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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Lage der Menschenrechte in der Demokratischen Republik Kongo

Maßnahmen für ein Ende der Gewalt und der Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik (DR) Kongo, Reform des Sicherheitssektors, Missionen der EU und der Vereinten Nationen, Krisenbewältigung, Friedensvertrag vom 23. März 2009, M23-Milizen, deutsches Kongo-Konzept, Schutz der Zivilbevölkerung, Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern, Umsetzung der EU-Leitlinie, VN-Resolution 1325, Justizreform und Bekämpfung der Straflosigkeit, Opferentschädigung, Vollstreckung von Haftbefehlen des IStGH<br /> (insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

05.11.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1106717. 10. 2012

Lage der Menschenrechte in der Demokratischen Republik Kongo

der Abgeordneten Christoph Strässer, Angelika Graf (Rosenheim), Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Wolfgang Gunkel, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Ullrich Meßmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Seit den Präsidentschaftswahlen im November 2011 hat sich die politische und menschenrechtliche Lage in der Demokratischen Republik (DR) Kongo verschlechtert. Aufgrund des manipulierten Wahlergebnisses blieb der bisherige Präsident Joseph Kabila zwar weiter an der Macht, hat aber innenpolitisch an Einfluss und international an Unterstützung verloren. In das Machtvakuum im Osten des Landes stießen alte und neue Milizengruppen mit aller Brutalität vor und lösten in der Bevölkerung eine Fluchtwelle in sichere Landesteile und in die Nachbarländer aus. Bei den gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen den Milizen und der kongolesischen Armee FARDC (Forces Armées de la République Démocratique du Congo) wurden Dörfer gebrandschatzt, Menschen gefoltert, vergewaltigt und extralegal hingerichtet, Kinder als Soldaten zwangsrekrutiert. Laut UN-Angaben sind seit April 2012 eine halbe Million Menschen auf der Flucht. Schon davor wurde die Zahl der Binnenvertriebenen auf über 1,5 Millionen geschätzt. Unter diesen von Gewalt geprägten Rahmenbedingungen ist die Organisation von humanitärer Hilfe extrem schwierig. Viele Flüchtlinge können – wenn überhaupt – nur notdürftig versorgt werden. Im Jahr 2012 hat die Bundesregierung bislang 4,1 Mio. Euro für Binnenvertriebene und Flüchtlinge zur Verfügung gestellt.

Die Sicherheitslage in der DR Kongo ist katastrophal. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die Reform des Sicherheitssektors nicht vorankommt und es Armee und Polizei an Disziplin und Effizienz mangelt. Deutschland unterstützt zwar die Reform von Armee und Polizei über EUSEC RD Congo und EUPOL RD Congo. Ohne eine spürbare finanzielle und personelle Aufstockung der beiden EU-Missionen wird es jedoch keine Fortschritte geben. Diese sind allerdings unwahrscheinlich, da nach den jüngsten EU-Beschlüssen das Budget von EUSEC gekürzt wurde; beide Missionen sollen bis September 2014 auslaufen. Für die UN-Mission MONUSCO, die mit der Armee gemeinsame Operationen durchführt, ist es eine enorme Herausforderung, ihr Kernmandat, den Schutz der Zivilbevölkerung, zu erfüllen.

Beide Seiten – Regierungsarmee wie Milizen – begehen Kriegsverbrechen und schwerste Menschenrechtsverletzungen. In der Regel werden die Täter nicht bestraft. Diese Straflosigkeit ermutigt geradezu zu weiteren Gräueltaten. Große Gefahr für die Zivilbevölkerung geht von der nationalen Armee selbst aus. Gemeinsam mit der Polizei haben Soldaten die Hälfte aller sexuellen Gewalttaten verübt. Zwar wurden neun Soldaten nach den Massenvergewaltigungen in der Stadt Fizi in der Provinz Süd-Kivu im Januar 2011 verurteilt, aber dass sie überhaupt vor Gericht gestellt wurden, war jedoch eher die Ausnahme.

Umso wichtiger ist das politische Signal, das im März 2012 vom Schuldspruch des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen Thomas Lubanga wegen der Rekrutierung von Kindersoldaten ausgegangen ist. Auch die politische Führung der Forces Démocratiques pour la Liberation du Rwanda (FDLR) – Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni – steht gegenwärtig in Deutschland vor Gericht. Erstmals werden nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch Kriegsverbrechen verhandelt. Auf das Konto der FDLR gehen über Jahre schwerste Massaker und systematische Massenvergewaltigungen hinweg. Während sich die FDLR-Spitze juristisch verantworten muss, ist der Haftbefehl des IStGH gegen Joseph Kony, Anführer der Lord’s Resistance Army (LRA), noch immer nicht vollstreckt. Auch gegen den ehemaligen CNDP-Rebellenführer und späteren General Bosco Ntaganda sowie gegen den FDLR-General Sylvestre Mudacumura wurden – bislang folgenlos – Haftbefehle des IStGH erlassen. Im Fall Ntaganda verweigert die kongolesische Regierung sogar ganz offiziell die Auslieferung. Dies darf die internationale Gemeinschaft nicht hinnehmen. Die Opfer müssen Gerechtigkeit erfahren und entschädigt werden. Deshalb braucht die DR Kongo eine umfassende Justizreform, um die Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen nach internationalen Standards zu ahnden.

Schwere Menschenrechtsverletzungen werden auch von der neuen Rebellengruppe M23 begangen, die sich aus der aufgelösten CNDP-Miliz und Armee- Deserteuren gebildet hat. M23 bezieht sich auf den Friedensvertrag zwischen der kongolesischen Regierung und der CNDP-Miliz vom 23. März 2009. Durch ihn wurden kongolesische und ruandische Tutsi in die Armee integriert. Da der Friedensvertrag jedoch nicht umfassend umgesetzt wurde, verließen die ehemaligen CNDP-Rebellen aus Protest die Armee und gründeten die M23- Bewegung. Militärisch ist ihnen die kongolesische Armee trotz enger Kooperation mit MONUSCO weit unterlegen. Ziel aller Milizen ist die Kontrolle über den rohstoffreichen Ostkongo. Seine Bodenschätze – Erze, Mineralien, Gold und Diamanten – werden größtenteils über Ruanda exportiert, meist illegal. Die kongolesische Bevölkerung profitiert kaum vom Rohstoffreichtum ihres Landes.

Der UN-Sicherheitsrat hat gefordert, dass jegliche ausländische Hilfe für M23 eingestellt werde. Laut UN-Bericht ist es die ruandische Regierung, die M23 mit Waffen und Kämpfern unterstützt. Deshalb haben die USA, Großbritannien, die Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland Gelder für die Entwicklungszusammenarbeit mit Ruanda gesperrt. Bei ihrem Besuch in Berlin im August 2012 hat die ruandische Außenministerin diese Entscheidung scharf kritisiert und die kongolesische Regierung zu Verhandlungen mit M23 aufgefordert. Beim IStGH in Den Haag wurden inzwischen Ermittlungen gegen den ruandischen Präsidenten Paul Kagame wegen Kriegsverbrechen beantragt.

Mehrere hochrangige UN-Repräsentanten berichten äußerst besorgt über die Menschenrechtslage in der DR Kongo – so die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Navi Pillay, der Leiter von MONUSCO Roger Meece, der Sondergesandte für sexuelle Gewalt in Kriegen Vijay Nambiar und der Sonderberichterstatter für extralegale und willkürliche Hinrichtungen Christof Heyns. Navi Pillay nannte in ihrem Bericht vom Januar 2012 (A/HRC/19/48), der sich noch auf die Zeit vor dem aktuellen Vorstoß der Milizen im Ostkongo bezieht, folgende menschenrechtlichen Hauptprobleme: willkürliche Verhaftungen, menschenunwürdige Haftbedingungen, Folter und Misshandlungen, sexuelle Gewalt, Repression gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger/-innen, Straflosigkeit und mit illegalem Rohstoffabbau verbundene Menschenrechtsverletzungen. Einheimische Nichtregierungsorganisationen beklagen die sich verschlechternde Sicherheitslage und die Bedrohung von Menschenrechtsverteidigern. Wie gefährlich deren Einsatz für die Menschenrechte ist, zeigt die brutale Ermordung Floribert Chebeyas. Noch immer ist der mutmaßliche Hauptverantwortliche, der Chef der Nationalen Polizei John Numbi, auf freiem Fuß.

Im Juli 2011 wurde der interfraktionelle Antrag „Die Demokratische Republik Kongo stabilisieren“ (Bundestagsdrucksache 17/6448) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Schon damals wurde befürchtet, dass im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen Menschenrechtsverletzungen zunehmen und der Druck auf Menschenrechtsverteidiger/-innen steigt. Dies hat sich bewahrheitet. Umso wichtiger ist es, dass die Provinz- und Lokalwahlen 2013 mit größtmöglicher Transparenz vorbereitet und durchgeführt werden und kritische Menschenrechtsverteidiger/innen wirksamen Schutz erhalten. Der Deutsche Bundestag ist in tiefer Sorge um die Zukunft der DR Kongo.

Wir fragen die Bundesregierung:

Maßnahmen für ein Ende der Gewalt und der Menschenrechtsverletzungen

1. Welche Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft, der Europäischen und der Afrikanischen Union hält die Bundesregierung für am wirksamsten, um die Gewalt in der DR Kongo möglichst rasch zu beenden?

2. Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung friedenspolitische Maßnahmen in der DR Kongo, und mit welchem Ergebnis? Was unternimmt sie z. B. zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in der DR Kongo, insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit? Hat sie die in Nummer 7 des interfraktionellen Antrags (Bundestagsdrucksache 17/6448) aufgelisteten menschenrechtlichen Forderungen an die kongolesische Regierung gestellt, und mit welchem Ergebnis?

3. Hält die Bundesregierung die jüngeren Initiativen zur Reform des Sicherheitssektors für geeignet, seine Effizienz zu steigern und unangemessene Gewaltanwendung sowie sexuelle Gewalt durch Armee und Polizei einzugrenzen?

4. Zu welchen Fortschritten bei der Reform des Sicherheitssektors und bei der Verbesserung der Menschenrechtslage in der DR Kongo haben EUSEC und EUPOL beigetragen? Welche Folgen erwartet die Bundesregierung durch das für Herbst 2014 geplante Ende der Missionen für das Land?

5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die kurzfristig Anfang September 2012, also vier Wochen vor Mandatsende erfolgte Verlängerung der Mandate von EUSEC RD Congo und EUPOL RD Congo der nachhaltigen Arbeit der Operationen dient?

6. Haben sich nach Meinung der Bundesregierung Aufstellung und Aufgabenerfüllung der MONUSCO-Mission der Vereinten Nationen verbessert? Wenn ja, in welchen Bereichen, und wenn nein, welche sicherheitspolitischen Konsequenzen sind daraus zu ziehen?

7. Wie wird sichergestellt, dass MONUSCO-Soldaten nicht selbst Menschenrechtsverletzungen begehen oder indirekt durch gemeinsame Operationen mit der Armee an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind?

8. Arbeiten in MONUSCO auch private Sicherheitsfirmen mit, und wenn ja, wer hat sie beauftragt, und wie lautet das Ziel des Auftrags?

9. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der in MONUSCO eingebetteten Arbeitseinheiten für Menschenrechts- und Genderfragen? Wie verwertet das Büro des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte UNJHRO (United Nations Joint Human Rights Office) die über das „Profiling Project“ gesammelten Daten über Menschenrechtsverletzungen und für sie verantwortliche Personen?

10. Wie ist die Position der Bundesregierung zum geplanten Vorhaben der Internationalen Konferenz der Großen Seen (ICGLR), eine neutrale internationale Truppe in den Ostkongo zu entsenden? Unter welchen Voraussetzungen würde sie eine solche Truppe befürworten?

11. Sieht die Bundesregierung im Friedensvertrag vom 23. März 2009, auf den sich die M23-Milizen beziehen und dessen ausgebliebene Umsetzung sie kritisieren, eine Grundlage für Friedensgespräche?

12. Wie hat die ruandische Regierung darauf reagiert, dass Deutschland die Budgethilfe eingestellt hat, nachdem UN-Experten ihr vorgeworfen haben, die M23-Milizen finanziell und personell unterstützen? Hat die Aussetzung der Budgethilfe einen kritischen Dialog zwischen beiden Regierungen über die M23-Unterstützung verhindert? Wenn nein, in welchem Rahmen findet er statt, und welche Ergebnisse wurden erreicht? Auf welcher Basis soll nach Auffassung der Bundesregierung die bisher als erfolgreich bewertete Entwicklungszusammenarbeit mit Budgethilfe fortgeführt werden, und wann ist geplant, die Budgethilfe für Ruanda wieder aufzunehmen?

13. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den Dialog mit der Regierung Ugandas zu führen, der ebenfalls die Unterstützung der M23-Milizen vorgeworfen wird? Wenn ja, auf welcher Grundlage und mit welchem Ziel soll dieser Dialog geführt werden, und wie wird die Bundesregierung dabei die Erfahrungen mit Ruanda berücksichtigen?

14. Mit welchen konkreten Initiativen wird national wie international versucht, die illegale Ausbeutung und Vermarktung der kongolesischen Bodenschätze zu verhindern und ein System zu etablieren, das transparent ist und der kongolesischen Volkswirtschaft dient?

15. Wie wird die kongolesische Zivilgesellschaft in friedenspolitische Maßnahmen eingebunden?

16. Wann wird das neue Kongo-Konzept der Bundesregierung vorliegen, und welche Rolle werden menschenrechtliche Aspekte darin spielen?

17. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung – auch im EU-Verbund – zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen 2013 beitragen?

Schutz der Zivilbevölkerung und Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern

18. Wie und durch welche Organisationen gestaltet sich die Versorgung der Flüchtlinge? Was trägt Deutschland dazu bei, um ihre Lage zu verbessern?

19. Was unternimmt die Bundesregierung, um gemeinsam mit den internationalen Partnern die UN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit“ und deren Folgeresolutionen umzusetzen?

20. Welche Schutz- und Hilfsprogramme gibt es speziell für Frauen und Kinder?

21. Wie hoch wird die aktuelle Zahl der Kindersoldaten und -soldatinnen in der DR Kongo geschätzt? Wie erfolgreich waren und sind die Demobilisierungsprogramme für sie, bzw. wie gelingt ihre Eingliederung in die Gesellschaft?

22. Wie setzt die deutsche Botschaft in Kinshasa gemeinsam mit ihren EU-Partnern die EU-Leitlinie zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern um?

23. Finanziert die EU Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern?

24. Mit welchen Maßnahmen fördert und schützt die deutsche Botschaft Menschenrechtsverteidiger/-innen, insbesondere auch im umkämpften Ostkongo?

25. Welche Menschenrechtsverteidiger/-innen sind gegenwärtig inhaftiert, und zu welchen von ihnen hat die Bundesregierung Kontakt?

26. Wurden von der deutschen Botschaft bzw. der EU-Mission gefährdete und bedrohte Menschenrechtsverteidiger/-innen konkret in Schutz genommen und/oder vorübergehend zu ihrer Sicherheit ins Ausland gebracht? Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich 2011 und 2012?

Justizreform und Bekämpfung der Straflosigkeit

27. In welchem Kontext und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die kongolesische Regierung aufgefordert, die massiven Menschenrechtsverletzungen juristisch zu verfolgen und die Opfer zu entschädigen?

28. Übt die Bundesregierung gemeinsam mit den EU-Partnern Druck auf die kongolesische Regierung aus, damit Menschenrechtsverletzungen und Massenvergewaltigungen durch die kongolesische Armee und Polizei geahndet und die Opfer entschädigt werden?

29. Auf welche Weise hat die Bundesregierung – wie im interfraktionellen Antrag gefordert – der kongolesischen Regierung Unterstützung bei der Einrichtung von Sonderkammern an den Berufungsgerichten der Provinzen angeboten, und wenn ja, wie war die Reaktion der Regierung, und was ist seitdem konkret passiert? Wird die Idee von Sondergerichten weiterverfolgt, nachdem im letzten Jahr der Senat den diesbezüglichen Gesetzentwurf abgelehnt hat?

30. Hat die Bundesregierung in ihren bilateralen Gesprächen mit staatlichen Stellen der DR Kongo deutlich gemacht, dass es gegen internationale Standards verstößt, wenn Menschenrechtsverletzungen vor Militärgerichten statt vor zivilen Gerichten verhandelt werden?

31. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag von Amnesty International, ein UN-Mandat zu schaffen, das der kongolesischen Regierung bei der Umsetzung von Reformen, insbesondere im Bereich der Justiz, beratend zur Seite steht? Welche Argumente hat sie für oder gegen ein solches Mandat?

32. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der kongolesischen Regierung dafür ein, General Bosco Ntaganda wegen Kriegsverbrechen an den IStGH auszuliefern?

33. Was unternimmt die Bundesregierung, evtl. gemeinsam mit ihren internationalen Partnern, damit alle kongobezogenen Haftbefehle des IStGH vollstreckt werden?

34. Ist der Bundesregierung die Initiative kongolesischer Nichtregierungsorganisationen „Justice Maintenant“ bekannt, mit der eine rechtsstaatliche Justiz gestärkt und die Straflosigkeit beendet werden soll, und unterstützt sie diese?

35. Was unternimmt die Bundesregierung gemeinsam mit den EU-Partnern zur wahrheitsgemäßen Aufklärung der Ermordung des Menschenrechtsverteidigers Floribert Chebeya und des Schicksals seines verschwundenen Fahrers Fidèle Bazana?

36. Setzt sich die Bundesregierung für bessere Haftbedingungen in den Gefängnissen, für eine Ächtung von Folter und Misshandlungen während der Haft, für eine bessere medizinische Versorgung und eine getrennte Unterbringung von Frauen und Männern ein, und wenn ja, in welcher Form?

Fragen36

1

Welche Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft, der Europäischen und der Afrikanischen Union hält die Bundesregierung für am wirksamsten, um die Gewalt in der DR Kongo möglichst rasch zu beenden?

2

Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung friedenspolitische Maßnahmen in der DR Kongo, und mit welchem Ergebnis? Was unternimmt sie z. B. zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in der DR Kongo, insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit? Hat sie die in Nummer 7 des interfraktionellen Antrags (Bundestagsdrucksache 17/6448) aufgelisteten menschenrechtlichen Forderungen an die kongolesische Regierung gestellt, und mit welchem Ergebnis?

3

Hält die Bundesregierung die jüngeren Initiativen zur Reform des Sicherheitssektors für geeignet, seine Effizienz zu steigern und unangemessene Gewaltanwendung sowie sexuelle Gewalt durch Armee und Polizei einzugrenzen?

4

Zu welchen Fortschritten bei der Reform des Sicherheitssektors und bei der Verbesserung der Menschenrechtslage in der DR Kongo haben EUSEC und EUPOL beigetragen? Welche Folgen erwartet die Bundesregierung durch das für Herbst 2014 geplante Ende der Missionen für das Land?

5

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die kurzfristig Anfang September 2012, also vier Wochen vor Mandatsende erfolgte Verlängerung der Mandate von EUSEC RD Congo und EUPOL RD Congo der nachhaltigen Arbeit der Operationen dient?

6

Haben sich nach Meinung der Bundesregierung Aufstellung und Aufgabenerfüllung der MONUSCO-Mission der Vereinten Nationen verbessert? Wenn ja, in welchen Bereichen, und wenn nein, welche sicherheitspolitischen Konsequenzen sind daraus zu ziehen?

7

Wie wird sichergestellt, dass MONUSCO-Soldaten nicht selbst Menschenrechtsverletzungen begehen oder indirekt durch gemeinsame Operationen mit der Armee an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind?

8

Arbeiten in MONUSCO auch private Sicherheitsfirmen mit, und wenn ja, wer hat sie beauftragt, und wie lautet das Ziel des Auftrags?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der in MONUSCO eingebetteten Arbeitseinheiten für Menschenrechts- und Genderfragen? Wie verwertet das Büro des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte UNJHRO (United Nations Joint Human Rights Office) die über das „Profiling Project“ gesammelten Daten über Menschenrechtsverletzungen und für sie verantwortliche Personen?

10

Wie ist die Position der Bundesregierung zum geplanten Vorhaben der Internationalen Konferenz der Großen Seen (ICGLR), eine neutrale internationale Truppe in den Ostkongo zu entsenden? Unter welchen Voraussetzungen würde sie eine solche Truppe befürworten?

11

Sieht die Bundesregierung im Friedensvertrag vom 23. März 2009, auf den sich die M23-Milizen beziehen und dessen ausgebliebene Umsetzung sie kritisieren, eine Grundlage für Friedensgespräche?

12

Wie hat die ruandische Regierung darauf reagiert, dass Deutschland die Budgethilfe eingestellt hat, nachdem UN-Experten ihr vorgeworfen haben, die M23-Milizen finanziell und personell unterstützen? Hat die Aussetzung der Budgethilfe einen kritischen Dialog zwischen beiden Regierungen über die M23-Unterstützung verhindert? Wenn nein, in welchem Rahmen findet er statt, und welche Ergebnisse wurden erreicht? Auf welcher Basis soll nach Auffassung der Bundesregierung die bisher als erfolgreich bewertete Entwicklungszusammenarbeit mit Budgethilfe fortgeführt werden, und wann ist geplant, die Budgethilfe für Ruanda wieder aufzunehmen?

13

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den Dialog mit der Regierung Ugandas zu führen, der ebenfalls die Unterstützung der M23-Milizen vorgeworfen wird? Wenn ja, auf welcher Grundlage und mit welchem Ziel soll dieser Dialog geführt werden, und wie wird die Bundesregierung dabei die Erfahrungen mit Ruanda berücksichtigen?

14

Mit welchen konkreten Initiativen wird national wie international versucht, die illegale Ausbeutung und Vermarktung der kongolesischen Bodenschätze zu verhindern und ein System zu etablieren, das transparent ist und der kongolesischen Volkswirtschaft dient?

15

Wie wird die kongolesische Zivilgesellschaft in friedenspolitische Maßnahmen eingebunden?

16

Wann wird das neue Kongo-Konzept der Bundesregierung vorliegen, und welche Rolle werden menschenrechtliche Aspekte darin spielen?

17

Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung – auch im EU-Verbund – zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen 2013 beitragen?

18

Wie und durch welche Organisationen gestaltet sich die Versorgung der Flüchtlinge? Was trägt Deutschland dazu bei, um ihre Lage zu verbessern?

19

Was unternimmt die Bundesregierung, um gemeinsam mit den internationalen Partnern die UN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit“ und deren Folgeresolutionen umzusetzen?

20

Welche Schutz- und Hilfsprogramme gibt es speziell für Frauen und Kinder?

21

Wie hoch wird die aktuelle Zahl der Kindersoldaten und -soldatinnen in der DR Kongo geschätzt? Wie erfolgreich waren und sind die Demobilisierungsprogramme für sie, bzw. wie gelingt ihre Eingliederung in die Gesellschaft?

22

Wie setzt die deutsche Botschaft in Kinshasa gemeinsam mit ihren EU-Partnern die EU-Leitlinie zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern um?

23

Finanziert die EU Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern?

24

Mit welchen Maßnahmen fördert und schützt die deutsche Botschaft Menschenrechtsverteidiger/-innen, insbesondere auch im umkämpften Ostkongo?

25

Welche Menschenrechtsverteidiger/-innen sind gegenwärtig inhaftiert, und zu welchen von ihnen hat die Bundesregierung Kontakt?

26

Wurden von der deutschen Botschaft bzw. der EU-Mission gefährdete und bedrohte Menschenrechtsverteidiger/-innen konkret in Schutz genommen und/oder vorübergehend zu ihrer Sicherheit ins Ausland gebracht? Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich 2011 und 2012?

27

In welchem Kontext und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die kongolesische Regierung aufgefordert, die massiven Menschenrechtsverletzungen juristisch zu verfolgen und die Opfer zu entschädigen?

28

Übt die Bundesregierung gemeinsam mit den EU-Partnern Druck auf die kongolesische Regierung aus, damit Menschenrechtsverletzungen und Massenvergewaltigungen durch die kongolesische Armee und Polizei geahndet und die Opfer entschädigt werden?

29

Auf welche Weise hat die Bundesregierung – wie im interfraktionellen Antrag gefordert – der kongolesischen Regierung Unterstützung bei der Einrichtung von Sonderkammern an den Berufungsgerichten der Provinzen angeboten, und wenn ja, wie war die Reaktion der Regierung, und was ist seitdem konkret passiert? Wird die Idee von Sondergerichten weiterverfolgt, nachdem im letzten Jahr der Senat den diesbezüglichen Gesetzentwurf abgelehnt hat?

30

Hat die Bundesregierung in ihren bilateralen Gesprächen mit staatlichen Stellen der DR Kongo deutlich gemacht, dass es gegen internationale Standards verstößt, wenn Menschenrechtsverletzungen vor Militärgerichten statt vor zivilen Gerichten verhandelt werden?

31

Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag von Amnesty International, ein UN-Mandat zu schaffen, das der kongolesischen Regierung bei der Umsetzung von Reformen, insbesondere im Bereich der Justiz, beratend zur Seite steht? Welche Argumente hat sie für oder gegen ein solches Mandat?

32

Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der kongolesischen Regierung dafür ein, General Bosco Ntaganda wegen Kriegsverbrechen an den IStGH auszuliefern?

33

Was unternimmt die Bundesregierung, evtl. gemeinsam mit ihren internationalen Partnern, damit alle kongobezogenen Haftbefehle des IStGH vollstreckt werden?

34

Ist der Bundesregierung die Initiative kongolesischer Nichtregierungsorganisationen „Justice Maintenant“ bekannt, mit der eine rechtsstaatliche Justiz gestärkt und die Straflosigkeit beendet werden soll, und unterstützt sie diese?

35

Was unternimmt die Bundesregierung gemeinsam mit den EU-Partnern zur wahrheitsgemäßen Aufklärung der Ermordung des Menschenrechtsverteidigers Floribert Chebeya und des Schicksals seines verschwundenen Fahrers Fidèle Bazana?

36

Setzt sich die Bundesregierung für bessere Haftbedingungen in den Gefängnissen, für eine Ächtung von Folter und Misshandlungen während der Haft, für eine bessere medizinische Versorgung und eine getrennte Unterbringung von Frauen und Männern ein, und wenn ja, in welcher Form?

Berlin, den 17. Oktober 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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