Wirksamkeit der örtlichen Beiräte bei den Jobcentern
der Abgeordneten Katrin Kunert, Katja Kipping, Sabine Zimmermann, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Karin Binder, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Sabine Leidig, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Jens Petermann, Yvonne Ploetz, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit dem Gesetz über die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende wurde die Einrichtung von örtlichen Beiräten bei Jobcentern festgeschrieben. Der neu in das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) aufgenommene § 18d schreibt die Bildung von Beiräten bei allen Jobcentern verpflichtend vor, d. h. Beiräte müssen überall gebildet werden. Die Beiräte haben die Aufgabe, die Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen zu beraten. Seit Inkrafttreten des Gesetzes sind zwei Jahre vergangen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Gründe hat die Bundesregierung gesehen, im Rahmen der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende die Einrichtung von örtlichen Beiräten bei Jobcentern als verpflichtend im SGB II zu verankern?
Wie viele örtliche Beiräte bei den Jobcentern gibt es aktuell (bitte gegliedert nach Ländern, gemeinsamen Einrichtungen und Optionskommunen auflisten)?
Gibt es Jobcenter, bei denen keine örtlichen Beiräte eingerichtet wurden, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zur Umsetzung des § 18 d SGB II zu tun?
In welchem Zeitraum (bitte Bandbreite angeben) wurden die örtlichen Beiräte eingerichtet?
Warum hat sich die Bildung von Beiräten so lange hingezogen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 61 der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Fraktion DIE LINKE., Plenarprotokoll 17/110)?
Wie werden die örtlichen Beiräte bei den Jobcentern in die Lage versetzt, ihren gesetzlich verankerten Auftrag erfüllen zu können?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um die Arbeit der örtlichen Beiräte bei den Jobcentern zu unterstützen, damit sie ihren gesetzlich verankerten Auftrag, die Trägerversammlung bei Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Maßnahmen zu beraten, erfüllen können?
Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und örtlichen Beiräten?
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, die Arbeit der örtlichen Beiräte bei den Jobcentern in Bezug auf ihre Wirksamkeit zu evaluieren?
Inwieweit wäre eine Evaluierung im Rahmen der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung möglich?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen der Statistiken und der Berichterstattung (§ 53 SGB II), Informationen über die Arbeit der örtlichen Beiräte einzuholen?
Inwieweit wäre die Bundesregierung bereit, einen Erfahrungsaustausch über die Arbeit der örtlichen Beiräte zu befördern?
Gibt es Erkenntnisse oder Beschwerden darüber, dass Beiratsmitgliedern die nötigen Informationen für ihre Arbeit vorenthalten und diese nicht an sie übermittelt werden?
Wenn ja, welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung?