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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Qualität, Planungssicherheit und Gemeinwohlorientierung der Auslandsschulen

Zusätzliche Fördervoraussetzungen zum Referentenentwurf für ein Auslandsschulgesetz (ASchulG), geförderte Schultypen und Schulgrößen, Inhalte einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, Vergütung und Versorgungszuschläge deutscher Auslandsdienstlehrkräfte, Festbetragsfinanzierung, Finanzierungskonzept des Referentenentwurfs, Zeitplan für den Beschluss des Gesetzentwurfs im Kabinett und die Einbringung in den Bundestag. Regelungsinhalte im Gesetz und in Verwaltungsvorschriften<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

03.01.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1174728. 11. 2012

Qualität, Planungssicherheit und Gemeinwohlorientierung der Auslandsschulen

der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Dr. Rolf Mützenich, Siegmund Ehrmann, Rainer Arnold, Klaus Barthel, Klaus Brandner, Edelgard Bulmahn, Ulla Burchardt, Martin Dörmann, Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Dagmar Freitag, Iris Gleicke, Günter Gloser, Lars Klingbeil, Hans-Ulrich Klose, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Petra Merkel (Berlin), Dietmar Nietan, Thomas Oppermann, Johannes Pflug, Peer Steinbrück, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Franz Thönnes, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Uta Zapf, Brigitte Zypries, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Seit dem 13. November 2012 liegt dem Unterausschuss „Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik“ des Deutschen Bundestages ein Referentenentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen vor (Auslandsschulgesetz – ASchulG).

Der Entwurf des Auslandsschulgesetzes definiert erstmals den Begriff der Auslandschule. Der Status „Auslandsschule“ wird durch Vertrag mit dem Bund verliehen. Nach dem Referentenentwurf wird erstmals ein gesetzlicher Anspruch der Auslandsschulen auf Förderung durch den Bund festgeschrieben. Die finanzielle Förderung wird auf eine Festbetragsförderung umgestellt. In der Begründung des Referentenentwurfs steht, dass eine Deutsche Auslandsschule in der Lage sein müsse, die neben einer Förderung für einen nachhaltigen Betrieb notwendigen Mittel selbst aufzubringen. „Deutschland ist in der Regel Minderheitsfinancier.“

Mit dem Auslandsschulfinanzierungsgesetz sollen die Auslandsschulen durch die stärkere Verpflichtung des Bundes bei ihrer Finanzierung mehr Planungssicherheit erhalten – bei nachhaltiger Sicherung der Qualität.

Im Antrag „Deutsches Auslandsschulwesen stärken und weiterentwickeln“ der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Bundestagsdrucksache 16/9303 vom 28. Mai 2008) ist festgehalten, dass die Auslandsschulen als kulturelle Zentren die interkulturelle Kompetenz fördern und „einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung der schulischen Bildung und damit zur Entwicklung im Gastland insgesamt“ leisten. Durch Planungen des Auswärtigen Amts zum Reformkonzept kam es im Lauf dieser Legislaturperiode immer wieder zu Befürchtungen, dass die Gemeinwohlorientierung der Auslandsschulen zugunsten einer Gewinnorientierung aufgegeben werden könnte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Werden voraussichtlich weitere Fördervoraussetzungen, abgesehen von den Fördervoraussetzungen, die im Referentenentwurf oder in seiner Begründung angeführt sind, zur Bewilligung eines Antrags auf Förderfähigkeit zur Anwendung kommen, und wenn ja, welche?

2

Welche Schultypen (nach Abschlüssen) und Schulgrößen (nach Zügen und Klassenzahlen) werden mit wie vielen Wochenstunden gefördert?

3

Sind bereits jetzt Inhalte einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern bekannt, und wenn ja, welche?

4

Warum ist die für die Planungs- und Finanzierungssicherheit der Auslandsschulen mitentscheidende Frage der Versorgungszuschläge nicht in den Referentenentwurf aufgenommen worden?

5

Auf welchem Wege gedenkt die Bundesregierung, die als Dienstherren der als Auslandsdienstlehrkräfte oder Ortslehrkräfte beurlaubten Beamtinnen und Beamten zuständigen Bundesländer für die volle Zahlung der Pensionsrückstellungen in die Pflicht zu nehmen?

6

Wie sieht derzeit der Stand der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Zahlung der Versorgungszuschläge für Auslandsdienstlehrkräfte und Ortslehrkräfte aus?

7

Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass bei der Sicherstellung der Kosten für die Vergütung der deutschen Auslandsdienstlehrkräfte nach § 12 Absatz 4 des Referentenentwurfs für ein Auslandsschulgesetz der volle Versorgungszuschlag enthalten ist?

8

Wird die Mindestzahl der Auslandsdienstlehrkräfte, die in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegt werden soll, voraussichtlich so hoch sein wie die Mindestzahl, die im Reformkonzept vorgesehen ist, und wenn nein, wie viel darunter oder darüber wird sie voraussichtlich liegen?

9

Welche Hürden sieht die Bundesregierung gegebenenfalls für neu gegründete oder noch nicht lange bestehende Schulen, die Kriterien für eine gesetzliche Förderung zu erfüllen?

10

Ist bei den im Referentenentwurf für ein Auslandsschulgesetz enthaltenen Kriterien, die den Förderanspruch und die Förderfähigkeit definieren (z. B. Abschlusszahlen), gewährleistet, dass bei Einführung des Gesetzes alle bisher geförderten Schulen übernommen werden?

11

Welches Risiko sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, dass durch die Festbetragsfinanzierung der Auslandsschulen das Budget auf einem niedrigen Niveau festgeschrieben wird und Kosten ausgelagert werden?

12

Soll nach den Plänen der Bundesregierung die Festbetragsförderung, die im Referentenentwurf vorgesehen ist, nach wie vor dem Finanzierungskorridor von 15 Prozent Differenz (15 Prozent plus und 15 Prozent minus) gegenüber dem Betrag, mit dem die einzelnen Auslandsschulen bisher finanziert wurden, entsprechen, der im Rahmen des Reformkonzepts des Auswärtigen Amts zum Auslandsschulwesen vorgesehen ist, und wenn nicht, wie hoch wird die voraussichtliche Differenz sein?

13

Wie würde sich anhand von Modellrechnungen mit beispielhaften Schulen das Finanzierungskonzept des Referentenentwurfs für ein Auslandsschulgesetz auswirken?

14

Bei welchen Schulen (nach Schultyp, Klassengröße, Anzahl der Klassenzüge differenziert) wäre der vom Bund zugewiesene Betrag höher, gleich hoch oder geringer als bisher?

15

Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch darin, dass gemäß dem Referentenentwurf für ein Auslandsschulgesetz die Auslandsschulen gemeinwohlorientiert sein und gleichzeitig nur „begabte“ Kinder aus ärmeren Familien gefördert werden sollen (bitte begründen)?

16

Wie wird die Bundesregierung die Forderung des Weltverbandes Deutscher Auslandsschulen e. V., einen Fachbeirat zur Beteiligung der Schulträger in der öffentlichen-privaten Partnerschaft einzurichten, umsetzen?

17

Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung zur Einbringung des Gesetzentwurfs in den Deutschen Bundestag vor?

18

Wann wird der Entwurf zum Auslandsschulgesetz im Kabinett voraussichtlich beschlossen?

19

Welche Inhalte des Reformkonzepts sollen Bestandteil des Gesetzes werden und welche über Verwaltungsvorschriften geregelt werden?

20

Wie soll die Autonomie der Schulträger bei einer gesetzlichen Festlegung der Schulaufsicht geschützt werden?

21

Wie wird bei einer an die absolute Zahl von Absolventen gekoppelten Förderung die unterschiedliche Größe der Deutschen Auslandsschulen berücksichtigt?

22

Wie wird bei einer Festbetragsförderung, wie sie der Referentenentwurf für ein Auslandsschulgesetz vorsieht, berücksichtigt, dass die realen Kosten für eine Lehrkraft weltweit unterschiedlich sind?

23

Wie werden zukünftig die Bauvorhaben der Deutschen Auslandsschulen sichergestellt, wie in dem genannten Antrag aus dem Jahr 2008 gefordert?

Berlin, den 28. November 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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