[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11990
17. Wahlperiode 28. 12. 2012Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken,
Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/11790 –
Vorgehen der Polizei gegen Demonstrantinnen und Demonstranten in mehreren
europäischen Ländern und Konsequenzen für Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise und der aus ihr entstandenen
Eurokrise haben die Regierungen der EU-Staaten massive einseitige
Kürzungsprogramme durchgesetzt, welche die ärmeren Bevölkerungsschichten
besonders empfindlich treffen. Gleichzeitig mehren sich in vielen Ländern die
Proteste der Betroffenen.
In einem unter dem Titel „Policing Demonstrations in the European Union“
erstellten Report hat Amnesty International festgehalten, dass die Polizei in
mehreren europäischen Ländern (zumindest in Griechenland, Rumänien und
Spanien) mit Gewalt gegen diese Demonstrantinnen und Demonstranten
vorgeht.
Zu den berichteten polizeilichen Übergriffen zählen unter anderem
unverhältnismäßige Gewaltanwendung, Missbrauch so genannter weniger tödlicher
Waffen (z. B. chemische Reizstoffe, Blendschockgranaten, Gummigeschosse),
Verweigerung des Zugangs zu medizinischer Behandlung und willkürliche
Festnahmen. Oftmals verlaufe die juristische Untersuchung der Vorfälle weder
effektiv noch unparteiisch. Amnesty International weist darauf hin, dass sich
die Polizei an internationales Recht halten müsse.
So seien etwa in Madrid Menschen, die friedvoll ihre Hände hochgehalten
hatten, mit Schlagstöcken geschlagen worden, in Bukarest sei ein wehrlos auf
dem Boden liegender Demonstrant von einem Polizeibeamten geschlagen, in
Athen ein Journalist mit einer Granate dauerhaft nahezu taub geschossen
worden. Die Berichte decken sich mit den Beobachtungen der Fragesteller, die
eine Zunahme von Polizeigewalt seit Beginn der Krise und der damit
einhergehenden Austeritätspolitik feststellen. Zudem wird das Demonstrationsrecht in
mehreren Ländern mit neuen Gesetzen eingeschränkt („Wir brauchen ein
System, das den Demonstranten Angst macht“, Süddeutsche Zeitung, 21. April
2012).
Aus Sicht der Fragesteller muss diese Entwicklung von der Bundesregierung
sowohl auf EU- als auch bilateraler Ebene thematisiert werden. Bei der poli-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. Dezember 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11990 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezeilichen Zusammenarbeit mit den im Amnesty-International-Bericht
genannten Ländern muss ausgeschlossen werden, dass sich die Bundesregierung
indirekt an Menschenrechtsverletzungen in anderen europäischen Ländern
beteiligt.
Die Bundesregierung trägt aus Sicht der Fragesteller Mitverantwortung für die
polizeiliche Repression, mit der Proteste gegen die Austeritätspolitik bekämpft
werden, da sie selbst diese gegenüber den betroffenen Ländern vehement
einfordert.
1. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, den Report von Amnesty
International auf EU-Ebene zu thematisieren, welche inhaltliche
Stoßrichtung verfolgt sie dabei, und welche konkreten Maßnahmen will sie zu
welchem Zeitpunkt ergreifen?
2. Inwiefern will die Bundesregierung den Report von Amnesty International
zum Anlass nehmen, um sich mit den Regierungen Griechenlands,
Rumäniens und Spaniens in Verbindung zu setzen und von diesen eine
Stellungnahme zu den Vorwürfen zu erlangen?
Sollten solche Stellungnahmen bereits vorliegen, was sind ihre
wesentlichen Inhalte?
3. Welche über den Report von Amnesty International hinausgehenden
Kenntnisse hat die Bundesregierung zu unverhältnismäßigem
polizeilichem Vorgehen in EU-Staaten, und welche Anstrengungen unternimmt
sie, um ggf. weitere Informationen einzuholen?
Der in der Fragestellung aufgeführte Bericht von Amnesty International
beschreibt Vorkommnisse in drei EU-Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung geht
davon aus, dass in den genannten Mitgliedstaaten der Europäischen Union in
Umsetzung ihrer internationalen Verpflichtungen ausreichender Rechtsschutz
besteht. Die Bundesregierung sieht deshalb keinen eigenen Handlungsbedarf.
Die Bundesregierung verfolgt die innenpolitischen Entwicklungen in den von
den Fragestellern genannten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)
umfassend.
4. Inwiefern stellt die Bundesregierung Überlegungen an und zu welchen
Schlussfolgerungen ist sie dabei gekommen, ob die Proteste gegen die EU-
Austeritätspolitik auch ein Auslöser für ähnliche Proteste in Deutschland
sein können?
Den Sicherheitsbehörden des Bundes liegen in ihrem Zuständigkeitsbereich
keine entsprechenden Erkenntnisse vor, die Bundesregierung stellt daher keine
solchen Überlegungen an.
