[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10546
17. Wahlperiode 24. 08. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Tom Koenigs,
Viola von Cramon-Taubadel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/10433 –
Entwicklung eines umfassenden Ansatzes in der EU-Menschenrechtspolitik
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Kommission hat Ende 2011, zusammen mit der Hohen
Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, eine Mitteilung zur
Zukunft der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (EU) vorgelegt
(Ratsdok. Nr. 18635/11), die auf die Entwicklung eines umfassenden und
einheitlichen EU-Ansatzes in diesem Bereich abzielt und die Wichtigkeit einer
Berücksichtigung der Menschenrechte sowohl im Rahmen der externen als
auch der internen Politik der EU und der Mitgliedstaaten unterstreicht. Am
25. Juni 2012 hat der Rat für Auswärtige Angelegenheiten das „EU Strategic
Framework for Human Rights and Democracy“ sowie einen „EU Action Plan
for Human Rights and Democracy“ verabschiedet. Damit soll die EU-
Menschenrechtspolitik kohärenter, konsistenter und systematischer werden. Ziel ist
ein Menschenrechtsmainstreaming in allen Bereichen der EU-Außenpolitik,
insbesondere Handel, Investitionen, Energie, Technologie,
Telekommunikation, Umwelt, Entwicklungszusammenarbeit, Terrorismusbekämpfung,
Sicherheit und Verteidigung. Der EU Action Plan legt die Ziele, die Maßnahmen, die
Zeitvorgaben und die Adressaten für die einzelnen Schritte fest. Er soll bis zum
Ende 2014 umgesetzt werden.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige EU-
Menschenrechtspolitik im Hinblick auf ihre Kohärenz, ihre Instrumente und ihre Wirkung?
Wo sieht sie die größten Handlungsbedarfe?
Gemeinsam mit Dänemark hat die Bundesregierung 2010 einen
Diskussionsprozess über die Ausrichtung der EU-Menschenrechtspolitik unter Geltung des
Vertrags von Lissabon angestoßen, der unter anderem zur Verabschiedung des
Strategischen Rahmens für Demokratie und Menschenrechte mit einem
Aktionsplan durch den Rat im Juni 2012 und zur Ernennung eines EU-
Sonderbeauftragten für Menschenrechte im Juli 2012 geführt hat. Die Bundesregierung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. August 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10546 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeunterstützt und begrüßt die vom Rat getroffenen Maßnahmen. Sie hat sich
darüber hinaus – mit anderen Partnern – erfolgreich für die Einrichtung einer
eigenen Arbeitseinheit für Menschenrechte im Europäischen Auswärtigen Dienst
eingesetzt. Sie engagiert sich zudem dafür, dass das Ziel der weltweiten
Durchsetzung der Menschenrechte in allen Bereichen des auswärtigen Handelns der
Europäischen Union eine zentrale Rolle einnimmt.
2. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu dem neu geschaffenen
Amt eines/einer EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte?
a) Welche Kompetenzen soll der/die Sonderbeauftragte konkret
bekommen?
b) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass dem/der
Sonderbeauftragten ein relevantes politisches Gewicht bei der Gestaltung der EU-
Außenbeziehungen zukommt?
c) Welche Form der Zusammenarbeit ist nach Kenntnis der
Bundesregierung zwischen dem/der EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte
und den EU-Sonderbeauftragten für einzelne Länder und Regionen
vorgesehen?
d) In welchem Weisungsverhältnis steht die Position des/der
Sonderbeauftragten zu anderen EU-Institutionen, insbesondere denen des
Menschen- und Grundrechtsschutzes?
Die Bundesregierung hat Bestrebungen zur Einrichtung eines EU-
Sonderbeauftragten für Menschenrechte von Anfang an unterstützt und tritt dafür ein, dass
dem im Juli 2012 in dieses Amt berufenen Stavros Lambrinidis, früherer
griechischer Außenminister und Vizepräsident des EU-Parlaments, ein relevantes
politisches Gewicht bei der Gestaltung der EU-Außenbeziehungen zukommt.
Der Ratsbeschluss zur Ernennung des Sonderbeauftragten sieht vor, dass der
Sonderbeauftragte zur Umsetzung der Unionspolitik im Bereich der
Menschenrechte beiträgt, mit Drittstaaten und internationalen und regionalen
Menschenrechtsorganisationen, der Zivilgesellschaft und anderen relevanten Akteuren in
Dialog tritt und zur höheren Kohärenz und Einheitlichkeit der Politik und der
Maßnahmen der Union im Bereich des Schutzes und der Förderung der
Menschenrechte beiträgt. Was die Zusammenarbeit mit anderen EU-
Sonderbeauftragten betrifft, sieht der Ratsbeschluss vor, dass der EU-
Sonderbeauftragte für Menschenrechte gegebenenfalls mit ihnen in Abstimmung arbeitet.
Der EU-Sonderbeauftragte ist für die Ausführung seines Mandats selbst
verantwortlich und handelt unter der Aufsicht der Hohen Vertreterin der EU für
Außen- und Sicherheitspolitik. Er berichtet der Hohen Vertreterin und dem
Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee sowie gegebenenfalls weiteren
Ratsgremien. Ein Weisungsverhältnis gegenüber anderen EU-Institutionen,
insbesondere dem Menschen- und Grundrechtsschutz, besteht nicht.
3. Wie wird der/die EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte mit dem
Menschenrechtsbeauftragten von Frontex und dem dazugehörigen
Konsultativforum zusammenarbeiten (siehe Artikel 26a der veränderten Frontex-
Verordnung), um Menschenrechtsverletzungen bei Frontex-Missionen
zukünftig zu überwachen?
Hält die Bundesregierung die dafür existierenden Instrumente für
ausreichend, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Zur Einhaltung der Menschenrechte bei den Aktivitäten der EU-Agentur
FRONTEX sind bereits umfassende Maßnahmen ergriffen und eine Reihe von
Instrumenten geschaffen worden. Seit Bestehen der Agentur wurde der
Beachtung der Grund- und Menschenrechte insbesondere im Rahmen der Einsatz-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10546aktivitäten besondere Bedeutung beigemessen. Mit komplexer werdenden
Aufgaben und steigenden Herausforderungen im Grenzmanagement an den EU-
Außengrenzen bedurfte es dabei zusätzlicher klarstellender Regelungen,
Leitlinien und Instrumente. Aus diesem Grund wurden im Jahr 2010 im Rat der
Europäischen Union Leitlinien für die Überwachung der Seeaußengrenzen im
Rahmen von durch Frontex koordinierten Maßnahmen beschlossen und in Kraft
gesetzt. Im selben Jahr entwickelte die Agentur eine Grundrechtestrategie,
einen sich darauf beziehenden Aktionsplan sowie einen bindenden
Verhaltenskodex für Einsatzkräfte in von Frontex koordinierten Operationen. Begleitet
wurden diese Prozesse durch Arbeitsübereinkommen, die Frontex mit der EU-
Grundrechteagentur, dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
(UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration geschlossen hat.
Ende 2011 trat die fortentwickelte Frontex-Verordnung in Kraft, wodurch
weitere Instrumente geschaffen wurden, um die Beachtung der Grund- und
Menschenrechte bei allen Aktivitäten der Agentur weiter zu verbessern. In
diesem Zusammenhang sind insbesondere die neu geschaffene Funktion eines
unabhängigen Menschenrechtsbeauftragen und eines beratenden
Konsultativforums (bestehend aus Vertretern von Menschenrechtsorganisationen und
- institutionen) zu nennen. Darüber hinaus schreibt die weiterentwickelte
Frontex-Verordnung dem Exekutivdirektor der Agentur vor, Aktivitäten bei
Verstößen gegen die Grund- und Menschenrechte auszusetzen oder zu beenden.
Um entsprechende Feststellungen zu gewährleisten, wurde seitens der Agentur
ein Beobachtungs- bzw. Evaluierungsmechanismus geschaffen. Der
Menschenrechtsbeauftragte nimmt seine Tätigkeiten voraussichtlich im Dezember 2012
auf, die konstituierende Sitzung des Konsultativforums findet voraussichtlich
im September 2012 statt. Beide Institutionen werden nach Aufnahme ihrer
Arbeit selbst die Art und Weise der Kooperation mit dem EU-
Sonderbeauftragten für Menschenrechte abstimmen. Ebenso wird der EU-Sonderbeauftragte für
Menschenrechte im Rahmen seiner Verantwortlichkeit über Art und Weise der
Zusammenarbeit mit den beiden Institutionen entscheiden.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechtsdialoge der EU?
a) Sieht sie Verbesserungsbedarf bei der Ausgestaltung und Durchführung
dieser Dialoge, und wenn ja, welchen?
b) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, die Dialoge im Zuge
der neuen Maßnahmenpakete zu reformieren, und wenn ja, in welchen
Bereichen?
c) Wie ist der Zeitplan und welche inhaltlichen Schwerpunkte verfolgen
die Menschenrechtsdialoge mit den einzelnen Ländern (bitte im
Einzelnen ausführen)?
d) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Termine und Orte der
jeweiligen Menschenrechtsdialoge im Voraus öffentlich zugänglich
sind und dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden?
Gemäß den 2009 überarbeiteten und vom Rat beschlossenen Leitlinien der
Europäischen Union für Menschenrechtsdialoge mit Drittstaaten führt die EU
mit über 40 Drittstaaten Menschenrechtsdialoge oder -konsultationen in
unterschiedlichen Formaten. Die Qualität der Dialoge variiert je nach Dialogpartner.
Nach dem Strategischen Rahmen für Demokratie und Menschenrechte, der im
Juni 2012 im Rat angenommen wurde, sollen die Dialoge und Konsultationen
in dem Bestreben fortgesetzt werden, Ergebnisse zu erzielen. Die
Bundesregierung setzt sich in den zuständigen Ratsgremien fortwährend für eine
Verbesserung der Dialoge ein. Die geführten Menschenrechtsdialoge sind in den
EU-Menschenrechtsjahresberichten, zuletzt dem Bericht „Menschenrechte und
Demokratie in der Welt: Bericht über das Handeln der EU im Jahr 2011“, auf-
Drucksache 17/10546 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegeführt. Die Tagesordnungen der Dialoge richten sich nach der
Menschenrechtslage in dem betreffenden Drittstaat und dessen Erörterungsbedarf zur
Menschenrechtslage in der EU. Mit Fertigstellung der länderspezifischen EU-
Menschenrechtsstrategien werden auch die darin festgelegten
menschenrechtlichen Prioritäten in die Tagesordnungen einfließen. Darüber hinaus dienen die
Menschenrechtsdialoge zur Abstimmung des Vorgehens in internationalen
Menschenrechtsgremien. Die Bundesregierung ist an der Erstellung der
Tagesordnung für die Dialoge beteiligt. Über das Stattfinden und den wesentlichen
Inhalt der Dialoge informiert die EU in öffentlichen Erklärungen. Bislang hat es
innerhalb der EU keine Diskussion zur Frage gegeben, ob und mit welchem
Vorlauf die Termine und Orte der Dialoge im Voraus öffentlich gemacht werden
sollen. Ein solcher Informationsbedarf ist bislang auch noch nicht an die
Bundesregierung herangetragen worden.
5. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, Kohärenz zwischen den nationalen
Außenpolitiken und der EU-Ebene zu gewährleisten sowie der Möglichkeit
entgegenzuwirken, dass die Mitgliedstaaten die Stärkung der EU-
Menschenrechtspolitik dazu nutzen könnten, ihrerseits seltener
menschenrechtliche Anliegen gegenüber anderen Staaten bilateral anzumahnen?
Nach Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union tragen die
Mitgliedstaaten dafür Sorge, dass ihre einzelstaatliche Politik mit den Standpunkten der
Union in Einklang steht. Die Bundesregierung setzt sich in den zuständigen
Ratsgremien dafür ein, dass die Stärkung der EU-Menschenrechtspolitik nicht
zu einem Nachlassen des bilateralen Engagements der Mitgliedstaaten führt.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Wirksamkeit von
Menschenrechtsklauseln in den EU-Verträgen und Abkommen, insbesondere
im Bereich der handels-, energie-, sicherheitspolitischen und technischen
Zusammenarbeit, und welche neuen konkreten Maßnahmen sollen deren
Monitoring und Konsequenzen in Fällen einer Nichteinhaltung in Zukunft
garantieren?
Nach Auffassung der Bundesregierung hat sich die bisherige Praxis in Bezug
auf Menschenrechtsklauseln bewährt. Gemeinsam mit ihren Partnern in der EU
hat sich die Bundesregierung im Aktionsplan des im Juni 2012 im Rat
beschlossenen Strategischen Rahmens für Demokratie und Menschenrechte das
Ziel gesetzt, Kriterien für die Anwendung der Menschenrechtsklausel zu
erarbeiten.
7. Hat die Bundesregierung Initiativen unternommen, um die Formulierung
der Menschenrechtsklausel des Cotonou-Abkommens auch in andere
Verträge der EU mit Drittstaaten zu übernehmen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, inwieweit bemüht sich die Bundesregierung um so eine
Übernahme, wo sie doch die Formulierung nach dem Cotonou-Abkommen als
„grundsätzlich erstrebenswert“ einschätzt (siehe die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Menschenrechtsklauseln in Verträgen der Europäischen Union und der
Bundesrepublik Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 17/7301)?
Die Bundesregierung setzt sich in den laufenden Verhandlungen zu EU-
Abkommen mit Drittstaaten nachdrücklich für die Aufnahme einer
Menschenrechtsklausel ein und hält die Formulierung der Menschenrechtsklausel des Cotonou-
Abkommens weiterhin für grundsätzlich erstrebenswert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/105468. Mit welchen Ansätzen und Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf
die eigene Problemanalyse, dass Drittstaaten die menschenrechtlichen
Elemente in Abkommen „überwiegend […] als Bevormundung und sogar als
Disziplinierungsinstrument der EU“ (siehe die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Menschenrechtsklauseln in Verträgen der Europäischen Union und der
Bundesrepublik Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 17/7301)
begreifen und infolgedessen nicht kooperativ agieren, und welche Maßnahmen
sind in diesem Zusammenhang auf der EU-Ebene geplant bzw. ergriffen
worden?
Der Schutz der Menschenrechte ist ein wesentlicher Bestandteil der
Beziehungen der EU zu Drittstaaten. Die Menschenrechtsklausel in Verträgen mit
Drittstaaten dient dazu, Menschenrechte als wichtiges Thema in den Beziehungen zu
Drittstaaten zu verankern. Die Bundesregierung setzt sich daher dafür ein, dies
in politische Abkommen der EU (Partnerschafts- und Kooperationsabkommen;
Rahmenabkommen) mit Drittstaaten aufzunehmen. In Fällen, in denen die
Aufnahme der Menschenrechtsklausel Schwierigkeiten bereitet, muss über die
adäquate Reaktion von Fall zu Fall entschieden werden, da sich die
Beweggründe der jeweiligen Drittstaaten, für eine Nichtaufnahme der Klausel zu
plädieren, stark unterscheiden.
9. Hält die Bundesregierung die EU-Partnerschaftsabkommen mit
Turkmenistan und mit Kolumbien, die im Herbst dieses Jahres im Europäischen
Parlament abgestimmt werden sollen, vor dem Hintergrund der schweren
menschenrechtlichen Probleme in beiden Ländern mit den neuen
Menschenrechtspaketen der EU für vereinbar?
Das bereits 1998 unterzeichnete Partnerschafts- und Kooperationsabkommen
der EU mit Turkmenistan wurde vor dem Hintergrund der menschenrechtlichen
Probleme bisher vom Europäischen Parlament nicht ratifiziert.
Europaparlamentarier verschaffen sich regelmäßig durch Reisen, wie zuletzt im April 2011,
ein eigenes, möglichst umfassendes Bild über die Entwicklung und Fortschritte
im Bereich der Menschenrechte. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen
bilden eine völkervertragsrechtliche Grundlage einer umfassenden
Zusammenarbeit.
Die Bundesregierung begrüßt den Abschluss des Freihandelsabkommens
zwischen der Europäischen Union und den Republiken Kolumbien und Peru, das
auch eine Klausel zum Schutz der allgemeinen Menschenrechte enthält. Die
Politik der Regierung in Kolumbien hat die Sicherheitslage im Land deutlich
verbessert – so sind zahlreiche Gewaltindikatoren, wie z. B. Mordziffern,
deutlich gesunken. An dem umfangreichen Reformpaket der Regierung
(Landrestitution und Opferentschädigung) wird deutlich, dass ihr ernsthaft an einer
nachhaltigen Verbesserung der Menschenrechtslage gelegen ist. Die insgesamt
positive Grundtendenz wird auch von internationalen Einrichtungen bestätigt.
Ein einheitlicher Ansatz in der EU-Menschenrechtspolitik ist ein zentraler
Bestandteil jeder EU-Kooperation mit Drittländern. So leistet die Europäische
Union in ihren Beziehungen zu ihren Partnerstaaten einen Beitrag auch zum
Schutz der Menschenrechte.
Drucksache 17/10546 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. In welcher Form und durch welche Mittel soll die geplante Verstärkung
der Arbeitsgruppe Menschenrechte des Rates (COHOM) erreicht werden,
und welche konkreten Schritte sind hier schon unternommen worden?
Der Aktionsplan des im Juni 2012 im Rat beschlossenen Strategischen Rahmens
für Demokratie und Menschenrechte sieht vor, dass die Ratsarbeitsgruppe
Menschenrechte künftig auch in einer Brüsseler Formation tagen wird. Das wird
häufigere, stärker an aktuellen Ereignissen orientierte Sitzungen ermöglichen.
Die Bundesregierung hat in der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der EU
eine Anlaufstelle auf Referentenebene für Fragen der Ratsarbeitsgruppe
Menschenrechte eingerichtet, die auch die Brüsseler Tagungen der Arbeitsgruppe
wahrnehmen wird.
11. Inwieweit bringt sich die Bundesregierung dabei ein, ein System der
Lastenteilung zu entwickeln, damit die Fähigkeiten der Mitgliedstaaten
am besten für die EU-Menschenrechtspolitik genutzt werden können (EU
Action Plan, Punkt 7b), was genau versteht die Bundesregierung unter so
einem System der Lastenverteilung, und welche Fähigkeiten wird die
Bundesregierung in diesem Arrangement bereitstellen?
Ziel der Lastenteilung ist es, durch arbeitsteiliges Vorgehen die im
Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und in den auswärtigen Diensten der
Mitgliedstaaten bestehende Expertise optimal zu nutzen. Die Ratsarbeitsgruppe
Menschenrechte hat zu diesem Zweck Ausschüsse, sogenannte Task Forces,
eingerichtet, in denen interessierte Mitgliedstaaten bestimmte Themen vertieft
diskutieren und Beschlüsse der Arbeitsgruppe vorbereiten. Darüber hinaus
haben die Vertretungen der EU und der Mitgliedstaaten bei den Vereinten
Nationen in Genf und New York pragmatische Arrangements entwickelt, nach
denen die EU-Delegation oder die Vertretung eines Mitgliedstaats innerhalb
des EU-Kreises informell die Federführung für die Analyse und Verhandlung
von Resolutionen übernimmt. Die Ratsarbeitsgruppe Menschenrechte plant,
ihr System der „Task Forces“ zu überholen und noch effizienter zu gestalten.
Die Bundesregierung nimmt an den Lastenteilungssystemen in New York und
Genf und den Diskussionen zu ihrer ständigen Weiterentwicklung teil und wird
sich aktiv in die Diskussion in der Ratsarbeitsgruppe Menschenrechte
einbringen.
12. Folgt die Bundesregierung der Auffassung, dass die in Punkt 11f des
EU-Aktionsplans geforderten „solid human rights criteria“ eine
Verschärfung des Gemeinsamen Standpunkts zu Waffenexporten (2008/944/
CFSP) implizieren?
Da bisher internationale Standards für den Handel mit konventionellen
Rüstungsgütern fehlen, sollen mit einem internationalen Waffenhandelsvertrag
(Arms Trade Treaty – ATT) solche Standards erstmals auf hohem Niveau,
global und rechtlich bindend geschaffen und dabei – gemäß Nummer 11f des in der
Frage genannten EU-Aktionsplans – solide Menschenrechtskriterien in einen
ATT aufgenommen werden. Die Teilnehmerstaaten der Konferenz über einen
ATT, die vom 2. bis 27. Juli 2012 in New York stattfand, konnten sich noch
nicht auf einen gemeinsamen Vertragstext einigen. Die Verankerung eines
starken Menschenrechtskriteriums bleibt ein zentrales Anliegen der
Bundesregierung.
Auf europäischer Ebene gibt es bereits den „Gemeinsamen Standpunkt des Rates
betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von
Militärtechnologie und Militärgütern“ vom 8. Dezember 2008, der in Artikel 2 Absatz 2 das
Kriterium der „Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10546durch das Endbestimmungsland“ enthält. Aus Sicht der Bundesregierung erfüllt
dieses Kriterium die Maßstäbe des EU-Aktionsplans und hat sich bewährt. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der SPD auf Bundestagsdrucksache 17/10230 vom
29. Juni 2012 mit dem Titel „Anstehende Überprüfung des Gemeinsamen
Standpunktes zur Waffen- und Rüstungsexportkontrolle (2008/944/GASP)“
verwiesen.
13. In welcher Form wird sich die Bundesregierung an der Entwicklung eines
Schutzprogramms für bedrohte Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger beteiligen (wie in Punkt 18a des EU-
Aktionsplans gefordert), und inwieweit plant die Bundesregierung, an der
Umsetzung dieses Programms mitzuwirken?
In Umsetzung der 2008 aktualisierten und vom Rat beschlossenen Leitlinien zu
Menschenrechtsverteidigern und als Folge der Initiative „Shelter City“ der
tschechischen Ratspräsidentschaft hat die Kommission eine Studie über
bestehende öffentlich oder privat getragene Einrichtungen zur vorübergehenden
Aufnahme gefährdeter Menschenrechtsverteidiger erstellen lassen und im
ersten Halbjahr 2012 veröffentlicht. Die Kommission erwägt die Einrichtung
eines Koordinierungsmechanismus, um gefährdete Menschenrechtsverteidiger
erforderlichenfalls rasch an bestehende Aufnahmeeinrichtungen in Europa zu
vermitteln. Die Bundesregierung begrüßt diese Überlegungen.
14. Inwieweit ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass die
Handlungsempfehlungen des Montreux-Abkommens, deren Einhaltung
im Punkt 21d des EU-Aktionsplans eingefordert wird, nicht auf
Deutschland zutreffen – und das, obwohl ein Kabinettbeschluss zum Einsatz
privater Sicherheitskräfte auf Schiffen unter deutscher Flagge bereits
angekündigt ist?
Zur Umsetzung der in Nummer 21.d des EU-Aktionsplans für Menschenrechte
und Demokratie genannten Aktion „Förderung des Beitritts von Drittstaaten
zum Montreux-Dokument über private Militär- und Sicherheitsfirmen“ ermutigt
die Bundesregierung in geeigneten Zusammenhängen Staaten, die bei einem
Einsatz privater Militär- und Sicherheitsunternehmen beteiligt sind und noch
nicht ihre Teilnahme an dem völkerrechtlich nicht bindenden Montreux-
Dokument notifiziert haben, das Dokument zu unterstützen. Im Übrigen verweist die
Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Fragen 1, 1a, 1b, 1c, 1d, 1e und 1f
(Bundestagsdrucksache 17/6780).
Drucksache 17/10546 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. In welcher Form und mit welcher Zielsetzung beteiligt sich die
Bundesregierung an der Ausarbeitung von Kriterien für die Anwendung der EU-
Menschenrechtsklausel in Verträgen mit Drittstaaten (wie in Punkt 33b
des EU-Aktionsplans gefordert), und inwieweit wird sich die
Bundesregierung in diesem Prozess dafür einsetzen, dass die EU grundsätzlich
anstrebt, Unterausschüsse in den jeweiligen Vertragsausschüssen
einzurichten, die sich vor allem mit menschenrechtsrelevanten Themen
beschäftigen, insbesondere angesichts dessen, dass die Bundesregierung die
Einrichtung solcher Unterausschüsse „ausdrücklich befürwortet“ (siehe
die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Menschenrechtsklauseln in Verträgen der
Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland“ auf
Bundestagsdrucksache 17/7301)?
Die Bundesregierung wird sich mit dem Ziel, für das Ergreifen von
Maßnahmen nach der Menschenrechtsklausel handhabbare Kriterien zu erarbeiten,
in die Diskussion in den zuständigen Ratsgremien einbringen. Sofern dabei
auch die Einrichtung von Unterausschüssen für Menschenrechte thematisiert
wird, wird sie sich entsprechend ihrer grundsätzlich befürwortenden Haltung
positionieren.
16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den geplanten Aufbau
einer Kapazität bei den Ständigen Vertretungen und eines Netzes von
Anlaufstellen für Menschenrechte und Demokratie in den EU-
Delegationen durch den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Europäische
Kommission, und welche konkreten Schritte sind hier schon
unternommen worden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen bei der Mehrzahl der EU-
Delegationen spezifische Anlaufstellen für Menschenrechtsfragen und für
Unterstützung nach dem Europäischen Instrument für Demokratie und
Menschenrechte sowie EU-Verbindungsbeamte für Menschenrechtsverteidiger.
17. Welche konkrete Ausgestaltung soll der geplante Europäische Fonds für
Demokratie (European Endowment for Democracy) erhalten, wie sieht
der Zeitplan für seine Einrichtung aus, und wie beurteilt die
Bundesregierung dieses neue Instrument?
Der Europäische Fonds für Demokratie (European Endowment for Democracy –
EED) befindet sich noch im Aufbau. Gemäß dem am 25. Juni 2012
verabschiedeten Statut wird er als eine von der EU unabhängige, privatrechtliche Stiftung
nach belgischem Recht mit Sitz in Brüssel gegründet. Das Statut sieht die
Einrichtung eines geschäftsführenden Vorstands (Executive Committee) sowie
eines Stiftungsrats (Board of Governors) vor. Die Mitglieder dieser Gremien
stehen noch nicht fest. Der Zeitplan sieht für die nächsten Monate die
Besetzung der Gremien, die Sicherstellung der Finanzierung sowie die Ausarbeitung
von Vergabekriterien vor. Die Bundesregierung unterstützt dieses neue
Instrument, welches – in Abstimmung mit den bereits vorhandenen Werkzeugen der
EU – demokratische Bestrebungen noch umfassender fördern kann. Nicht
zuletzt vor dem Hintergrund der historischen Umbrüche in der arabischen Welt
begrüßt die Bundesregierung die Stärkung des europäischen Instrumentariums
zur Demokratieförderung durch den EED.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1054618. Wie beurteilt die Bundesregierung Pläne, dass die EU-
Menschenrechtspolitik künftig alle fünf Jahre vom Rat und vom Europaparlament
überprüft werden soll?
Die Bundesregierung tritt dafür ein, dass die EU-Menschenrechtspolitik ständig
vom Rat und dem Europaparlament überprüft wird.
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzung der
Anweisung der Hohen Vertreterin der Union, dass die EU-Delegationen in
allen Drittländern spezifische Länderstrategien für Menschenrechte
ausarbeiten sollen?
a) Wie ist der derzeitige Stand der Ausarbeitung?
b) Wie ist der weitere Zeitplan hinsichtlich dieser Strategien?
Angesichts der steigenden Arbeitsbelastung aufgrund immer neuer
thematischer Initiativen beschloss die Ratsarbeitsgruppe Menschenrechte im Juli 2010
die Ausarbeitung länderspezifischer Menschenrechtsstrategien für Drittstaaten
als zentrale Referenzdokumente. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind
derzeit 53 Länderstrategien durch die Ratsarbeitsgruppe Menschenrechte
validiert. Laut Aktionsplan des im Juni 2012 im Rat beschlossenen Strategischen
Rahmens für Demokratie und Menschenrechte sollen 2012 bis 2013 die
länderspezifischen Menschenrechtsstrategien abgeschlossen sein und in einer ersten
Runde bewertet werden.
20. Welche offenen Fragen zum EU-Beitritt zur Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) nach Artikel 6 Absatz 2 des Vertrags über die
Europäische Union bestehen noch?
Zuletzt wurden in den Verhandlungen Fragen der Abstimmungsmodalitäten der
EU und ihrer Mitgliedstaaten im Ministerkomitee diskutiert. Ferner spielten
auch Fragen des Verhältnisses der EU zum Europäischen Gerichtshof und
Verfahrensrechte in diesem Zusammenhang eine Rolle.
a) Welche Position bezieht die Bundesregierung zu den einzelnen noch
offenen Fragen?
Die Bundesregierung ist an einem möglichst raschen Konsens zwischen den
Mitgliedstaaten des Europarats und der EU über den Beitritt der EU zur EMRK
interessiert. Sowohl der im Juli 2011 vorgelegte Entwurf eines
Beitrittsabkommens als auch die im Rahmen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe vereinbarten
Textalternativen werden von der Bundesregierung mitgetragen.
b) Wann ist mit einer Einigung zu rechnen, und wie ist die
Bundesregierung in diesen Prozess eingebunden?
Deutschland ist umfassend in alle Entscheidungsprozesse eingebunden,
insbesondere auch als Mitglied der Arbeitsgruppe, in der die Textverhandlungen
stattfinden. Diese Arbeitsgruppe wurde aufgefordert, unverzüglich die
Beitrittsinstrumente zu vereinbaren. Verhandlungen der Arbeitsgruppe sind bislang bis
zum Jahresende terminiert.
Drucksache 17/10546 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode21. Welche konkreten Maßnahmen muss die Bundesregierung nach dem
„EU Action Plan for Human Rights and Democracy“ umsetzen, und wie
sieht dafür der Zeitplan aus?
Die konkret umzusetzenden Aktionen, die verantwortlichen Akteure und die
Zeitplanung sind in dem im Juni 2012 durch den Rat beschlossenen
Strategischen Rahmen für Demokratie und Menschenrechte enthaltenen Aktionsplan
festgehalten. Die Bundesregierung wird sich in den zuständigen Ratsgremien
und in ihrer bilateralen und multilateralen Menschenrechtspolitik dafür
einsetzen, dass die gesteckten Ziele erreicht werden.
22. Welche Konsequenzen hält die Bundesregierung für erforderlich, damit
„die EU und ihre Mitgliedstaaten in vorbildlicher Weise für die Achtung
der Menschenrechte sorgen“ (Ratsdok. Nr. 18635/11, S. 4), in Bezug auf
a) internationale Menschenrechtsabkommen, die von der EU und ihren
Mitgliedstaaten noch nicht ratifiziert wurden;
Die Bundesregierung tritt dafür ein, dass internationale
Menschenrechtsabkommen möglichst weitgehend durch die EU und ihre Mitgliedstaaten ratifiziert
werden, soweit dies nach ihrem Inhalt den zuständigen Rechtssetzungsorganen
sachgemäß erscheint.
