[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11641
17. Wahlperiode 27. 11. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dietmar Nietan, Uta Zapf,
Josip Juratovic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/11437 –
Die EU-Beitrittsperspektive für die Staaten des Westlichen Balkans
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In seiner Begründung anlässlich der Verleihung des Friedensnobelpreises an
die Europäische Union (EU) vom 12. Oktober 2012 hat das Osloer
Nobelkomitee ausdrücklich Bezug auf die Friedenswirkung der EU-
Erweiterungspolitik genommen. Namentlich werden der für 2013 vorgesehene Beitritt
Kroatiens erwähnt sowie die ersten Verhandlungsschritte mit Montenegro und
der im März 2012 verliehene Kandidatenstatus für Serbien. Dies ist eine klare
politische Botschaft. Umso verwunderlicher ist es, dass praktisch zeitgleich
die Beitrittsperspektive für die Staaten des Westlichen Balkans von Vertretern
der Regierungskoalition bis hin zum Präsidenten des Deutschen Bundestages
infrage gestellt wurde. Selbst der Beitritt Kroatiens, der für den 1. Juli 2013
vorgesehen ist und den bereits 16 EU-Staaten ratifiziert haben, wird offen in
Zweifel gezogen.
Dabei hat sich die Friedensfunktion der EU gerade durch die
Beitrittsperspektive für Länder, die noch vor den Türen der Union warten müssen, gezeigt und
als großes Einigungs- und Versöhnungswerk bewährt. Deshalb sollte die
Botschaft aus Oslo für uns auch Verpflichtung für die Zukunft sein. Bereits 2003
hatte die EU den Staaten des Westlichen Balkans eine Beitrittsperspektive
versprochen.
Die Länder des Westlichen Balkans leiden seit 2008 massiv unter den
Auswirkungen der globalen Wirtschaftskrise. Die Abhängigkeit von Kapital aus
der EU, sinkende Überweisungen der im Ausland arbeitenden
Familienmitglieder und ein konstant hohes Zahlungsbilanzdefizit sind Faktoren des
ökonomischen Stillstands. Ausbleibendes Wirtschaftswachstum und steigende
Arbeitslosenzahlen treffen die schwachen Ökonomien und die Menschen in
dieser Region besonders hart. Perspektivlosigkeit, Arbeitslosigkeit und Armut
treiben vermehrt Menschen von dort in die EU, auch nach Deutschland.
In den vergangenen Monaten ist die Zahl der Asylanträge aus Serbien und
Mazedonien gestiegen. Dies hat in Deutschland vor allem auf Seiten der CDU/
CSU altbekannte Reaktionen ausgelöst bis hin zu Forderungen nach Aufhebung
der visafreien Einreise für Bürgerinnen und Bürger aus Serbien und
Mazedonien, die für die Menschen in beiden Ländern einen enormen Stellenwert hat –
auch als Symbol für die Glaubwürdigkeit der EU-Beitrittsperspektive. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. November 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11641 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDabei handelt es sich bei dem jüngsten Anstieg der Antragstellerzahlen um
einen klassischen Fall europäischer Armutsmigration, die sich ihren Weg in
das Asylsystem sucht. Die meisten der nun einreisenden Erstantragsteller sind
Roma. Sie werden in ihren Heimatstaaten im Westbalkan oftmals
diskriminiert, finden keinen Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung oder
Gesundheitsversorgung und leben in bitterer Armut. Der Weg in andere europäische Staaten
ist ihnen meist verbaut, weil Aufenthaltsrecht und öffentliche Stimmung dort
gegen sie stehen.
Im Rahmen europäischer Bemühungen um die Annäherung der Region an die
Europäische Union muss daher die soziale Dimension stärker zur Geltung
kommen. Verelendung und Jugendarbeitslosigkeitsquoten von 50 Prozent und
mehr können nicht hingenommen werden. Deren Überwindung bedarf
vielmehr der aktiven Unterstützung durch ein solidarisches Europa. Weder kann
die Region des Westlichen Balkans mit diesen Problemen alleine gelassen
werden, noch wird die EU sich vor den Auswirkungen der stattfindenden
Verelendung auf Dauer schützen können.
Die Bedeutung der regionalen Kooperation in Südosteuropa für die
Überwindung der vielfältigen Krisenphänomene in der Region kann nicht hoch genug
eingeschätzt werden. Regionalorganisationen wie der South-East European
Cooperation Process (SEECP) und der Regionale Kooperationsrat (RCC)
bieten die geeigneten Plattformen für die regionale Kooperation. Der politische
Wille der Staaten des Westbalkans einerseits und die kontinuierliche
Unterstützung regionaler Zusammenarbeit von Seiten der EU andererseits, sind die
notwendigen Voraussetzungen für eine gelingende regionale Integration.
Der Auswärtige Ausschuss des Europäischen Parlaments hat am 19.
September 2012 den Initiativbericht „Enlargement: policies, criteria and the EU’s
strategic interests“ verabschiedet, der eine stärkere Einbeziehung von
Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen in den
Erweiterungsprozess einbeziehen und eine stärkere Berücksichtigung der sozialen
Dimension und des Sozialen Dialogs beim Integrationsprozess fordert und
darüber hinaus die verbesserte Information der Bürgerinnen und Bürger in der
EU und in den Beitrittsländern für notwendig hält.
Die Länder des Westlichen Balkans müssen ihre Reform- und
Demokratisierungsbemühungen fortsetzen. Insbesondere im Bereich der Medienfreiheit
bestehen in der gesamten Region noch erhebliche Defizite. Die EU-
Beitrittsperspektive ist hierfür ein entscheidender Reformimpuls.
Die EU hat Ende Juni 2012 mit Bosnien und Herzegowina (BuH) einen
„hochrangigen Dialog“ begonnen, der im Wesentlichen darauf zielt, einen
Koordinierungsmechanismus zu etablieren, der es BuH ermöglicht, mit einer Stimme
zu sprechen. Als Anforderung an BuH steht insbesondere die Umsetzung des
sog. Sejdic-Finci-Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
im Raum. Damit soll die Diskriminierung von Minderheiten beendet werden,
die nicht den drei konstituierenden Völkern BuHs – also den Bosniaken,
Serben und Kroaten – angehören. In der Umsetzung des Urteils schlummert
jedoch Potential für die Infragestellung zentraler Punkte des Dayton-
Abkommens. Grundpfeiler der Verfassung müssten verändert werden, wozu jedoch
bei den entscheidenden Akteuren keine Bereitschaft erkennbar ist.
Die Rolle des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina (OHR)
wird derzeit zugunsten des Europäischen Sonderbeauftragten (EUSB)
kontinuierlich zurückgefahren. Eine Verlegung des OHR nach Brüssel oder sogar
seine Abschaffung sind in der Diskussion. Dies alles geschieht bei anhaltend
unruhiger politischer Lage, Unabhängigkeitsbestrebungen der Republika
Srpska und Forderungen nach einer dritten Entität von Seiten nationalistischer
kroatischer Parteien.
Mit Kosovo konnte im Jahr 2012 eine Machbarkeitsstudie zum
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) durchgeführt werden.
Verhandlungen zu einem SAA rücken somit in erreichbare Nähe. Allerdings ist die
unklare Situation im Norden des Kosovo weiterhin Hemmnis für die Erfüllung
der notwendigen Voraussetzungen. Die kosovarische Regierung wurde von
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11641der Europäischen Kommission aufgefordert, Verhältnisse zu schaffen, in
denen auch Serben im Kosovo eine Zukunft für sich sehen.
Die Europäische Union kann in Bezug auf die Rolle der Kosovo-Frage für den
Annäherungsprozess Serbiens an die EU nicht mit einer Stimme sprechen.
Fünf Mitgliedsländer der EU erkennen Kosovo nicht an und verhindern somit
ein klares Verhandlungsmandat der Union in dieser Frage. Deutschland
scheint hier die Rolle zugewachsen zu sein, Serbien gegenüber den
Erwartungshorizont zumindest der 22 Staaten zu formulieren, die Kosovo als
unabhängigen Staat anerkannt haben.
Die neue serbische Regierung hat nach anfänglich positiven Schritten
(Ermöglichung der Teilnahme Kosovos an regionalen Treffen, Ankündigung der
Implementierung bereits beschlossener Ergebnisse des Serbien-Kosovo-
Dialogs) Skepsis gegenüber dem EU-Annäherungsprozess deutlich gemacht. Die
politische Neubesetzung der Leitung der Nationalbank, die Absage der sog.
Pride-Parade und die Weigerung von Präsident Tomislav Nikolic, die
Ermordung von ca. 8 000 muslimischen Männern in Srebrenica als Genozid
anzuerkennen, sind Beispiele für eine nach wie vor vorhandene Distanz zu den
Werten der Europäischen Union. Serbien bleibt jedoch ein Schlüsselland für die
Stabilisierung der gesamten Region des Westlichen Balkans und sollte daher
nicht entmutigt und vor – zurzeit – unerfüllbare Forderungen zur Aufnahme
von Beitrittsverhandlungen gestellt werden.
Der Namensstreit zwischen Griechenland und seinem Nachbarn Mazedonien
hat auch durch die Vorlage eines Entwurfs für ein „Memorandum of
Understanding“ durch die griechische Regierung keine inhaltliche Veränderung
erfahren. Bekannte Positionen wurden dadurch nur bestätigt.
Vor der Zuerkennung des Kandidatenstatus werden Albanien von der
Europäischen Kommission noch erhebliche Leistungen abverlangt. Der Verlauf der
Parlamentswahl von 2013 und die Implementierung einer Reihe von Gesetzen
sollen abgewartet werden, bevor eine Empfehlung erfolgen kann.
Montenegro sieht sich vor allem mit Forderungen nach einer effektiven
Bekämpfung von Korruption und organisierten Verbrechen konfrontiert.
Korruption ist auch laut dem jüngsten EU-Fortschrittsbericht weiterhin verbreitet und
Anlass zu ernsthafter Sorge, da sie unter anderem die effektive Bekämpfung
der Organisierten Kriminalität verhindere.
1. Welche Verantwortung der Europäischen Union für den Westlichen Balkan
ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung aus der Verleihung des
Friedensnobelpreises?
Die Erweiterungspolitik der Europäischen Union hat wesentlich zur
Stabilisierung, Sicherheit und Prosperität in Europa beigetragen. Die Stabilisierung des
Westlichen Balkans bleibt strategische Aufgabe der Europäischen Union. Die
Bundesregierung steht zur EU-Perspektive des Westlichen Balkans. Die
Verleihung und Begründung des Friedensnobelpreises 2012 sieht sie als Bestätigung
dieser Politik.
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die kritische wirtschaftliche und soziale
Lage auf dem Westlichen Balkan?
Mit welchen Maßnahmen beteiligt sich die Bundesregierung an der
Bewältigung dieser andauernden Krise?
Wie schätzt die Bundesregierung die Notwendigkeit eines neuen
Stabilitätspaktes ein?
Nach Jahren starken Wachstums haben die Finanzkrise 2008 und die
Schuldenkrise 2011 zu einer Abschwächung der wirtschaftlichen Entwicklung des
Westlichen Balkans geführt. In der Republik Serbien, Montenegro und der ehe-
Drucksache 17/11641 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien herrschte Ende 2011 Rezession.
Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre weisen die Staaten der Region dennoch
positive Wachstumsraten zwischen ca. 5 Prozent (Republik Albanien) und
2 Prozent (Serbien) auf. Die Europäische Kommission rechnet in ihrer
Frühjahrsprognose 2012 für das laufende und das kommende Jahr mit einer
allmählichen Erholung, die je nach Staat unterschiedlich stark ausfällt.
Die Bundesregierung unterstützt die Staaten des Westlichen Balkans mit
zahlreichen Maßnahmen bei der Schaffung einer besseren und soliden
wirtschaftlichen Basis. Hinzu kommen die beträchtlichen Projekte und Finanzleistungen
der Europäischen Kommission. Da heute, anders als zur Zeit der Schaffung des
Stabilitätspakts, keine unmittelbaren Kriegsfolgen zu bewältigen sind, sieht die
Bundesregierung derzeit keine Notwendigkeit für die Schaffung eines neuen
Stabilitätspakts.
Finanzielle Unterstützung von der EU erhalten die Länder des Westlichen
Balkans vor allem aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA), um sie bei
ihren Vorbereitungen auf einen späteren EU-Beitritt zu unterstützen. Die
zugrunde liegende Verordnung läuft Ende 2013 aus. Bis dahin soll die rechtliche
Grundlage für das Nachfolgeinstrument IPA II geschaffen werden. Die
Zielsetzung des Instruments soll dabei erhalten bleiben. Die Bundesregierung setzt
sich bei den Verhandlungen zu IPA II dafür ein, dass die Erweiterungspolitik
hiermit noch zielgerichteter, effizienter und strategischer umgesetzt wird.
3. Mit welchem finanziellen Engagement ist die Bundesregierung in den
Aktivitäten des Regionalen Kooperationsrates (RKR) beteiligt?
Entspricht nach Einschätzung der Bundesregierung diese Beteiligung der
großen Bedeutung der regionalen Kooperation in Südosteuropa für die
endgültige Überwindung der vieldimensionalen Konfliktfolgen aus den
90er-Jahren?
Der Regionale Kooperationsrat hat einen Gesamtetat von jährlich knapp 3 Mio.
Euro, aus dem weit überwiegend Verwaltungskosten gedeckt werden. Dieser
Etat finanziert sich zu je einem Drittel aus Beiträgen der Staaten der Region, der
EU und weiterer Geber. Die Bundesregierung beteiligt sich aus dem
Bundeshaushalt im Jahr 2012 mit einem Betrag in Höhe von 50 000 Euro. Dies ist
angesichts vielfältiger anderer, aus dem Bundeshaushalt zu finanzierender
Aufgaben derzeit angemessen.
4. Führt die Bundesregierung mit den betroffenen Ländern des Westlichen
Balkans Gespräche über konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der
ungerechtfertigten Asylanträge, um die Wiedereinführung eines Visa-Regimes
zu vermeiden?
Mit welchen Maßnahmen trägt die Bundesregierung dazu bei, die Ursachen
für den Anstieg der Asylanträge aus Serbien und Mazedonien zu beheben?
Die Europäische Kommission und die Bundesregierung sind mit den
Regierungen der betroffenen Staaten im Gespräch über konkrete Maßnahmen. Die
Bundesregierung versucht dem Zustrom aus den Westbalkanstaaten
entgegenzuwirken, indem sie die Asylverfahren beschleunigt und damit den
verfahrensbedingten Aufenthalt möglichst kurz hält. Darüber hinaus werden auch
gesetzgeberische Maßnahmen zur Vermeidung aussichtsloser Asylanträge geprüft.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/116415. Gibt es Überlegungen für weitergehende Entwicklungsprogramme für die
Region, um den wirtschaftlichen und sozialen Abwärtstrend zu stoppen
und dadurch auch zur Verhinderung von armutsbedingter Migration
beizutragen?
Die Bundesregierung und zahlreiche Nichtregierungsorganisationen
unternehmen vielfältige Maßnahmen und Projekte, um speziell die Lebensgrundlagen
für potenzielle Migranten oder zurückgekehrte Asylbewerber sowie deren
Integration zu verbessern. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Pläne für
weitergehende, umfassendere Entwicklungsprogramme für den Westlichen
Balkan gibt es in der Bundesregierung derzeit nicht.
6. Wie erklärt die Bundesregierung den Rückgang bei der Förderung des
akademischen Neuaufbaus in der Region, der lange Jahre mit erheblichen
Mitteln gefördert wurde?
Die Bundesregierung fördert durch das Auswärtige Amt den akademischen
Neuaufbau in der Region Westlicher Balkan neben den regulären
Programmmitteln mit den beiden Sonderprogrammen „Akademischer Neuaufbau
Südosteuropa“ und „Sonderprogramm Serbien“ des Deutschen Akademischen
Austauschdienstes (DAAD).
Das Programm „Akademischer Neuaufbau Südosteuropa“ wurde 1999 nach
Beendigung der bewaffneten Konflikte in Südosteuropa eingerichtet und baut
fachliche Netzwerke jeweils mit mehreren südosteuropäischen Hochschulen
und deutschen Partnern auf. Die Netzwerkprojekte tragen auf der einen Seite zu
regionaler Zusammenarbeit und damit zur Völkerverständigung bei und leisten
auf der anderen Seite einen erheblichen Beitrag zur Stärkung der akademischen
Lehre in Südosteuropa. Darüber hinaus fördern und internationalisieren sie den
wissenschaftlichen Nachwuchs. Der bisherige Förderumfang (1999 bis 2012)
beträgt 31,5 Mio. Euro. Die Förderung 2012 beträgt 2,096 Mio. Euro (2011:
1,661 Mio. Euro). Der Förderansatz von 2012 wird für 2013 beibehalten.
Das „Sonderprogramm Serbien“ wurde 2008 für den Zeitraum 2008 bis 2013
aufgelegt. Ziel des Programms ist, mehr serbischen Studierenden und
Wissenschaftlern die Möglichkeit eines Studien- oder Forschungsaufenthaltes in
Deutschland zu geben und die Kooperation zwischen deutschen und serbischen
Hochschulen zu fördern. Die gesamte Fördersumme bis 2013 beträgt ca.
2,84 Mio. Euro. Nach Auslaufen des Programms wird die Förderung durch das
Sonderprogramm „Akademischer Neuaufbau Südosteuropa“ aufgefangen.
7. Teilt die Bundesregierung die kritische Einschätzung vom Präsident des
Deutschen Bundestages, Dr. Norbert Lammert, gegenüber dem
Beitrittstermin für Kroatien und dessen generelle Einschätzung zum
Erweiterungsprozess der Europäischen Union?
Wie will die Bundesregierung dazu beitragen, dass es zu keiner künstlichen
Erschwerung des Beitrittsprozesses kommt, der europa- und
stabilitätspolitisch gewollt und im ureigenen Interesse Deutschlands ist?
Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass Kroatien die im Fortschrittsbericht
der Europäischen Kommission vom 10. Oktober 2012 angemahnten
Maßnahmen Schritt für Schritt pünktlich wird umsetzen können. Sie geht davon aus,
dass Kroatien die entsprechenden Kriterien erfüllt und wie vorgesehen zum
1. Juli 2013 Mitgliedstaat der Europäischen Union wird. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Drucksache 17/11641 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Wie lange und für welche Arbeitnehmergruppen sollen die im
Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundesratsdrucksache 523/12) zu
entnehmenden Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit, wie sie im
Rahmen der letzten Erweiterungsrunde gegenüber Bulgarien und
Rumänien verhängt wurden gegenüber Kroatien andauern?
Der Beitrittsvertrag zwischen der EU und Kroatien sieht – wie auch die
vorangegangenen Beitrittsverträge für die EU-8 und EU-2-Übergangsbestimmungen
für die (Arbeitnehmer-)Freizügigkeit vor. Danach können die alten
Mitgliedstaaten den Arbeitsmarktzugang von kroatischen Staatsangehörigen in einer
dreiphasigen, insgesamt siebenjährigen Übergangszeit (sog. „2+3+2“-Modell)
weiterhin nach nationalem Recht steuern.
Für die erste, zweijährige Phase (für Kroatien 1. Juli 2013 bis 30. Juni 2015) ist
im Beitrittsvertrag ausdrücklich vorgesehen, dass die alten Mitgliedstaaten den
Arbeitsmarktzugang weiterhin national bzw. über bilaterale Abkommen regeln.
Dementsprechend erfordert der Beitrittsvertrag in der 1. Phase – anders als in
der 2. und 3. Phase – keine offizielle Mitteilung über die Inanspruchnahme der
Übergangsbestimmungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit an die Europäische
Kommission.
Für kroatische Staatsangehörige ist im Beitrittsvertrag zudem – wie üblich –
vorgesehen, dass diese nach zwölfmonatiger ununterbrochener Zulassung zum
Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates unbeschränkten Zugang zu dessen
Arbeitsmarkt erhalten und die Mitgliedstaaten die bei Unterzeichnung des
Beitrittsvertrages bereits bestehenden Zugangsmöglichkeiten nicht mehr verschlechtern
dürfen. Die Mitgliedstaaten können weitere Erleichterungen beim
Arbeitsmarktzugang durch nationales Recht oder bilaterale Abkommen vorsehen.
Die Bundesregierung plant derzeit, in der 1. Phase für kroatische Arbeitnehmer
dieselben Zugangserleichterungen vorzusehen, wie sie aktuell für rumänische
und bulgarische Arbeitnehmer gelten. Keine Arbeitserlaubnis benötigen
demnach:
• Akademiker, die eine ihrer Hochschulausbildung entsprechenden
Beschäftigung aufnehmen,
• Auszubildende, die in Deutschland eine mindestens zweijährige
Berufsausbildung absolvieren möchten und
• Saisonarbeitnehmer für Saisonbeschäftigungen, die bis zu sechs Monaten im
Jahr ausgeübt werden dürfen.
Fachkräfte, die eine Beschäftigung aufnehmen möchten, welche in Deutschland
eine zweijährige Berufsausbildung erfordert, benötigten zwar zunächst eine
Arbeitserlaubnis, diese erteilt die Bundesagentur für Arbeit jedoch ohne
Vorrangprüfung. Voraussetzung für die Beschäftigung ist, dass der Arbeitnehmer
nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als ein vergleichbarer deutscher
Arbeitnehmer beschäftigt wird.
Über die weitere konkrete Ausgestaltung der Übergangsbestimmungen in der
1. Phase ist die Abstimmung in der Bundesregierung derzeit noch nicht
abgeschlossen.
9. Plant die Bundesregierung eine einseitige Aufhebung der Visa-
Liberalisierung für Serbien und Mazedonien für den Fall, dass es auf EU-Ebene keine
Einigung in dieser Frage gibt?
Eine einseitige Aufhebung der Visa-Liberalisierung durch Deutschland ist
rechtlich nicht möglich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1164110. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle sicherheitspolitische
Situation in BuH, und wie schätzt sie das Konfliktpotential zwischen den
Entitäten angesichts bestehender Sezessionsinteressen der Republika
Srpska ein?
Die aktuelle sicherheitspolitische Lage in Bosnien und Herzegowina ist trotz
fortbestehender politischer Probleme stabil. Die bosnisch-herzegowinischen
Sicherheitsbehörden sind in der Lage, mit den sehr vereinzelt auftretenden
Fällen interethnischer Übergriffe umzugehen. Ausdruck der stabilisierten
sicherheitspolitischen Situation ist die Beendigung der EU-Polizeimission in Bosnien
und Herzegowina (EUPM BiH) zum 30. Juni 2012. Die EU-geführte Operation
EUFOR ALTHEA war seit ihrem Beginn Ende 2004 nie aktiv gefordert, die
Sicherheit in Bosnien und Herzegowina zu erhalten oder wieder herzustellen.
Vor diesem Hintergrund wurde die Präsenzstärke der Operation deutlich
reduziert.
Die Bundesregierung ist besorgt über die insbesondere aus der Republika
Srpska zu vernehmende separatistische Rhetorik, die dem Geiste des
Abkommens von Dayton widerspricht. Die Bundesregierung bekräftigt, dass die
territoriale Integrität und Souveränität von Bosnien und Herzegowina nicht infrage
gestellt werden darf.
11. Sieht die Bundesregierung für BuH angesichts der bestehenden und
kontinuierlichen Rivalitäten im Lande die realistische Chance für eine
Überwindung des Dayton-Systems, dessen Grundpfeiler im Rahmen der
Anpassung an EU-Recht (Sejdic-Finci Urteil des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte) in Frage gestellt werden?
Die Implementierung des „Sejdic-Finci“-Urteils des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte zum passiven Wahlrecht von bosnisch-
herzegowinischen Bürgern, die nicht den drei konstitutiven Volksgruppen angehören, ist
die noch fehlende Voraussetzung für das Inkrafttreten des Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union und somit wesentlich
für den Fortschritt des Integrationsprozesses. Die dafür erforderliche
Verfassungsänderung obliegt den politischen Entscheidungsträgern in Bosnien und
Herzegowina. Alle maßgeblichen Parteien haben Vorschläge zur Umsetzung
des Urteils unterbreitet, die aber noch nicht konsentiert werden konnten. Eine
grundsätzliche Abkehr von der durch das Abkommen von Dayton festgelegten
Staatsorganisation ist derzeit nicht zu erwarten.
12. Inwieweit sieht die Bundesregierung die vom
Friedensimplementierungsrat beschlossenen fünf Ziele und zwei Bedingungen als Voraussetzungen
für eine Schließung des Büros des OHR als erfüllt an?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung insbesondere zu den
Entwicklungen in den ersten beiden Zielbereichen, die die Frage des
Staatseigentums und des Eigentums des Verteidigungssektors umfassen?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es seit 2008 deutliche Fortschritte
bei der Erfüllung der fünf Ziele und zwei Bedingungen gegeben hat. Zuletzt hat
der Hohe Repräsentant mit der Umsetzung des Schiedsspruchs zu Brčko – wie
vom Friedensimplementierungsrat empfohlen – zu Ende August 2012 die
dortige Sonderverwaltung suspendiert und sein Büro geschlossen. Gleichzeitig
eröffnete der EU-Sonderbeauftragte für Bosnien und Herzegowina ein Büro in
Brčko.
Eine politische Einigung zwischen den Parteiführern der größten bosnischen
Parteien vom März 2012 über die Prinzipien einer Aufteilung des Staats- und
Drucksache 17/11641 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVerteidigungsvermögens – einschließlich eines Zeitplans für die
Implementierung – wurde bislang nicht umgesetzt.
13. Trifft es zu, dass die Bundesregierung auf die Verlegung oder gar
Schließung des Büros des OHR hinarbeitet?
Welche Alternativen sieht die Bundesregierung, um im Falle der
Infragestellung der staatlichen Einheit von BuH eine Eingriffsmöglichkeit der
Internationalen Gemeinschaft bereitzuhalten?
Der Aufbau Bosnien und Herzegowinas nach dem Krieg ist ganz wesentlich
auf das Wirken der Hohen Repräsentanten zurückzuführen. Allerdings hat die
Präsenz des Hohen Repräsentanten mit seinen exekutiven Befugnissen dazu
geführt, dass bosnisch-herzegowinische Entscheidungsträger ihre
Verantwortung für das Wohl des Landes auf die internationalen Entscheidungsträger
delegieren. Vornehmliches Ziel der Bundesregierung ist es aber, die
Eigenverantwortung der politischen Akteure in Bosnien und Herzegowina zu stärken,
damit das Land erfolgreich im EU-Beitrittsprozess bestehen kann. Hinzu kommt,
dass in Bosnien und Herzegowina die Akzeptanz für eine internationale Instanz
mit Exekutivbefugnissen, wie sie der Hohe Repräsentant ist, nach mittlerweile
17 Jahren spürbar nachgelassen hat. Die Bundesregierung setzt sich daher für
eine Verringerung des Budgets und Personals des Büros des Hohen
Repräsentanten ein, mit der Perspektive einer Verlagerung ins Ausland. Eine
verbleibende Aufgabe für den Hohen Repräsentanten sieht die Bundesregierung in der
juristischen Auslegung des Abkommens von Dayton.
Der EU-Sonderbeauftragte Peter Sørensen ist seit seinem Amtsantritt zu einem
zentralen Akteur in Bosnien und Herzegowina geworden. Er verfügt über das
umfangreiche Instrumentarium der Europäischen Union, um Einfluss auf die
politischen Prozesse zu nehmen.
14. Will die Bundesregierung als Truppensteller weiterhin
Krisenreaktionskräfte zur Verfügung stellen, oder bedeutet der Abzug der deutschen
Soldaten aus der europäischen ALTHEA-Mission auch den Rückzug aus
dieser Verantwortung für BuH?
Die aktive deutsche Beteiligung an der EU-geführten Operation EUFOR
ALTHEA endet mit Ablauf des aktuellen Mandates des Sicherheitsrats der
Vereinten Nationen, der Resolution 2019 (2011), zum 16. November 2012. Das
betrifft auch den deutschen Anteil des deutsch-österreichischen Reservebataillons
von rund 500 Soldatinnen und Soldaten, das bisher grundsätzlich in
Deutschland vorgehalten worden ist. Die Operation EUFOR ALTHEA wird – nach
zuletzt signifikanter Reduzierung der Truppenstärke aufgrund der anhaltend
stabilen Sicherheitslage – zunächst fortgesetzt. Deutschland bleibt dabei über den
EU-Finanzierungsmechanismus ATHENA und die Brüsseler
Steuerungsgremien weiter beteiligt.
Künftig wird Deutschland die bosnisch-herzegowinischen Streitkräfte bilateral
weiter unterstützen.
15. Ist es richtig, dass der Bundesregierung im Verhandlungsprozess mit dem
Beitrittskandidatenland Serbien von den anderen 21 Anerkennerstaaten
Kosovos ein explizites oder implizites Verhandlungsmandat zugesprochen
wurde, das die Bundesregierung in Absprache mit dem Europäischen
Auswärtigen Dienst und dem zuständigen EU-Kommissar wahrnimmt?
Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und
Sicherheitspolitik, Lady Catherine Ashton, hat mit den Premierministern von Serbien und
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11641Kosovo einen Dialogprozess initiiert, der die für eine Normalisierung der
Beziehungen zwischen beiden Seiten wesentlichen Fragen regeln soll. Der
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Serbien müssen alle EU-Mitgliedstaaten
zustimmen. Die Kriterien für eine Aufnahme von Verhandlungen wurden von
den Mitgliedstaaten beim Rat für Allgemeine Angelegenheiten im Dezember
2011 benannt. Die Europäische Kommission hat in der Mitteilung zur
Erweiterungsstrategie vom 10. Oktober 2012 angekündigt, einen Bericht vorzulegen,
sobald sie diese Kriterien als erfüllt ansieht. Die Bundesregierung stimmt ihre
Position zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit den EU-Partnern und
der Hohen Vertreterin ab.
16. Mit welcher Strategie verhandelt die Bundesregierung den EU-
Annäherungsprozess mit Serbien?
Soll die explizite Anerkennung des Kosovo zu einem bestimmten Punkt
der Verhandlungen zur conditio sine qua non für weitere
Integrationsfortschritte gemacht werden?
Und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten hat in seinen Schlussfolgerungen vom
Dezember 2011 sichtbare und nachhaltige Fortschritte in den Beziehungen zu
Kosovo als Schlüsselkriterium für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen
mit Serbien benannt. In der Mitteilung zur Erweiterungsstrategie vom 10.
Oktober 2012 führt die Kommission aus, dass dieser Prozess schrittweise zu einer
vollständigen Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo
führen müsse, die es beiden Ländern erlaube, ihre Rechte und Pflichten in der
EU vollständig wahrzunehmen. Eine Anerkennung Kosovos durch Serbien
wird von der Kommission nicht gefordert. Die Dialoginitiative der Hohen
Vertreterin steht hiermit in Einklang. Die Bundesregierung unterstützt die Position
der Kommission wie auch die Initiative der Hohen Vertreterin nachdrücklich.
17. Mit welchen weiteren Forderungen will die Bundesregierung die
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Serbien verknüpfen?
Welche konkreten Fortschritte soll Serbien im Dialog mit dem Kosovo
vorweisen können, und welche der sogenannten Parallelstrukturen im
Norden des Kosovo sollen in welcher Frist abgebaut werden?
Die Schlussfolgerungen des Rats für Allgemeine Angelegenheiten vom
Dezember 2011 betonen, dass Serbien vor einer Eröffnung von Beitrittsverhandlungen
die Beitrittskriterien in erforderlichem Maße erfüllen müsse. Neben dem
Schlüsselkriterium einer Verbesserung der Beziehungen zu Kosovo muss
Serbien demnach auch bei innenpolitischen Reformen hinreichende Fortschritte
erzielen. Im Fortschrittsbericht vom 10. Oktober 2012 stellt die Kommission
fest, dass unter anderem bei der Justizreform sowie bei der Durchsetzung von
Minderheitenrechten weitere Anstrengungen notwendig sind. Als konkrete
Bedingungen mit Blick auf den Dialogprozess zwischen Serbien und Kosovo
benennen die Ratsschlussfolgerungen vom Dezember 2011 die Umsetzung aller
bisher im Dialog erzielten Einigungen sowie die Fortsetzung des Dialogs mit
den Themen Telekommunikation und Energie.
Die Bundesregierung hat gegenüber Serbien, der Kommission, dem
Europäischen Auswärtigen Dienst und den EU-Partnern deutlich gemacht, dass aus
ihrer Sicht ein Abbau der serbischen Parallelstrukturen in den Bereichen
Kommunalverwaltung, Justiz und Sicherheit sowie eine verbesserte Transparenz der
Finanzierung sozialer Einrichtungen durch Serbien in Kosovo einen wesent-
Drucksache 17/11641 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelichen Bestandteil des Normalisierungsprozesses zwischen Serbien und Kosovo
darstellen.
18. Reicht nach Ansicht der Bundesregierung der Ahtisaari-Plan als Basis für
einen Autonomiestatus für den Norden des Kosovo aus, oder bedarf es
eines sogenannten Ahtisaari-Plus, um den dort lebenden Serben die
Integration in den kosovarischen Staat zu ermöglichen?
Welches „Plus“ wäre demnach denkbar?
Der Ahtisaari-Plan, der bei seiner Entstehung als Kompromisslösung angelegt
war, sieht weitreichende kommunale Autonomierechte für serbische
Gemeinden in Kosovo vor. Er hat sich in den serbischen Gemeinden in Kosovo, die
nicht im Norden liegen, als tragfähige Grundlage serbischer Selbstverwaltung
bewährt. Die bei den letzten Parlamentswahlen siegreiche serbische Partei SLS
stellt in der Regierung Kosovos mehrere Minister. Im Norden dagegen wird die
Umsetzung des Plans verhindert.
Die Situation im Norden Kosovos ist Gegenstand der von der Hohen Vertreterin
gemeinsam mit den Premierministern von Serbien und Kosovo initiierten
politischen Gespräche.
19. Welche Anforderungen hat die Bundesregierung gegenüber Kosovo,
bevor Verhandlungen über ein SAA beginnen können?
Welche Rolle spielt für die Bundesregierung die konstruktive Haltung der
kosovarischen Regierung im Dialog mit Belgrad und die glaubhafte
Ermöglichung dauerhaften serbischen Lebens im Kosovo?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die EU-Mitgliedstaaten ein
Verhandlungsmandat für ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA)
mit Kosovo verabschieden, sobald Kosovo die von der Kommission in der
Machbarkeitsstudie zum SAA benannten Anforderungen erfüllt. Die von der
Kommission benannten Kriterien betreffen die Bereiche Rechtsstaatlichkeit
(u. a. verstärkte Anstrengungen bei Bekämpfung organisierter Kriminalität und
Korruption, z. B. durch Annahme der Rechtsvorschriften zur Beschlagnahme
von Vermögenswerten und Überarbeitung des Gesetzes zur Prävention von
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung), öffentliche Verwaltung (u. a.
Annahme der erforderlichen Durchführungsvorschriften zu den Gesetzen über den
öffentlichen Dienst und die Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst;
Bereitstellung von Räumlichkeiten für das Amt des Ombudsmanns und
Gewährleistung der finanziellen Unabhängigkeit dieser Stelle), Minderheitenschutz
(Einrichtung einer Stelle, die direkte Konsultationen zur Förderung und zum Schutz
des religiösen und kulturellen Erbes mit den Glaubensgemeinschaften
ermöglicht) und Handel (Umsetzung des Regierungsbeschlusses über die
Umstrukturierung des Ministeriums für Handel und Industrie; Schaffung einer Struktur für
die interne Leitung und Koordinierung der Verhandlungen mit der EU und
Vorbereitung einer Folgenabschätzung der handelsbezogenen Aspekte eines SAA).
Aus Sicht der Bundesregierung müssen für die EU-Annäherung Kosovos
dieselben Anforderungen gelten wie für sämtliche Staaten der Region. Dies
schließt das Erfordernis der Pflege gutnachbarschaftlicher Beziehungen und
einer Gewährleistung der Rechte ethnischer Minderheiten ein.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1164120. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um Griechenland
bei der Lösung des bilateralen Namensstreits mit Mazedonien zu einer
Haltung zu bewegen, die der Verantwortung für die regionale Stabilität
auf dem Balkan gerecht wird?
In welcher Form wirkt die Bundesregierung andererseits auf die
mazedonische Regierung ein, um weitere Provokationen gegenüber Griechenland
zu vermeiden?
Die Bundesregierung hat ein großes Interesse an einer einvernehmlichen
Lösung des Konflikts. Mit dem Hinweis auf die beiderseitige Verantwortung für
regionale Stabilität appelliert sie an beide Seiten, den Streit so schnell wie
möglich beizulegen und dabei die Vermittlung durch die Vereinten Nationen zu
nutzen. Die Bundesregierung befürwortet das Engagement der Europäischen
Kommission, das darauf abzielt, trotz des fortbestehenden Namensstreits Fortschritte
im mazedonischen Annäherungsprozess an die Europäische Union zu erzielen.
21. In welcher Weise ist die Bundesregierung an den fortgesetzten
Bemühungen um einen politischen Dialog in Albanien beteiligt?
Welchen Maßstab legt die Bundesregierung an den Verlauf der
Parlamentswahlen in 2013 an, die als Meilenstein für die Anerkennung des
Kandidatenstatus gelegt werden?
Der innenpolitische Dialog in Albanien ist nach Überzeugung der
Bundesregierung wesentlich für eine weitere demokratische und rechtstaatliche
Entwicklung des Landes. Die Bundesregierung begleitet diesen Prozess kontinuierlich.
Bei einer Beurteilung der für 2013 vorgesehenen Parlamentswahlen wird die
Bundesregierung unter anderem auf die Bewertung der internationalen
Wahlbeobachter, insbesondere der Parlamentarischen Versammlung der Organisation
für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und des Büros für
Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) der OSZE,
zurückgreifen.
22. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss von Korruption und
Organisiertem Verbrechen im Adria-Anrainer Montenegro?
Wie schätzt sie in diesem Zusammenhang die Bemühungen der alten wie
der neuen Regierung Montenegros ein?
Welche Konsequenzen hat dies für den Beitrittsprozess?
Im Bereich der organisierten Kriminalität tritt Montenegro vor allem als
Transitland für Drogen (Marihuana, Heroin, Kokain) in Erscheinung. Von Montenegro
aus operieren nach Erkenntnissen der montenegrinischen Behörden 28
organisierte Gruppen, die – oftmals auf Grundlage ethnischer Nähe – Verbindungen
zu etablierten Kartellen in den Anrainerstaaten Montenegros unterhalten. Eines
der Haupthindernisse bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität in
Montenegro ist die verbreitete Korruption. Gleichwohl hat Montenegro zuletzt
größere Drogenmengen beschlagnahmen können als zuvor. Gegen Mitglieder
einiger auf montenegrinischem Boden operierender Drogenbanden wurden
Ermittlungs- oder gerichtliche Verfahren eingeleitet, die zumindest teilweise
erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Zur Korruptionsbekämpfung bzw.
-prävention durch die montenegrinische Regierung wird auf die Antworten der
Bundesregierung zu den Fragen 2 und 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Montenegro auf dem Weg in die Europäische
Union“ auf Bundestagsdrucksache 17/11245 verwiesen.
Drucksache 17/11641 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption bleibt eine
Hauptaufgabe für Montenegro. Die Bundesregierung erwartet von der
zukünftigen Regierung, dass sie die Anstrengungen der Vorgängerregierung in diesem
Bereich fortsetzt. Deutschland leistet durch die Entsendung von Experten in
Ministerien der montenegrinischen Regierung, über Schulungen unter anderem
von Richtern, Staatsanwälten und Rechnungsprüfern und über die finanzielle
Förderung von diversen zivilgesellschaftlichen Projekten vielfältige
Unterstützung.
Die besondere Bedeutung der Bereiche Rechtstaatlichkeit und Bekämpfung von
organisierter Kriminalität und Korruption für die Europäische Union spiegelt
sich im Verhandlungsrahmen der Beitrittsverhandlungen wider, in dem erstmals
ein besonderer Schwerpunkt auf die Kapitel 23 und 24 gelegt wird. Der
Verhandlungsrahmen sieht die frühe Öffnung, intensivierte Bearbeitung und späte
Schließung dieser Kapitel vor. Die vom Rat zu beschließenden und von
Montenegro in diesen Kapiteln zu erfüllenden „interim benchmarks“ können im
Verlauf der Verhandlungen auf Vorschlag der Europäischen Kommission vom Rat
der Europäischen Union angepasst werden. Zudem hat der Rat die Möglichkeit,
bei unbefriedigenden Fortschritten in diesen Verhandlungskapiteln die Öffnung
oder Schließung anderer Kapitel vorerst auszusetzen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]