Von der EEG-Umlage befreite Firmen im Jahr 2013
der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Dorothea Steiner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach § 40 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) können die Zahlungen der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen auf Antrag begrenzt werden. Die Begrenzung dient laut Gesetz zur Senkung der Stromkosten und damit zur Erhaltung der internationalen und intermodalen Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen. Inzwischen profitieren zahlreiche Unternehmen von der Besonderen Ausgleichsregelung, die weder im internationalen noch im intermodalen Wettbewerb stehen, so zum Beispiel die Zulieferbetriebe von McDonald’s oder weite Teile der deutschen Braunkohlewirtschaft.
Mit der Novellierung des EEG zum 1. Januar 2012 wurden darüber hinaus die Voraussetzungen für Unternehmen zur Begrenzung der EEG-Umlage von 10 Gigawattstunden auf 1 Gigawattstunde Strombezug pro Jahr und Abnahmestelle und einem Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung von 15 auf 14 Prozent gesenkt. Aufgrund der Ausweitung der Kriterien ist von einer erweiterten Anzahl der privilegierten Letztverbraucher auszugehen. Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/10509 stieg die Zahl der Anträge auf Begrenzung der EEG-Umlage von 813 für das Jahr 2012 auf 2 023 Anträge für das Jahr 2013.
Am 20. Dezember 2012 verschickt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Bescheide bezüglich der Anträge auf Begrenzung der EEG-Umlage für das Jahr 2013. Danach – und im Rahmen der Beantwortungsfrist dieser Kleinen Anfrage – sollte es der Bundesregierung möglich sein, nähere Angaben zu den befreiten Firmen zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Unternehmen mit wie vielen Abnahmestellen erhielten für das Jahr 2013 einen positiven Bescheid zur Begrenzung der EEG-Umlage?
Welche einzelnen Unternehmen mit welchen Abnahmestellen haben für das Jahr 2013 einen positiven Bescheid zur Begrenzung der EEG-Umlage nach den §§ 40 ff. EEG bekommen bzw. sind im nächsten Jahr von der EEG-Umlage teilbefreit (bitte nach Unternehmen, Abnahmestelle, Postleitzahl, Ort, Bundesland und Branche aufschlüsseln)?
Auf wie viele Gigawattstunden summieren sich die befreiten und teilbefreiten Strommengen im nächsten Jahr, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Entlastungssumme in Euro für die Unternehmen ein?
Mit wie vielen Gigawattstunden teilbefreiten Stromverbrauchs und mit welcher Entlastungssumme rechnet die Bundesregierung in den jeweiligen Entlastungsstufen nach § 41 Absatz 3 EEG für das Jahr 2013?
Auf welche Branchen verteilen sich im Jahr 2013 die einzelnen Fälle von unterschiedlich hohen Vergünstigungen, und welche Strommengen werden hier jeweils von der Zahlung der EEG-Umlage ausgenommen?
Wie hoch ist das finanzielle Entlastungsvolumen in den jeweiligen Branchen?
Welche Studien wurden von der Bundesregierung beauftragt, um Kriterien zu entwickeln, die darauf abzielen, dass nur Unternehmen durch die Besondere Ausgleichsregelung begünstigt werden, die im internationalen Wettbewerb stehen?
Welche Umgehungstatbestände sind der Bundesregierung bekannt, und welche neuen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diese einzuschränken?
Steht nach Ansicht der Bundesregierung die deutsche Braunkohlewirtschaft im internationalen Wettbewerb?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Höhe der Begrenzung noch mit den Interessen der Gesamtheit der Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher vereinbar, wie es der § 40 EEG als Bedingung für die Begrenzung verlangt?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, ob die Europäische Kommission ein Wettbewerbsverfahren zur Besonderen Ausgleichsregelung einleitet, und wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, dass die Industrieausnahmen möglicherweise untersagt werden?