[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10405
17. Wahlperiode 27. 07. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Annette
Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10289 –
Sicherheitspolitische Rahmenbedingungen der Olympiade in London
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Olympischen Spiele im Sommer 2012 in London werden von der
britischen Regierung als Hochsicherheitsspiele angelegt. Nach Medienberichten
werden auf den Dächern eines Wohnhauses Raketen stationiert und über
10 000 Soldaten sollen eingesetzt werden. Nach den Erfahrungen früherer
Großveranstaltungen sind möglicherweise auch Bundessicherheitsbehörden in
die Planungen eingebunden.
1. Wann haben sich britische Behörden erstmals an deutsche Behörden
hinsichtlich einer Zusammenarbeit bzw. Unterstützung in Sicherheitsfragen
gewandt, und welche Behörden waren dies jeweils?
Haben britische Behörden bei deutschen Sicherheitsbehörden um die
Mitteilung von Erfahrungen aus vergleichbaren Großveranstaltungen in der
Vergangenheit gebeten, welche Behörden waren dies jeweils, um welche
Veranstaltungen handelte es sich dabei, und welchen Aspekten galt das
besondere Interesse der britischen Behörden?
Die Federführung für die nachrichtendienstliche Koordination der Olympischen
Spiele liegt beim Security Service (SyS/MI5, Inlandsdienst). Dieser
unterrichtete die Residentur des Bundesnachrichtendienstes in London zum ersten Mal
im Rahmen eines Treffens der EU-Residenten am 12. Mai 2011 über seine
Olympia-Planungen.
Darüber hinaus hat es auf bundespolizeilicher Ebene ein Treffen mit UK Border
Agency am 26. Januar 2012 in London gegeben. Die dabei von UK-Seite
grundsätzlich erbetene Unterstützungsleistung hinsichtlich des Austausches von
relevanten Informationen zu Risiko behafteten Personen und Familienmitgliedern
der Spieleteilnehmer wurde seitens UK nicht konkretisiert; Informationen
wurden daher nicht erteilt.
Weitere Anfragen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26. Juli 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10405 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Wer ist für die deutsche Polizei Ansprechpartner in Großbritannien?
Hauptansprechpartner für den Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamts
(BKA) (vgl. Antwort zu Frage 3) ist die beim Metropolitan Police Service
(MPS) angesiedelte „International Liaison Unit for Olympic and Paralympic
Safety & Security“ (ILU).
Darüber hinaus tritt die Bundespolizei über ihren Grenzpolizeilichen
Verbindungsbeamten (GVB) anlass- und aufgabenbezogen mit den jeweiligen
Behörden im Vereinigten Königreich in Verbindung.
Der Ansprechpartner für den bundespolizeilichen Schutz des Deutschen Hauses
in London ist der Verantwortliche für die Sicherheit der nationalen Häuser des
MPS.
3. Sollen deutsche Polizeibeamte im Zusammenhang mit der Olympiade nach
Großbritannien entsandt werden, und wenn ja, wie viele?
Das BKA setzt neben den zwei regulär in London angesiedelten
Verbindungsbeamten zusätzlich zwei Beamte der Abteilung Sicherungsgruppe in London
ein.
Die Bundespolizei entsendet insgesamt 83 Polizeivollzugsbeamte
ausschließlich zum Schutz des Deutschen Hauses in London.
a) In welchen Städten und welchen Polizeistäben sollen diese Dienst tun?
Die Verbindungsbeamten des BKA haben ihren Sitz in der Deutschen Botschaft
in London. Die als „Athlete Liasion Officer“ eingesetzten Beamten der
Abteilung Sicherungsgruppe versehen ihren Dienst als Teil der Delegation des
Deutschen Olympischen Sport Bundes (DOSB) im Mannschaftsbüro des DOSB in
London. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
b) Werden Vertreter weiterer deutscher Sicherheitsbehörden in diesen
Gremien oder anderen Gremien tätig sein (bitte gegebenenfalls konkret
angeben)?
