Umsetzung des freiwilligen Wehrdienstes 2011
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Jan van Aken, Christine Buchholz, Inge Höger, Harald Koch, Stefan Liebich, Thomas Nord, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Zuge der Aussetzung des mit der Wehrpflicht verbundenen Zwangsdienstes zum 1. Juli 2011 hat die Bundesregierung den freiwilligen Wehrdienst (FWD) eingeführt. Pro Jahr sollen zwischen 5 000 und 15 000 Personen einen solchen militärischen Kurzdienst leisten. Bislang ist dabei unklar geblieben, nach welchen Kriterien das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) wie viele Dienstposten pro Jahr für FWD Leistende zur Verfügung stellt. Gleiches gilt für die zugrundeliegenden militärischen Erwägungen, neben den Soldatinnen und Soldaten auf Zeit und den Berufssoldatinnen und Berufssoldaten eine dritte Dienstgruppe einzuführen. In jedem Fall sind mit der Einführung des FWD erhebliche Kosten verbunden, nicht nur für den Wehrsold, sondern auch für die Ausstattung, für die Unterbringung und für die Ausbildung.
Für die Einführung des freiwilligen Wehrdienstes scheinen weder militärische Erwägungen eine Rolle gespielt zu haben noch die Sparvorgaben für den Verteidigungshaushalt. Der FWD wird von der Bundeswehr als wichtiges Instrument für die Nachwuchswerbung gesehen. Aus diesem Grund wurde z. B. trotz der Aussetzung der Wehrpflicht die automatische Weiterleitung von Informationen über Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr durch die Meldestellen an die Bundeswehr beibehalten und sogar noch auf weibliche Jugendliche ausgeweitet.
Im deutlichen Gegensatz zum Bundesfreiwilligendienst, bei dem lediglich ein Taschengeld von monatlich maximal 336 Euro gezahlt wird, da er den Charakter eines weitestgehend uneigennützigen sozialen Dienstes haben soll, setzt die Bundeswehr beim FWD vor allem auf finanzielle Anreize. In einem Flyer des Bundesministeriums der Verteidigung und im Internetauftritt der Bundeswehr (https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/ihrekarriere/fwdmp) wird der FWD mit „finanziellen Vorteilen“ beworben. So werde ab dem ersten Dienstmonat 777,30 Euro, ab dem vierten Dienstmonat 800,40 Euro und ab dem siebenten Monat bereits 1 000,50 Euro an Wehrsold und Wehrdienstzuschlag ausgezahlt. An „weiteren attraktiven Vorteilen“ werden eine monatliche Zahlung in Höhe von 96 Euro (Sonderzuwendung und Entlassungsgeld) sowie unentgeltliche Leistungen wie truppenärztliche Versorgung, Truppenverpflegung und Gemeinschaftsunterkunft in Aussicht gestellt. Allein unter dem Gesichtspunkt dieser finanziellen Anreize ist der FWD nicht auf die gleiche Stufe mit uneigennützigen ehrenamtlichen Freiwilligendiensten zu stellen.
Seit der Einführung des FWD ist ein Jahr vergangen. Die Bundesregierung hat es bislang versäumt, der Öffentlichkeit eine Bilanz der bisherigen Erfahrungen mit diesem Dienst vorzulegen und die Kriterien darzulegen, die seine Beibehaltung in ihren Augen erforderlich machen.
Drucksache 17/10288 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen42
Wie viele weibliche und wie viele männliche Angehörige mit deutscher Staatsangehörigkeit haben die einzelnen Geburtsjahrgänge 1994 bis 2000 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Datensätze von minderjährigen Personen sind im Jahr 2011 durch die Meldebehörden an das Bundesamt für Wehrverwaltung übermittelt worden?
Wie viele Datensätze sind 2011 entgegen § 58 des Wehrpflichtgesetzes von Personen übermittelt worden, die im Jahr 2012 nicht volljährig werden?
Wie viele Personen sind durch die Bundeswehr aufgrund der Bestimmung in § 58 des Wehrpflichtgesetzes im Jahr 2011 angeschrieben worden und haben Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften erhalten, und wie viele dieser Personen werden im Jahr 2012 nicht volljährig?
Wie viele dieser Personen haben Interesse an der Zusendung weiterer Informationen bekundet?
Wie viele der 2011 angeschriebenen Jugendlichen haben ein Beratungsgespräch vereinbart?
Mit welchen Kosten ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Datenerhebung für die Meldebehörden verbunden?
Wie hoch sind die Kosten für die Verarbeitung der Daten, die Herstellung des zu verschickenden Materials und die Verschickung selbst bei der Bundeswehr?
Inwieweit wird mit dem übersendeten Informationsmaterial die UN-Kinderrechtskonvention mit ihren Zusatzprotokollen beachtet, die bei der Einziehung von Freiwilligen unter 18 Jahren verlangt, dass sie „über die mit dem Militärdienst verbundenen Pflichten umfassend aufgeklärt“ werden?
Wie viele Personen welchen Alters und Geschlechts haben sich bisher für den freiwilligen Wehrdienst beworben und sich einer Tauglichkeitsuntersuchung unterzogen (bitte nach Jahren, nach Bundesländern und Schulabschluss aufschlüsseln)?
Wie viele Personen haben den freiwilligen Wehrdienst trotz einer Verpflichtungserklärung nicht angetreten (bitte nach Einstellungstermin aufschlüsseln)?
Wie viele Personen welchen Alters und Geschlechts haben im Jahr 2011 und zum Dienstantrittstermin Januar 2012 einen freiwilligen Wehrdienst tatsächlich angetreten, und wie viele sind während der ersten sechs Monate wieder ausgetreten bzw. wurden durch die Bundeswehr entlassen (bitte nach Einstellungstermin aufschlüsseln)?
Wie viele Personen welchen Alters und Geschlechts haben zu den Dienstantrittsterminen im April 2012 und Juli 2012 einen freiwilligen Wehrdienst tatsächlich angetreten (bitte nach Einstellungsterminen aufschlüsseln)?
Wie viele der bisher in das Wehrdienstverhältnis aufgenommenen Personen haben sich für eine besondere Auslandsverwendung schriftlich verpflichtet (bitte nach Einstellungstermin aufschlüsseln)?
Wie viele der bisher in das Wehrdienstverhältnis aufgenommenen Personen haben sich jeweils für eine Dienstdauer von sieben, zwischen acht und zehn, zwischen elf und zwölf, zwischen 13 und 15, zwischen 16 und 18 und mehr als 19 Monaten verpflichtet (bitte nach Einstellungstermin aufschlüsseln)?
Wie viele Personen haben im Jahr 2011 und im ersten Halbjahr 2012 einen Dienst als Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, einschließlich Offiziersanwärterinnen und Offiziersanwärter, tatsächlich angetreten (bitte nach Geburtsjahrgang, Geschlecht, Kalenderjahr und Einstellungstermin aufschlüsseln)?
Wie viele freiwillig Wehrdienstleistende sind in den Jahren 2011 und 2012 während ihrer Dienstzeit in das Dienstverhältnis von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit gewechselt (bitte nach Geschlecht, Kalenderjahr und Einstellungstermin aufschlüsseln)?
Wie viele Personen sind als Wiedereinsteller in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit im Jahr 2011 und im ersten Halbjahr 2012 aufgenommen worden (bitte nach Geschlecht und Kalenderjahr aufschlüsseln)?
Wie viele Personen haben sich im Jahr 2011 und im Jahr 2012 für eine Einstellung als Zeitsoldatin und Zeitsoldat beworben (bitte nach Geburtsjahrgang, Geschlecht und Kalenderjahr aufschlüsseln)?
Wie viele Personen sind als Soldatinnen und Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungsdauer von maximal 24 Monaten eingestellt worden (bitte nach Geschlecht und Kalenderjahr aufschlüsseln)?
Wie viele Wehrdienstleistende und wie viele Soldatinnen und Soldaten auf Zeit waren im Jahr 2011 bei ihrem Diensteintritt unter 18 Jahre alt (bitte nach Wehrdienstleistenden und Soldaten auf Zeit getrennt angeben)?
Welche Unterschiede gibt es zwischen der Ausbildung sowie der Dienst- und Verwendungsart zwischen dem freiwillig Wehrdienstleistenden und dem Soldaten auf Zeit?
Wie hoch sind die Kostenansätze im Jahr 2012 für eine Wehrdienstleistende und einen Wehrdienstleistenden einschließlich Wehrsold, besonderen Zuschlägen und Vergütungen, Verpflichtungsprämien, Beiträgen zu den Sozialversicherungen, Leistungen nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz, Verpflegungsgeld und Familienheimfahrten?
Wie hoch sind die entsprechenden Kostenansätze für im Jahr 2012 eingestellte Soldatinnen und Soldaten auf Zeit für zwei Jahre?
Welche Geld- oder Sachleistungen werden ausschließlich Wehrdienstleistenden gewährt, und welche ausschließlich Zeitsoldaten?
Wie viel Geld- und Sachleistungen inklusive Verpflegungsgeld erhält ein lediger Wehrdienstleistender mit dem Dienstgrad Hauptgefreiter im 13. Dienstmonat insgesamt?
Wie viel Geld- und Sachleistungen inklusive Verpflegungsgeld erhält ein lediger Soldat auf Zeit der Mannschaftslaufbahn mit dem Dienstgrad Hauptgefreiter im 13. Dienstmonat insgesamt?
Welche durchschnittliche Personalstärke hatte die Bundeswehr im Jahr 2011 (bitte nach Berufssoldatinnen und -soldaten, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, freiwillig Wehrdienstleistenden sowie Grundwehrdienstleistenden und freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistenden aufschlüsseln, Zahlen nicht aufrunden)?
Wie viele Strafanzeigen wurden 2011 gestellt
a) wegen Fahnenflucht (§ 16 des Wehrstrafgesetzes – WStG);
b) eigenmächtiger Abwesenheit (§ 15 WStG);
c) wegen Ungehorsams (§ 19 WStG) und wegen Gehorsamsverweigerung (§ 20 WStG)
(bitte jeweils nach Statusgruppen aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2011 gegenüber Soldatinnen und Soldaten Disziplinararreste verhängt (bitte nach Statusgruppen und Dauer aufschlüsseln)?
In welchen Ausbildungseinheiten sind wie viele Rekrutenstellen für den FWD in den Jahren 2012 und 2013 eingeplant?
In welchen Stammeinheiten sind wie viele FWD Leistende auf welchen Funktionsdienstposten in den Jahren 2012 und 2013 eingeplant?
Wie viele Wehrdienstleistende waren im Jahr 2011 in welchen Verwendungen eingesetzt?
Wie viele Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten wurden im Jahr 2011 für die direkte Ausbildung von freiwillig Wehrdienstleistenden benötigt?
Wie viele Berufs- und Zeitsoldaten sowie Zivilbeschäftigte der Bundeswehr sind für die Einstellung, Aufnahme, Verwaltung von je zehn Wehrdienstleistenden erforderlich?
Mit welcher Dienstantrittszahl rechnet die Bundeswehr, um 5 000 Dienstposten für freiwillig Wehrdienstleistende zu besetzen?
Welche Dienstantrittszahl müsste erreicht werden, um 15 000 Dienstposten mit freiwillig Wehrdienstleistenden zu besetzen?
Wann, und auf welcher Grundlage trifft die Bundeswehr die Entscheidungen darüber, wie viele Dienstposten im nächsten Haushaltsjahr für freiwillig Wehrdienstleistende bereitgestellt werden sollen?
Welche Berechnungsgrundlagen werden verwendet, um die Zahl der Ausbilderinnen und Ausbilder sowie die weiteren Mehraufwendungen in den Bereichen Infrastruktur, Betrieb und Ausstattung für die eingeplanten Dienstposten für freiwillig Wehrdienstleistende für den Verteidigungshaushalt einzuplanen?
Wie hoch ist der Ergänzungsbedarf an Zeitsoldatinnen und -soldaten inklusive Offiziersanwärterinnen und Offiziersanwärtern im Jahr 2012 und in den Folgejahren bis 2020 (bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln)?
Wie viele der bereits ausgeschiedenen FWD Leistenden haben sich schriftlich verpflichtet, für Dienstleistungen nach § 60 des Soldatengesetzes zur Verfügung zu stehen?
Plant das BMVg eine Evaluation des freiwilligen Wehrdienstes, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und nach welchen Kriterien?