Die EU-Beitrittsperspektive für die Staaten des Westlichen Balkans
der Abgeordneten Dietmar Nietan, Uta Zapf, Josip Juratovic, Dr. Rolf Mützenich, Rainer Arnold, Heinz-Joachim Barchmann, Doris Barnett, Klaus Barthel, Klaus Brandner, Edelgard Bulmahn, Ulla Burchardt, Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Dagmar Freitag, Iris Gleicke, Günter Gloser, Kerstin Griese, Dr. Eva Högl, Lars Klingbeil, Hans-Ulrich Klose, Manfred Nink, Thomas Oppermann, Johannes Pflug, Karin Roth (Esslingen), Michael Roth (Heringen), Axel Schäfer (Bochum), Werner Schieder (Weiden), Ulla Schmidt (Aachen), Dr. Martin Schwanholz, Peer Steinbrück, Franz Thönnes, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
In seiner Begründung anlässlich der Verleihung des Friedensnobelpreises an die Europäische Union (EU) vom 12. Oktober 2012 hat das Osloer Nobelkomitee ausdrücklich Bezug auf die Friedenswirkung der EU-Erweiterungspolitik genommen. Namentlich werden der für 2013 vorgesehene Beitritt Kroatiens erwähnt sowie die ersten Verhandlungsschritte mit Montenegro und der im März 2012 verliehene Kandidatenstatus für Serbien. Dies ist eine klare politische Botschaft. Umso verwunderlicher ist es, dass praktisch zeitgleich die Beitrittsperspektive für die Staaten des Westlichen Balkans von Vertretern der Regierungskoalition bis hin zum Präsidenten des Deutschen Bundestages infrage gestellt wurde. Selbst der Beitritt Kroatiens, der für den 1. Juli 2013 vorgesehen ist und den bereits 16 EU-Staaten ratifiziert haben, wird offen in Zweifel gezogen.
Dabei hat sich die Friedensfunktion der EU gerade durch die Beitrittsperspektive für Länder, die noch vor den Türen der Union warten müssen, gezeigt und als großes Einigungs- und Versöhnungswerk bewährt. Deshalb sollte die Botschaft aus Oslo für uns auch Verpflichtung für die Zukunft sein. Bereits 2003 hatte die EU den Staaten des Westlichen Balkans eine Beitrittsperspektive versprochen.
Die Länder des Westlichen Balkans leiden seit 2008 massiv unter den Auswirkungen der globalen Wirtschaftskrise. Die Abhängigkeit von Kapital aus der EU, sinkende Überweisungen der im Ausland arbeitenden Familienmitglieder und ein konstant hohes Zahlungsbilanzdefizit sind Faktoren des ökonomischen Stillstands. Ausbleibendes Wirtschaftswachstum und steigende Arbeitslosenzahlen treffen die schwachen Ökonomien und die Menschen in dieser Region besonders hart. Perspektivlosigkeit, Arbeitslosigkeit und Armut treiben vermehrt Menschen von dort in die EU, auch nach Deutschland.
In den vergangenen Monaten ist die Zahl der Asylanträge aus Serbien und Mazedonien gestiegen. Dies hat in Deutschland vor allem auf Seiten der CDU/ CSU altbekannte Reaktionen ausgelöst bis hin zu Forderungen nach Aufhebung der visafreien Einreise für Bürgerinnen und Bürger aus Serbien und Mazedonien, die für die Menschen in beiden Ländern einen enormen Stellenwert hat – auch als Symbol für die Glaubwürdigkeit der EU-Beitrittsperspektive.
Dabei handelt es sich bei dem jüngsten Anstieg der Antragstellerzahlen um einen klassischen Fall europäischer Armutsmigration, die sich ihren Weg in das Asylsystem sucht. Die meisten der nun einreisenden Erstantragsteller sind Roma. Sie werden in ihren Heimatstaaten im Westbalkan oftmals diskriminiert, finden keinen Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung oder Gesundheitsversorgung und leben in bitterer Armut. Der Weg in andere europäische Staaten ist ihnen meist verbaut, weil Aufenthaltsrecht und öffentliche Stimmung dort gegen sie stehen.
Im Rahmen europäischer Bemühungen um die Annäherung der Region an die Europäische Union muss daher die soziale Dimension stärker zur Geltung kommen. Verelendung und Jugendarbeitslosigkeitsquoten von 50 Prozent und mehr können nicht hingenommen werden. Deren Überwindung bedarf vielmehr der aktiven Unterstützung durch ein solidarisches Europa. Weder kann die Region des Westlichen Balkans mit diesen Problemen alleine gelassen werden, noch wird die EU sich vor den Auswirkungen der stattfindenden Verelendung auf Dauer schützen können.
Die Bedeutung der regionalen Kooperation in Südosteuropa für die Überwindung der vielfältigen Krisenphänomene in der Region kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Regionalorganisationen wie der South-East European Cooperation Process (SEECP) und der Regionale Kooperationsrat (RCC) bieten die geeigneten Plattformen für die regionale Kooperation. Der politische Wille der Staaten des Westbalkans einerseits und die kontinuierliche Unterstützung regionaler Zusammenarbeit von Seiten der EU andererseits, sind die notwendigen Voraussetzungen für eine gelingende regionale Integration.
Der Auswärtige Ausschuss des Europäischen Parlaments hat am 19. September 2012 den Initiativbericht „Enlargement: policies, criteria and the EU’s strategic interests“ verabschiedet, der eine stärkere Einbeziehung von Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen in den Erweiterungsprozess einbeziehen und eine stärkere Berücksichtigung der sozialen Dimension und des Sozialen Dialogs beim Integrationsprozess fordert und darüber hinaus die verbesserte Information der Bürgerinnen und Bürger in der EU und in den Beitrittsländern für notwendig hält.
Die Länder des Westlichen Balkans müssen ihre Reform- und Demokratisierungsbemühungen fortsetzen. Insbesondere im Bereich der Medienfreiheit bestehen in der gesamten Region noch erhebliche Defizite. Die EU-Beitrittsperspektive ist hierfür ein entscheidender Reformimpuls.
Die EU hat Ende Juni 2012 mit Bosnien und Herzegowina (BuH) einen „hochrangigen Dialog“ begonnen, der im Wesentlichen darauf zielt, einen Koordinierungsmechanismus zu etablieren, der es BuH ermöglicht, mit einer Stimme zu sprechen. Als Anforderung an BuH steht insbesondere die Umsetzung des sog. Sejdic-Finci-Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Raum. Damit soll die Diskriminierung von Minderheiten beendet werden, die nicht den drei konstituierenden Völkern BuHs – also den Bosniaken, Serben und Kroaten – angehören. In der Umsetzung des Urteils schlummert jedoch Potential für die Infragestellung zentraler Punkte des Dayton-Abkommens. Grundpfeiler der Verfassung müssten verändert werden, wozu jedoch bei den entscheidenden Akteuren keine Bereitschaft erkennbar ist.
Die Rolle des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina (OHR) wird derzeit zugunsten des Europäischen Sonderbeauftragten (EUSB) kontinuierlich zurückgefahren. Eine Verlegung des OHR nach Brüssel oder sogar seine Abschaffung sind in der Diskussion. Dies alles geschieht bei anhaltend unruhiger politischer Lage, Unabhängigkeitsbestrebungen der Republika Srpska und Forderungen nach einer dritten Entität von Seiten nationalistischer kroatischer Parteien.
Mit Kosovo konnte im Jahr 2012 eine Machbarkeitsstudie zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) durchgeführt werden. Verhandlungen zu einem SAA rücken somit in erreichbare Nähe. Allerdings ist die unklare Situation im Norden des Kosovo weiterhin Hemmnis für die Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen. Die kosovarische Regierung wurde von der Europäischen Kommission aufgefordert, Verhältnisse zu schaffen, in denen auch Serben im Kosovo eine Zukunft für sich sehen.
Die Europäische Union kann in Bezug auf die Rolle der Kosovo-Frage für den Annäherungsprozess Serbiens an die EU nicht mit einer Stimme sprechen. Fünf Mitgliedsländer der EU erkennen Kosovo nicht an und verhindern somit ein klares Verhandlungsmandat der Union in dieser Frage. Deutschland scheint hier die Rolle zugewachsen zu sein, Serbien gegenüber den Erwartungshorizont zumindest der 22 Staaten zu formulieren, die Kosovo als unabhängigen Staat anerkannt haben.
Die neue serbische Regierung hat nach anfänglich positiven Schritten (Ermöglichung der Teilnahme Kosovos an regionalen Treffen, Ankündigung der Implementierung bereits beschlossener Ergebnisse des Serbien-Kosovo-Dialogs) Skepsis gegenüber dem EU-Annäherungsprozess deutlich gemacht. Die politische Neubesetzung der Leitung der Nationalbank, die Absage der sog. Pride-Parade und die Weigerung von Präsident Tomislav Nikolic, die Ermordung von ca. 8 000 muslimischen Männern in Srebrenica als Genozid anzuerkennen, sind Beispiele für eine nach wie vor vorhandene Distanz zu den Werten der Europäischen Union. Serbien bleibt jedoch ein Schlüsselland für die Stabilisierung der gesamten Region des Westlichen Balkans und sollte daher nicht entmutigt und vor – zurzeit – unerfüllbare Forderungen zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen gestellt werden.
Der Namensstreit zwischen Griechenland und seinem Nachbarn Mazedonien hat auch durch die Vorlage eines Entwurfs für ein „Memorandum of Understanding“ durch die griechische Regierung keine inhaltliche Veränderung erfahren. Bekannte Positionen wurden dadurch nur bestätigt.
Vor der Zuerkennung des Kandidatenstatus werden Albanien von der Europäischen Kommission noch erhebliche Leistungen abverlangt. Der Verlauf der Parlamentswahl von 2013 und die Implementierung einer Reihe von Gesetzen sollen abgewartet werden, bevor eine Empfehlung erfolgen kann.
Montenegro sieht sich vor allem mit Forderungen nach einer effektiven Bekämpfung von Korruption und organisierten Verbrechen konfrontiert. Korruption ist auch laut dem jüngsten EU-Fortschrittsbericht weiterhin verbreitet und Anlass zu ernsthafter Sorge, da sie unter anderem die effektive Bekämpfung der Organisierten Kriminalität verhindere.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Verantwortung der Europäischen Union für den Westlichen Balkan ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung aus der Verleihung des Friedensnobelpreises?
Wie beurteilt die Bundesregierung die kritische wirtschaftliche und soziale Lage auf dem Westlichen Balkan?
Mit welchen Maßnahmen beteiligt sich die Bundesregierung an der Bewältigung dieser andauernden Krise?
Wie schätzt die Bundesregierung die Notwendigkeit eines neuen Stabilitätspaktes ein?
Mit welchem finanziellen Engagement ist die Bundesregierung in den Aktivitäten des Regionalen Kooperationsrates (RKR) beteiligt?
Entspricht nach Einschätzung der Bundesregierung diese Beteiligung der großen Bedeutung der regionalen Kooperation in Südosteuropa für die endgültige Überwindung der vieldimensionalen Konfliktfolgen aus den 90er-Jahren?
Führt die Bundesregierung mit den betroffenen Ländern des Westlichen Balkans Gespräche über konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der ungerechtfertigten Asylanträge, um die Wiedereinführung eines Visa-Regimes zu vermeiden?
Mit welchen Maßnahmen trägt die Bundesregierung dazu bei, die Ursachen für den Anstieg der Asylanträge aus Serbien und Mazedonien zu beheben?
Gibt es Überlegungen für weitergehende Entwicklungsprogramme für die Region, um den wirtschaftlichen und sozialen Abwärtstrend zu stoppen und dadurch auch zur Verhinderung von armutsbedingter Migration beizutragen?
Wie erklärt die Bundesregierung den Rückgang bei der Förderung des akademischen Neuaufbaus in der Region, der lange Jahre mit erheblichen Mitteln gefördert wurde?
Teilt die Bundesregierung die kritische Einschätzung vom Präsident des Deutschen Bundestages, Dr. Norbert Lammert, gegenüber dem Beitrittstermin für Kroatien und dessen generelle Einschätzung zum Erweiterungsprozess der Europäischen Union?
Wie will die Bundesregierung dazu beitragen, dass es zu keiner künstlichen Erschwerung des Beitrittsprozesses kommt, der europa- und stabilitätspolitisch gewollt und im ureigenen Interesse Deutschlands ist?
Wie lange und für welche Arbeitnehmergruppen sollen die im Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundesratsdrucksache 523/12) zu entnehmenden Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit, wie sie im Rahmen der letzten Erweiterungsrunde gegenüber Bulgarien und Rumänien verhängt wurden gegenüber Kroatien andauern?
Plant die Bundesregierung eine einseitige Aufhebung der Visa-Liberalisierung für Serbien und Mazedonien für den Fall, dass es auf EU-Ebene keine Einigung in dieser Frage gibt?
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle sicherheitspolitische Situation in BuH, und wie schätzt sie das Konfliktpotential zwischen den Entitäten angesichts bestehender Sezessionsinteressen der Republika Srpska ein?
Sieht die Bundesregierung für BuH angesichts der bestehenden und kontinuierlichen Rivalitäten im Lande die realistische Chance für eine Überwindung des Dayton-Systems, dessen Grundpfeiler im Rahmen der Anpassung an EU-Recht (Sejdic-Finci Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte) in Frage gestellt werden?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die vom Friedensimplementierungsrat beschlossenen fünf Ziele und zwei Bedingungen als Voraussetzungen für eine Schließung des Büros des OHR als erfüllt an?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung insbesondere zu den Entwicklungen in den ersten beiden Zielbereichen, die die Frage des Staatseigentums und des Eigentums des Verteidigungssektors umfassen?
Trifft es zu, dass die Bundesregierung auf die Verlegung oder gar Schließung des Büros des OHR hinarbeitet?
Welche Alternativen sieht die Bundesregierung, um im Falle der Infragestellung der staatlichen Einheit von BuH eine Eingriffsmöglichkeit der Internationalen Gemeinschaft bereitzuhalten?
Will die Bundesregierung als Truppensteller weiterhin Krisenreaktionskräfte zur Verfügung stellen, oder bedeutet der Abzug der deutschen Soldaten aus der europäischen ALTHEA-Mission auch den Rückzug aus dieser Verantwortung für BuH?
Ist es richtig, dass der Bundesregierung im Verhandlungsprozess mit dem Beitrittskandidatenland Serbien von den anderen 21 Anerkennerstaaten Kosovos ein explizites oder implizites Verhandlungsmandat zugesprochen wurde, das die Bundesregierung in Absprache mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und dem zuständigen EU-Kommissar wahrnimmt?
Mit welcher Strategie verhandelt die Bundesregierung den EU-Annäherungsprozess mit Serbien?
Soll die explizite Anerkennung des Kosovo zu einem bestimmten Punkt der Verhandlungen zur conditio sine qua non für weitere Integrationsfortschritte gemacht werden?
Und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
Mit welchen weiteren Forderungen will die Bundesregierung die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Serbien verknüpfen?
Welche konkreten Fortschritte soll Serbien im Dialog mit dem Kosovo vorweisen können, und welche der sogenannten Parallelstrukturen im Norden des Kosovo sollen in welcher Frist abgebaut werden?
Reicht nach Ansicht der Bundesregierung der Ahtisaari-Plan als Basis für einen Autonomiestatus für den Norden des Kosovo aus, oder bedarf es eines sogenannten Ahtisaari-Plus, um den dort lebenden Serben die Integration in den kosovarischen Staat zu ermöglichen?
Welches „Plus“ wäre demnach denkbar?
Welche Anforderungen hat die Bundesregierung gegenüber Kosovo, bevor Verhandlungen über ein SAA beginnen können?
Welche Rolle spielt für die Bundesregierung die konstruktive Haltung der kosovarischen Regierung im Dialog mit Belgrad und die glaubhafte Ermöglichung dauerhaften serbischen Lebens im Kosovo?
Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um Griechenland bei der Lösung des bilateralen Namensstreits mit Mazedonien zu einer Haltung zu bewegen, die der Verantwortung für die regionale Stabilität auf dem Balkan gerecht wird?
In welcher Form wirkt die Bundesregierung andererseits auf die mazedonische Regierung ein, um weitere Provokationen gegenüber Griechenland zu vermeiden?
In welcher Weise ist die Bundesregierung an den fortgesetzten Bemühungen um einen politischen Dialog in Albanien beteiligt?
Welchen Maßstab legt die Bundesregierung an den Verlauf der Parlamentswahlen in 2013 an, die als Meilenstein für die Anerkennung des Kandidatenstatus gelegt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss von Korruption und Organisiertem Verbrechen im Adria-Anrainer Montenegro?
Wie schätzt sie in diesem Zusammenhang die Bemühungen der alten wie der neuen Regierung Montenegros ein?
Welche Konsequenzen hat dies für den Beitrittsprozess?