Das die Kooperation mit den ausländischen Diensten koordinierende Gremium
am Sitz von SyS ist das JOLT (Joint Olympic Liaison Team). Das JOLT wurde
vor ca. drei Jahren eingerichtet und wird nach den Paralympischen Spielen
aufgelöst. Hauptaufgabe des JOLT ist die Abhaltung von Briefings für
nachrichtendienstliche Vertreter zu nachrichtendienstlichen Erkenntnissen und zur
Sicherheitslage im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen. Die JOLT-Briefings
nimmt für den Bundesnachrichtendienst die Residentur in London wahr.
c) Auf welchen Rechtsgrundlagen erfolgt ihr Einsatz jeweils?
Der Einsatz der Verbindungsbeamten des BKA sowie der als „Athlete Liasion
Officer“ eingesetzten Beamten der Abteilung Sicherungsgruppe erfolgt auf der
Basis des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) und des Beschlusses 2008/615/
JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit.
Der Einsatz der Bundespolizei erfolgt gemäß § 65 Absatz 2 des
Bundespolizeigesetzes.
d) Welche Beamten welcher Behörden welcher weiterer Staaten werden
nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Gremien/Stäben
außerdem vertreten sein?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10405Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen werden an den
regelmäßigen Briefings der „International Liaison Unit for Olympic and
Paralympic Safety & Security“ (ILU) etwa 200 Vertreter von Sicherheitsbehörden und
Sponsoren weltweit teilnehmen. Über weitergehende Erkenntnisse hierzu
verfügt die Bundesregierung derzeit nicht.
4. Welchen Aufgaben sollen die deutschen Polizeibeamten nachgehen?
Die Verbindungsbeamten des BKA fungieren als Single Point of Contact (SPoC)
für den Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden von Bund und
Ländern und den britischen Polizeibehörden.
Aufgabe der als „Athlete Liasion Officer“ eingesetzten Beamten der Abteilung
Sicherungsgruppe ist die Unterstützung und Beratung des DOSB und des
Deutschen Behinderten Sportverbandes (DBSV) in Sicherheitsfragen. Die seitens der
Bundespolizei eingesetzten Angehörigen werden ausschließlich zum Schutz des
Deutschen Hauses in London mittels Zugangskontrollen, Streifen und Posten
tätig.
5. Welche Befugnisse und welche Ausrüstung haben die deutschen
Polizeibeamten, und inwiefern sind diesbezüglich Vereinbarungen mit (welchen)
zuständigen britischen Behörden getroffen worden?
Die genannten Beamten des BKA und der Bundespolizei (BPOL) nehmen keine
hoheitlichen Befugnisse wahr. Der Einsatz erfolgt in Zivil ohne polizeiübliche
Ausrüstung.
a) Haben die deutschen Beamten das Recht, Ausweiskontrollen von
(mutmaßlich) deutschen Besuchern vorzunehmen?
Nein.
b) Inwiefern können sie bei der Sammlung von Erkenntnissen und
Beweismaterial tätig werden?
Die genannten Beamten des BKA und der BPOL werden nicht bei der
Sammlung von Erkenntnissen und Beweismaterial tätig. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu den Fragen 5 und 5a verwiesen.
c) Haben diese Beamten jederzeitigen oder jedenfalls raschen Zugriff auf
den Bestand der Gewalttäterdatei Sport oder anderer beim
Bundeskriminalamt (BKA) geführter Dateien, und wenn ja, inwieweit sind sie befugt,
Daten hieraus an die britische Seite weiterzugeben?
Die genannten Beamten des BKA haben keinen Zugriff auf den Bestand der
Datei „Gewalttäter Sport“ oder anderer beim BKA geführter Dateien. Im Falle
britischer Erkenntnisanfragen werden diese über die Verbindungsbeamten an
das BKA weitergeleitet. Eine Weitergabe von Erkenntnissen erfolgt, wenn dies
nach § 14 BKAG in Verbindung § 3 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
zulässig ist.
Für die Bundespolizei wird auf die Antwort zu Frage 5a verwiesen.
6. Welche Unterstützungsersuchen sind vonseiten welcher britischen
Behörden bzw. welcher Organisationen (bitte jeweils getrennt darstellen) an
deutsche Sicherheitsbehörden herangetragen worden, und inwieweit werden
Drucksache 17/10405 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodediese Ersuchen erfüllt (soweit möglich mit konkreten Angaben zu Zweck,
Auftrag, Zahlen und Kosten)?
