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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Anrechnung des Partnereinkommens beim Arbeitslosengeld II - Anzahl der Betroffenen (G-SIG: 16011286)

Zahl der Partner, die aufgrund der Anrechnung des Einkommens des anderen Partners kein Arbeitslosengeld II erhalten, ergänzendes Arbeitslosengeld II, Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

26.10.2006

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 16/289209. 10. 2006

Anrechnung des Partnereinkommens beim Arbeitslosengeld II – Anzahl der Betroffenen

der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Brigitte Pothmer, Monika Lazar, Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bei der Einführung des Arbeitslosengeldes II wurde in Bezug auf die Anrechnung des Partnereinkommens im Wesentlichen die damalige Regelung der Sozialhilfe übernommen. Gegenüber den Regelungen der Arbeitslosenhilfe bedeutete das in den meisten Fällen eine Schlechterstellung. Expertinnen und Experten schätzen, dass vor allem weibliche Erwerbslose von der Anrechnung des Partnereinkommens stark betroffen sind. Sie erhalten kein eigenes oder nur ein geringeres Arbeitslosengeld II und fallen damit nach dem Bezug von Arbeitslosengeld in die finanzielle Abhängigkeit ihres Partners zurück. Wer kein eigenes Arbeitslosengeld II bezieht und nicht als Ehegatte bzw. Ehegattin in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert ist, verliert auch den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Das trifft Unverheiratete bzw. nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft Lebende, die bei der Arbeitsagentur als Bedarfsgemeinschaft gelten und sich nicht freiwillig versichern. Jenseits des Kreises der Einkommensschwächsten innerhalb dieser Gruppe, die bislang im Rahmen der Verwaltungspraxis nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und nunmehr nach § 26 Abs. 3 SGB II durch Zahlung eines Zuschusses zur freiwilligen Krankenversicherung vor Hilfebedürftigkeit bewahrt werden, ist nach derzeitiger Regelung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zu befürchten, dass viele sich aufgrund der hohen Kosten für den Einzelnen/die Einzelne nicht freiwillig versichern und damit über keinerlei Krankenversicherung verfügen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Antragstellerinnen haben seit Einführung des Arbeitslosengeldes II aufgrund der Anrechnung des Einkommens des Partners/der Partnerin kein Arbeitslosengeld II erhalten (bitte getrennt für alte und neue Bundesländer angeben)?

2

Wie viele Antragstellerinnen haben seit Einführung des Arbeitslosengeldes II aufgrund der Anrechnung des Einkommens des Partners/der Partnerin nur ergänzendes Arbeitslosengeld II erhalten (bitte getrennt für alte und neue Bundesländer angeben)?

3

Wie viele Antragsteller haben seit Einführung des Arbeitslosengeldes II aufgrund der Anrechnung des Einkommens des Partners/der Partnerin kein Arbeitslosengeld II erhalten (bitte getrennt für alte und neue Bundesländer angeben)?

4

Wie viele Antragsteller haben seit Einführung des Arbeitslosengeldes II aufgrund der Anrechnung des Einkommens des Partners/der Partnerin nur ergänzendes Arbeitslosengeld II erhalten (bitte getrennt für alte und neue Bundesländer angeben)?

5

Wie viele derer, die aufgrund der Anrechnung des Partnereinkommens kein Arbeitslosengeld II erhalten haben, erhalten im Moment Zuschüsse zur Krankenversicherung, um Hilfebedürftigkeit zu vermeiden (entsprechend § 26 Abs. 3 SGB II und Vorgängerregelung)?

6

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Frauen bzw. Männer, die aufgrund der Anrechnung des Einkommens des Partners/ der Partnerin kein Arbeitslosengeld II erhalten haben und keine Zuschüsse erhalten, freiwillig bei einer Krankenversicherung versichert sind, und wie viele nicht über einen Versicherungsschutz verfügen?

Berlin, den 9. Oktober 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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