[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11989
17. Wahlperiode 28. 12. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Ekin Deligöz, Katja
Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/11622 –
Zukunft investiver Maßnahmen für Kulturgebäude in Berlin
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Berlins Kulturinstitutionen und Denkmäler prägen das Stadtbild und
kennzeichnen das Profil Berlins als eine der bedeutenden Kulturhauptstädte
Europas. Allein die zentral gelegene Museumsinsel verzeichnet rund 3 Millionen
Besuche jährlich. Insgesamt kamen im Jahr 2011 rund 4,6 Millionen Besucher
in die Staatlichen Museen zu Berlin.
Über die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) beteiligt sich der Bund
finanziell unter anderem an der Instandhaltung und Renovierung der
Potsdamer Schlösser und Gärten, der Staatlichen Museen zu Berlin und an
Neubauten, die im Rahmen des Masterplans Museumsinsel vorgesehen sind. Die
aktuelle Diskussion um die sogenannte Museums-Rochade, die zu erwartende
Kostensteigerung für den Bau des Berliner Stadtschlosses sowie die
Renovierungsmaßnahmen an der Deutschen Staatsoper werfen bei den investiven
Maßnahmen für Kulturgebäude in Berlin zahlreiche Fragen auf.
Beispielsweise wurde die Wiedereröffnung der Deutschen Staatsoper, aufgrund
Verzögerungen bei den Sanierungsarbeiten, mehrfach verschoben. Welche
Auswirkungen diese Verzögerungen auf laufende Verträge mit Künstlerinnen und
Künstler, auf die Belegung der Ausweichspielstätte im Schiller Theater sowie
die damit verbundene weitere Programm- und Finanzplanung haben sind noch
offen.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen „Beteiligung des Bundes an Hochbau- und
Sanierungsprojekten in der Hauptstadt Berlin“ (Bundestagsdrucksache 17/10494) vom
16. August 2012 zeigt, dass die Baumaßnahmen der SPK zwischen den Jahren
2003 und 2025 voraussichtlich ein Finanzvolumen von rund 1,5 Mrd. Euro
umfassen werden. Diese Gelder werden im Rahmen mehrjähriger
Mittelabflüsse aus dem Kulturetat des Bundes zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus
fließen aus dem Kulturetat 200 Mio. Euro in die Sanierung der Deutschen
Staatsoper Unter den Linden.
Hinzu kommt außerdem der Wiederaufbau des Stadtschlosses, der insgesamt
Kosten in Höhe von 590 Mio. Euro umfasst, wovon der Bund 478 Mio. Euro
als Finanzierungsanteil aus dem Etat des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) trägt. Das Land Berlin beteiligt sich mit Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 21. Dezember 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11989 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode32 Mio. Euro. Weitere 80 Mio. Euro der Gesamtkosten sollen durch private
Spenden akquiriert werden. Aus einem Bericht des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) geht hervor, dass bis Juli 2012
lediglich Spenden in Höhe von 4,7 Mio. Euro gesammelt werden konnten. Ob
der bis zur geplanten Baufertigstellung im Jahr 2018 benötigte
Finanzierungsanteil von 80 Mio. Euro akquiriert werden kann, ist fraglich.
Um für Transparenz und Übersicht zu sorgen, muss geklärt werden, auf
welchem Zwischenstand sich die jeweiligen Baumaßnahmen an Kulturgebäuden
in Berlin befinden, ob die zugrunde liegenden Finanzierungspläne eingehalten
und inwieweit Fortschritte an der inhaltlichen Konzeption einzelner Vorhaben
dokumentiert werden können.
1. Wie hoch belaufen sich voraussichtlich die Kosten für die in der Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Beteiligung des Bundes an
Hochbau- und Sanierungsprojekten in der Hauptstadt Berlin“
(Bundestagsdrucksache 17/10494) angegebene geplante Grundinstandsetzung der
Neuen Nationalgalerie, mit wie vielen Mitteln ist der Bund daran beteiligt,
und wann ist der voraussichtliche Baubeginn?
Aufgrund der Besonderheiten bei der Baumaßnahme sind belastbare Kosten
erst nach Vorlage der Entwurfsunterlage Bau Ende 2013 möglich. Der
Baubeginn soll Ende 2014/Anfang 2015 erfolgen. Die Finanzierung der
Generalsanierung erfolgt aus dem Bauhaushalt der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
(SPK), der seit 2003 zu 100 Prozent durch den Bund finanziert wird.
2. Können die Sanierungsmaßnahmen voraussichtlich bei laufendem Betrieb
durchgeführt werden?
Falls nein, wie lange muss die Neue Nationalgalerie geschlossen bleiben,
und welcher Ort ist gegebenenfalls für eine Zwischenlagerung während der
Baumaßnahmen für die Kunstwerke vorgesehen?
Die Sanierungsmaßnahmen können aufgrund der offenen Gebäudestruktur und
der Notwendigkeit von tiefen Eingriffen in die Bausubstanz nicht bei laufendem
Betrieb durchgeführt werden. Das Haus wird voraussichtlich Mitte 2014
geschlossen und nach derzeitigem Planungsstand Ende 2017 wiedereröffnet.
Möglichkeiten der Zwischenlagerung werden im Rahmen der Entwurfsplanung
für die Gesamtsanierung noch untersucht und können zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht benannt werden.
3. Welche Auswirkungen hat der konzeptionelle Ausstieg von Sasha Waltz
auf die Zeit- und Kostenkalkulation sowie auf die gestalterische
Umsetzung des Freiheits- und Einheitsdenkmals?
Die Realisierung des Freiheits- und Einheitsdenkmals erfolgt weiter auf der
Basis des Wettbewerbsbeitrags der Arbeitsgemeinschaft Sasha Waltz/Milla +
Partner (ARGE). Die beteiligten Mitglieder der ARGE haben die Aufgaben
intern neu festgelegt. Milla + Partner übernehmen federführend die Planung und
Realisierung des Entwurfs. Die Kostenobergrenze von 10 Mio. Euro gilt
weiterhin. Mit der Einweihung des Denkmals ist nicht vor 2015 zu rechnen.
4. Wie hoch ist das Abfindungshonorar für Sasha Waltz, und ist diese Summe
in den 10 Mio. Euro inbegriffen, mit welchen sich der Bund an dem
Bauprojekt beteiligt?
Der Bundesregierung sind ARGE-interne Regelungen nicht bekannt. Die
Kostenobergrenze von 10 Mio. Euro gilt weiterhin.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/119895. In welcher Höhe beläuft sich die Summe für die Schäden an der
Friedrichswerderschen Kirche in Berlin-Mitte nach aktuellem Kenntnisstand der
Bundesregierung?
Seit Beginn des Bauvorhabens „Kronprinzengärten“ auf dem
Nachbargrundstück wurden Schäden am Gebäude der Friedrichswerderschen Kirche
festgestellt, die derzeit hinsichtlich ihres genauen Ausmaßes und in ihrer Auswirkung
auf den Baukörper noch nicht abschließend eingeschätzt werden können. Damit
sind auch Aussagen zu den Kosten einer umfassenden und nachhaltigen
Schadensbeseitigung noch nicht möglich.
6. In welcher Höhe belaufen sich die Kosten für den Transport der wertvollen
Skulpturen, die aufgrund der massiven Bauschäden ausgelagert werden
müssen, wer kommt für die Kosten des Transports und der Reparaturen in
der Kirche auf, und ist eine finanzielle Beteiligung des Bundes daran
geplant?
Für den Transport der Skulpturen aus der Friedrichswerderschen Kirche in
geeignete andere Museumsbereiche der Staatlichen Museen zu Berlin Preußischer
Kulturbesitz wurde eine erfahrene Fachfirma beauftragt, deren Angebot sich
auf rund 39 000 Euro beläuft. Die Bauherrin des Bauvorhabens auf dem
Nachbargrundstück hat sich zur Übernahme dieser Kosten bereiterklärt.
7. Was sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung, auf Grundlage der
Einschätzung der beauftragten Fachleute, die Ursachen für die Schäden an der
Kirche?
Das mit der laufenden Überwachung von Bodensenkungen und
Gebäudeverformungen im Umfeld des Nachbarbauvorhabens befasste Ingenieurbüro hat nach
Feststellung von Überschreitungen von Grenzwerten für Absenkungen und
Verformungen der Friedrichswerderschen Kirche die zuständige Bauaufsicht
darüber unterrichtet. Die Bauaufsicht hat daraufhin einen Baustopp verfügt. Die
benannten Umstände weisen auf einen Ursachenzusammenhang zwischen den
benannten Baumaßnahmen und den festgestellten Schäden am Kirchengebäude
hin.
8. Kann die Bundesregierung in Berufung auf den Kenntnisstand der
diesbezüglich mit einer Untersuchung beauftragten Fachleute, Versäumnisse in
der Bauplanung seitens der Firma B. I. G., welche mit Baumaßnahmen auf
den umliegenden Kronprinzengärten beauftragt ist, ausschließen?
Falls nein, muss die Firma B. I. G. gegebenenfalls mit Konsequenzen
rechnen und für den entstandenen Schaden aufkommen?
Die Prüfung von Verantwortlichkeiten befindet sich noch in einem frühen
Stadium. Hierzu finden Verhandlungen mit der Bauherrin des
Nachbarbauvorhabens statt.
9. Wie lange wird die Instandsetzung der Kirche voraussichtlich dauern, und
wann kann sie für die Öffentlichkeit wieder geöffnet werden?
Da das Ausmaß der Schäden noch nicht umfassend eingeschätzt werden kann,
sind derzeitige Aussagen zur voraussichtlichen Dauer der Schließung des
Museums in der Friedrichswerderschen Kirche nicht möglich.
Drucksache 17/11989 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. In welcher Höhe beläuft sich der aktuelle Stand des Spendenaufkommens
für die Rekonstruktion der Außenfassaden des Schlosses (Spendenziel
80 Mio. Euro) sowie für die Rekonstruktion der historischen Kuppel, den
Aufbau eines Dachcafés inklusive öffentlicher Zugänglichkeit und der
vollständigen Rekonstruktion der Portale II bis IV (Spendenziel 28,5 Mio.
Euro)?
Im November 2012 belief sich der Spendenstand auf 7,8 Mio. Euro in bar. Die
für die Spendeneinwerbung Verantwortlichen erwarten nach den Erfahrungen
mit anderen Projekten, dass sich mit erkennbarem Baufortschritt die
Spendenbereitschaft deutlich verstärken wird.
11. Sind beim Bau des Humboldtforums Mehrkosten für die Rekonstruktion
der historischen Barockfassaden zu erwarten, die über die 80 Mio. Euro
privater Spenden hinausgehen?
Davon geht die Bundesregierung nicht aus.
12. Ist in dem Spendenziel von 80 Mio. Euro die Preisindexentwicklung
berücksichtigt?
Der Deutsche Bundestag hat das Ziel der privaten Initiativen, zur finanziellen
Unterstützung der Rekonstruktion der historischen Fassaden mit 80 Mio. Euro
durch Spenden beizutragen, begrüßt und in seine Beschlüsse aufgenommen.
Die Unterstützung durch Spenden unterliegt keiner dynamischen Anpassung.
13. Nach welchen Richtlinien und Kriterien werden anonyme Spenden
seitens der Stiftung Berliner Schloss – Humboldtforum angenommen oder
geprüft, um die Seriosität der Spender und eine diesbezügliche
Planungsverlässlichkeit gewährleisten zu können?
Die Stiftung verfügt über eine mit der Bundesregierung abgestimmte
Spendenrichtlinie, die am 27. September 2012 vom Stiftungsrat beschlossen wurde.
14. Welche Maßnahmen sind seitens der verantwortlichen Stiftung Berliner
Schloss – Humboldtforum geplant, um das Spendenaufkommen zu
erhöhen?
Die Stiftung Berliner Schloss hat ein Fundraising-Konzept erarbeitet, das sich
vor allem an Großspender richtet. Sie hat die Öffentlichkeitsarbeit deutlich
intensiviert mit öffentlichen Diskussionsveranstaltungen, kostenlosen
Broschüren, der Neugestaltung der Website, der Produktion eines Werbefilms, der
Erläuterung des Bauprojekts in der Humboldt-Box, mit durchweg positiven
Presseterminen auf der Baustelle und mit der erfolgreichen Präsentation von
mittlerweile zwei Wanderausstellungen über das Projekt im In- und Ausland. Für 2013
plant die Stiftung insbesondere im Hinblick auf die Grundsteinlegung im Mai
kontinuierlich öffentlichkeitswirksame Termine auf der Baustelle und
Veranstaltungen rund um die Thematik des großen Bauvorhabens.
15. Gibt es seitens der Stiftung Berliner Schloss – Humboldtforum und/oder
seitens der Bundesregierung bereits ein alternatives
Finanzierungskonzept für die Rekonstruktion der Außenfassade sowie der historischen
Kuppel, des Aufbaus eines Dachcafés inklusive öffentlicher
Zugänglichkeit und der Rekonstruktion der Portale II bis IV, falls die Spenden nicht
die vorgesehene erforderliche Summe bis Mitte 2013 erreichen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11989Falls ja, welche Übernahme von Verpflichtungen zwischen Bund, Land
und Stiftung ist darin vorgesehen?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
Im Hinblick auf die erwartete Spendenbereitschaft ist die Ankündigung
staatlicher Kompensationsmaßnahmen nicht angebracht. Der im Haushaltsplan
2013 vorgesehene Verpflichtungsrahmen und die Finanzplanansätze der
Folgejahre berücksichtigen, gegebenenfalls ab Mitte 2013 erste Verpflichtungen für
spätere Jahre für die historischen Außenfassaden Süd, West und Nord sowie die
des Schlüterhofes einzugehen, für die Spendenmittel eingeworben werden.
Im Übrigen hat die Bundesregierung zu dem Sachverhalt dem Deutschen
Bundestag bereits mit Bericht an den Haushaltsausschuss vom 10. Oktober 2012
ausführlich berichtet und dabei unter anderem festgestellt, dass „für die
genannten baulichen Optionen (vollständige Rekonstruktion Kuppel, Innenportale,
Dachcafé) bis Mitte 2013 Spenden in ausreichender Höhe erforderlich sind“.
16. Wie hoch wird der finanzielle und baulogistische Mehraufwand, wenn die
Spenden für die bauliche Zusatzoptionen in Höhe von 28,5 Mio. Euro
nicht bis Mitte des Jahres 2013 eingeworben sind?
Falls bauliche Optionen in späteren Jahren realisiert werden sollten, ist der
finanzielle und baulogistische Aufwand von zahlreichen Randbedingungen
abhängig und heute nicht verlässlich abschätzbar.
17. Inwiefern werden in die Ausarbeitung des Konzepts zur Gestaltung des
Humboldtforums, mit welchem der Schweizer Kulturmanager Martin
Heller betraut ist, Stakeholder einbezogen, und falls ja, aus welchen
Bereichen stammen diese?
