BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Ermittlungen deutscher Sicherheitsbehörden im In- und Ausland im Fall des in Syrien inhaftierten deutschen Staatsbürgers (G-SIG: 16010111)

Zusammenarbeit deutscher und amerikanischer Sicherheitsbehörden, Ermittlungen von Mitarbeitern des BKA, BND und BfV in Syrien sowie Verbleib des inhaftierten deutschen Staatsbürgers Z.

Fraktion

DIE LINKE

Datum

24.01.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/34804. 01. 2006

Ermittlungen deutscher Sicherheitsbehörden im In- und Ausland im Fall des in Syrien inhaftierten deutschen Staatsbürgers

der Abgeordneten Jan Korte, Kersten Naumann, Petra Pau, Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut Informationen des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL (vgl. 47/2005, S. 100 „Der vergessene Gefangene“) und des Jahresberichts von amnesty international (ai) zu Syrien (VÖ: 28. Mai 2003) befindet sich der Deutsch-Syrer M. H. Z. seit Dezember 2001 in dem syrischen Sicherheitsgefängnis Far-Filastin.

Wie DER SPIEGEL weiter berichtet, sollen auch Mitarbeiter der deutschen Sicherheitsbehörden Bundeskriminalamt (BKA), Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Z. für Gespräche in Syrien aufgesucht haben. In diesem Zusammenhang wird weiter vermeldet, dass es bzgl. der Vorbereitung der angesprochenen Gespräche ein Treffen zwischen deutschen Stellen und einer syrischen Delegation unter der Leitung von General Assif Schaukat im Bundeskanzleramt im Sommer 2002 gegeben haben soll. Ergebnis des Treffens soll gewesen sein, dass Ermittlungsverfahren gegen syrische Staatsbürger in Deutschland eingestellt wurden und so die Gespräche mit Z. in Syrien ermöglicht worden sein soll.

Z. soll bereits vor den Anschlägen des 11. September 2001 in New York und Washington durch deutsche Sicherheitsbehörden beobachtet und schließlich nach dem 11. September 2001 in Marokko durch dortige Stellen festgenommen worden sein.

Nach Presseberichten war die bundesdeutsche Regierung frühzeitig über die Inhaftierung Zs. informiert, welcher sich nach über vier Jahren noch immer in Damaskus im berüchtigten Foltergefängnis der syrischen Geheimpolizei befinden soll.

Viele Informationen über die Hintergründe der Verhaftung und des Verbleibs Zs. sind jedoch nur vage oder ungenau und geben Rätsel auf. Vor allem die Verwicklung deutscher Stellen wie BKA, BND, BfV, Auswärtiges Amt (AA) und Bundeskanzleramt werfen Fragen auf, die bislang unbeantwortet bleiben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Aufgrund welcher Sachlage wurde das Ermittlungsverfahren (Aktenzeichen 2 BJs 81/01-5) gegen Z. eingeleitet?

2

Mit welchen in- und ausländischen Behörden hat das BKA bei den Ermittlungen gegen Z. zusammengearbeitet?

a) In welcher Form fand diese Zusammenarbeit statt?

b) Wurden Zielfahnder auf Z. angesetzt, und wenn ja, wie viele waren daran beteiligt und aus welchen Staaten kamen diese?

c) Welche Ergebnisse ergab die Zielfahndung?

d) Standen die Ermittlungen gegen Z. im Zusammenhang mit der Arbeit der vom BKA eingerichteten „Besonderen Aufbauorganisation USA“?

3

Waren die Einsetzung und die Arbeit der „Besonderen Aufbauorganisation USA“ Gegenstand der nachrichtendienstlichen Lage im Bundeskanzleramt, und wenn ja, in welchen Sitzungen?

4

Wurden im September 2001 im Einsatzabschnitt Hamburg gemeinsam und operativ von deutschen und amerikanischen Stellen die Ermittlungen gegen den islamistischen Terrorismus im Allgemeinen und gegen Z. im Besonderen abgesprochen und koordiniert, und wenn ja, in welchem Zeitraum, mit Beteiligung welcher Stellen und mit wie vielen Beamten (DER SPIEGEL 47/2005 „Der vergessene Gefangene“)?

5

Mit welcher Intensität wurden Daten über das bisherige Leben von Z. ausgeforscht, z. B. Arbeitssituation in Hamburg, persönliches Umfeld, Bekanntschaften?

6

Welche technischen Mittel wurden eingesetzt, um an Daten über Z. zu kommen? Bitte nach Art und Einsatzdauer auflisten.

7

Hat es einen Datenaustausch mit in- und ausländischen Sicherheitsbehörden gegeben, und wenn ja, mit wem und wann genau?

8

Trifft es zu, dass amerikanische Sicherheitsbehörden bereits seit Ende der 90er Jahre Informationen/Daten von bundesdeutschen Behörden über Z. erhalten hatten (DER SPIEGEL 47/2005 „Der vergessene Gefangene“)?

Wenn ja, an wen wurden diese übermittelt und in welchem Umfang?

9

Trifft es zu, dass US-Behörden Z. auf einer „Wanted-Liste“ haben oder hatten? (DER SPIEGEL 47/2005 „Der vergessene Gefangene“)

10

Haben deutsche Ermittlungsbehörden Kenntnisse erlangt, dass Z. einen Reisepass im Herbst 2001 beim Bezirksamt Hamburg Nord beantragt hat und dass Z. einen Flug am 27. Oktober 2001 über Amsterdam nach Casablanca gebucht hatte?

a) Wenn ja, wurde amerikanischen Stellen mitgeteilt, dass Z. einen Reisepass beantragt hat oder konnten das amerikanische Stellen unmittelbar aus den gemeinsamen Ermittlungen erfahren?

b) Wurden amerikanischen Behörden die Buchung und die Daten des Fluges von Z. nach Casablanca mitgeteilt?

11

Weshalb konnte Z. vor dem Hintergrund, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung lief, am 27. Oktober 2001 von Hamburg über Amsterdam nach Casablanca fliegen?

12

Wurde die Zielfahndung durch deutsche und/oder amerikanische Stellen in Marokko fortgesetzt?

Wenn ja,

a) wie viele Beamte welcher deutschen und/oder amerikanischen Behörden und

b) welche technischen Mittel wurden bei dieser Zielfahndung eingesetzt?

13

Wurden marokkanische oder andere ausländische Sicherheitsbehörden über diese Operation informiert, und wenn ja, welche und wann?

a) Welche Formen der Zusammenarbeit und Kooperation wurden vereinbart?

b) Wann, wo und durch wen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Z. in Marokko verhaftet?

c) Gab es vorab einen Plan zur Verhaftung Zs., und wenn ja, wer war daran beteiligt?

14

In welchem Gefängnis wurde Z. nach Kenntnis der Bundesregierung inhaftiert und was war der Haftgrund?

15

Haben bundesdeutsche Behörden Vernehmungsergebnisse aus Marokko erhalten, und wenn ja, durch wen haben welche Behörden diese erhalten?

16

Wann und durch wen wurde Z. nach Kenntnis der Bundesregierung nach Syrien gebracht und wem wurde er in Syrien übergeben?

17

Trifft es zu, dass, wie DER SPIEGEL 47/2005 schreibt, es ein hochrangiges Treffen im Bundeskanzleramt zwischen einer syrischen Abordnung und bundesdeutschen Stellen gegeben hat?

Wenn ja,

a) wer war der Initiant des Treffens und welche Stellen der Bundesregierung waren dabei federführend beteiligt?

b) Wer hat an diesem Treffen teilgenommen?

c) Wann hat das Treffen stattgefunden und was war der Zweck des Treffens?

d) Welches Ergebnis hatte das Treffen und wurde ein weiteres vereinbart?

e) Waren die Einberufung dieses Treffens, der Verlauf und die Ergebnisse Gegenstand der nachrichtendienstlichen Lage im Bundeskanzleramt, und wenn ja, wann und wie oft wurde in der nachrichtendienstlichen Lage über das Treffen mit der syrischen Delegation gesprochen?

f) Wer hat an dieser nachrichtendienstlichen Lage im Bundeskanzleramt teilgenommen?

18

Trifft es zu, dass es ein Ergebnis des Treffens war, dass bundesdeutschen Sicherheitsbehörden der Zugang zu Z. im syrischen Gefängnis ermöglicht wurde?

19

Trifft es zu, dass im Sommer 2002 Ulrich Kersten (BKA) und Dr. August Hanning (damals Chef des BND) nach Damaskus gereist sind, und was war der genaue Zweck dieses Besuchs (Neues Deutschland, 16. Dezember 2005 „Was dealten BKA- und BND-Chefs mit Syrien“)?