5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der bisherigen
polizeilichen Zusammenarbeit mit Griechenland, Rumänien und Spanien,
und welche Defizite und Probleme erkennt sie dabei?
Im Rahmen der nachfolgend dargestellten polizeilichen Ausbildungs- und
Ausstattungshilfe, Trainingsmaßnahmen, Kooperationen und Kontakte ist die
Zusammenarbeit konstruktiv. Nennenswerte Probleme und Defizite sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/119906. Welche Konsequenzen für die polizeiliche Zusammenarbeit mit
Griechenland, Rumänien und Spanien zieht die Bundesregierung?
Die genannten EU-Mitgliedstaaten sind wichtige Partner bei der EU-
Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich. Die Sicherheitsbehörden des Bundes arbeiten
vertrauensvoll mit ihren EU-Partnern zusammen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
7. Welche polizeiliche Ausbildungshilfe (inklusive Seminare,
Einsatzbeobachtungen, Schulungen, Hospitationen, Übungen usw., auch Maßnahmen
berücksichtigend, die als EU-Projekte oder im Rahmen von Europol
stattfanden) haben deutsche Polizeibehörden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2002 den griechischen, rumänischen und spanischen
Polizeibehörden geleistet (bitte angeben, mit welchen Kräften bzw.
Organisationseinheiten jeweils zusammengearbeitet wurde und was Inhalt der
Ausbildungshilfe war und soweit möglich auch Angaben zu Länderpolizeien
machen)?
Wie war bzw. ist der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien darin
eingebunden?
Spanien
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat mit Spanien im fraglichen Zeitraum drei
Arbeitsbesuche durchgeführt:
Erfahrungsaustausch von zwei Mitarbeitern der spanische Nationalpolizei
beim mobilen Einsatzkommando (MEK)
09.03.–10.03.2009
Arbeitsbesuch von zwei Mitarbeitern der Staatsschutzabteilung der
spanischen Nationalpolizei (CGI) beim mobilen Einsatzkommando (MEK)
10.03.–13.03.2009
Erfahrungsaustausch mit baskischer Entschärferdienststelle 10.09.–14.09.2012
Griechenland
Mit Griechenland wurden durch das BKA folgende Maßnahmen durchgeführt:
Rechtliche und praktische Grundlagen des deutschen Zeugenschutzes 27.11.–01.12.2006
Hospitanten bei der Abteilung KT (Kriminalistisches Institut) 01.03.–30.03.2007
Hospitanten bei der Abteilung KT (Kriminalistisches Institut) 01.05.–30.05.2007
Aufbaumodul Stipendiatenprogramm 17.10.–31.10.2007
Aufbaumodul Stipendiatenprogramm 08.10.–22.10.2008
Zwei Hospitanten im BKA 20.10.–24.10.2008
Ein Hospitant im BKA 17.11.–21.11.2008
Mit Griechenland wurden durch die Bundespolizei folgende Maßnahmen
durchgeführt:
Hospitation von Angehörigen der griechischen Bereitschaftspolizei
(Führungskräfte) zum Thema: „Rechtsstaatliche Bewältigung von
Demonstrationslagen durch die Bundespolizei“ 02.02.–05.02.2010
Hospitation eines Vertretern der griechischen Küstenwache (Führungskraft)
zum Thema grenzpolizeiliche Analyse und Auswertung 08.10.–19.10.2012
Drucksache 17/11990 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeRumänien
Mit Rumänien hat das BKA folgende Maßnahmen durchgeführt:
Stipendiatenausbildung 01.09.2001–30.06.2002
Sprachausbildung für Polizeibeamte 01.01.–31.12.2002
Stipendiatenausbildung 01.09.2002–30.06.2003
Lehrgang KFZ-Kriminalität 08.09.–15.09.2002
Seminar zum Thema Einsatz Verdeckter Ermittler 08.10.–11.10.2002
Lehrgang zum Thema Kriminalpolizeiliche Analyse und Auswertung 14.10.–25.10.2002
Aufbaumodul Stipendiatenprogramm 14.10.–01.11.2002
Lehrgang zum Thema internationale Zusammenarbeit 02.12.–05.12.2002
Beschulung zum Thema Kfz-Identifizierung 31.03.–05.04.2003
Aufbaumodul Stipendiatenprogramm 01.10.2003
Sprachausbildung Deutsch für mehrere rumänische Beamte 01.01.–01.09.2003
Drei IT-Lehrgänge zur Betriebssystem- und Datenbankadministration 01.01.–31.12.2004
Sechs IT-Lehrgänge zur Betriebssystem-, Datenbankadministration und
Internetanwendungen verschiedener Anbieter 01.01.–31.12.2004
Beschulung zum Thema Kfz-Identifizierung 02.02.–06.02.2004
Lehrgang zum Thema verdeckte Ermittler 11.10.–15.10.2004
Sechs IT Lehrgänge 01.01.–31.12.2005
Mehrtägiges Fortbildungsseminar Einsatz verdeckter Ermittler 11.10.–15.10.2004
Einwöchiges Seminar zum Thema Menschenhandel 2005
Einwöchiges Fortsetzungsseminar zum Thema Einsatz von verdeckten
Ermittlern 2005
Informationsbesuch des L/Zeugenschutz und Vertreters 2005
Fachpraktische Kurzzeitstipendien Bekämpfung der Kfz-Kriminalität bei den
LKÄ Bayern und Baden-Württemberg unter Federführung BKA 30.03.–17.04.2005
Evaluierungsreise für Seminar zum Thema Zeugenschutz 04.07.–06.07.2006
Stipendiatenausbildung 01.09.2006–30.06.2007
Seminar zum Thema Zeugenschutz 18.09.–22.09.2006
Lehrgang zum Thema Internationaler Menschenhandel 25.09.–29.09.2006
Arbeitsbesuch: Aufbau SIRENE (BMI, BKA, LKÄ) 02.10.–06.10.2006
Lehrgang zum Thema Zahlungskartenkriminalität 03.10.–06.10.2006
Aufbaumodul Stipendiatenprogramm 25.10.–08.11.2006
Analyselehrgang 20.11.–28.11.2006
Workshop/Seminar Balkanroute 04.12.–09.12.2006
Lehrgang zum Thema „Adopting the intelligence-led policing concept“ 14.01.–18.01.2007
Lehrgang zum Thema Führungs- und Einsatzmittel 19.03.–23.03.2007
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11990Im Rahmen von EU-geförderten Twinning-Projekten hat das BKA bislang mit
Rumänien wie folgt zusammen gearbeitet:
EU-Twinning-Projekt „Schengen Acquis Approximation“ (2007/2008)
Das Projekt zielte schwerpunktmäßig auf die Annäherung der nationalen
rumänischen Rechtsvorschriften an den Schengen Acquis, auf die Optimierung der
Funktionalität des rumänischen SIRENE-Büros sowie auf die Erarbeitung von
Richtlinien zur grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit ab. Die
22 Projektmaßnahmen wurden von Beschäftigten des BKA, der
Landeskriminalämter Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie von der
Bundespolizei und vom Gemeinsamen Zentrum der deutsch-französischen Polizei- und
Zollzusammenarbeit in Kehl umgesetzt. Des Weiteren konnten Angehörige der
SIRENE Slowakei und ein Vertreter von Eurojust als Experten für das Projekt
gewonnen werden.
EU-Twinning-Projekt „Intelligence-led policing“ (2007/2008)
Das Projekt befasste sich schwerpunktmäßig mit der Entwicklung der Central
Intelligence Analysis Unit Rumäniens, der Qualitätssteigerung bei der
Erlangung und Auswertung von Informationen sowie der Einführung von Verfahren
für den zwischen behördlichen Austausch von Informationen. Konkret wurden
Inhalte der Arbeitsgebiete strategische Analyse, verdeckte Ermittlungen,
Einsatz operativer Technik, forensische Datensicherung, Bekämpfung der
Rauschgiftkriminalität, Arbeitstechniken für die Drogenanalyse und Verfahren für den
behördlichen Informationsaustausch vermittelt.
An der Umsetzung der 46 Maßnahmen des Projektes waren Experten des BKA,
der Bundesländer Bayern, Berlin, Hessen und Rheinland-Pfalz, der
Bundespolizei, des österreichischen Bundeskriminalamtes sowie der slowenischen Polizei
eingesetzt. Des Weiteren konnten ein Vorsitzender Richter des Landgerichts
Dienstreise Vertreter der Abteilung Zentrale Dienste (ZD) nach Rumänien 27.08.–31.08.2007
Fachgespräche mit rumänischer Delegation Bereich Mobiles
Einsatzkommando und Telekommunikationsüberwachung 28.10.–03.11.2007
Zwei Lehrgänge zum Thema Dateisysteme 18.02.–29.02.2008
Zwei Arbeitsbesuche zum Thema „Forensic Analysis of Drugs“ 02.03.–08.03.2008
Arbeitsbesuch bei Abteilung KT (Kriminalistisches Institut) 14.04.–18.04.2008
Lehrgang zum Thema Bargeldtransporte durch cash couriers als
Finanzierungsmittel für Terrorismus 05.05.–09.05.2008
Lehrgang Fahrtraining 30.06.2008
Arbeitsbesuch: Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit im Bereich der
Innenrevision 2. HJ. 2009
Aufbaumodul Stipendiatenprogramm 01.07.–31.12.2009
Arbeitsbesuch zu den Themen Mobiles Einsatzkommando und
Telekommunikationsüberwachung 07.07.2009
Arbeitsbesuch: Vorstellung der Zentralstelle für ABC-Kriminalität 04.10.–27.10.2010
Arbeitsbesuch: Hospitation bei Abteilung Schwere und Organisierte
Kriminalität (SO) 22.06.–25.06.2010
Drucksache 17/11990 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeMünchen I und ein Richter des Oberlandesgerichts Bayreuth sowie ein
Staatsanwalt aus Darmstadt als Experten für das Projekt gewonnen werden.
Die Bundespolizei arbeitet auf bilateraler Ebene mit der rumänischen
Grenzpolizei zusammen. Zur Vorbereitung des EU-Beitritts hat die Bundespolizei seit
dem Jahr 2002 die folgenden (europäisch geförderten) EU-Twinning-Projekte
im grenzpolizeilichen Bereich mit der rumänischen Grenzpolizei durchgeführt:
– Further Strengthening the Border Regime (2001/2002) – Folgeprojekt des
Twinning Strengthening the Border Regime (2000/2001),
– Further Legislative Approximation in the Field of Border Management and
Control (2002/2003),
– Further Development of an Integrated Border Management Strategy (2002/
2003),
– Further Strengthening of the Border Control and Improved Management of
Migration (2004/2005),
– Further Developing the Capacity of the Romanian Border Police to apply
Acquis (2006/2007).
Weiterhin hat die Bundespolizei mit Rumänien folgende Maßnahmen
durchgeführt:
Stipendiatenprogramm gehobener und höherer Dienst 2003–2008
Sprachlehrgang am Deutschen Institut in Temeswar 2003–2008
Ausbildung/Einweisung in Boote 2005
Hospitation auf dem Gebiet der begleitenden Rückführung auf dem Luftweg 2007
Besuch Delegation Polizeiakademie „Ioan Cuza“ bei Bundespolizeiakademie 2007
Vortrag zum Thema „Organisation, Aufgaben und Zusammenarbeit der
deutschen Polizeien am Beispiel des Aufgabenbereichs eines gemeinsamen
Zentrums“ 2011
Über die genannten Maßnahmen hinaus hat die Bundespolizei im Rahmen der
europäischen grenzpolizeilichen Zusammenarbeit Schulungen im Auftrag der
EU-Agentur FRONTEX durchgeführt, an denen in der Regel
Grenzpolizeibeamte aller EU-Mitgliedstaaten teilnehmen. Thematische Zusammenhänge
der grenzpolizeilichen Aus- und Fortbildung der EU-Agentur FRONTEX zum
polizeilichen Handlungsfeld „Bewältigung demonstrativer Aktionen“ und
damit zur Zielrichtung der Kleinen Anfrage bestehen nicht.
Durch den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBP) erfolgte eine
Koordinierung der Ausbildungshilfe zugunsten Rumäniens. Diese wurde dem
Land Baden-Württemberg und in der späteren Folge auch dem Land Nordrhein-
Westfalen übertragen. Die Zusammenarbeit mit dem Schwerpunkt
Kriminalprävention erfolgte mit Vertretern des rumänischen Ministeriums für Inneres
und Verwaltung sowie dem Zentrum für Postuniversitäre Studien des
Ministeriums für Inneres und Verwaltung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11990Im Einzelnen wurden folgende bilateralen Maßnahmen im
Verantwortungsbereich des Inspekteurs der Bereitschaftspolizei der Länder (IBP) durchgeführt:
Förderung und Entwicklung der Kriminalprävention 08.07.–14.07.2006
Förderung und Entwicklung der Kriminalprävention 05.11.–12.11.2006
Einrichtung eines Präventionszentrums 15.02.–18.02.2007
Förderung und Entwicklung der Kriminalprävention 27.05.–03.06.2007
Förderung und Entwicklung der Kriminalprävention 24.06.–29.06.2007
Förderung und Entwicklung der Kriminalprävention 11.11.–15.11.2007
Förderung und Entwicklung der Kriminalprävention 10.12.–13.12.2007
Arbeitsbesuch/Fortführung der Maßnahmen 29.01.2008
Seminar Präventionsmaßnahmen 19.02.–21.02.2008
Seminar Präventionsmaßnahmen Sport und Sicherheit 23.02.–24.02.2008
Seminar Präventionsmaßnahmen 24.03.–26.03.2008
Seminar Organisation, Arbeitsweise und Ausstattung Bereitschaftspolizei/
Einsatzfragen aus Anlass von Fußballspielen 25.04.–27.04.2008
Arbeitsbesuch Fachkongress/„Netzwerke kommunaler Kriminalprävention 06.05.–09.05.2008
Förderung und Entwicklung der Kriminalprävention/Seminar
Präventionsmaßnahmen 20.08.–25.08.2008
Förderung und Entwicklung der Kriminalprävention 01.12.–06.12.2008
Arbeitsbesuch Fachkonferenz 14. Präventions-Tag 07.06.–10.06.2009
Seminar Kriminalprävention 16.08.–21.08.2009
Seminar Kriminalprävention 20.10.–24.10.2009
Seminar Kriminalprävention 05.10.–09.10.2009
Arbeitstreffen Eröffnung Präventionszentrum 23.11.–24.11.2009
Seminar Kriminalprävention 14.12.–17.12.2009
Seminar Förderung und Entwicklung der Kriminalprävention 26.04.–27.04.2010
Seminar Förderung und Entwicklung der Kriminalprävention 27.09.–02.10.2010
Seminar Förderung und Entwicklung der Kriminalprävention 29.11.–04.12.2010
Während des Seminars „Organisation, Arbeitsweise und Ausstattung
Bereitschaftspolizei/Einsatzfragen aus Anlass von Fußballspielen“ vom 25. April. bis
27. April 2008 fand eine Einsatzbeobachtung im Rahmen eines
Fußballeinsatzes statt.
8. Bei welchen Gelegenheiten haben deutsche Sicherheitsbehörden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2002 mit griechischen, rumänischen
und spanischen Sicherheitsbehörden (bitte angeben, mit wem genau) die
polizeiliche Bewältigung von Großlagen besprochen bzw. geübt (bitte ggf.
Themen und Tagesordnungen von Besprechungen, Konferenzen usw.
sowie etwaige Übungsszenarien angeben)?
Im Vorfeld der Olympischen Spiele 2004 in Athen hospitierten griechische
Polizeibeamte im Dezember 2002 beim BKA und beim Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen. Hierbei informierten sie sich über
Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen.
Drucksache 17/11990 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGriechenland wurde 2004 anlässlich der Olympischen Spiele durch das BKA
unterstützt. So wurden eine nationale Kontaktstelle beim BKA Staatsschutz
eingerichtet und zwei Staatsschutz-Verbindungsbeamte ins Lagezentrum (IOC)
nach Athen entsandt.
Die Bundespolizei hat im Zeitraum 2008 bis 2010 jeweils an dem European
Union Police Force Training (EUPFT) teilgenommen.
In 2008 in St. Astier/Frankreich haben an diesem Training auch Vertreter der
spanischen Polizeibehörden teilgenommen.
An der EUPFT 2009 in Vicenza/Italien waren Vertreter von Griechenland
(Polizei), Rumänien (Gendarmerie und Polizei) und Spanien (National Police und
Guardia Civil) anwesend.
An der EUPFT 2010 in Lehnin/Deutschland haben ebenfalls Vertreter aus
Rumänien (Gendarmerie) und Spanien (Guardia Civil) teilgenommen. Ziel dieser
Trainingsmaßnahmen war es, u. a. das Zusammenspiel unterschiedlicher
Polizeien der EU Mitgliedstaaten im Rahmen des zivilen Krisenmanagements
sowie mandatierter Polizeimissionen der Europäischen Union zu trainieren.
Anlässlich eines Seminars zum Thema Präventionsmaßnahmen vom 19.
Februar bis 21. Februar 2008 in Rumänen wurde durch den Inspekteur der
Bereitschaftspolizeien der Länder (IBP) zum Thema „Lagen aus besonderem Anlass,
insbesondere bei Fußballeinsätzen“ referiert. Während des Seminars vom
23. Februar bis 24. Februar 2008 zum Thema „Präventionsmaßnahmen Sport
und Sicherheit“ fand ein Vortrag zur gleichen Thematik durch einen Vertreter
der Polizei Nordrhein-Westfalen statt.
Im Seminar „Organisation, Arbeitsweise und Ausstattung der
Bereitschaftspolizei vom 25. April bis 27. April 2008 in Bochum fand ein Besuch und Vortrag
der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) statt. Inhalt des Vortrags
waren u. a. Erfahrungen aus Anlass von großen Fußballturnieren sowie die
Vorbereitung und Durchführung aus Anlass eines Fußballeinsatzes.
Teilnehmer an diesen Veranstaltungen waren Führungskräfte vonseiten der
rumänischen Schutzpolizei und Gendarmarie.
9. Welche Ausstattungshilfe wurde den griechischen, rumänischen und
spanischen Polizeibehörden nach Kenntnis der Bundesregierung vonseiten
deutscher Sicherheitsbehörden seit 2001 geleistet (bitte jeweils konkreten
Empfänger sowie Art und Umfang der Ausstattungshilfe angeben)?
Welche Computerprogramme wurden überlassen (bitte mit Erläuterungen
zu Zweck und Anwendungsbereich und bitte jeweils auch den
Kenntnisstand der Bundesregierung zu Hilfen seitens der Länder angeben)?