SyS bat darum, eigene Erkenntnisse des Bundesnachrichtendienstes zur
Sicherheit der Olympischen Spiele schnellstmöglich an SyS zu übermitteln. Weitere
Unterstützungsersuchen sind bislang nicht erfolgt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
7. Welche Ersuchen nach Übermittlung personenbezogener Daten hat es
bislang vonseiten britischer Behörden an das BKA gegeben?
a) Welche Behörde genau hat das Ersuchen formuliert (bitte mit
Datumsangabe)?
b) Welche Daten werden erbeten?
c) Welche Ersuchen sind bislang abgelehnt, welche erfüllt, und welche
noch nicht entschieden worden?
d) Über wie viele Personen sind bislang an welche Behörde in
Großbritannien Daten übermittelt worden, und nach welchen Kriterien wurde
hierbei verfahren?
g) Aus welchen Dateien wurden die Daten entnommen (bitte sämtliche
Dateien anführen und mitteilen, wie viele Datensätze jeweils aus
welcher Datei übermittelt wurden)?
Im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen in London wurden bislang
vier Anfragen britischer Behörden an die deutsche Polizei, davon drei an das
BKA, gestellt. Diese Anfragen betrafen die Phänomenbereiche „Politisch
motivierte Kriminalität“ und „Schwere bzw. organisierte Kriminalität“:
● Erkenntnisanfrage der National Domestic Extremism Unit vom Juni 2012
bezüglich der Anreise linksextremistischer Personen oder Gruppierungen,
die eine Gefahr für die Olympischen Spiele darstellen könnten:
Da dem BKA hierzu keine entsprechenden Erkenntnisse vorlagen, wurde
das Ersuchen mit einer Fehlanzeige beantwortet.
● Erkenntnisanfrage des MPS vom März 2012 in Bezug auf den Deliktbereich
„Stalking“, insbesondere mit Blick auf Delikte zum Nachteil von
Mitgliedern der deutschen Olympiamannschaft:
Da dem BKA auch hierzu keine entsprechenden Erkenntnisse vorlagen,
wurde dieses Ersuchen ebenfalls mit einer Fehlanzeige beantwortet.
● Erkenntnisanfrage von Interpol London vom März 2012 zu einer namentlich
benannten Person im Zusammenhang mit der sog. Festivalkriminalität
(hierunter wird insbesondere die anlässlich von Großveranstaltungen durch
länderübergreifend tätige organisierte Gruppieren verübte Kriminalität vor
allem in Form von Taschendiebstählen und Ticketbetrügereien verstanden):
Diese Anfrage richtete sich unspezifisch an Deutschland und weitere
Interpol-Mitgliedstaaten. Da dem BKA einschlägige Erkenntnisse zu der
betreffenden Person vorlagen, wurden diese an Interpol London übermittelt.
● Erkenntnisanfrage des MPS vom Mai 2012 in Bezug auf personenbezogene
Daten und Informationen im Zusammenhang mit Delikten der
„Festivalkriminalität“ bei der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz:
Im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage durch das Landeskriminalamt
Rheinland-Pfalz wurden 168 einschlägige personenbezogene Datensätze über
das BKA an den MPS gesteuert. Diese Daten wurden einem von der Polizei
Rheinland-Pfalz speziell für Zwecke der „Festivalkriminalität“ errichteten
landeseigenen System entnommen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10405e) Welche britischen Behörden haben hierdurch Zugriff auf diese Daten (an
welche weiteren Behörden wird die empfangende Behörde diese Daten
weiterleiten)?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und inwieweit die vom BKA an
Interpol London und den MPS übermittelten Erkenntnisse weiteren britischen
Behörden zugänglich sind oder vom MPS an diese weitergeleitet wurden.
f) Welches Datenschutzreglement gilt für diese Daten, und wie schätzt die
Bundesregierung die Einhaltung dieser Regeln durch die britische Seite
ein?
Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Vorschriften für die genannten
Datenübermittlungen ergeben sich aus § 14 BKAG in Verbindung mit § 3 BDSG.
Für die Datennutzung durch Behörden des Vereinigten Königreiches sind die
Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.
Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten und zum freien Datenver-kehr (ABl. L 281 vom 23. November
1995, Seite 31), der Rahmenbeschluss 2008/977/JI des Rates vom 27.
