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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Beteiligung der Bundesregierung am Steuerrückforderungsverfahren Flick (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/3432) (G-SIG: 16011483)

Verweigerte Beantwortung aller Fragen der Kleinen Anfrage auf BT-Drs 16/3223 zur Steuerhinterziehung von Friedrich Karl Flick (Selbstanzeige 1998) mit Hinweis auf die Pflicht zur Wahrung des Steuergeheimnisses: konkrete Handlungsgrenzen aus § 30 Abgabenordnung, mögliche Anwendung auf die Finanzverwaltung, Bezug zu Verhältnissen bzw. Geheimnissen des Steuerpflichtigen; Steuerrückforderungen der Erben an das Land NRW; Beteiligung von Bundesbehörden, lange Dauer und Defizite der Untersuchungen, Scheitern des Rechtshilfeersuchens an die USA <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

18.12.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/376706. 12. 2006

Beteiligung der Bundesregierung am Steuerrückforderungsverfahren Flick (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/3432)

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Hüseyin-Kenan Aydin, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Ulla Lötzer, Paul Schäfer (Köln), Dr. Gregor Gysi und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Fraktion DIE LINKE. hatte in einer Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/3223) nach der Beteiligung der Bundesregierung an den Verhandlungen bezüglich der Steuerrückforderung der Familie Flick gegen das Land Nordrhein-Westfalen gefragt. Der Hintergrund waren Presseberichte (z. B. „DER SPIEGEL“ vom 16. Oktober 2006) nach denen Friedrich Karl Flick vor seinem Tod 77 Mio. Euro aus dem offenen Steuerverfahren gegen ihn vom Land Nordrhein-Westfalen zurückgefordert hatte. An dieser Forderung halten seine Erben fest. Mittlerweile – so die Berichte – sei eine Expertengruppe eingerichtet worden, die mit der Familie verhandle, ob und wie viel zurückgezahlt wird. Das Strafverfahren gegen Flick konnte aufgrund eines gescheiterten Rechtshilfeersuchens an die USA nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

Unter anderem wurde in der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auch um Auskunft bezüglich gescheiterter Rechtshilfeersuchen an die USA gebeten. Die Bundesregierung verweigerte die Beantwortung aller Fragen mit dem Hinweis auf die Pflicht zur Wahrung des Steuergeheimnisses nach § 30 Abgabenordnung (AO) (Bundestagsdrucksache 16/3432). Danach verletzt ein Amtsträger das Steuergeheimnis, wenn er die Verhältnisse eines anderen oder ein fremdes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis unbefugt offenbart oder verwertet. Die Offenbarung der Kenntnisse kann jedoch zulässig sein, wenn dies „zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, das Vertrauen in die Verwaltung erheblich zu erschüttern“ erforderlich sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche konkreten Handlungsgrenzen ergeben sich nach Meinung der Bundesregierung aus der Pflicht der Wahrung des Steuergeheimnisses nach § 30 AO?

2

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich die Vorschriften des § 30 AO auch auf Aussagen über die Tätigkeit und Verantwortlichkeit der Finanzverwaltung beziehen (Antwort bitte mit Begründung)?

3

Inwieweit beziehen sich nach Meinung der Bundesregierung die Fragen der Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/3223) der Fraktion DIE LINKE. auf die Verhältnisse bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Steuerpflichtigen (bitte mit Begründung zu den einzelnen Fragen)?

4

Waren Vertreterinnen und Vertreter von Bundesbehörden in die Untersuchungen der Landesbehörden bezüglich der Steuerhinterziehung von Friedrich Karl Flick – wie vom „DER SPIEGEL“ berichtet – in den vergangenen Jahren eingebunden?

Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Steuerrückforderung der Familie Flick an das Land Nordrhein-Westfalen?

6

Sind Vertreterinnen und Vertreter von Bundesbehörden (Bsp. Bundesamt für Finanzen) in der laut Presseberichten eingerichteten Expertengruppe zur Verhandlung bezüglich der Steuerrückforderung der Familie Flick vertreten?

Wenn ja wie, wenn nein, warum nicht?

7

Beraten Vertreterinnen und Vertreter von Bundesbehörden (Bsp. siehe Frage 2) die Landesfinanzbehörden in den Verhandlungen bezüglich der Steuerrückforderung der Familie Flick?

Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?

8

Worauf führt die Bundesregierung die lange Dauer der Untersuchungen bezüglich der Steuerhinterziehung von Friedrich Karl Flick zurück?

9

Welche Defizite der Untersuchungen bezüglich der Steuerhinterziehung von Friedrich Karl Flick sieht die Bundesregierung im zur Verfügung stehenden Instrumentarium sowie auf Seiten der Behörden?

10

Worauf führt die Bundesregierung das Scheitern des Rechtshilfeersuchens an die USA im Rahmen der Untersuchungen bezüglich der Steuerhinterziehung von Friedrich Karl Flick zurück?

11

Wie viele Rechtshilfeersuchen bezüglich Steuerhinterziehungsverfahren an die USA werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich von inländischen Behörden gestellt?

12

Wie hoch ist der Anteil der gescheiterten Rechtshilfeersuchen an die USA, und worauf führt die Bundesregierung das Scheitern der Rechtshilfeersuchen an die USA zurück?

Berlin, den 5. Dezember 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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