[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12022
17. Wahlperiode 07. 01. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Jutta Krellmann,
Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/11639 –
Situation Jugendlicher und junger Erwachsener zu Beginn des Erwerbslebens
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Jugend stellt eine eigene, wichtige Lebensphase dar, in der Jugendliche
sich auf die Anforderungen des Erwachsenenstatus vorbereiten, ihre eigene
Identität entdecken, ihren Platz in der Gesellschaft definieren und
Selbstvertrauen, Handlungsfähigkeit, Autonomie, Stärke und Solidarität erlernen. Die
neoliberal ausgerichtete Politik der derzeitigen Regierung verhindert jedoch,
dass die jungen Menschen die verschiedenen Entwicklungsaufgaben
bestmöglich bewältigen können. Erhöhte Anforderungen an junge Menschen durch
Individualisierung und Flexibilisierung sowie der sozialstaatliche
Perspektivenwechsel hin zum aktivierenden Wohlfahrtsstaat verstärken die Tendenz zu
einer Prekarisierung größerer Bevölkerungsteile. Das Ergebnis: Armut ist
mittlerweile ein weit verbreitetes Phänomen, von dem insbesondere Jugendliche
und junge Erwachsene bedroht sind. Die Armutsrisikoquote von Kindern und
Jugendlichen unter 18 Jahren liegt in Deutschland bei 18,2 Prozent, die der
18- bis 25-jährigen sogar bei 22,7 Prozent (Statistische Ämter des Bundes und
der Länder) und damit deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung (14,5
Prozent). Die Folgen von Armut im Jugendalter sind erschreckend. Armut wirkt
sich äußerst negativ auf das schulische Leistungsvermögen junger Menschen
aus.
Es entsteht eine zunehmende Diskrepanz zwischen dem eigenen Leben und
einer Normalvorstellung von Übergang, die immer noch institutionell – in
Schulen, im Ausbildungssystem, bei den Agenturen für Arbeit und Jobcentern
– verankert ist. Übergänge von Schule in Beruf, von Jugend ins
Erwachsenensein verlaufen in Brüchen. Junge Menschen haben mit großen
Unwägbarkeiten beim Berufseinstieg, insbesondere nach der Ausbildung zu kämpfen.
Jugendliche und junge Erwachsene übernehmen die „Vorreiterrolle“ bei
Befristungen, Niedriglöhnen oder der Leiharbeit.
Weitere Probleme ergeben sich aus der Arbeitslosigkeit unter Jugendlichen
und jungen Erwachsenen. Sobald sich unter 25-Jährige im Hartz-IV-Bezug
befinden, werden sie durch Sonderregelungen diskriminiert. Die jungen
Erwachsenen werden in die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern eingemeindet und
werden besonders häufig und hart sanktioniert. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 3. Januar 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12022 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die erfolgreiche berufliche Eingliederung ist ein zentrales Anliegen der
Bundesregierung. Dank der günstigen Wirtschaftslage, des dualen Systems der
Berufsausbildung „Made in Germany“, auf das viele andere Staaten schauen, der
umfassenden Unterstützungsangebote der Arbeitsförderung und der
Grundsicherung für Arbeitsuchende für junge Menschen und des Ausbildungspakts
hat Deutschland die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit innerhalb der
Europäischen Union. Die Jugendarbeitslosigkeit ist seit 2005 mehr als halbiert
worden. Die niedrige durchschnittliche Dauer der Jugendarbeitslosigkeit von 21,1
Wochen – im Verhältnis zu 67 Wochen bei allen Arbeitslosen – zeigt, dass auch
der Übergang an der Schwelle von Ausbildung in Arbeit zu einem erheblichen
Teil von verhältnismäßig kurzer Sucharbeitslosigkeit geprägt ist. Ergänzend
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Perspektiven junger Beschäftigter auf dem
Arbeitsmarkt“ (Bundestagsdrucksache 17/9679) verwiesen.
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Fragesteller nicht, dass junge
erwerbsfähige Leistungsberechtigte durch Sonderregelungen in der
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
diskriminiert würden. Vielmehr ist es – wie die Bundesregierung in ihrer Antwort
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (Bundestagsdrucksache 17/6833)
ausgeführt hat – gerade bei jüngeren Hilfebedürftigen besonders wichtig, eine
Verfestigung der Hilfebedürftigkeit und die Gewöhnung an den Leistungsbezug
zu verhindern. Zu Beginn des Berufslebens müssen die Weichen in Richtung
des ersten Arbeitsmarktes gestellt werden. Deswegen muss besonders bei
dieser Gruppe das Grundprinzip des „Förderns und Forderns“ angewendet werden.
Vor diesem Hintergrund sieht § 3 Absatz 2 SGB II vor, dass junge
Leistungsberechtigte unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II in
eine Ausbildung oder Arbeit zu vermitteln sind. Wenn Leistungsberechtigte
ohne Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung vermittelt werden können, soll
die vermittelte Arbeit auch zur Verbesserung ihrer beruflichen Kenntnisse und
Fähigkeiten beitragen. Auch die Sanktionsregelungen für unter 25-jährige
erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind Ausdruck des gesetzgeberischen
Willens, Jugendliche an den entscheidenden Stellen des Übergangs von Schule in
Ausbildung und von Ausbildung in Arbeit intensiver als andere
Personengruppen zu unterstützen und sie zu motivieren, diese Unterstützung auch
anzunehmen und aktiv an ihrer Eingliederung in Arbeit mitzuwirken.
1. Wie viele junge Beschäftigte (15- bis 25-Jährige) sind von Armut bedroht?
Wie hoch ist dieser Anteil an allen jungen Beschäftigten (bitte nach
Geschlecht, Behinderung, Migrationshintergrund, Branche und
Bundesländern differenziert angeben)?
Wie haben sich diese Zahlen seit 2000 entwickelt?
Bei der statistischen Betrachtung der Verbreitung eines relativ niedrigen
Einkommens (Armutsrisikoquote) wird in der Regel die EU-weit festgelegte
Konvention verwendet, wonach 60 Prozent des Medians des mit der neuen Skala
der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) gewichteten Einkommens (Nettoäquivalenzeinkommen) als
„Risikoschwelle“ definiert werden. Ein Einkommen unterhalb des statistisch
ermittelten Schwellenwertes ist nicht gleichbedeutend mit Armut oder individueller
Bedürftigkeit. Würde sich das Einkommen aller Menschen verdoppeln, bliebe
der Anteil der Menschen mit einem relativ geringen Einkommen gleich hoch.
Bei der Interpretation der nachfolgenden Tabellen ist zu berücksichtigen, dass
die Einkommen der Gruppe der jungen Erwachsenen geprägt sind von
Ausbildung und Berufseinstieg. So verfügen junge Erwachsene im Vergleich zu ande-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12022ren Altersgruppen über hohe Teilhabechancen, während ihr statistisches
Armutsrisiko überdurchschnittlich ist. Bei einer dynamischen Betrachtung ist dort
aber auch eine hohe Aufwärtsmobilität der Einkommen festzustellen.
Die Tabelle zeigt die aktuell verfügbaren Daten auf Basis der europaweiten
amtlichen Erhebung „Leben in Europa“ (EU-SILC = European Union Statistics
on Income and Living Conditions). Eine Unterscheidung nach Behinderung,
Migrationshintergrund, Branche oder Länder ist nicht verfügbar. Aus anderen
Datenquellen liegen zu der Fragestellung keine Daten vor.
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Absolventen und Absolventinnen, die nach ihrer Ausbildung oder ihrem Studium
Praktika absolvieren?
a) Wie viele von ihnen haben Praktika nacheinander absolviert und
b) von welcher Dauer waren die einzelnen Praktika
(bitte nach Absolventinnen und Absolventen schulischer, betrieblicher und
außerbetrieblicher Berufsausbildungen, Bachelor und Master
aufschlüsseln)?
Nach den Befragungen der Hochschul-Informations-System (HIS) der
Absolventenjahrgänge 2005 und 2009 ist der Anteil derjenigen, die nach dem ersten
Studienabschluss ein Praktikum absolviert haben, zurückgegangen (FH von
12 Prozent auf 9 Prozent, Uni: von 15 Prozent auf 11 Prozent) (vgl. Thorsten
Rehn et al: Hochschulabschlüsse im Umbruch, HIS-Forum Hochschule 17/2011).
Laut einer Auswertung der bundesweit repräsentativen HIS-
Absolventenbefragungen der Prüfungsjahrgänge 2005 und 2009 (Ausschussdrucksache 17(18)171)
haben weniger als ein Viertel aller Praktikanten und Praktikantinnen (23
Prozent) nach dem Studium mehr als ein Praktikum absolviert (FH-Diplom 19
Prozent, FH-Bachelor 16 Prozent, traditioneller Uni-Abschluss 23 Prozent, Uni-
Bachelor 29 Prozent). Das sind nur knapp 3 Prozent aller Absolventen und
Absolventinnen des Prüfungsjahrgangs 2009. Mehr als zwei Praktika haben
lediglich 6 Prozent der Hochschulabsolventen und -absolventinnen gemacht.
Laut dieser Auswertung dauern Praktika im Durchschnitt gut drei Monate (FH-
Diplom 14,3 Wochen, FH-Bachelor 14,7 Wochen, traditioneller Uni-Abschluss
13,6 Wochen, Uni-Bachelor 14,5 Wochen). Die Unterschiede zwischen den
einzelnen Fachrichtungen werden ausführlich in den HIS-
Absolventenbefragungen dargestellt (vgl.
www.his.de/pdf/pub_fh/fh-201117.pdf).
Armutsrisikoquote von Arbeitnehmern im Alter von 18 bis 24 Jahren
Merkmal 2008 2009 2010
Europäische Union (27 Länder)
Insgesamt 9,1 9,3 9,2
Männer 9,0 9,0 8,0
Frauen 9,2 9,7 10,8
Deutschland
Insgesamt 11,3 10,6 9,7
Männer 9,6 10,4 9,3
Frauen 13,4 10,9 10,2
Angegeben ist das jeweilige Einkommensjahr. Die neuste Erhebung
(EU-SILC 2011) bezieht sich auf die Einkommensverteilung 2010.
Quelle: EU-SILC, EUROSTAT-Datenbank
Drucksache 17/12022 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeÜber Praktika außerhalb von akademischen Studiengängen liegt keine
repräsentative Erfassung vor. Die amtlich geführte Statistik kennt kein Element
„Praktikum“. Die einzige der Bundesregierung vorliegende Studie, die
nichtakademische Praktika mit erfasst, besagt, dass lediglich 1 Prozent der Befragten
zum Zeitpunkt der Erhebung tatsächlich ein Praktikum absolvierte (vgl. Fuchs/
Ebert, Internationales Institut f. empirische Sozialökonomie [inifes],
Stadtbergen, 2008, S. 11).
3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis
der Studie „Generation Praktikum 2011“, insbesondere dass 75 Prozent der
Praktikantinnen und Praktikanten mit Hochschulabschluss vollwertige
Arbeit geleistet haben, die fest in den Betriebsablauf eingeplant war?
a) Welche Zahlen liegen dazu der Bundesregierung für die letzten zehn
Jahre vor?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Anteil der
Praktikantinnen und Praktikanten, die einen schulischen, betrieblichen oder
außerbetrieblichen Berufsabschluss oder keinen Berufsabschluss
besitzen (bitte ebenfalls die Entwicklung der letzten zehn Jahre angeben)?
Nach eigenen Angaben der Autoren ist die Befragung der Studie „Generation
Praktikum 2011“ hinsichtlich der Gesamthäufigkeit von Praktika nach
Studienabschluss nicht repräsentativ (vgl. ebd. S. 43). Der Lerngehalt, eines der
wesentlichen Ziele eines Praktikums, wird in der Auswertung der repräsentativen
HIS-Absolventenbefragung (vgl. Ausschussdrucksache 17(18)171) mit 68
Prozent guten bzw. sehr guten Bewertungen positiv eingeschätzt. Seit 1989 wird
die Situation beim Übergang von der Hochschule in den Beruf oder
anderweitige Karrieren mit den HIS-Absolventenbefragungen beobachtet. Die
Befragungen werden in einem 4-Jahres-Rhythmus durchgeführt. Die
Bundesregierung verweist darüber hinaus auf ihre Antwort zu Frage 2.
4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis
der Studie „Generation Praktikum 2011“, dass 40 Prozent der
Praktikumsstellen für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen unbezahlt
sind?
a) Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zu Praktikantenstellen für
Hoch- und Fachschulabsolventen vor, und wer sind die Träger der
Praktikantenstellen (bitte die Entwicklung der letzten zehn Jahre
angeben)?
b) Wie hoch ist der Anteil bei Praktikantinnen und Praktikanten, die einen
schulischen, betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsabschluss
oder keinen Berufsabschluss besitzen, und wie hat sich dieser in den
letzten zehn Jahren entwickelt?
Mit der Befragung des Absolventenjahrgangs 2005 lagen im Jahr 2007 erstmals
bundesweit repräsentative Daten zum Thema freiwilliges Praktikum nach dem
Studium vor. Nach der Auswertung der repräsentativen HIS-
Absolventenbefragung 2009 (vgl. Ausschussdrucksache 17(18)171) werden 30 Prozent der
Praktika nicht vergütet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12022Dabei gibt es Bereiche, bei denen unbezahlte Praktika häufiger vorkommen als
in anderen, wie z. B. bei den sozialen Dienstleistungen (73 Prozent), Schulen
(67 Prozent) im Bereich Kunst/Kultur (67 Prozent) und der allg. öffentlichen
Verwaltung (77 Prozent).
Die Bundesregierung geht mit gutem Beispiel voran. Sie hat mit Wirkung vom
1. Dezember 2011 eine neue „Richtlinie des Bundes zur Beschäftigung von
Praktikantinnen und Praktikanten (Praktikantenrichtlinie Bund)“ erlassen.
Diese gilt für die in der Bundesverwaltung tätigen Praktikantinnen und
Praktikanten, für die keine tarifvertraglichen Vorschriften bestehen. Es wird eine
Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich vorgegeben. Davon ausgenommen
sind sehr kurze Praktika ohne Einbindung in den Arbeitsprozess und ohne
verwertbaren Beitrag zum Arbeitsergebnis durch den Praktikanten oder die
Praktikantin.
Die Bundesregierung verweist darüber hinaus auf ihre Antwort zu Frage 2.
Für Praktika, die außerhalb der Bundesverwaltung durchgeführt werden, haben
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für
Bildung und Forschung den Leitfaden „Praktika – Nutzen für Praktikanten und
Unternehmen“ erarbeitet. Die Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Zentralverband
Drucksache 17/12022 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedes Deutschen Handwerks und der Bundesverband der Freien Berufe haben
daran mitgewirkt.
Der Leitfaden richtet sich an Praktikantinnen und Praktikanten und an
Unternehmen. Er fasst die Spielregeln für faire und verlässliche Praktika zusammen.
Das schafft für die Praxis Rechtssicherheit. Der Leitfaden enthält Muster für
Praktikumsverträge und er gibt Hinweise auf sozialversicherungsrechtliche
Regelungen. Der Leitfaden ist auf den Internetseiten der Bundesministerien
verfügbar (
www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a742-Praktika-Nutzen-Praktikanten-
Unternehmen.html)
5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis
der Studie „Generation Praktikum 2011“, dass der „Klebeeffekt“ im
Anschluss an ein Praktikum bei Hochschulabsolventinnen und
Hochschulabsolventen bei lediglich 17 Prozent liegt?
a) Welche Zahlen der letzten zehn Jahre liegen der Bundesregierung zur
Übernahme von Hoch- und Fachschulabsolventen nach dem Praktikum
in eine befristete und eine unbefristete Anstellung vor?
b) Wie hat sich im gleichen Zeitraum der Anteil der übernommenen
Praktikantinnen und Praktikanten, die einen schulischen, betrieblichen oder
außerbetrieblichen Berufsabschluss oder keinen Berufsabschluss
besitzen, entwickelt?
Eine direkte Übernahme in eine Anstellung ist grundsätzlich zu begrüßen,
entspricht aber nicht der eigentlichen Qualifizierungs- und Orientierungsfunktion
von Praktika. Nach der HIS-Absolventenbefragung dienen Praktika in den
ersten Monaten nach dem Studium häufig auch zur Überbrückung bis zur
Aufnahme einer regulären Erwerbstätigkeit oder eines Folgestudiums. Dennoch
geben in der aktuellen HIS-Absolventenbefragung 21 Prozent der Fachhochschul-
und 16 Prozent der Universitätsabsolvent und Universitätsabsolventinnen mit
Bachelorabschluss an, dass der informelle Weg über Verbindungen aus Praktika
oder der Abschlussarbeit zur ersten Stelle geführt habe.
Die Bundesregierung verweist darüber hinaus auf ihre Antwort zu Frage 2.
6. Sind der Bundesregierung folgende Forderungen bekannt, und wie steht
sie zu diesen Forderungen:
– Praktika als Lernverhältnisse definieren,
– ein Recht auf einen schriftlichen Praktikumsvertrag mit konkreten
Inhalten und Zielen,
– Begrenzung der Praktika auf maximal drei Monate,
– für junge Menschen mit Behinderung auch während der Praktika
notwendige Nachteilsausgleiche bedarfsgerecht sowie Einkommens- und
vermögensunabhängig gewähren,
– Praktika rentenwirksam machen und
– eine Mindestvergütung von 300 Euro/Praktikumsmonat verankern?
Hat die Bundesregierung die Absicht, diese Forderungen rechtlich bindend
umzusetzen, und wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung sind die genannten Forderungen bekannt. Sie wurden
bereits am 21. September 2011 im Bildungsausschuss des Deutschen Bundestages
abschließend behandelt. Das Praktikum ist bereits in § 26 des
Berufsbildungsgesetzes (BBiG) als Qualifizierungsverhältnis definiert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12022Eine angemessene Vergütung ist Praktikanten und Praktikantinnen außerhalb
von Pflichtpraktika bereits nach § 17 BBiG gesetzlich zugesichert. Aus § 26
i. V. m. § 11 BBiG ergibt sich die Verpflichtung zu einer
Praktikumsvereinbarung mit bestimmten Inhalten, die nicht zwingend schriftlich fixiert sein muss.
Seitens der Bundesregierung wird die Schriftform allerdings empfohlen, um
Missverständnissen und Streitfällen zuvorzukommen.
Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit, die Höchstdauer von
Praktika rechtlich auf drei Monate zu begrenzen. Dies würde auch nach der
Bewertung von Fachleuten den differenzierten Bedürfnissen der Praktikanten und
dem Lernziel vieler Praktika nicht gerecht.
Die Bundesregierung verweist darüber hinaus auf ihre Antwort zu Frage 4. Für
die Bundesverwaltung wurden durch die Praktikantenrichtlinie Bund
festgelegt, dass ein schriftlicher Praktikumsvertrag zu schließen ist. Die Dauer der
freiwilligen Praktika in der Bundesverwaltung soll zwölf Wochen nicht
überschreiten.
7. Werden Praktikumszeiten auf einen späteren Rentenanspruch angerechnet?
Wenn ja, in welcher Weise, und wenn nein, warum nicht?
Rentenversicherungspflicht besteht grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer, der
in einem abhängigen Arbeitsverhältnis eine mehr als geringfügige
Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt oder zur Berufsausbildung – unabhängig davon, wie
sie bezeichnet ist – ausübt. Das schließt unter den genannten Bedingungen
neben Festanstellungen auch befristete Anstellungen ein, ebenso
Ausbildungsverhältnisse, Praktika und Ferienbeschäftigungen.
Praktikanten, die auf der Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrages für einen
Arbeitgeber auf Weisung gegen Arbeitsentgelt tätig sind, sind daher
grundsätzlich rentenversicherungspflichtig.
Eine Rentenversicherungsfreiheit kann sich allerdings daraus ergeben, dass
solche Beschäftigungen häufig kurzfristige Beschäftigungen (weniger als zwei
Monate) und/oder geringfügig bezahlte Beschäftigungen (monatliches Entgelt
weniger als 400 Euro) sind.
Für diese beiden – unter dem Begriff geringfügige Beschäftigungen erfassten –
Varianten besteht grundsätzlich Rentenversicherungsfreiheit bzw. künftig eine
Befreiungsmöglichkeit bei einem Entgelt unter 450 Euro monatlich.
Nicht vergütete Praktika, z. B. von Schülern, erfüllen nicht das Merkmal einer
„Beschäftigung“ im sozialversicherungsrechtlichen Sinne und sind daher
rentenrechtlich nicht relevant. Spezifischer ist die Rechtslage in Bezug auf
Praktika im direkten Zusammenhang mit einem Studium. Hier wird zwischen
vorgeschriebenen und nicht vorgeschriebenen Praktika unterschieden.
In allen Fällen eines vorgeschriebenen Praktikums handelt es sich nach
Auslegung der Spitzenverbände der Sozialversicherung um eine betriebliche
Berufsbildung, die als Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung gilt und immer
die Rentenversicherungspflicht nach sich zieht. Dies gilt nicht für Praktikanten,
die an einer Fachschule oder Hochschule immatrikuliert sind, und ein in einer
Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum während
der Studiendauer absolvieren, das faktisch als Bestandteil des
(versicherungsfreien) Studiums anzusehen ist. Ohne Einfluss auf die in diesem Fall
bestehende Versicherungsfreiheit des Praktikums ist die Dauer eines solchen
Praktikums, die wöchentliche Arbeitszeit während des Praktikums und die Höhe
eines gegebenenfalls gezahlten Arbeitsentgeltes.
Drucksache 17/12022 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVor- und Anerkennungspraktikanten sind dagegen
rentenversicherungspflichtig, weil ihr Praktikum nicht integrierter Bestandteil des Studiums ist. Die
versicherungs- und beitragsrechtlichen Sonderregelungen für geringfügige
Beschäftigungen finden auf vorgeschriebene (Vor- und Nach-)Praktika keine
Anwendung, da diese als betriebliche Berufsbildung angesehen werden.
Im Gegensatz zu den vorgeschriebenen Praktika stellen nicht vorgeschriebene
Praktika nach Auffassung der Spitzenverbände der Sozialversicherung keine
Berufsausbildung dar, da diese Praktika nicht zwingend im unmittelbaren
Zusammenhang mit einer schulischen Ausbildung zur Aneignung praktischer
Kenntnisse in einem Unternehmen abgeleistet werden, die der Vorbereitung,
Unterstützung oder Vervollständigung der Ausbildung für den künftigen Beruf
dienen. Die Rentenversicherungspflicht knüpft hier allein an das Vorliegen einer
Beschäftigung an. Unerheblich ist, ob das Praktikum vor, während oder nach
dem Studium absolviert wird. Bei nicht vorgeschriebenen Praktika finden die
Regelungen für geringfügige Beschäftigungen Anwendung.
8. Hält die Bundesregierung das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom
19. Juni 1974, wonach nur freiwillige Praktika in den Geltungsbereich des
Berufsbildungsgesetzes (BBiG) fallen, nicht aber Pflichtpraktika im
Rahmen der Ausbildung bzw. des Studiums, weiterhin für unverändert gültig,
und wenn ja, sieht sie an dieser Stelle vor dem Hintergrund, dass sich
Schülerinnen und Schüler, Auszubildende in schulischen
Berufsausbildungen sowie Studierende in Pflichtpraktika damit nicht einmal auf im BBiG
definierte arbeitsrechtliche Mindeststandards berufen können, politischen
Handlungsbedarf?
Wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Für Pflichtpraktika besteht angesichts der Einbindung in ein schulisches oder
akademisches Qualifikationsverhältnis mit jeweils eigenen bundes- oder
landesrechtlichen Regularien derzeit kein legislativer Handlungsbedarf, wie er
durch § 26 BBiG 2005 bzw. die weitestgehend gleich lautende
Vorgängervorschrift des BBiG 1969 für die freiwilligen Praktika realisiert worden ist.
Wie in der Antwort zu Frage 4 bereits dargelegt, hat die Bundesregierung im
Jahr 2011 einen in großer Zahl abgeforderten Leitfaden „Praktika – Nutzen für
Praktikanten und Unternehmen“ herausgegeben, um die Rechte und Pflichten
eingehend darzustellen (z. B. hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung, der
Mitbestimmungsrechte, der sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten). Auch
soweit die Bundesregierung selbst die Gelegenheit für Pflichtpraktika bietet,
hat sie in Gestalt der aktuellen Praktikantenrichtlinie der Bundesregierung
angemessene und ausgewogene Gestaltungen ermöglicht.
9. Welche spezifischen Probleme bzw. welchen Handlungsbedarf sieht die
Bundesregierung im Bereich der beruflichen Vermittlung und der
Beschäftigungssituation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit
Migrationshintergrund, und welche konkreten Maßnahmen verfolgt sie in diesem
Bereich bzw. hat sie in den letzten zehn Jahren bereits ergriffen, und
warum wurden welche Maßnahmen gegebenenfalls wieder eingestellt?
Für Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund steht das gesamte
Instrumentarium der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung, um die berufliche
Orientierung und die Stellensuche aktiv zu unterstützen, sofern die entsprechenden
Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Hierzu gehören die Beratungs- und
Aktivierungsleistungen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter aber auch
Leistungen zur Berufswahl und Berufsausbildung oder der beruflichen
Weiterbildung. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verfügt mit den berufsvorbereitenden
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/12022Bildungsmaßnahmen (BvB) und der Einstiegsqualifizierung (EQ) über zwei
Förderangebote für die angesprochene Zielgruppe. Die BvB wurden zu Beginn
der 2000er-Jahre grundlegend erneuert, die EQ wurde im Jahr 2004 erstmalig
eingeführt. Mit den BvB und der EQ werden Jugendliche mit und ohne
Migrationshintergrund auf ihrem Weg in Ausbildung und Beschäftigung gefördert.
Die Befunde aus der Begleitforschung zur EQ des Instituts für Arbeitsmarkt
und Berufsforschung (IAB) und der Gesellschaft für Innovationsforschung und
Beratung mbH (GIB) zeigen, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund im
Vergleich zu solchen ohne Migrationshintergrund eine größerer
Wahrscheinlichkeit aufweisen, in BvB einzutreten als in EQ (GIB/IAB 2011). Nach
Mitteilung des IAB ist die Übergangswahrscheinlichkeit für Jugendliche mit
Migrationshintergrund aus EQ in betriebliche Ausbildung höher, als die der
Jugendlichen ohne Migrationshintergrund. Zudem weisen Jugendliche mit
Migrationshintergrund erhöhte Übergangschancen in Ausbildung auf, wenn sie vom
EQ-Betrieb selbst ein Ausbildungsangebot erhalten hatten. Die Aufnahme in
einen anderen Ausbildungsbetrieb ist für Jugendliche mit
Migrationshintergrund dagegen deutlich erschwert (vgl. GIB/IAB 2011 und 2012).
Bei BvB ist die Übergangswahrscheinlichkeit für Jugendliche ohne
Migrationshintergrund hingegen insgesamt höher. Vertiefte Analysen im Rahmen der
IAB-Begleitforschung zu BvB konnten aber zeigen, dass die
Übergangswahrscheinlichkeit von Ausbildung in Beschäftigung wesentlich durch
Schulleistung und den sozioökonomischem Status der Herkunftsfamilie bestimmt werden;
wird die Erhebung entsprechend kontrolliert, verlieren migrationsspezifische
Effekte weitgehend an Bedeutung.
Neben arbeitsmarktpolitischen Instrumenten stehen integrationspolitische
Maßnahmen wie der Jugendintegrationskurs zur Verfügung, um jungen Menschen
mit Migrationshintergrund im Bedarfsfall ausreichende Deutschkenntnisse zu
vermitteln und so auf den Besuch weiterführender Schulen oder auf eine andere
Ausbildung vorzubereiten.
10. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Deutschen Bundestag eine
Neuregelung des nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom
19. Januar 2010, Az. C-555/07) europarechtswidrigen
Kündigungsschutzes gemäß § 622 Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
herbeizuführen?
Wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Der Europäische Gerichtshof hat am 19. Januar 2010 entschieden, dass bei der
Berechnung der Länge der Kündigungsfrist bei einer Arbeitgeberkündigung
auch die Zeiten der Betriebszugehörigkeit vor dem 25. Lebensjahr des
Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Die entgegenstehende Regelung in § 622
Absatz 2 Satz 2 BGB darf wegen Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht
mehr angewendet werden. Entscheidungen der Gerichte erfolgen auf der
Grundlage dieser Rechtsprechung. Die Bundesregierung plant daher mangels
Notwendigkeit derzeit keine Gesetzesinitiative zur Änderung von § 622 Absatz 2
Satz 2 BGB.
Drucksache 17/12022 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 15 und
25 Jahren beziehen welche staatlichen Transferleistungen trotz
Erwerbsarbeit (ohne Arbeitslosengeld II – ALG II)?
a) Wie hat sich die Anzahl seit 2000 in den einzelnen Bundesländern
entwickelt?
b) Wie viel Prozent aller erwerbsfähigen Jugendlichen entspricht dies?
Erwerbsfähige Personen erhalten notwendige Transferleistungen grundsätzlich
im Rahmen des SGB II und SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch).
Lediglich ein eng begrenzter Personenkreis, der dem Arbeitsmarkt nur eingeschränkt
zur Verfügung steht, erhält neben dem Einkommen aus Erwerbsarbeit auch
Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch). Daneben
gibt es einige Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die
gleichzeitig auch erwerbstätig sind.
In der nachfolgenden Tabelle werden die verfügbaren Zahlen für die einzelnen
Länder dargestellt. Es wird die übliche Altersabgrenzung von 15 bis 24 Jahren
verwendet. Eine Altersgruppe mit Obergrenze 25 Jahre wird dagegen in den
entsprechenden Statistiken des Statistischen Bundesamtes nicht ausgewiesen.
Bei den erwerbstätigen Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt handelt es
sich um Personen, die lediglich bis zu drei Stunden pro Tag arbeiten können.
Der starke Rückgang dieser Leistungsempfänger seit dem Jahr 2005 erklärt
sich durch die Einführung des SGB II im Jahr 2005. Seitdem liegt die Zahl
dieser Leistungsbezieher bei rund 200 bei einer Gesamtheit von 9,04 Millionen
Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 15 bis 24 Jahren zum
Jahresende 2011.
Für das Jahresende 2011 wurden 735 erwerbstätige Empfänger von Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Alter von 15 bis 24 Jahren ermittelt.
Darüber hinaus gibt es Empfänger von Grundsicherung nach dem vierten
Kapitel des SGB XII, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten.
Hierzu liegen aus der amtlichen Statistik keine exakten Angaben für die
gefragte Altersgruppe vor. Insgesamt gab es nach der amtlichen Statistik zur
Eingliederungshilfe Ende 2010 25 614 Beschäftigte in Werkstätten für behinderte
Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren (Zahlen für das Jahr 2011 liegen noch
nicht vor).
Von diesen erhielt nur ein Teil auch Grundsicherung nach dem vierten Kapitel
des SGB XII. Bezogen auf alle Beschäftigten in Werkstätten für behinderte
Menschen waren dies Ende 2010 lediglich 29 Prozent (69 911 von 240 472).
Bezieht man diesen Anteilswert auf die Werkstattbeschäftigen bis 24 Jahren, so
kommt man für 2010 auf einen Wert von gut 7 400 Werkstattbeschäftigten mit
Bezug von Grundsicherung nach dem SGB XII, was einem Anteil an der
entsprechenden Bevölkerungsgruppe von weniger als 0,1 Prozent entspricht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1202212. Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene sind insgesamt und in den
einzelnen Bundesländern von Armut bedroht, und wie haben sich diese
Zahlen seit 2005 entwickelt?
Auf die grundsätzlichen Anmerkungen zur Armutsrisikoquote in der Antwort
zu Frage 1 wird verwiesen.
Die folgenden Tabellen zeigen die auf Basis der Datenquellen EU-SILC
(European Union Statistics on Income and Living Conditions) und Mikrozensus
veröffentlichten Werte.
Eine Unterscheidung nach Ländern kann ausschließlich auf Basis des
Mikrozensus vorgenommen werden. Die amtliche Sozialberichterstattung weist nur
die Quoten und keine absoluten Anzahlen aus. Dafür bietet sie die Möglichkeit,
die Armutsrisikoquote sowohl auf Basis des Bundesmedians als auch auf Basis
des jeweiligen Landesmedians zu betrachten. Hierfür sind die Alterskategorien
„unter 18 Jahren“ und „18 bis unter 25 Jahren“ verfügbar. Für EU-SILC gilt,
dass die Erhebungsmethode und Datenaufbereitung wesentlich verbessert
wurde. Dadurch ist die Vergleichbarkeit längerer Zeitreihen auf Basis EU- SILC
eingeschränkt, wie dem entsprechenden Qualitätsbericht des Statistischen
Bundesamtes zu entnehmen ist. Es werden deshalb lediglich die vier jüngsten
Wellen betrachtet.
Erwerbstätige Empfänger von
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und
Leistungen nach dem AsylbLG
zum Ende eines Jahres
2011 2005 2000 2011 2000 2010 2000
Deutschland 198 196 19.355 735 1.907 25.614 16.198
davon
Bayern 9 10 1.386 105 221 3.113 2.112
Ba-Wü 11 8 1.223 95 205 1.904 1.254
Berlin 0 0 1.232 46 15 977 213
Brandeburg 5 14 521 19 8 1.305 725
Bremen 6 . 530 19 18 65 44
Hamburg 9 16 1.585 57 137 385 33
Hessen 9 23 2.191 84 695 1.597 1.114
MeckPom 6 9 636 10 0 1.102 939
Nieders 32 24 2.414 100 167 2.668 1.664
NRW 48 34 3.205 69 275 5.785 3.118
Rheinl-Pfalz 16 10 774 41 61 1.063 807
Saarland 8 12 248 18 35 350 192
Sachsen 1 6 1.314 17 7 1.769 1.523
Sachsen-Anhalt 5 14 818 12 1 1.459 1.131
Schleswig-H 29 12 810 23 52 1.382 713
Thüringen 4 4 468 20 10 690 616
Quelle: Statistisches Bundesamt
Hilfe zum
Lebensunterhalt
nachrichtlich:
Beschäftigte in
Werkstätten für
behinderte Menschen
Leistungen nach dem
AslybLG
Drucksache 17/12022 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeArmutsrisikoquote und Anzahl der Personen mit relativ geringem Äquivalenzeinkommen
2007 2008 2009 2010 2007 2008 2009 2010
% in 1.000
Europäische Union (27 Länder)
Insgesamt 16,4 16,3 16,4 16,5 80.660 80.174 80.751 81.590
12 bis 17 Jahre 21,7 21,7 22,2 21,6 7.162 7.064 7.086 6.862
18 bis 24 Jahre 19,9 20,1 21,1 21,3 8.633 8.681 9.051 9.224
Deutschland
Insgesamt 15,2 15,5 15,6 15,8 12.389 12.590 12.648 12.814
12 bis 17 Jahre 16,9 16,3 18,7 16,5 777 740 847 773
18 bis 24 Jahre 20,2 21,1 18,9 19,0 1.405 1.454 1.293 1.252
Merkmal
Angegeben ist das jeweilige Einkommensjahr. Die neuste Erhebung (EU-SILC 2011) bezieht sich auf die
Einkommensverteilung 2010.
Quelle: EU-SILC, EUROSTAT-Datenbank
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/12022Armutsgefährdungsquote
1)
nach Alter in % gemessen am Bundesmedian
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Deutschland
Unter 18 19,5 18,6 18,4 18,4 18,7 18,2 18,9
18 bis unter 25 23,3 22,3 22,4 22,4 22,9 22,7 23,4
Baden-Württemberg
Unter 18 12,9 12,1 12,0 11,9 12,9 13,2 13,2
18 bis unter 25 16,5 16,3 15,0 15,9 17,6 18,3 18,5
Bayern
Unter 18 13,9 12,8 12,8 12,2 12,5 11,6 11,8
18 bis unter 25 14,9 14,4 15,8 15,1 16,2 15,3 15,7
Berlin
Unter 18 26,7 23,0 23,4 25,2 25,9 24,7 27,1
18 bis unter 25 36,7 29,3 30,4 31,8 34,4 33,6 36,3
Brandenburg
Unter 18 26,9 26,9 23,4 21,0 21,5 20,9 20,9
18 bis unter 25 29,5 28,0 26,3 24,2 24,7 23,9 26,3
Bremen
Unter 18 34,9 31,3 26,3 32,7 28,6 31,3 32,6
18 bis unter 25 43,2 41,7 32,6 35,6 32,0 34,8 39,5
Hamburg
Unter 18 23,2 21,2 20,9 22,0 21,7 19,9 22,0
18 bis unter 25 30,1 29,3 24,5 23,3 23,6 24,5 27,5
Hessen
Unter 18 17,8 16,4 15,9 16,4 16,0 15,3 15,4
18 bis unter 25 20,0 19,7 20,7 20,7 19,1 18,5 20,3
Mecklenburg-Vorpommern
Unter 18 34,2 32,6 34,3 34,5 32,8 29,9 30,1
18 bis unter 25 33,1 34,3 37,0 34,1 31,9 35,1 34,1
Niedersachsen
Unter 18 20,7 21,6 21,3 21,5 20,8 20,5 20,8
18 bis unter 25 26,2 23,7 24,1 24,6 23,3 24,8 22,8
Nordrhein-Westfalen
Unter 18 20,4 19,7 20,0 20,3 21,0 20,9 22,8
18 bis unter 25 23,0 22,9 22,6 22,7 23,6 23,4 25,6
Rheinland-Pfalz
Unter 18 17,7 16,6 17,1 18,2 18,2 19,1 19,3
18 bis unter 25 19,0 18,5 19,2 20,5 19,9 20,4 21,6
Saarland
Unter 18 19,3 21,4 21,1 18,6 19,5 16,5 19,8
18 bis unter 25 27,5 27,6 27,9 24,3 24,6 19,5 23,0
Sachsen
Unter 18 27,2 26,3 27,4 25,1 26,1 26,3 26,4
18 bis unter 25 30,2 30,0 31,2 31,5 33,0 32,4 33,6
Sachsen-Anhalt
Unter 18 33,8 32,5 31,6 33,4 31,7 26,0 28,1
18 bis unter 25 32,0 30,2 33,1 33,5 33,0 31,8 32,1
Schleswig-Holstein
Unter 18 17,8 16,1 15,6 16,9 17,2 16,0 16,1
18 bis unter 25 21,8 20,7 20,8 21,6 24,1 22,0 22,1
Merkmal
J ahr
Drucksache 17/12022 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenoch: Armutsgefährdungsquote1) nach Alter in % gemessen am Bundesmedian
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Thüringen
Unter 18 29,2 28,1 28,1 26,2 26,7 23,7 21,3
18 bis unter 25 29,5 28,8 27,1 26,1 26,7 28,6 26,5
1) Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von w eniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der
Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptw ohnung. Das Äquivalenzeinkommen w ird auf Basis der neuen OECD-
Skala berechnet.
Merkmal
J ahr
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/12022Armutsgefährdungsquote
1)
nach Alter in % gemessen am Landes- bzw. regionalen Median
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Baden-Württemberg
Unter 18 17,3 16,1 16,2 16,2 17,4 17,3 18,0
18 bis unter 25 19,8 19,5 18,2 18,7 21,2 21,5 22,1
Bayern
Unter 18 17,4 16,2 16,2 15,9 15,9 15,5 15,5
18 bis unter 25 17,2 16,9 18,4 17,8 18,9 18,2 18,4
Berlin
Unter 18 21,3 17,5 18,2 18,0 18,6 18,1 19,3
18 bis unter 25 31,8 24,4 25,5 26,8 27,9 26,1 28,0
Brandenburg
Unter 18 19,8 20,5 17,7 17,1 17,7 17,5 17,2
18 bis unter 25 23,6 22,3 22,0 20,2 21,2 20,6 23,2
Bremen
Unter 18 28,4 21,9 19,7 27,5 23,1 26,9 24,2
18 bis unter 25 35,1 30,8 27,2 31,4 27,3 30,9 31,8
Hamburg
Unter 18 25,9 24,8 24,4 26,1 27,5 25,3 26,2
18 bis unter 25 32,0 32,4 28,5 27,7 30,1 30,3 31,7
Hessen
Unter 18 21,4 20,1 19,9 19,5 19,4 18,7 18,9
18 bis unter 25 22,9 22,5 23,9 23,4 21,9 21,4 23,3
Mecklenburg-Vorpommern
Unter 18 20,7 18,7 18,9 20,6 20,1 17,3 18,2
18 bis unter 25 23,3 22,0 24,3 23,9 22,7 24,3 23,3
Niedersachsen
Unter 18 20,2 20,1 20,1 20,1 19,9 19,4 20,1
18 bis unter 25 25,9 22,6 23,3 23,5 22,6 23,8 22,2
Nordrhein-Westfalen
Unter 18 20,6 19,8 19,9 20,1 20,6 19,9 21,6
18 bis unter 25 23,2 23,0 22,5 22,6 23,2 22,5 24,5
Rheinland-Pfalz
Unter 18 19,1 18,1 18,6 19,3 19,6 20,4 20,6
18 bis unter 25 20,0 20,1 20,2 21,4 20,9 21,3 22,7
Saarland
Unter 18 16,7 18,9 17,1 16,7 17,3 15,3 18,6
18 bis unter 25 25,3 25,3 25,0 23,2 22,6 18,8 22,1
Sachsen
Unter 18 19,1 18,0 18,2 16,6 17,4 17,0 15,9
18 bis unter 25 23,9 23,6 24,4 24,9 26,3 24,9 25,6
Sachsen-Anhalt
Unter 18 22,4 21,7 20,5 22,7 22,2 17,5 19,0
18 bis unter 25 23,4 21,1 24,2 25,8 25,8 25,0 24,1
Schleswig-Holstein
Unter 18 19,4 18,9 17,5 19,2 19,5 17,7 18,1
18 bis unter 25 23,0 23,3 22,4 23,9 26,2 23,6 24,2
Thüringen
Unter 18 18,9 18,4 18,5 18,6 18,7 16,7 13,2
18 bis unter 25 21,8 21,5 20,6 20,4 21,3 22,4 21,6
Merkmal
J ahr
1) Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von w eniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der
Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptw ohnung. Das Äquivalenzeinkommen w ird auf Basis der neuen OECD-
Skala berechnet.
Drucksache 17/12022 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene, die Transferleistungen
beziehen, sind insgesamt und in den einzelnen Bundesländern von Armut
bedroht?
a) Wie hoch ist dieser Anteil an allen Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, die Transferleistungen beziehen (bitte nach Geschlecht,
Migrationshintergrund und Transferleistungen differenziert angeben)?
b) Wie haben sich diese Zahlen seit 2005 entwickelt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
14. Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene sind im ALG-I-Bezug
(bitte nach Geschlecht, höchstem Bildungsabschluss, Behinderung,
Migrationshintergrund und Bundesländern differenziert angeben)?
a) Wie hat sich die Anzahl seit 2000 entwickelt?
b) Wie viel Prozent der erwerbsfähigen Jugendlichen und jungen
Erwachsenen entspricht dies?
c) Wie viel Prozent aller erwerbsfähigen Menschen sind insgesamt im
ALG-I-Bezug?
Daten zu Arbeitslosengeld-Empfänger (Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit
nach dem SGB III) sind ab dem Jahr 2003 nach Geschlecht und Ländern
verfügbar. Die Differenzierung nach Bildungsabschluss, Behinderung und
Migrationshintergrund ist nicht möglich.
Insgesamt gab es in Deutschland im Jahr 2011 rund 829 000 Arbeitslosengeld-
Empfänger davon waren rund 104 000 Arbeitslosengeldempfänger unter
25 Jahre. Im Jahr 2003 lag die Zahl der Arbeitslosengeldempfänger unter
25 Jahren noch bei rund 260 000.
Der Anteil der Arbeitslosengeld-Empfänger unter 25 Jahren an der
Bevölkerung im Alter zwischen 15 bis unter 25 Jahre lag in 2011 bei 0,2 Prozent. Bei
den 15 bis unter 65-Jährigen lag dieser Anteil bei 1,5 Prozent.
Die Entwicklung der absoluten Werte kann den Tabellen 1 und 2 der Anlage
entnommen werden. Die Anteile der erwerbsfähigen Jugendlichen und jungen
Erwachsenen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren mit Arbeitslosengeld-Bezug
an der gleichaltrigen Bevölkerung sind in der Tabelle 3 der Anlage und die
Anteile aller erwerbsfähigen Menschen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren mit
Arbeitslosengeld-Bezug an der gleichaltrigen Bevölkerung in der Tabelle 4 der
Anlage enthalten.
Die Daten zur Bevölkerung stammen aus der Bevölkerungsfortschreibung des
Statistischen Bundesamtes und beziehen sich jeweils auf den 31. Dezember;
diese Daten liegen der Bundesagentur für Arbeit ab 2004 vor.
15. Wie hat sich der Anteil der Jugendlichen und jungen Erwachsenen im
ALG-II-Bezug (bitte nach Geschlecht, höchstem Bildungsabschluss,
Behinderung, Migrationshintergrund und Bundesländern differenzieren) seit
2005 entwickelt, und wie stellt sich dies jeweils im Verhältnis zu allen
erwerbsfähigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen dar?
Daten zu erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) unter 25 Jahren sind nur
für die Merkmale „Männer“ und „Frauen“ und nach Ländern ab dem Jahr 2005
verfügbar. Dargestellt sind jeweils Ergebnisse zum Stichtag Dezember des
jeweiligen Jahres.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/12022Im Dezember 2011 gab es rund 4,427 Millionen erwerbsfähige
Leistungsberechtigte, davon waren rund 755 000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter
25 Jahre (17 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten). Im
Dezember 2005 lag die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren
noch bei über einer Million (rd. 1,111 Millionen; 21,3 Prozent aller
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten). Der Anteil der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten unter 25 Jahren an der Bevölkerung im entsprechenden Alter lag im
Dezember 2011 bei 8,3 Prozent.
Die absoluten Werte und die Anteile der unter 25-Jährigen im Arbeitslosengeld
II-Bezug an allen Personen im Arbeitslosengeld-II-Bezug sowie deren Anteile
bezogen auf die Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 25 Jahren können den
Tabellen 5 (Deutschland) und 6 (Länder, West, Ost) der Anlage entnommen
werden.
16. Wie hat sich der Anteil der erwerbstätigen Jugendlichen und jungen
Erwachsenen mit ergänzendem ALG II seit 2005 entwickelt (bitte nach
Teilzeit, Vollzeit, Geschlecht, höchstem Bildungsabschluss, Branche,
Behinderung, Migrationshintergrund und Bundesländern differenziert
angeben), und wie hoch ist dieser Anteil an allen erwerbsfähigen Jugendlichen
und jungen Erwachsenen?
Erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher sind erwerbsfähige
Leistungsberechtigte, die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende und
gleichzeitig Bruttoeinkommen aus abhängiger oder selbstständiger
Erwerbstätigkeit beziehen.
Gründe für den gleichzeitigen Bezug von Grundsicherungsleistungen und
Erwerbseinkommen liegen vor allem im Arbeitsumfang (Teilzeit- bzw.
geringfügige Beschäftigung) und/oder im Haushaltskontext (Größe der
Bedarfsgemeinschaft).
Daten zu erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Beziehern unter 25 Jahre sind nur
für die Merkmale „Vollzeit“ und „Teilzeit“ (und davon jeweils nach
Geschlecht) sowie nach Ländern ab dem Jahr 2007 verfügbar. Dargestellt sind die
Ergebnisse jeweils zum Stichtag des Monats Juni des jeweiligen Jahres.
Im Juni 2011 gab es bundesweit insgesamt etwa 1,368 Millionen erwerbstätige
Arbeitslosengeld-II-Bezieher, davon waren rund 136 000 erwerbstätige
Arbeitslosengeld-II-Bezieher unter 25 Jahre (9,9 Prozent aller erwerbstätigen
ALG-II-Bezieher).
Im Juni 2007 lag die Zahl der erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Bezieher
unter 25 Jahren bei rund 152 000 (12,4 Prozent aller erwerbstätigen ALG-II-
Bezieher).
Der Anteil der erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Bezieher unter 25 Jahren an
der Bevölkerung im entsprechenden Alter lag im Juni 2011 bei 1,5 Prozent.
Die absoluten Werte sowie die Anteile der erwerbstätigen jüngeren
Leistungsbezieher an allen erwerbstätigen Leistungsbeziehern bzw. an der Bevölkerung
im Alter von 15 bis unter 25 Jahren sowie die Differenzierung nach
Beschäftigungsform und Geschlecht können den Tabellen 7 bis 10 der Anlage
entnommen werden.
Drucksache 17/12022 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. Wie hat sich die Langzeitarbeitslosenquote der 15- bis 25-Jährigen (bitte
nach Geschlecht, höchstem Bildungsabschluss, Behinderung,
Migrationshintergrund und Bundesländern differenziert angeben) seit 2005
entwickelt?
Langzeitarbeitslose sind Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind.
Für die Jahre 2005 und 2006 basieren die Daten allein auf den IT-Systemen (IT =
Informationstechnik) der Bundesagentur für Arbeit und enthalten keine Daten
der zugelassenen kommunalen Träger. Ab 2007 beruhen die Auswertungen auf
einer integrierten Datenbasis und enthalten auch Daten zugelassener
kommunaler Träger.
Zeitreihenvergleiche mit 2005 und 2006 sind deshalb nur eingeschränkt
möglich (vgl. Methodenbericht „Integrierte Arbeitslosenstatistik“).
Angaben zum gewünschten Merkmal „höchster Bildungsabschluss“ sind erst
ab dem Jahr 2009 möglich; das Merkmal „Migrationshintergrund“ liegt noch
nicht vor. Die Differenzierung nach Behinderung ist nicht möglich, in der
Arbeitslosenstatistik können jedoch entsprechende Angaben für schwerbehinderte
Menschen ausgewiesen werden.
Der Anteil langzeitarbeitsloser Jugendlicher unter 25 Jahren an allen
arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren lag im Jahr 2011 bei 8,3 Prozent. Im Jahr
2007 lag dieser Anteil noch bei 13,1 Prozent.
Die Entwicklung der Anteile der langzeitarbeitslosen Jüngeren an allen
jüngeren Arbeitslosen kann den Tabellen 11 und 12 der Anlage entnommen werden.
Für das Jahr 2012 wurde ein 11-Monats-Durchschnitt berechnet.
18. Wie hat sich die durchschnittliche Leistungshöhe beim Bezug von ALG I
bei den jungen Erwerbslosen seit 2000 entwickelt (bitte nach
Migrationshintergrund, Geschlecht, Behinderung und Bundesländern differenziert
angeben)?
Daten zur durchschnittlichen Anspruchshöhe der Arbeitslosengeldempfänger
sind nur für die Merkmale „Männer“ und „Frauen“ und nach Ländern
differenziert ab dem Jahr 2004 verfügbar. Im Jahr 2011 lag die durchschnittliche
Anspruchshöhe der Empfänger von Arbeitslosengeld (bei Arbeitslosigkeit nach
dem SGB III) unter 25 Jahren bei 499 Euro. Die Entwicklung der Eurobeträge
kann den als Anlage beigefügten Tabellen 13 und 14 entnommen werden.
19. Wie hat sich die durchschnittliche Leistungshöhe beim Bezug von ALG
II bei jugendlichen erwerbsfähigen Leistungsbeziehern und jungen
Erwachsenen seit 2005 entwickelt (bitte nach Migrationshintergrund,
Geschlecht und Bundesländern differenziert angeben)?
Daten zu den durchschnittlichen Zahlungsansprüchen der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten (eLb) von Arbeitslosengeld II (ALG II) sind nur für die
Merkmale „Männer“ und „Frauen“ und nach Ländern differenziert ab dem Jahr
2007 verfügbar. Dargestellt sind die Ergebnisse jeweils zum Stichtag des
Monats Dezember des jeweiligen Jahres.
Im Dezember 2011 lag die durchschnittliche Höhe der gesamten
Zahlungsansprüche von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren (also u. a.
einschließlich der Kosten der Unterkunft und Heizung bzw. weiterer
Leistungsansprüche) bei 338 Euro. Die durchschnittliche Anspruchshöhe von
Arbeitslosengeld II (ALG II) für unter 25-jährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte lag
bei 135 Euro.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/12022Die Entwicklung der Eurobeträge kann der Tabelle 15 der Anlage entnommen
werden.
20. Wie hat sich der Anteil der jungen ALG-II-Bezieherinnen und - Bezieher
unter 25 Jahren in einzelnen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik
seit 2005 entwickelt, und wie stellte sich dies im Verhältnis zu allen
erwerbsfähigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen dar?
21. Wie hat sich der Anteil der jugendlichen ALG-I-Bezieherinnen und -
Bezieher in einzelnen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik seit 2005
entwickelt, und wie stellte sich dies im Verhältnis zu allen
erwerbsfähigen Jugendlichen dar?
Es liegen keine Daten zu den Arbeitslosengeld-II-Beziehern bzw. zu
Arbeitslosengeldbeziehern in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik vor, da der
Leistungsbezug nur vor Eintritt in eine Maßnahme erfasst werden kann.
Ersatzweise kann ausgewertet werden, welcher Rechtskreis die Kostenträgerschaft
der Teilnehmer (Bestand) unter 25 Jahren übernimmt. Angaben sind ab dem
Jahr 2005 bis zum Jahr 2011 verfügbar.
Den Tabellen 16 und 17 der Anlage können jeweils die Anteile der jungen
Menschen unter 25 Jahren in Maßnahmen mit Kostenträgerschaft des
Rechtskreises SGB II (Tabelle 16) bzw. in Maßnahmen mit Kostenträgerschaft des
Rechtskreises SGB III (Tabelle 17) bezogen auf alle Maßnahmen von Jüngeren
im Rechtskreis SGB II und Rechtskreis SGB III im Vergleich entnommen
werden.
Ein Bezug zur Bevölkerung im Alter zwischen 15 bis unter 25 Jahren ist
aufgrund der geringen Fallzahlen in den Maßnahmen nicht aussagekräftig.
22. Wie hat sich seit 2005 der Anteil der jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren
entwickelt, die bei Eintreten der Arbeitslosigkeit direkt in den ALG-II-
Bezug gekommen sind und kein ALG I beziehen konnten (bitte nach
Geschlecht, Behinderung, Migrationshintergrund und Bundesländern
differenziert angeben)?
Die Frage kann aussagekräftig nur über die Leistungsempfängerstatistik
beantwortet werden. Aufgrund der besonders hohen Komplexität und des damit
verbundenden sehr hohen Aufwands musste die Auswertungen auf die Monate
Juni 2011 und Juni 2012 eingeschränkt werden. Die Auswertung ist nur
differenziert nach Geschlecht und Ländern möglich. Im Juni 2012 lag der Zugang
von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren, die vor Zugang
kein Arbeitslosengeld bezogen haben, bei rund 24 000 und damit etwas
niedriger als im Juni 2011 (rd. 26 000). Hierbei kann allerdings beim Zugang nicht
festgestellt werden, ob der Zugang in den Leistungsbezug mit Arbeitslosigkeit
verbunden war.
Der als Anlage beigefügten Tabelle 18 können die Angaben zum Zugang der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren ohne Vorbezug von
Arbeitslosengeld sowie deren entsprechende Anteile an allen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten entnommen werden.
Drucksache 17/12022 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. Plant die Bundesregierung, zu den Fragen, zu denen ihr keine Zahlen
bzw. Antworten vorliegen, dienliche Daten zu erheben (bitte zu den
einzelnen unbeantworteten Fragen Stellung beziehen)?
Wenn ja, wie und wann?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant nicht, auf die Erhebung zusätzlicher Daten
hinzuwirken. Die erhobenen Daten werden dem Informationsbedürfnis der
Bundesregierung in ausreichendem Maße gerecht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/12022Anlage
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/12022
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/12022
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/12022
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/12022
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/12022
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33 – Drucksache 17/12022
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 35 – Drucksache 17/12022
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 37 – Drucksache 17/12022
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39 – Drucksache 17/12022
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 41 – Drucksache 17/12022
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43 – Drucksache 17/12022
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