Zur Ausarbeitung der Dauerausstellungen in den Museumsgeschossen und des
Veranstaltungsbereichs (Agora) werden Experten wie auch fachlich
interessierte und kompetente Gruppierungen regelmäßig angesprochen – insbesondere
über das Humboldt Lab Dahlem, dessen Themen und Resultate ab kommendem
Jahr immer wieder in den Dahlemer Museen zu sehen sein werden. Zudem
beziehen die beteiligten Institutionen ihre nationalen und internationalen
Netzwerke gezielt in die Arbeit für das Humboldt-Forum ein.
Dies geschieht mittels bereits etablierter, internationaler Fachbeiräte wie auch
neuer Gremien, die im Rahmen des Humboldt-Forums eingerichtet wurden.
Derzeit gibt es die folgenden zwei Beraterkreise:
1) International Advisory Board (vor allem in Bezug auf die inhaltliche und
gestalterische Neu-Konzeption der Museen),
2) Beraterkreis „Agora“ (in Bezug auf das Humboldt-Forum generell).
Beide Beraterkreise sind international besetzt, die Mitglieder kommen aus den
Bereichen Museen, Wissenschaft und Forschung.
18. Wie wird eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Prozess der
Entwicklung der inhaltlichen Konzeption des Humboldtforums
sichergestellt?
Die Konzepterarbeitung ist so angelegt, dass geeignete Zwischenschritte auch
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden – etwa über die
Forumsveranstaltungen der Stiftung Berliner Schloss – Humboldtforum oder das Humboldt
Drucksache 17/11989 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeLab Dahlem. Zusammen mit der Humboldt-Box bieten diese
Vermittlungsplattformen gute Gelegenheiten, ein breiteres Publikum einzubeziehen und es
einzuladen, sich zu äußern. Auf ähnliche Weise wird die Konkretisierung des
Veranstaltungsbereichs (Agora), die als nächstes ansteht, als ein auch nach außen
orientierter Prozess angelegt. Es ist ebenfalls im Rahmen der kulturellen Bildungs-
und Vermittlungsarbeit geplant, ein Evaluationsprojekt anzusetzen, das auch
Vorabevaluationen vorsieht, wie z. B. Publikumsbefragungen darüber
durchzuführen, was die Bürgerinnen und Bürger unter dem Projekt „Humboldt-Forum“
verstehen, was sie erwarten, was sie sich erhoffen. Solche Vorhaben eignen sich
sowohl zur Partizipation als auch zur Kommunikation des Projekts.
19. Wann ist eine Vorlage und Vorstellung des Zwischenstands des Konzepts
im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages durch
Martin Heller vorgesehen?
Martin Heller hat auf der 51. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien
des Deutschen Bundestages am 14. Dezember 2011 einen Zwischenstand seiner
Konzeption für das Humboldtforum vorgestellt. Eine erneute Befassung des
Ausschusses für Kultur und Medien ist bislang noch nicht terminiert, wird aber
voraussichtlich im ersten Halbjahr 2013 erfolgen.
20. Wann liegt der erste Zwischenbericht des über vier Jahre (2012 bis 2015)
laufenden und mit insgesamt 4,125 Mio. Euro finanzierten Projekts
„Humboldt Lab Dahlem“ vor?
Das Humboldt Lab Dahlem wird von der Kulturstiftung des Bundes (KSB) und
der SPK gemeinsam verantwortet. Eine Steuerungsgruppe unter der Leitung der
Künstlerischen Direktorin der KSB nimmt pro Jahr zweimal den Stand des
Projekts zur Kenntnis, diskutiert die weitere Entwicklung und bewilligt die jeweils
nächste Arbeitsphase. Angesichts dieser Organisation ist kein eigentlicher
Zwischenbericht vorgesehen, zumal das Humboldt Lab Dahlem seine Arbeit ab
kommendem Jahr regelmäßig veröffentlicht und in den Dahlemer Museen für
alle sichtbar präsentiert.
21. Wie ist die Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Land für die
Ausarbeitung des Konzepts einer internationalen Sprachbibliothek, als
Beitrag der Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB)?
Die Kosten für das Nutzungskonzept der Zentral- und Landesbibliothek Berlin
(ZLB) sind von der ZLB bzw. vom Land Berlin zu tragen.
22. Wie wahrscheinlich ist eine Änderung des beschlossenen
Raumprogramms (Veranstaltungsbereich, SPK-Staatliche Museen; ZLB und
Ausstellung Humboldt Universität Berlin) vom März 2011 bis zur Eröffnung
des Stadtschlosses?
Welche Mehrkosten wären aufgrund einer Änderung des
Raumprogramms zu veranschlagen?
Welche Alternativen zum bisher beschlossenen Raumprogramm werden
derzeit diskutiert, und aus welchen Gründen?
Wesentliche Änderungen des Raumprogramms sind seit März 2011 bis heute
nicht erfolgt und während der weiteren Planungs- und Bauzeit nicht
vorgesehen. Eine Änderung des beschlossenen Raumprogramms gilt als
unwahrscheinlich. Die Planung befindet sich in der Ausführungsphase. Änderungen des
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11989Raumprogramms in dieser Phase würden in Abhängigkeit des konkreten
Umfangs von Planungsänderungen erhebliche Mehrkosten verursachen.
23. Wer übernimmt die Betriebskosten
a) für die außereuropäischen Sammlungen der Staatlichen Museen zu
Berlin im Humboldtforum,
b) für das Humboldt-Labor der Humboldt Universität Berlin im
Humboldtforum,
c) für die Räume der ZLB im Humboldtforum,
d) für die geplante Agora im Humboldtforum?
Die Betriebskosten für die außereuropäischen Sammlungen und das Museum
für Asiatische Kunst übernehmen die Staatlichen Museen zu Berlin Preußischer
Kulturbesitz. Für das Humboldt-Labor sind die Humboldt-Universität und für
die Räume der ZLB die Berliner Zentral- und Landesbibliothek verantwortlich.
Die Übernahme der Betriebskosten für den Veranstaltungsbereich (Agora) ist
vom endgültigen Betriebskonzept für das Humboldt-Forum abhängig.
24. Inwiefern fließt die Aufarbeitung der europäischen Kolonialgeschichte in
die konzeptionelle Außendarstellung des Projekts Humboldtforum bereits
vor seiner Fertigstellung als ein den anderen Kontinenten zugewandtes
Projekt mit ein?
Die Aufarbeitung der europäischen Kolonialgeschichte ist ein wichtiger,
originärer Bestandteil der Konzeption insgesamt und betrifft nicht nur die
konzeptionelle Außendarstellung.
Eine der Aufgaben der Museen im Humboldt-Forum besteht in der kritischen
Selbstreflexion der Position des Museums selbst. Die Berliner Sammlungen
sind Ergebnis eines historischen Prozesses in direkter Verbindung des Handels
in Europa, der Entwicklung der Schifffahrt und der damit eingehenden
Erschließung und Betrachtung der Welt für und in Europa. Dieser „koloniale Blick“
wird zwar thematisiert, in der Präsentation im Humboldt-Forum steht dagegen
der Perspektivwechsel und die Multi-Perspektivität im Zentrum, gerade die
unterschiedlichen, oft auch kontroversen Betrachtungsweisen der Objekte und
deren mehrschichtige Bedeutung werden im Vordergrund stehen; die Trennung
von Europa und „Außer-Europa“ wird dadurch aufgehoben. Dies fließt
frühzeitig in die Konzeptplanungen mit ein, hierzu gehören auch die verschiedenen
Sichtweisen, sei es von Kuratoren, Nachkommen aus Herkunftsländern der
Exponate und Objekte, Erzählern, Künstlern und Wissenschaftlern aus aller Welt.
25. Wurden die Maßnahmen zur Instandhaltung der Dahlemer Museen, wie
vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung geplant, Mitte des
Jahres 2012 abgeschlossen?
Falls nein, warum nicht, wie ist der aktuelle Stand, und welche
Auswirkungen hat das auf den Kostenplan?
Wenn ja, konnte der Kostenplan von 20,2 Mio. Euro (ohne
Ersteinrichtung), wie auf der Homepage des Bundesamtes für Bauwesen und
Raumordnung angegeben, eingehalten werden?
Bis Ende August 2012 wurde bis auf Restleistungen die technische Sanierung
abgeschlossen. Die Erneuerung der Elektroversorgung wird bis Ende Januar
2013 fertiggestellt sein. Die genehmigten Kosten von 20,2 Mio. Euro (ohne
Ersteinrichtung) sind ausgeschöpft.
Drucksache 17/11989 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode26. Wie kommt es zu den Abweichungen bei der Angabe der Kosten, im
Rahmen der Beantwortung der Frage nach den Unterhalts- und
Sanierungskosten der Museen Dahlem, um eine funktionsgerechte Lagerung der dort
untergebrachten außereuropäischen Kunstsammlungen des
Ethnologischen Museums und des Museums für Asiatische Kunst zu
gewährleisten, die im September 2010 noch mit rund 16,5 Mio. Euro (vgl. Frage 7,
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Zukunft des
Humboldtforums“ auf Bundestagsdrucksache 17/2976) angegeben, im
August 2012 mit rund 22,7 Mio. Euro (vgl. Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Beteiligung des Bundes an Hochbau- und
Sanierungsprojekten in der Hauptstadt Berlin“ auf Bundestagsdrucksache
17/10494) und aktuell auf der Homepage des Bundesamtes für Bauwesen
und Raumordnung wiederum mit 20,2 Mio. Euro angegeben wurden?
Welche Erklärung hat die Bundesregierung für diese Abweichungen, und
welche Summe entspricht der aktuellen Kostenschätzung?
Im September 2010 betrugen die Kosten der Haushaltsunterlage Bau
„Funktionsertüchtigung Museumskomplex Dahlem“ inklusive des ersten und zweiten
Nachtrags rund 16,5 Mio. Euro. Infolge von zwei erforderlichen Nachträgen
beträgt die Gesamtsumme der Haushaltsunterlage Bau nun rund 20,2 Mio. Euro.
Hinzu kommen für die HU-Ersteinrichtung 2,5 Mio. Euro. Die im Rahmen der
Anfrage im August 2012 angegebenen 22,7 Mio. Euro beinhalteten sowohl die
für die Baumaßnahme als auch die Ersteinrichtung genehmigten Summen.
27. Verlaufen die Sanierungs- und Baumaßnahmen am Pergamonmuseum,
insbesondere am vierten Flügel für das Museum islamischer Kunst, nach
Plan, so dass das Pergamonmuseum im Jahr 2025 wieder komplett für das
Publikum zugänglich sein wird?
Falls nein, was sind die Ursachen für die Verzögerung?
Derzeit verlaufen die Sanierungs- und Baumaßnahmen am Pergamonmuseum
nach Terminplan. Die Wiedereröffnung des letzen Bauabschnitts mit dem
vierten Flügel für das Publikum wird weiterhin für das Jahr 2025 vorgesehen.
28. Ist absehbar, ob der festgelegte Kostenrahmen von 385 Mio. Euro, wie
vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung für die
Grundinstandsetzung und Ergänzung des Pergamonmuseums angegeben, eingehalten
werden kann?
Falls nein, warum nicht, und auf welche Summe beläuft sich die
Kostensteigerung?
Die Grundinstandsetzung des Pergamonmuseums ist bereits Teil des 1999
beschlossenen Masterplans für die Museumsinsel. Bei baulichen Großprojekten
wie diesem sind aufgrund des langen Planungs- und Bauzeitraums sowie der
Komplexität der Baumaßnahme Kostensteigerungen in Folge der
Baupreisentwicklung oder durch Unvorhergesehenes oftmals unvermeidlich. Allerdings
gibt es auch Gegenbeispiele wie die Sanierung des 2009 wiedereröffneten
Neuen Museums, die statt geplanter 234 Mio. Euro nur 200 Mio. Euro kostete.
Im August 2012 informierte das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
darüber, dass der festgelegte Kostenrahmen für das Pergamonmuseum
voraussichtlich nicht eingehalten werden kann. Die aufgrund der Erkenntnisse beim
Bauen im Bestand erforderlichen Herstellungskosten werden im Rahmen eines
Nachtrags, der für 2014 vorgesehen ist, ermittelt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1198929. Wie kommt es zu den Abweichungen bei den Angaben der Kosten für die
Grundinstandsetzung und Ergänzung des Pergamonmuseums, die auf den
Seiten der SPK mit 351 Mio. Euro angegeben sind, im Rahmen der
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Beteiligung des Bundes an Hochbau- und Sanierungsprojekten in der
Hauptstadt Berlin“ (Bundestagsdrucksache 17/10494) mit rund 364 Mio.
Euro und beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung dagegen mit
385 Mio. Euro verzeichnet sind?
Wie begründet die Bundesregierung diese Abweichungen, und welche
Summe entspricht dem aktuellen Stand?
Die Summe in Höhe von 351 Mio. Euro entspricht einem überholten
Kostenstand ohne die Nachträge zur Teil-Haushaltsunterlage Bau „Restaurierung und
Baufreimachung“. Die im Rahmen der Kleinen Anfrage angegebene Summe in
Höhe von 364 Mio. Euro beinhaltet die Kosten für die meist abgeschlossenen
Teilmaßnahmen, u. a. die Vorplanung zur Grundinstandsetzung und die
abgeschlossene Aufstellung der Haushaltsunterlage Bau, sowie die genehmigten
Kosten der Teil-Haushaltsunterlage Bau „Grundinstandsetzung“ (ohne
baufachlich gesperrte Mittel) und der Teil-Haushaltsunterlage Bau „Restaurierung und
Baufreimachung“ einschließlich des ersten bis dritten Nachtrags. In der
Summe, die vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung angegeben wird,
sind außerdem die baufachlich gesperrten Mittel (40 Mio. Euro) der
genehmigten Teil-Haushaltsunterlage Bau „Grundinstandsetzung“ abgebildet.
30. Welche unbebauten Grundstücke der SPK am und um das Kulturforum
kommen für einen Bau zur Unterbringung der Sammlung Pietzsch und
von Teilen der Sammlung der neuen Nationalgalerie in Betracht (bitte
auflisten)?
31. Mit welchem Platzbedarf ist für die Präsentation der Sammlung Pietzsch
zusammen mit der Sammlung der Neuen Nationalgalerie während der
Generalsanierung der Neuen Nationalgalerie zu rechnen?
a) Mit welchem Platzbedarf ist im Anschluss an die Sanierung zu
rechnen?
b) Welche weiteren Sammlungen bzw. Teile davon sollen im Rahmen des
Museums der Kunst des 20. Jahrhunderts noch präsentiert werden?
33. Falls die Depots der Gemäldegalerie sowie der Skulpturensammlung
nicht mehr über Platz für weitere Aufnahmen verfügen, welche weiteren
Depots (bitte mit genauer Ortsangabe) und Flächen stehen zur Verfügung,
um Bestände der Skulpturensammlung und der jetzigen Sammlung der
Gemäldegalerie aufzunehmen?
34. Gibt es Überlegungen, Teile der jetzigen Sammlung der Gemäldegalerie
im aktuell im Bau befindlichen Speicherbau der Berliner Staatsbibliothek
unterzubringen?
Wird der Speicherbau anders realisiert werden müssen als bisher geplant,
oder steigen die Kosten für den Bau über die geplanten 88 Mio. Euro
hinaus?
35. Wann soll der Realisierungswettbewerb für die Bebauung des südlichen
Bereichs der Fläche gegenüber dem Bode-Museum, auf der anderen Seite
des Kupfergrabens beginnen, und wann werden die Ergebnisse vorliegen?
36. Wie ermitteln sich die bisher seitens der SPK angegebenen Kosten von
150 Mio. Euro für einen Neubau am Kupfergraben, wenn ein
Realisierungswettbewerb erst noch stattfinden soll?
Drucksache 17/11989 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode37. Zu welchem Zeitpunkt soll die angekündigte Machbarkeitsstudie der SPK
zur „Museums-Rochade“ vorliegen?
Wann wird der Deutsche Bundestag über die Ergebnisse informiert?
38. Welche bereits bestehenden Liegenschaften der SPK kommen für eine
Unterbringung der Sammlung Pietzsch und von Teilen der Sammlung der
Neuen Nationalgalerie in Betracht (bitte auflisten)?
Werden diese Optionen, wie in der Pressemitteilung der SPK vom
11. September 2012 erwähnt, umfassend in der Machbarkeitsstudie als
eine weitere Option der „Museums-Rochade“ einbezogen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 30, 31 sowie 33 bis 38 werden aufgrund der thematischen
Zusammenhänge gemeinsam beantwortet.
Zu den Plänen der SPK, ihr Museumsensemble neu zu strukturieren und auf der
Museumsinsel mit Ergänzung eines Neubaus auf dem ehemaligen
Kasernengelände die europäische Kunst bis zum 19. Jahrhundert zu präsentieren und auf
dem Kulturforum eine Konzentration auf die Moderne vorzunehmen, wird
derzeit eine Untersuchung durchgeführt. In dieser Variantenuntersuchung werden
der Umfang, Kosten und Zeiträume für den Umbau ermittelt sowie andere
Alternativen einschließlich von Zwischenlösungen geprüft. Die Fertigstellung ist
für Frühjahr 2013 vorgesehen.
Es wurde festgelegt, folgende Alternativen in die Variantenuntersuchung
einzubeziehen:
Variante 1
Sammlungsverlagerungen mit Zwischenunterbringung der Alten Meister:
Herrichtung der Gemäldegalerie zu einer Galerie des 20. Jahrhunderts,
Präsentation der Alten Meister im Bode-Museum und eventuell an einem weiteren
Standort, später auch im zu erstellenden Erweiterungsbau. Voraussetzung ist der
verbindliche Beschluss für einen Neubau auf den Museumshöfen.
Um mehr als 50 Prozent der Alten Meister auch in der Übergangszeit zeigen zu
können, werden zusätzliche Optionen für die Zwischenunterbringung geprüft:
• nur Verdichtung im Bode-Museum (Gemälde und Skulpturen)
• Herrichtung weiterer Räume im Bode-Museum
• Alte Nationalgalerie
• Prinzessinnenpalais/Kronprinzenpalais
• Martin-Gropius-Bau.
Variante 2
Sammlungsverlagerung ohne Zwischenunterbringung:
Unterbringung der Alten Meister und Skulpturen im Bode-Museum und in
einem zu errichtenden Neubau auf den Museumshöfen und erst im Anschluss
Herrichtung der dann freigewordenen Gemäldegalerie zu einer Galerie des
20. Jahrhunderts.
Variante 3
Neubau einer Galerie des 20. Jahrhunderts am Kulturforum.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/11989Hierfür kommen verschiedene Grundstücke in Betracht:
• Zwischen Sigismundstraße/Reichpietschufer, hinter der Nationalgalerie, ca.
5 000 m² Grundstücksfläche im Eigentum von SPK und Berlin
• Zwischen Potsdamer Straße/Sigismundstraße/Scharounstraße/
Matthäuskirche, zu ca. 80 Prozent im Eigentum Berlins, eine Teilfläche im
Privateigentum
• Prüfung weiterer Flächen (z. B. ehemaliges Grundstück der Argentinischen
Botschaft).
Variante 4
Unterbringung der Sammlungen in anderen Liegenschaften der SPK:
• Unterbringung der Sammlung Pietzsch in den Räumen des Museums Scharf-
Gerstenberg oder in anderen Liegenschaften der SPK
• Endgültige Unterbringung der Alten Meister im Humboldt-Forum oder an
anderen Standorten der SPK außerhalb der Museumsinsel.
Ergänzung zu Frage 34:
Aufgrund verschiedener Umstände sind Terminverschiebungen im Verlauf der
Baumaßnahme „Neubau von Magazinkapazitäten für die Staatsbibliothek zu
Berlin, das Ibero-Amerikanische Institut und das Bildarchiv Preußischer
Kulturbesitz“ eingetreten. Daraus resultierende Mehrkosten können nicht innerhalb
des genehmigten Kostenrahmens finanziert werden. Somit wurde ein zweiter
Nachtrag notwendig, der mit rund 8,6 Mio. Euro endet.
Ergänzung zu Frage 36:
Die genannten 150 Mio. Euro für einen Neubau am Kupfergraben sind lediglich
grob geschätzte Programmkosten und stehen daher unter Vorbehalt. Eine
belastbare Kostenvorgabe würde erst als Grundlage eines möglichen
Realisierungswettbewerbs erfolgen.
32. Trifft es zu, dass die Depots der Gemäldegalerie sowie der
Skulpturensammlung der Staatlichen Museen zu Berlin – Stiftung Preußischer
Kulturbesitz (SPK) keine weiteren Bestände mehr aufnehmen können?
Falls doch, welche konkreten Flächen stehen in den Depots der
Gemäldegalerie und der Skulpturensammlung noch zur Verfügung?
Bei der derzeitigen Belegung der Depotflächen von Gemäldegalerie und
Skulpturensammlung ist die Aufnahme weiterer Bestände anderer Museen nicht
möglich.
39. Wann sind die Sanierungsarbeiten an der Deutschen Staatsoper Unten den
Linden voraussichtlich beendet, und wann kann der Betrieb wieder
aufgenommen werden?
Der Spielbetrieb soll eigentlich im Oktober 2015 wieder aufgenommen werden.
Nach Angaben der Berliner Bauverwaltung wird die Terminplanung aber
derzeit erneut überprüft.
40. Welche zusätzlichen Kosten sind durch die Verschiebungen des
Eröffnungstermins bisher bereits verursacht worden, und welche Kosten wer-
Drucksache 17/11989 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeden dadurch voraussichtlich entstehen, u. a. bedingt durch bereits
abgeschlossene Verträge mit Künstlerinnen und Künstlern?
Die für die Verschiebung des Eröffnungstermins ursächlichen Planungs- und
Bauleistungen, werden nach Aussage des Landes Berlin im Rahmen einer
Nachtragsunterlage ermittelt.
Die finanziellen Auswirkungen für die Staatsoper sind nach eigener Aussage
derzeit noch nicht absehbar. Die Gespräche mit den betreffenden Künstlerinnen
und Künstlern werden im Moment geführt. Mit finanziellen Mehrforderungen
muss aber gerechnet werden, diese eventuell anfallenden Mehrkosten sind dann
vom Land Berlin zu tragen.
41. Sind die noch ausstehenden 27 Prozent der Position „Unvorhergesehenes“
– vgl. Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im
Berliner Abgeordnetenhaus „Teures Vergnügen – Ist die Berliner Staatsoper
ein Fass ohne Boden?“ auf Bundestagsdrucksache 17/10751 – (von
insgesamt 17,8 Mio. Euro) des Finanzplans, also rund 4,8 Mio. Euro, für die
noch anfallenden zusätzlichen Kosten ausreichend?
Nach Aussage des Landes Berlin ist die bisher vorgesehene Risikovorsorge
nicht ausreichend. Aufgrund der vorhersehbaren Risiken wird im Rahmen der
Nachtragsunterlage Vorsorge getroffen. Hier ist der Ansatz für
Unvorhergesehenes für noch nicht erbrachte Leistungen auf 13,4 Mio. Euro festgelegt.
42. Wer kommt für die anfallenden Kosten durch die Verzögerung der
Baumaßnahmen an der Deutschen Staatsoper Unter den Linden auf, Bund
oder Land?
Entsprechend dem Hauptstadtfinanzierungsvertrag von 2007 beteiligt sich der
Bund mit einem Festbetrag von 200 Mio. Euro an der Sanierung der Staatsoper
Unter den Linden. Die Gesamtfinanzierung ist vom Land Berlin
sicherzustellen. Das gilt auch für anfallende Mehrkosten.
43. Welche Auswirkungen hat der Ausbau des Magazins der Deutschen
Staatsoper für die Baremboim-Said Akademie gGmbH auf den Zeit- und
Kostenplan der laufenden Sanierung der Deutschen Staatsoper Unter den
Linden?
Ob und inwiefern der Ausbau des Magazingebäudes für die Barenboim-Said
Akademie Auswirkungen auf den Zeit- und Kostenplan der
Sanierungsmaßnahme haben wird, ist derzeit noch nicht abschließend einschätzbar. Beide
Projekte sind trotz räumlicher Nähe selbständige Baumaßnahmen.
44. Müssen durch die anderweitige Nutzung des Magazins neue Lagerflächen
zur Aufbewahrung der Bühnenbilder angemietet werden?
Wenn ja, welche Kapazitäten werden benötigt, welche Kosten werden
dadurch verursacht, und wer übernimmt diese Kosten?
Auf Grundlage seiner Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Betrieb der
Staatsoper hat das Land Berlin den reduzierten Raumbedarf am historischen Standort
verbindlich festgelegt. Ein Teil des ehemaligen Magazingebäudes wurde daher
nicht mehr beansprucht und nicht Gegenstand der Grundsanierung. Die
Staatsoper hat seit 2010 Lagerflächen angemietet. Die Kosten trägt die Staatsoper aus
den ihr von der Stiftung Oper überlassenen Mitteln.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]