[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10456
17. Wahlperiode 10. 08. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Jan van Aken,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10288 –
Umsetzung des freiwilligen Wehrdienstes 2011
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Zuge der Aussetzung des mit der Wehrpflicht verbundenen
Zwangsdienstes zum 1. Juli 2011 hat die Bundesregierung den freiwilligen Wehrdienst
(FWD) eingeführt. Pro Jahr sollen zwischen 5 000 und 15 000 Personen einen
solchen militärischen Kurzdienst leisten. Bislang ist dabei unklar geblieben,
nach welchen Kriterien das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) wie
viele Dienstposten pro Jahr für FWD Leistende zur Verfügung stellt. Gleiches
gilt für die zugrundeliegenden militärischen Erwägungen, neben den
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit und den Berufsoldatinnen und Berufssoldaten eine
dritte Dienstgruppe einzuführen. In jedem Fall sind mit der Einführung des
FWD erhebliche Kosten verbunden, nicht nur für den Wehrsold, sondern auch
für die Ausstattung, für die Unterbringung und für die Ausbildung.
Für die Einführung des freiwilligen Wehrdienstes scheinen weder militärische
Erwägungen eine Rolle gespielt zu haben noch die Sparvorgaben für den
Verteidigungshaushalt. Der FWD wird von der Bundeswehr als wichtiges
Instrument für die Nachwuchswerbung gesehen. Aus diesem Grund wurde z. B.
trotz der Aussetzung der Wehrpflicht die automatische Weiterleitung von
Informationen über Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr durch die
Meldestellen an die Bundeswehr beibehalten und sogar noch auf weibliche Jugendliche
ausgeweitet.
Im deutlichen Gegensatz zum Bundesfreiwilligendienst, bei dem lediglich ein
Taschengeld von monatlich maximal 336 Euro gezahlt wird, da er den
Charakter eines weitestgehend uneigennützigen sozialen Dienstes haben soll,
setzt die Bundeswehr beim FWD vor allem auf finanzielle Anreize. In einem
Flyer des Bundesministeriums der Verteidigung und im Internetauftritt der
Bundeswehr (
https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/ihrekarriere/
fwdmp) wird der FWD mit „finanziellen Vorteilen“ beworben. So werde ab dem
ersten Dienstmonat 777,30 Euro, ab dem vierten Dienstmonat 800,40 Euro und
ab dem siebenten Monat bereits 1 000,50 Euro an Wehrsold und
Wehrdienstzuschlag ausgezahlt. An „weiteren attraktiven Vorteilen“ werden eine monatliche
Zahlung in Höhe von 96 Euro (Sonderzuwendung und Entlassungsgeld) sowie
unentgeltliche Leistungen wie truppenärztliche Versorgung,
Truppenverpflegung und Gemeinschaftsunterkunft in Aussicht gestellt. Allein unter dem Ge- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 8. August
2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10456 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesichtspunkt dieser finanziellen Anreize ist der FWD nicht auf die gleiche Stufe
mit uneigennützigen ehrenamtlichen Freiwilligendiensten zu stellen.
Seit der Einführung des FWD ist ein Jahr vergangen. Die Bundesregierung hat
es bislang versäumt, der Öffentlichkeit eine Bilanz der bisherigen Erfahrungen
mit diesem Dienst vorzulegen und die Kriterien darzulegen, die seine
Beibehaltung in ihren Augen erforderlich machen.
1. Wie viele weibliche und wie viele männliche Angehörige mit deutscher
Staatsangehörigkeit haben die einzelnen Geburtsjahrgänge 1994 bis 2000
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Angaben zur deutschen Wohnbevölkerung sind in der nachstehenden
Tabelle aufgeschlüsselt:
Quelle: Statistisches Bundesamt, Bevölkerungsfortschreibung 2010; Stand: 31. Dezember 2010.
2. Wie viele Datensätze von minderjährigen Personen sind im Jahr 2011
durch die Meldebehörden an das Bundesamt für Wehrverwaltung
übermittelt worden?
Im Jahr 2011 wurden rund 490 000 solcher Datensätze an das Bundesamt für
Wehrverwaltung übermittelt.
3. Wie viele Datensätze sind 2011 entgegen § 58 des Wehrpflichtgesetzes von
Personen übermittelt worden, die im Jahr 2012 nicht volljährig werden?
Es werden lediglich die in § 58 Absatz 1 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes
aufgeführten Daten erhoben (Familienname, Vorname(n), gegenwärtige Anschrift),
nicht jedoch das Geburtsdatum.
4. Wie viele Personen sind durch die Bundeswehr aufgrund der Bestimmung
in § 58 des Wehrpflichtgesetzes im Jahr 2011 angeschrieben worden und
haben Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften erhalten,
und wie viele dieser Personen werden im Jahr 2012 nicht volljährig?
Im Jahr 2011 wurden ca. 194 000 Informationsschreiben versandt.
Die Altersprüfung ist nur den Meldebehörden der Länder möglich (vgl.
Antwort zu Frage 3).
5. Wie viele dieser Personen haben Interesse an der Zusendung weiterer
Informationen bekundet?
Das Interesse an der Zusendung weiterer Informationen wird statistisch nicht
erfasst.
Jahrgang M W
1994 366 500 346 928
1995 361 813 343 127
1996 373 273 353 259
1997 378 940 359 659
1998 367 240 348 625
1999 360 679 340 694
2000 371 456 355 028
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/104566. Wie viele der 2011 angeschriebenen Jugendlichen haben ein
Beratungsgespräch vereinbart?
Dieser Personenkreis ist im Nachhinein nicht mehr feststellbar. Zwar werden
Personen, die einen Beratungstermin vereinbart haben, statistisch erfasst
(„Interessent/-in“). Sobald sich dieser Status aber ändert (z. B. in „Bewerber/-in“),
wird der Datensatz durch Überschreibung entsprechend aktualisiert.
7. Mit welchen Kosten ist nach Kenntnis der Bundesregierung die
Datenerhebung für die Meldebehörden verbunden?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben zu den Kosten vor.
8. Wie hoch sind die Kosten für die Verarbeitung der Daten, die Herstellung
des zu verschickenden Materials und die Verschickung selbst bei der
Bundeswehr?
Für die Verschickung der Informationsschreiben fielen im Jahr 2012 bislang
Portokosten in Höhe von 302 375,72 Euro. Weitere Kosten werden nicht
gesondert erfasst.
9. Inwieweit wird mit dem übersendeten Informationsmaterial die UN-
Kinderrechtskonvention mit ihren Zusatzprotokollen beachtet, die bei der
Einziehung von Freiwilligen unter 18 Jahren zu den Streitkräften
verlangt, dass sie „über die mit dem Militärdienst verbundenen Pflichten
umfassend aufgeklärt“ werden?
Die Informationsbroschüren enthalten das Angebot, bei Interesse an der
Bundeswehr das Gespräch mit einer Karriereberaterin bzw. einem Karriereberater
zu suchen. Im Rahmen dieser Beratungsgespräche werden die Aufträge und
Aufgaben der Bundeswehr und die mit dem militärischen Dienst verbundenen
Pflichten inklusive der damit einhergehenden Risiken erörtert.
10. Wie viele Personen welchen Alters und Geschlechts haben sich bisher für
den freiwilligen Wehrdienst beworben und sich einer
Tauglichkeitsuntersuchung unterzogen (bitte nach Jahren, nach Bundesländern und
Schulabschluss aufschlüsseln)?
Die Angaben sind in den nachstehenden Tabellen aufgeschlüsselt
a) nach Jahr, Land und Geschlecht:
Jahr 2011 2012
Land/Geschlecht M W M W
Baden-Württemberg 3 414 121 1 380 158
Bayern 3 374 132 946 125
Berlin 1 015 41 283 34
Brandenburg 1 021 34 218 17
Bremen 175 2 44 2
Hamburg 548 14 135 13
Hessen 1 746 41 560 40
Mecklenburg-Vorpommern 609 14 87 9
Niedersachsen 2 858 111 555 66
Drucksache 17/10456 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeQuelle: Bundeswehr, Auswertung Wehrersatzwesen-Informationssystem-Auswertebestände;
Stand: 2. August 2012.
b) nach Jahr, Schulabschluss und Geschlecht:
Quelle: Bundeswehr, Auswertung Wehrersatzwesen-Informationssystem-Auswertebestände;
Stand: 2. August 2012.
c) nach Jahr, Alter und Geschlecht:
Nordrhein-Westfalen 8 244 201 1 712 168
Rheinland-Pfalz 1 971 77 529 68
Saarland 484 25 100 13
Sachsen 1 434 38 355 32
Sachsen-Anhalt 900 24 282 43
Schleswig-Holstein 1 515 45 240 23
Thüringen 691 33 230 30
Datensatz nicht auswertbar 2 1 0 0
Summe 30 001 954 7 656 841
Jahr 2011 2012
Schulabschluss/Geschlecht M W M W
Sonderschule 704 6 140 15
Hauptschule ohne Abschluss 1 919 41 358 37
Hauptschule mit Abschluss 10 393 234 2 183 230
Mittlere Reife 8 723 315 2 274 278
Fachhochschulreife 1 944 95 633 83
Abitur 6 034 257 2 011 196
Sonstige 284 6 57 2
Summe 30 001 954 7 656 841
Jahr 2011 2012
Alter/Geschlecht M W M W
16 Jahre 3 0 52 10
17 Jahre 196 27 991 141
18 Jahre 2 834 92 2 064 266
19 Jahre 5 841 184 1 691 145
20 Jahre 7 278 187 1 078 88
21 Jahre 5 840 145 668 62
22 Jahre 3 874 86 397 41
23 Jahre 2 397 80 261 28
24 Jahre 747 50 155 18
25 Jahre 354 27 97 10
26 Jahre 202 21 66 9
27 Jahre 137 18 50 4
28 Jahre 85 8 23 4
29 Jahre 69 6 17 6
30 Jahre 51 3 9 2
31 Jahre 34 3 11 1
Jahr 2011 2012
Land/Geschlecht M W M W
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10456Quelle: Bundeswehr, Auswertung Wehrersatzwesen-Informationssystem-Auswertebestände;
Stand: 2. August 2012.