b) Terrorismusbekämpfung (inklusive Dialogen mit Drittstaaten zu dem
Thema);
Die Achtung der Menschenrechte ist eine der Grundsäulen der
Antiterrorismusstrategie der Vereinten Nationen, die alle zwei Jahre aktualisiert wird. Achtung
der Menschenrechte und rechtsstaatlicher Prinzipien ist auch ein wesentliches
Merkmal der Terrorismusbekämpfungsstrategie der EU vom 30. November
2005. Die EU hat hier Vorbildfunktion, und die Grundrechtecharta dient als
Orientierungspunkt für die gesamte Antiterrorismuspolitik der EU. Die
Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission achten bei allen Instrumenten,
die zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden, darauf, dass die
Grundrechte gewahrt bleiben. Die Bundesregierung bringt sich hier in den
maßgeblichen Foren aktiv ein. Beim Drittstaatendialog im Bereich der
Terrorismusbekämpfung nimmt die EU Drittländer und Regionen in den Blick, die mit der
Bedrohung durch den Terrorismus in Zusammenhang gebracht werden. Hierbei
soll den möglichen Ursachen für eine Radikalisierung oder ein Abgleiten in den
Terrorismus auf den Grund gegangen, und es sollen die eigenen
Abwehrmöglichkeiten ausgelotet werden. Bei diesen Dialogtreffen spricht die EU auch
diejenigen Menschenrechtsverletzungen an, die im Rahmen von Maßnahmen zur
Terrorismusbekämpfung erfolgen. So soll vermieden werden, dass neue
Beweggründe zur Radikalisierung entstehen und strafrechtlich behandelte oder
verurteilte Terroristen zu Märtyrern hochstilisiert werden.
Im März 2012 veranstaltete die dänische EU-Präsidentschaft eine Konferenz zu
Terrorismusbekämpfung und Menschenrechten, an der die Bundesregierung
teilgenommen hat. Aus den Feststellungen dieser Konferenz sollen Richtlinien
entwickelt werden zum Umgang mit Menschenrechten bei der
Terrorismusbekämpfung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/10546c) das Verbot der Zurückweisung von Schutzsuchenden und die Wahrung
der Genfer Flüchtlingskonvention an den EU-Außengrenzen;
d) die Bekämpfung irregulärer Migration;
Die EU steht weiterhin vor erheblichen migrationspolitischen
Herausforderungen. Dabei ist die Achtung der Menschenrechte und insbesondere der
Flüchtlingsrechte stets ein wichtiges Anliegen. Angesichts dessen hat die EU bereits
vielfältige Maßnahmen ergriffen. So wurde beispielsweise eine
Grundrechtestrategie für die EU-Agentur Frontex entwickelt, die vor allem die Beachtung der
Grund- und Menschenrechte bei allen Aktivitäten der Agentur sicherstellen soll
(es wird auch auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen). Außerdem wurde ein
Maßnahmenkatalog mit Antworten auf den anhaltenden Migrationsdruck
entwickelt (Rat für Justiz und Inneres am 26. April 2012), und es wurden
Ratsschlussfolgerungen über einen „gemeinsamen Rahmen für echte und praktische
Solidarität gegenüber Mitgliedstaaten, deren Asylsysteme besonderem Druck,
einschließlich durch gemischte Migrationsströme, ausgesetzt sind“
verabschiedet (8. März 2012). Auch der „EU-Gesamtansatz Migration und Mobilität“ als
strategisches Rahmenkonzept der EU-Migrationspolitik wurde durch Stärkung
der Komponente Internationaler Schutz, insbesondere Asyl
(Ratsschlussfolgerungen vom Mai 2012), auch im Hinblick auf menschenrechtliche Aspekte
weiterentwickelt. All diese Maßnahmen werden auch zukünftig im EU-Rahmen
behandelt und fortentwickelt werden.
e) Verstöße gegen demokratische Standards und die EU-
Grundrechtecharta in einzelnen EU-Mitgliedstaaten?
Die Achtung der Demokratie und die Wahrung der Menschenrechte gehören
zu den grundlegenden Werten, auf die sich die Europäische Union gründet und
die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind. Die Bundesregierung ist der
Auffassung, dass die Europäische Union die Förderung dieser Werte als zentrales
Ziel, so wie dies die Europäischen Verträge und die Europäische
Grundrechtecharta vorsehen, verfolgen muss. Die Bundesregierung weist außerdem
auf die bestehenden Verfahren hin, die in der EU und den Mitgliedstaaten als
Reaktion auf Verstöße gegen demokratische Standards und die EU-
Grundrechtecharta vorgesehen sind. Die Bundesregierung setzt sich für einen zügigen
Abschluss der Verhandlungen über einen Beitritt der EU zur Europäischen
Menschenrechtskonvention ein, um damit einen lückenlosen Grundrechtsschutz in
Europa zu verwirklichen. Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
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ISSN 0722-8333]