Wenn ja,

a) wann genau fand die Reise statt und mit wem wurden in Syrien Gespräche geführt?

b) Wer hat den Auftrag für diese Dienstreise erteilt und mit welchen Ministerien war die Reise abgestimmt?

c) Was war das Ergebnis der Reise von Dr. Hanning und Kersten und trifft es zu, dass der Besuch der Vorbereitung des Besuchs bei Z. in Damaskus durch Vertreter des BKA, BND und BfV diente?

20

Wodurch und seit wann wussten bundesdeutsche Stellen von dem Verbleib Zs. in einem syrischen Gefängnis?

21

Trifft es zu, dass bundesdeutschen Behörden eine Zusammenfassung der Verhöre Zs. durch syrische Behörden übermittelt worden ist?

Wenn ja, an wen ist diese Zusammenfassung übermittelt worden, und wie wurde diese bewertet?

22

Trifft es zu, dass sich eine Delegation aus je zwei Mitarbeitern des BND, BKA und BfV am 20. November 2002 zum Zwecke eines Gesprächs mit Z. nach Syrien begeben hat (DER SPIEGEL 47/2005)?

Wenn ja,

a) wer hat diese Dienstreise angeordnet bzw. mit welchen Ministerien war die Reise abgestimmt, und was war der Grund und wie lange hat sich die Delegation in Syrien aufgehalten?

b) Wer führte das Gespräch in welchen Zeiträumen und wo fand das Gespräch statt?

c) Wurde Z. über seine Rechte belehrt (war ein Anwalt anwesend, konnte er einen hinzuziehen, wurde ihm das Recht der Aussageverweigerung eingeräumt)?

d) In welcher Sprache fand das Gespräch statt und wurden ggf. Passagen des Gesprächs ins Syrische übersetzt?

e) Wer hat an dem Gespräch teilgenommen und was war das Ergebnis des Gesprächs? Wie und durch wen wurden die Ergebnisse ausgewertet?

f) Wie haben die Beamten den physischen und psychischen Zustand Zs. beurteilt?

g) Wurde Z. gefragt, ob er in Marokko und Syrien gefoltert worden ist, und wenn ja, haben die beteiligten Beamten nach ihrer Rückkehr nach Deutschland Informationen zu der Frage weitergeleitet?

h) An wen und wann wurden diese Informationen weitergegeben?

23

Welche bundesdeutschen Stellen wurden über die Ergebnisse des Gesprächs mit Z. informiert?

24

Trifft es zu, dass die Ergebnisse des Gesprächs bis heute unter Verschluss gehalten werden?

a) Wenn ja, warum werden die Ergebnisse unter Verschluss gehalten?

b) Welche gerichtsverwertbaren Erkenntnisse konnten gewonnen werden?

c) Wurden weitere Gespräche vereinbart, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt fanden diese statt?

25

Wurde dem Generalbundesanwalt von den BKA-Beamten ein Vermerk über das Gespräch mit Z. für die Ermittlungsakte übergeben?

26

Wurde der Vermerk über das Gespräch mit Z. vom BKA oder anderen Stellen an US-Behörden weitergeleitet?

27

Welche Maßnahmen hat die deutsche Botschaft eingeleitet, um die Interessen des deutschen Staatsbürgers Z. gegen die syrischen Sicherheitsbehörden durchzusetzen?

28

Trifft es zu, dass der deutsche Botschafter seit Juni 2002 zahlreiche Noten in dieser Angelegenheit verfasst hat, und wenn ja, was war deren Ergebnis (DER SPIEGEL 47/2005 „Der vergessene Gefangene“)?

29

Welche Schritte hat das AA von sich aus oder aufgrund eines Anschreibens der Anwältin von Z. unternommen, um den Verbleib Zs. aufzuklären und seine Interessen zu vertreten?

30

War der damalige Bundesaußenminister Joseph Fischer über den Fall Z. und das Vorgehen der Delegation informiert, und wenn ja, seit wann genau?

31

Wurde zu diesem Fall das Parlamentarische Kontrollgremium unterrichtet und wenn ja, wann und wie oft?

32

Wo befindet sich Z. derzeit und was ist der Grund dafür?

Berlin, den 21. Dezember 2005

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen