[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10448
17. Wahlperiode 10. 08. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Jan Korte,
Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10390 –
Geplante Ausgaben für Bildung im Haushaltsentwurf der Bundesregierung
für das Jahr 2013 und in der mittelfristigen Finanzplanung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Kabinettsitzung am 27. Juni 2012 hat die Bundesregierung ihren
Entwurf für den Bundeshaushalt 2013 beschlossen. Am 26. Juni 2012 hat das
Bundesministerium für Bildung und Forschung dem Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages außerdem die sogenannte 3-Seiten-Liste zur
Aufstellung des Einzelplans 30 (Bundesministerium für Bildung und Forschung)
für das Jahr 2013 einschließlich der Finanzplanung für die Jahre 2014 bis 2016
zur Verfügung gestellt.
Wie aus der mittelfristigen Finanzplanung der Bundesregierung hervorgeht,
soll das Volumen des Einzelplans 30 zwar im Wahljahr 2013 steigen, 2014
dann allerdings wieder abgesenkt werden. Insbesondere bei der ersten Säule
des Hochschulpaktes (Bildung) sind in 2014 erhebliche Einschnitte
vorgesehen. Die Titelgruppe 50 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll
bereits in 2013 deutlich abgesenkt werden. Offen bleibt außerdem, inwieweit
die von den Regierungsparteien im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und FDP für die Jahre 2010 bis 2013 vereinbarten Mehrausgaben des Bundes
für Bildung und Forschung von 12 Mrd. Euro durch den Haushaltsentwurf für
das Jahr 2013 gewährleistet sind.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat in der laufenden Legislaturperiode trotz
Haushaltskonsolidierung einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung eines
leistungsfähigen Bildungs- und Forschungssystems gelegt und hier mehr Geld
investiert als jemals zuvor. Im Forschungsbereich wurden diese Mittel vor
allem für die institutionelle Förderung der außeruniversitären
Forschungseinrichtungen und der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingesetzt, deren Etats
durch den Pakt für Forschung und Innovation jährlich um 5 Prozent steigen,
sowie für die Exzellenzinitiative und für die Projektförderung unter dem Dach der
Hightech-Strategie. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
8. August 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10448 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGanz besonders gestiegen sind die Ausgaben des Bundes im Bildungsbereich:
Um der derzeit stark steigenden Studiennachfrage gerecht zu werden, wurden in
den Jahren 2010 bis 2013 (RegE) aus dem Einzelplan 30 insgesamt 3,85 Mrd.
Euro für die Schaffung neuer Studienplätze bereitgestellt. Dazu kommen weitere
Investitionen in die Qualität der Lehre, für mehr Mobilität im Studium und für die
Verbesserung der Studienfinanzierung. Mit dieser gewaltigen Anstrengung
sollen die Zukunftschancen der nächsten Generation gewahrt und ausgebaut sowie
gleichzeitig dem Bedarf der deutschen Wirtschaft nach gut ausgebildeten
Fachkräften Rechnung getragen werden. Auch außerhalb des Hochschulbereiches
stiegen die Bildungsaufwendungen: Allein für die berufliche Bildung werden in
der 17. Legislaturperiode insgesamt 700 Mio. Euro bereitgestellt. Ab 2013 liegt
ein neuer Schwerpunkt bei der Unterstützung und Förderung
bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher durch die „Bündnisse für Bildung“, wofür
jährlich steigende Summen bereitgestellt werden.
Der Erfolg beginnt sich bereits zu zeigen: Die frühkindliche Bildung ist heute
fester Bestandteil vieler Bildungsbiografien, der Anteil der Schulabgängerinnen
und -abgänger ohne Hauptschulabschluss konnte weiter gesenkt werden, die
Studienanfängerquote ist stark auf über 50 Prozent gestiegen. Qualität und
Innovation sind auch die Basis unseres wirtschaftlichen Erfolges, der auf eine
ungebrochen hohe Nachfrage nach Produkten und Know-how aus Deutschland
zurückzuführen ist.
12-Milliarden-Programm für Bildung und Forschung
1. a) Wie verteilen sich die geplanten Mehrausgaben im Einzelplan 30 für 2013
(Regierungsentwurf) gegenüber dem Soll für 2012 auf die Bereiche
Bildung und Forschung?
Die im Regierungsentwurf 2013 zu Einzelplan 30 veranschlagten
Mehrausgaben für Bildung und Forschung verteilen sich gegenüber dem Soll 2012 zu
rund 62,97 Prozent auf Bildung und zu rund 37,03 Prozent auf Forschung.
Diese Verteilung ist vor allem auf das starke Ansteigen der Mittel für die erste
Säule des Hochschulpakts 2020 zurückzuführen.
b) Wie haben sich die Mehrausgaben im Einzelplan 30 in den vergangenen
drei Jahren (jeweils bezogen auf das Vorjahr) auf die Bereiche Bildung
und Forschung verteilt?
Laut Bericht der Bundesregierung an den Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages zur Verwendung der zusätzlichen 12 Mrd. Euro für Bildung und
Forschung in der 17. Legislaturperiode vom November 2011
(Ausschussdrucksache 17(8)3900, S. 116 ff.) wuchs der Einzelplan 30 in den vergangenen drei
Jahren folgendermaßen auf: In 2010 um 547,198 Mio. Euro (Bildung: 280,800
Mio. Euro oder 51 Prozent, Forschung: 266,398 Mio. Euro oder 49 Prozent),
in 2011 (Soll) um 1 349,066 Mio. Euro (Bildung: 732,000 Mio. Euro oder
54 Prozent, Forschung: 617,066 Mio. Euro oder 46 Prozent) und im
Regierungsentwurf 2012 um 2 616,901 Mio. Euro (Bildung: 1 493,022 Mio. Euro
oder 57 Prozent, Forschung: 1 123,879 Mio. Euro oder 43 Prozent). Zur
Systematik dieses Berichts siehe Antwort zu Frage 2.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/104482. Werden die Mehrausgaben im Einzelplan 30 gegenüber einer linearen
Fortschreibung des Bezugsjahres 2009 vollständig dem 12-Milliarden-
Programm für Bildung und Forschung zugerechnet?
Wenn nein, welche Steigerungen werden hier nicht zugerechnet?
Bezugspunkt für die Berechnung der Mehrausgaben aller Einzelpläne im
Rahmen des 12-Milliarden-Euro-Pakets der Bundesregierung für Bildung und
Forschung ist der 1. Regierungsentwurf 2010 und die damit verbundene
Finanzplanung. Mit den Mitteln des 12-Milliarden-Euro-Pakets wurden im
Einzelplan 30 ausschließlich Bildungs- und Forschungstitel gegenüber dem zuvor
genannten Bezugspunkt verstärkt. Nicht zuzurechnen sind Steigerungen
außerhalb der Bereiche Bildung und Forschung (so beispielsweise Steigerungen im
Bereich Stilllegung und Rückbau sowie im Kapitel 30 01).
3. Welche Mehrausgaben in anderen Einzelplänen des Bundeshaushaltes
werden dem 12-Milliarden-Programm für Bildung und Forschung zugerechnet
(bitte begründen)?
Zu den Mehrausgaben aller Einzelpläne und deren Begründung wird auf den
jährlichen Bericht der Bundesregierung an den Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages zur Verwendung der zusätzlichen 12 Mrd. Euro für Bildung
und Forschung in der 17. Legislaturperiode (zuletzt: siehe Antwort zu Frage 1b)
verwiesen.
4. Werden Mehrausgaben im Rahmen der Integrationskurse, welche für
Migrantinnen und Migranten, die neu nach Deutschland kommen, seit
2005 Pflicht sind, von der Bundesregierung dem 12-Milliarden-Programm
für Bildung und Forschung zugerechnet?
Wenn ja, warum, und in welchem Umfang (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage bei den Integrationskursen hat die
Bundesregierung dafür insgesamt 188 Mio. Euro aus dem 12-Milliarden-Euro-
Paket für Bildung und Forschung bereitgestellt. Die Mittel verteilen sich auf die
Haushaltsjahre wie folgt:
2010: 44 Mio. Euro,
2011: 44 Mio. Euro,
2012: 50 Mio. Euro,
2013: 50 Mio. Euro.
5. Werden Mehrausgaben für Imagekampagnen von Unternehmen bzw.
Kammern zur Gewinnung von Fachkräften von der Bundesregierung dem
12-Milliarden-Programm für Bildung und Forschung zugerechnet?
Wenn ja, warum, und in welchem Umfang (bitte nach konkreten
Finanzierungszielen und Jahren aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung fördert keine Imagekampagnen von Unternehmen bzw.
Kammern zur Gewinnung von Fachkräften.
Drucksache 17/10448 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. In welchem Umfang fließen Mehrausgaben für Rüstungsforschung in das
12-Milliarden-Programm für Bildung und Forschung ein (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Aus dem 12-Milliarden-Euro-Paket der Bundesregierung für Bildung und
Forschung stehen insgesamt 192 Mio. Euro im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung für die Förderung wehrtechnischer Forschung
und Technologie zur Verfügung. Diese verteilen sich auf die Haushaltsjahre
wie folgt:
2010: 13 Mio. Euro,
2011: 30 Mio. Euro,
2012: 66 Mio. Euro,
2013: 83 Mio. Euro.
7. Werden Mehrausgaben in der Folge des Bundesverfassungsgerichtsurteils
vom 9. Februar 2010, welches den Bedarfssatz nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) (Hartz IV) als verfassungswidrig niedrig
eingestuft hat, dem 12-Milliarden-Programm für Bildung und Forschung
zugerechnet?
Wenn ja, warum, und in welchem Umfang (bitte nach konkreten
Finanzierungszielen und Jahren aufschlüsseln)?
Der Bund gewährleistet den Kommunen seit dem Jahr 2011 über eine um
5,4 Prozentpunkte erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und
Heizung (BBKdU) in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) einen finanziellen Ausgleich der
kommunalen Ausgaben für Bildungs- und Teilhabeleistungen. In den Jahren
2011 bis 2013 wird in diesem Zusammenhang aus dem 12-Milliarden-Euro-
Paket der Bundesregierung für Bildung und Forschung jährlich ein Teil des
Entlastungsvolumens in Höhe von 540 Mio. Euro (470 Mio. Euro für Leistungen
nach § 28 SGB II; 70 Mio. Euro für Leistungen nach § 6b des
Bundeskindergeldgesetzes) im Rahmen der BBKdU in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende (Einzelplan 11 Kapitel 11 12 Titelgruppe 01 Titel 632 11)
bereitgestellt.
8. a) Wie haben sich die Ausgaben des Bundes für die Förderung von
beruflicher Weiterbildung nach Sozialgesetzbuch über die Arbeitsagenturen
seit 2010 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Werden die Kürzungen im Bereich der beruflichen Weiterbildung nach
Sozialgesetzbuch als Minderausgaben im 12-Milliarden-Programm für
Bildung und Forschung gegengerechnet?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht?
Zur Ausgabenentwicklung im Bereich der Weiterbildungsförderung nach dem
SGB II und SGB III wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3
und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom
26. März 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9136) verwiesen. Ein
Zusammenhang mit dem 12-Milliarden-Euro-Paket der Bundesregierung für Bildung und
Forschung besteht nicht, da für diese Maßnahmen keine zusätzlichen Mittel aus
dem 12-Milliarden-Euro-Paket bereitgestellt werden. Zu den Gründen für die
Ausgabenentwicklung wird auf die Antwort zu Frage 7 der o. a. Kleinen
Anfrage verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/104489. Sind nach wie vor Anteile des 12-Milliarden-Programms für Bildung und
Forschung im Einzelplan 60 in der Globalen Mehrausgabe verbucht?
Wenn ja, warum, in welchem Umfang, und wofür sollen diese Mittel
verwendet werden?
Die Globale Mehrausgabe für Bildung im Einzelplan 60 wurde bereits zum
Haushalt 2012 aufgelöst.
10. Wie setzen sich die zusätzlichen 12 Mrd. Euro für Bildung und Forschung
insgesamt zusammen (bitte nach Bildungs- und Forschungsausgaben
differenzieren und nach konkreten Haushaltstiteln und nach Jahren
aufschlüsseln)?
Zur Zusammensetzung der zusätzlichen Mittel wird auf den jährlichen Bericht
der Bundesregierung an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
(zuletzt: siehe Antwort zu Frage 1b) verwiesen, in dem die Aufteilung dieser
Mittel titelscharf und in Jahrestranchen dargestellt wird.
11. Ist aus Sicht der Bundesregierung mit dem Kabinettsbeschluss zur
Aufstellung des Bundeshaushalts 2013 eine vollständige und
zufriedenstellende Umsetzung des 12-Milliarden-Programms für Bildung und
Forschung gelungen (bitte begründen)?
Mit dem Regierungsentwurf 2013, der eine weitere Steigerung der zusätzlichen
Mittel für Bildung (Einzelplan 30) vorsieht, wird das 12-Milliarden-Euro-Paket
für Bildung und Forschung, wie es am Anfang der Legislaturperiode
beschlossen wurde, vollständig umgesetzt bzw. sogar übertroffen. Eine endgültige
Beurteilung wird erst auf Grundlage des nächsten Berichts der Bundesregierung
an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Verwendung der
zusätzlichen 12 Mrd. Euro für Bildung und Forschung in der 17. Legislaturperiode
im Herbst 2012 vorgenommen werden.
Zehn-Prozent-Ziel für Bildung und Forschung
12. a) Wie viel Prozent des Bruttoinlandsprodukts werden derzeit für Bildung
und wie viel Prozent des Bruttoinlandsprodukts werden derzeit für
Forschung ausgegeben, wenn man den nationalen Vorgaben für die
Abgrenzung der Budgets für Bildung und Forschung folgt?
Im Jahr 2010 (aktuelles Berichtsjahr) wurden in Deutschland in Relation zum
Bruttoinlandsprodukt nach nationaler Abgrenzung 7,0 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts für Bildung ausgegeben. Für den Bereich der Forschung wird
national ausschließlich die internationale Abgrenzung angewandt. Demnach
betrugen die Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Jahr 2010 2,8 Prozent
des Bruttoinlandsprodukts. Für die dem 10-Prozent-Ziel zugrunde liegende
Gesamtrechnung müssen die Daten um die Ausgaben für Forschung und
Entwicklung an Hochschulen konsolidiert werden, da diese statistisch sowohl bei
den Forschungs- als auch bei den Bildungsausgaben veranschlagt werden. Das
sogenannte Budget für Bildung, Forschung und Wissenschaft belief sich im
Jahr 2010 auf 9,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (Quelle: vorläufige
Angaben des Statistischen Bundesamtes, Juni 2012).
Drucksache 17/10448 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Wie haben sich diese Prozentsätze seit dem ersten Bildungsgipfel vom
22. Oktober 2008, auf dem das 10-Prozent-Ziel vereinbart wurde,
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und mit welcher
Entwicklung dieser Prozentsätze rechnet die Bundesregierung für 2012
und 2013?
Die Ausgaben für Bildung, Forschung und Wissenschaft seit 2008 werden in
der nachfolgenden Tabelle dargestellt, aktuelles Berichtsjahr ist das Jahr 2010.
Für 2011 sowie für künftige Entwicklungen liegen noch keine Daten oder
Prognosen vor.
Tabelle: Ausgaben nach nationaler Abgrenzung für Bildung, Forschung und
Wissenschaft als Anteil vom Bruttoinlandsprodukt in Prozent
13. a) Wie viel Prozent des Bruttoinlandsprodukts werden derzeit für
Bildung und wie viel Prozent des Bruttoinlandsprodukts werden derzeit
für Forschung ausgegeben, wenn man den Vorgaben der Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für die
Abgrenzung der Budgets für Bildung und Forschung folgt?
Für den internationalen Vergleich der Bildungsausgaben werden in der Regel
nur die Ausgaben für Bildungseinrichtungen herangezogen, während national
auch Ausgaben für die betriebliche Weiterbildung, die Förderung von
Teilnehmenden an Weiterbildung sowie Ausgaben für weitere Bildungsangebote
wie z. B. die Kinderbetreuung in öffentlicher und privater Trägerschaft,
Einrichtungen der Jugendarbeit oder Volkshochschulen berücksichtigt werden.
Nach dieser Abgrenzung wurden demnach im Jahr 2010 in Deutschland in
Relation zum Bruttoinlandsprodukt 5,4 Prozent für Bildung und 2,8 Prozent für
Forschung ausgegeben.
b) Wie haben sich diese Prozentsätze seit 2008 entwickelt (bitte nach
Jahren aufschlüsseln), und mit welcher Entwicklung dieser
Prozentsätze rechnet die Bundesregierung für 2012 und 2013?
Die Ausgaben für Bildung und Forschung seit 2008 werden in der
nachfolgenden Tabelle dargestellt. Aktuelles Berichtsjahr ist das Jahr 2010. Für 2011
sowie für künftige Entwicklungen liegen noch keine Daten oder Prognosen
vor.
Jahr 2008 2009 2010
Bildungsbudget 6,2 6,9 7,0
Forschung und Entwicklung 2,7 2,8 2,8
Sonstige Bildungs- und
Wissenschaftsstruktur 0,2 0,2 0,2
Budget für Bildung, Forschung
und Wissenschaft (konsolidiert
um Forschung und Entwicklung
an Hochschulen) 8,6 9,5 9,5
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10448Tabelle: Ausgaben nach internationaler Abgrenzung für Bildung und Forschung
als Anteil vom Bruttoinlandsprodukt in Prozent
c) Welche jährlichen Mehrausgaben wären notwendig, um die
Bildungsausgaben in Deutschland als Anteil am Bruttoinlandsprodukt auf das
durchschnittliche Niveau der OECD-Länder anzuheben?
Die aktuellsten Daten der OECD für Bildungsausgaben beziehen sich auf das
Jahr 2008. Im Jahr 2008 betrugen die Ausgaben für Bildungseinrichtungen im
OECD-Durchschnitt 5,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, in Deutschland
4,8 Prozent. Es erscheint nicht zielführend, den internationalen Vergleich für
die Berechnung von Mehrausgaben heranzuziehen, da unterschiedliche
wirtschaftliche und demographische Entwicklungen den Vergleich beeinflussen
würden. Die Steigerungen der Aufwendungen zur Erreichung des 10 Prozent
Ziels erfolgen unabhängig von internationalen Durchschnittswerten.
14. a) Welche Mehrausgaben, verglichen mit dem Status quo, wären
notwendig, um das 10-Prozent-Ziel zu erreichen (bitte in Euro angeben
und nach den Bereichen Bildung und Forschung aufschlüsseln)?
Der Beschluss des Bildungsgipfels von Bund und Ländern vom 22. Oktober
2008 sieht eine gesamtgesellschaftliche Steigerung der Aufwendungen für
Bildung und Forschung auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bis 2015 vor.
An diesem Zielwert wird festgehalten. Da die für die Ausgabensteigerung
relevanten Faktoren – wie zum Beispiel die Entwicklung des
Bruttoinlandsprodukts – noch offen sind, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage
zu den notwendigen Mehrausgaben getroffen werden.
b) Welche Anteile dieser noch zu erbringenden Mehrausgaben sollten
aus Sicht der Bundesregierung vom Bund, von den Ländern, von den
Kommunen und von privater Seite erbracht werden?
Eine Aufteilung der Ausgabensteigerung nach Bildung und Forschung sowie
nach Körperschaften oder Trägern. war nicht Gegenstand des Beschlusses im
Herbst 2008.
c) Welchen Beitrag hat der Bund bislang zur Erreichung des 10-Prozent-
Ziels geleistet, und welchen Beitrag soll der Bund in den Jahren 2013
bis 2015 leisten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Bund hat seine Bildungsausgaben in den letzten Jahren deutlich erhöht,
u. a. durch die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets, den Ausbau des
Hochschulpakts sowie durch das 12-Milliarden-Euro-Paket. Der Bund
bekräftigt seine Zusage an die Länder, dauerhaft einen deutlich höheren Anteil
als bisher an den zusätzlichen Bildungsausgaben zu übernehmen. So sind die
jährlichen Ausgaben für Studium und Forschung an Hochschulen von rund
2,23 Mrd. Euro im Jahr 2009 (Jahr 2005: rund 1,20 Mrd. Euro) mit dem
Regierungsentwurf 2013 auf rd. 4,68 Mrd. Euro gestiegen.
Jahr 2008 2009 2010
Ausgaben für
Bildungseinrichtungen 4,8 5,3 5,4
Forschung und Entwicklung 2,7 2,8 2,8
Drucksache 17/10448 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeMittelfristige Finanzplanung
15. Plant die Bundesregierung für die Zeit nach 2013 eine Fortsetzung oder
ein Nachfolgeprogramm für das 12-Milliarden-Programm für Bildung
und Forschung, bzw. empfiehlt sie einer folgenden Bundesregierung eine
entsprechende Fortführung, und trifft sie hierfür entsprechende
Vorkehrungen (bitte begründen)?
Das 12-Milliarden-Euro-Paket der Bundesregierung hat sich als ein sinnvolles
Instrument für Stärkung und für den Ausbau der zentralen Zukunftsbereiche
Bildung und Forschung bewährt. Die Nachhaltigkeit des Regierungshandelns
spiegelt sich auch in der Finanzplanung wider. Verbindlich festgelegte
Maßnahmen sind in der Finanzplanung durchfinanziert; dies gilt insbesondere für
die auf Grundlage von Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern
erforderlichen Finanzmittel z. B. beim Hochschulpakt, dem Pakt für Forschung und
Innovation (Steigerung der Zuschüsse für die Organisationen der gemeinsam
geförderten Forschungseinrichtungen um jährlich 5 Prozent) und der
Exzellenzinitiative. Die dispositiven Finanzmittel, mit denen die Programme der
Projektförderung finanziert werden, werden ebenfalls auf hohem Niveau in der
Finanzplanung fortgeschrieben.
16. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Etat des Bundes für
Bildung und Forschung mit dem für das Jahr 2013 geplanten Volumen
eine angemessene Höhe bereits überschritten hat und daher die
Steigerung der Ausgaben in diesem Bereich ab 2014 gestoppt werden sollte?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum sieht die mittelfristige Finanzplanung der
Bundesregierung eine entsprechende Entwicklung dennoch vor?
Die Bundesregierung hat den Etat des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) für 2013 bedarfsgerecht veranschlagt. Im Übrigen handelt
es sich beim Finanzplan – anders als beim (vom Haushaltsgesetzgeber zu
beschließenden) Bundeshaushalt – um ein rein regierungsinternes
Planungsinstrument. Die Bundesregierung sieht daher in ständiger Übung davon ab, für den
Finanzplanungszeitraum ins Detail gehende Aussagen zu treffen.
17. a) In welchem Verhältnis standen die Ausgaben für Bildung und
Forschung im Einzelplan 30 im Jahr 2009 zueinander (bitte in absoluten
Werten sowie in Prozent angeben)?
b) Wie hat sich das Verhältnis der Ausgaben für Bildung und Forschung
im Einzelplan 30 zueinander in den vergangenen drei Jahren
entwickelt (bitte in absoluten Werten sowie in Prozent angeben)?
Vorauszuschicken ist, dass die statistische Erfassung der Ausgaben des
Einzelplans 30 für Bildung und für Forschung nach unterschiedlichen Konzepten
erfolgt. Während die Forschungsausgaben nach den internationalen Vorgaben
berechnet werden, entspricht die Kategorisierung der Bildungsausgaben dem
haushaltsrechtlich vorgegebenen Funktionenplan. Bestimmte Ausgaben wie
z. B. für die Exzellenzinitiative oder für die Zahlungen an die
Begabtenförderungswerke werden aufgrund dieser unterschiedlichen Konzepte sowohl
den Ausgaben für Forschung als auch den Ausgaben für Bildung zugerechnet.
Bei den nachfolgend aufgeführten Ausgaben ist daher zu beachten, dass sie
aufgrund von Überschneidungen nicht addiert werden können.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10448Im Jahr 2009 betrugen die Bildungsausgaben des Einzelplans 30 absolut
4,58 Mrd. Euro oder 55,6 Prozent der Gesamtausgaben, die
Forschungsausgaben 6,99 Mrd. Euro oder 70,2 Prozent der Gesamtausgaben. Im Jahr 2010
betrugen die Bildungsausgaben 4,87 Mrd. Euro oder 56,6 Prozent der
Gesamtausgaben, die Forschungsausgaben 7,24 Mrd. Euro oder 69,6 Prozent der
Gesamtausgaben. Im Jahr 2011 standen für Bildungsausgaben im Soll 5,79 Mrd.
Euro (60,5 Prozent der Gesamtausgaben) zur Verfügung, für
Forschungsausgaben 7,65 Mrd. Euro (64,2 Prozent der Gesamtausgaben).
Der Bildungsausgaben sind somit von 2009 bis 2011 um 1,2 Mrd. Euro
gestiegen, ihr Anteil am Einzelplan 30 ist um 5 Prozentpunkte gewachsen. Die
Forschungsausgaben des Einzelplans 30 sind von 2009 bis 2011 um rund
700 Mio. Euro gestiegen, ihr Anteil am Einzelplan 30 ist um 6 Prozentpunkte
gesunken. Die statistische Auswertung des Ist 2011 steht derzeit noch nicht zur
Verfügung.
c) Wie wird sich das Verhältnis von Ausgaben für Bildung und
Forschung im Einzelplan 30 zueinander gemäß der mittelfristigen
Finanzplanung in den Jahren 2013 bis 2016 entwickeln (bitte nach Jahren
aufschlüsseln und in absoluten Werten sowie in Prozent angeben)?
Bezüglich des Mittelansatzes nach dem Regierungsentwurf 2013 siehe Antwort
zu Frage 1a. Beim Finanzplan handelt es sich – anders als beim (vom
Haushaltsgesetzgeber zu beschließenden) Bundeshaushalt – um ein rein
regierungsinternes Planungsinstrument. Die Bundesregierung sieht daher in ständiger Übung
davon ab, für den weiteren Finanzplanungszeitraum ins Detail gehende
Aussagen zu treffen.
18. a) In welchem Verhältnis standen die Ausgaben für allgemeine Bildung,
berufliche Ausbildung und Weiterbildung im Jahr 2009 zueinander
(bitte in absoluten Werten sowie in Prozent angeben)?
b) Wie hat sich das Verhältnis der Ausgaben für allgemeine Bildung,
berufliche Ausbildung und Weiterbildung zueinander in den
vergangenen drei Jahren entwickelt (bitte in absoluten Werten sowie in Prozent
angeben)?
c) Wie wird sich das Verhältnis der Ausgaben für allgemeine Bildung,
berufliche Ausbildung und Weiterbildung zueinander gemäß der
mittelfristigen Finanzplanung in den Jahren 2013 bis 2016 entwickeln
(bitte nach Jahren aufschlüsseln und in absoluten Werten sowie in
Prozent angeben)?
In der Bildungsfinanzberichterstattung werden die Bildungsausgaben nicht
nach allgemeiner Bildung und beruflicher Ausbildung, sondern nach
Bildungseinrichtungen bzw. nach Bildungsprogrammen gemäß der internationalen
Abgrenzung ausgewiesen. Daher sind zu diesen Fragen keine Aussagen möglich.
19. Welche Mehrausgaben plant die Bundesregierung für die Stärkung der
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens (Einzelplan 30, Titel 685 41;
geplanter Mittelaufwuchs von 63 Mio. Euro (Soll 2012) auf 104 Mio. Euro
(Regierungsentwurf 2013), 137 Mio. Euro (Finanzplanung 2014) und
142 Mio. Euro (Finanzplanung 2015, 2016))?
Der Titelansatz für die Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens
(Einzelplan 30 Titel 30 03/685 41) wächst vom Soll-Ansatz 2012 zum Ansatz
im Regierungsentwurf 2013 um 40,5 Mio. Euro auf. Diese Mittel sind
vorgesehen für die Umsetzung der Förderrichtlinie „Kultur macht stark, Bündnisse für
Drucksache 17/10448 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBildung“ und die Entwicklung kommunaler und regionaler Bildungsstrukturen.
Beim Finanzplan handelt es sich – anders als beim (vom Haushaltsgesetzgeber
zu beschließenden) Bundeshaushalt – um ein rein regierungsinternes
Planungsinstrument. Die Bundesregierung sieht daher in ständiger Übung davon ab, für
den Finanzplanungszeitraum ins Detail gehende Aussagen, insbesondere zu
einzelnen Titelansätzen, zu treffen.
20. a) Welche Mehrausgaben plant die Bundesregierung im Bereich
Innovationen und Strukturentwicklungen in der beruflichen Bildung
(Einzelplan 30, Titel 685 20; geplanter Mittelaufwuchs von 68 Mio. Euro
(Soll 2012) auf 88 Mio. Euro (Regierungsentwurf 2013), 90 Mio. Euro
(Finanzplanung 2014) und 100 Mio. Euro (Finanzplanung 2015,
2016))?
Der Titelansatz für Innovationen und Strukturentwicklungen in der beruflichen
Bildung (Einzelplan 30 Titel 30 02/685 20) wächst vom Soll-Ansatz 2012 zum
Ansatz im Regierungsentwurf 2013 um 20 Mio. Euro auf. Diese Mittel sind
insbesondere vorgesehen für die Initiative „Abschluss und Anschluss –
Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“. In einem ersten Schritt wurden an über
1 000 Schulen rund 500 Berufseinstiegsbegleiter etabliert. Diese werden über
die Folgejahre bis 2014 auf 1 000 Berufseinstiegsbegleiter aufgestockt und es
werden 20 000 förderungsbedürftige und -würdige Jugendliche, die einen
Hauptschulabschluss anstreben, ab der Vorabgangsklasse auf der Basis einer
Potenzialanalyse individuell von hauptamtlichen Berufseinstiegsbegleitern bis
in das erste Jahr einer Berufsausbildung begleitet.
Beim Finanzplan handelt es sich – anders als beim (vom Haushaltsgesetzgeber
zu beschließenden) Bundeshaushalt – um ein rein regierungsinternes
Planungsinstrument. Die Bundesregierung sieht daher in ständiger Übung davon ab, für
den Finanzplanungszeitraum ins Detail gehende Aussagen, insbesondere zu
einzelnen Titelansätzen, zu treffen.
b) Plant die Bundesregierung Veränderungen im Programm
Bildungsketten, und wenn ja, welche, und in welchem Umfang sollen in diesem
Rahmen die Ausgaben für das Programm aufgestockt oder abgesenkt
werden?
Die Bundesregierung plant keine Veränderung im Programm Bildungsketten.
Das Programm wird wie geplant umgesetzt.
c) Plant die Bundesregierung Veränderungen im Programm Perspektive
Berufsabschluss, und wenn ja, welche, und in welchem Umfang sollen
in diesem Rahmen die Ausgaben für das Programm aufgestockt oder
abgesenkt werden?
Die Bundesregierung plant keine Veränderungen im Programm „Perspektive
Berufsabschluss“.
21. Welche Einsparungen plant die Bundesregierung im Bereich der
Berufsorientierung (Einzelplan 30, Titel 685 21; geplante Mittelreduzierung von
65 Mio. Euro (Finanzplanung 2012 bis 2014) auf 50 Mio. Euro
(Finanzplanung 2015, 2016))?
Der Titelansatz für Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung
(Einzelplan 30/Titel 30 02/685 21) bleibt im Regierungsentwurf 2013 konstant
auf dem hohen Niveau von 65 Mio. Euro des Soll-Ansatzes 2012. Beim
Finanzplan handelt es sich – anders als beim (vom Haushaltsgesetzgeber zu beschlie-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/10448ßenden) Bundeshaushalt – um ein rein regierungsinternes Planungsinstrument.
Die Bundesregierung sieht daher in ständiger Übung davon ab, für den
Finanzplanungszeitraum ins Detail gehende Aussagen, insbesondere zu einzelnen
Titelansätzen, zu treffen.
22. Welche Ausgaben zur Finanzierung von Maßnahmen der
Berufsorientierung und der Begleitung von Berufsausbildung plant die
Bundesregierung für 2013 im Rahmen der Finanzierung der Bundesagentur für Arbeit,
wie haben sich diese Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr entwickelt,
und wie sollen sie sich gemäß der mittelfristigen Finanzplanung in den
Jahren 2014 bis 2016 entwickeln (bitte entsprechende Haushaltstitel und
konkrete Maßnahmen angeben)?
Im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2012 sind insgesamt
2,786 Mrd. Euro für die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung im
Eingliederungstitel (Kapitel 2) veranschlagt. Im Rahmen des
Eingliederungstitels sind insgesamt 100 Mio. Euro für das Sonderprogramm
Berufseinstiegsbegleitung (§ 49 SGB III) vorgesehen. Maßnahmen zur vertieften
Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen (§ 48
SGB III) sind Bestandteil des dezentral geplanten Eingliederungsbudgets.
Insgesamt entfällt auf das dezentral geplante Eingliederungsbudget ein Anteil von
1,591 Mrd. Euro. Diese Mittel werden den Agenturen für Arbeit als Budget zur
eigenständigen Bewirtschaftung zugewiesen. Zudem sind im Rahmen des
Eingliederungstitels weitere 90 Mio. Euro für präventive Sondermaßnahmen
zur Verbesserung der Ausbildungschancen junger Menschen vorgesehen.
Hierzu gehören unter anderem die Maßnahmen zur erweiterten vertieften
Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen
über einen Zeitraum von vier Wochen hinaus und außerhalb der
unterrichtsfreien Zeit (§ 130 SGB III).
Der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2013 wird vom
Vorstand der Bundesagentur erst im Herbst 2012 aufgestellt, anschließend vom
Verwaltungsrat festgestellt und dann der Bundesregierung zur Genehmigung
vorgelegt. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen der Bundesregierung daher noch keine
Planungsdaten für das Jahr 2013 vor. Eine detaillierte mittelfristige
Finanzplanung für den Zeitraum 2014 bis 2016 wird von der Bundesagentur nicht
vorgenommen. Zu Maßnahmen im Rahmen der Initiative Bildungsketten wird auf
die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
23. Welche Einsparungen plant die Bundesregierung im Bereich der
Überbetrieblichen Berufsausbildungsstätten (Einzelplan 30, Titel 893 20;
geplante Mittelreduzierung von 40 Mio. Euro (Finanzplanung 2012
bis 2014) auf 29 Mio. Euro (Finanzplanung 2015, 2016))?
Der Titelansatz für Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (Einzelplan 30/Titel
30 02/893 20) bleibt im Regierungsentwurf 2013 konstant auf dem hohen
Niveau von 40 Mio. Euro des Soll-Ansatzes 2012. Beim Finanzplan handelt es
sich – anders als beim (vom Haushaltsgesetzgeber zu beschließenden)
Bundeshaushalt – um ein rein regierungsinternes Planungsinstrument. Die
Bundesregierung sieht daher in ständiger Übung davon ab, für den
Finanzplanungszeitraum ins Detail gehende Aussagen, insbesondere zu einzelnen Titelansätzen,
zu treffen.
Drucksache 17/10448 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode24. a) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Kompensation des
auslaufenden Sonderprogrammes zur Schaffung von
Ausbildungsplätzen in den neuen Bundesländern und Berlin (Einzelplan 30, Titel
632 02; geplante Mittelreduzierung auf null ab 2014)?
b) Plant die Bundesregierung eine Neuauflage des im Bundeshaushalt
2010 verankerten, seither allerdings auf Eis gelegten
Sonderprogramms zur Förderung von Ausbildungsplätzen in strukturschwachen
Regionen?
Wenn ja, ab wann, und für welche Laufzeit soll ein entsprechendes
Programm mit welchen Mitteln ausgestattet werden?
Wenn nein, warum nicht, und welche alternativen Maßnahmen plant
die Bundesregierung zur Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen in
strukturschwachen Regionen?
Das „Sonderprogramm zur Schaffung und Sicherung von Ausbildungsplätzen
in den neuen Ländern und Berlin“ wird gemeinsam von Bund und Ländern
finanziert. Aufgrund der demografischen Entwicklung haben Bund und Länder
bereits 2006 gemeinsam entschieden, das Programm degressiv auszugestalten.
Die letzte Vereinbarung wurde 2009 geschlossen und beinhaltet einen Zeitraum
von vier Jahren bis 2013. Nachfolgemaßnahmen wurden diskutiert, aber
aufgrund der günstigen Entwicklung auf dem Ausbildungsstellenmarkt
einvernehmlich nicht weiter verfolgt.
25. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den 1,5 Millionen
jungen Menschen zwischen 20 und 29 Jahren, die keine abgeschlossene
Berufsausbildung besitzen und sich auch nicht in einer Berufsausbildung
befinden, das Nachholen einer anerkannten Berufsausbildung zu
ermöglichen, und welche Mittel sind hierfür im Haushaltsentwurf für 2013
vorgesehen?
Mit dem Sonderprogramm „Initiative zur Flankierung des Strukturwandels“
(IFlaS) wird das Nachholen von Berufsabschlüssen für arbeitslose und von
Arbeitslosigkeit unmittelbar bedrohte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gezielt gefördert. Für dieses Programm hat die Bundesagentur für Arbeit rund
400 Mio. Euro in ihrem Haushalt 2012 vorgesehen. Außerdem können in einem
Beschäftigungsverhältnis stehende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das
Nachholen eines anerkannten Berufsabschlusses mit dem Programm
„Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen“
(WeGebAU) gefördert erhalten. Hierfür sind 2012 rund 280 Mio. Euro
eingestellt. Die Veranschlagung der Haushaltsmittel für das Jahr 2013 erfolgt im
Haushalt der Bundesagentur für Arbeit, der erst im Herbst auf- und festgestellt
wird.
Für das Strukturförderprogramm „Perspektive Berufsabschluss“ sind im
Einzelplan 30 im Jahr 2013 Mittel im Kapitel 30 02 Titel 685 20 in Höhe von rund
6,2 Mio. Euro festgelegt. Mit diesem Programm will das BMBF dazu beitragen,
die Chancen junger Menschen und Erwachsener auf einen Berufsabschluss zu
vergrößern und dadurch die benötigten Fachkräfte zu sichern. Das Programm,
das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert wird, besteht
aus den beiden Förderinitiativen „Regionales Übergangsmanagement“ und
„Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1044826. Welche Mehrausgaben plant die Bundesregierung für die
Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses (Einzelplan 30, Titel 685 16; geplanter
Mittelaufwuchs von 43 Mio. Euro (Soll 2012) auf 49 Mio. Euro
(Regierungsentwurf 2013), 55 Mio. Euro (Finanzplanung 2014) und 64 Mio. Euro
(Finanzplanung 2015, 2016))?
Der Titelansatz für die Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses (Einzelplan 30
Titel 30 03/685 16) wächst vom Soll-Ansatz 2012 zum Ansatz im
Regierungsentwurf 2013 um 5,09 Mio. Euro auf. Diese Mittel sind vorgesehen für den
Bologna-Mobilitätspakt, die Unterstützung bei der Umsetzung der
Studienreform, den Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ und für
die berufliche Eingliederung von bestimmten Personengruppen mit
Hochschulabschluss (AQUA). Beim Finanzplan handelt es sich – anders als beim (vom
Haushaltsgesetzgeber zu beschließenden) Bundeshaushalt – um ein rein
regierungsinternes Planungsinstrument. Die Bundesregierung sieht daher in ständiger
Übung davon ab, für den Finanzplanungszeitraum ins Detail gehende Aussagen,
insbesondere zu einzelnen Titelansätzen, zu treffen.
27. Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung bei der
Exzellenzinitiative (Einzelplan 30, Titel 685 04) einen Mittelaufwuchs von 308 Mio.
Euro (Soll 2012) auf 363 Mio. Euro (Regierungsentwurf 2013), 377 Mio.
Euro (Finanzplanung 2014) und 398 Mio. Euro (Finanzplanung 2015,
2016)?
Der Titelansatz für die Exzellenzinitiative Spitzenförderung von Hochschulen
(Einzelplan 30 Titel 30 03/685 04)) wächst vom Soll-Ansatz 2012 zum Ansatz
im Regierungsentwurf 2013 um 54,45 Mio. Euro auf. In den Jahren 2011 bis
2017 werden gemäß § 2 Absatz 1 der Exzellenzvereinbarung II mit den Ländern
die finanziellen Verpflichtungen des Bundes erfüllt. Beim Finanzplan handelt es
sich – anders als beim (vom Haushaltsgesetzgeber zu beschließenden)
Bundeshaushalt – um ein rein regierungsinternes Planungsinstrument. Die
Bundesregierung sieht daher in ständiger Übung davon ab, für den
Finanzplanungszeitraum ins Detail gehende Aussagen, insbesondere zu einzelnen Titelansätzen,
zu treffen.
28. a) Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung ab 2015 eine
Erhöhung der Globalen Minderausgabe im Einzelplan 30 (Titel 972 01)
von 250 Mio. Euro (Finanzplanung 2014) auf 293 Mio. Euro
(Finanzplanung 2015) und 303 Mio. Euro (Finanzplanung 2016)?
Beim Finanzplan handelt es sich – anders als beim (vom Haushaltsgesetzgeber
zu beschließenden) Bundeshaushalt – um ein rein regierungsinternes
Planungsinstrument. Die Bundesregierung sieht daher in ständiger Übung davon ab, für
den weiteren Finanzplanungszeitraum ins Detail gehende Aussagen, etwa zu
einzelnen Titelansätzen, zu treffen.
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit einer Steigerung
der Globalen Minderausgabe eine abnehmende Transparenz der
Haushaltsführung einhergeht, weil für die entsprechenden Einsparungen
nicht dargestellt wird, in welchen Bereichen sie vorgenommen werden
sollen (bitte begründen)?
Nein. Die maßgeblichen Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers zur Bemessung
der GMA werden in Einzelplan 30 stets beachtet, d. h. die Obergrenze von
5 Prozent der insgesamt im Einzelplan 30 eingestellten Projektmittel wird nicht
überschritten. Im Übrigen verkennt die Fragestellung den Sinn der GMA im
Drucksache 17/10448 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEinzelplan 30. Die GMA trägt den planerischen Unwägbarkeiten der aus dem
Einzelplan 30 erfolgenden Projektförderung Rechnung und stellt daher kein
Einsparungsinstrument dar.
Hochschulpakt
29. Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung bei der ersten Säule des
Hochschulpaktes (Bildung) nach einer Aufstockung auf 1,85 Mrd. Euro
(Regierungsentwurf 2013) eine Mittelreduzierung auf 1,18 Mrd. Euro
(Finanzplanung 2014) und 849 Mio. Euro (Finanzplanung 2015, 2016)?
Die Bundesmittel für die zweite Programmphase des Hochschulpakts sind auf
aktuellem Stand bedarfsgerecht veranschlagt. Grundlage für die
Mittelbereitstellung sind die im Jahr 2009 zwischen Bund und Ländern beschlossene
Verwaltungsvereinbarung über den Hochschulpakt und der GWK-Beschluss über
die Konsequenzen aus der Aussetzung von Wehr- und Zivildienst aus dem
Jahr 2011. Die hohen Studienanfängerzahlen, die das Statistische Bundesamt
für das Studienjahr 2011 veröffentlicht hat, und Anpassungen bei der
Ausfinanzierung der ersten Programmphase durch die endgültige, höhere Meldung
für das Studienjahr 2010, führen zu vorgezogen Ansprüchen der Länder und
begründen die vorgenommene Aufstockung der Bundesmittel für das Jahr 2013.
30. a) Mit wie vielen Studienanfängerinnen und -anfängern rechnet die
Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2016 (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
b) Wie viele neue Studienplätze sollen dementsprechend in den Jahren
2012 bis 2016 gegenüber der im Hochschulpakt II definierten
Referenzlinie geschaffen werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet:
Der von Bund und Ländern beschlossene Hochschulpakt, der ein
bedarfsgerechtes Studienangebot zum Ziel hat, ist bis zum Jahr 2015 ausgestaltet.
Grundlage für die Planungen sind die in der Antwort zu Frage 29 genannten
Vereinbarungen. Danach werden für die Jahre 2012 bis 2015 folgende
Studienanfängerzahlen und Zuwächse gegenüber dem Bezugsjahr 2005 erwartet:
Bund und Länder haben den Hochschulpakt flexibel ausgestaltet, um auf
Abweichungen der tatsächlichen Studienanfängerzahlen von der Prognose
angemessen reagieren zu können.
Jahr 2012 2013 2014 2015
Studienanfänger 433 732 434 126 418 517 402 070
Zuwachs gegenüber
Bezugsjahr 2005 71 480 71 874 56 265 39 818
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/1044831. a) Welche Kosten entstehen der Bundesregierung, wenn die genannten
Zielzahlen für die Studienanfängerinnen und -anfänger erreicht
werden, aufgeschlüsselt nach Jahren, in denen die Kosten durch die
Schaffung zusätzlicher Studienplätze entstehen (bitte Kalkulation
nachvollziehbar darstellen)?
b) Welche Kosten entstehen der Bundesregierung, wenn die genannten
Zielzahlen für die Studienanfängerinnen und -anfänger erreicht
werden, aufgeschlüsselt nach Jahren, in denen die Auszahlung an die
Bundesländer erfolgt (bitte Kalkulation nachvollziehbar darstellen)?
Entsprechend der föderalen Grundordnung Deutschlands tragen die
Bundesländer die Kosten für zusätzliche Studienplätze. Mit dem Hochschulpakt 2020
hat der Bund den Ländern eine finanzielle Unterstützung bei dieser Aufgabe
zugesagt. Der Hochschulpakt ist bedarfsgerecht ausgestaltet. Bund und Länder
haben sich für die zweite Programmphase auf ein Verfahren von
Vorauszahlungen entsprechend der vorhergesagten Studienanfängerentwicklung, eine
Gewährung von Sonderzahlungen für die neuen Länder und eine Abrechnung
auf Basis der tatsächlichen Studienanfängerentwicklung verständigt. Zusätzlich
zur Vorauszahlung entstandene Ansprüche werden zu 75 Prozent nach zwei
Jahren und zu 25 Prozent nach drei Jahren von der Bundesregierung zur
Verfügung gestellt. Genau diese sich daraus ergebenden etatreifen Mittelbedarfe
sind mit der Finanzplanung zusätzlich dotiert.
32. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch den Mangel an
Studienplätzen in den vergangenen Jahren eine Bugwelle von
Studienbewerberinnen und -bewerbern entstanden ist bzw. weiter entsteht (bitte
begründen), und inwieweit fließt diese in die Kalkulationen der
Bundesregierung über notwendige zusätzliche Studienplätze in den kommenden
Jahren ein?
Nein. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise über einen generellen
Mangel an Studienplätzen vor.
33. a) Welche Aussagekraft misst die Bundesregierung den Prognosen der
Kultusministerkonferenz (KMK) für die Zahl der
Studienanfängerinnen und -anfänger zu, vor dem Hintergrund, dass die KMK ihre
Prognosen über die nötigen zusätzlichen Studienplätze gegenüber den
im Hochschulpakt II definierten Referenzlinien in diesem Jahr
gegenüber der Kalkulationsgrundlage für die Laufzeit des
Hochschulpaktes II von 2009 um mehr als den Faktor 2 nach oben korrigieren
musste?
Die neue Vorausberechnung der KMK aus dem Jahr 2012 sieht in den Jahren
2011 bis 2015 mit insgesamt rund 2,41 Millionen rund 275 000 zusätzliche
Studienanfänger mehr vor, als derzeit laut Hochschulpakt erwartet werden.
Beide Prognosen sind mit Unsicherheiten behaftet. Die Bewertung der neuen
KMK-Prognose ist derzeit Gegenstand von Beratungen in der Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz. Hier bleiben die Beratungen von Bund und Ländern
abzuwarten.
Drucksache 17/10448 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Zieht die Bundesregierung als Grundlage ihrer Politik in Bezug auf die
Schaffung von zusätzlichen Studienplätzen neben den KMK-
Prognosen weitere Quellen zu Rate (bitte begründen)?
Grundlagen für die bisherigen Bund-Länder-Vereinbarungen über den
Hochschulpakt waren die jeweils verfügbaren aktuellen Vorausberechnungen der
KMK. Darüber hinaus werden von der Bundesregierung auch weitere
Untersuchungen über die Entwicklung der Studienanfänger analysiert und mit den
Ländern diskutiert.
34. a) Wie hat sich die Studierneigung der Schulabsolventinnen und -
absolventen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
b) Mit welcher Entwicklung der Studierneigung der Schulabsolventinnen
und -absolventen rechnet die Bundesregierung in den kommenden
Jahren?
c) Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, dass die KMK ihre
Prognosen für die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger auf der
Annahme einer gleichbleibenden Studierneigung der
Schulabsolventinnen und -ab- solventen aufbaut (bitte begründen)?
Seit 2002 liegt die Studierquote der Schulabsolventinnen und -absolventen mit
Ausnahme des Jahres 2006 auf fast gleichbleibend hohem Niveau. Die
Befragung der Schulabgängerinnen und -abgänger hat ergeben, dass die Brutto-
Studierquote ein halbes Jahr nach Schulabschluss (Studienaufnahme bereits
erfolgt bzw. sicher geplant) in dem Zeitraum 2002 bis 2010 bei etwas über
70 Prozent lag (vgl. HIS Forum Hochschule Nr. F05/2012, S. 30). Es ist daher
davon auszugehen, dass die Studierquote auch in Zukunft bei etwas über
70 Prozent der Schulabgängerinnen und -abgänger liegen wird. Die Annahme
der KMK bei ihrer Prognose für die Zahl der Studienanfängerinnen und -
anfänger, dass die Studierneigung auf hohem Niveau auch in Zukunft gleich bleiben
wird, ist daher eine logische Schlussfolgerung.
35. a) Mit wie vielen Studienanfängerinnen und -anfängern in
Masterstudiengängen rechnet die Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2016
(bitte Kalkulation nachvollziehbar darstellen und nach Jahren
aufschlüsseln)?
b) Wie viele zusätzliche Studienplätze in Masterstudiengängen müssten
nach Einschätzung der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2016
geschaffen werden, um zu gewährleisten, dass alle
Bachelorabsolventinnen und -absolventen, die dies wollen, ihr Studium bis zum Master
fortsetzen können (bitte Kalkulation nachvollziehbar darstellen und
nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Nachfrage nach Masterstudienplätzen wird zum einen bestimmt durch die
Anzahl der Bachelorabsolventen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den
Studienanfängerzahlen steht und zum anderen durch das Übergangsverhalten,
d. h. durch den Anteil der Bachelorabsolventen, die ein Masterstudium
anschließen. Wie aus dem Bericht „Situation im Masterbereich im Wintersemester
2011/2012“ der KMK hervorgeht, erlaubt die gegenwärtige Datenbasis keine
Abschätzung künftigen Übergangsverhaltens in Masterstudiengänge.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/10448Die Zahl der Studienanfänger in Masterstudiengängen (1. Fachsemester) hat
sich seit 2001 folgendermaßen entwickelt (Quelle: Statistisches Bundesamt):
Über die Gesamtzahl der Masterstudienplätze an deutschen Hochschulen liegen
der Bundesregierung keine Informationen vor. Die KMK hat in ihrem o. g.
Bericht für den Teilbereich der Masterstudiengänge mit einer örtlichen
Zulassungsbeschränkung (24 Prozent aller Masterstudiengänge), die Anzahl der
Masterstudienplätze sowie den Anteil der freigebliebenen Studienplätze
untersucht. Die Erhebung ergab, dass von 36 442 Masterstudienplätzen nach Ende
aller Nachrückverfahren 5 327 Studienplätze (14,62 Prozent) unbesetzt blieben.
Der Bundesregierung liegen folglich derzeit keine Gründe zur Annahme vor,
dass eine grundsätzliche Knappheit an Masterstudienplätzen besteht. Trotz
steigender Studienanfänger- und Absolventenzahlen sowie hoher Übergangsquoten
in den Master stehen bundesweit genügend Studienplätze für alle Studierenden
zur Verfügung, die ein Masterstudium absolvieren möchten.
c) Plant die Bundesregierung eine Ausweitung des Hochschulpaktes auf
die Schaffung von Masterstudienplätzen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie viele zusätzliche Studienplätze sollen in diesem Rahmen
in welchem Zeitraum durch den Bund finanziell unterstützt werden?
Der in der Verwaltungsvereinbarung über die zweite Programmphase des
Hochschulpakts festgelegte Durchschnittspreis von 26 000 Euro je zusätzlichen
Studienanfänger beinhaltet die Ausgaben für ein gesamtes Studium. Ein
zusätzliches Programm zum Ausbau von Masterstudienplätzen für die zusätzlichen
Studienanfänger ist daher nicht erforderlich.
Universitäten/
Kunsthochschulen
Fachhochschulen Insgesamt
2001 3 486 3 231 6 717
2002 5 246 4 370 9 616
2003 7 848 5 655 13 503
2004 10 183 7 139 17 322
2005 13 802 7 942 21 904
2006 17 474 9 324 26 798
2007 23 183 10 711 33 894
2008 34 769 15 329 50 098
2009 52 261 23 967 76 228
2010 72 475 28 416 100 891
Drucksache 17/10448 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBAföG
36. Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung beim BAföG
(Einzelplan 30, Titelgruppe 50) im Haushalt 2013 eine Mittelreduzierung von
1,76 Mrd. Euro (Soll 2012) auf 1,51 Mrd. Euro (Regierungsentwurf
2013)?
Beim BAföG handelt es sich um einen gesetzlichen Anspruch, d. h. jeder
Berechtigte wird in dem ihm zustehenden Umfang gefördert. Hierfür ist
entsprechende Vorsorge im BMBF Haushalt getroffen. Der Mittelansatz für das
BAföG ist im Regierungsentwurf 2013 insgesamt niedriger veranschlagt als im
Haushalt 2012. Beim Studierenden-BAföG ist aufgrund steigender
Studierendenzahlen ein Anstieg von 5,1 Mio. Euro im Verhältnis zur Finanzplanung
vorgesehen. Gründe für den insgesamt dennoch niedrigeren Ansatz 2013 sind: Auf
der Grundlage der Prognosen unabhängiger Experten werden beim
Schülerinnen- und Schüler-BAföG (aufgrund des demografischen Wandels) sowie bei
den Zinszuschüssen und der Ausfallhaftung gegenüber der KfW Bankengruppe
(aufgrund der erfreulichen Wirtschafts- und Zinsentwicklung) geringere
Ausgaben erwartet. Außerdem wurde mit dem Haushalt 2012 einmalig für 2012
Vorsorge getroffen, um die aufgrund der Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichts zu erstattenden behinderungsbedingten Mehraufwendungen im
Schüler/-innen-BAföG bei Altfällen aufzufangen. Hierbei handelte es sich um
einmalige Ausgaben, die im Jahr 2013 nicht mehr erforderlich sind.
37. a) Mit welcher Entwicklung der Anzahl geförderter Schülerinnen und
Schüler rechnet die Bundesregierung in ihren Ausgabenschätzungen
für die Jahre 2013 bis 2016 (bitte nach beruflichen und
allgemeinbildenden Schulen sowie nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung geht für die Jahre 2013 bis 2016 von folgenden
Schülerzahlen aus:
Die rückläufigen Schülerzahlen sind die Folge des demografischen Wandels.
b) Mit welcher Entwicklung der Förderquote von Schülerinnen und
Schülern (Anzahl geförderter Schülerinnen und Schüler bezogen auf
die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler) rechnet die
Bundesregierung in ihren Ausgabenschätzungen für die Jahre 2013 bis 2016
(bitte nach beruflichen und allgemeinbildenden Schulen sowie nach
Jahren aufschlüsseln)?
Die Ermittlung einer Förderquote ist nicht Gegenstand der Prognosetätigkeit der
Bundesregierung für die Ermittlung von BAföG-Haushaltsdaten. Die
Bundesregierung veröffentlicht zweijährlich im Bericht der Bundesregierung nach
§ 35 BAföG lediglich retrospektiv eine Gefördertenquote nur für Studierende
nach einer normativen Berechnungsmethode bezüglich der dem Grunde nach
BAföG-Berechtigten (vgl. 19. Bericht nach § 35 BAföG, Bundestagsdruck-
Geförderte Schülerinnen und Schüler (Angaben in Tausend/
Jahresdurchschnitt)
Jahr 2013 2014 2015 2016
allgemeinbildende Schulen 8,7 8,3 8,1 7,8
berufliche Schulen
(mit Abendschulen) 178,6 172,7 167,8 162,9
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/10448sache 17/8498, S. 8/9). Darüber hinaus werden für die dreijährlich
veröffentlichte Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, die von HIS
durchgeführt wird, Förderquoten für Studierende nach einer anderen Methode (vgl.
19. Sozialerhebung, S. 283 ff.) ermittelt. Die Zahlen zur Ermittlung dieser
Quoten im Bericht und in der Sozialerhebung werden anlässlich dieser
Veröffentlichungen speziell erhoben und nicht gesondert nachgehalten.
c) Mit welcher Entwicklung des durchschnittlichen Fördersatzes für
Schülerinnen und Schüler rechnet die Bundesregierung in ihren
Ausgabenschätzungen für die Jahre 2013 bis 2016 (bitte nach beruflichen
und allgemeinbildenden Schulen sowie nach Jahren aufschlüsseln)?
Nach Einschätzung der Bundesregierung wird sich der durchschnittliche
monatliche Förderbetrag im Zeitraum 2013 bis 2016 wie folgt entwickeln:
d) Mit welcher Entwicklung des Anteils derjenigen, die den
Höchstfördersatz erhalten, unter den geförderten Schülerinnen und Schülern,
rechnet die Bundesregierung in ihren Ausgabenschätzungen für die
Jahre 2013 bis 2016 (bitte nach beruflichen und allgemeinbildenden
Schulen sowie nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung geht von folgender Entwicklung aus:
38. a) Mit welcher Entwicklung der Anzahl geförderter Studierender rechnet
die Bundesregierung in ihren Ausgabenschätzungen für die Jahre
2013 bis 2016 (bitte nach Fachhochschulen und Universitäten sowie
Jahren aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung rechnet derzeit damit, dass sich die Anzahl der
geförderten Studierenden im fraglichen Zeitraum wie folgt entwickeln wird:
Durchschnittlicher, monatlicher Förderbetrag (Angaben in Euro,
Jahresdurchschnitt)
Jahr 2013 2014 2015 2016
allgemeinbildende Schulen 471 475 478 481
berufliche Schulen
(mit Abendschulen) 376 377 379 380
Anteil mit Höchstfördersatz (Angaben in v. H.)
Jahr 2013 2014 2015 2016
allgemeinbildende Schulen 58,2 58,5 58,5 58,6
berufliche Schulen
(mit Abendschulen) 65,4 65,2 65,1 65,0
Geförderte Studierende (Angaben in Tausend/Jahresdurchschnitt)
Jahr 2013 2014 2015 2016
Fachhochschulen 153,3 152,7 147,2 140,8
Universitäten 292,4 286,4 275,9 264,2
Drucksache 17/10448 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Mit welcher Entwicklung der Förderquote von Studierenden (Anzahl
geförderter Studierender bezogen auf die Gesamtzahl der
Studierenden) rechnet die Bundesregierung in ihren Ausgabenschätzungen für
die Jahre 2013 bis 2016 (bitte nach Fachhochschulen und
Universitäten sowie nach Jahren aufschlüsseln)?
Siehe Antwort zu Frage 37b.
c) Mit welcher Entwicklung des durchschnittlichen Fördersatzes für
Studierende rechnet die Bundesregierung in ihren
Ausgabenschätzungen für die Jahre 2013 bis 2016 (bitte nach Fachhochschulen und
Universitäten sowie nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung rechnet für die Jahre 2013 bis 2016 mit folgenden
durchschnittlichen Förderbeträgen:
d) Mit welcher Entwicklung des Anteils derjenigen, die den
Höchstfördersatz erhalten, unter den geförderten Studierenden, rechnet die
Bundesregierung in ihren Ausgabenschätzungen für die Jahre 2013 bis
2016 (bitte nach Fachhochschulen und Universitäten sowie nach
Jahren aufschlüsseln)?
Der Anteil der Studierenden, die den Höchstfördersatz erhalten werden, wird
sich nach Auffassung der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2016 wie
folgt entwickeln:
39. a) Welche jährlichen Mehrkosten würde nach Schätzung der
Bundesregierung eine Erhöhung der Fördersätze und Freibeträge um jeweils
5 Prozent verursachen (bitte nach Kosten durch die Erhöhung der
Fördersätze und Freibeträge aufschlüsseln)?
Nach grober Schätzung würde eine entsprechende Anhebung jährliche
Mehrausgaben von insgesamt rund 480 Mio. Euro verursachen (Bundesanteil/
Einzelplan 30: 190 Mio. Euro ohne den über die KfW Bankengruppe finanzierten
Darlehensanteil beim Studierenden-BAföG; Länderanteil: 170 Mio. Euro). Auf
die Erhöhung der Freibeträge entfielen dabei insgesamt rund 230 Mio. Euro,
davon auf den Bund 90 Mio. Euro und 80 Mio. Euro auf die Länder; die Erhöhung
der Bedarfssätze hätte Mehrausgaben von rund 250 Mio. Euro zur Folge,
hiervon entfielen auf den Bund 100 Mio. Euro (ohne Anteile der KfW
Bankengruppe) und 90 Mio. Euro auf die Länder. Der Bundesanteil würde sich in
späteren Haushaltsjahren durch entsprechend zunehmende Zins- und
Ausfallhaftungszahlungen gegenüber der KfW Bankengruppe hinsichtlich der über die
Durchschnittlicher, monatlicher Förderbetrag (Angaben in Euro/
Jahresdurchschnitt)
Jahr 2013 2014 2015 2016
Fachhochschulen 461 460 459 459
Universitäten 451 452 452 454
Anteil mit Höchstfördersatz (Angaben in v. H.)
Jahr 2013 2014 2015 2016
Fachhochschulen 42,5 42,4 42,3 42,4
Universitäten 38,0 37,9 37,9 38,1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/10448KfW Bankengruppe vorfinanzierten Studierendendarlehensanteile erhöhen.
Diese Mehrausgaben würden erst nach dem Finanzplanungszeitraum entstehen
und sind daher derzeit nicht seriös kalkulierbar.
b) Welche jährlichen Mehrkosten würde nach Schätzung der
Bundesregierung eine Erhöhung der Fördersätze und Freibeträge um jeweils
10 Prozent verursachen (bitte nach Kosten durch die Erhöhung der
Fördersätze und Freibeträge aufschlüsseln)?
Nach grober Schätzung würde eine entsprechende Anhebung jährliche
Mehrausgaben von insgesamt rund 1,01 Mrd. Euro verursachen (Bundesanteil/
Einzelplan 30: 400 Mio. Euro ohne den über die KfW Bankengruppe finanzierten
Darlehensanteil beim Studierenden-BAföG; Länderanteil: 350 Mio. Euro; auf
die Freibeträge entfielen rund 480 Mio. Euro, davon 190 Mio. Euro auf den
Bund und 170 Mio. Euro auf die Länder; die Erhöhung der Bedarfssätze hätte
Mehrkosten von rund 530 Mio. Euro zur Folge, davon entfielen rund 210 Mio.
Euro auf den Bund und 180 Mio. Euro auf die Länder). Der Bundesanteil würde
sich in späteren Haushaltsjahren durch entsprechend zunehmende Zins- und
Ausfallhaftungszahlungen gegenüber der KfW Bankengruppe hinsichtlich der
über die KfW Bankengruppe vorfinanzierten Studierendendarlehensanteile
erhöhen. Diese Mehrausgaben würden erst nach dem Finanzplanungszeitraum
entstehen und sind daher derzeit nicht seriös kalkulierbar.
40. Plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Fördersätze sowie der
Freibeträge im BAföG vor dem Hintergrund, dass der bereits seit Januar 2012
vorliegende „Neunzehnte Bericht nach § 35 des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie
Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2“ deutlich macht, dass
allein, um das Förderniveau den gestiegenen Preisen anzupassen, eine
Erhöhung notwendig wäre?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja,
a) in welchem Umfang sollen die Fördersätze und Freibeträge steigen,
b) wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen
entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, und
c) inwieweit ist die notwendige Erhöhung der Fördersätze und
Freibeträge aus den in der mittelfristigen Finanzplanung für das BAföG
angesetzten Mitteln finanzierbar?
Nach Auffassung der Bundesregierung lässt sich dem 19. BAföG-Bericht vom
23. Januar 2012 keineswegs entnehmen, dass eine Erhöhung der Fördersätze
sowie der Freibeträge schon allein deshalb notwendig wäre, um das
Förderniveau den gestiegenen Preisen anzupassen. Der BAföG-Bericht weist für den
seinerzeitigen Prognosezeitraum 2010 bis 2012 einen rein rechnerischen
Anpassungsbedarf bei den Bedarfssätzen in Höhe von insgesamt 4,2 Prozent, bei
den Freibeträgen von insgesamt 5,1 Prozent wegen der seinerzeitigen
Prognosen zur Entwicklung der Lebenshaltungskosten und der Einkommen aus. Nun
zeigt aber die seit dem 20. Juli bekannte BAföG-Statistik, dass die Zahl der mit
BAföG geförderten Studierenden allein im Jahr 2011 bereits nochmals um über
51 000 gestiegen ist. Auch die durchschnittlichen Förderbeträge sind allein im
Jahr 2011 für Studierende um 16 Euro, also um fast 4 Prozent gestiegen, für
Schüler sogar um 28 Euro, also um fast 8 Prozent. Damit ist angesichts der
zwischenzeitlich belegten überaus positiven Entwicklung des BAföG im Jahr 2011
die im Bericht für den Zeitraum 2010 bis 2012 noch aufgestellte Prognose zum
Teil bereits überholt.
Drucksache 17/10448 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundesministerin Dr. Annette Schavan hat frühzeitig Gespräche zur
Fortentwicklung des BAföG mit ihren Länderkollegen und -kolleginnen
aufgenommen. Die Reaktion der Länder hierauf ist bisher zurückhaltend ausgefallen.
Die Gesprächsbereitschaft des Bundes besteht weiter.
Nationales Stipendienprogramm
41. Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung einen Mittelaufwuchs
beim Nationalen Stipendienprogramm (Einzelplan 30, Titel 681 12) von
37 Mio. Euro (Soll 2012) auf 46 Mio. Euro (Regierungsentwurf 2013)
und 51 Mio. Euro (Finanzplanung 2014 bis 2016)?
§ 11 Absatz 4 des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG) bestimmt, dass
höchstens 8 Prozent der Studierenden einer Hochschule ein Deutschlandstipendium
erhalten können und dass diese Höchstgrenze schrittweise zu erreichen ist.
Die hierzu durch Verordnung festgelegte jährliche Höchstförderquote betrug im
Jahr 2011 0,45 Prozent der Studierenden einer Hochschule und 2012 1 Prozent.
Zum Wintersemester 2013/2014 ist eine weitere Steigerung auf 1,5 Prozent
geplant. Zudem wird zum September dieses Jahres die Möglichkeit geschaffen
werden, innerhalb der einzelnen Länder nicht ausgeschöpfte Stipendienmittel
des Bundes zwischen den Hochschulen umzuverteilen. Diese Steigerung der
Zahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfordert den geplanten
Mittelaufwuchs.
42. Wie viel wurde aus dem Haushaltstitel für das Nationale
Stipendienprogramm in 2012 bereits verausgabt, und mit welchem Abschluss des
Haushaltstitels rechnet die Bundesregierung für 2012?
Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: 25. Juli 2012) sind 7,961 Mio. Euro aus dem
Kapitel 30 02 Titel 681 12 „Nationales Stipendienprogramm“ abgeflossen. Nach
den Erfahrungen des Vorjahrs vergibt ein beträchtlicher Teil der Hochschulen
das Deutschlandstipendium erst zum Wintersemester, so dass eine belastbare
Aussage zum Mittelabfluss nicht vor Ende des Jahres möglich sein wird.
43. a) Wie viele Studierende wurden seit dem Bestehen des Nationalen
Stipendienprogramms aus diesen Mitteln gefördert (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die ersten Stipendien wurden zum Sommersemester 2011 vergeben. Im Jahr
2011 wurden insgesamt 5 375 Studierende mit einem Deutschlandstipendium
gefördert. Verlässliche Aussagen zur Anzahl der im Jahr 2012 vergebenen
Stipendien sind erst zum Ende des Jahres möglich.
b) Mit welcher Entwicklung der Anzahl geförderter Studierender aus den
Mitteln des Nationalen Stipendienprogramms rechnet die
Bundesregierung bis 2016?
Im Hinblick auf die geplante Steigerung der Höchstförderquote wird auf die
Antwort zu Frage 41 verwiesen. Die weiteren Aufwüchse werden sich an der
konkreten Entwicklung der Stipendienvergabe orientieren.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/1044844. a) Wie hat sich die Förderquote aus dem Nationalen
Stipendienprogramm (Anzahl geförderter Studierender bezogen auf die
Gesamtzahl der Studierenden) seit dem Bestehen des Nationalen
Stipendienprogramms entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Das Deutschlandstipendium wird seit dem Sommersemester 2011 vergeben.
Bereits im ersten Jahr beteiligten sich rund drei Viertel aller Hochschulen an
dem Programm; etwa die Hälfte von ihnen haben die Höchstförderquote von
0,45 Prozent ihrer Studierenden voll ausgeschöpft. Insgesamt wurden im Jahr
2011 5 375 Deutschlandstipendien vergeben. Bezogen auf die Gesamtzahl der
Studierenden (2 088 542) hätten im Jahr 2011 maximal 9 440
Deutschlandstipendien vergeben werden können.
Im Jahr 2012 beträgt die Höchstförderquote 1 Prozent der Studierenden einer
jeden Hochschule.
b) Mit welcher Entwicklung der Förderquote aus dem Nationalen
Stipendienprogramm rechnet die Bundesregierung bis 2016?
Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 41 und 43b verwiesen.
45. a) Wie sind die Förderquoten aus dem Nationalen Stipendienprogramm
aufgeschlüsselt nach Bundesländern?
Die bundesweit einheitliche Höchstförderquote knüpft an die Studierendenzahl
pro Hochschule an. Der im Jahr 2011 in den einzelnen Bundesländern erreichte
Vergabestand kann nachfolgender Tabelle entnommen werden:
Bundesland Studierende Stipendien
max. möglich
Stipendien
vergeben
Erfüllungsgrad
in Prozent
Baden-Württemberg 272 589 1 231 730 59,30
Bayern 265 284 1 199 867 72,31
Berlin 139 790 637 178 27,94
Brandenburg 48 959 223 81 36,32
Bremen 30 817 140 124 88,57
Hamburg 71 838 328 27 8,23
Hessen 184 544 834 362 43,41
Mecklenburg-Vorpommern 38 490 173 93 53,76
Niedersachsen 143 410 647 523 80,83
Nordrhein-Westfalen 501 256 2 262 1 430 63,22
Rheinland-Pfalz 107 279 482 249 51,66
Saarland 22 429 100 97 97,00
Sachsen 108 391 490 297 60,61
Sachsen-Anhalt 52 521 238 164 68,91
Schleswig-Holstein 48 978 220 70 31,82
Thüringen 51 967 236 83 35,17
Insgesamt 2 088 542 9 440 5 375 54,94
Drucksache 17/10448 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Auf welche Gründe führt die Bundesregierung regionale
Ungleichgewichte in den Förderquoten zurück?
c) Wird durch die bisherigen Erfahrungen mit dem Nationalen
Stipendienprogramm die Sorge bestätigt, dass Hochschulen aus
strukturschwachen Regionen es schwerer haben, private Mittelgeber für
Stipendien zu gewinnen und damit weniger Stipendien vergeben können
(bitte begründen)?
Die vorstehende Aufstellung belegt, dass das nationale Stipendienprogramm
auch in wirtschaftlich schwächeren Regionen sehr erfolgreich gestartet ist.
Ausweislich der ersten Bundesstatistik zum Deutschlandstipendium (Statistisches
Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.6, 2011) befinden sich unter den
Hochschulen, die bei der Einwerbung und Vergabe von Deutschlandstipendien besonders
erfolgreich sind, größere wie kleinere Hochschulen in den unterschiedlichen
Regionen. Die feststellbaren Unterschiede zwischen den Bundesländern dürften
im Wesentlichen darauf zurückzuführen sein, dass noch nicht alle Hochschulen
sich im ersten Jahr an dem Programm beteiligt haben und dass der Aufbau
entsprechender Strukturen an den einzelnen Hochschulen unterschiedlich viel Zeit
in Anspruch nimmt.
d) Sollten die Förderquoten in den einzelnen Bundesländern aus Sicht
der Bundesregierung stärker angeglichen werden, um eine regional
ausgewogene Förderung zu erreichen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dies zu
erreichen?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass nach Ablauf von vier Jahren zu evaluieren
ist, ob an allen Hochschulstandorten ausreichend private Mittel eingeworben
werden können oder ob Ausgleichsmaßnahmen zu ergreifen sind. Über das
Ergebnis ist dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zu berichten. Dieser
Evaluierung sollte nicht vorgegriffen werden.
46. a) Wie sind die Förderquoten aus dem Nationalen Stipendienprogramm
aufgeschlüsselt nach Studienfächern bzw. Fächergruppen?
b) Auf welche Gründe führt die Bundesregierung fachspezifische
Ungleichgewichte in den Förderquoten zurück?
c) Wird durch die bisherigen Erfahrungen mit dem Nationalen
Stipendienprogramm die Sorge bestätigt, dass Studiengänge bzw.
Fächergruppen, die weniger unmittelbar mit der regionalen Wirtschaft
verknüpft sind, es schwerer haben, private Mittelgeber für Stipendien zu
gewinnen und damit weniger Stipendien vergeben können (bitte
begründen)?
d) Sollten die Förderquoten in den verschiedenen Studienfächern bzw.
Fächergruppen stärker angeglichen werden, um eine fachbezogen
ausgewogene Förderung zu erreichen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dies zu
erreichen?
Die Ausgestaltung und die Durchführung der Auswahl- und Vergabeverfahren
liegen in der Verantwortung der Hochschulen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/10448Nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamts verteilen sich die in 2011
vergebenen Stipendien wie folgt auf folgende Fächergruppen:
• Ingenieurwissenschaften: 27 Prozent
• Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften: 25 Prozent
• Mathematik und Naturwissenschaften: 23 Prozent
• Sprach- und Kulturwissenschaften: 13 Prozent
• Humanmedizin: 5 Prozent.
47. Plant die Bundesregierung Veränderungen in der Stipendienprogramm-
Höchstgrenzenverordnung, und wenn ja, welche, und warum?
Hier wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen: Die Bundesregierung plant
die Förderhöchstquote zum Wintersemester 2013/2014 auf 1,5 Prozent
anzuheben. In Kürze wird außerdem die Möglichkeit geschaffen, nicht
ausgeschöpfte Stipendienmittel zwischen den Hochschulen eines Bundeslandes
umzuverteilen.
48. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die soziale
Zusammensetzung der Empfängerinnen und Empfänger einer Förderung aus dem
Nationalen Stipendienprogramm vor?
Wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus diesen Daten?
Wenn nein, plant die Bundesregierung die Erhebung entsprechender
Daten, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesstatistik zeigt, dass der Anteil der BAföG-Empfängerinnen und
-empfänger unter den Stipendiatinnen und Stipendiaten mit etwa 24 Prozent in
der gleichen Größenordnung liegt wie in der Studierendenschaft insgesamt. Die
Stipendiatinnen und Stipendiaten entsprechen in sozialer Hinsicht somit dem
Querschnitt der Studierenden in Deutschland. Das spricht für die soziale
Sensibilität der Auswahlverfahren an den Hochschulen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]