BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Konkrete Umsetzung des Vorschlags "Energiewende sichern - Kosten begrenzen"

Auswirkungen des Vorschlags zur Strompreis-Sicherung auf den Ausbau der erneuerbaren Energien im Zusammenhang mit der Deckelung der EEG-Umlage, Abstimmung innerhalb der Bundesregierung, angestrebte Kostensenkungen und Einsparungen, Zeitplan zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, Auswirkungen auf den Anlagen-Neubau, Angaben zum geplanten Energie-Soli, zu den Besonderen Ausgleichsregelungen und zum Eigenverbrauchsbonus; Prüfung der Verfassungskonformität<br /> (insgesamt 46 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

27.02.2013

Aktualisiert

07.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/1232311. 02. 2013

Konkrete Umsetzung des Vorschlags „Energiewende sichern – Kosten begrenzen“

der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Harald Ebner, Sylvia Kotting-Uhl, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 28. Januar 2013 hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, auf einem siebenseitigen Papier Vorschläge zur Begrenzung des Ausbaus der erneuerbaren Energien durch eine Einführung einer sogenannten Strompreis-Sicherung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgestellt.

Demnach sollen vier Maßnahmen noch vor der Sommerpause im parlamentarischen Verfahren umgesetzt werden. Zu diesen Maßnahmen zählt eine Flexibilisierung des Zahlungsbeginns der Einspeisevergütung für Neuanlagen, eine Begrenzung und Reduzierung der Ausnahmeregelung für die energieintensive Industrie, eine Beteiligung an der EEG-Umlage der Eigenproduzenten bzw. Eigenverbraucher sowie die Einführung eines einmaligen EEG-Soli von Betreibern von Bestandsanlagen. Zudem soll die EEG-Umlage für zwei Jahre eingefroren werden.

Für Investoren und die gesamte Erneuerbare-Energien-Branche mit über 400 000 Arbeitsplätzen bedeuten die Vorschläge von Bundesumweltminister Peter Altmaier vor allem Verunsicherung. Sogar innerhalb der eigenen Bundesregierung gibt es heftige Kritik und Widerstände. Experten und Wissenschaftler kritisieren die Vorschläge als „unüberlegt“, da sie das Grundproblem des Erfolgs der erneuerbaren Energien nicht angehen. Denn die Erneuerbare-Energien-Anlagen senken den Börsenpreis, wodurch ihre eigene Umlage jedoch steigt. Damit werden sie Opfer ihres eigenen Erfolgs.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich Fragen zu den Auswirkungen auf die Ausbauziele der Bundesregierung und der Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen46

1

Gelten die von der Bundesregierung gesetzten Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien auch weiterhin, und welche Auswirkungen auf die Ausbauziele hat das von Bundesumweltminister Peter Altmaier vorgestellte Papier „Energiewende sichern – Kosten begrenzen“ (u. a. mit der Einführung einer Deckelung der EEG-Umlage)?

2

Welche Ausbauziele für die Jahre 2020, 2030, 2040 und 2050 sind bei den erneuerbaren Energien im Stromsektor mit den von Bundesumweltminister Peter Altmaier genannten Vorschlägen nach Berechnung der Bundesregierung erreichbar?

3

Wieso wird die Umlage auf den aktuellen Stand gedeckelt, selbst im Falle weiterer Senkungen des Börsenpreises?

4

Sind die nach EU-Recht verpflichtenden Ausbauziele Deutschlands bezüglich erneuerbarer Energien durch die mögliche Deckelung des Ausbaus im Stromsektor noch erreichbar?

5

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), wonach die Vorschläge von Bundesumweltminister Peter Altmaier einen faktischen Neubaustopp von Erneuerbare-Energien-Anlagen bedeuten?

6

Mit welchem jährlichen Neubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Jahren 2014 und 2015 rechnete die Bundesregierung, aufgeschlüsselt nach Einzelbranche, falls die von Bundesumweltminister Peter Altmaier vorgeschlagene Deckelung der EEG-Umlage wie vorgesehen ab August 2013 in Kraft tritt?

7

Mit welchem Zubau rechnet die Bundesregierung bis zum Jahr 2020, wenn die EEG-Umlage auf eine Steigerung von 2,5 Prozent pro Jahr begrenzt wird?

