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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Auswirkung der Entscheidung gegen einen Standort des Bundesinstituts für Risikobewertung in Neuruppin

Änderungen der Entscheidungsgrundlage, Verbindlichkeit des Beschlusses der Unabhängigen Föderalismuskommission des Jahres 1992 bei Standortentscheidungen für Bundeseinrichtungen sowie Abweichungen von diesem Beschluss, Möglichkeiten zur juristischen Anfechtung und zu Schadensersatzforderungen, Auswirkungen der Entscheidung und der Aufgabe des FLI-Standortes in Wusterhausen für die Region<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

19.11.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1127330. 10. 2012

Auswirkung der Entscheidung gegen einen Standort des Bundesinstituts für Risikobewertung in Neuruppin

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Roland Claus, Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Wolfgang Neskovic, Thomas Nord, Dr. Petra Sitte, Sabine Stüber, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

„Eine Ära geht zu Ende, und eine neue beginnt erst gar nicht.“, schrieb die „Märkische Allgemeine“ am 20. Oktober 2012. Am 18. Oktober 2012 hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen, dass nicht, wie bisher geplant, ein Standort des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in Neuruppin errichtet werden soll.

Im Jahr 2003 sah der Einzelplan 10 im Bundeshaushalt die Errichtung eines Bundesforschungsinstituts für Produktsicherheit als weitere Bundesforschungsanstalt im Geschäftsbereich des damaligen Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) vor. In Umsetzung der Vorschläge der Unabhängigen Föderalismuskommission vom 27. Mai 1992, neue Bundeseinrichtungen und -institutionen grundsätzlich in den neuen Ländern anzusiedeln, wurde als Standort Neuruppin gewählt. Im darauffolgenden Bundeshaushalt 2004 änderte das BMVEL diesen Beschluss bezüglich der Aufgabenstellung, die nun auf das BfR übertragen wurde, das dafür die Abteilung 7 schuf.

Seitdem wurde die Errichtung einer Außenstelle in Neuruppin für die Abteilung 7 des BfR Berlin-Marienfelde geplant. Ziel dieser strukturpolitischen Entscheidung war die Kompensation des Verlustes wissenschaftlicher Arbeitsplätze in der Region durch die im Jahr 1996 im Deutschen Bundestag mit der Regierungsmehrheit der Fraktionen der CDU/CSU und FDP beschlossene Schließung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI, Bundesinstitut für Tiergesundheit) am Standort Wusterhausen/Dosse bzw. dessen Umzug zur Insel Riems (bei Greifswald), der nunmehr Ende des Jahres 2013 vollzogen sein wird. Auf mehrfache – unter anderem auch parlamentarische – Nachfragen wurde wiederholt seitens der Bundesregierung bestätigt, dass die Planungen für die Errichtung des BfR-Standorts in Neuruppin voranschreiten. Zuletzt wurde wegen der Feststellung eines Mehrbedarfs an Räumen auf Verzögerungen im Baubeginn verwiesen.

Die nunmehrige Entscheidung gegen dieses Vorhaben im Haushaltsausschuss kam für die Region völlig unerwartet und hat große Enttäuschung hervorgerufen. Auslöser war ein Bericht des Bundesrechnungshofes, welcher unter rein haushälterischen Gründen eine Aufgabe der Standortplanung in Neuruppin vorschlug, um das BfR in Berlin-Marienfelde zu konzentrieren. Der Beschluss der Unabhängigen Föderalismuskommission aus dem Jahr 1992 „[trüge] die geplante Aufteilung des Bundesinstituts nicht mehr“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche konkreten Änderungen der Entscheidungsgrundlage rechtfertigen aus Sicht der Bundesregierung das kurzfristige Aus der bisherigen Planungen für einen Standort des BfR in Neuruppin?

2

Welche Verbindlichkeit hat aus Sicht der Bundesregierung der Beschluss der Unabhängigen Föderalismuskommission des Jahres 1992 bei Standortentscheidungen für Bundeseinrichtungen und -institutionen heute, und welche Veränderungen der Interpretation dieses Beschlusses hat es wann, warum, und von wem gegeben (bitte begründen)?

3

In welchen konkreten Fällen hat es wann seit dem Jahr 1992 Abweichungen von diesem Beschluss der Unabhängigen Föderalismuskommission gegeben, und mit welcher Begründung?

4

Bestehen aus Sicht der Bundesregierung Möglichkeiten zur juristischen Anfechtung und zu Schadenersatzforderungen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in welchen konkreten Fällen und in welcher Höhe?

5

Was rechtfertigt aus Sicht der Bundesregierung diese Verletzung des Vertrauensschutzes (bitte begründen)?

6

Welche konkreten Auswirkungen hat diese Entscheidung gegen einen BfR-Standort Neuruppin nach Einschätzung der Bundesregierung für die Region?

7

Wie viele Arbeitsplätze in den verschiedenen Stufen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. Besoldungsstufen waren für diesen Standort vorgesehen?

8

Wie viele Arbeitsplätze (inkl. Drittmittelstellen) in den verschiedenen Stufen des TVöD bzw. Besoldungsstufen existierten im Jahr 2011 am FLI-Standort in Wusterhausen/Dosse?

9

Welche direkten und indirekten Kosten sind für die Planung und Vorbereitung der Errichtung des Standorts Neuruppin des BfR für Bund, Land und Kommune entstanden (bitte detailliert aufführen)?

10

Wurde Bauland für den geplanten BfR-Standort in Neuruppin erworben oder reserviert?

Wenn ja, durch wen und zu welchen direkten oder indirekten Kosten und Konditionen?

11

Sind nun anderweitige Verwendungen dieser Flächen geplant?

12

Was ist mit den Flächen und Gebäuden am FLI-Standort in Wusterhausen/ Dosse geplant?

13

Welche Überlegungen hat die Bundesregierung zur Ansiedlung einer anderen Bundeseinrichtung oder -institution in Neuruppin?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Situation, dass im Bundesland Brandenburg nach Aufgabe des FLI-Standortes in Wusterhausen/Dosse kein bundeseigener Forschungsstandort mehr bestehen wird?

15

Ist die Bundesregierung bereit, die Verlegung des Instituts für Epidemiologie des FLI von Wusterhausen/Dosse nach Neuruppin zu prüfen, um mit seinem Ausbau das dringend benötigte Epidemiologische Zentrum zu errichten und damit gleichzeitig die gescheiterte Errichtung des BfR-Standorts in Neuruppin auszugleichen und den Beschluss der Unabhängigen Föderalismuskommission von 1992 zu erfüllen (bitte begründen)?

Berlin, den 30. Oktober 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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