November 2008 über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der
polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden (ABl.
L 350 vom 30. Dezember 2008, S. 60) sowie die entsprechenden nationalen
Rechtsvorschriften gültig. Für die Bundesregierung besteht kein Anlass zum
Zweifel an der Einhaltung der Vorschriften durch Behörden des Vereinigten
Königreiches.
h) Inwieweit tauschen Behörden der EU-Mitgliedstaaten Informationen
über „reisende Gewalttäter“ sowie „auch solche, die an Sport- oder
sonstigen Großveranstaltungen teilnehmen“, aus (Amtsblatt Nr. C 115 vom
4. Mai 2010)?
Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, inwieweit im
Rahmen der Vorbereitung auf die Olympischen Spiele in London ein Austausch von
Informationen im Sinne der Fragestellung auch von anderen EU-Mitgliedstaaten
vorgenommen wird.
8. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den britischen
Behörden Drohnen für polizeiliche Zwecke eingesetzt, und inwieweit ist
dies anlässlich der Olympiade geplant?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor.
9. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der
Sicherheitsarchitektur der Olympiade auch Daten aus der
Satellitenaufklärung eingesetzt, und welche Kapazitäten werden dafür seitens der
Bundesregierung oder der EU bereitgestellt?
Über die Nutzung von Kapazitäten der EU zur Aufbereitung von Daten aus der
Satellitenaufklärung als Unterstützungsleistung für die Sicherheitsarchitektur
der Olympiade liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Der
Bundesnachrichtendienst und die Bundeswehr haben keine Kapazitäten für die
Satellitenbildaufklärung bereitgestellt.
Drucksache 17/10405 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Videoüberwachung britischer Austragungsstätten (Stadien, Arenen usw.) hinsichtlich
der Masse, der Speicherdauer, der Vernetzung und der Integration in
größer angelegte Überwachungs- bzw. Forschungsprojekte?
Welche deutschen Firmen oder Stellen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung an solchen Projekten gegebenenfalls beteiligt?
Die Bundesregierung hat hierzu keine über die Medienberichte hinausgehenden
eigenen Erkenntnisse.
11. Hat es Anfragen der britischen Seite nach Unterstützung durch die NATO
in Form von AWACS-Flugzeugen (AWACS = Airborne Early Warning
and Control System) gegeben, und wenn ja, inwieweit ist ein solcher
Einsatz geplant (bitte nach Daten bzw. Veranstaltungsorten angeben)?
Die britische Seite hat nach Kenntnis der Bundesregierung nicht um
Unterstützung durch die NATO in Form von NATO AWACS-Flugzeugen gebeten. Sie hat
aber der NATO angezeigt, dass sie im Rahmen der Olympischen Spiele eigene
AWACS-Flugzeuge einsetzen wird, die normalerweise der NATO unterstellt
wären. Details zu den geplanten Einsätzen liegen der Bundesregierung nicht vor.
12. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Sicherheitskonzeption im
Zusammenhang mit der Olympiade ausgestaltet?
a) Welche Gremien sind daran beteiligt?
b) Welche dieser Gremien sind temporärer Art?
c) Aus Vertretern welcher Behörden, Institutionen, Firmen usw. setzen
sich diese Gremien zusammen?
d) Welche Aufgaben haben diese Gremien?
Zur Ausgestaltung der Sicherheitskonzeption der britischen Behörden liegen der
Bundesregierung keine umfassenden Informationen vor.
Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung obliegt die Verantwortlichkeit für
die Olympischen Spiele 2012 in London grundsätzlich dem britischen
Kultusministerium, der Bereich Sicherheit fällt in die Zuständigkeit des Home Office.
Das im Home Office eingerichtete „Olympic and Paralympic Security
Directorate“ (OSD) zeichnet vor allem für die Umsetzung der Sicherheitsstrategie der
britischen Regierung „London 2012 Olympic and Paralympic Safety and
Security Strategy“ verantwortlich. Es setzt sich aus Mitarbeitern des Cabinet Office
sowie der Ministerialebene und der nachgeordneten Behörden des Home Office
zusammen und ist Teil des „Office for Security and Counter Terrorism“ (OSCT).
Darüber hinaus wurden für die verschiedenen Belange des polizeilichen
Informationsaustausches u. a. folgende Gremien bzw. Arbeitsgruppen eingerichtet:
● die „International Liaison Unit“ (ILU),
● die für den Bereich der politisch motivierten Kriminalität zuständige
„International Liaison Section“ (ILS) sowie
● das „Serious and Organised Crime Agency- International Olympics Team“
(SOCA), welches den Bereich der Allgemeinen, Schweren und
Organisierten Kriminalität abdeckt.
Der Nachrichtenaustausch über den Sachstand der polizeilichen Maßnahmen im
Zusammenhang mit den Olympischen Spielen erfolgt in den Briefings der ILS.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10405Die genannten polizeilichen Gremien sind darüber hinaus im „National Olympic
Coordination Centre“ (NOCC) und im „Olympic Intelligence Center“ (OIC)
vertreten, deren Aufgabe die Koordination der Sicherheitskräfte (NOCC) bzw.
die Sammlung und der Austausch von polizeilichen Informationen (OIC) ist.
Ergänzend hierzu veranstalteten die britischen Behörden drei große
Sicherheitskonferenzen (International Safety and Security Conference – ISSC) im März
und November 2011 sowie im Mai 2012 für Angehörige von
Sicherheitsbehörden und Botschaften aus allen Teilnehmerstaaten der Olympischen Spiele.
Die Umsetzung der britischen Sicherheitsstrategie erfolgte in Zusammenarbeit
mit
● dem Verkehrsministerium (Department for Transport),
● dem Gesundheitsministerium (Department for Health),
● den Gemeinden und örtlichen Verwaltungsbehörden,
● dem Cabinet Office,
● der Polizei (hier insbesondere MET Police, Dorset, Essex, Thames Valley
und Hertfordshire),
● der Association of Chief Police Officers (ACPO),
● der Association of Police Authorities,
● den Rettungsdiensten,
● der Feuerwehr,
● den privaten Sicherheitsdiensten (LOCOG) und
● der Olympic Delivery Authority.
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz des
britischen Militärs anlässlich der Olympiade?
a) Wie viele Soldaten sollen eingesetzt werden und zu welchem Zweck?
b) Unter welchen Umständen sollen Luftabwehrraketen eingesetzt
werden, und inwiefern können auch zivile Flugzeuge Ziel dieser Raketen
sein?
c) Welche Befugnisse haben britische Militärangehörige im Bereich der
Inneren Sicherheit, und inwiefern können diese gegen Besucher der
Olympiade, denen Straftaten vorgeworfen werden, vorgehen?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen werden die
britischen Streitkräfte für Sicherungs- und Schutzaufgaben zu Land, zu Wasser und
in der Luft sowie im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages auch zur Bewältigung
von Großschadenslagen eingesetzt. Dazu sollen bis zu 17 000 Angehörige der
britischen Streitkräfte eingesetzt werden, die nicht mit polizeilichen Aufgaben
und Befugnissen ausgestattet sind. Hiervon nehmen ca. 5 000 Schutzaufgaben
zur Terrorabwehr im Luftraum und im maritimen Bereich wahr. Die übrigen
ca. 12 000 werden gemeinsam mit Mitarbeitern privater Sicherheitsdienste als
Ordner an den Wettkampfstätten eingesetzt.
Am 12. Juli 2012 gab das britische Verteidigungsministerium bekannt, dass in
London an sechs Positionen Luftabwehrsysteme stationiert werden. Zu Einsatz
von Luftabwehrraketen oder den Befugnissen der eingesetzten Soldaten liegen
der Bundesregierung derzeit keine Erkenntnisse vor. Die Abstellung der
Soldaten ist im Rahmen von militärischer Unterstützung ziviler Institutionen geregelt
(„No standing constitutional role of the Armed Forces; Military Assistance to
the Civil Authorities“).
Drucksache 17/10405 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Ist der Bundesregierung bekannt, ob britische Behörden
Sonderhaftanstalten bzw. -arrestzellen einrichten (bitte gegebenenfalls entsprechende
Erkenntnisse hierüber mitteilen)?
Der Bundesregierung ist die Einrichtung von Sonderhaftanstalten bzw.
Sonderarrestzellen nicht bekannt.
15. Welche (im Vergleich zur Situation in Deutschland bzw. bei
innerdeutschen Reisen) datenschutzrechtlichen Besonderheiten haben deutsche
Besucher der Olympischen Spiele zu gewärtigen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gelten für deutsche Besucher der
Olympischen Spiele keine besonderen, über das Ortsrecht hinausgehenden
datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zu den im Vereinigten Königreich geltenden
datenschutzrechtlichen Bestimmungen informiert u. a. das einem
Datenschutzbeauftragten vergleichbare Information Commissioner´s Office (
www.ico.gov. uk/).
16. In welchen Gremien auf EU-Ebene (EUROPOL-Arbeits- oder
Analyseeinheiten, Ratsarbeitsgruppen, internationale Polizeinetze etc.) war die
Vorbereitung von Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Olympiade
Thema, und was war/ist konkreter Gegenstand der Beratungen?
Die britische Delegation berichtete in der Sitzung der Untergruppe „experts
major sports events“ (sog. LEWP-Sportexperten) der Ratsarbeitsgruppe „Law
Enforcement Working Party, LEWP“ vom 3. April 2012 im Rahmen eines
Kurzvortrages zu den geplanten Sicherheitsmaßnahmen anlässlich der Olympischen
Spiele. Dabei wurde insbesondere auf die Infrastruktur an den
Austragungsstätten, analog den Fluggastkontrollen an Flughäfen, eingegangen.
Zudem trug die britische Delegation in der Sitzung der Ratsarbeitsgruppe
Terrorismus am 12. März 2012 zur Sicherheit bei den Olympischen Spielen vor.
Außerdem wurden in der Sitzung der Ratsarbeitsgruppe Ge- und Verfälschte
Dokumente am 19. März 2012 die Akkreditierungskarte und deren
Sicherheitsmerkmale präsentiert.
17. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung internationale und/
oder nichtstaatliche, von der EU initiierte oder finanzierte Organisationen
(inklusive Agenturen, Behörden, Arbeitsgruppen), Interpol oder Europol
in die Sicherheitskonzeption eingebunden bzw. an ihr beteiligt?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen entsenden Europol
und Interpol anlässlich der Olympischen Spiele in London eigene Experten zur
Serious Organised Crime Agency (SOCA).
18. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung
Forschungsprogramme und Handbücher der UNO oder EU im Bereich der
Sicherheitspolitik (bitte konkret benennen)?
Auf EU-Ebene sind im Rahmen der Vorbereitung und Bewältigung von
Großveranstaltungen mit internationaler Dimension folgende einschlägige
Handbücher bzw. Leitfäden zu berücksichtigen:
● „EU-Leitfaden für die Polizei- und Sicherheitsbehörden zur Zusammenarbeit
bei Großveranstaltungen mit internationaler Dimension“ (EU ABl. C 314
vom 22. Dezember 2007), erweitert um den Anhang „Schutz von Großveran-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10405staltungen mit internationaler Dimension vor terroristischen Anschlägen“
vom 13./14. Dezember 2011 (siehe Ratsdokumenten-Nummer 16933/1/11).
● Im Bereich des Katastrophenschutzes als Bestandteil der nicht-polizeilichen
Gefahrenabwehr erfolgt im Ereignisfall die Koordination der Maßnahmen auf
der Grundlage des EU-Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz
(Ratsbeschluss vom 5. März 2007, ABl. der EU L 71/9 vom 10. März 2007;
vertragliche Grundlage für den Beschluss: Artikel 308 EU Vertrag).
19. Inwieweit wurden Fragebögen versandt, um welche Fragebögen handelt es
sich dabei, welche Punkte werden darin abgefragt, wer war Absender, wer
Empfänger, und inwieweit sind die Fragebögen bereits beantwortet?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über Testläufe oder Trainings
britischer Behörden hinsichtlich der Sicherheitsarchitektur, und inwiefern
haben deutsche Behörden daran teilgenommen oder Berichte hierzu
erhalten, und was sind gegebenenfalls die wesentlichen Erkenntnisse daraus?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von der Durchführung zweier
Terrorismusübungen der britischen Behörden im Zusammenhang mit den Olympischen
Spielen. Weitergehende Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung derzeit
nicht vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]