11. Wie viele Personen haben den freiwilligen Wehrdienst trotz einer
Verpflichtungserklärung nicht angetreten (bitte nach Einstellungstermin
aufschlüsseln)?
Die Angaben sind in der nachstehenden Tabelle aufgeschlüsselt.
Quelle: Bundeswehr, BMVg, Abteilung Führung Streitkräfte, Stand: 16. Juli 2012.
12. Wie viele Personen welchen Alters und Geschlechts haben im Jahr 2011
und zum Dienstantrittstermin Januar 2012 einen freiwilligen Wehrdienst
tatsächlich angetreten, und wie viele sind während der ersten sechs
Monate wieder ausgetreten bzw. wurden durch die Bundeswehr entlassen
(bitte nach Einstellungstermin aufschlüsseln)?
Die Angaben sind in den Anlagen 1 und 2 aufgeschlüsselt.
32 Jahre 19 2 4 0
33 Jahre 7 1 6 0
34 Jahre 5 0 5 1
35 Jahre 3 1 1 0
36 Jahre 3 1 2 1
37 Jahre 1 1 3 0
38 Jahre 1 1 3 0
39 Jahre 5 3 0 0
40 Jahre 3 0 1 0
41 Jahre 1 1 0 1
42 Jahre 2 5 0 1
43 Jahre 2 0 1 0
44 Jahre 1 0 0 0
45 Jahre 1 0 0 0
47 Jahre 1 0 0 0
49 Jahre 0 0 0 1
53 Jahre 1 1 0 0
55 Jahre 1 0 0 0
57 Jahre 1 0 0 1
59 Jahre 1 0 0 0
Summe 30 001 954 7 656 841
Dienstantritt Anzahl
Juli 2011 73
Oktober 2011 238
Januar 2012 43
April 2012 91
Summe 445
Jahr 2011 2012
Alter/Geschlecht M W M W
Drucksache 17/10456 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Wie viele Personen welchen Alters und Geschlechts haben zu den
Dienstantrittsterminen im April 2012 und Juli 2012 einen freiwilligen
Wehrdienst tatsächlich angetreten (bitte nach Einstellungsterminen
aufschlüsseln)?
Die Angaben sind in der nachstehenden Tabelle aufgeschlüsselt.
Quelle: Bundeswehr, Auswertung Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr; Stand: 17. Juli 2012.
14. Wie viele der bisher in das Wehrdienstverhältnis aufgenommenen
Personen haben sich für eine besondere Auslandsverwendung schriftlich
verpflichtet (bitte nach Einstellungstermin aufschlüsseln)?
Die Angaben sind in der nachstehenden Tabelle aufgeschlüsselt.
Quelle: Bundeswehr, Auswertung Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr; Stand: 17. Juli 2012.
Dienstantritt April 2012 Juli 2012
Alter bei Dienstantritt/Geschlecht M W M W
17 Jahre 89 11 135 17
18 Jahre 199 12 415 42
19 Jahre 253 14 513 35
20 Jahre 305 19 289 18
21 Jahre 219 11 161 10
22 Jahre 122 6 83 10
23 Jahre 72 7 58 4
24 Jahre 36 3 29 6
25 Jahre 26 2 16 4
26 Jahre 24 0 10 5
27 Jahre 7 3 4 1
28 Jahre 4 5 3 1
29 Jahre 1 1 4 0
30 Jahre 2 1 1 0
31 Jahre 1 0 4 0
32 Jahre 1 0 0 0
33 Jahre 2 0 0 0
35 Jahre 1 0 0 0
37 Jahre 0 0 1 0
41 Jahre 0 1 0 0
Summe 1 364 96 1 726 153
Dienstantritt Zustimmung
Juli 2011 3 369
August 2011 1
Oktober 2011 4 305
November 2011 38
Dezember 2011 1
Januar 2012 2 672
April 2012 1 421
Juli 2012 1 846
Summe 13 653
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1045615. Wie viele der bisher in das Wehrdienstverhältnis aufgenommenen
Personen haben sich jeweils für eine Dienstdauer von sieben, zwischen acht
und zehn, zwischen elf und zwölf, zwischen 13 und 15, zwischen 16 und
18 und mehr als 19 Monaten verpflichtet (bitte nach Einstellungstermin
aufschlüsseln)?
Die Angaben sind in der nachstehenden Tabelle aufgeschlüsselt.
Quelle: Bundeswehr, Auswertung Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr; Stand: 17. Juli 2012.
16. Wie viele Personen haben im Jahr 2011 und im ersten Halbjahr 2012
einen Dienst als Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, einschließlich
Offiziersanwärterinnen und Offiziersanwärter, tatsächlich angetreten (bitte nach
Geburtsjahrgang, Geschlecht, Kalenderjahr und Einstellungstermin
aufschlüsseln)?
Die Angaben sind in den Anlagen 3 und 4 aufgeschlüsselt.
17. Wie viele freiwillig Wehrdienstleistende sind in den Jahren 2011 und
2012 während ihrer Dienstzeit in das Dienstverhältnis von Soldatinnen
und Soldaten auf Zeit gewechselt (bitte nach Geschlecht, Kalenderjahr
und Einstellungstermin aufschlüsseln)?
Die Angaben sind in der nachstehenden Tabelle aufgeschlüsselt.
Quelle: Bundeswehr, Auswertung Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr; Stand: 17. Juli 2012.
Dienstantritt/Monate bis 7 8 bis 10 11 bis 12 13 bis 15 16 bis 18 mehr als 18
Juli 2011 234 34 1 050 331 69 1 737
August 2011 0 0 0 0 0 1
September 2011 0 0 24 8 1 8
Oktober 2011 333 410 1 465 72 111 2 067
November 2011 1 0 28 2 0 8
Dezember 2011 0 0 0 1 0 0
Januar 2012 548 209 630 45 101 1 187
April 2012 244 53 474 38 57 594
Juli 2012 214 122 945 61 28 509
Summe 1 574 828 4 616 558 367 6 111
Dienstantritt/Geschlecht M W
Juli 2011 101 8
September 2011 2 2
Oktober 2011 75 7
November 2011 2 0
Januar 2012 18 2
April 2012 2 1
Summe 200 20
Drucksache 17/10456 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode18. Wie viele Personen sind als Wiedereinsteller in das Dienstverhältnis eines
Soldaten auf Zeit im Jahr 2011 und im ersten Halbjahr 2012
aufgenommen worden (bitte nach Geschlecht und Kalenderjahr aufschlüsseln)?
Die Angaben sind in der nachstehenden Tabelle aufgeschlüsselt.
Quelle: Bundeswehr, Auswertung Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr; Stand: 17. Juli 2012.
19. Wie viele Personen haben sich im Jahr 2011 und im Jahr 2012 für eine
Einstellung als Zeitsoldatin und Zeitsoldat beworben (bitte nach
Geburtsjahrgang, Geschlecht und Kalenderjahr aufschlüsseln)?
Die Angaben sind in der nachstehenden Tabelle aufgeschlüsselt.
Jahr/Geschlecht M W
2011 1 545 13
2012 1 219 10
Summe 2 764 23
Geburtsjahr/Jahr und Geschlecht 2011 2012
M W M W
1945 0 0 1 0
1947 1 1 0 0
1949 1 0 1 0
1950 2 0 0 0
1951 4 0 1 0
1952 3 1 2 0
1953 4 0 0 0
1954 1 0 1 0
1955 2 0 0 1
1956 6 1 2 0
1957 1 2 2 0
1958 5 2 2 0
1959 2 1 2 2
1960 5 3 2 1
1961 5 1 0 1
1962 5 0 4 2
1963 6 3 2 2
1964 7 1 7 0
1965 8 1 6 2
1966 8 3 5 2
1967 13 6 4 0
1968 8 3 7 0
1969 15 2 13 1
1970 9 0 12 0
1971 19 1 18 3
1972 24 7 6 4
1973 16 6 17 0
1974 29 6 34 3
1975 46 8 19 3
1976 70 9 42 10
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10456Quelle: Bundeswehr, Auswertung Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr; Stand: 17. Juli 2012.
20. Wie viele Personen sind als Soldatinnen und Soldaten auf Zeit mit einer
Verpflichtungsdauer von maximal 24 Monaten eingestellt worden (bitte
nach Geschlecht und Kalenderjahr aufschlüsseln)?
Die Angaben sind in der nachstehenden Tabelle aufgeschlüsselt.
Quelle: Bundeswehr, Auswertung Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr; Stand: 17. Juli 2012.
21. Wie viele Wehrdienstleistende und wie viele Soldatinnen und Soldaten
auf Zeit waren im Jahr 2011 bei ihrem Diensteintritt unter 18 Jahre alt
(bitte nach Wehrdienstleistenden und Soldaten auf Zeit getrennt
angeben)?
Die Angaben sind in der nachstehenden Tabelle aufgeschlüsselt.
Quelle: Bundeswehr, Auswertung Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr; Stand: 17. Juli 2012.
1977 88 13 59 5
1978 144 16 71 11
1979 316 38 97 9
1980 495 57 164 21
1981 629 82 189 19
1982 734 83 284 35
1983 883 133 331 53
1984 1 076 124 429 67
1985 1 221 212 504 83
1986 1 795 282 677 107
1987 2 324 379 882 136
1988 2 962 511 1 063 188
1989 3 395 645 1 336 199
1990 4 323 791 1 614 283
1991 4 489 901 1 851 311
1992 4 419 973 2 176 463
1993 3 681 775 2 019 400
1994 1 800 392 1 670 369
1995 213 59 783 119
1996 21 0 23 1
ohne 64 16 12 4
Summe 35 397 6 550 16 446 2 920
Jahr/Geschlecht M W
2011 99 16
2012 45 9
Summe 144 25
Status FWD SaZ
Summe 390 435
Geburtsjahr/Jahr und Geschlecht 2011 2012
M W M W
Drucksache 17/10456 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Welche Unterschiede gibt es zwischen der Ausbildung sowie der Dienst-
und Verwendungsart zwischen dem freiwillig Wehrdienstleistenden und
dem Soldaten auf Zeit?
Freiwillig Wehrdienstleistende (FWD) erhalten die gleiche fundierte
militärische Ausbildung wie vergleichbare Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
(SaZ) in der Mannschaftslaufbahn. Die Grundausbildung umfasst drei Monate.
Der Ablauf und die inhaltliche Ausrichtung der weiteren Ausbildung des FWD
richten sich – wie bei den SaZ – nach der geplanten Verwendung und der damit
notwendigen Qualifizierung für die Erfüllung der Aufgaben des jeweils
vorgesehenen Dienstpostens bzw. in der jeweils vorgesehenen Funktion.
Ebenso gibt es grundsätzlich keine Unterschiede in der Dienst- und
Verwendungsart zwischen FWD und vergleichbaren SaZ in der Mannschaftslaufbahn.
Die Dienst- und Verwendungsart des FWD wird im Wesentlichen durch die
Bewerbung des FWD, die festgelegte Dauer seines Wehrdienstverhältnisses und
den verfügbaren Einplanungsmöglichkeiten auf bestehende Dienstposten
bestimmt.
23. Wie hoch sind die Kostenansätze im Jahr 2012 für eine
Wehrdienstleistende und einen Wehrdienstleistenden einschließlich Wehrsold,
besonderen Zuschlägen und Vergütungen, Verpflichtungsprämien, Beiträgen zu
den Sozialversicherungen, Leistungen nach dem
Arbeitsplatzschutzgesetz, Verpflegungsgeld und Familienheimfahrten?
Im Jahr 2012 beträgt der Kostensatz für FWD 21 760 Euro im
Jahresdurchschnitt. Verpflichtungsprämien werden im laufenden Jahr an FWD nicht
gezahlt.
24. Wie hoch sind die entsprechenden Kostenansätze für im Jahr 2012
eingestellte Soldatinnen und Soldaten auf Zeit für zwei Jahre?
Der Kostensatz für einen zum 1. Januar eingestellten SaZ 2 beträgt – ohne
Zulagen – im Jahresdurchschnitt 21 837 Euro. Daneben werden für jedes Jahr der
Verpflichtung 1 500 Euro gezahlt.
25. Welche Geld- oder Sachleistungen werden ausschließlich
Wehrdienstleistenden gewährt, und welche ausschließlich Zeitsoldaten?
Aufgrund ihres Dienstverhältnisses erhalten FWD bei Erfüllung der
Voraussetzungen Geld- und Sachbezüge nach dem Wehrsoldgesetz (WSG), SaZ
hingegen Geld- und Sachbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und
dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Auch bei im Einzelfall gegebener
Vergleichbarkeit werden die Geldbezüge der jeweiligen Statusgruppe exklusiv
gewährt.
In der nachfolgenden Übersicht sind daher alle Arten der Geldbezüge
aufgeführt; bei grundsätzlich vergleichbarer Zielrichtung in einer Zeile.
FWD SaZ
Wehrsoldtagessatz (§ 2 Absatz 1 WSG)
Grundgehalt (§ 27 BBesG) Wehrdienstzuschlag (§ 8c WSG)
Besondere Zuwendung („Weihnachtsgeld“; § 7 WSG)
– Aufwandsentschädigungen (§ 17 BBesG)
– Familienzuschlag (§ 39 ff. BBesG)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/10456Quelle: Bundeswehr, BMVg, Abteilung Personal, Stand: 19. Juli 2012.
Die Sachbezüge Verpflegung, Unterkunft, Dienstbekleidung und
truppenärztliche Versorgung sind für FWD unentgeltlich (§ 3 ff. WSG).
Bei SaZ gilt dies nur für die truppenärztliche Versorgung sowie mit
Einschränkungen für die Unterkunft und die Bekleidung (§ 69 BBesG).
FWD erhalten aus Fürsorgegründen einen Bahnberechtigungsausweis bzw. bis
zu fünf freie Familienheimfahrten im Monat.
SaZ werden nach ihrem Ausscheiden aus der Beschäftigung in der gesetzlichen
Sozialversicherung in voller Höhe (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil)
nachversichert. Für FWD werden während der Dienstzeit pauschal
Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.
26. Wie viel Geld- und Sachleistungen inklusive Verpflegungsgeld erhält ein
lediger Wehrdienstleistender mit dem Dienstgrad Hauptgefreiter im
13. Dienstmonat insgesamt?
Ein lediger FWD mit dem Dienstgrad Hauptgefreiter erhält im 13. Dienstmonat
(Annahme: 30 Kalendertage):
– Amtszulagen und Stellenzulagen
(§ 42 BBesG)
– Ausgleichszulage bei Wegfall einer Stellenzulage
(§ 13 BBesG)
– Leistungsprämie, Leistungszulage
(§ 42a BBesG)
– Personalgewinnungszuschlag (§ 43 BBesG)
– Prämien für Angehörige der Spezialkräfte der
Bundeswehr (§ 43a BBesG)
– Zulagen für die Wahrnehmung befristeter Funktionen
bzw. eines höherwertigen Amtes (§§ 45, 46 BBesG)
Besondere Vergütung (als Ausgleich für mit
bestimmten Tätigkeiten oder Verwendungen verbundene
Belastungen, § 8g WSG)
Erschwerniszulagen (§ 47 BBesG)
– Vergütung für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
von Sanitätsoffizieren in Bundeswehrkrankenhäusern
(§ 50b BBesG)
Doppelter Wehrsold bei Verwendungen im Ausland
(§ 2 Absatz 2 WSG)
Auslandsdienstbezüge (§ 52 ff. BBesG)
Auslandsverwendungszuschlag (§ 8f WSG) Auslandsverwendungszuschlag
(§ 56 BBesG)
– Verpflichtungsprämien (§ 85a BBesG)
– Übergangsgebührnisse bzw. Ausgleichsbezüge
(§ 11 f. Soldatenversorgungsgesetz – SVG)
Entlassungsgeld (§ 9 WSG) Übergangsbeihilfe (§ 12 f. SVG)
Erhöhter Wehrsold für Soldaten mit besonderer
zeitlicher Belastung (§ 2 Absatz 5 WSG)
Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher
Belastung (§ 50a BBesG)
– Vermögenswirksame Leistungen
(§ 2 BBesG)
FWD SaZ
Drucksache 17/10456 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeQuelle: Bundeswehr, BMVg, Abteilung Personal, Stand: 19. Juli 2012.
Neben der Verpflegung erhält er die Sachbezüge Bekleidung, Unterkunft und
truppenärztliche Versorgung unentgeltlich. Darüber hinaus erhält er aus
Fürsorgegründen bis zu fünf unentgeltliche Familienheimfahrten im Monat.
27. Wie viel Geld- und Sachleistungen inklusive Verpflegungsgeld erhält ein
lediger Soldat auf Zeit der Mannschaftslaufbahn mit dem Dienstgrad
Hauptgefreiter im 13. Dienstmonat insgesamt?
Bei Einstellung im untersten Dienstgrad erhält ein lediger SaZ in einer
Laufbahn der Mannschaften mit dem Dienstgrad Hauptgefreiter, der keinen
Anspruch auf ergänzende Bezügeelemente hat, im 13. Dienstmonat (unter
Berücksichtigung des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2012/
2013),
1. wenn er nicht zum Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist:
Quelle: Bundeswehr, BMVg, Abteilung Personal, Stand: 19. Juli 2012.
2. wenn er zum Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist:
Quelle: Bundeswehr, BMVg, Abteilung Personal, Stand: 19. Juli 2012.
Die Sachbezüge Bekleidung, Unterkunft und truppenärztliche Versorgung
erhält er unentgeltlich. Verpflegungsgeld wird nicht gewährt.
28. Welche durchschnittliche Personalstärke hatte die Bundeswehr im Jahr
2011 (bitte nach Berufssoldatinnen und -soldaten, Soldatinnen und
Soldaten auf Zeit, freiwillig Wehrdienstleistenden sowie
Grundwehrdienstleistenden und freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistenden aufschlüsseln,
Zahlen nicht aufrunden)?
Die durchschnittliche Personalstärke im Jahr 2011 betrug 56 341
Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, 131 274 Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit,
22 365 freiwilligen (zusätzlichen) Wehrdienst Leistende sowie 6 201
Grundwehrdienstleistende; insgesamt 216 181 Soldatinnen und Soldaten.
