[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10467
17. Wahlperiode 13. 08. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10389 –
Sorge um die demokratische Entwicklung in Lateinamerika
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Jahrzehnten der Militärdiktaturen und der von multilateralen Banken
diktierten neoliberalen Strukturanpassungspolitik sind in vielen
lateinamerikanischen Ländern in freien und demokratischen Wahlen linke und Mitte-Links-
Regierungen an die Macht gekommen, die auf demokratische Partizipation
aller Bevölkerungsteile, auf sozialen Ausgleich und gesellschaftliche
Wohlfahrt setzen. Im Rahmen demokratisch organisierter Verfassungsprozesse
wurden neue Formen der politischen Teilnahme und soziale Rechte verankert.
Von Beginn an war der Prozess des demokratischen und sozialen Wandels in
Lateinamerika von mächtigen Gegnern bedroht. Alte Eliten versuchen, ihre
Besitzstände zu verteidigen und die breite Bevölkerung weiterhin von
politischer und wirtschaftlicher Teilhabe fernzuhalten. Dabei greifen sie auch zu
illegalen und illegitimen Mitteln, im schlimmsten Fall gar zu Gewalt, wie die
versuchten Staatsstreiche in Venezuela 2002 und Ecuador 2010 oder die
gescheiterten gewaltsamen Separationsbestrebungen im Osten Boliviens 2008
gezeigt haben.
Im Juni dieses Jahres wurde der demokratisch gewählte Präsident Paraguays,
Fernando Lugo, in einem fragwürdigen Verfahren und unter fadenscheinigen
Vorwänden vom Parlament seines Amtes enthoben. Hintergrund der
Amtsenthebung waren u. a. Konflikte um die von Präsident Fernando Lugo angestrebte
gerechtere und produktivere Verteilung von Landbesitz.
Dieser Vorgang wird von den Regierungen der Nachbarländer als
institutioneller Staatsstreich angesehen. Sie verweigern der neuen paraguayischen
Regierung unter dem De-facto-Präsidenten Federico Franco die Anerkennung.
Zahlreiche lateinamerikanische Regierungen zogen ihre Botschafter ab. Paraguays
Mitgliedschaft im südamerikanischen Wirtschaftsverbund MERCOSUR
sowie in der Union Südamerikanischer Nationen (UNASUR) wurde
vorübergehend ausgesetzt.
Das hinderte den deutschen Bundesminister für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung Dirk Niebel nicht daran, als erster europäischer
Staatsgast überhaupt nach Paraguay zu reisen, den De-facto-Präsidenten wenige
Tage nach dessen Einsetzung zu treffen und ihm Mittel für die Entwicklungs- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 8. August 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10467 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezusammenarbeit zuzusagen. Der Bundesminister Dirk Niebel wird mit dem
Satz zitiert: „Es gibt keine Anzeichen dafür, dass es beim Regierungswechsel
verfassungswidrig zugegangen ist.“ (z. B. zitiert in Süddeutsche Zeitung,
28. Juni 2012). Diese Aussage wird in Lateinamerika weithin kritisiert.
In Honduras fand im Juni 2009 ebenfalls ein Staatsstreich statt, den viele
Beobachter schon damals als „Blaupause“ für institutionelle Staatsstreiche
bewertet haben. Die Amtsenthebung des demokratisch gewählten Präsidenten
Manuel Zelaya durch das honduranische Parlament wurde durch militärische
Maßnahmen, nämlich die Festnahme des Präsidenten und seine Verbringung
ins Ausland, begleitet. Während und in der Folge des Staatsstreichs kam es zu
erheblichen Menschenrechtsverletzungen. Viele Menschen, die den legitimen
Präsidenten unterstützten, verloren ihr Leben. Politische Aktivisten, kritische
Journalisten und Gewerkschaftsmitglieder sind bis heute in einem Klima
allgemeiner Straflosigkeit erheblichen Risiken für Leib und Leben ausgesetzt.
Die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit fiel seinerzeit
durch eine ausgesprochen positive Kommentierung des Staatsstreichs auf und
lud wichtige Protagonisten des Staatsstreichs nach Deutschland ein, wo sie in
den Räumen des Deutschen Bundestages auftreten konnten. Die
Bundesregierung hat erst jüngst in ihrer Länderliste für die Entwicklungszusammenarbeit
Honduras als Kooperationsland in der ersten Kategorie bestätigt, während bei
anderen Partnern strengere Maßstäbe an die Einhaltung von Menschenrechten
und Regierungsführung angelegt werden.
In Mexiko und Zentralamerika bedrohen Korruption und ausufernde Gewalt
jeden Versuch eines demokratischen Aufbruchs. So sind im Zusammenhang
mit den jüngsten Wahlen in Mexiko, aus denen die Partei der
Institutionalisierten Revolution (PRI) siegreich hervorgegangen war, Vorwürfe des
millionenfachen Stimmenkaufs und der Manipulation laut geworden. Schon im Jahr
2006 hatte es dort massive Vorwürfe der Wahlfälschung gegeben.
1. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der deutsche Botschafter in
Paraguay an der Vorstellung des Regierungsprogramms des De-facto-
Präsidenten Federico Franco teilgenommen hat?
Ja.
2. Falls ja, kann die Bundesregierung bestätigen, dass der deutsche
Botschafter neben den Vertretern Italiens und Frankreichs der einzige
europäische Botschafter war, der an der Vorstellung des Regierungsprogramms
des De-facto-Präsidenten Federico Franco teilgenommen hat?
Welche weiteren Botschafter nahmen teil?
In Paraguay sind lediglich vier EU-Mitgliedstaaten mit einem Botschafter
vertreten (Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien). Mit Ausnahme des
spanischen Botschafters, der sich im Urlaub befand, nahmen diese an der Vorstellung
des Rechenschaftsberichts der Regierung genauso teil wie weitere Vertreter des
Diplomatischen Corps.
3. Falls der Botschafter an der Vorstellung des Regierungsprogramms des
De-facto-Präsidenten Federico Franco teilgenommen hat, welche
Überlegungen haben die Bundesregierung bei der Entscheidung für die
Teilnahme geleitet?
Für eine fundierte Lagebeurteilung ist sowohl die Kenntnis des
Rechenschaftsberichts, der periodengerecht von der Regierung Lugo erstellt worden war, als
auch die Erklärung über die Ziele der Regierung Franco von Interesse. Der neu
ernannte Staatspräsident Federico Franco gab bei dieser Gelegenheit eine poli-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10467tische Grundsatzerklärung ab, in der er unter anderem die uneingeschränkte
Achtung der Menschen- und Bürgerrechte sowie die Fortsetzung der
Sozialprogramme der Regierung Lugo einschließlich der Landreform für die
Übergangsperiode seiner Regierung zusagte.
4. Falls der Botschafter nicht an der Vorstellung des Regierungsprogramms des
De-facto-Präsidenten Federico Franco teilgenommen hat, welche
Überlegungen haben die Bundesregierung bei der Entscheidung gegen die
Teilnahme geleitet?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
5. Hat die Bundesregierung zu irgendeinem Zeitpunkt nach der
Amtsenthebung von Präsident Fernando Lugo erwogen, ihren Botschafter aus
Asunción abzuziehen bzw. zur Berichterstattung zurückzubeordern?
Dies ist nicht der Fall.
6. Welche Argumente für und gegen die Rückholung des deutschen
Botschafters hat die Bundesregierung abgewogen, und welche Argumente
gaben den Ausschlag für den Verbleib des Botschafters in Asunción?
Die Bundesregierung anerkennt Staaten, nicht Regierungen, und unterhält zu
diesen Beziehungen. Im EU-Kreis wurde für eine Rückholung von Botschaftern
kein ausreichender Anlass gesehen. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu
den Fragen 7 und 8 verwiesen.
7. Kann sich die Bundesregierung der Bewertung des Machtwechsels von
Fernando Lugo zu Federico Franco als „institutionellem Staatsstreich“
anschließen?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Amtsenthebung von Präsident
Fernando Lugo in Paraguay und die Einsetzung von Federico Franco an
seiner Stelle, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob dieser Vorgang
verfassungskonform und demokratisch legitimiert war?
Der Wortlaut der paraguayischen Verfassung, der die Möglichkeit eines
Amtsenthebungsverfahrens vorsieht, ist der Bundesregierung bekannt. Die
Bundesregierung hat unter anderem die großen Mehrheiten für die Amtsenthebung von
Staatspräsident Fernando Lugo in beiden demokratisch legitimierten Häusern
des Kongresses zur Kenntnis genommen. Die Kürze des Verfahrens hat, auch
wenn die Verfassung Paraguays hierfür keine Mindestfristen vorsieht, in
Lateinamerika und darüber hinaus allerdings Kritik oder Besorgnis hervorgerufen.
9. Wie hat die Bundesregierung ihre Einschätzung des
Amtsenthebungsverfahrens hinsichtlich dessen Rechtsstaatlichkeit und politischer Legitimität
gegenüber der Regierung unter dem De-facto-Präsidenten zum Ausdruck
gebracht?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Das Ergebnis des
Amtsenthebungsverfahrens wurde von Staatspräsident Fernando Lugo öffentlich anerkannt.
Drucksache 17/10467 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundesregierung hat gleichwohl ihre Erwartung zum Ausdruck gebracht,
dass die Menschenrechte in der Übergangsperiode bis zu den allgemeinen
Wahlen am 21. April 2013 weiterhin beachtet und dass die Sozialprogramme
der Regierung Lugo, einschließlich der Landreform, fortgesetzt werden.
10. Welche Konsequenzen wird der Regierungswechsel in Paraguay bzw. die
Art und Weise, auf die er sich vollzog, für die
Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und Paraguay haben?
Im Zuge des Konzentrationsprozesses der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit hat die Bundesregierung im Jahr 2007 die Entscheidung getroffen, die
bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit Paraguay auslaufen zu
lassen. Die Zusammenarbeit soll zukünftig auf der Basis regionaler oder
thematischer Projekte fortgesetzt werden. Diese Entscheidung bleibt von dem
Regierungswechsel in Paraguay unberührt.
11. Welche Einschätzung der Rechtsstaatlichkeit bei der Amtsenthebung und
der Entwicklung der allgemeinen Menschenrechtslage nach der
Amtsenthebung liegen der Entscheidung der Bundesregierung über die
künftige Zusammenarbeit mit Paraguay zugrunde?
Auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 wird verwiesen. Der weiteren
Beachtung der Menschenrechte bis zu den allgemeinen Wahlen am 21. April 2013
wird das besondere Augenmerk der Bundesregierung gelten. Sie begrüßt zudem
die Absicht der neuen Regierung Paraguays, um die Entsendung einer
Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union nachzusuchen.
12. Worauf bezieht sich die vom Auswärtigen Amt geäußerte „gewisse
Sorge“ über die Entwicklungen in Paraguay (zitiert in Frankfurter
Rundschau – online, 25. Juni 2012) konkret?
Die zitierte Äußerung bezog sich auf die damals noch ungewisse weitere
Entwicklung der Situation im Lande.
13. Wie wird die Bundesregierung diese „gewisse Sorge“ gegenüber der
jetzigen De-facto-Regierung zum Ausdruck bringen?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Die Bundesregierung hat ihre
Besorgnis zeitnah der neuen paraguayischen Regierung übermittelt. Sie wird
die Einhaltung der erhaltenen Zusicherungen verfolgen.
14. Unter welchen Voraussetzungen wird die Bundesregierung die De-facto-
Regierung unter Federico Franco anerkennen?
Die Bundesregierung erkennt grundsätzlich nur Staaten an, keine Regierungen.
15. Welche Initiativen planen die Europäische Union und die
Bundesregierung, um sich mit den lateinamerikanischen Staatenbündnissen wie
UNASUR und MERCOSUR über den Umgang mit der Situation in
Paraguay zu verständigen?
Die Positionierungen des Mercosur, der Union Südamerikanischer Nationen
(UNASUR), der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10467Staaten (CELAC) und der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) werden
aufmerksam verfolgt. Die bereits verabredete Entsendung einer OAS-
„Monitoring Mission“ zur Überwachung der Beachtung der Menschen- und
Bürgerrechte bis zu den allgemeinen Wahlen im April 2013 wird ausdrücklich begrüßt.
16. Kann die Bundesregierung Verbindungen zwischen aktiven Befürwortern
der Amtsenthebung (paraguayische Parlamentarier, Regierungsmitglieder,
Unternehmer, Großgrundbesitzer) und deutschen Stiftungen sowie
anderen ausländischen Organisationen ausschließen?
Die in Paraguay tätigen politischen Stiftungen unterhalten im Rahmen ihrer
unabhängigen Programmarbeit unterschiedlichste Kontakte, insbesondere auch
mit gewählten Parlamentariern.
17. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass gerade die Kräfte, die
aktiv das Amtsenthebungsverfahren gegen den demokratisch gewählten
Präsidenten Fernando Lugo betrieben haben, zugleich diejenigen sind,
die eine Landreform, wie sie Präsident Fernando Lugo angestrebt hatte,
verhindert haben, und was verspricht sich die Bundesregierung vor
diesem Hintergrund von der Ermutigung des Entwicklungsministers an den
De-facto-Präsidenten, eine Landreform durchzuführen?
Die Bundesregierung begrüßt die Ankündigung des paraguayischen
Staatspräsidenten Federico Franco, die Landreform als prioritäre Zielsetzung seiner
Regierung fortzusetzen und durch die bislang nicht erfolgte Reformierung des
Register- und Katasterwesens die hierfür grundlegende verwaltungstechnische
Voraussetzung zu schaffen.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die augenblickliche Situation in
Honduras hinsichtlich Rechtsstaatlichkeit und Regierungsführung?
Der Mangel an Rechtsstaatlichkeit, insbesondere das hohe Maß an
Straflosigkeit, stellt eines der gravierendsten Probleme des Landes dar. Zwar hat die
honduranische Regierung in den letzten Jahren Anstrengungen wie die
Erhöhung der Anzahl der Richter, Staatsanwälte und Polizisten sowie die Schaffung
eines Ministeriums für Justiz und Menschenrechte unternommen, um die
rechtsstaatlichen Defizite anzugehen. Jedoch stellen die Korruption und
Unterwanderung von Polizei und Justiz durch die Organisierte Kriminalität weiterhin
ein grundlegendes Problem dar, das die weitgehende Straflosigkeit bedingt.
Die Regierung Lobo hat zu Beginn ihrer Amtszeit ein ehrgeiziges Programm
für die langfristige Entwicklung des Landes aufgestellt („Visión del Pais“,
„Plan de Gobierno“), dessen Umsetzung jedoch hinter den selbstgesteckten
Zielen zurückbleibt. Neben dem Fehlen ausreichender finanzieller Ressourcen ist
dafür auch fehlende Leistungsfähigkeit staatlicher Institutionen
mitverantwortlich.
19. Wie bewertet die Bundesregierung die gegenwärtige Menschenrechtslage
in Honduras?
Die Bundesregierung bewertet die Menschenrechtslage in Honduras als
besorgniserregend. Zwar ist der Schutz der Menschenrechte und die Einhaltung der
internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Bestandteil der
Regierungspolitik von Staatspräsident Lobo, jedoch sind die staatlichen Institutionen zu
schwach, um diesen Anspruch durchgängig auch in der Praxis durchzusetzen.
Drucksache 17/10467 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf
Bundestagsdrucksache 17/10298 vom 13. Juli 2012 auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. zur „Entwicklungszusammenarbeit mit Nicaragua“ verwiesen.
20. Tauscht sich die Bundesregierung mit honduranischen
Menschenrechtsorganisationen wie beispielsweise COPINH (Consejo Cívico de
Organizaciones Populares e Indígenas de Honduras) oder COFADEH
(Comité de Familiares de Detenidos Desaparecidos en Honduras), die von
schweren Menschenrechtsverletzungen bis hin zu politischen Morden in
ihrem Land berichten, aus, und wie finden die Berichte solcher
Organisationen Eingang in die Politik der Bundesregierung gegenüber Honduras?
Die Bundesregierung pflegt über die Deutsche Botschaft Tegucigalpa eine enge
und umfassende Zusammenarbeit mit honduranischen
Menschenrechtsorganisationen. Unter anderem unterstützt die Botschaft Mitglieder der COPINH mit
einem Kleinstprojekt zugunsten kleiner ländlicher Sender der Indigenen und
Garifuna-Gemeinschaften. Die Berichte von COFADEH und die darin
dokumentierten Menschenrechtsverletzungen fließen in die Berichterstattung der
Botschaft ein. Diese bilden die Grundlage für die Ansprache von
Menschenrechtsdefiziten sowohl bei bilateralen Gesprächen mit der honduranischen
Regierung, als auch im multilateralen Rahmen wie dem
Staatenüberprüfungsverfahren vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf.
21. Aufgrund welcher Überlegungen hat die Bundesregierung die
Entscheidung getroffen, Honduras weiterhin als Kooperationsland der ersten
Kategorie in der Entwicklungszusammenarbeits-Länderliste zu belassen,
obwohl Berichte von Menschenrechtsverletzungen in Honduras evident
sind?
Eine problematische Menschenrechtslage allein muss nicht automatisch zu
einer Veränderung in der Kategorie der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit führen, hier ist auch auf die Bemühungen der entsprechenden Regierung
abzustellen. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 1 und 5 auf Bundestagsdrucksache 17/10298 vom 13. Juli
2012 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur
„Entwicklungszusammenarbeit mit Nicaragua“ verwiesen.
22. Was unternimmt die Bundesregierung, um zur Verbesserung der
Menschenrechtslage in Honduras beizutragen?
Die Bundesregierung spricht Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von
Gesprächen, Demarchen oder Verhandlungen regelmäßig gegenüber der
honduranischen Regierung an. Sie pflegt über die Deutsche Botschaft Tegucigalpa
intensiven Kontakt mit Menschenrechtsgruppen und der Zivilgesellschaft in
Honduras und unterstützt diese sowohl politisch als auch projektbezogen. So hat
die Botschaft bei verschiedenen Anlässen der honduranischen Regierung
öffentlich, auch im Rahmen von Pressekonferenzen, ihre Besorgnis über die
Lage der Menschenrechte übermittelt und die zuständigen staatlichen Organe
zur Einhaltung der eingegangenen internationalen Verpflichtungen
aufgefordert. Daneben hat die Bundesregierung die am 22. Juni 2010 von
Menschenrechtsgruppen gegründete private Wahrheitskommission, die sich der
Aufklärung und Dokumentation von konkreten Fällen von
Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit des De-facto-Regime Micheletti widmet, mit 63 000 Euro
unterstützt. Auf europäischer Ebene hat sich die Bundesregierung erfolgreich
für die Nutzung von EU-Hilfen zur finanziellen Unterstützung der
Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen
sowie des Ministeriums für Justiz und Menschenrechte eingesetzt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1046723. In welcher Weise dringt die Bundesregierung gegenüber der Regierung
von Honduras auf die Aufklärung der hohen Zahl politisch motivierter
Morde und der Beteiligung der Sicherheitskräfte, und auf welche
Resonanz stößt sie dabei seitens der honduranischen Behörden?
Die Bundesregierung nutzt die in der Antwort zu Frage 22 angeführten
Instrumente, um gegenüber der Regierung Lobo vor allem auf eine wirksame Reform
des Sicherheits- und Justizsektors in Honduras zu dringen.
Die Regierung Lobo stellt sich der internationalen Kritik an ihrer
Menschenrechtspolitik offen und konstruktiv. So hat sie per Kabinettsbeschluss vom
8. November 2011 innerhalb des Menschenrechtsministeriums eine
Arbeitseinheit zur Überwachung der Umsetzung der 88 Empfehlungen des Berichts der
offiziellen Wahrheitskommission vom 7. Juli 2011 eingesetzt und zwei
technische Missionen der Vereinten Nationen empfangen (Dezember 2011, Mai
2012), die Möglichkeiten einer Unterstützung von Honduras bei der
Bekämpfung von organisiertem Verbrechen und Straflosigkeit sondiert haben. Ein
wichtiges Zeichen hat die Regierung Lobo zudem mit der Einsetzung der gemischten
Kommission zur Reform der öffentlichen Sicherheit gesetzt, der neben drei
Vertretern der Zivilgesellschaft auch zwei Repräsentanten der internationalen
Gemeinschaft angehören.
Dessen ungeachtet gibt es innerhalb von Polizei und Justiz weiterhin Kräfte, die
sich der Aufklärung von politischen Morden und Menschenrechtsverletzungen
verweigern – sei es aus Gründen falsch verstandener Loyalität oder weil sie
selbst in Verdacht stehen, an derartigen Verbrechen beteiligt zu sein.
24. Sieht sich die Bundesregierung angesichts der von ihr selbst konstatierten
Unterwanderung von Justiz und Polizei durch die Organisierte
Kriminalität (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/10298) sowie der
eskalierenden Gewalt unter mutmaßlicher Beteiligung der Sicherheitskräfte und der
allgemeinen Straflosigkeit veranlasst, die Zusammenarbeit mit Honduras
im Sicherheitssektor und namentlich das EU-finanzierte Programm zur
Stärkung des Sicherheitssektors (PASS) neu zu bewerten (vgl. Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 17/4451)?
Eine bilaterale Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und der
honduranischen Regierung im Sicherheitsbereich findet nicht statt. Das Programm
der EU zur Stärkung des Sicherheitssektors in Honduras dient der Verbesserung
der Polizeiarbeit durch Ausbildung und Schulungen, auch durch technische
und forensische Hilfe, sowie der Unterstützung für das
Menschenrechtsministerium. Im Rahmen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe wurde am 20. Juli 2012
zudem eine „roadmap“ zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in
Honduras beschlossen. Dieser entsprechend sollen sich EU-
Unterstützungsmaßnahmen prioritär auf die umfassende Reform von Polizei und Justiz sowie
deren Umsetzung und Überwachung durch die Festlegung von messbaren
Kriterien konzentrieren. Die Bundesregierung hat sich in diesem Zusammenhang
für die Überprüfung („screening“) von Polizei und Justiz zur Beseitigung des
Einflusses krimineller Elemente eingesetzt.
Drucksache 17/10467 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode25. Welchen Beitrag könnte die Bundesregierung bzw. sollte die internationale
Gemeinschaft dazu leisten, dass ein einwandfreier Ablauf der nächsten
Parlaments- und Präsidentschaftswahlen, bei denen die neu gegründete
linke Partei LIBRE und ihre Kandidatin Xiomara Castro de Zelaya mit
guten Erfolgsaussichten antreten, gewährleistet ist?
Für die Gewährleistung eines demokratischen Wahlprozesses, bei der für alle
politischen Kräfte des Landes Chancengleichheit bestünde, wäre die
Entsendung einer Wahlbeobachtermission nach Honduras wünschenswert. Hierfür
käme in erster Linie die OAS in Frage. Die Frage der eventuellen Entsendung
einer EU-Wahlbeobachtermission oder einer (nur kurzzeitigen) EU-
Expertenmission wurde im EU-Kreis bislang nicht erörtert.
26. Kann die Bundesregierung Verbindungen zwischen aktiven Befürwortern
der Amtsenthebung von Manuel Zelaya (honduranische Parlamentarier,
Unternehmer, Großgrundbesitzer) und deutschen Stiftungen sowie
anderen ausländischen Organisationen ausschließen?
Die in Honduras tätigen politischen Stiftungen unterhalten im Rahmen ihrer
unabhängigen Programmarbeit unterschiedlichste Kontakte, insbesondere auch
mit gewählten Parlamentariern.
27. Falls nein, wie stellen sich diese Beziehungen nach Einschätzung der
Bundesregierung dar?
Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen.
28. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss deutscher Stiftungen auf
die aktiven Befürworter der Amtsenthebung in Honduras 2009?
Generelles Ziel der unabhängigen Programmarbeit der politischen Stiftungen
ist es, die demokratische Entwicklung, politische Beteiligungsprozesse,
Partizipation und Rechtsstaatlichkeit zu fördern. Über den Einfluss dieser
unabhängigen Programmarbeit auf einzelne Individuen liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
29. Welche Parallelen sieht die Bundesregierung zwischen den Vorgängen in
Honduras im Juni 2009 und in Paraguay im Juni 2012?
Die Bundesregierung sieht keine der Fragestellung entsprechenden Parallelen.
30. Teilt die Bundesregierung die Sorge um die demokratische Entwicklung
in Lateinamerika angesichts der Staatsstreiche in Honduras und Paraguay
und der versuchten Staatsstreiche in Venezuela und Ecuador?
Das Bekenntnis zu Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und zu Menschenrechten ist
in Lateinamerika weithin anerkannter Grundpfeiler der Politik. Demokratische
Verfassungen und das Bekenntnis zur Demokratie sind sehr weit verbreitet. Auf
die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1046731. Wo verortet die Bundesregierung die Risiken für die weitere
demokratische Entwicklung in Lateinamerika?
Demokratie und Rechtsstaat sind nicht in allen Staaten Lateinamerikas in
vollem Maße verwirklicht. In manchen Ländern wird der politische Pluralismus
beeinträchtigt, in anderen herrscht ein populistisches Demokratieverständnis,
das von dem deutschen und europäischen Verständnis eines demokratischen
Rechtsstaats teilweise erheblich abweicht.
32. Inwiefern sieht sich die Bundesregierung veranlasst, die demokratisch
gewählten Regierungen, die bereits Putschversuche abwehren mussten
(Ecuador, Venezuela) oder in denen sich aktuell Szenarien einer gezielt
herbeigeführten Destabilisierung abzeichnen, bei der Stabilisierung ihrer
demokratischen Entwicklung zu unterstützen, und wie drückt sich diese
Unterstützung in der Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern aus?
Die Bundesregierung fördert die demokratische Entwicklung in Lateinamerika
unter anderem im Rahmen bilateraler und multilateraler politischer Kontakte,
über ihre entwicklungspolitische Zusammenarbeit und durch die Unterstützung
zivilgesellschaftlichen Engagements. Sie fördert insbesondere pluralistische
und repräsentative Parteiensysteme, Gewaltenteilung und parlamentarische
Kontrolle.
33. Welchen Stellenwert haben die Stabilisierung und Stärkung des
demokratischen Wandels in der Zusammenarbeit der Bundesregierung mit
lateinamerikanischen Staaten, und wie prägt sich dieser Stellenwert
konkret in der Zusammenarbeit aus?
Die Bundesregierung unterstützt die lateinamerikanischen Staaten bei der
Stabilisierung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen. Dies geschieht
auch im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit sowie regionaler Projekte.
Die Bundesregierung engagiert sich in der OAS, der Wirtschaftskommission
für Lateinamerika und die Karibik (CEPAL) und der Interamerikanischen
Entwicklungsbank (IDB) für Frieden, Demokratie, Menschenrechte und
nachhaltige Entwicklung in Lateinamerika.
34. Welche Rolle sollten die deutschen Stiftungen nach Ansicht der
Bundesregierung in diesem Zusammenhang spielen?
Die parteinahen politischen Stiftungen leisten im Rahmen eines pluralistischen
Gesamtansatzes Beiträge zur Demokratieförderung und somit einen wichtigen
Beitrag zur Entwicklung demokratischer und zivilgesellschaftlicher Strukturen
in Lateinamerika.
35. Wie will die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit regionalen
Organisationen wie CELAC und UNASUR der Gefahr entgegenwirken, dass in
Lateinamerika weitere Versuche unternommen werden, demokratisch
gewählte und legitimierte Regierungen durch Staatsstreiche zu bedrohen?
Weder CELAC noch UNASUR haben die Bundesregierung um Unterstützung
bei der Abwehr von Staatsstreichen gebeten. Auf die Antwort zu Frage 33 wird
verwiesen.
Drucksache 17/10467 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode36. Auf welche gesellschaftlichen, politischen und historischen Ursachen
führt die Bundesregierung den Umstand zurück, dass zwar die Menschen
in Mexiko, Guatemala, El Salvador und Honduras, nicht aber in
Nicaragua, das von 1979 bis 1990 und wieder seit 2006 von der FSLN (Frente
Sandinista de Liberación Nacional) regiert wurde bzw. wird, von
ausufernder Gewalt, Straflosigkeit und Drogenhandel heimgesucht werden?
Im regionalen Kontext hat neben Nicaragua nur Costa Rica eine vergleichbar
stabile Sicherheitslage. Die nicaraguanische Polizeichefin Aminta Granera,
eine der angesehensten Persönlichkeiten in Nicaragua, sieht den
Sicherheitsvorsprung ihres Landes durch die Bürgernähe der Polizeiarbeit in Nicaragua
bedingt. Zudem werden die 14 000 Personen umfassenden Polizeikräfte von
100 000 Freiwilligen unterstützt, die eng mit den „Consejos del Poder
Ciudadano“ verzahnt sind. Dieses leistet allerdings auch der Bespitzelung Vorschub
und ist daher nicht unproblematisch. Die nicaraguanische Marine arbeitet ferner
bei der Bekämpfung des Drogenhandels zur See erfolgreich mit den US-
Behörden zusammen. Allerdings ist auch die Sicherheitslage in Nicaragua heterogen
und nicht landesweit befriedigend. Insbesondere in den schwer kontrollierbaren
autonomen Provinzen im Osten des Landes (Región Autónoma del Atlántico
Sur/Norte) ist die Mordrate doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt.
37. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der
Verschärfung sozialer Gegensätze in der Folge neoliberaler
Strukturanpassung und dem Auftreten von Gewalt vor dem Hintergrund der aktuellen
Entwicklungen in Mittelamerika?
Die derzeit in einigen Ländern Zentralamerikas und Mexikos herrschende
Gewalt lässt sich auf vielfältige Ursachen zur��ckführen. Hierzu gehören unter
anderem die Auflösung traditioneller Familienstrukturen, Drogenkriminalität,
der weitgehend ungehinderte Zugang zu Waffen, schwache staatliche
Institutionen, die Unterfinanzierung des Staates und der dadurch bedingte Mangel an
staatlichen Leistungen, Armut und soziale Ungleichheit, die vorherrschende
Kultur der Gewalt als Mittel der Konfliktlösung, Korruption sowie die
Unterwanderung der staatlichen Sicherheits- und Justizapparate. Eine
eindimensionale Betrachtungsweise, die die Ursachen von Gewalt auf eine einzige Ursache
zurückführt, würde in der Analyse zu kurz greifen.
38. Welche Gefahren gehen nach Meinung der Bundesregierung von der
zunehmenden Militarisierung des Kampfes gegen den Drogenhandel in
Zentralamerika für die Möglichkeiten einer demokratischen Entwicklung
dort aus?
Der in einzelnen Staaten Zentralamerikas feststellbare verstärkte Einsatz des
Militärs im Kampf gegen den Drogenhandel wird von den Regierungen dieser
Länder damit gerechtfertigt, dass das Militär im Vergleich zur Polizei in der
Bevölkerung höheres Ansehen genießt und als weniger anfällig für Korruption
und Unterwanderung durch das organisierte Verbrechen gilt. Zudem sind
Ausrüstung und Bewaffnung in der Regel besser als bei der Polizei, die den gut
ausgerüsteten Drogenkartellen häufig nicht gewachsen ist. In Guatemala setzt die
Regierung Militärangehörige zur Unterstützung der Polizei ein, z. B. bei der
Durchführung von Straßenkontrollen, hat jedoch betont, dass dies nur eine
vorübergehende Maßnahme sei, bis die eingeleiteten Maßnahmen zur Reform und
Stärkung der Polizei umgesetzt sind. In Honduras wurde mit der Ausrufung des
Sicherheitsnotstands das Militär zur selbständigen Durchführung von
Polizeiaufgaben ermächtigt. Sorge bereitet in diesem Zusammenhang die Tatsache,
dass das Militär für polizeiliche Aufgaben nicht ausgebildet ist und es deswegen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/10467auch zu Menschenrechtsverletzungen kommen könnte. Eine generelle Gefahr
für die demokratische Entwicklung in Zentralamerika ist nicht erkennbar,
sofern die zivile Kontrolle des Militärs gewährleistet ist, eventuelle
Menschenrechtsverletzungen verfolgt werden und der Einsatz des Militärs
verfassungsmäßig zulässig ist. Die eigentliche Gefahr für die Demokratie geht von der
Zunahme an Gewalt und der Drogenkriminalität in Zentralamerika aus.
39. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Verstärkung der militärischen und polizeilichen Kapazitäten der USA in
Zentralamerika und den Berichten zufolge geplanten Einsatz von Drohnen
über dem Golf von Mexiko (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND,
11. Juli 2012)?
Die Sicherheitszusammenarbeit der Vereinigten Staaten von Amerika mit den
Staaten Zentralamerikas stellt eine Reaktion auf die deutlich verschlechterte
Sicherheitslage in der Region infolge der Aktivitäten der transnationalen
organisierten Kriminalität und der damit verbundenen Gewalt dar. Im Rahmen der
„Central American Regional Security Initiative“ (CARSI) gewähren die USA
den Staaten Zentralamerikas Unterstützung bei Ausrüstung und Ausbildung der
Sicherheitskräfte und leisten technische Hilfe. Ein weiterer Bereich der
Zusammenarbeit stellt die gemeinsame Strafverfolgung und die gemeinsame
Durchführung von Operationen zur Unterbindung von Drogenschmuggel durch
den Einsatz technischer Hilfsmittel dar.
40. Wie reagiert die Bundesregierung in ihrer Zusammenarbeit mit Mexiko
auf die massive Verschlechterung der Menschenrechtsverletzungen dort,
insbesondere auf die allgemeine Straflosigkeit, die Militarisierung im
Kampf gegen den Drogenhandel mit Zehntausenden von Toten und die
Berichte über massiven Stimmenkauf bei den letzten Wahlen?
Die im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen vom 1. Juli 2012
erhobenen Vorwürfe des Stimmenkaufs sowie anderer Unregelmäßigkeiten sind
Gegenstand von Ermittlungen der autonomen mexikanischen
Bundeswahlbehörde und der dortigen Wahlstaatsanwaltschaft. Im Übrigen verweist die
Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktionen
der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu „Gewalteskalation und
Menschenrechtsverletzungen in Mexiko“ auf Bundestagsdrucksache 17/9116 vom
26. März 2012.
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