[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10632
17. Wahlperiode 10. 09. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Heike Hänsel,
Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10533 –
Unterstützung der Bundesregierung für gewaltfreie und gewaltbereite syrische
Oppositionsgruppen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Ende Juli 2012 finden in den syrischen Metropolen Damaskus und Aleppo
heftige Kämpfe zwischen der Syrischen Armee und Oppositionsgruppen statt,
die im Verlauf des Konflikts eine immer bessere Bewaffnung und Koordination
aufweisen. Die Gefechte im Wirtschaftszentrum Aleppo, das lange von
Auseinandersetzungen verschont geblieben war, sollen nach Einschätzung der UNO
innerhalb von 48 Stunden 200 000 Menschen in die Flucht getrieben haben.
Am 18. Juli 2012 wurden bei einem Anschlag auf den Nationalen
Sicherheitsrat u. a. der syrische Verteidigungsminister, Assef Schaukat, ein Schwager des
Präsidenten, Hassan Turkmani, der Krisenkoordinator der syrischen Regierung
und der syrische Geheimdienstchef getötet. Einen Höhepunkt hatten die
Auseinandersetzungen davor u. a. am 13. Juli 2012 in Tremseh gefunden, wo
Medien von bis zu 250 Toten nach Gefechten zwischen der Syrischen Armee
und der Freien Syrischen Armee berichteten. Kurz darauf bewertete das
Internationale Rote Kreuz die Situation in Syrien als nichtinternationalen
bewaffneten Konflikt.
Es ist davon auszugehen, dass die Unterstützung der NATO für den Nationalen
Übergangsrat in Libyen die Hoffnungen auch in Syrien und unter syrischen
Exilanten verstärkt hat, durch eine militärische Eskalation des Konflikts und
militärische Unterstützung durch das Ausland einen schnellen Sieg über die
ungeliebte Regierung unter Baschar al-Assad erringen und die neue Regierung
Syriens stellen zu können. Der Syrische Nationalrat etwa erhob früh die
Forderung nach einer internationalen Intervention und seiner Anerkennung als
legitimer Vertreter des syrischen Volkes.
Die Freie Syrische Armee war zwar zunächst vor allem mit dem Versprechen
angetreten, die Zivilbevölkerung vor Übergriffen der Armee und staatlicher
Sicherheitskräfte zu schützen, hat jedoch zunehmend zur Eskalation und
Militarisierung des Konflikts beigetragen und spätestens mit ihrem Bekenntnis
zum Attentat auf den syrischen Sicherheitsrat und ihren Offensiven in
Damaskus und Aleppo eine militante Strategie angenommen, die Gefechte weiter in
die Städte trug und somit auch ihrerseits die Gefahr ziviler Opfer erhöhte. Ne- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 6. September 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10632 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeben der Freien Syrischen Armee gibt es mittlerweile Dutzende weitere
bewaffnete Gruppen, die das Ziel verfolgen, die Regierung unter Baschar al-Assad zu
stürzen oder Syrien zu destabilisieren, darunter auch nach Angaben der
Bundesregierung „al-Qaida nahe Organisationen oder jihadistischen
Gruppierungen“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/10333).
Daneben existieren zahlreiche weitere Strukturen und Gruppen, welche
gewaltfrei für Reformen bzw. gegen die syrische Regierung demonstriert haben
und teilweise bis heute protestieren. Auch von diesen lehnen viele, aber nicht
alle, Verhandlungen mit Baschar al-Assad, die meisten jedoch auch eine
ausländische Intervention, ab. Über die Unterstützung dieser Gruppen durch die
Bundesregierung ist jedoch bislang nichts bekannt. Bekannt wurde jedoch
mittlerweile, dass die Bundesregierung sich die Forderung, Baschar al-Assad müsse
zurücktreten, zu eigen gemacht hat, in der Gruppe der „Freunde Syriens“ eng
mit Regierungen zusammenarbeitet, die den bewaffneten Widerstand in Syrien
unterstützen, und selbst mit dem Syrischen Nationalrat, der Freien Syrischen
Armee und den Vereinigten Arabischen Emiraten Pläne für Syrien nach einer
Machtübernahme durch den Syrischen Nationalrat erarbeitet hat
(„Bundesregierung erarbeitet Marshallplan für Syrien“, faz.net, 18. Juli 2012).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist auf folgende Tatsache hin: Die Gewalt, welche die
Auseinandersetzung in Syrien inzwischen prägt, wurde von der syrischen
Regierung zum Mittel der Unterdrückung ihres eigenen Volkes gewählt – und dies
bereits zu einem Zeitpunkt, als dieses ausschließlich gewaltfrei demonstrierte.
Die Gewaltanwendung im innersyrischen Konflikt geht damit ursächlich auf die
Regierung Baschar al-Assad zurück, die zudem ihre wiederholten
Versprechungen auf Gewaltverzicht nicht eingelöst hat.
1. Wann und zu welchen Gelegenheiten hat die Bundesregierung die syrische
Regierung dazu aufgerufen, ihre Gewalt gegen die Opposition einzustellen
oder ihre Sicherheitskräfte aus bewohnten Gebieten zurückzuziehen?
Die Bundesregierung hat seit Beginn des Konflikts wiederholt die syrische
Regierung dazu aufgerufen, die anfangs friedlichen Straßenproteste großer Teile
der syrischen Bevölkerung nicht mit Gewalt zu beantworten. Diese Aufrufe
wurden beispielsweise in den zahlreichen Debatten über die Situation in Syrien
im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) formuliert, aber auch in
öffentlichen Stellungnahmen und bilateralen Gesprächen. Die Bundesregierung hat
zudem von Anfang an den 6-Punkte-Plan des ehemaligen VN-Sondervermittlers
Kofi Annan unterstützt, der als erste Schritte eine Einstellung der Gewalt und
einen Rückzug aller schweren Waffen aus bewohnten Gebieten durch die
syrische Regierung vorsieht. Dies ist auch Gegenstand mehrerer Resolutionen
der VN-Generalversammlung und des VN-Menschenrechtsrates; zuletzt wurde
der 6-Punkte-Plan durch die von allen EU-Mitgliedstaaten mit eingebrachten
Resolutionen A/HRC/20/L.22 des VN-Menschenrechtsrates vom 3. Juli 2012
sowie 66/253B der VN-Generalversammlung vom 3. August 2012 bekräftigt.
2. Wann wurde der Bundesregierung erstmals bekannt, dass auch Anhänger der
Opposition sich bewaffnet haben bzw. bewaffnete Angriffe auf Institutionen
oder Anhänger der Regierung durchgeführt haben?
Die Massenproteste der syrischen Bevölkerung haben über mehrere Monate
hinweg ihren friedlichen Charakter beibehalten, trotz des Einsatzes militärischer
Gewalt durch die Regierung Assads. Mit zunehmendem Einsatz von Waffen-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10632gewalt durch das Regime kam es im weiteren Verlauf zur Bildung erster
„Bürgerwehren“ und darüber hinaus auch zu lokalen Angriffen auf die Streit-
und Sicherheitskräfte, die durch Bewohner mit guten Ortskenntnissen
durchgeführt wurden. Die Bewaffnung von Oppositionsanhängern nahm nach Kenntnis
der Bundesregierung ihren Anfang, als reguläre Soldaten aus Gewissensgründen
den Einsatz gegen unbewaffnete Zivilisten abgelehnt und sich zur Desertion
entschlossen. Dies führte mit zur Gründung der „Freien Syrischen Armee“ Ende
Juli 2011.
3. Wann und zu welchen Gelegenheiten hat die Bundesregierung die
Opposition dazu aufgerufen, ihre Waffen niederzulegen, ihre bewaffneten Angriffe
einzustellen oder sich aus bewohnten Gebieten zurückzuziehen?
Die Bundesregierung tritt für eine politische Lösung des Konflikts ein. Ein
baldiges Ende der Gewalt ohne einen politischen Prozess ist nicht vorstellbar. Das
hat die Bundesregierung allen Seiten des Konflikts mehrfach deutlich gemacht.
Die Unterstützung des 6-Punkte-Plans und der darin enthaltenen Sequenzierung
unterstreicht diese Haltung.
4. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der von manchen Regierungen
aufgebrachten Frage, ob die bewaffnete Opposition in Syrien finanziell und/
oder mit Waffen unterstützt werden sollte?
Die Bundesregierung lehnt eine weitere militärische Aufrüstung der
Auseinandersetzung in Syrien ab. Dies gilt sowohl für Waffenlieferungen an die Kräfte
des Regimes als auch für Oppositionsgruppen. Im Rahmen des geltenden EU-
Sanktionsregimes besteht ein umfassendes Waffenembargo gegen Syrien.
5. Wann und zu welchen Gelegenheiten hat die Bundesregierung die
Nachbarstaaten Syriens dazu aufgefordert, den Transfer von Waffen und Kämpfern
nach Syrien zu unterbinden?
Die Bundesregierung hat Russland mehrfach dazu aufgefordert,
Waffenlieferungen nach Syrien zu stoppen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse über von staatlicher Seite aus durchgeführte mögliche
Waffenlieferungen nach Syrien aus benachbarten Staaten vor. Auf die Antwort zu Frage 4
wird im Übrigen verwiesen.
6. Wie und in welcher Form hat die Bundesregierung sich öffentlich und
nichtöffentlich gegenüber den Regierungen von Drittstaaten zu Überlegungen
geäußert, die Kräfte der syrischen Opposition zu bewaffnen bzw. Kämpfer der
bewaffneten Opposition zu finanzieren?
Die Bundesregierung hat sowohl bilateral wie beispielsweise in Foren wie den
„Freunden des syrischen Volkes“ gegenüber Drittstaaten ihre unter Frage 4
dargelegte Haltung zu dieser Frage geäußert.
Drucksache 17/10632 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Wann und zu welchen Gelegenheiten hatten Vertreter der Bundesregierung
Kontakt zu welchen Vertretern der bewaffneten Opposition und des
Syrischen Nationalrats, und wann hatten sie Kontakt mit Vertretern der syrischen
Opposition, die ein gewaltsames Vorgehen gegen die Assad-Regierung oder
eine ausländische Intervention explizit ablehnten?
Die Bundesregierung führt regelmäßig Gespräche mit Vertretern des gesamten
Spektrums der gemäßigten syrischen Opposition, u. a. mit Vertretern des
Syrischen Nationalrats (SNR) sowie regelmäßige Gespräche mit in Deutschland
sowie den Nachbarländern Syriens lebenden syrischen Oppositionellen. Am
Rande der Treffen der Gruppe der „Freunde des syrischen Volkes“ in Istanbul
am 1. April 2012 und Paris am 6. Juli 2012 traf der Bundesminister des
Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, mit einer Reihe von Teilnehmern aus den Reihen
der syrischen Opposition zusammen. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu
Aktivitäten der Freien Syrischen Armee in Deutschland auf Bundestagsdrucksache
17/10619 verwiesen.
8. Welche Formen der Kooperation sind aus diesen jeweiligen Kontakten
hervorgegangen?
Ergebnisse der zahlreichen Gespräche mit verschiedenen Vertretern der
syrischen Opposition sind verstärkte Unterstützung beim bevorstehenden
politischen und wirtschaftlichen Wiederaufbau des Landes. Die Initiative „Freunde
des syrischen Volkes“ bleibt darüber hinaus für die Bundesregierung die
geeignete Plattform, um mit Vertretern der Opposition konkrete Vorbereitungen zu
treffen für ein Szenario nach dem Fall der Regierung von Baschar al-Assad. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. zu Aktivitäten der Freien Syrischen Armee in
Deutschland auf Bundestagsdrucksache 17/10619 verwiesen.
9. Welche Personen (sowohl aus Deutschland als auch aus Syrien und anderen
Ländern, bitte mit Angaben zu Funktion in bzw. Zugehörigkeit zu
Regierungsstellen, Nichtregierungsorganisationen, dem Syrischen Nationalrat
oder der Freien Syrischen Armee) haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Januar 2012 an von der regierungsnahen und aus dem
Bundeshaushalt mitfinanzierten Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) organisierten
Treffen u. a. im Gebäude der SWP teilgenommen, und in welcher Form
wurden diese Treffen „mit Geld, Visa und Logistik“ („Das neue Syrien
kommt aus Wilmersdorf“,
www.zeit.de, 25. Juli 2012) durch die
Bundesregierung oder mit ihrem Wissen durch von der Bundesregierung finanzierte
Organisationen unterstützt?
Auf die Antwort der Bundesregierung vom 8. August 2012 auf die Schriftliche
Frage 5 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 17/10460
wird verwiesen. Die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) ist eine
unabhängige wissenschaftliche Forschungseinrichtung, und eine Weitergabe von
Informationen über die Teilnehmer an der genannten Veranstaltung daher nicht
möglich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1063210. Was ist der Bundesregierung über das angeblich geheime Projekt „Day
After“ der regierungsnahen und aus dem Bundeshaushalt mitfinanzierten
SWP und dem United States Institute of Peace (USIP) mit Unterstützung
des US State Departements (
www.zeit.de, 25. Juli 2012) bekannt, und
welche Sicherheitsmaßnahmen wurden angesichts des Aufenthalts von
Personen getroffen, die nach Angaben von „Zeit Online“ „aus dem
islamistischen Spektrum“ stammen und in die USA nicht hätten einreisen dürfen?
Das Projekt „Day After“ wurde am 28. August 2012 einer breiten
internationalen Öffentlichkeit vorgestellt. Der Bunderegierung ist nicht bekannt, dass an
dem Projekt Personen teilgenommen hätten, gegen die in den Vereinigten
Staaten von Amerika ein Einreiseverbot verhängt wäre. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung vom 8. August 2012 auf die Schriftliche Frage 5
der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 17/10460
verwiesen.
11. Was ist der Bundesregierung bekannt über Kontakte des in Berlin
eingerichteten und „mit zunächst 1,2 Millionen Euro ausgestattete[n] Sekretariat[s]“
(
www.faz.net/aktuell/politik/ausland/assad-vor-dem-fall-bundesregierung-
erarbeitet-marshallplan-fuer-syrien-11824133.html) der Arbeitsgruppe
Wirtschaftlicher Wiederaufbau und Entwicklung zu Personen, die
a) dem Syrischen Nationalrat,
b) der Freien Syrischen Armee,
c) anderen Gruppen der bewaffneten Opposition und
d) Gruppen, die ein bewaffnetes Vorgehen und eine ausländische
Intervention explizit ausschließen,
angehören?
Das Sekretariat der Arbeitsgruppe (AG) Wirtschaftlicher Wiederaufbau und
Entwicklung ist personell und finanziell so ausgestattet, dass es die Erarbeitung
eines Arbeitsplans für die AG, die Planung und Organisation der Sitzungen der
AG und die Koordination ausführen kann. Das Sekretariat arbeitet in enger
Abstimmung mit der Bundesregierung gemeinsam mit dem Kovorsitz der
Arbeitsgruppe, der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate. In der
Arbeitsgruppe ist der Syrische Nationalrat Ansprechpartner der Bundesregierung. Die
Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Mitgliedern des Syrischen
Nationalrats basiert darauf, dass der Syrische Nationalrat von der Gruppe der „Freunde
des syrischen Volkes“ in der Abschlusserklärung des Vorsitzes der Konferenz in
Tunis vom 24. Februar 2012 als „ein legitimer Vertreter der Syrer, die nach
einem friedlichen, demokratischen Wandel streben“ und in der
Abschlusserklärung des Vorsitzes der Konferenz in Istanbul vom 1. April 2012 als ein
„legitimer Vertreter des syrischen Volkes“ und als „führender Gesprächspartner der
internationalen Gemeinschaft“ bewertet wurde. Das Sekretariat unterhält
darüber hinaus Kontakte zu syrischen Wirtschaftsexperten und Unternehmern in
der Opposition. Über Kontakte des Sekretariats zu Vertretern der FSA oder
anderen bewaffneten Oppositionsgruppen ist der Bundesregierung nichts
bekannt.
Drucksache 17/10632 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Aus welchen Mitteln des Bundeshaushalts und weiteren Finanzquellen
wird nach Kenntnis der Bunderegierung dieses Sekretariat finanziert, in
welchen Räumlichkeiten ist es untergebracht, was sind dessen konkrete
Aufgaben und bisherige Ergebnisse, und wie gestaltet sich die
Zusammenarbeit und Kontrolle dieses Sekretariats mit bzw. durch die
Bundesregierung?
Das Sekretariat der Arbeitsgruppe Wirtschaftlicher Wiederaufbau ist derzeit in
den Räumlichkeiten der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Berlin untergebracht und wird mit 550 000 Euro aus dem
Haushaltstitel 05 02 687 71 finanziert. Ihr Mandat, das in der
Abschlusserklärung der Konferenz in Istanbul vom 1. April 2012 von der Gruppe der Freunde
des Syrischen Volkes indossiert wurde, sieht vor, dass die Arbeitsgruppe als
zentrales Forum der internationalen Staatengemeinschaft zur Planung und
Koordinierung der Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung und
Entwicklung Syriens dienen soll. Es sollen dabei insbesondere die Bereiche
Sofortmaßnahmen (in der Nach-Krisen-Phase), Geberkoordination, Wirtschaftspolitik und
Wirtschaftsreformen sowie die Einbindung der Privatwirtschaft behandelt
werden.
Hervorgebracht hat die bisherige Arbeit u. a. Workshops in verschiedenen
Arbeitsbereichen, die Errichtung von Datenbanken, die erste Sitzung der
Arbeitsgruppe am 24. Mai 2012 in Abu Dhabi, die zweite Sitzung, die am 4. September
2012 in Berlin stattgefunden hat, jeweils mit konkreten Abschlusserklärungen
der Vorsitzenden.
Sowohl das Auswärtige Amt als auch das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung stehen in ständigem Kontakt zu dem
Sekretariat der Arbeitsgruppe und arbeiten eng mit ihm zusammen. Das
Sekretariat wird im Auftrag des Auswärtigen Amts durch die GIZ aufgebaut. Die GIZ
legt nach Beendigung des Projekts einen Abschlussbericht vor. Unabhängig
davon ist die GIZ gemäß ihres Rahmenvertrags mit der Bundesregierung
verpflichtet, bei besonderen Anlässen Sonderberichte vorzulegen.
13. Welche Gruppen und Organisationen sind der Bundesregierung bekannt,
die
a) dem Syrischen Nationalrat angehören,
Die Mitgliederstruktur des Syrischen Nationalrats (SNR) hat sich in den
vergangenen Monaten immer wieder leicht verändert. Zur aktuellen Information wird
auf die offizielle Website des SNR (
www.syriancouncil.org) verwiesen.
b) der Freien Syrischen Armee angehören,
Die „Freie Syrische Armee“ (FSA) ist ein Dachverband verschiedener
bewaffneter Gruppen mit Führungsstrukturen an der türkischen Grenze und in Syrien.
Diese Kommandoketten sind allerdings im Fluss und lassen keine dauerhaft
gesicherten Erkenntnisse zu. Die organisierten Gruppen in Syrien sind zunehmend
auf Distanz zu der Führungsspitze um Oberst Riad al-Asaad in der Türkei
gegangen und haben eigene Bündnisse im Landesinneren geschlossen. Im Übrigen
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. zu Aktivitäten der Freien Syrischen Armee in Deutschland auf
Bundestagsdrucksache 17/10619 verwiesen.
c) sonstigen bewaffneten Gruppen angehören,
Neben der FSA haben sich nach bisherigen Erkenntnissen Splittergruppen
gegründet oder von der FSA abgespalten. Darunter sind u. a. Jihadisten und andere
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10632islamistische Gruppen. Bekanntheit erlangt hat z. B. die „Liwa al-Islam fi
Damasq wa Rifiha“, die sich zu dem Anschlag am 18. Juli 2012 auf hochrangige
Regierungsvertreter im Büro für Nationale Sicherheit in Damaskus bekannt hat
(Urheberschaft bleibt jedoch unklar). Im Kampf um Aleppo soll die islamistisch
geprägte al-Tauhid-Brigade aktiv sein.
d) der Opposition angehören, ein gewaltsames Vorgehen jedoch ablehnen,
e) zu Verhandlungen mit Baschar al-Assad bereit wären, und
Die Einstellung der Gewalt gegen die syrische Zivilbevölkerung seitens
syrischer Regierungskräfte wird von zahlreichen syrischen Oppositionellen als
unabdingbare Voraussetzung für einen politischen Dialog genannt. Nach
Einschätzung der Bundesregierung, die auf einer aufmerksamen Beobachtung der
Lageentwicklung einschließlich regelmäßiger Gesprächskontakte mit dem
gesamten oppositionellen Spektrum gründet, scheint die Zahl derjenigen
Oppositionellen, die (wie beispielsweise die „Strömung zum Aufbau des syrischen
Staates“ unter Vorsitz von Louai Hussain) weiterhin Möglichkeiten für
Verhandlungen mit der Regierung Assad sehen, angesichts der andauernden und
eskalierenden Gewalt abzunehmen.
f) welche dieser Gruppen wurden von der Bundesregierung diplomatisch,
finanziell, logistisch oder durch die Vergabe von Visa unterstützt?
In ihrem intensiven Dialog mit Oppositionsgruppen hat die Bundesregierung
wiederholt im Rahmen des rechtlich Möglichen die Reisemöglichkeiten von
syrischen Oppositionellen unterstützt, so dass diese an Konferenzen teilnehmen
konnten.
14. Welche Maßnahmen der syrischen Regierung sind der Bundesregierung
bekannt, mit denen Forderungen der Demonstranten und der Opposition
teilweise umgesetzt wurden?
Die syrische Regierung hat seit März 2011 angekündigte Reformmaßnahmen
nicht verwirklicht. Eine wesentliche Forderung der syrischen Opposition ist die
Einstellung jeglicher gegen die Zivilbevölkerung gerichteter Gewalt. Die
syrische Regierung kommt ihrer aus den VN-Sicherheitsratsresolutionen 2042 und
2043 resultierenden Verpflichtung zum Rückzug des Militärs aus bewohnten
Gebieten und zur Einstellung der Gewalt gegen die syrische Zivilbevölkerung
weiterhin nicht nach, obwohl sie sich dazu mit ihrer Zustimmung zum 6-Punkte-
Plan des ehemaligen Sondergesandten der Vereinten Nationen und der
Arabischen Liga, Kofi Annan, verpflichtet hat.
15. Wann und bei welchen Gelegenheiten hat die Bundesregierung die syrische
Regierung und die Opposition zum Dialog aufgefordert, und ab wann und
aus welchen Gründen hat sie einen solchen Dialog als aussichtslos
eingeschätzt?
Die Bundesregierung hat die Bemühungen des ehemaligen Sondergesandten der
VN und der Arabischen Liga, Kofi Annan, zur Zusammenarbeit beim
politischen Prozess und den von Kofi Annan unterbreiteten 6-Punkte-Plan
uneingeschränkt unterstützt und wiederholt zur Umsetzung des 6-Punkte-Plans
aufgerufen. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für eine politische Lösung ein und
hat die Ernennung von Lakhdar Brahimi zum neuen Syrien-Beauftragten der
Vereinten Nationen und der Arabischen Liga begrüßt. Die Einstellung der gegen
die Zivilbevölkerung gerichteten Gewalt seitens syrischer Regierungskräfte ist
Drucksache 17/10632 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodefür einen glaubhaften politischen Dialog in Syrien nach Einschätzung der
Bundesregierung unabdingbare Voraussetzung.
16. Was ist der Bundesregierung bekannt über Verhandlungen zwischen
Angehörigen der syrischen Regierung und Mitgliedern der syrischen
Opposition, und wie bewertet sie diese?
Seit Beginn der Proteste hat es wiederholt Bemühungen um Verhandlungen
zwischen Regierungsangehörigen und Mitgliedern der Opposition in Syrien
gegeben, die bisher jedoch gescheitert sind. Die Bundesregierung verfolgt
Bestrebungen um einen Dialog zwischen syrischer Regierung und Opposition
aufmerksam. Über die Existenz gegenwärtiger konkreter Verhandlungen liegen
der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
17. Wann hat die Bundesregierung den syrischen Präsidenten Baschar al-Assad
erstmals zum Rücktritt aufgefordert, bzw. geäußert, dass ein Syrien unter
Baschar al-Assad keine Zukunft hätte?
Vor dem Hintergrund anhaltender massiver Repressionen forderte die
Bundesregierung am 18. August 2011 erstmals einen politischen Neuanfang in Syrien.
18. Welche Maßnahmen der syrischen Regierung hätten nach Auffassung der
Bundesregierung zu einer Aufhebung der Sanktionen der EU gegen die
syrische Führung führen können?
Das Ziel der EU-Sanktionen war von Beginn an, das Assad-Regime zu
veranlassen, seine Gewaltakte und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die
Opposition sofort einzustellen und einen glaubhaften demokratischen
politischen Prozess einzuleiten. An dieser Zielsetzung, die gleichzeitig die
wesentlichen Parameter für eine Lockerung oder Aufhebung der Sanktionen enthält,
hat sich nichts geändert.
19. Welche Maßnahmen der syrischen Regierung hätten nach Auffassung der
Bundesregierung dazu führen können, dass die Bundesregierung
anhaltende Kampfhandlungen der Freien Syrischen Armee verurteilt?
Die Bundesregierung unterstützt die Suche nach einer politischen Lösung zur
Beendigung der Gewalt in Syrien mit Nachdruck. Auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Aktivitäten der
Freien Syrischen Armee in Deutschland auf Bundestagsdrucksache 17/10619
wird verwiesen.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Einhaltung des 6-Punkte-Plans des
früheren UN-Sondervermittlers Kofi Annan durch die Freie Syrische
Armee und andere bewaffnete Kräfte der bewaffneten Opposition sowie
durch die syrische Regierung, und wann und zu welchen Gelegenheiten hat
sie sich hierzu in welcher Form öffentlich geäußert?
Zur Bewertung der Einhaltung des 6-Punkte-Plans wird auf die Antworten zu
den Fragen 14 und 15 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1063221. Wie hat die Bundesregierung auf verschiedene Gewaltandrohungen der
Freien Syrischen Armee, etwa infolge des Massakers von El-Houley
(
www.fr-online.de/aegypten-syrien-revolution/massaker-in-
syriensyrische-rebellen-stellen-assad-ultimatum,7151782,16148014.html) oder
im Vorfeld der Angriffe auf Aleppo (
www.adoptrevolution.org/
damaskusticker), reagiert?
Die Bundesregierung hat wiederholt alle Konfliktparteien zur Einstellung der
Gewalt und zur Umsetzung des 6-Punkte-Plans sowie zur Einhaltung des
humanitären Völkerrechts aufgerufen.
22. Wann und zu welchen Gelegenheiten hat die Bundesregierung ihre
Kontakte zur Freien Syrischen Armee bzw. dem Syrischen Nationalrat, der sich
eng mit der Freien Syrischen Armee koordiniert und hierzu ein
Verbindungsbüro unterhält, genutzt, um diese aufzufordern, die
Auseinandersetzungen mit den staatlichen Kräften nicht in (Groß-)Städte wie Damaskus
oder Aleppo zu tragen, um die Zivilbevölkerung zu schonen?
Die Bundesregierung misst dem Schutz der Zivilbevölkerung oberste Priorität
bei. Die Einhaltung des humanitären Völkerrechts gehört zu den regelmäßigen
Forderungen der Bundesregierung in Gesprächskontakten zur Opposition. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. zu Aktivitäten der Freien Syrischen Armee in
Deutschland auf Bundestagsdrucksache 17/10619 verwiesen.
23. Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus dem Bekenntnis der
Freien Syrischen Armee (
www.zeit.de/politik/ausland/2012-07/
syrienanschlag-gefechte-damaskus) zu dem Anschlag auf die Nationale
Sicherheitsbehörde hinsichtlich ihrer Zusammenarbeit mit der Freien Syrischen
Armee?
Zwischen der Bundesregierung und der Freien Syrischen Armee findet keine
Zusammenarbeit statt.
24. Warum wurde dieser Anschlag von dem Bundesminister des Auswärtigen
Dr. Guido Westerwelle zunächst nicht wie etwa von der EU-
Außenbeauftragten Catherine Ashton („Statement by High Representative Catherine
Ashton on this morning’s bomb attack in Syria“, A 334/12) verurteilt,
sondern hierzu lediglich festgestellt, dass „[d]ie Gewalt … nun dorthin zurück
[kehrt], wo sie ihren Ausgang genommen hat, nämlich ins Machtzentrum
des Assad-Regimes nach Damaskus“?
Die Bundesregierung sieht die primäre Verantwortung für die Gewalt in Syrien
bei der syrischen Regierung, die durch die brutale Niederschlagung friedlicher
Proteste die Spirale der Gewalt in Gang gesetzt hat. In Reaktion auf den
erwähnten Anschlag hat der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle,
die Opposition an ihre Pflicht erinnert, „Racheakte zu verhindern, Minderheiten
zu schützen und den Weg hin zu einer politischen Übergangslösung nicht aus
den Augen zu verlieren“.
Drucksache 17/10632 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode25. Welche Mittel haben die Bundesregierung und die Europäische Union
bislang (auch im Rahmen internationaler Programme) zur Unterstützung der
syrischen Opposition bereitgestellt, und welche Maßnahmen wurden dabei
im Einzelnen getroffen, um sicherzustellen, dass diese Mittel nur
ausschließlich gewaltfreien Gruppen zugutekamen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. zu Aktivitäten der Freien Syrischen Armee in Deutschland auf
Bundestagsdrucksache 17/10619 verwiesen.
26. Welche Mittel haben die Bundesregierung und die Europäische Union
bislang (auch im Rahmen internationaler Programme) zur humanitären Hilfe
bereitgestellt, und welche Maßnahmen wurden dabei im Einzelnen
getroffen, um sicherzustellen, dass diese Mittel nur ausschließlich gewaltfreien
Gruppen zugutekamen?
Die Bundesregierung hat zur Finanzierung humanitärer Maßnahmen in Syrien
und den Nachbarländern Jordanien und Libanon bislang 21,3 Mio. Euro
bereitgestellt. Die Generaldirektion für Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz der
Europäischen Kommission (ECHO) hat gemäß dem Auszug aus der ECHO-
Projektdatenbank EDRIS für Syrien, Jordanien und Libanon 40 Mio. Euro
bereitgestellt (Stand: 27. August 2012).
Die humanitäre Hilfe der Bundesregierung orientiert sich ausschließlich am
humanitären Bedarf der von Krisen, Konflikten oder Katastrophen betroffenen
Menschen. Sie wird unabhängig von Nationalität, religiöser oder ethnischer
Zugehörigkeit, Geschlecht, politischer Anhängerschaft der Bedürftigen geleistet.
Die humanitäre Hilfe der Bundesregierung erfolgt nicht direkt an Regierungen
betroffener Staaten oder betroffene Personen oder Gruppen, sondern durch eine
finanzielle Förderung geeigneter humanitärer Hilfsprojekte von erfahrenen
humanitären Projektpartnern wie den humanitären Organisationen der Vereinten
Nationen, deutschen Nichtregierungsorganisationen und Organisationen der
Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Internationale Referenzdokumente der
humanitären Hilfe wie der Europäische Konsens, die Prinzipien der „Guten
humanitären Geberschaft“ des Entwicklungsausschusses der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD/DAC) und der
Verhaltenskodex der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung dienen der
Bundesregierung als Handlungsorientierung. Die humanitären Hilfsmaßnahmen
der Bundesregierung in Syrien und in den Nachbarländern Jordanien und
Libanon werden nach diesen Kriterien gefördert.
Die ECHO wird aus dem regulären Jahreshaushalt der EU finanziert. Die ECHO
trifft sämtliche Förderentscheidungen – so auch für Syrien und die
Nachbarländer – auf Basis der humanitären Prinzipien in Verbindung mit dem Europäischen
Konsens. Für die Projektumsetzung kooperiert die ECHO mit über 200 Partnern
(den Vereinten Nationen, 191 Nichtregierungsorganisationen, dem
Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, der Internationale Föderation der Rotkreuz- und
Rothalbmondgesellschaften und der Internationalen Organisation für Migration).
27. Hat die Bundesregierung Hinweise auf eine Zusammenarbeit des
türkischen Roten Halbmondes mit der Freien Syrischen Armee und anderen
bewaffneten Gruppen, und welche Konsequenzen hat die Bundesregierung
hieraus für ihre Zusammenarbeit mit dem türkischen Roten Halbmond
gezogen?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1063228. Welche Maßnahmen oder Stellungnahmen hat die Bundesregierung bislang
getroffen, die zur erhöhten Sichtbarkeit und Relevanz des gewaltfreien
bzw. unbewaffneten Widerstandes gegen die syrische Regierung hätten
beitragen können?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
29. Befürwortet die Bundesregierung nach einem möglichen Sturz oder
Rücktritt Baschar al-Assads eine womöglich zunächst nicht durch Wahlen
legitimierte Übergangsregierung, und welche Rolle sollten hierin nach
Auffassung der Bundesregierung welche Gruppen spielen, die sich gegen eine
Bewaffnung des Widerstands und eine internationale Intervention
ausgesprochen haben?
Die Bundesregierung hat sich wiederholt für ein klares Bekenntnis aller syrischen
Oppositionsgruppen zu einer demokratischen Zukunft Syriens ausgesprochen
und dazu aufgerufen, einen gemeinsamen Plan für den politischen Übergang in
Syrien vorzulegen. Die Bundesregierung betrachtet frühzeitige Vorbereitungen
der syrischen Opposition auf eine Zeit nach einem Sturz oder Rücktritt Baschar
al-Assads unter Einbindung aller ethnischen, konfessionellen und politischen
Strömungen als wesentliche Voraussetzung für einen von den Menschen Syriens
bestimmten demokratischen Neubeginn.
30. Welche Vorkehrungen plant die oder hat die Bundesregierung getroffen,
damit (Bevölkerungs-)Gruppen, die sich nicht dem bewaffneten
Widerstand oder dem Ruf nach einer internationalen Intervention angeschlossen
haben, bei der künftigen Machtteilung in Syrien nicht marginalisiert
werden?
Die Bundesregierung hat mehrfach in ihren Gesprächen mit oppositionellen
Gruppen darauf hingewiesen, dass sie nachdrücklich für die Errichtung eines
inklusiven politischen Systems in Syrien eintritt, das allen religiösen und
ethnischen Gruppen offensteht. Die maßgeblichen Kräfte in der syrischen
Opposition haben ihren Willen dazu auch bei zahlreichen Gelegenheiten
glaubhaft unterstrichen.
31. Wie bewertet die Bundesregierung die von Gruppen der deutschen
Friedensbewegung mitgetragene Initiative „Adopt a Revolution“ (www.
adoptrevolution.org), und in welcher Form wurden diese bzw. die von ihr
unterstützten Lokalen Komitees bzw. die Studentenkomitees oder die
Union Freier Syrischer Studierender bislang von der Bundesregierung
gefördert?
Die Bundesregierung erkennt den Beitrag der Initiative „Adopt a Revolution“
zur Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Oppositionsarbeit in Syrien und
zur Verbreitung von Informationen in Deutschland. Mit Vertretern der Initiative
in ihrer Eigenschaft als Oppositionsvertreter steht die Bundesregierung in
Gesprächen. Eine Unterstützung der Initiative oder der von ihr unterstützten
Komitees hat bislang nicht stattgefunden.
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ISSN 0722-8333]