Geld- und Sachleistungen Euro
Wehrsold (11,71 Euro × 30) 351,30
Wehrdienstzuschlag (24,50 Euro × 30) 735,00
Verpflegung (Sachwert) bzw. Verpflegungsgeld 219,00
Gesamt (derzeit steuerfrei): 1 305,30
Geld- und Sachleistungen Euro
Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 4 Stufe 1plus Amtszulage
Brutto
1 923,06
Netto 1 682,36
Geld- und Sachleistungen Euro
Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 4G Stufe 1 plus
Amtszulage
1 923,06
abzgl. Anrechnungsbetrag nach § 39 Absatz 2 BBesG 104,18
zzgl. geldwerter Vorteil Sachbezug Unterkunft (belegt mit mehr
als drei Soldaten)
53,00
Brutto (steuerpflichtig) 1 871,88
Netto 1 592,68
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1045629. Wie viele Strafanzeigen wurden 2011 gestellt
a) wegen Fahnenflucht (§ 16 des Wehrstrafgesetzes – WStG);
b) eigenmächtiger Abwesenheit (§ 15 WStG);
c) wegen Ungehorsams (§ 19 WStG) und wegen
Gehorsamsverweigerung (§ 20 WStG)
(bitte jeweils nach Statusgruppen aufschlüsseln)?
Zur Anzahl der gestellten Strafanzeigen liegen im Bereich der Bundeswehr
keine statistischen Angaben vor. Im Kontext mit der Verhängung/Vollstreckung
von Disziplinarmaßnahmen werden die veranlassten Abgaben an die
Staatsanwaltschaften statistisch erfasst.
Die Angaben sind in der nachstehenden Tabelle aufgeschlüsselt.
Quelle: Bundeswehr, BMVg, Abteilung Recht, Stand: 19. Juli 2012.
30. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2011 gegenüber Soldatinnen und
Soldaten Disziplinararreste verhängt (bitte nach Statusgruppen und Dauer
aufschlüsseln)?
Die Angaben sind in der nachstehenden Tabelle aufgeschlüsselt.
Eine Erfassung nach Statusgruppen wird nicht vorgenommen.
Quelle: Bundeswehr, BMVg, Abteilung Recht, Stand: 19. Juli 2012.
31. In welchen Ausbildungseinheiten sind wie viele Rekrutenstellen für den
FWD in den Jahren 2012 und 2013 eingeplant?
In den militärischen Organisationsbereichen werden keine zum
Organisationsumfang zählenden Rekrutendienstposten ausgeplant. Die Ausbildung
erfolgt im sogenannten Ausbildungsumfang bedarfsorientiert und wird
zusammen mit den SaZ in den jeweiligen Ausbildungseinrichtungen durchgeführt.
32. In welchen Stammeinheiten sind wie viele FWD Leistende auf welchen
Funktionsdienstposten in den Jahren 2012 und 2013 eingeplant?
Grundsätzlich werden Dienstposten für Mannschaften in den Verbänden und
militärischen Dienststellen aufgabenorientiert ausgeplant. Eine Differenzierung
Dienstverhältnis Abgabe an die Staatsanwaltschaft
§ 16 WStG § 15 WStG §§ 19, 20 WStG
GWDL 0 91 5
FWDL 0 43 2
Art/Dauer Anzahl
Disziplinararrest, darunter:
bis 7 Tage 191
8 bis 14 Tage 28
15 bis 21 Tage 24
Disziplinararrest und Disziplinarbuße 30
Disziplinararrest und Ausgangsbeschränkung 17
Disziplinararrest und verschärfte Ausgangsbeschränkung 22
Disziplinararrest insgesamt 312
Drucksache 17/10456 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodein Dienstposten für Mannschaften im Status SaZ oder FWD erfolgt dabei nicht.
Die Steuerung der Besetzung der DP erfolgt nach personellen Gesichtspunkten,
die auch flexibel den Einsatzverpflichtungen und einsatzgleichen
Verpflichtungen der Verbände und Dienststellen Rechnung tragen.
33. Wie viele Wehrdienstleistende waren im Jahr 2011 in welchen
Verwendungen eingesetzt?
Die Angaben sind in der Anlage 5 aufgeschlüsselt.
34. Wie viele Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten wurden im Jahr
2011 für die direkte Ausbildung von freiwillig Wehrdienstleistenden
benötigt?
Strukturell hinterlegte Ausbildung für FWD beschränkt sich im Wesentlichen
auf die Allgemeine Grundausbildung. Eigens für FWD wird grundsätzlich
keine Grundausbildung durchgeführt, sondern gemeinsam mit den SaZ. Von
daher kann eine Antwort auf diese Frage nicht mit einem konkreten Zahlenwert
hinterlegt werden. Weiterführende Ausbildung wird im Allgemeinen als
Ausbildung am Arbeitsplatz vollzogen.