Das BKA hat von 1993 bis 2006 Maßnahmen der polizeilichen
Ausstattungshilfe im Gesamtwert von ca. 1,2 Mio. Euro zugunsten rumänischer
Polizeibehörden finanziert, darunter zwei Peilfahrzeuge für eine Observationseinheit
der DCCO (Generaldirektion zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
und Rauschgiftkriminalität) im Wert von ca. 230 000 Euro sowie die
Arbeitsstationen von Telefonüberwachungsplätzen bei einer polizeiliche operativ
tätigen Spezialeinheit. Im Jahr 2010 erfolgte eine Kraftfahrzeug-Ausstattungshilfe
durch das BKA für die in den Vorjahren angeschafften Observierungsfahrzeuge
der rumänischen Polizei.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11990Das BKA hat folgende Ausstattungshilfen zugunsten Rumäniens geleistet:
Instandsetzung von 3 PKW 2001
1 Spiegelreflexkamera mit div. Objektiven 2002
1 Sigma Objektiv 150–500mm 2002
5 Fototaschen 2002
5 Minolta Dynax 505 si QD mit div. Objektiven, Blitzgeräten u. a. 2002
2 Laptop mit Modem und 2 Drucker, mit Software 2002
5 PC, 2 Drucker, rumänische Software 2002
1 Laptop,1 Modem,1 Drucker, rum. Software 2002
2 Kfz Skoda Oktavia 2002
8 Kopiergeräte und 3 Drucker 2003
16 Mini EURO-Prüfer (Dokumentenprüfgerät v. Conrad) 2003
30 Fadenzähler Modell P1 2003
50 UV-Handlampen zur Dokumentenüberprüfung 2003
500 Abzeichen „BKA-Spezialtraining“ 2003
1 Laptop mit Modem und Drucker, rumän. Software und PGP 2003
1 Akku für HP Drucker DeskJet 350C 2003
2 Laptop Dell Latitude D 800 2003
2 Drucker 2003
5 APC mit Software und Drucker 2003
2 Skoda Octavia 2003
10 Laserdrucker mit Toner 2004
30 Fadenzähler Modell P1 2004
30 UV-Lampen/Geldscheinprüfleuchten 2004
Ausstattung der Präventionszentren in Bukarest und Hermannstadt 2004
35 PC-Ausstattungen mit Zubehör 2005
10 APC mit Monitor, 3 HP Laserdrucker, Verbindungstechnik, Klimagerät,
Möbel 2005
8 Stück Dell Notebook Latitude 2005
5 Stück APC Fujitzu-Siemens komplett 2005
30 Stück UV-Handleuchten + Batterien 2006
5 Datenlesegeräte MR365B 2006
2 Stück Kfz – BMW und Mitsubishi 2006
2 Beschaffung und Einbau von Peiltechnik in 2 Kfz 2006
SAFT-Ersatzbatterien, Schutzfolien für 2 Kfz u. PT 2007
Transport ROU/DE/ROU 2008
Austausch der beiden Frontscheiben von zwei Obs.Fahrzeugen 2010
Drucksache 17/11990 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundespolizei hat rumänischen Grenz-/Polizeibehörden folgende
Ausstattungshilfen geleistet:
6 Kfz Lada Niva, 66 Computer incl. Betriebssystem, 70 Drucker, 13 Laptops,
12 Videoprojektoren, 8 Kopierer, 6 Faxgeräte HP 2004
Simultandolmetscheranlage 2004/05
2 Boote zur Donauüberwachung, 1 Trailer 2005
Mobiliar für Schulungsräume 2005
4 ehemalige Boote des Bundesgrenzschutz P 157 im vergünstigten Verkauf 2005/06
11 Computer incl. Betriebssystem, 3 Laptops incl. Betriebssystem 2006
9 Schlauchboote 2007
1 Drucker, 1 Laptop incl. Betriebssystem, 1 Computer incl. Betriebssystem,
1 Digitalkamera, 1 Aktenvernichter, 1 Kühlschrank, 1 Klimaanlage 2007
Trikots für eine Fußballmannschaft 2007
Mobiliar für Büroausstattung 2007
1 Laptop incl. Betriebssystem, 1 Drucker 2009
2 Kopierer und Büromaterial 2010
Eine Überlassung von Computerprogrammen (über Betriebssysteme hinaus)
erfolgte im Verantwortungsbereich der Bundespolizei nicht.
Im Verantwortungsbereich des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der
Länder (IBP) fanden folgende Ausstattungshilfen zugunsten Rumäniens statt:
Ausstattung IT Technik für Präventionszentrum: 10 PC Fujitsu Siemens
Computer, 10 Monitore Fujitsu Siemens, 2 Notebooks Fujitsu Siemens, 2 HP Letter
Colour Printer, 2 Toshiba Video Projektoren 2007
Ausstattung IT Technik, Beweissicherung und Dokumentation für
szenekundige Beamte im Bereich Fußball: 3 Panasonic Video Kameras, 2 Kodak Digital
Fotoapparate, 2 CF Speicherkarten, 2 SD Speicherkarten, 2 Foto Cases 2008
Eine Überlassung von Computerprogrammen (über Betriebssysteme hinaus)
erfolgte im Verantwortungsbereich des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der
Länder (IBP) nicht.
10. Welche (angesichts fehlender Meldepflicht auch partielle) Kenntnis hat
die Bundesregierung über Exporte von Tränengas oder anderen
Reizmitteln, Wasserwerfern, Schlagstöcken und anderen sogenannten weniger
tödlichen Waffen sowie Handfesseln, passiver Bewaffnung und anderer
polizeitypischer Ausstattung aus Deutschland an griechische, rumänische
und spanische Sicherheitsbehörden seit 2001 (bitte soweit möglich
Angaben zu Art und Umfang sowie konkreten Empfängern der Lieferungen
machen)?
Für den Export von Reizmitteln, Wasserwerfern, Schlagstöcken und anderen
sogenannten weniger tödlichen Waffen sowie Handfesseln, passiver
Bewaffnung und anderer polizeitypischer Ausstattung in EU-Länder besteht keine
Genehmigungspflicht. Insofern liegen der Bundesregierung hierzu keine
Informationen vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/11990Hinsichtlich der Verbringung von Gütern im Zusammenhang mit Tränengasen
gab es seit 2001 keine Lieferungen an griechische, rumänische und spanische
Sicherheitsbehörden aus Deutschland.
Über eventuelle Ausstattungshilfen der Länder liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor.
11. Welche Gespräche zur Vorbereitung polizeilicher Ausbildungs- sowie
Ausstattungshilfe an welche griechischen, rumänischen und spanischen
Polizeibehörden laufen derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit
deutschen Sicherheitsbehörden, und welche Angaben kann die
Bundesregierung zur dabei in Aussicht genommenen Ausbildungs- sowie
Ausstattungshilfe machen?
Die Bundespolizei beabsichtigt, mit den für die grenzpolizeiliche Aufgabe
zuständigen griechischen Behörden weiterhin im Bereich der grenzpolizeilichen
Analyse und Auswertung zusammenzuarbeiten.
12. Welche Kontakte unterhalten deutsche Sicherheitsbehörden nach
Kenntnis der Bundesregierung zur Antiterroreinheit Hellenic Police Counter
Terrorism Crime Division, und welche Themen werden dabei behandelt?
Durch das BKA werden Kontakte zur „Hellenic Police Counter Terrorism
Crime Division“ unterhalten. Bei der genannten Dienststelle handelt es sich um
die zentrale Staatsschutzdienststelle der griechischen Polizei. Im Rahmen des
internationalen polizeilichen Informationsaustausches werden Anfragen der
deutschen sowie der griechischen Dienststellen ausgetauscht.
a) Mit welchen weiteren griechischen Spezialeinheiten unterhalten
deutsche Sicherheitsbehörden Kontakte, und welche Themen werden mit
diesen behandelt?
Die GSG 9 der Bundespolizei kooperiert im Rahmen des ATLAS-Verbundes
mit der griechischen Spezialeinheit EKAM (Greece Special forces). Bei allen
Einheiten des ATLAS-Verbundes handelt es sich um Spezialeinheiten zur
Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Gewaltkriminalität, vergleichbar dem
Aufgabenspektrum polizeilicher Spezialeinheiten in Deutschland.
b) Welche Kontakte unterhalten deutsche Sicherheitsbehörden nach
Kenntnis der Bundesregierung zur Pan-Hellenic Federation of Police
Personnel?
Der Bundesregierung sind keine Kontakte deutscher Sicherheitsbeörden zur
„Pan-Hellenic Federation of Police Personnel“ (PHFPP) bekannt.
c) Welche Kontakte unterhalten sie nach Kenntnis der Bundesregierung
zum Attika General Police Directorate?
Das BKA unterhält anlassbezogene Kotakte zur „Attica Police Directorate“.
Drucksache 17/11990 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioded) Inwieweit und mit welchen konkreten Behörden stehen oder standen
welche deutschen Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der
Bundesregierung mit der Target Group Santa Claus im Austausch, und welche
Angaben kann die Bundesregierung zur Zielsetzung der griechischen
Regierung sowie Europol im Zusammenhang mit der Target Group
Santa Claus machen?
Die Target Group (TG) „Santa Claus“ wurde als Reaktion auf die im Dezember
2003 versuchten Briefbombenanschläge auf EU-Institutionen (u. a. Europol
und Europäische Zentralbank) eingerichtet. Das BKA nahm im Jahr 2003 an
der TG „Santa Claus“ teil. Seitdem steht das BKA nicht mehr im Austausch mit
dieser TG.
13. Welche Kontakte unterhalten welche deutschen Sicherheitsbehörden nach
Kenntnis der Bundesregierung zu welchen rumänischen und spanischen
Sondereinheiten, was sind die jeweiligen besonderen Aufgaben dieser
Einheiten, und welche Themen werden bei den Kontakten erörtert?
