bei
Männern und 2,2 Jahre bei Frauen. Der Beitrag der Krebserkrankungen betrug
jeweils 0,6 Jahre bei Männern und Frauen. Auf eine verringerte Sterblichkeit an
äußeren Ursachen (insb. Verkehrsunfälle) gehen etwa 0,9 bzw. 0,5 Jahre
zurück.
Für die Mortalität der Herz-Kreislauf-Erkrankungen wird davon ausgegangen,
dass eine Reduktion von Risikofaktoren in der Bevölkerung sowie
Verbesserungen in der medizinischen Diagnostik und Intervention gleichermaßen zu
dieser Entwicklung beigetragen haben. Insbesondere für die Bevölkerung der
neuen Bundesländer, aber auch für die Bevölkerung der alten Länder war
zudem eine kontinuierliche Verbesserung der Verkehrssicherheit von Bedeutung.
Der Beitrag zur erhöhten Lebenserwartung im Bereich der Krebserkrankungen
wird sowohl durch Veränderungen in der Inzidenz (Neuauftreten) als auch
durch das verbesserte Überleben der Patienten beeinflusst. Die größten Effekte
sind den seit Jahren sinkenden Neuerkrankungsraten von Lungenkrebs bei
Männern sowie Magenkrebs bei Frauen und Männern zuzurechnen. Diese
Reduktion wurde vor allem durch Verringerungen der Risikofaktoren Rauchen
bzw. Infektionen mit Helicobacter pylori erreicht. Die seit einigen Jahren
steigende Inzidenz von Lungenkrebs bei Frauen beeinflusst jedoch deren
Lebenserwartung nachteilig. Zudem haben verbesserte Diagnostik und Therapie das
Überleben nach Feststellung einer Krebserkrankung generell erhöht.
Drucksache 17/10312 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Erfolg der
Medizin und der gesundheitlichen Versorgung hinsichtlich des
Hinausschiebens chronischer (Alters-)Erkrankungen?
Nach Einschätzung des Sachverständigenrates Gesundheit zur Begutachtung
der Entwicklung im Gesundheitswesen aus dem Jahr 2002 sind die Fortschritte
in Hinblick auf Lebensdauer und Lebensqualität zu etwa einem Drittel auf
Fortschritte in der Medizin zurückzuführen. Darüber hinaus wird auf
Verbesserungen in Bezug auf die Lebensbedingungen, Bildungsbeteiligung,
Nahrungsmittelversorgung und gesundheitsförderliches Verhalten verwiesen.
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verkürzung
der in Krankheit verbrachten Lebenszeit der Deutschen seit den
letzten 50 Jahren?
Zur langfristigen Entwicklung der gesunden Lebenszeit in den letzten 50
Jahren liegen für Deutschland keine aussagekräftigen Daten vor. Die zur
Verfügung stehenden Daten deuten auf eine Zunahme der Lebenserwartung in
Gesundheit seit den 80er-Jahren hin. Der Anteil der gesunden Lebensjahre an der
Gesamtlebenszeit scheint demgegenüber relativ stabil geblieben zu sein, sodass
die mit Krankheiten verbrachten Lebensjahre ebenfalls angestiegen sind.
Allerdings basieren die Ergebnisse bisher vorrangig auf Befragungsdaten und nicht
auf objektivierbaren medizinischen Befunden. Die Frage, ob mit zunehmender
Lebenserwartung eine Zunahme der in Gesundheit verbrachten Jahre
einhergeht, wird in der Wissenschaft nach wie vor kontrovers diskutiert. Auch
Befragungsdaten zeichnen hier ein ambivalentes Bild.
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Kompression
der Morbidität für die letzten 30 Jahre?
Auf Basis der vorliegenden Daten deutet sich für Deutschland ein
gleichbleibendes Verhältnis von Lebensjahren in Gesundheit und mit gesundheitlichen
Beeinträchtigungen an. Eine abschließende Einschätzung ist aber aufgrund der
eingeschränkten Datenlage nicht möglich.
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Rückgang der
Fähigkeitseinbußen der Menschen im Alter von 65 Jahren und älter
seit den letzten 30 Jahren?
