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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Situation Jugendlicher und junger Erwachsener zu Beginn des Erwerbslebens

Armutsrisiko jugendlicher Arbeitnehmer, Maßnahmen zu Verbesserung der Lage von Praktikanten, berufliche Vermittlung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, Jugendliche im Transferleistungsbezug, Langzeitarbeitslosigkeit und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

07.01.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1163922. 11. 2012

Situation Jugendlicher und junger Erwachsener zu Beginn des Erwerbslebens

der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Jutta Krellmann, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Katja Kipping, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Jugend stellt eine eigene, wichtige Lebensphase dar, in der Jugendliche sich auf die Anforderungen des Erwachsenenstatus vorbereiten, ihre eigene Identität entdecken, ihren Platz in der Gesellschaft definieren und Selbstvertrauen, Handlungsfähigkeit, Autonomie, Stärke und Solidarität erlernen. Die neoliberal ausgerichtete Politik der derzeitig en Regierung verhindert jedoch, dass die jungen Menschen die verschiedenen Entwicklungsaufgaben bestmöglich bewältigen können. Erhöhte Anforderungen an junge Menschen durch Individualisierung und Flexibilisierung sowie der sozialstaatliche Perspektivenwechsel hin zum aktivierenden Wohlfahrtsstaat verstärken die Tendenz zu einer Prekarisierung größerer Bevölkerungsteile. Das Ergebnis: Armut ist mittlerweile ein weit verbreitetes Phänomen, von dem insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene bedroht sind. Die Armutsrisikoquote von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren liegt in Deutschland bei 18,2 Prozent, die der 18- bis 25-Jährigen sogar bei 22,7 Prozent (Statistische Ämter des Bundes und der Länder) und damit deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung (14,5 Prozent). Die Folgen von Armut im Jugendalter sind erschreckend. Armut wirkt sich äußerst negativ auf das schulische Leistungsvermögen junger Menschen aus.

Es entsteht eine zunehmende Diskrepanz zwischen dem eigenen Leben und einer Normalvorstellung von Übergang, die immer noch institutionell – in Schulen, im Ausbildungssystem, bei den Agenturen für Arbeit und Jobcentern – verankert ist. Übergänge von Schule in Beruf, von Jugend ins Erwachsensein verlaufen in Brüchen. Junge Menschen haben mit großen Unwägbarkeiten beim Berufseinstieg, insbesondere nach der Ausbildung zu kämpfen. Jugendliche und junge Erwachsene übernehmen die „Vorreiterrolle“ bei Befristungen, Niedriglöhnen oder der Leiharbeit.

Weitere Probleme ergeben sich aus der Arbeitslosigkeit unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sobald sich unter 25-Jährige im Hartz-IV-Bezug befinden, werden sie durch Sonderregelungen diskriminiert. Die jungen Erwachsenen werden in die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern eingemeindet und werden besonders häufig und hart sanktioniert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie viele junge Beschäftigte (15- bis 25-Jährige) sind von Armut bedroht? Wie hoch ist dieser Anteil an allen jungen Beschäftigten (bitte nach Geschlecht, Behinderung, Migrationshintergrund, Branche und Bundesländern differenziert angeben)? Wie haben sich diese Zahlen seit 2000 entwickelt?

2

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Absolventen und Absolventinnen, die nach ihrer Ausbildung oder ihrem Studium Praktika absolvieren? a) Wie viele von ihnen haben Praktika nacheinander absolviert und b) von welcher Dauer waren die einzelnen Praktika (bitte nach Absolventinnen und Absolventen schulischer, betrieblicher und außerbetrieblicher Berufsausbildungen, Bachelor und Master aufschlüsseln)?

3

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der Studie „Generation Praktikum 2011“, insbesondere dass 75 Prozent der Praktikantinnen und Praktikanten mit Hochschulabschluss vollwertige Arbeit geleistet haben, die fest in den Betriebsablauf eingeplant war? a) Welche Zahlen liegen dazu der Bundesregierung für die letzten zehn Jahre vor? b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Anteil der Praktikantinnen und Praktikanten, die einen schulischen, betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsabschluss oder keinen Berufsabschluss besitzen (bitte ebenfalls die Entwicklung der letzten zehn Jahre angeben)?

4

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der Studie „Generation Praktikum 2011“, dass 40 Prozent der Praktikumsstellen für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen unbezahlt sind? a) Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zu Praktikantenstellen für Hoch- und Fachschulabsolventen vor, und wer sind die Träger der Praktikantenstellen (bitte die Entwicklung der letzten zehn Jahre angeben)? b) Wie hoch ist der Anteil bei Praktikantinnen und Praktikanten, die einen schulischen, betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsabschluss oder keinen Berufsabschluss besitzen, und wie hat sich dieser in den letzten zehn Jahren entwickelt?

5

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der Studie „Generation Praktikum 2011“, dass der „Klebeeffekt“ im Anschluss an ein Praktikum bei Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen bei lediglich 17 Prozent liegt? a) Welche Zahlen der letzten zehn Jahre liegen der Bundesregierung zur Übernahme von Hoch- und Fachschulabsolventen nach dem Praktikum in eine befristete und eine unbefristete Anstellung vor? b) Wie hat sich im gleichen Zeitraum der Anteil der übernommenen Praktikantinnen und Praktikanten, die einen schulischen, betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsabschluss oder keinen Berufsabschluss besitzen, entwickelt?

6

Sind der Bundesregierung folgende Forderungen bekannt, und wie steht sie zu diesen Forderungen: – Praktika als Lernverhältnisse definieren, – ein Recht auf einen schriftlichen Praktikumsvertrag mit konkreten Inhalten und Zielen, – Begrenzung der Praktika auf maximal drei Monate, – für junge Menschen mit Behinderung auch während der Praktika notwendige Nachteilsausgleiche bedarfsgerecht sowie Einkommens- und vermögensunabhängig gewähren, – Praktika rentenwirksam machen und – eine Mindestvergütung von 300 Euro/Praktikumsmonat verankern? Hat die Bundesregierung die Absicht, diese Forderungen rechtlich bindend umzusetzen, und wenn nein, warum nicht?

7

Werden Praktikumszeiten auf einen späteren Rentenanspruch angerechnet? Wenn ja, in welcher Weise, und wenn nein, warum nicht?

8

Hält die Bundesregierung das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juni 1974, wonach nur freiwillige Praktika in den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) fallen, nicht aber Pflichtpraktika im Rahmen der Ausbildung bzw. des Studiums, weiterhin für unverändert gültig, und wenn ja, sieht sie an dieser Stelle vor dem Hintergrund, dass sich Schülerinnen und Schüler, Auszubildende in schulischen Berufsausbildungen sowie Studierende in Pflichtpraktika damit nicht einmal auf im BBiG definierte arbeitsrechtliche Mindeststandards berufen können, politischen Handlungsbedarf? Wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

9

Welche spezifischen Probleme bzw. welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Bereich der beruflichen Vermittlung und der Beschäftigungssituation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund, und welche konkreten Maßnahmen verfolgt sie in diesem Bereich bzw. hat sie in den letzten zehn Jahren bereits ergriffen, und warum wurden welche Maßnahmen gegebenenfalls wieder eingestellt?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung, im Deutschen Bundestag eine Neuregelung des nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 19. Januar 2010, Az. C-555/07) europarechtswidrigen Kündigungsschutzes gemäß § 622 Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) herbeizuführen? Wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?

11

Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 15 und 25 Jahren beziehen welche staatlichen Transferleistungen trotz Erwerbsarbeit (ohne Arbeitslosengeld II – ALG II)? a) Wie hat sich die Anzahl seit 2000 in den einzelnen Bundesländern entwickelt? b) Wie viel Prozent aller erwerbsfähigen Jugendlichen entspricht dies?

12

Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene sind insgesamt und in den einzelnen Bundesländern von Armut bedroht, und wie haben sich diese Zahlen seit 2005 entwickelt?

13

Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene, die Transferleistungen beziehen, sind insgesamt und in den einzelnen Bundesländern von Armut bedroht? a) Wie hoch ist dieser Anteil an allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Transferleistungen beziehen (bitte nach Geschlecht, Migrationshintergrund und Transferleistungen differenziert angeben)? b) Wie haben sich diese Zahlen seit 2005 entwickelt?

14

Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene sind im ALG-I-Bezug (bitte nach Geschlecht, höchstem Bildungsabschluss, Behinderung, Migrationshintergrund und Bundesländern differenziert angeben)? a) Wie hat sich die Anzahl seit 2000 entwickelt? b) Wie viel Prozent der erwerbsfähigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen entspricht dies? c) Wie viel Prozent aller erwerbsfähigen Menschen sind insgesamt im ALG-I-Bezug?

15

Wie hat sich der Anteil der Jugendlichen und jungen Erwachsenen im ALG-II-Bezug (bitte nach Geschlecht, höchstem Bildungsabschluss, Behinderung, Migrationshintergrund und Bundesländern differenzieren) seit 2005 entwickelt, und wie stellt sich dies jeweils im Verhältnis zu allen erwerbsfähigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen dar?

16

Wie hat sich der Anteil der erwerbstätigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit ergänzendem ALG II seit 2005 entwickelt (bitte nach Teilzeit, Vollzeit, Geschlecht, höchstem Bildungsabschluss, Branche, Behinderung, Migrationshintergrund und Bundesländern differenziert angeben), und wie hoch ist dieser Anteil an allen erwerbsfähigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen?

17

Wie hat sich die Langzeitarbeitslosenquote der 15- bis 25-Jährigen (bitte nach Geschlecht, höchstem Bildungsabschluss, Behinderung, Migrationshintergrund und Bundesländern differenziert angeben) seit 2005 entwickelt?

18

Wie hat sich die durchschnittliche Leistungshöhe beim Bezug von ALG I bei den jungen Erwerbslosen seit 2000 entwickelt (bitte nach Migrationshintergrund, Geschlecht, Behinderung und Bundesländern differenziert angeben)?

19

Wie hat sich die durchschnittliche Leistungshöhe beim Bezug von ALG II bei jugendlichen erwerbsfähigen Leistungsbeziehern und jungen Erwachsenen seit 2005 entwickelt (bitte nach Migrationshintergrund, Geschlecht und Bundesländern differenziert angeben)?

20

Wie hat sich der Anteil der jungen ALG-II-Bezieherinnen und -Bezieher unter 25 Jahren in einzelnen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik seit 2005 entwickelt, und wie stellte sich dies im Verhältnis zu allen erwerbsfähigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen dar?

21

Wie hat sich der Anteil der jugendlichen ALG-I-Bezieherinnen und -Bezieher in einzelnen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik seit 2005 entwickelt, und wie stellte sich dies im Verhältnis zu allen erwerbsfähigen Jugendlichen dar?

22

Wie hat sich seit 2005 der Anteil der jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren entwickelt, die bei Eintreten der Arbeitslosigkeit direkt in den ALG-II-Bezug gekommen sind und kein ALG I beziehen konnten (bitte nach Geschlecht, Behinderung, Migrationshintergrund und Bundesländern differenziert angeben)?

23

Plant die Bundesregierung, zu den Fragen, zu denen ihr keine Zahlen bzw. Antworten vorliegen, dienliche Daten zu erheben (bitte zu den einzelnen unbeantworteten Fragen Stellung beziehen)? Wenn ja, wie und wann? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 22. November 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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