Strafverfahren wegen fehlerhafter Angaben bei der Beantragung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Jan Korte, Kersten Naumann, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Es häufen sich mündliche Berichte darüber, dass es wegen fehlerhafter Angaben durch die Antragstellenden bei der Beantragung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu überzogenen Strafanzeigen seitens der Träger der Leistungen kommt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Strafanzeigen (bitte Monatsangaben) sind 2006 wegen fehlerhafter Angaben bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II erfolgt?
Wie viel Prozent der eingeleiteten Strafverfahren sind eingestellt worden? Aus welchen Gründen?
Wie viel fehlerhafte Angaben resultieren aus ungenauen Formulierungen in den Anträgen bzw. aus ungenauer Rechtsauslegung?
Wie viel Prozent der eingeleiteten Strafverfahren endeten mit einem Schuldspruch?
In welcher Höhe wurden Strafen ausgesprochen?
Hält die Bundesregierung die verschärfte Strafverfolgung für angemessen?
Gibt es eine einheitliche Handhabung im Umgang mit fehlerhaften Angaben bzw. eine Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit?