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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ehrenbekundungen der Bundeswehr für verstorbene Wehrmachtsangehörige

Ehrung verstorbener Wehrmachtsangehöriger durch die Bundeswehr, Gründe für die Ehrung hochrangiger Offiziere, Aussage des Traditionserlasses, Prüfverfahren bezüglich der Verstorbenen, Prüfkriterien, Einholung von Informationen über einer Ehrung entgegenstehende Umstände, &quot;Klärung möglicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen&quot;, Ehrung von Deserteuren oder Kriegsverrätern<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

09.08.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1039524. 07. 2012

Ehrenbekundungen der Bundeswehr für verstorbene Wehrmachtsangehörige

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Sevim Dağdelen, Heidrun Dittrich, Dr. Lukrezia Jochimsen, Harald Koch, Andrej Hunko, Niema Movassat, Jens Petermann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundeswehr hat in ihrer Brauchtumspflege weiterhin ein positives Verhältnis zur Wehrmacht. Immer noch sind Kasernen nach Wehrmachtsoffizieren benannt, immer noch beteiligt sich die Bundeswehr an Veranstaltungen, die primär der Glorifizierung der Wehrmacht dienen, wie der „Brendtenfeier“ des Kameradenkreises der Gebirgstruppe. Sie unterstützt Vereine wie den Bayerischen Soldatenbund 1874 e. V., der ebenfalls ein überwiegend positives Bild der Wehrmacht zeichnet und deren „Leistungen“ gewürdigt wissen will (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/1282).

Die Weigerung, einen radikalen Schnitt zu machen und sich ein für allemal von der Wehrmacht zu lösen, drückt sich aber auch darin aus, dass die Bundeswehr immer noch in Habachtstellung geht, wenn Wehrmachtsoffiziere zu Grabe getragen werden. Seit dem Jahr 2000 hat sie 117 Mal sogenannte Ehrengeleite und Abordnungen gestellt. Erst im Juli 2012 hat die Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke bestätigt, dass es dabei überhaupt keine Rolle spielt, ob die Wehrmachtsoffiziere zur militärischen Opposition gegen die Naziführung gehört haben.

Die Fragesteller verkennen nicht die Zwangslage, in der sich insbesondere Wehrpflichtige damals befunden hatten. Einfache Wehrmachtswehrpflichtige werden aber von der Bundeswehr sowieso nicht geehrt. Sie ehren nur Hochdekorierte und ranghohe Berufsoffiziere – Letztere haben sich freiwillig in den Dienst des faschistischen Raub- und Vernichtungskrieges gestellt. Auch wenn ihnen nicht selbst unmittelbare Kriegsverbrechen gerichtlich nachweisbar sind, haben sie sich durch ihre Mitwirkung an diesem Menschheitsverbrechen politisch so sehr disqualifiziert, dass nicht einzusehen ist, warum sie von der Bundeswehr in besonderem Maße geehrt werden sollten; auch dann nicht, wenn sie sich nach ihrem Engagement für Nazideutschland später in der Bundeswehr betätigt haben.

Die Bundeswehr selbst allerdings betrachtet die Ehrung von Wehrmachtsoffizieren laut Bundesregierung als „Teil ihrer kulturellen Identität“. Das scheint aus Sicht der Fragesteller leider zuzutreffen.

Die Prüfung von Umständen, die einer Ehrung entgegenstehen, ist ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6201 nur rudimentär. Der Bundeswehr ist nicht einmal bekannt, welchen militärischen Einheiten die Verstorbenen angehört hatten. Anfragen beim Militärgeschichtlichen Forschungsamt, dem Berlin Document Center oder dem Simon Wiesenthal Center erfolgen nicht. Aus den damaligen Antworten der Bundesregierung ergibt sich, dass die kommentarlose Weitergabe verbrecherischer Befehle an untergeordnete Dienststellen ebensowenig ein Ablehnungsgrund für eine Ehrung ist, wie zeitgenössische Äußerungen, die eine vorbehaltlose Unterstützung des Angriffskrieges und/oder des NS erkennen lassen. Auch nicht die freiwillige Mitgliedschaft in der SS, SA oder NSDAP. In dieser Logik könnte die Bundeswehr auch solche Soldaten ehren, die an der Niederschlagung des Staatsstreiches am 20. Juli 1944 beteiligt waren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Hat sich die Bundesregierung bei ihrer Argumentation zur Verteidigung der Ehrengeleite für Wehrmachtsoffiziere, dies entspreche „international üblichen Gepflogenheiten“, bewusst gemacht, dass andere Armeen nicht in vergleichbarem Maße an einem Raub- und Vernichtungskrieg beteiligt waren wie die Wehrmacht, und wenn ja, inwiefern wurde dies gewürdigt?

2

Warum werden ausgerechnet hochrangige Offiziere geehrt, die freiwillig in die faschistischen Streitkräfte gegangen waren, und nicht auch einfache Wehrpflichtige, die in die Wehrmacht gezwungen worden waren (die Fragesteller weisen darauf hin, dass diese Frage in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6201 nicht beantwortet worden war)?

3

Ist die Aufzählung von Umständen, die einer Ehrenbekundung entgegenstehen, in der Antwort zu Frage 3 der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6201 (Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation, Beteiligung an Kriegsverbrechen oder verfassungsfeindliche Bestrebungen) vollständig?

Wenn nicht, welche weiteren Umstände stehen einer Ehrung entgegen?

4

Wie soll die Bundeswehr sicherstellen, an Informationen über einer Ehrung entgegenstehende Umstände überhaupt zu gelangen, wenn sie weder beim Militärgeschichtlichen Forschungsamt noch beim Berlin Document Center noch bei der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen noch beim Simon Wiesenthal Zentrum oder vergleichbaren Institutionen nachfragt?

5

Wie soll eine Prüfung erfolgversprechend sein, wenn die Bundeswehr noch nicht einmal nachprüft, welchen Einheiten der Verstorbene angehört hat?

6

In wie vielen der seit dem Jahr 2000 durchgeführten 117 Ehrenbekundungen ist ausnahmsweise bei einer der vorgenannten Stellen angefragt worden (bitte einzeln benennen)?

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Zentrale Dienstvorschrift dahingehend zu ergänzen, dass regelmäßig bei diesen Stellen nachgefragt wird, um Informationen beispielsweise über eine NSDAP-Mitgliedschaft der Verstorbenen oder ihre Mitwirkung an Kriegsverbrechen einzuholen?

7

Wie geht die von der Bundesregierung genannte „Klärung möglicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen“ vor sich?

Wer nimmt diese vor, welche Kapazitäten stehen dabei zur Verfügung, und inwiefern werden Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst eingebunden?

8

Wird geprüft, ob die Verstorbenen die Kommandogewalt über Einheiten inne hatten, die Kriegsverbrechen begangen haben?

9

Wird geprüft, ob die Verstorbenen verbrecherische Befehle wie den Kommissarbefehl, den Kriegsgerichtsbarkeitserlass oder Repressalien an der Zivilbevölkerung entworfen, kommentarlos weitergereicht oder sie umgesetzt haben?

10

Wird geprüft, ob die Verstorbenen kriegsgerichtliche oder disziplinarische Schritte gegen Soldaten, die Kriegsverbrechen begangen hatten, unterlassen haben?

11

Wird geprüft, ob die Verstorbenen an Todesurteilen gegen Deserteure, Kriegsverräter, Wehrkraftzersetzer usw. beteiligt waren (auch als Ankläger bzw. Zeugen)?

12

Wird geprüft, ob die Verstorbenen sich während der Naziherrschaft explizit für diese ausgesprochen hatten?

13

In wie vielen Fällen hat die Bundeswehr seit dem Jahr 2000 Deserteure oder Kriegsverräter geehrt?

14

Was will die Bundeswehr heute dienenden Soldatinnen und Soldaten durch die Ehrung von Offizieren, die sich freiwillig und/oder „tapfer“ für Nazideutschland eingesetzt hatten, vermitteln?

15

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, die gerne wiederholte Aussage des Traditionserlasses, die Wehrmacht könne keine Vorbildfunktion haben, auch in die Praxis umzusetzen und von jeglichem ehrenden Gedenken an die Wehrmacht Abstand zu nehmen oder es wenigstens auf eindeutige Widerständler in der Wehrmacht zu beschränken?

Berlin, den 24. Juli 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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