Im März 2009 erfolgten zwei Arbeitsbesuche von Mitarbeitern der CGI
(Staatsschutzabteilung der Spanischen Nationalpolizei) und GAO (bei der Spanischen
Nationalpolizei angesiedelter Technikbereich) beim BKA zum Thema mobiles
Einsatzkommando (MEK). Im März 2011 hielten sich Mitarbeiter der
Entschärferdienststelle der baskischen autonomen Polizei zu einem Informations- und
Erfahrungsaustausch beim BKA auf.
Die GSG 9 der Bundespolizei kooperiert im Rahmen des ATLAS-Verbundes
mit den spanischen Einheiten GEO (Grupo Especial de Operaciones) und UEI
(Unidad Especial de Intervención) sowie mit den rumänischen Einheiten SIAS
(Serviciul Pentru Intervenţii şi Acţiuni Speziale) und BSIJ (Gendarmerie
Special brigade for intervention).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
14. Mit welcher griechischen, rumänischen sowie spanischen Stelle arbeiten
deutsche Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung
hinsichtlich der Anordnung und Durchführung verdeckter Ermittlungen
zusammen?
Waren deutsche verdeckte Ermittler seit 2001 in Griechenland, Rumänien
oder Spanien nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt, und wenn
ja, welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen?
In Griechenland gibt es keine für die polizeiliche Führung von Verdeckten
Ermittlern zentral zuständige Dienststelle, mit der im Sinne der Fragestellung
durch die Bundesregierung auf polizeilicher Ebene zusammengearbeitet wird.
Griechenland ist auch weder Mitglied der diesbezüglich befassten
„International Working Group on Police Undercover Activities“ noch Mitglied der
diesbezüglich befassten „European Coorperation Group on Undercover Activities“.
In Rumänien arbeitet das BKA in diesem Bereich mit dem General Inspectorate
of Romanian Police, der DirecŃia Generalǎ de Informatii si ProtecŃie Internǎ
und dem Directorate for Combating Organized Crime zusammen.
In Spanien arbeitet das BKA in diesem Bereich mit dem Secretaria General de
Policia, der Guardia Civil und dem Cuerpo Nacional de Policia zusammen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/11990Deutsche Verdeckte Ermittler waren seit 2001 in mehreren Fällen im Bereich
der Organisierten Kriminalität und der Politisch Motivierten Kriminalität im
Ausland tätig. Der Bundesregierung ist es angesichts der mit einer möglichen
Enttarnung der (ehemals oder aktuell) verdeckt eingesetzten Beamten
verbundenen Risiken – auch im Rahmen einer als Verschlusssache eingestuften
Antwort – nicht möglich, zu einzelnen Einsätzen in bestimmten Staaten Auskunft
zu erteilen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann die
Auskunftspflicht der Bundesregierung dort enden, wo ein auch nur geringfügiges Risiko,
dass im Rahmen einer Berichterstattung auch unter der Geheimschutzordnung
des Deutschen Bundestages die angefragten detaillierten Informationen
öffentlich bekannt werden könnten, unter keinen Umständen hingenommen werden
kann (vgl. BVerfGE 124, 78 [139]).
Hierbei ist die parlamentarische Kontrollbefugnis mit den betroffenen
Belangen, die zur Versagung von Auskünften führen können, abzuwägen (vgl.
BVerfGE 124, 161 [193]). Im Falle von Auskünften zu konkret erfolgten
verdeckten Einsätzen in bestimmten Staaten überwiegen ausnahmsweise
Gesichtspunkte des Staatswohls und des Schutzes der Grundrechte Dritter (insbesondere
die Rechtsgüter der eingesetzten Beamtinnen und Beamten) gegenüber dem
parlamentarische Kontrollrecht.
Verdeckt eingesetzte Beamte bewegen sich in verbrecherischen und
terroristischen Umfeldern, deren Angehörige sich durch einen hohen Grad an
Staatsferne, Kriminalisierung sowie Aggressions- und Gewaltpotential auszeichnen.
Die polizeilich verdeckte Arbeitsweise ist dabei aufgrund der damit
verbundenen erheblichen Risiken durch ein hohes Maß an Vertraulichkeit und
Geheimhaltung geprägt. Rückschlüsse auf die Umstände solcher Einsätze, insbesondere
auf die wahre Identität dieser Beamten bis hin zu einer Enttarnung würden diese
einschließlich ihrer Angehörigen einer unmittelbaren und konkreten
Gefährdung für Leib, Leben und Freiheit durch das Umfeld, in dem sie sich bewegen
oder bewegten, aussetzen.
Auskünfte zu konkreten Einsätzen bergen immer auch das Risiko, dass eine
entsprechende Zuordnung zu bestimmten eingesetzten Beamten erfolgen könnte.
Ein Bekanntwerden ihrer Einsätze ist aber in jedem Fall zu vermeiden. Die
konkreten Einsatzumstände gelangen daher auch behördenintern nur einem sehr
eingeschränkten Personenkreis zur Kenntnis.
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ISSN 0722-8333]