[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10508
17. Wahlperiode 21. 08. 2012
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. August 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Jan van Aken,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10416 –
Sanktionspolitik und Wirtschaftsembargo gegen den Iran
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Konflikt zwischen dem Iran auf der einen und den USA, der EU und Israel
auf der anderen Seite spitzt sich weiter zu. Während die USA ihre militärische
Präsenz am Persischen Golf massiv verstärkt haben, versucht der Iran mit
Raketentests Stärke zu demonstrieren. An der Straße von Hormuz kann die Situation
jederzeit auch ungewollt eskalieren.
In seiner Rede zur Lage der Nation am 25. Januar 2012 erklärte der US-Präsident
Barack Obama: „Das Regime ist mehr denn je isoliert; seine Führer sind
erdrückenden Sanktionen ausgesetzt und solange sie sich ihrer Verantwortung
entziehen, wird dieser Druck nicht nachlassen. Es sollte kein Zweifel daran
aufkommen: Amerika ist determiniert zu verhindern, dass der Iran in den Besitz
von Atomwaffen gelangt, und ich will keine Option vom Tisch fallen lassen, um
dieses Ziel zu erreichen.“ Nahezu zeitgleich zur Erklärung des US-Präsidenten
kündigte auch der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu in einer
Parlamentsrede an, eine mögliche atomare Bedrohung notfalls in einem
militärischen Alleingang abwehren zu wollen (
www.focus.de/politik/ausland/iran/
tid-24968/experten-rechnen-mit-eskalation-in-nahost-israels-luftschlag-gegen-
den-iran-wird-kommen_aid_711394.html).
Der ehemalige Generaldirektor der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA)
Mohamed ElBaradei hat die Möglichkeiten einer friedlichen Lösung des
Konfliktes zwischen dem Iran und der internationalen Gemeinschaft mehrmals
bekräftigt: „Die Iraner waren 2003 bereit, aber die Administration des damaligen
US-Präsidenten George W. Bush war es nicht. Dann, 2010, als Präsident Barack
Obama seine Hand ausgestreckt hat, konnten die Iraner sie nicht ergreifen
wegen inländischer politischer Machtkämpfe.“ (SPIEGEL ONLINE vom 19. April
2011,
www.spiegel.de/international/world/0,1518,757786,00.html). Mohamed
ElBaradei unterstrich, dass die IAEO in dem Konflikt instrumentalisiert wurde:
„Ich halte mich strikt an die Tatsachen und ein Teil davon ist, dass die Amerikaner
und die Europäer uns wichtige Dokumente und Information vorenthalten haben.
Sie waren an einem Kompromiss mit der Regierung in Teheran nicht interessiert,
aber an Regimewechsel – durch jegliche notwendigen Mittel.“
Am 1. Juli 2012 ist das Erdölembargo der EU gegen den Iran in Kraft getreten.
Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Sanktionen, vor allem im Finanzsektor,
verschärft es die bereits angespannte wirtschaftliche Situation im Iran erheblich.
Die Inflationsrate liegt bei 21,5 Prozent. Laut jüngsten Statistiken haben sich die
Preise für Grundnahrungsmittel sogar innerhalb eines Jahres zum Teil mehr als
verdoppelt.
Die Sanktionspolitik trifft vor allem die Bevölkerung. Die
Lebenshaltungskosten sind innerhalb eines Jahres explodiert, weite Teile der Mittelschicht
verarmen. Das Regime hingegen gerät innenpolitisch nicht unter Druck. Infolge der
harten Sanktionen rücken die Machthaber im Iran enger zusammen und selbst
Gegner des Regimes wenden sich gegen die Kriegsbedrohung von außen
(
www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,816372,00.html).
Die Opposition wird weiter geschwächt, weil die Bedrohung durch den äußeren
Feind innenpolitisch die Reihen schließt. Kritik an der iranischen Regierung zu
äußern ist in der aktuellen Situation noch gefährlicher geworden. Teile des
iranischen Regimes, insbesondere die Revolutionsgarden, kontrollieren zudem
verschiedene Bereiche des Schwarzmarktes und profitieren so unmittelbar von
den Wirtschaftssanktionen.
Weiterhin finden Gespräche der so genannten 5+1-Gruppe (die fünf ständigen
Mitglieder des UN-Sicherheitsrates und Deutschland) mit iranischen Vertretern
über das iranische Atomprogramm statt. Gesprächsrunden in Istanbul, Bagdad
und Moskau haben aber bisher keine wirklichen Fortschritte gebracht. In einem
Beitrag für die US-Zeitschrift „FOREIGN AFFAIRS“ hatten iranische Autoren
erst kürzlich dargelegt, die Islamische Republik könnte sich im Atomstreit
gegebenenfalls zu entscheidenden Zugeständnissen bereit erklären. Voraussetzung
sei jedoch, dass das Regime bei der Lösung des Problems das Gesicht wahren
könne. Präsident Mahmud Ahmadinedschad hatte vor der Verhandlungsrunde in
Moskau gegenüber einer deutschen Zeitung ebenfalls erklärt, er könne sich
vorstellen, auf die umstrittene Urananreicherung von 20 Prozent zu verzichten,
wenn es entsprechende Gegenangebote geben würde.
Die vom UN-Sicherheitsrat und der Europäischen Union verhängten
Sanktionen sollen offiziell ein mögliches Atomwaffenprogramm des Iran verhindern.
Eigene Hinweise für die Existenz eines aktuellen iranischen
Atomwaffenprogramms hat die Internationale Atomenergie-Organisation IAEO bislang jedoch
nicht vorgelegt. Dies räumte auch der Direktor der IAEO, Yukiya Amano, am
18. Januar 2012 bei einem Treffen mit Abgeordneten des Deutschen
Bundestages ein. Lediglich zwei Hinweise von nationalen Geheimdiensten würden auf
mögliche atomwaffenrelevante Aktivitäten in den letzten Jahren hindeuten.
1. Inwiefern waren die drei vergangenen Verhandlungsrunden zur Beilegung
des Atomstreits mit dem Iran in Istanbul, Bagdad und Moskau ein Erfolg
beziehungsweise Misserfolg?
Die Bundesregierung strebt eine diplomatische Lösung des Konflikts um das
iranische Nuklearprogramm an. Sie begrüßt, dass nach einer längeren
Verhandlungspause erstmalig wieder Gespräche mit Iran über die Nuklearproblematik
geführt werden konnten. Sie bedauert, dass dabei bislang keine substantiellen
Fortschritte erzielt werden konnten, da Iran bisher keine Bereitschaft gezeigt
hat, auf die Vorschläge der E3+3 zu vertrauensbildenden Schritten ernsthaft
einzugehen. Dass Iran stattdessen während der Verhandlungen sein
Anreicherungsprogramm weiter ausgebaut hat, hat die Besorgnisse der Staatengemeinschaft
verstärkt.
2. Welche Auswirkungen haben die bisherigen Gesprächsergebnisse auf die
Haltung der Bunderegierung hinsichtlich der Sanktionspolitik der EU?
Gemeinsam mit ihren Partnern im E3+3-Rahmen setzt sich die Bundesregierung
für eine diplomatische Lösung des Konflikts um das iranische
Nuklearprogramm ein, die sicherstellt, dass das iranische Nuklearprogramm ausschließlich
friedlichen Zwecken dient. Die E3+3 verfolgen dabei einen zweispurigen
Ansatz („dual track approach“). Einerseits wird Iran in Verhandlungen mit den
E3+3 umfassende Kooperation dafür angeboten, einer diplomatischen Lösung
zuzustimmen. Andererseits wird durch zielgerichtete Sanktionen der Druck auf
Iran erhöht, seinen Verpflichtungen gegenüber der internationalen Gemeinschaft
nachzukommen und in substantielle Verhandlungen mit den E3+3 über sein
Nuklearprogramm einzutreten.
Die EU unterstützt diesen zweispurigen Ansatz der E3+3. Sie hat zuletzt am
23. Januar 2012 ein Paket umfangreicher Sanktionen verabschiedet, welches am
23. März 2012 in die Form einer EU-Verordnung überführt wurde und mit voller
Wirkung am 1. Juli 2012 in Kraft getreten ist.
Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die EU auch in Zukunft
beide Stränge des „dual track approach“ nutzen wird.
3. Da die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/2829 erklärt hat, sie
beobachte und bewerte die Wirkung der seitens der EU verhängten Sanktionen
gegen den Iran, welche Auswirkungen haben die bisherigen Sanktionen
(gegebenenfalls Schätzwerte)
Bei der Beobachtung und Bewertung der Wirkungen der seitens der EU
verhängten Sanktionen gegen Iran berücksichtigt die Bundesregierung auch die
jeweiligen Wirtschaftsdaten Irans. Diese werden von verschiedenen Faktoren,
vorrangig der Wirtschaftspolitik der iranischen Regierung, aber auch der Lage
der Weltwirtschaft, regionalen Tendenzen etc. beeinflusst. Eine eindeutige
Zuordnung der Entwicklungen dieser Wirtschaftsdaten zu einem dieser Faktoren
– darunter die Sanktionen der EU – ist nicht möglich.
Im Folgenden werden die Wirtschaftsdaten Irans dargestellt. Aufgrund des
teilweise eingeschränkten Zugangs zu zuverlässigen aussagekräftigen Daten
können bei einzelnen Unterpunkten nur Schätzwerte oder Einzeldaten angegeben
werden.
a) auf das Bruttoinlandsprodukt des Landes,
BIP Wachstum real:
2010: 5,9 Prozent,
2011: 1,7 Prozent (geschätzt).
Wechselkurs Iranischer Rial (IRR)/Euro (freier Wechselkurs):
6. August 2011: 16 450,
6. August 2012: 25 150.
b) auf den Staatshaushalt des Landes,
Haushaltsumfang:
2010/2011: 3 685 Billionen IRR,
2011/2012: 5 080 Billionen IRR,
2012/2013: 5 660 Billionen IRR.
Haushaltsdefizit:
2010/2011: minus 77 Billionen IRR,
2011/2012: minus 191 Billionen IRR (geschätzt).
c) auf die Inflationsrate des Iran,
Inflation (offiziell, gleitend):
2010/2011: 12,4 Prozent,
2011/2012: 21,5 Prozent.
d) auf die Preise für Grundnahrungsmittel,
Teuerung ausgewählter Lebensmittel aus einheimischer Produktion (April 2011
bis Juni 2012):
Reis: + 49 Prozent,
Brot: + 40 Prozent,
Joghurt: + 62 Prozent,
Hühnereier: + 25 Prozent,
Tomaten: – 33 Prozent,
Gurken: + 50 Prozent,
Zwiebeln: – 16 Prozent,
Rindfleisch: + 153 Prozent,
Huhn: + 168 Prozent,
Thunfisch: + 35 Prozent.
e) auf die Anzahl der unter der Armutsgrenze lebenden Menschen,
Die aktuelle Anzahl der Menschen, die unter der absoluten Armutsgrenze leben,
beträgt ca. zehn Millionen.
f) auf die Gesundheitsversorgung und
Importe medizinischer Güter:
2009: 1,2 Mrd. US-Dollar,
2011/2012: 1,0 Mrd. US-Dollar.
g) auf die Arbeitslosenzahlen?
Arbeitslosenrate (offiziell):
2010/2011: 13,5 Prozent,
2011/2012: 14,1 Prozent.
4. Sofern die Bundesregierung die Auswirkungen der Sanktionen nicht anhand
der in Frage 3 aufgeführten Parameter benennen kann, welche eigenen
Parameter nutzt sie, und zu welchen Ergebnissen kommt sie anhand dieser?
Die gegen Iran seitens der EU verhängten Sanktionen haben, gemeinsam mit
den Sanktionen der Vereinten Nationen und den Anstrengungen der USA und
weiterer gleichgesinnter Staaten, nach Auffassung der Bundesregierung
maßgeblich dazu geführt, dass Iran seit April 2012 zu Verhandlungen mit den E3+3
über sein Nuklearprogramm zurückgekehrt ist.
Die Sanktionen werden – trotz gelegentlich gegenteiliger Behauptungen – durch
die iranische Führung sehr ernst genommen. Darauf deutet unter anderem hin,
dass Iran in den Verhandlungen mit den E3+3 wiederholt ihre vollständige
Aufhebung gefordert hat. Inzwischen haben gewichtige Stimmen aus der iranischen
Führung die Sanktionen als schmerzhaft und schädlich bezeichnet.
Ein wichtiger Indikator für die Wirksamkeit der EU-Sanktionen ist der Handel
zwischen der EU und Iran. Die EU-Exporte nach Iran sind zwischen Januar und
Mai 2012 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum insgesamt um 33,3 Prozent
gesunken; im selben Zeitraum sind die EU-Importe aus Iran im Vergleich zu den
Vorjahresmonaten um 31,4 Prozent gefallen (Quelle: Eurostat).
Weitere Entwicklungen der iranischen Wirtschaft, die jedoch nicht monokausal
auf die internationalen Sanktionen zurückzuführen sind, betreffen einen
steigenden Liquiditätsmangel, die erhebliche Abwertung des iranischen Rial, die
Ausweitung der Geldmenge und eine zunehmende Verschuldung staatlicher Stellen
gegenüber privaten Vertragspartnern.
5. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von dem am 1. Juli 2012
in Kraft getretenen EU-Erdölembargo gegen den Iran (ggf. Schätzwerte)
a) auf das Bruttoinlandsprodukt des Landes,
b) auf den Staatshaushalt des Landes,
c) auf die Inflationsrate des Iran,
d) auf die Preise für Grundnahrungsmittel,
e) auf die Anzahl der unter der Armutsgrenze lebenden Menschen,
f) auf die Gesundheitsversorgung und
g) auf die Arbeitslosenzahlen?
Wie in der Antwort zu Frage 3 dargelegt, ist eine eindeutige Zuordnung der
Entwicklungen der aufgeführten Wirtschaftsdaten Irans zu den seitens der EU
verhängten Sanktionen nicht möglich. Dies gilt auch für das am 1. Juli 2012 mit
voller Wirkung in Kraft getretene EU-Ölimportembargo.
Die Ölexporte Irans sind bereits seit Verabschiedung des EU-Ölimportembargos
am 23. Januar 2012 erheblich gesunken. Im Jahr 2011 lag die Ausfuhrmenge
durchschnittlich bei ca. 2,5 Millionen Barrel am Tag. Sie ist inzwischen um
mehr als 40 Prozent gesunken. Die Einnahmen aus den Ölexporten sind für über
50 Prozent des iranischen Staatshaushaltes und etwa 75 Prozent der
Gesamtexporteinnahmen verantwortlich.
6. Ist die Bundesregierung generell der Auffassung, dass die jüngsten
Sanktionsrunden schwere Auswirkungen auf die iranische Bevölkerung (enorme
Inflation, massive Preissteigerungen bei Grundnahrungsmitteln etc.) haben?
a) Inwiefern hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund ihre Aussage
vom 30. August 2010 aufrecht, dass bei den Sanktionen gegen den Iran
„die Auswirkungen auf die iranische Zivilbevölkerung so gering wie
möglich“ sein sollten (Bundestagsdrucksache 17/2829)?
b) Falls der in der Aussage der Bundesregierung vom 30. August 2010
formulierte Maßstab keine Geltung mehr hat: Welchen Maßstab für die
Sanktionspolitik im Hinblick auf die Auswirkungen auf die iranische
Bevölkerung legt die Bundesregierung nun an?
Die Bundesregierung hält an ihrer politischen Zielsetzung unverändert fest,
zielgerichtete und angemessene Sanktionen zu verhängen und die Auswirkungen
der Sanktionen auf die Zivilbevölkerung auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Die güterbezogenen Sanktionen beziehen sich auf Güter, die für
proliferationsrelevante Zwecke gebraucht oder missbraucht werden könnten, oder auf
Industriesektoren, die – wie der Energiesektor – eine wesentliche Finanzierungsquelle
der iranischen Regierung sind.
7. Haben nach Einschätzung der Bundesregierung die Sanktionen gegen den
Iran die Opposition gegen die iranische Regierung gestärkt oder geschwächt
(bitte mit Begründung)?
Der Bundesregierung liegen keine Anzeichen vor, die darauf hindeuten, dass die
bestehenden Sanktionsregime oder einzelne Sanktionsmaßnahmen einen
maßgeblichen Einfluss auf die Lage der iranischen Opposition haben. Die
inneriranische Opposition ist spätestens seit der Verhaftung der Oppositionspolitiker
Mir Hossein Moussavi und Mehdi Karrubi 2011 und dem Boykott der
Parlamentswahlen 2012 weitgehend marginalisiert. Nach Einschätzung der
Bundesregierung ist die Schwäche der inneriranischen Opposition in erster Linie auf
die verstärkten Repressionen seitens des Regimes infolge der Unruhen im
Nachgang zu den Präsidentschaftswahlen 2009 zurückzuführen.
Auf die verstärkten Repressionen hat die EU durch gezielte Sanktionen
(Finanzsanktionen, Ausfuhrverbote für Güter zur internen Repression und
Überwachungstechnologien) reagiert.
8. Teilt die Bundesregierung die Kritik an den Sanktionen durch die
inneriranische Opposition, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Der Bunderegierung liegen keine verlässlichen Informationen über die
Bewertung der Sanktionsmaßnahmen durch die inneriranische Opposition vor. Wie im
Falle der Exilopposition ist auch die Opposition innerhalb Irans kein
monolithischer Block mit einheitlichen Ansichten und Vorstellungen.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass inner- wie außerhalb Irans neben
Unterstützung auch Vorbehalte gegenüber den Sanktionsmaßnahmen der
internationalen Gemeinschaft bestehen. Sie ist jedoch davon überzeugt, dass
Sanktionsmaßnahmen im Rahmen des zweigleisigen Ansatzes („dual-track approach“)
unverzichtbar sind, um eine diplomatische Lösung des Konflikts über das
iranische Nuklearprogramm zu erreichen.
9. Wie hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung die
Menschenrechtslage im Iran in diesem Jahr entwickelt?
Sofern die Bundesregierung eine Verschlechterung der Menschenrechtslage
annimmt:
Die Menschenrechtslage in Iran ist nach einer konstanten Verschlechterung seit
2009 unverändert kritisch. Freie Meinungsäußerung ist nicht möglich,
regimekritische Äußerungen und Einsatz gegen Menschenrechtsverletzungen werden
von der iranischen Regierung kriminalisiert und geahndet. Die staatliche
Überwachung und Einschränkung der Internetnutzung wurde, insbesondere im
Vorfeld der Parlamentswahlen im März 2012, weiter ausgebaut. Der seit 2010
beobachtete Anstieg vollstreckter Todesurteile scheint sich 2012 fortzusetzen.
Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten sind weiterhin regelmäßig
Repressionen seitens der Regierung oder regimenaher Milizen ausgesetzt. Diese
kritische Einschätzung findet sich ebenfalls im Bericht des
Sonderberichterstatters zu Iran des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, Ahmed Shaheed,
vom 6. März 2012.
a) Erkennt sie einen Zusammenhang zwischen dem verstärkten Druck von
außen auf das Land und der Verschlechterung?
Die Bundesregierung sieht keine belastbaren Anzeichen, die auf eine
Verschlechterung der Menschenrechtslage infolge verstärkten Drucks der
internationalen Gemeinschaft auf das iranische Regime hindeuten.
b) Erkennt sie einen Zusammenhang zwischen der verschärften
Sanktionspolitik und der Verschlechterung?
Auf die Antwort zu Frage 9a wird verwiesen.
10. In welchen Fällen von Verletzungen der Menschenrechte ist die
Bundesregierung in welcher Form und wann in diesem Jahr an die iranische
Regierung herangetreten?
Die Bundesregierung hat sich 2012 wie in den Vorjahren kontinuierlich für eine
Verbesserung der Menschenrechtslage in Iran eingesetzt und ist in diesem
Zusammenhang regelmäßig an die iranische Regierung herangetreten.
– Am 2. März 2012 wurde der iranische Botschafter im Zusammenhang mit
den Fällen des iranischen Pastors Youssuf Nadarkhani sowie den
Menschenrechtsverteidigern Abdolfattah Soltani und Javid Houtan Kian in das
Auswärtige Amt einbestellt;
– am 24. März 2012 setzte sich der Beauftragte der Bundesregierung für
Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Markus Löning, in einem Schreiben an
den iranischen Botschafter für den iranischen Musiker Shahin Najafi ein;
– am 15. März 2012 bat das Auswärtige Amt den iranischen Botschafter zum
Gespräch, um sich erneut für Abdolfattah Soltani einzusetzen;
– am 3. August 2012 setzte sich der Beauftragte für Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe in einem Schreiben an den iranischen Botschafter für den in
Iran inhaftierten Abbas Khameneh ein.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Islamische Republik Iran mehrfach
öffentlich zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen im Menschenrechtsbereich
aufgerufen, so unter anderem am
– 22. Februar 2012 im Fall Youssuf Nadarkhani;
– 3. März 2012 im Fall Youssuf Nadarkhani;
– 5. März 2012 im Fall Abdolfattah Soltani;
– 11. Mai 2012 bezüglich der Religionsgemeinschaft der Bahai’i;
– 3. Juli 2012 bezüglich religiöser und ethnischer Minderheiten.
Die Bundesregierung hat zudem Erklärungen der Hohen Vertreterin der EU für
Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, entweder angeregt oder
unterstützt, so unter anderem am
– 5. Januar 2012 bezüglich der hohen Anzahl an Hinrichtungen in Iran;
– 31. Januar 2012 bezüglich Repressionen gegen Blogger und Journalisten;
– 21. Februar 2012 im Fall Saeed Malekpour;
– 24. Februar 2012 im Fall Youssuf Nadarkhani;
– 13. Februar 2012 im Fall Abdolfattah Soltani;
– 30. Mai 2012 bezüglich der hohen Anzahl an Todesurteilen in Iran;
– 21. Juni 2012 bezüglich religiöser und ethnischer Minderheiten.
11. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die
Revolutionsgarden oder sonstige regimenahe Institutionen und Gruppen
unmittelbar von den Wirtschaftssanktionen profitieren würden, da sie Teile des
Schwarzmarktes kontrollieren?
Die Revolutionsgarden (IRGC) und andere regimenahe Institutionen haben ihre
politische und wirtschaftliche Stellung in Iran über die vergangenen Jahre
kontinuierlich ausgebaut und kontrollieren bedeutende Teile der iranischen
Volkswirtschaft. Wirtschaftliche Verflechtungen und Eigentumsstrukturen in der
iranischen Volkswirtschaft bleiben dabei unübersichtlich.
Die EU und ihre internationalen Partner haben eine Vielzahl von Unternehmen,
die unter Kontrolle der Revolutionsgarden und regimenaher Institutionen
stehen, mit Sanktionen belegt und somit deren wirtschaftliche Interessen deutlich
geschädigt. Gleichzeitig kann nicht ausgeschlossen werden, dass
Revolutionsgarden und regimenahe Institutionen insbesondere aufgrund ihres bevorzugten
Zugangs zu Devisen und ihrer Kontrolle wichtiger Häfen und Flugplätze aus
dem Handel mit sanktionsbewehrten Gütern wirtschaftliche Gewinne ziehen.
12. Welche konkreten politischen Forderungen richten EU und Deutschland an
die iranische Führung als Bedingung für eine Lockerung beziehungsweise
Aufhebung des Ölembargos und der anderen Sanktionen?
Eine Lockerung bzw. Aufhebung des EU-Ölimportembargos und von weiteren
Sanktionen gegen Iran kann nur in dem Maß erfolgen, in dem das Vertrauen in
die ausschließlich friedliche Natur des iranischen Nuklearprogramms
wiederhergestellt wird. Die Sicherheitsratsresolution 1929 (2010) macht in § 37 klare
Vorgaben für die Aufhebung von Sanktionen der Vereinten Nationen. Die E3+3
haben Iran konkrete Vorschläge für den Einstieg in einen
Vertrauensbildungsprozess unterbreitet. Bisher ist Iran nicht darauf eingegangen.
13. Wie bewertet die Bundesregierung ihre in ihrer Antwort auf
Bundestagsdrucksache 17/2829 getroffene Aussage, die erlassenen Sanktionen seien
zielgerichtet und angemessen und deren Auswirkungen auf die iranische
Zivilbevölkerung seien so gering wie möglich gehalten, angesichts einer
Vervielfachung einiger Grundnahrungsmittelpreise im Iran im letzten
Jahr?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
14. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Sanktionen gegen den
Iran langfristig ähnlich fatale Folgen für die iranische Zivilbevölkerung
nach sich ziehen wie seinerzeit im Irak, als bis zu 500 000 irakische Kinder
an den Folgen der Sanktionen starben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
15. Wie hat sich die Abnahme iranischen Erdöls durch Südkorea, Japan, Indien
und China nach dem Inkrafttreten des EU-Erdölembargos nach Kenntnis
der Bundesregierung entwickelt, und welche Entwicklung erwartet die
Bundesregierung in der Zukunft?
Die internationale Fachzeitschrift „Petroleum Intelligence Weekly“
veröffentlichte Anfang Juli 2012 eine Schätzung über die Öleinfuhren der
betroffenen Länder im Juli im Vergleich zum Januar des Jahres (in Barrel pro Tag;
1 Barrel = 159 Liter). Danach hätten Indien (– 250 000 Barrel pro Tag), Südkorea
(– 227 000 Barrel pro Tag) und Japan (– 169 000 Barrel pro Tag) ihre Einfuhren
deutlich gesenkt. China verzeichnete ein leichtes Plus (+ 57 000 Barrel pro Tag).
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Informationen vor, wie die
genannten Länder ihre Öleinfuhrpolitik künftig gestalten werden.
16. Wie wirkt sich das europäische Ölembargo nach Einschätzung der
Bundesregierung auf den Weltmarktpreis für Rohöl aus (bitte detaillierte
Schätzung in US-Dollar/Barrel unter Angabe von weiteren belastenden wie
entlastenden Faktoren für den Ölpreis angeben)?
Die Bundesregierung gibt keine Prognosen zur Preisentwicklung einzelner
Rohstoffe ab.
Für den starken Ölpreisanstieg in den ersten Monaten dieses Jahres waren – trotz
ausreichender Versorgung der Märkte mit Öl – die Aussicht auf ein Inkrafttreten
von Sanktionen gegen Iran, die kräftige Ölnachfrage in Asien sowie
Befürchtungen über mögliche zusätzliche Förderausfälle von Lieferanten verantwortlich.
Zum Preisrückgang seit Anfang März 2012 trugen insbesondere die gute
Versorgungslage (einschließlich gestiegener Öllagerbestände) wie auch Befürchtungen
über eine schwächere Konjunkturentwicklung und Sorgen um die Euro-
Schuldenkrise bei.
17. Welche Ausgleichmaßnahmen für die vom EU-Ölembargo besonders
betroffenen Eurostaaten, insbesondere Griechenland, betreibt die
Bundesregierung allein, welche zusammen mit anderen europäischen Partnern?
Der Europäische Auswärtige Dienst hat die Suche der besonders betroffenen
EU-Mitgliedstaaten nach alternativen Öllieferanten aktiv flankiert. Dies wurde
auch von Deutschland, gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten, unterstützt.
18. Welche konkreten Angebote hat die 5+1-Gruppe dem Iran in den aktuellen
Verhandlungen gemacht, wenn das Land auf die Anreicherung von Uran
auf 20 Prozent verzichtet?
Der Verzicht auf die Anreicherung auf 20 Prozent umfasst nur einen Teil der
Forderungen der E3+3 in einer ersten Vertrauensbildungsphase. Daneben
erwarten die E3+3 von Iran die Außerdienststellung der tief verbunkerten
Anreicherungsanlage in Fordow sowie den Export des bereits auf 20 Prozent
angereicherten Urans. Für das Eingehen auf diese drei Forderungen haben sie Iran die
Belieferung mit Brennelementen für den Teheraner Forschungsreaktor, zivile
Nuklearzusammenarbeit inklusive der Vorbereitungen für den Bau eines
Leichtwasserforschungsreaktors in Iran und den Verzicht auf weitere Sanktionen auf
Ebene der Vereinten Nationen im Nichtverbreitungsbereich angeboten.
19. Trifft es zu, dass dem Iran für ein Entgegenkommen unter anderem die
Lieferung von Ersatzteilen für Zivilflugzeuge in Aussicht gestellt wurden, und
inwiefern rechtfertigt die Bundesregierung generell die Nichtlieferung
solcher Teile angesichts der daraus entstehenden Gefahren für die zivile
Luftfahrt im Iran?
Als Teil des der iranischen Verhandlungsdelegation am 23. und 24. Mai 2012
präsentierten Verhandlungspakets der E3+3 haben die USA ihre Bereitschaft
erklärt, ihre Sanktionspolitik derart anzupassen, dass die Wartung in Iran und die
Lieferung von Ersatzteilen aus den USA für iranische Zivilflugzeuge ermöglicht
werden.
Die Wartung und die Lieferung von Ersatzteilen für iranische Zivilflugzeuge
unterliegen nicht den in der EU geltenden Sanktionsvorschriften.
20. In welcher Form hat die Bundesregierung innerhalb der 5+1-Gruppe darauf
hingewirkt, dass dem Iran entsprechende Angebote unterbreitet werden?
Die Bundesregierung hat sich zusammen mit ihren E3+3-Partnern dafür
eingesetzt, Iran ein substantielles und nachhaltiges Verhandlungsangebot zu
unterbreiten. Das am 23. und 24. Mai 2012 in Bagdad seitens der E3+3 vorgelegte
Verhandlungsangebot nimmt Elemente auf, an denen Iran beim Treffen in
Istanbul am 13. und 14. April 2012 explizit Interesse geäußert hatte.
21. Was waren die konkreten Ergebnisse der Verhandlungen in
a) Bagdad,
b) Moskau,
c) Istanbul,
und wie sind diese verlaufen?
Die E3+3 haben dem Iran am 23. und 24. Mai 2012 in Bagdad ihr
Verhandlungsangebot unterbreitet, worauf Iran mit einem zum Teil unklaren „Fünf-Punkte-
Plan“ antwortete. Das Treffen in Moskau am 18. und 19. Juni 2012 diente der
weiteren Erläuterung der beiderseitigen Verhandlungspositionen, wobei sich
abzeichnete, dass diese deutlich auseinanderlagen. Das Expertentreffen in Istanbul
am 3. Juli 2012 diente nicht Verhandlungen, sondern der Klärung technischer
Fragen der beiden Verhandlungsangebote. Bei allen Treffen war die
Gesprächsatmosphäre sachlich und von gegenseitigem Respekt geprägt.
22. Trifft es zu, dass der Iran bei den Verhandlungen in Moskau angeboten hat,
die Fatwa Ayatollah Khameneis gegen Atomwaffen in Form eines UN-
Dokuments zu verrechtlichen, und falls ja, welchen rechtlichen und
politischen Stellenwert räumt die Bundesregierung diesem Angebot ein, wo
sieht sie Schwachstellen?
Die iranische Seite hat angeboten, Äußerungen des Obersten Führers der
Islamischen Republik, die einem Verbot von Kernwaffen entsprechen sollen,
durch Übersendung an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen international
verbindlich zu machen. Eine Fatwa in schriftlicher Form wurde bisher nicht
präsentiert. Der konkrete Inhalt der Fatwa ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Festzuhalten ist, dass Iran bereits mit der Ratifikation des Nuklearen
Nichtverbreitungsvertrags völkerrechtlich verbindlich auf die Herstellung von
Kernwaffen verzichtet hat. Die Bundesregierung würde eine solche in schriftlicher Form
vorgelegte Fatwa begrüßen, wenn sie Iran die Grundlage dafür bietet, konkrete
Schritte zu ergreifen, die dazu beitragen, das Vertrauen in die ausschließlich
friedliche Natur des iranischen Nuklearprogramms wiederherzustellen. Die
Fatwa selbst kann jedoch keine solche vertrauensbildende Maßnahme sein, da
Fatwas jederzeit geändert werden können.
23. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung den Druck auf den Iran
weiter erhöhen, und welche Möglichkeiten werden innerhalb der EU
diesbezüglich debattiert?
Sowohl die Bundesregierung als auch die EU werden auch in Zukunft den
zweispurigen Ansatz (dual track approach) der E3+3 aktiv unterstützen. Derzeit lehnt
Iran substantielle Zugeständnisse ab und kommt somit seinen internationalen
Verpflichtungen im Zusammenhang mit seinem Nuklearprogramm weiterhin
nicht nach. Die Bundesregierung wird ihre Sanktionspolitik im Rahmen des
„dual track approach“ gemeinsam mit den Partnern fortsetzen.
24. Ist ein militärisches Eingreifen für die Bundesregierung eine Option, wenn
eine diplomatische Lösung der Atomfrage nicht möglich sein sollte?
Die Bundesregierung setzt auf eine diplomatische Lösung des Konflikts
bezüglich des iranischen Nuklearprogramms. An Spekulationen über eine militärische
Option beteiligt sie sich nicht.
a) Plant oder hat die Bundesregierung bereits einen Krisenstab für eine
mögliche Intervention im Iran eingerichtet?
Die Bundesregierung hat keinen derartigen Krisenstab eingesetzt und plant
dergleichen zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht.
b) Wenn ja, wann wurde der Krisenstab eingerichtet, und welche
Bundesministerien oder Behörden sind in welcher Funktion daran beteiligt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 24a verwiesen.
25. Welche neuen Erkenntnisse oder Beweise besitzt die Bundesregierung über
eine Ausweitung des Nuklear- und des Raketenprogramms des Iran,
gegenüber ihrem Kenntnisstand zu der Zeit der Beschlussfassung des Rates vom
26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen den Iran (2010/413/GASP),
die der Beschlussfassung des Rates der EU über weitere restriktive
Maßnahmen gegen den Iran am 1. Dezember 2011 zugrunde lagen (Beschluss
des Rates 2011/783/GASP), die eine weitere Verschärfung der Sanktionen
gegenüber dem Iran rechtfertigen würden, wenn selbst die IAEO keine
eigenen Hinweise für die Existenz eines aktuellen iranischen
Atomwaffenprogramms besitzt, was ihr Direktor, Yukiya Amano, am 18. Januar 2012
bei einem Treffen mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages einräumte?
Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) hat in ihrem Bericht vom
8. November 2011 festgestellt, dass ihr umfangreiche Hinweise auf mögliche
militärische Dimensionen des iranischen Nuklearprogramms vorliegen, die sie
für insgesamt glaubwürdig hält. Iran hat seither keine Schritte unternommen, um
die Verdachtsmomente durch enge Zusammenarbeit mit der IAEO aus der Welt
zu räumen, obgleich die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der
Vereinten Nationen Iran dazu verpflichten und der IAEO-Gouverneursrat Iran am
18. November 2011 mit 32 von 35 Stimmen noch einmal dazu aufgefordert hat.
Gegenüber dem Erkenntnisstand der Bundesregierung von 2010 hatten sowohl
die Fülle der Hinweise auf eine mögliche militärische Dimension des iranischen
Nuklearprogramms wie auch die Einschätzung der IAEO, dass sie diese für
insgesamt glaubwürdig hält, Neuigkeitswert. Hinzu kommt, dass Iran unter
Missachtung der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen die
Anreicherung fortsetzte und weiter ausbaute. Besonders besorgniserregend war und ist
der Ausbau der tief verbunkerten Anreicherungsanlage in Fordow, für die kein
glaubwürdiger ziviler Zweck erkennbar ist und die Iran nach mehrfacher
Umwidmung seit Ende 2011 für die Anreicherung von Uran auf 20 Prozent nutzt.
Das iranische Raketenpotenzial umfasst Kurz- und Mittelstreckenraketen mit
Reichweiten von 300 bis 2 000 Kilometer. Zudem arbeitet Iran an der
Entwicklung und Einführung weiter reichender Mittelstreckenraketen sowie
Marschflugkörper.
26. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über den Einsatz und Zweck
von ausländischen Spezialkräften, Geheimdienstmitarbeitern, Beratern oder
Ausbildern, die ohne Zustimmung der zuständigen iranischen Behörden
auf dessen Staatsgebiet oder an dessen Staatsgrenzen operieren?
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Iran im Aufklärungsfokus von
Nachrichtendiensten dritter Staaten liegt.
27. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über den Einsatz von
ausländischen Drohnen im Hoheitsgebiet des Iran?
Nachdem Iran am 4. Dezember 2011 den angeblichen Abschuss einer Drohne
bekannt gegeben hatte, veröffentlichte das iranische Staatsfernsehen am 8.
Dezember 2011 Videoaufnahmen eines im Osten des Landes abgestürzten
unbemannten Fluggerätes. Dabei handelte es sich gemäß iranischen Angaben
angeblich um ein US-amerikanisches Drohnensystem RQ-170 Sentinel. Grundsätzlich
ist davon auszugehen, dass ein Einsatz luft- und weltraumgestützter
Aufklärungsmittel über Iran stattfindet.
28. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr eines Krieges gegen den
Iran ein, und welche Maßnahmen der friedlichen Streitbeilegung,
namentlich der vorbeugenden Diplomatie, Vermittlung oder politischen Missionen
hat die Bundesregierung seit der Übernahme eines nichtständigen Sitzes
im UN-Sicherheitsrat im Januar 2011 unternommen, um auf eine friedliche
Lösung der Kriegsbedrohung gegenüber dem Iran mit Zustimmung aller
Konfliktparteien zu drängen?
An Spekulationen über eine militärische Option beteiligt sich die
Bundesregierung nicht.
Alle Aktivitäten der Bundesregierung auf beiden Strängen des „dual track
approach“ – auch vor Übernahme eines nichtständigen Sitzes im Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen – dienten und dienen der Verhinderung einer militärischen
Eskalation.
Darüber hinaus ist die Bundesregierung im ständigen Gespräch mit ihren
Partnern in der Region zur Frage des iranischen Nuklearprogramms.
29. Welche besonderen Maßnahmen der friedlichen Streitbeilegung,
namentlich der vorbeugenden Diplomatie, Vermittlung oder politischen Missionen
hat die Bundesregierung seit der Übernahme des Vorsitzes im UN-
Sicherheitsrat im Juli 2011 unternommen, um auf eine friedliche Lösung der
Kriegsbedrohung gegenüber dem Iran mit Zustimmung aller
Konfliktparteien zu drängen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.
30. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Hintermänner der
Ermordung des iranischen Wissenschaftlers Mostafa Ahmadi Roshan, dem
Leiter der Anreicherungsanlage in Natanz, am 11. Januar 2011 in Teheran?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
31. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Hintermänner einer
mutmaßlichen Ermordung von sieben Personen in einer Stahlmühle in
Yasd, die vermutlich in Zusammenhang mit Vorwürfen über ein iranisches
Atomwaffenprogramm steht?
Der Bundesregierung liegen Informationen vor, dass es sich hierbei um einen
Unfall handelte.
32. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Hintermänner eines
mutmaßlichen Anschlages vom 28. November 2011 in der Nähe der
Nuklearanlage in Isfahan?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
33. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Hintermänner eines
mutmaßlichen Anschlages auf einen Kommandeur der Revolutionären
Garden und 16 weitere Personen auf dem Gelände eines Munitionsdepots
in der Nähe von Teheran?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
34. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Hintermänner der
Ermordung des Wissenschaftlers Darioush Rezaeinejad, der am 23. Juli 2011
in Ost-Teheran erschossen wurde?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
35. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Hintermänner der
Ermordung des Wissenschaftlers Majid Shahriari am 29. November 2010
durch eine Autobombe, die an seinem Auto von einem Motorradfahrer in
Nord-Teheran befestigt wurde?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
36. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Hintermänner des
gescheiterten Mordversuches an dem Wissenschaftler Fereydoun Abbasi-
Davani?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
37. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Hintermänner der
Ermordung des Wissenschaftlers Masoud Alimohammadi am 12. Januar
2010 als er sich auf dem Weg zur Arbeit befunden hat?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
38. Worin liegt nach Auffassung der Bundesregierung der Bruch welcher
konkreten Norm des Völkerrechts, wenn in der Fragestunde des Deutschen
Bundestages am 29. Februar 2012 die Staatsministerin im Auswärtigen
Amt Cornelia Pieper erklärte, dass der Iran durch die Nichtzulassung von
Inspektionen von tatsächlichen oder mutmaßlichen Atominstallationen –
insbesondere die Militäranlage Parchin – während der jüngsten IAEO-
Delegationsreise internationale Verpflichtungen gebrochen hat, obwohl der
Delegationsleiter, Herman Nackaerts, bereits vor der Abreise klarstellte,
dass ihr Ziel nicht Inspektionen, sondern lediglich Gespräche hierüber sind
(
www.iaea.
org/newscenter/news/2012/visit-iran.html)?
Die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
verpflichten Iran, zur Aufklärung aller offenen Fragen zu seinem
Nuklearprogramm umfassend mit der IAEO zusammenzuarbeiten. Die Resolutionen sind
unter Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen erfolgt und damit
völkerrechtlich verbindlich. In § 3 der Resolution 1929 (2010) bekräftigt der
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, dass Iran mit der IAEO in allen offenen Fragen
uneingeschränkt zusammenzuarbeiten hat, insbesondere soweit sie Anlass zu
Besorgnis über die möglichen militärischen Dimensionen des iranischen
Nuklearprogramms geben, auch indem Iran unverzüglich Zugang zu allen Orten,
Ausrüstungen, Personen und Dokumenten gewährt, bei denen die IAEO dies
verlangt. Die IAEO hat Iran zur Klärung der Frage, ob Iran auf dem
militärischen Testgelände in Parchin nuklearwaffenrelevante Forschungen
durchgeführt hat, aufgefordert, der IAEO Zugang zu der Anlage in Parchin zu gewähren.
Mit seiner diesbezüglichen Weigerung verletzt Iran seine völkerrechtlichen
Verpflichtungen zur Befolgung der verbindlichen Sicherheitsratsresolutionen.
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