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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Datenschutz und Datensicherheit bei sogenannten intelligenten Stromzählern

Ab 2013 bei Neubauten vorgeschriebene Installation von den Stromverbrauch in kurzen Intervallen elektronisch messenden und an die Versorgungsunternehmen sendenden Smart Metern: Vor- und Nachteile, derzeitige Verbreitung, technische Anforderungen, Datensicherheit, -verwendung und -schutz, Größe des Sendeintervalls und mögliche Aussagen über die Lebensweise der Verbraucher<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

12.10.2012

Aktualisiert

10.04.2025

Deutscher BundestagDrucksache 17/1078825. 09. 2012

Datenschutz und Datensicherheit bei sogenannten intelligenten Stromzählern

der Abgeordneten Jan Korte, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Vom 1. Januar 2013 an dürfen in neu erbauten Häusern nur noch sogenannte intelligente Stromzähler oder auch Smart Meter installiert werden. Bis zum Jahr 2022 soll dann letztendlich jeder Haushalt mit solch einem Hightech-Messgerät ausgestattet sein. Bereits jetzt gibt es etliche Hausflure, die durch die kleinen weißen Kästen geziert werden. Oft wissen die Bewohnerinnen und Bewohner der Häuser gar nicht, was die Umstellung auf den kleinen Computer mit sich bringt.

Die intelligenten Stromzähler messen im Gegensatz zu den alten Drehstromzählern den Verbrauch nämlich elektronisch und senden diesen, je nach Einstellung, alle 2 Sekunden bis 15 Minuten über die herkömmlich im Haus installierte DSL-Leitung an das Versorgungsunternehmen. Laut diesen ergeben sich durch die moderne Vorgehensweise etliche Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher.

So bieten diese speziellen Computer einen besseren Informations- und Kostenüberblick als die älteren Geräte. Es könne jederzeit – zu Hause über den PC oder von außerhalb über das Smartphone (App) – eingesehen werden, wann, durch welches Gerät, wie viel Strom verbraucht wurde. Dadurch ließen sich Stromschlucker dementsprechend schnell identifizieren. Jedoch sind die Daten, die von den kleinen Kästen erfasst und versendet werden, nicht nur für die Verbraucherinnen und Verbraucher von Nutzen. Auch für Stromanbieter und Netzbetreiber kann es hinsichtlich der Tarifgestaltung und Angebotsoptimierung durchaus interessant sein, zu sehen, wann ihre Kunden, welche Geräte, wie lange benutzen.

Die tatsächliche Aussagekraft der Daten wurde dabei lange unterschätzt. Erst im September 2011 wurde durch IT-Spezialisten (IT = Informationstechnologie) der Fachhochschule Münster, die im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) arbeiteten, aufgedeckt, was intelligente Stromzähler über das Leben einzelner Hausbewohnerinnen und -bewohner verraten können.

Für die Untersuchung wurden die Daten auf dem Weg vom Stromzähler zum Versorgungsunternehmen abgefangen. Neben der Feststellung, dass die Daten unverschlüsselt – für jeden mit ein paar IT-Kenntnissen einsehbar – versendet wurden, konnten die Forscher leicht nachvollziehen, um wie viel Uhr die Testpersonen aufstanden, wann sie das Haus verließen, ob sie lieber zum Mittag oder Abendbrot warm aßen, und ob sie für die Zubereitung Mikrowelle oder Herd bevorzugten. Sogar welches Fernsehprogramm die Testpersonen abends sahen, konnte ohne großen Aufwand nachvollzogen werden. Dabei gilt, je öfter die Daten an das Versorgungsunternehmen gesendet werden, desto genauere Aussagen lassen sich über das Leben der Bewohner treffen.

Datenschützer kritisieren, dass intelligente Stromzähler ein weiterer Schritt in Richtung gläserner Verbraucher seien und Bürgerinnen und Bürger dadurch noch umfassender kontrolliert werden könnten. Weiterhin seien die Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit auf diesem Gebiet äußerst schwer zu kontrollieren, und auch bezüglich der Datenaufbewahrung gebe es große Unsicherheiten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung für notwendig, den Einbau von intelligenten Stromzählern verbindlich vorzuschreiben?

2

Inwieweit kann belegt werden, dass intelligente Stromzähler Vorteile wie beispielsweise Verbrauchsminderung oder Beitrag zum Klimaschutz mit sich bringen?

3

Welche Vorteile entstehen aus Sicht der Bundesregierung für Stromversorger sowie andere involvierte Privatunternehmen mit der Einführung von intelligenten Stromzählern?

4

Welche Vor- und Nachteile entstehen aus Sicht der Bundesregierung für Verbraucherinnen und Verbraucher mit der Einführung von intelligenten Stromzählern?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Haushalten sich zum jetzigen Zeitpunkt intelligente Stromzähler befinden?

6

Welche statistischen Erfassungen besitzt die Bundesregierung im Bereich intelligente Stromzähler, und aus welchem Grund wurden diese erstellt (bitte Statistiken anfügen)?

7

Gibt es hinsichtlich der technischen Gegebenheiten Standards bzw. Mindestanforderungen, die ein Gerät erfüllen muss? Wenn ja, welche sind das, und aus welcher gesetzlichen Grundlage ergeben sich diese?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich digitale Stromzähler durch Dritte manipulieren lassen? Wenn ja, in welcher Hinsicht, und hat die Bundesregierung Kenntnisse von solchen Vorfällen, und wie bewertet sie diese?

9

Welche Ziele verfolgte das BMBF mit der bei der Fachhochschule Münster in Auftrag gegebenen Studie zur Datensicherheit bei intelligenten Stromzählern? Aus welchem Grund wurde die Studie in Auftrag gegeben?

10

Aus welchen Gründen wurde sich zur Studiendurchführung für die Fachhochschule Münster entschieden?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit bei der Nutzung von digitalen Stromzählern?

12

Plant die Bundesregierung, den Umgang mit den durch intelligente Stromzähler erworbenen Daten in irgendeiner Art und Weise zu regulieren bzw. einzuschränken? Wenn ja, gibt es diesbezüglich bereits Pläne, und wie sehen diese aus? Wenn nein, mit welcher Begründung?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, wie die Versorgungsunternehmen mit den Verbrauchsdaten ihrer Kundinnen und Kunden umgehen? Sieht die Bundesregierung hierbei Datenschutzprobleme, und wenn ja, welcher Art sind diese?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Versorgungsunternehmen an Dritte weitergegeben werden? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage, und zu welchen Zwecken?

15

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche Daten ihrer Kundinnen und Kunden die Versorgungsunternehmen wie und für welchen Zeitraum speichern (bitte nach Versorgungsunternehmen aufschlüsseln)?

16

Ist der Bundesregierung bekannt, ob es den Kundinnen und Kunden möglich ist einzusehen, welche Daten ihr Versorgungsunternehmen von ihnen speichert und ob sie gegebenenfalls die Löschung der Daten, die nicht zu Abrechnungszwecken gespeichert werden, beantragen können?

17

Ist der Bundesregierung bekannt, wer auf die bei den Versorgungsunternehmen gespeicherten Daten Zugriff hat?

18

Wie schätzt die Bundesregierung die Tatsache ein, dass einige digitale Stromzähler die Verbrauchsdaten alle zwei Sekunden an das Versorgungsunternehmen senden, und somit detaillierte Aussagen über die Lebensweise der Verbraucherinnen und Verbraucher möglich sind?

19

Ist der Bundesregierung bekannt, ab welchem Sendungsintervall sich weniger detaillierte Aussagen über die Nutzerinnen und Nutzer von digitalen Stromzählern ergeben?

20

Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, ein einheitliches Sendeintervall gesetzlich zu regeln? Wenn ja, aus welchen Gründen? Wenn nein, warum nicht?

21

Was spricht nach Meinung der Bundesregierung dagegen, die Verbrauchsdaten in größeren Intervallen zu senden?

22

Ist der Bundesregierung bekannt, was aus Sicht der Stromanbieter dagegen spricht, die Verbrauchsdaten in größeren Intervallen zu senden?

23

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der nicht abflachenden Kritik von Datenschutzbeauftragten an intelligenten Stromzählern?

Berlin, den 25. September 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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