Der Anteil von Personen mit einem guten oder sehr guten Gesundheitszustand
im Alter von 60 bis 69 Jahren ist nach Ergebnissen auf Basis des Sozio-
ökonomischen Panels (SOEP) zwischen 1996 bis 2006 bei Männern und Frauen
gestiegen. Nach Ergebnissen auf Basis des Lebenserwartungssurveys hatten
Frauen und Männer im Alter zwischen 65 und 69 Jahren 1998 mehr
beschwerdefreie Lebensjahre zu erwarten als noch 1984/1986. Längerfristige Zeitreihen,
die Aussagen in Bezug auf die Entwicklung von Fähigkeitseinbußen bei älteren
Menschen erlauben, liegen für Deutschland nicht vor.
g) Geht die Bundesregierung davon aus, dass die gewonnenen Jahre
eines Menschen verstärkt bzw. proportional mit Erkrankungen
einhergehen (bitte begründen)?
h) Geht die Bundesregierung davon aus, dass die gewonnenen Jahre
eines Menschen verstärkt bzw. proportional mit steigenden Kosten im
Gesundheitswesen einhergehen (bitte begründen)?
Die Fragen 17g und 17h werden aufgrund ihre thematischen Nähe gemeinsam
beantwortet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/10312Die Frage, ob mit zunehmender Lebenserwartung eine Zunahme der in
Gesundheit verbrachten Jahre einhergeht, wird in der Wissenschaft nach wie vor
kontrovers diskutiert. Auch Befragungsdaten zeichnen hier ein ambivalentes
Bild. Gleiches gilt für die damit unmittelbar zusammenhängende Frage der
Kostenentwicklung. Für die Vergangenheit ist jedoch zumindest im stationären
Bereich von einer überproportionalen Kostenentwicklung auszugehen.
18. Teilt die Bundesregierung die Behauptung des Bundesministers für
Gesundheit, Daniel Bahr, in seiner ehemaligen Funktion als
Parlamentarischer Staatssekretär vom 7. Juli 2010 (unterstützt vom Abgeordneten
Jens Spahn, CDU/CSU), wonach einkommensunabhängige
Zusatzbeiträge wegen der Alterung der Gesellschaft eingeführt werden mussten
(bitte begründen)?
a) Welchen Beitrag erwartet die Bundesregierung damit für die Absicht
der Regierungsfraktionen zu leisten, „positive Altersbilder
fortzuentwickeln und Potenziale des Alters zu nutzen“ (Antrag der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP auf Bundestagsdrucksache 17/8345)?
Seit vielen Jahren wachsen die Ausgaben der GKV schneller als die
beitragspflichtigen Einnahmen. Sowohl die Folgen einer alternden Gesellschaft als
auch der medizinisch-technische Fortschritt werden den Ausgabendruck in
Zukunft hoch halten. Eine ausschließlich einkommensabhängige
Beitragsfinanzierung ist von den Folgen einer alternden Gesellschaft in besonderem Maße
negativ betroffen. Steigende Beitragssätze gehen überdies mit steigenden
Lohnkosten und einer Gefährdung von Arbeitsplätzen einher. Mit der
Einführung von einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen mit Sozialausgleich
wird die Spirale von Gesundheits- und Lohnnebenkostensteigerungen
durchbrochen und eine dauerhafte, stabile und sozial ausgewogene Finanzierung für
die Zukunft sichergestellt. Mit der Weiterentwicklung der Zusatzbeiträge wurde
zudem der Wettbewerb in der GKV deutlich intensiviert. Dadurch werden auch
auf der Ausgabenseite starke Anreize gesetzt, um die Qualität und
Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu erhöhen. Eine nachhaltige Finanzierung unseres
Gesundheitswesens führt nach Auffassung der Bundesregierung nicht zu einem
„negativen stereotypen Altersbild“ sondern dazu, dass auch zukünftig alle
Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung am medizinischen Fortschritt
gleichermaßen teilhaben können. Hiervon profitieren insbesondere in
besonderer Weise die älteren Mitglieder unserer Gesellschaft.
b) Welche Maßnahmen, mit welchem Zeitplan und welchem finanziellen
Rahmen plant die Bundesregierung, um ein positives Altersbild zu
stärken?
Auf der Grundlage der Erkenntnisse und Empfehlungen des Sechsten
Altenberichts wurde 2010 das Programm Altersbilder des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgelegt. Es beinhaltet eine Reihe von
Maßnahmen, die darauf abzielen, alle gesellschaftlichen Akteure für die
Potenziale älterer Menschen zu sensibilisieren und realistische, differenzierte
Altersbilder zu verbreiten. Zu den Maßnahmen zählen Veranstaltungen auf
Bundesebene mit verschiedenen Kooperationspartnern, Lokale Bürgerforen „Neue
Bilder vom Alter“, verschiedene Studien, die Webseite
www.programm-alters-
bilder.de, ein Foto- und Videowettbewerb „Was heißt schon alt?“ (2011) sowie
ein Facebook- und ein Twitter-Account. Bis 2015 sind für das Programm
Altersbilder insgesamt rund 1,476 Mio. Euro veranschlagt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]