Leistungen der Bundesausbildungsförderung bei Auslandsaufenthalten
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, hat im Dezember 2006 einen Referenten- bzw. Referentinnenentwurf für eine Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vorgelegt. Der Referentenbzw. Referentinnenentwurf sieht unter anderem Änderungen bei der Förderung eines Auslandsstudiums vor:
- Auf der einen Seite sind Vereinfachungen bei Fragen der formalen Voraussetzungen zur Beantragung von Auslands-BAföG vorgesehen. So soll die bisher zweisemestrige Orientierungsphase im Inland zu Studienbeginn entfallen, ein Auslandsemester auch am Studierende ohne Anrechnung auf die Regelstudienzeit durchgeführt und Praktika außerhalb der EU auch ohne Nachweis der „besonderen Förderlichkeit“ gefördert werden.
- Diesen Vereinfachungen stehen auf der anderen Seite jedoch teils gravierende materielle Verschlechterungen beim Auslands-BAföG gegenüber: Beispielsweise sollen die bisherigen Auslandszuschläge und die Teilzuschüsse zu eventuellen Studiengebühren an ausländischen Hochschulen entfallen. Damit ist zu befürchten, dass sich die Möglichkeiten für ein Auslandsstudium für BAföG-Empfängerinnen und -empfänger mit der geplanten Novelle verschlechtern.
Wie der Bericht der Bundesregierung „Evaluierung des gesamten Systems der Auslandsförderung nach dem BAföG“ gezeigt hat, sind die Möglichkeiten für ein Auslandsstudium schon heute stark von der sozialen Herkunft abhängig. Diese Korrelation würde sich mit den geplanten Änderungen noch weiter verstärken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
a) Warum verzichtet die Bundesregierung im Rahmen ihrer geplanten BAföG-Novelle zur Lösung des im Evaluierungsbericht zur Auslandsförderung nach dem BAföG aufgeführten Problems, dass die Anzahl der Studierenden, die zeitweise im Ausland studiert haben, umso höher ist, je höher ihre soziale Herkunft ist, auf finanzielle Verbesserungen beim Auslands-BAföG?
b) Welche Schlussfolgerungen für weitere Veränderungen beim BAföG zieht die Bundesregierung aus den Aussagen des Evaluierungsberichtes, dass die finanzielle Mehrbelastung durch ein Auslandsstudium 69 Prozent der Studierenden der sozialen Herkunftsgruppe „niedrig“ beeinflusst, aber nur 44 Prozent der sozialen Herkunftsgruppe „hoch“?
a) Inwieweit hat die bisherige Regelung zur vollen Erstattung von Auslands-, Auslandskrankenversicherungszuschlägen und Reisekostenerstattungen während eines Auslandaufenthaltes dazu beigetragen, die Attraktivität von Auslandsaufenthalten zu steigern?
b) Inwieweit hat die bisherige Regelung zur vollen Erstattung von Auslands-, Auslandskrankenversicherungszuschlägen und Reisekostenerstattungen während eines Auslandaufenthaltes dazu beigetragen, gerade auch Studierenden aus niedrigen sozialen Schichten, Auslandsaufenthalte zu ermöglichen?
a) Inwieweit würde eine Abkehr von dieser Regelung dazu führen, dass die Zahl der Auslandsaufenthalte stagniert bzw. sogar sinkt?
b) Inwieweit würde eine Abkehr von dieser Regelung dazu führen, dass die sozial ungleiche Beteiligung an Auslandsaufenthalten bestehen bleibt bzw. sich sogar noch weiter verschärft?
Wie kommt die Bundesregierung zu der Auffassung – wie im Referentenbzw. Referentinnenentwurf aus dem BMBF angemerkt – dass es aufgrund der inzwischen auch im Inland erhobenen allgemeiner Studiengebühren sachlich gerechtfertigt ist, die Erstattung von im Rahmen eines Auslandsstudiums anstehenden Studiengebühren nur noch als verzinsliches Bankdarlehen zu gewähren (bitte mit Begründung)?
a) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass eine immense Verschuldung derjenigen Studierenden droht, die in Ländern studieren, in denen sehr hohe Gebühren erhoben werden, sofern für die Erstattung der im Ausland erhobenen Studiengebühren nur Bankdarlehen zur Verfügung stehen?
b) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass sich die Auswahl der Länder, in denen Auslandsaufenthalte durchgeführt werden, voraussehbar sozial differenzieren wird, das heißt Studierende aus niedrigen sozialen Schichten – wenn überhaupt – vorrangig in Ländern studieren werden, in denen keine bzw. nur geringe Gebühren erhoben werden, sofern für die Erstattung der im Ausland erhobenen Studiengebühren nur Bankdarlehen zur Verfügung stehen?
c) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass viele Studierende auf ein Auslandsstudium künftig verzichten werden, da die Attraktivität für ein Auslandsstudium sinkt, sofern für die Erstattung der im Ausland erhobenen Studiengebühren nur Bankdarlehen zur Verfügung stehen?
Was hält die Bundesregierung davon – entgegen dem Referenten- bzw. Referentinnenentwurf aus dem BMBF – zumindest für ein zweisemestriges Studium bei der bisherigen Regelung zur Erstattung von Auslandsstudiengebühren über das BAföG zu bleiben?
a) Plant die Bundesregierung eine Ausweitung der Mitnahmefähigkeit des BAföG auch in Nicht-EU-Länder bzw. zumindest in alle Bologna-Staaten wie im Evaluierungsbericht vorgeschlagen (bitte mit Begründung)?
b) Inwieweit könnte solch eine Ausweitung dazu beitragen, längere Auslandsaufenthalte auch im Nicht-EU-Ausland bzw. zumindest in den Bologna-Staaten attraktiver zu machen?