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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Beteiligung der Bundeswehr an Veranstaltungen zum Volkstrauertag

Unterstützung von Veranstaltungen zum Volkstrauertag durch die Bundeswehr, Erwartungshaltung der Bundesregierung, Auflagen für Bundeswehrsoldaten, Veranstaltungen des VDK, Einladungspraxis, Anwesenheit rechtsextremistischer und geschichtsrevisionistischer Organisationen bei Volkstrauertagsveranstaltungen sowie Kontaktverbote der Bundeswehr, Hausrecht für Veranstalter<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

19.11.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1127531. 10. 2012

Beteiligung der Bundeswehr an Veranstaltungen zum Volkstrauertag

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Harald Koch, Niema Movassat, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Aus der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage im bayerischen Landtag (dort als Drucksache 16/10940 erfasst) ergibt sich, dass die Bundeswehr im vergangenen Jahr an einer Feierstunde nebst Kranzniederlegung zum Volkstrauertag in München beteiligt war, zu der auch Angehörige von Organisationen eingeladen waren, die „wiederholt durch geschichtsrevisionistische deutschnationale Positionen und enge Kontakte zu Rechtsextremen aufgefallen“ sind, wie es in der Anfrage heißt. Genannt werden die Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger, zu der eigentlich ein Kontaktverbot seitens der Bundeswehr besteht, der von den Fragestellern schon wiederholt thematisierte Kameradenkreis der Gebirgstruppe und die vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtete rechtsextreme Burschenschaft Danubia. Die bayerische Landesregierung gab an, der Veranstalter, der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VDK), werde die Einladungsliste künftig mit der Staatsregierung abstimmen.

Den Fragestellern ist nicht einsichtig, dass der VDK überhaupt auf die Idee gekommen ist, rechtsextreme und geschichtsrevisionistische Organisationen einzuladen und dass die Bundeswehr sich nicht schon in der Vergangenheit dieser Veranstaltung entzogen hat. Augenzeugenberichten zufolge sollen Bundeswehrsoldaten gar aktiv an der Veranstaltung mitgewirkt und einen Kranz der Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger (OdR) in den Farben schwarz-weiß-rot getragen haben (http://braunzonebw.blogsport.de/2011/12/07/volkstrauertag-in-muenchen-burschenschafter-ritterkreuztraeger-und-die-bundeswehr/).

Allerdings ist es auch andernorts zu aus Sicht der Fragesteller bedenklicher Nähe zwischen Bundeswehr und rechtsextremistischen bzw. geschichtsrevisionistischen Vereinigungen anlässlich des Volkstrauertages gekommen. Zu erwähnen ist etwa die Feier auf dem ehemaligen Garnisonsfriedhof am Berliner Columbiadamm, wo sich im Jahr 2007 lokale NPD- und DVU-Politiker sowie Angehörige von Nazikameradschaften Seite an Seite mit Vertretern der Bundeswehr und uniformierten Reservisten beteiligten. Die Bundeswehr hat erst, nachdem öffentliche Proteste gegen die Veranstaltung von den Medien aufgegriffen worden sind, ein Uniformtrageverbot erlassen. In anderen Städten kam es zu gemeinsamer Teilnahme von Bundeswehr und Vertretern des Verbandes deutscher Soldaten (VDS) (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/11006).

Den Fragestellern ist zwar bewusst, dass die Bundeswehr nicht im Vorfeld einer Veranstaltung in jedem Fall über den erwarteten Teilnehmerkreis informiert sein kann. Dann aber, wenn jahrelange Erfahrung nahelegt, dass Rechtsextremisten oder Geschichtsrevisionisten zu erwarten sind, und erst recht dann, wenn der verantwortliche Veranstalter diese bewusst einlädt, wäre es aus Sicht der Fragesteller erforderlich, dass die Bundeswehr ihre Teilnahme aufkündigt.

Dabei sollte der Abstand sowohl zu dezidiert rechtsextremen als auch zu notorisch geschichtsrevisionistischen Vereinigungen (die etwa die deutsche Kriegsschuld oder deutsche Kriegsverbrechen leugnen) gleichermaßen gewahrt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass zur Volkstrauertagsveranstaltung in München im Jahr 2011 der VDK auch Rechtsextremisten und Geschichtsrevisionisten eingeladen hat?

a) Wird die Bundeswehr ihre weitere Teilnahme davon abhängig machen, dass der VDK auf Einladungen derartiger Organisationen verzichtet, und wenn nein, warum nicht?

b) Wird die Bundeswehr ihre Teilnahme davon abhängig machen, dass der VDK die Liste der Eingeladenen zuvor an sie übermittelt, und wenn nein, warum nicht?

c) Seit wann lädt der VDK nach Kenntnis der Bundesregierung die genannten rechtsextremistischen und geschichtsrevisionistischen Organisationen zur Volkstrauertagsveranstaltung ein, und wenn ihr dies nicht bekannt ist, welche Bemühungen hat sie unternommen, entsprechende Kenntnis zu erlangen?

d) Inwiefern hat die Bundeswehr in der Vergangenheit gegenüber dem VDK darauf gedrängt, die entsprechenden Organisationen nicht mehr einzuladen, und mit welcher Resonanz?

e) Warum hat die Bundeswehr angesichts der Einladungspraxis des VDK ihre Teilnahme nicht abgesagt?

f) Inwiefern wurde die Einladungspraxis des VDK in den Vorjahren bundeswehrintern kritisch thematisiert?

2

Inwiefern hat die Bundeswehr auf Bundesebene dem VDK, der bundesweit sehr viele Volkstrauertagsveranstaltungen durchführt, nahegelegt, auf die Einladung von rechtsextremistischen oder geschichtsrevisionistischen Vereinigungen zu verzichten, und wie hat der VDK auf derartige Hinweise reagiert?

3

Trifft es zu, dass Personen in Uniformen der Bundeswehr einen Kranz der Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger, zu der seitens der Bundeswehr eigentlich ein Kontaktverbot gilt, getragen haben, und wenn ja,

a) handelt es sich bei diesen Personen um aktive Soldaten oder um Reservisten (bitte soweit möglich jeweilige Einheit oder Reservistenorganisation angeben) und

b) wer hat ihnen ggf. den Auftrag hierzu erteilt,

c) inwiefern hat die OdR sich im Vorfeld der Veranstaltung an die Bundeswehr oder eine Reservistenorganisation gewandt und

d) welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

4

Welche Veranstaltungen zum Volkstrauertag werden von der Bundeswehr unterstützt (bitte Veranstalter, Datum, Ortschaft und Namen des Friedhofes bzw. Bezeichnung des Gedenkortes sowie Art der Unterstützung angeben)?

5

Für welche Veranstaltungen (bitte Ortschaft und soweit möglich den verantwortlichen Veranstalter benennen) im Zusammenhang mit dem Volkstrauertag hat die Bundeswehr in den letzten Jahren

a) ein Uniformtrageverbot erlassen und

b) die Teilnahme von Soldaten der Bundeswehr untersagt, und was waren jeweils die Gründe dafür?

6

Inwiefern erwartet die Bundesregierung, dass die Bundeswehr (auch in Gestalt uniformierter Reservisten) sich nicht an Veranstaltungen beteiligt, bei denen sie weiß oder davon ausgehen kann, dass sich Vertreter rechtsextremistischer Vereinigungen, aber auch solcher, die nicht als rechtsextremistisch im Sinne des Verfassungsschutzes bekannt sind, aber die deutsche Kriegsschuld leugnen oder deutsche Kriegsverbrechen verharmlosen, beteiligen bzw. gar vom Veranstalter explizit eingeladen werden?

7

Inwiefern werden die Dienststellen der Bundeswehr sowie die Gliederungen des Reservistenverbandes entsprechend über diese Erwartungshaltung informiert?

8

Falls keine derartige Erwartungshaltung besteht, warum nicht?

9

Bei welchen Veranstaltungen zum Volkstrauertag gab es in den letzten beiden Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung eine gemeinsame Anwesenheit von Vertretern der Bundeswehr und der Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger, des VDS oder anderer, rechtsextremistischer Vereinigungen, inwiefern waren die Rechtsextremisten und Geschichtsrevisionisten vom Veranstalter eingeladen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

10

Welche Möglichkeiten haben die Veranstalter nach Kenntnis der Bundesregierung, ein Hausrecht geltend zu machen, um anwesende Rechtsextremisten des Platzes zu verweisen, und inwiefern erwartet die Bundesregierung, dass hiervon Gebrauch gemacht wird?

11

In welcher Weise haben die Bundeswehr bzw. der Reservistenverband oder andere Verbände aus dem Beirat Freiwillige Reservistenarbeit seit Anfang 2009 mit dem Ring Deutscher Soldatenverbände Berlin e. V. zusammengearbeitet?

12

Hat die Bundeswehr seit Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/11006 sich weiterhin an der Volkstrauertagsveranstaltung des VDK in Bochum beteiligt, und wenn ja,

a) war dort wiederum der Verband Deutscher Soldaten (VdS) für das Land NRW e. V. (VdS NRW), zu dem ein Kontaktverbot seitens der Bundeswehr besteht, vertreten, etwa durch einen Kranz,

b) hat sich die Bundeswehr beim Veranstalter, dem VDK, danach erkundigt, ob dieser den VdS NRW einlädt, und wenn nein, warum nicht?

13

Wird sich die Bundeswehr auch in diesem Jahr bei der VDK-Veranstaltung in Bochum beteiligen, und wenn ja, wird sie dies davon abhängig machen, dass der VDK zusagt, den VdS NRW nicht einzuladen?

14

Gegenüber welchen Vereinigungen besteht seitens der Bundeswehr seit wann ein Kontaktverbot, und was genau ist unter einem Kontaktverbot zu verstehen?

Berlin, den 31. Oktober 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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