35. Wie viele Berufs- und Zeitsoldaten sowie Zivilbeschäftigte der
Bundeswehr sind für die Einstellung, Aufnahme, Verwaltung von je zehn
Wehrdienstleistenden erforderlich?
Eine Zuordnung von Berufs- und Zeitsoldaten sowie Zivilbeschäftigte bezogen
auf je zehn zu gewinnende und zu betreuende Wehrdienstleistende ist wegen
der Komplexität des Aufgabenbereiche der Personalgewinnung und des
Personalmanagements nicht möglich, da die diesbezüglichen vielschichtigen
Aufgaben jeweils nur anteilig auf den betreffenden Dienstposten wahrgenommen
werden.
36. Mit welcher Dienstantrittszahl rechnet die Bundeswehr, um 5 000
Dienstposten für freiwillig Wehrdienstleistende zu besetzen?
Die Bundeswehr rechnet mit einem jährlichen Ergänzungsbedarf von 4 900
FWD, um 5 000 entsprechende Dienstposten zu besetzen. Hintergrund dieser
Berechnung sind u. a. Erfahrungen mit durchschnittlichen
Verpflichtungszeiten, Wechseln in andere Laufbahnen und Rücktritten während der Probezeit.
37. Welche Dienstantrittszahl müsste erreicht werden, um 15 000
Dienstposten mit freiwillig Wehrdienstleistenden zu besetzen?
In der neuen Struktur sind derzeit bis zu 12 500 FWDL vorgesehen. Um diese
Anzahl zu erhalten, ist eine Dienstantrittszahl von rund 12 400 FWDL
notwendig.
Zur Berechnung siehe Antwort zu Frage 36.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/1045638. Wann, und auf welcher Grundlage trifft die Bundeswehr die
Entscheidungen darüber, wie viele Dienstposten im nächsten Haushaltsjahr für
freiwillig Wehrdienstleistende bereitgestellt werden sollen?
Jeweils im ersten Quartal eines Jahres erfolgt die Bedarfsermittlung für das
Folgejahr, wegen der dann anstehenden Fertigung eines Beitrags zum nächsten
Entwurf eines Bundeshaushaltsplans sowie zur mittelfristigen Finanzplanung.
Die Bedarfsermittlung beruht auf einer Auswertung der organisatorischen
Veränderungen im Rahmen der Neuausrichtung.
39. Welche Berechnungsgrundlagen werden verwendet, um die Zahl der
Ausbilderinnen und Ausbilder sowie die weiteren Mehraufwendungen in
den Bereichen Infrastruktur, Betrieb und Ausstattung für die eingeplanten
Dienstposten für freiwillig Wehrdienstleistende für den
Verteidigungshaushalt einzuplanen?
Neben der bereits getroffenen Feststellung (Frage 34), dass eigens für FWD
grundsätzlich keine Ausbildung stattfindet, sondern gemeinsam mit SaZ, gilt
für die Allgemeine Grundausbildung von Mannschaften die klassische
Truppengliederung: Zwölf Mannschaften werden in einer Gruppe (ein
Gruppenführer) zusammengefasst, vier Gruppen in einem Zug (ein bis zwei Zugführer),
vier Züge in einer Kompanie bzw. Inspektion (ein Kompaniechef). Dieses
Modell wird seitens des Beauftragten für den Haushalt anerkannt und kommt
querschnittlich zur Anwendung. Mehraufwendungen werden nicht gesondert
nach Statusgruppen erfasst.
40. Wie hoch ist der Ergänzungsbedarf an Zeitsoldatinnen und - soldaten
inklusive Offiziersanwärterinnen und Offiziersanwärtern im Jahr 2012 und
in den Folgejahren bis 2020 (bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln)?
Der Ergänzungsbedarf wurde seit 2010 im Vorgriff auf die Einnahme der neuen
Strukturen reduziert. Er beträgt für 2012 insgesamt 15 600 Soldatinnen und
Soldaten.
Ab 2013 liegt der personalstrukturelle Ergänzungsbedarf jährlich bei rund
13 000 Soldatinnen und Soldaten.
41. Wie viele der bereits ausgeschiedenen FWD Leistenden haben sich
schriftlich verpflichtet, für Dienstleistungen nach § 60 des
Soldatengesetzes zur Verfügung zu stehen?
Derzeit haben 7 662 bereits ausgeschiedene FWD freiwilliges Engagement
nach § 60 des Soldatengesetzes bekundet.
42. Plant das BMVg eine Evaluation des freiwilligen Wehrdienstes, und
wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und nach welchen Kriterien?
Das Bundesministerium der Verteidigung erarbeitet derzeit einen
Evaluierungsbericht. Es ist beabsichtig, diesen im September 2012 an den
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages zu übermitteln.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/10456
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/10456
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]