Wird die Bundesregierung ihr Ausbauziel von mindestens 35 Prozent erneuerbare Energien am Stromverbrauch bis zum Jahr 2020 mit diesem Deckel erreichen?

8

Mit welchen Bundesministerien war das von Bundesumweltminister Peter Altmaier vorgestellte Papier abgestimmt, bzw. wie sieht der derzeitige Abstimmungsprozess aus?

9

Welche Positionen (bitte einzeln aufschlüsseln) vertreten die involvierten Bundesministerien und teilt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), diese Position und Bedenken?

10

Wie bewertet das BMU die Aussagen des BMWi, wonach die Vorschläge von Bundesumweltminister Peter Altmaier „zum Scheitern verurteilt sind“ und lediglich „Scheinlösungen“ darstellen, über die „DER SPIEGEL“ (Heft 6/2013) berichtet, und welche Konsequenzen zieht das BMU daraus?

11

Welche Kostensenkungen (bitte in Cent pro Kilowattstunde und unterteilt nach Endverbraucher und Industrie) werden die von Bundesminister Peter Altmaier vorgeschlagenen Reformen nach vollständiger Umsetzung erbringen?

12

Wie will der Bundesminister Peter Altmaier erreichen, dass die Börsenstrompreise nicht weiter absinken, und wie will er die EEG-Umlage einfrieren, wenn ein weiteres Absinken der Börsenstrompreise die genannten Einsparbemühungen übersteigen?

13

Hat die Bundesregierung wissenschaftliche Expertisen für die von Bundesumweltminister Peter Altmaier gemachten Vorschläge verwendet, und falls ja, welche wissenschaftlichen Expertisen waren die Grundlage für die einzelnen Vorschläge?

14

Mit welchen Kostensenkungen bei welchen Maßnahmen rechnen die einzelnen Expertisen bei der EEG-Umlage (bitte einzeln aufschlüsseln)?

15

Wie lautet der konkrete Zeitplan zur Umsetzung der im Papier des Bundesumweltministers Peter Altmaier gemachten Vorschläge, und welche gesetzliche Initiativen (Novelle des EEG, EnWG,…) müssen dafür ergriffen werden?

16

Welche Vorschläge von Bundesminister Peter Altmaier bedürfen im Gesetzgebungsverfahren der Zustimmung des Bundesrates?

17

Welche der im Papier genannten Maßnahmen werden konkret als „Einzelmaßnahmen“ und welche als dauernde „automatische Stabilisatoren“ vorgesehen, und an welcher Stelle sollen sie wann greifen?

18

Wann – und auf welcher Berechnungsbasis – rechnet die Bundesregierung damit, dass das EEG-Konto sich wieder im positiven Bereich bewegen wird?

19

Wie will die Bundesregierung die von Bundesminister Peter Altmaier vorgeschlagenen Abgaben auf Erneuerbare-Energien-Anlagen (EEG-Soli) gesetzlich verankern, und in welcher Höhe soll dieser „EEG-Soli“ geleistet werden?

20

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass der EEG-Soli für einzelne Bestandsanlagen, vor allem solche, mit hohen Krediten und schwacher Eigenkapitalausstattung, eine existenzielle Bedrohung darstellt?

21

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine nachträgliche Verringerung der für 20 Jahre gesetzlich garantierten Einspeisevergütung einem grundgesetzwidrigen Eingriff in das Eigentum gleichkommt?

22

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass mit dem EEG-Soli private wie unternehmerische Insolvenzen möglich sind?

23

Wie lange soll die zeitlich „befristete Erhebung eines ‚EEG-Soli‘“ dauern, und ist in diesem Zeitraum eine mehrfache Belastung möglich?

24

Wie wird sichergestellt, dass die Bundesregierung nicht mehrfach zu diesem Mittel greift und damit das Vertrauen der Anlagenbesitzer und Investoren möglicherweise beeinträchtigt?

25

Soll zwischen einzelnen Anlagen differenziert werden (etwa Anlagen, die Gewinne einfahren, und Anlagen, die bislang Verluste gemacht haben), und falls ja, ab welchem Anlagengewinn soll der EEG-Soli greifen?

26

Ist eine übergreifende Kürzung für sämtliche Anlagentypen vorgesehen, oder soll zwischen Sparten, Jahrgängen, Anlagengrößen etc. bei der Erhebung des EEG-Soli unterschieden werden?

27

Unter welchen Bedingungen soll der Zahlungsbeginn der Einspeisevergütung für Neuanlagen verschoben werden?

28

Was ist mit „bestimmter Anzahl von Monaten“ gemeint, die Anlagenbesitzer nach Inbetriebnahme auf ihre erste Vergütung zahlen müssen?

Wird es eine bestimmte Maximalzahl von Monaten geben oder ist die Zeit befristet?

29

Welche Boni sollen konkret abgeschafft werden, um „eine Kostenersparnis von bis zu 500 Millionen Euro“ zu erreichen?

30

Wird es eine Priorisierung der Anlagen entsprechend ihrer Kosten geben, wonach Windoffshoreanlagen und Biomasseanlagen stärker von der Flexibilisierung des Zahlungsbeginns betroffen würden?

31

Wann sind konkrete Vorschläge zur Abschaffung bzw. Begrenzung der Besonderen Ausnahmeregelungen bei der EEG-Umlage zu erwarten, und wie ergibt sich die von Bundesminister Peter Altmaier genannte Höhe eines möglichen Einsparvolumens von 500 Mio. Euro (bitte konkret aufschlüsseln)?

32

Auf welcher Berechnungsgrundlage kommt die Zahl von 0,7 Cent pro Kilowattstunde zustande, mit der Bundesminister Peter Altmaier, wie auf der Pressekonferenz angekündigt, die teilbefreiten Unternehmen belasten will?

33

Nach welchen Kriterien sollen Unternehmen in Zukunft von einer verminderten EEG-Umlage im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren?

34

Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass zukünftig die in der Öffentlichkeit in die Kritik geratenen Unternehmen wie Hähnchenmastanlagen, Rechenzentren u. a. von den Befreiungen ausgeschlossen sind?

35

Auf welche Höhe soll die begünstigte Gesamtstrommenge gedeckelt werden, und was geschieht, wenn der Deckel erreicht ist?

36

In welcher Höhe soll der Eigenverbrauch belastet werden?

37

Wie soll die Unterscheidung zwischen Altanlagen und Neuanlagen geregelt werden?

38

Soll zwischen Anlagen mit „fossiler“ Stromerzeugung auf der einen Seite und Anlagen mit „erneuerbarer“ Stromerzeugung auf der anderen Seite unterschieden werden?

39

Was ist mit Übergangslösungen bei „Altfällen“ gemeint?

40

Sollen auch Altanlagenbesitzer, die einen Eigenverbrauchsbonus erhalten, der den Eigenverbrauch anreizen sollte, belastet werden, und handelt es sich hier um einen zweiten Eingriff in den Anlagenbestand neben dem sog. EEG-Soli (Stichwort: doppelte Belastung von Bestandsanlagen)?

41

Hat die Bundesregierung diese rückwirkenden Eingriffe verfassungsrechtlich geprüft, und wenn ja, welche Gutachten gibt es dazu, und wo sind diese zugänglich?

42

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass es zu einer umlageerhöhenden Wirkung kommt, wenn die Besitzer von Photovoltaikanlagen infolge der Eigenstrombelastung den Strom einspeisen (und damit eine Einspeisungsvergütung erhalten), anstatt ihn selbst zu verbrauchen?

43

Wird es beim Eigenverbrauch in der Industrie eine Differenzierung zwischen der energieintensiven Industrie und der übrigen Industrie geben?

44

Welche verfassungsrechtlichen Prüfungen liegen der Bundesregierung vor, die diesen Eingriff in den Vertrauensschutz der Anlagenbetreiber als berechtigt einordnen?

45

Mit welcher Begründung soll die Liquiditätsreserve künftig mindestens 3 Prozent betragen?

46

Bis zu welcher Höhe soll die Liquiditätsreserve künftig erhöht werden können – insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Erhöhung der Liquiditätsreserve kurzfristig auch eine Erhöhung der EEG-Umlage nach sich zieht?

Berlin, den 11. Februar 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen