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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Kooperationsvereinbarung zwischen der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und dem Bundesministerium der Verteidigung

Abkommen über die Kooperation zwischen der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und dem BMVg, Maßnahmen gemäß der Kooperationsvereinbarung, Informations- und Personalaustausch, Aus- und Fortbildung, Management von Bauvorhaben sowie Betrieb von Bundeswehrliegenschaften durch die GIZ, zusätzliche GIZ-Tätigkeiten bei der Bundeswehr in Afghanistan, Bundeswehrunterkünfte in Kundus und in Taloqan, Kritik von Entwicklungsorganisationen an dem Kooperationsabkommen, Gefährdung von Entwicklungshelfern<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

14.09.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/10565 (neu)28. 08. 2012

Kooperationsvereinbarung zwischen der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und dem Bundesministerium der Verteidigung

der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 7. Juni 2011 schlossen die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) eine Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit im In- und Ausland ab. Das BMVg fasste am selben Tag den Inhalt der Vereinbarung wie folgt zusammen: „Wenn Entwicklungshelfer der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Einsatzländer der Bundeswehr gehen, bekommen sie Hilfe von den Soldaten vor Ort. Und wenn die Bundeswehr zukünftig in neue Einsatzländer aufbricht, können sie auf die Erfahrungen von Entwicklungshelfern zurückgreifen.“

Die GIZ als Durchführungsorganisation der deutschen Entwicklungszusammenarbeit soll nach dem Abkommen Soldatinnen und Soldaten vor ihrem Einsatz in anderen Ländern länderkundlich schulen, mit dem BMVg Informationen zu „Einsatzgebieten und Regionen bzw. Ländern, in denen die Bundeswehr künftig voraussichtlich stärker gefordert sein wird“ austauschen sowie Liegenschaften der Armee im Einsatz bauen und unterhalten.

Die Kooperationsvereinbarung rief deutliche Kritik von Entwicklungsorganisationen hervor. Die zivil-militärische Zusammenarbeit, die mit dieser Vereinbarung verstärkt wird, birgt erhebliche Risiken für Entwicklungshelfer, die Gefahr laufen, von der lokalen Bevölkerung als Bestandteil militärischer Besatzung bzw. als Kriegspartei wahrgenommen zu werden. Tatsächlich leisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GIZ unter dem Kooperationsabkommen nolens volens einen Beitrag zur Kriegsführung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie funktioniert der im Abkommen beschriebene „Austausch von Informationen zu Einsatzgebieten und Regionen bzw. Ländern, in denen die Bundeswehr künftig voraussichtlich stärker gefordert sein wird“, konkret?

2

Über welche Einsatzgebiete und Regionen bzw. Länder, „in denen die Bundeswehr künftig voraussichtlich stärker gefordert sein wird“, wurde sich in diesem Rahmen zwischen der GIZ und dem BMVg bislang ausgetauscht?

3

Welche Art von Informationen ist Gegenstand dieses Austausches?

4

Kann die Bundesregierung die Analysen und Auswertungen, die im Rahmen der Kooperation von GIZ und BMVg erarbeitet worden sind sowie die von der GIZ für das BMVg erstellten entwicklungspolitischen Länderprofile benennen?

5

Kann die Bundesregierung die Fachveranstaltungen, die im Rahmen der Kooperation von GIZ und BMVg bereits ausgerichtet worden bzw. in Planung sind, benennen und beschreiben?

6

Kann die Bundesregierung die Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf Auslandseinsätze bzw. in den Einsatzgebieten, die von der GIZ im Rahmen der Kooperation mit dem BMVg durchgeführt worden sind bzw. an denen sie beteiligt war, oder in Planung sind, benennen und beschreiben?

7

An welchen Trainingsmaßnahmen des BMVg haben GIZ-Mitarbeiter und Gutachter/Consultingmitarbeiter teilgenommen (bitte Anzahl der Mitarbeiter pro Maßnahme nennen und die Maßnahme kurz beschreiben)?

8

Kann die Bundesregierung die Fälle auflisten, in denen die GIZ vom BMVg mit dem Management von Baumaßnahmen und dem Betrieb von Liegenschaften der Bundeswehr beauftragt wurde (bitte auch das jeweilige Auftragsvolumen nennen)?

9

Wer nutzt zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu welchem Zweck bzw. für welche Truppengattung die Unterkünfte für Bundeswehrsoldaten, die 2010/2011 im Auftrag des Bundesamts für Wehrverwaltung von der Vorgängerorganisation GTZ und später GIZ an den Standorten Kundus und Taloqan in Afghanistan gebaut wurden, und werden diese Unterkünfte auch von Kräften der GIZ oder zu anderen Zwecken genutzt?

10

Wie hoch beläuft sich der Schaden, der durch den Abbruch der Baumaßnahme und notwendige Ersatz- und Übergangsmaßnahmen für die Bundesregierung und den Bauträger entstanden ist?

11

Kann die Bundesregierung beschreiben, auf welcher Grundlage der Bau der oben genannten Baumaßnahme stattgefunden hat, da es zum Zeitpunkt des Baubeginns noch keine Kooperationsvereinbarung zwischen GIZ und BMVg gab und Maßnahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit und des BMVg de facto getrennt voneinander waren?

12

Welche Maßnahmen, die im Rahmen der Kooperation von GIZ und BMVg durchgeführt werden, können auf die ODA-Quote (Anteil der offiziellen Entwicklungshilfe am Bruttonationaleinkommen) angerechnet werden?

13

Kann die Bundesregierung darstellen, in welchem Umfang der in § 6 des Abkommens angekündigte Personalaustausch sowie Hospitationen bisher durchgeführt wurden bzw. in Planung sind (bitte konkrete Maßnahmen nennen)?

14

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass GIZ-Mitarbeiter in Afghanistan gleichzeitig Funktionen und Tätigkeiten bei der Bundeswehr wahrnehmen (bitte Anzahl der betroffenen Personen und entsprechende Funktionen bei der GIZ und der Bundeswehr benennen und beschreiben)?

15

Kann die Bundesregierung darstellen, in welchem Umfang Mitarbeiter der GIZ und andere Entwicklungshelfer auf Logistik der Bundeswehr (u. a. Transport von Personen und Material, ärztliche Versorgung, Feldpost, Nutzung von Liegenschaften der Bundeswehr) zurückgreifen?

16

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass Entwicklungshelfer durch zu große Nähe zu militärischen Einrichtungen in der lokalen Bevölkerung als Kriegspartei bzw. Bestandteil von Besatzung wahrgenommen werden?

17

Auf welche Weise sind die von Entwicklungsorganisationen geäußerte Kritik an dem Kooperationsabkommen und Warnungen vor einer möglichen Gefährdung von Entwicklungshelfern in der konkreten Umsetzung des Abkommens berücksichtigt worden?

18

Wie häufig fand bislang das im Abkommen (§ 7) vorgesehene Grundsatzgespräch statt, wer nahm daran teil, und welche Verständigung hinsichtlich des Standes der Zusammenarbeit und deren möglicher Weiterentwicklung wurde darin erzielt?

Berlin, den 28. August 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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