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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf EU-Ebene

Maßnahmen zur Förderung der Rechte und der Integration von Menschen mit Behinderungen, Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention auf EU-Ebene, Bewertung der &quot;Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020&quot; und der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2011, Bericht der EU-Grundrechteagentur, Verhandlungen über Verordnungsentwürfe zur EU-Strukturförderung 2014-2020, Ex-ante-Konditionalität &quot;Menschen mit Behinderungen&quot;, deutsche Position<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

14.09.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1056328. 08. 2012

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf EU-Ebene

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Diana Golze, Heidrun Dittrich, Andrej Hunko, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Richard Pitterle, Yvonne Ploetz, Kathrin Senger-Schäfer, Sabine Stüber, Dr. Axel Troost, Katrin Vogler, Harald Weinberg, Katrin Werner, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Europäische Union (EU) ratifizierte am 23. Dezember 2010 die Konvention der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) und damit erstmalig ein internationales Menschenrechtsübereinkommen.

Alle Institutionen der EU – wie unter anderem die Kommission, das Parlament und der Rat – sind somit verpflichtet, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten, die in der Konvention festgeschriebenen Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Dies bedeutet auch, dass alle bestehenden Konzepte, Vorschriften, Verordnungen und Praktiken überprüft werden müssen, ob sie eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen.

Ebenfalls ist darauf zu achten, dass in allen zukünftigen politischen Konzepten und Programmen der EU die Förderung und der Schutz der Rechte dieser Menschen berücksichtigt werden.

Wenige Monate später – am 3. März 2010 – beschloss die Europäische Kommission die Strategie „EUROPA 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010) 2020 endg.), in der nur geringfügig auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingegangen wird.

Die Kommission verabschiedete am 15. November 2010 die „Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020: Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa“ (KOM(2010) 636 endg.). Unklar ist, ob diese als Parallelstrategie behandelt wird oder ob sie im Rahmen der Umsetzung der Strategie Europa 2020 Berücksichtigung finden wird.

Einen bemerkenswerten Beschluss fasste das Europäische Parlament am 25. Oktober 2011 mit der Verabschiedung der Entschließung „zu der Mobilität und Integration von Menschen mit Behinderungen und der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020“ (P7_TA-PROV(2011) 0453). Hier werden Hinweise gegeben und Forderungen gestellt, die sich die Mitgliedstaaten und die übrigen Institutionen der EU zur Grundlage ihrer Arbeit machen könnten.

Für die Bundesrepublik Deutschland ist die UN-Behindertenrechtskonvention bereits seit dem 26. März 2009 rechtsverbindlich. Damit ist die Bundesregierung verpflichtet, sich nicht nur national, sondern auch auf EU-Ebene für die Umsetzung der Konvention und die Förderung und den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Gleichzeitig ist die Bundesregierung angehalten, Beschlüsse, Verordnungen oder Richtlinien der EU, die die Situation von Menschen mit Behinderungen verbessern, zügig umzusetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Wie bewertet die Bundesregierung die „Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020: Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa“ (KOM(2010) 636 endg.), und welche Schlüsse bzw. Handlungsaufträge zieht sie daraus?

2

Wie wird diese Strategie im Prozess der Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigt?

3

Inwieweit wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die Strategie der EU zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020 im Rahmen der Verwirklichung und Umsetzung der Strategie Europa 2020 (KOM(2010) 2020 endg.) Berücksichtigung findet?

4

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Bericht der EU-Grundrechteagentur vom 8. November 2010, in dem kritisiert wird, dass in zahlreichen EU-Staaten Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit psychischer Beeinträchtigung zu häufig vom politischen Leben und somit auch von Wahlen ausgeschlossen werden?

5

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Forderungen nach Gesetzesänderungen unter anderem seitens der EU-Grundrechteagentur und der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte e. V. (Policy Paper Nr. 18, Oktober 2011) nachzukommen und die Teilhabe am politischen Leben allen Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen?

6

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (Resolution 1884 (2012)), nach der Austeritätsprogramme, die überwiegend auf Haushaltskürzungen in Sozialausgaben beruhen, soziale Rechte untergraben, da hauptsächlich die verwundbarsten Teile der Bevölkerung davon betroffen sind, und inwiefern wird sie sich dem Aufruf der Versammlung folgend für eine Bewertung der Austeritätsprogramme unter dem Blickwinkel ihrer kurz- und langfristigen Auswirkungen auf die Standards bei sozialen Rechten und bei Assistenzdiensten für die verwundbarsten Gruppen (Menschen mit Behinderungen, Migranten, Arbeitslose usw.) einsetzen?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die „Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2011 zu der Mobilität und Integration von Menschen mit Behinderungen und der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020“ (P7_TA-PROV(2011)0453), und welche Schlussfolgerungen bzw. Handlungsaufträge zieht sie daraus?

8

Wie wird diese Entschließung in einem Prozess der Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigt?

9

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Feststellung des Europäischen Parlaments (EP) in der in Frage 7 genannten Entschließung, dass „ungerechtfertigte Kürzungen von Leistungen für Menschen mit Behinderungen oder von Projekten zur Förderung ihrer sozialen Eingliederung im Rahmen von Sparmaßnahmen der öffentlichen Haushalte nicht hinnehmbar sind“, sondern im Gegenteil, „die Investitionen in diesen Bereichen sogar deutlich erhöht werden sollten“?

10

Inwieweit steht in diesem Zusammenhang das politische Handeln der Bundesregierung im Einklang mit dieser Forderung des EP in der in Frage 7 genannten Entschließung und der rechtsverbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention – insbesondere unter Berücksichtigung der Einführung der Regelbedarfsstufe 3, der Kürzung der Eingliederungsmittel am Arbeitsmarkt und der Kindergeldabzweigung?

11

Wie wird die Bundesregierung auf die Kritik des EP in der in Frage 7 genannten Entschließung vom 25. Oktober 2011 reagieren, dass die Strategie der EU zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020 keine integrierte Geschlechterperspektive enthält, und wie wird die Bundesregierung der Forderung des EP gerecht werden, dass während der gesamten Laufzeit der Strategie geschlechterspezifische Aspekte berücksichtigt werden sollten?

12

Wurde – wie es das EP in der in Frage 7 genannten Entschließung angeregt hat – ein europäischer Ausschuss für Behindertenpolitik geschaffen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie wird seine Arbeitsweise ausgestaltet sein, und inwieweit werden dabei Menschen mit Behinderungen und ihre Interessensverbände aktiv einbezogen?

13

Wie wirkt die Bundesregierung auf EU-Ebene darauf hin, dass die in der in Frage 7 genannten Entschließung formulierte Forderung des EP auf Ergreifung weiterer Maßnahmen, um „die Entwicklung von und den Zugang zu universell gestalteten Produkten und Dienstleistungen sowie den Austausch bewährter Verfahren zu fördern“, umgesetzt wird?

14

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Forderung des EP in der in Frage 7 genannten Entschließung nach Förderung von „Formen der Unterstützung wie z. B. individuelle Hilfe und weitere Dienste, durch die eine unabhängige Lebensführung begünstigt wird, […], um die Unterbringung in Einrichtungen allgemein zugunsten anderer Formen der Unterstützung zu reduzieren“, und inwieweit steht diese Forderung im Einklang mit der von der Bundesregierung verkündeten Verschiebung der Einführung eines Bundesleistungsgesetzes bzw. einer Reform der Eingliederungshilfe auf die nächste Wahlperiode?

15

In welchen Schritten und mit welchen konkreten Maßnahmen wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Erhebung von umfassendem und fundiertem wie auch geschlechtsspezifischem Datenmaterial zur Situation von Menschen mit Behinderungen sowie für eine kritische Überprüfung vorhandener Regelungen und Dienstleistungen einsetzen, die Menschen mit Behinderungen betreffen?

16

Welche Position nimmt die Bundesregierung zur Forderung des EP ein, die Mitgliedstaaten sollten sich zu bewährten Anerkennungsverfahren austauschen, „um Unterschiede bei den einzelstaatlichen Systemen zur Feststellung des Grads der Behinderung in der EU auszuräumen und eine bessere Mobilität für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen“, und inwieweit wird sie sich auf EU-Ebene für die Übertragbarkeit von Leistungen oder des Zugangs zur persönlichen Unterstützung bzw. Assistenz oder einen EU-weiten Mobilitätsausweis für Menschen mit Behinderungen einsetzen?

17

Inwieweit wird die Bundesregierung die in der in Frage 7 genannten Entschließung formulierten Forderung des EP nach „Überarbeitung der europäischen Rechtsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen, um dem Kriterium der Barrierefreiheit für die Anwendung der Auswahlkriterien, die auf die Förderung der sozialen Eingliederung, Innovation und den Zugang für Menschen mit Behinderungen abzielen, verbindlichen Charakter zu verleihen“, auf EU-Ebene vorantreiben?

18

Hält die Bundesregierung weiterhin an ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (KOM(2008) 0426) fest, und wie begründet sie diese Haltung angesichts der Feststellung des EP in der in Frage 7 genannten Entschließung, dass „Antidiskriminierungspolitik bei der Förderung der sozialen Eingliederung und der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen von grundlegender Bedeutung ist“?

19

Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung der in Frage 7 genannten Entschließung gestellten Forderung des EP nachkommen, „entsprechende legislative und finanzielle Maßnahmen einzuleiten, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen wirksam zu unterstützen“ und dass die Maßnahmen „nicht nur den Eintritt von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt, sondern auch ihren Verbleib auf demselben ermöglichen“?

20

Welche Position nimmt die Bundesregierung zur Feststellung des EP in der in Frage 7 genannten Entschließung ein, „dass die Ziele der Strategie Europa 2020 ohne die Verbesserung der Lage von Menschen mit Behinderungen nicht verwirklicht werden können“?

21

Welche finanziellen, personellen wie auch strukturellen Ressourcen wird die Bundesregierung bereitstellen, um ihr behindertenpolitisches Handeln auf EU-Ebene abzustimmen?

22

Wie wird die Bundesregierung die aktive Beteiligung und Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihren Interessensverbänden auf EU-Ebene sicherstellen, wie es die rechtsverbindliche UN-Behindertenrechtskonvention fordert?

23

Inwieweit wird die Bundesregierung auf die Europäische Kommission einwirken, um der in der in Frage 7 genannten Entschließung formulierten Forderung des EP nach einer angemessenen finanziellen „Unterstützung für den Dachverband der EU für Menschen mit Behinderungen sowie für andere europäische behinderungsspezifische Organisationen“ nachzukommen, „um eine uneingeschränkte Beteiligung an der Beschlussfassung und Umsetzung von Rechtsvorschriften zu ermöglichen, die auf den Verpflichtungen im Rahmen der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gründen“?

24

Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, dass die Streichung der Ex-ante-Konditionalität „Menschen mit Behinderungen“ aus der Allgemeinen Verordnung zu den Strukturfonds 2014–2020 keine „Schlechterstellung von Menschen mit Behinderungen“ bewirkt (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert auf Bundestagsdrucksache 17/10270)?

25

Wann wurden die Verhandlungen über die relevanten Verordnungsentwürfe, die im Rahmen der Diskussionen der Vorschläge für den Rechtsrahmen der EU-Strukturförderung 2014–2020 geführt wurden, in der Ratsarbeitsgruppe Strukturmaßnahmen über die Reduzierung der Anzahl und eine inhaltliche Beschränkung der Ex-ante-Konditionalitäten aufgenommen, und inwieweit wurden in diesem Diskussionsprozess Menschen mit Behinderungen und ihre Interessensvertretungen bzw. Verbände von Beginn an aktiv mit einbezogen, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorschreibt?

26

Welche Positionen nahm die Bundesregierung in diesen Verhandlungen ein, und welche Auffassungen vertraten die Regierungen der übrigen Mitgliedstaaten? Wer setzte sich für und wer setzte sich gegen die Reduzierung der Anzahl und der inhaltlichen Beschränkung der Ex-ante-Konditionalitäten ein?

27

Wann genau lag der erste Entwurf für die Allgemeine Verordnung zu den Strukturfonds 2014–2020 vor, und wurde dieser veröffentlicht und mit Menschen mit Behinderungen sowie ihren Interessenvertretungen bzw. Verbänden diskutiert?

28

Wann und von wem wurde der erste verbindliche Text für die Allgemeine Verordnung zu den Strukturfonds 2014–2020 beschlossen, und wurde dieser veröffentlicht sowie mit Menschen mit Behinderungen und ihren Interessenvertretungen bzw. Verbänden diskutiert?

29

Welche Planungen liegen zum weiteren Verfahren vor, und wann sollen die relevanten Verordnungen (die Allgemeine Verordnung, die EFRE-Verordnung – EFRE = Europäischer Fonds für regionale Entwicklung –, die ESF-Verordnung – ESF = Europäischer Sozialfonds –, die ETZ-Verordnung – ETZ = Europäische Territoriale Zusammenarbeit –, die EVTZ-Verordnung – EVTZ = Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit – und die Verordnung für die Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens 2014–2020) endgültig beschlossen werden?

Berlin, den 28. August 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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