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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Reformbedarf für Genossenschaften

Initiativen zum Internationalen Jahr der Genossenschaften, bestehende Genossenschaften sowie Neugründungen und Auflösungen, Förderprogramme, Tätigkeitsfelder und rechtliche Verfasstheiten, Prüfkosten und Pflichtmitgliedschaften, Gründung von Energiegenossenschaften, Genossenschaftsanteile als Schonvermögen betr. ALG II<br /> (insgesamt 42 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

11.09.2012

Aktualisiert

28.09.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/1053422. 08. 2012

Reformbedarf für Genossenschaften

der Abgeordneten Johanna Voß, Dr. Barbara Höll, Heidrun Bluhm, Werner Dreibus, Dr. Dagmar Enkelmann, Ulla Lötzer, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat das Jahr 2012 zum Internationalen Jahr der Genossenschaften erklärt. In der Resolution ruft die Generalversammlung die Mitgliedstaaten auf, Genossenschaften zu fördern und „ihren Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung stärker bekanntzumachen“ sowie „die Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeit von Genossenschaften gegebenenfalls weiter zu prüfen“.

Im Jahr 1996 wurden zugleich mit dem Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts zum einen Genossenschaften weiter der Struktur von Kapitalgesellschaften angeglichen, zum anderen aber auch unter anderem soziale und kulturelle Zwecksetzungen zugelassen und Erleichterungen für kleine Genossenschaften beschlossen.

Zwar ist für „kleine Genossenschaften“ mit einer Bilanzsumme bis 1 Mio. Euro oder Umsätzen bis 2 Mio. Euro im Rahmen der genossenschaftlichen Pflichtprüfung keine umfassende Jahresabschlussprüfung mehr notwendig. Jedoch haben kleine Genossenschaften weiterhin ein großes Problem mit dem unangemessen hohen Prüfungsaufwand und teuren Pflichtmitgliedschaften in Prüfverband und Kammern. Kleine Genossenschaften werden hierdurch regelrecht totgeprüft.

Dies führt dazu, dass viele solidarische Initiativen, deren geeignete Organisationsform die einer Genossenschaft wäre, andere Rechtsformen wählen. Sie konstituieren sich beispielsweise als eingetragener Verein. Dieses Problem der zu hohen Kosten für kleine Genossenschaften muss gelöst werden, wie zuletzt auch der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages festgestellt hat. Es wird berichtet (hib, 9. Mai 2012), dass die Bundesregierung aus diesem Grunde Überlegungen anstellt, bei ganz kleinen Genossenschaften auf Pflichtmitgliedschaft und Pflichtprüfung zu verzichten.

Trotz der genannten Hürden wurden in den letzten Jahren wieder mehr Genossenschaften gegründet. Ein großer Teil dieser Neugründungen besteht aus sogenannten Energiegenossenschaften, die einen wichtigen Beitrag zur Regionalisierung der Energieversorgung und zum Umstieg auf erneuerbare Energien leisten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen42

1

Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung anlässlich des von der Generalversammlung der Vereinten Nationen ausgerufenen Internationalen Jahres der Genossenschaften, um Genossenschaften bekannt zu machen, die Gründung von Genossenschaften zu unterstützen und den Solidargedanken der Genossenschaften zu stärken?

2

Hat die Bundesregierung die Genossenschaftsnovelle von 2006 evaluiert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht, und wird dies nachgeholt?

3

Sieht die Bundesregierung weiteren Reformbedarf? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht?

4

Wie viele Genossenschaften mit wie vielen Mitgliedern sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland registriert (bitte nach Branche, Bundesland, Größe und Art aufschlüsseln)?

5

Wie viele der Genossenschaften verfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung gemeinnützige Zwecke (bitte nach Bundesland, Tätigkeitsfeld und Größe aufschlüsseln)?

6

Wie viele Genossenschaften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2000 gegründet (bitte nach Jahr, Branche, Bundesland und Größe aufschlüsseln)?

7

Wie viele Genossenschaften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2000 aus dem Genossenschaftsregister ausgetragen (bitte nach Jahr, Branche, Bundesland und Größe aufschlüsseln)?

8

Worin sieht die Bundesregierung die wesentlichen Ursachen für Genossenschaftsauflösungen?

9

Wie viele der seit 2006 gegründeten Genossenschaften lassen nach Kenntnis der Bundesregierung investierende Mitglieder nach § 8 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) zu (bitte nach Branche und Größe aufschlüsseln)?

10

Wie viele der vor 2006 gegründeten Genossenschaften führten nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit investierender Mitglieder nach § 8 GenG nachträglich ein (bitte nach Branche und Größe aufschlüsseln)?

11

In wie vielen Genossenschaften sind nach Kenntnis der Bundesregierung Mehrfachstimmrechte zugelassen (bitte entsprechend den Kriterien nach § 43 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 GenG aufschlüsseln)?

12

Wie viele Europäische Genossenschaften (SCE) gründeten sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit deren Einführung mit Sitz oder Mitgliedern in Deutschland?

13

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil kleiner Genossenschaften nach § 53 Absatz 2 GenG an den Genossenschaftsneugründungen seit 2006 sowie an allen Genossenschaften?

14

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten für Prüfung und Pflichtmitgliedschaften kleiner Genossenschaften – auch im Vergleich zu anderen Rechtsformen?

15

Wenn die Bundesregierung zu den Fragen 4 bis 14 teilweise keine statistischen Daten vorlegen kann, welche Schätzungen sind der Bundesregierung jeweils bekannt, und beabsichtigt die Bundesregierung die entsprechenden Daten zu erheben?

16

Hat sich nach Ansicht der Bundesregierung die Belastung kleiner Genossenschaften durch den Wegfall der Jahresprüfung bei einer Bilanzsumme bis zu 1 Mio. Euro oder Umsätzen bis zu 2 Mio. Euro relevant verringert?

17

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass für kleine Genossenschaften die hohen Rechtsformkosten durch Pflichtmitgliedschaften in Prüfverbänden und Kammern sowie durch die Pflichtprüfungen nach wie vor ein großes Problem darstellen?

18

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass Genossenschaften im Vergleich mit anderen Rechtsformen bezüglich der Rechtsformkosten benachteiligt sind?

19

Was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Rechtsform der Genossenschaft attraktiver zu machen und die Situation kleiner Genossenschaften zu verbessern?

20

Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung einer „kleinen Genossenschaft“ oder einer „haftungsbeschränkten Kooperativgesellschaft“ ohne genossenschaftliche Prüfpflichten und Pflichtmitgliedschaften? Wenn ja, welche Kriterien und Regeln werden hierfür diskutiert?

21

Ist von der Bundesregierung beabsichtigt, die Schwellenwerte für die Befreiung von der Jahresabschlussprüfung nach § 53 Absatz 2 GenG anzuheben? Wenn ja, auf welche Höhe?

22

Wann beabsichtigt die Bundesregierung ihre Vorschläge zur Verbesserung der Situation kleiner Genossenschaften vorzulegen?

23

Plant die Bundesregierung weitere Änderungen des Genossenschaftsrechts? Wenn ja, welche?

24

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass Selbsthilfeinitiativen aufgrund der hohen Kosten durch Prüfgebühren und Pflichtmitgliedschaft häufig andere Rechtsformen der der Genossenschaften vorziehen – insbesondere was das Ausweichen auf Vereine nach § 21 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) betrifft?

25

Teilt die Bundesregierung die Überlegung Betroffener, dass für kleine Kooperativen mit geringen Erlösen oft keine der anderen Rechtsformen zumutbar ist und für diese daher die Möglichkeit der Zulassung als wirtschaftlicher Verein nach § 22 BGB bestehen sollte? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung diesbezüglich bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen oder bezüglich der Zulassungspraxis entsprechend Einfluss auf die Bundesländer zu nehmen?

26

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag unter anderem des Zentralverbandes deutscher Konsumgenossenschaften e. V., des Deutschen LandFrauenverbandes e. V. und der Dritte-Welt-Läden, die Rechtsform wirtschaftlicher Vereine nach § 22 BGB für kleine Kooperationen zu nutzen, die bei dauerhafter Überschreitung einer festgelegten Umsatz- oder Gewinnschwelle in eine Genossenschaft mit allen Pflichten und Kosten umgewandelt werden?

27

Wer ist in den Bundesländern für die Zulassung wirtschaftlicher Vereine nach § 22 BGB zuständig (bitte einzeln benennen)?

28

Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zulassungspraxis wirtschaftlicher Vereine zwischen den Bundesländern, vor allem hinsichtlich kleiner Selbsthilfeinitiativen?

29

Wie viele wirtschaftliche Vereine gemäß § 22 BGB gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Bundesländern und Tätigkeitsfeldern aufschlüsseln)?

30

Wie viele Genehmigungen wirtschaftlicher Vereine gemäß § 22 BGB wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern in den letzten zehn Jahren erteilt (bitte nach Jahr, Bundesland und Tätigkeitsfeld des wirtschaftlichen Vereins aufschlüsseln)?

31

Unterstützt die Bundesregierung die Initiative von ehemaligen Schlecker-Beschäftigten, ehemalige Schlecker-Filialen in Form einer Genossenschaft wieder zu eröffnen?

32

Welche Instrumente stehen aus Sicht der Bundesregierung zur Unterstützung der Genossenschaftsbestrebungen der gekündigten Schlecker-Beschäftigten zur Verfügung, bzw. auf welche Förderprogramme könnten sie zugreifen?

33

Wie viele Gründungen von Energiegenossenschaften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren registriert (bitte nach Jahren, Bundesland, Tätigkeitsfeld – allgemein, Netz, Photovoltaik, Wind, Biogas etc. – aufschlüsseln)?

34

Welche Förderprogramme stehen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Gründung von Energiegenossenschaften im Bereich regenerativer Energien zur Verfügung, wie viele Anträge wurden gestellt, wie viele positiv beschieden, wie viele abgelehnt, und aus welchen Gründen?

35

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass regionale Energiegenossenschaften ein wichtiger Baustein für die beschlossene Energiewende zu erneuerbaren Energien sind und die damit verbundene Dezentralisierung der Stromproduktion den notwendigen Übertragungsnetzausbau verringern kann? Wenn ja, welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur Unterstützung von regionalen Energiegenossenschaften?

36

Wie werden Genossenschaftsanteile – insbesondere von Wohnungsgenossenschaften – bei Bezug von Sozialleistungen nach dem Arbeitslosengeld II (ALG II) behandelt?

37

Werden Genossenschaftsanteile als Schonvermögen angesehen?

38

Wird der Erwerb von Genossenschaftsanteilen an Wohnungsgesellschaften von ALG-II-Beziehern durch die zuständigen Ämter übernommen oder kann er anderweitig gefördert werden?

39

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass die Gründung von Genossenschaften in Hinsicht auf Fördermaßnahmen gegenüber anderen Rechtsformen (z. B. GmbH) benachteiligt ist? Wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung dies zu ändern?

40

Welche Förderprogramme können auf Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung auf Landesebene bei Gründung einer Genossenschaft genutzt werden?

41

Welche weiteren Programme auf Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung auf Landesebene zur Förderung des Genossenschaftswesens und zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen existieren in der Bundesrepublik Deutschland?

42

Wie viele Anträge wurden auf Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung auf Landesebene 2010 und 2011 gestellt, und wie viele wurden positiv oder abschlägig beschieden (bitte nach Förderprogrammen aufschlüsseln)?

Berlin, den 22. August 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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