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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Reform der Finanzaufsicht und europäische Bankenunion

Ausgebliebene qualitative Neuerungen im verzögert vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht (BT-Drs 17/10040) und notwendige Berücksichtigung der neuen Entwicklungen in der Euro-Zone, insbes. der vorgeschlagenen europäischen Bankenunion und -aufsicht: Neuerungen durch den Ausschuss für Finanzstabilität, Zusammenarbeit von Institutionen und Behörden, Beschwerdeverfahren, Rolle der BaFin sowie Änderungen im Vergütungssystem, Einbeziehung der EZB und Zielkonflikte durch die Funktion als Notenbank, Reformbedarf, Ausgestaltung und Umfang der Aufsicht <br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

05.09.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1044608. 08. 2012

Reform der Finanzaufsicht und europäische Bankenunion

der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Eine „Stärkung der deutschen Finanzaufsicht“, wie mit dem gleichnamigen Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 17/10040 vorgeschlagen wird, stand als angekündigtes Vorhaben der Bundesregierung lange aus. Bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom Oktober 2009 hatten die Koalitionsfraktionen als „Lehre aus der Finanzkrise“ (Koalitionsvertrag, 10 Punkte für ein starkes Deutschland) umfassende Reformen der Finanz- und Bankenaufsicht in Aussicht gestellt. Der zentrale Reformvorschlag, die Bankenaufsicht komplett bei der Deutschen Bundesbank zu konzentrieren (Koalitionsvertrag S. 54), hatte für Kontroversen gesorgt und breite Kritik vonseiten der Oppositionsfraktionen auf sich gezogen (Das Parlament Nr. 42-43 vom 12. Oktober 2009). Rund ein Jahr später, im Dezember 2010, waren von den Koalitionsfraktionen zehn Eckpunkte verabredet worden, auf deren Grundlage eine Umsetzung ausgearbeitet werden sollte (Pressemitteilung der Fraktion der CDU/CSU vom 16. Dezember 2010). Der Gesetzentwurf liegt nun, ein weiteres Jahr später, vor.

Statt umfassenden Veränderungen werden von der Bundesregierung nunmehr eine „Verbesserung der Aufsichtsstruktur“ und eine „stärkere Zusammenarbeit“ der mit Finanzstabilität befassten Institutionen, maßgeblich der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), angestrebt. Zentrale Funktionen werden hierzu einem neu zu errichtenden Ausschuss für Finanzstabilität zugewiesen. Qualitative Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Organisation der Finanzaufsicht erschließen sich allerdings nicht.

Hinzu kommt, dass angesichts der gegenwärtigen Entwicklungen in der Eurozone und insbesondere der Richtungsentscheidung für eine europäische Bankenunion inzwischen eine völlig neue Ausgangslage gegeben ist. Durch den Vorschlag einer europäischen Bankenaufsicht (President of the European Council/Herman Van Rompuy, Towards a genuine economic and monetary Union), deren Ansiedelung unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB) diskutiert wird, sind Relevanzen geschaffen worden, die in der Debatte und im Prozess der Umsetzung einer Finanzaufsichtsreform nicht unberücksichtigt bleiben können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wann und wie oft hat der Ausschuss für Finanzmarktstabilität nach Kenntnis der Bundesregierung getagt, zu welchen Fragen und Sachverhalten, und mit welchen Ergebnissen (bitte mit Angabe von Datum und Fragen/ Sachverhalten sowie Ergebnissen auflisten)?

2

Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die qualitativen Neuerungen des im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Ausschusses für Finanzstabilität im Vergleich zum Vorgängergremium, dem Ausschuss für Finanzmarktstabilität?

3

Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass der neue Ausschuss für Finanzstabilität regelmäßig tagt und seinen Aufgaben nachkommt?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Arbeit des Ausschusses für Finanzstabilität in Zukunft regelmäßig auf seine Arbeits- und Funktionsfähigkeit zu überprüfen?

Wie will sie dabei bewerten, ob die im Gesetzentwurf angestrebte „stärkere Zusammenarbeit der im Bereich der Finanzstabilität maßgeblichen Institutionen“ in zufriedenstellender Weise erreicht wird?

5

Wie erklärt die Bundesregierung die Veränderungen im Text des als Bundestagsdrucksache vorliegenden Gesetzentwurfs hinsichtlich der Änderungsvorschläge im Vergütungssystem der BaFin im Vergleich zur ursprünglichen Textfassung des Referentenentwurfs?

6

Inwieweit erwägt die Bundesregierung, neben den Vorschlägen zur Bezahlstruktur der BaFin-Beschäftigten, die unter anderem mit der Notwendigkeit der Konkurrenzfähigkeit der Vergütungen der Finanzaufsicht im Vergleich zur Finanzbranche begründet werden, gleichzeitig auch bestimmte Begrenzungen bzw. Orientierungsmaßstäbe für die Vergütungsstrukturen in der Finanzbranche zu erarbeiten, damit auf Dauer eine attraktive Bezahlung der BaFin-Beschäftigten und die Akquise von qualifiziertem Personal auch künftig gewährleistet bleibt?

7

Auf welche Art und Weise beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der geänderten Zusammensetzung des Verwaltungsrates eine angemessene Pluralität unter den „sechs Persönlichkeiten mit Expertise im Bereich Finanzwirtschaft“ (Hartmut Koschyk, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, zitiert nach Plenarprotokoll 17/190) sicherzustellen, die anstelle der zehn Vertreter der Finanzindustrie wie bisher diesem Gremium nun angehören sollen?

8

Warum soll aus Sicht der Bundesregierung in Anbetracht des vorgeschlagenen Beschwerdeverfahrens und entsprechend der in § 4b enthaltenen Regelung das von Beschwerde betroffene Institut darüber entscheiden dürfen, inwieweit eine Stellungnahme gegenüber der BaFin dem Beschwerdeführer übermittelt wird?

9

Wie gedenkt die Bundesregierung die Richtungsentscheidung für eine europäische Bankenunion und eine europäische Bankenaufsicht im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Finanzaufsicht einzubeziehen?

10

Wie sieht die Bundesregierung die BaFin und die Deutsche Bundesbank aufgestellt, um eine zuträgliche und leistungsfähige Rolle bei der Entstehung einer europäischen Bankenaufsicht unter Einbeziehung der EZB zu spielen?

11

Inwieweit tragen die einschlägigen, mit Aufsicht befassten Institutionen derzeit zu konzeptionellen Überlegungen hinsichtlich der Gestaltung einer europäischen Bankenaufsicht bei?

12

Besteht im Rahmen der Herausbildung einer europäischen Bankenaufsicht unter Einbeziehung der EZB ein Abstimmungs- und Diskussionsprozess zwischen nationalen Aufsichtsbehörden, wodurch diese einbezogen werden und ihnen die Möglichkeit gegeben wird, Vorschläge einzubringen oder diesen Prozess auf andere Weise zu begleiten?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Schaffung einer europäischen Bankenaufsicht unter Einbeziehung der EZB und die Verankerung aufsichtspolitischer Ziele samt Eingriffsrechten in Krisensituationen mit Blick auf bereits bestehende sowie mögliche, sich verstärkende Zielkonflikte, die in Zusammenhang mit der Funktion der EZB als Notenbank des Euro-Systems und ihrer Verpflichtung auf Ziele der Geldwertstabilität (Primat der Preisstabilität) entstehen?

14

Inwieweit sieht die Bundesregierung gegenwärtig das Erfordernis, als Lösung dieser Zielkonflikte zu einem neuen, umfassenderen Verständnis von Finanzstabilität zu gelangen, und welche Überlegungen leitet die Bundesregierung hieraus und als Schlussfolgerungen aus den Zielkonflikten für den Reformbedarf der EZB ab?

15

Wie sieht die Bundesregierung die Rolle der bestehenden Aufsichtsbehörde European Banking Authority (EBA) im Verhältnis zu einer europäischen Bankenaufsicht?

16

Auf welche Art und Weise soll die Aufsicht über grenzüberschreitend tätige Banken und Institute erfolgen, und welche Position vertritt die Bundesregierung in dieser Frage?

17

Welche Überlegungen wurden bislang darüber angestellt, wo Supervisory Colleges – sogenannte Aufseherkonferenzen über grenzüberschreitend tätige Bankengruppen – künftig angesiedelt und wie Zuständigkeiten geregelt werden sollen?

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in diesen Fragen?

18

Inwieweit bestehen Überlegungen, Colleges zu reformieren, bzw. diese mit einer rechtlichen Basis auszustatten, um diesen rechtlich bindende Entscheidungen einschließlich den Erlass von Sanktionen zu ermöglichen?

19

Soll die neue europäische Aufsicht aus Sicht der Bundesregierung alle Banken und Kreditinstitute oder nur die größten Banken kontrollieren (vgl. Handelsblatt vom 12. Juli 2012, „Bankaufsicht wird zum Zankapfel“, wonach die Bundesregierung dafür eintrete, dass nur die 25 größten grenzüberschreitend tätigen Banken unter die Aufsicht fallen sollen und Sparkassen und Volksbanken davon nicht betroffen seien.) (bitte begründen)?

20

Welche Vorschläge in dieser Frage werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig diskutiert?

21

Welche Eingriffsrechte einer europäischen Bankenaufsicht gegenüber den nationalen Behörden werden derzeit auf EU-Ebene diskutiert?

22

Wie positioniert sich die Bundesregierung hinsichtlich der Frage der Eingriffsrechte einer europäischen Bankenaufsicht gegenüber nationalen Behörden?

23

Wie sollen nach Erkenntnissen der Bundesregierung bei einer europäischen Bankenaufsicht die Dienstwege verlaufen und die Weitergabe von dringenden Sachverhalten erfolgen, um kurze Reaktionszeiten im Sinne einer handlungsfähigen und zielsicheren Aufsicht zu gewährleisten?

Würde das z. B. bedeuten, dass die Deutsche Bundesbank ihre im Zuge der laufenden Überwachung gewonnenen Aufsichtserkenntnisse unmittelbar an eine Bankenaufsicht unter Einbeziehung der EZB weitergeben soll, oder würden diese Informationen weiterhin ausschließlich an die BaFin übermittelt werden?

Berlin, den 8. August 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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