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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Vorstandsgehälter und Übergangsentschädigungen in der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung

Zahlung eines Übergangsgeldes von 30 Monatsbezügen an die Vorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und dessen etwaige Überführung in Rentenansprüche<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

12.12.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1162526. 11. 2012

Vorstandsgehälter und Übergangsentschädigungen in der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung

der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Cornelia Möhring, Yvonne Ploetz, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Aus einem veröffentlichten Schreiben des Vorsitzenden der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Karl-Friedrich Rommel (www.bdi.de/allgemeine-infos/aktuelle-meldungen/ansicht/article/altersversorgung-des-kzbv-vorstandes-goldregen-fuer-kzbv-vorstandsrentner.html), ist bekannt, dass es unter anderem am 30. August 2012 Gespräche seitens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mit Dr. Karl-Friedrich Rommel und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes der KZBV Dr. Wolfgang Eßer über Übergangszahlungen an die Vorsitzenden der KZBV gegeben hat. Aus diesem Schreiben geht hervor, dass die Vorsitzenden der KZBV am Ende ihrer Amtszeit 30 Monatsbezüge als Übergangsgeld erhalten sollen. Das BMG erklärt sich danach einverstanden, dass diese Übergangsentschädigung teilweise oder ganz in Rentenansprüche überführt werden sollen. In dem Schreiben wird dargelegt, dass „das BMG … sich auch einer öffentlichen Diskussion über die Aufwendungen für Vorstandsmitglieder gegenüber“ sehe, „die sich u. a. in ständigen parlamentarischen Anfragen niedergeschlagen habe. Ergebnis dieser Situation sei z. B. das öffentlich bekanntgewordene Verfahren hinsichtlich der Dienstvergütung für den Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, gewesen. Das BMG habe selbst keinerlei Interesse an einer Wiederholung derartiger Verfahren, könne sich dem öffentlichen Druck aber auch nicht entziehen.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele Gespräche haben zwischen dem BMG und der KZBV über die Honorierung der Vorstandsmitglieder nach der Neufassung der Vorstandsdienstverträge stattgefunden, und wer hat an den Gesprächen jeweils teilgenommen?

2

Wie hoch sind die monatlichen Bezüge der Vorstandsvorsitzenden der KZBV jeweils (Gratifikationen und Sachbezüge – z. B. private Dienstwagen – bitte auflisten)?

3

Wie hoch wären die Beträge für die 30-monatigen Übergangsentschädigungen jeweils, wenn sie ausgezahlt würden?

Welcher Teil wird ausgezahlt, und welcher Teil in eine Altersvorsorge investiert?

Wie hoch sind die daraus zu erwartenden Altersbezüge jeweils?

4

Arbeiten die Vorsitzenden weiterhin in einer eigenen Praxis?

5

Welche Gründe gibt es aus Sicht der Bundesregierung, eine Übergangsentschädigung zu gewähren,

obwohl es gar keinen Übergang nach der letzten Amtszeit gegeben hat, da die Vorsitzenden weiterhin im Amt geblieben sind,

wenn es keinen Übergang gibt, weil die Vorsitzenden wieder jederzeit zurück an den Arbeitsplatz in der eigenen Praxis gehen können,

wenn ein reibungsloser Übergang in den Ruhestand stattfindet?

6

Ist es richtig, dass das BMG bezüglich der Kumulierung der Übergangsentschädigung von 18 Monatseinkommen aus der ersten Amtszeit auf insgesamt 30 Monatsbezüge der Vorstandsvorsitzenden Bedenken hatte?

Welche Bedenken waren das, und warum sind die Bedenken fallen gelassen worden?

7

Gibt es aus Sicht der Bundesregierung eine rechtliche Begründung dafür, dass eine Überführung in Versorgungsansprüche weniger zu beanstanden ist, als eine Einmalzahlung im Rahmen der Vergütung (bitte erläutern)?

8

Wenn es keine rechtlich bindende Begründung gibt, warum ist es aus Sicht der Bundesregierung legitimer, Übergangsentschädigungen in Rentenansprüche umzuwandeln, als sie auszuzahlen?

9

Wie genau ist das Verfahren bei der Überführung der Übergangsentschädigungen in einen Rentenanspruch geplant?

Ist sichergestellt, dass die KZBV allein in Höhe der Übergangsentschädigung belastet wird, oder können durch mangelnde Rückdeckungen oder andere Risiken höhere Belastungen entstehen?

10

Wurden bereits Gespräche mit konkreten Finanzdienstleistern geführt?

Wenn ja, mit welchen?

11

Erfolgt durch eine Umwandlung der Übergangsentschädigungen in Rentenansprüche eine andere Versteuerung, als wenn das Geld ausgezahlt würde?

Gehen Steuergelder durch eine Umwandlung in Rentenansprüche verloren?

Wenn ja, in welcher Höhe?

12

Zählen Übergangsgelder nach Auffassung der Bundesregierung zu den nach § 79 Absatz 4 Satz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch veröffentlichungspflichtigen Angaben, zumal darin ausdrücklich neben den Vorstandsvergütungen auch Nebenleistungen sowie die wesentlichen Versorgungsregelungen genannt werden?

13

Werden Übergangsgelder regelmäßig von den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen angezeigt?

14

Ist es richtig, dass seitens des BMG Bedenken geäußert wurden, dass das Vorgehen bei den Vorstandsbezügen der KZBV zu parlamentarischen Anfragen führen und so die Öffentlichkeit erreichen könne, wie dem Schreiben von Dr. Karl-Friedrich Rommel entnommen werden kann?

Welche Bedenken sind damit gemeint?

Durch welche Maßnahmen sollte eine solche öffentliche Debatte verhindert werden?

15

Wird das BMG den Beschluss der KZBV zu den Übergangsentschädigungen akzeptieren?

Berlin, den 26. November 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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