[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12426
17. Wahlperiode 20. 02. 2013 Kleine Anfrage
der Fraktion der SPD
Umgang mit rassistisch-antisemitischen Hetzschriften
Seit Ende des Zweiten Weltkrieges ist der Nachdruck und die Verbreitung von
Hitlers politisch-ideologischer Schrift „Mein Kampf“ in der Bundesrepublik
Deutschland nicht möglich. Das wird sich voraussichtlich am 1. Januar 2016
ändern.
Im Rahmen von Maßnahmen der alliierten Entnazifizierung wurde nach dem
Zweiten Weltkrieg der Freistaat Bayern Inhaber der Urheber- und Verlagsrechte
an Hitlers Buch „Mein Kampf“. Im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt
nutzt der Freistaat Bayern diese Rechte seither dahingehend, Nachdrucke von
„Mein Kampf“ und damit die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts
im In- und Ausland zu unterbinden.
Das ausschließliche Nutzungsrecht des Urhebers endet in Deutschland gemäß
§ 64 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) 70 Jahre nach dem Tod des Autors
(post mortem auctoris); im Fall von „Mein Kampf“ läuft die urheberrechtliche
Schutzfrist mithin am 31. Dezember 2015 aus. Im urheberrechtlichen Sinne
wird das Buch damit ab dem Jahr 2016 „gemeinfrei“ und kann grundsätzlich
von jedermann nachgedruckt und verbreitet werden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie mit antisemitischem und
rassistischem Propagandamaterial, wie Hitlers „Mein Kampf“, im Hinblick auf
einen ggf. inhaltlich unveränderten Nachdruck umzugehen ist, bzw. ob es
angesichts der menschenverachtenden Ideologie dieses Dokuments geboten
erscheint, eine unveränderte Veröffentlichung, d. h. insbesondere propagandistisch
motivierte Versionen, gesetzlich zu unterbinden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Forderungen, eine
Veröffentlichung des Originaltextes von Hitlers „Mein Kampf“ ab dem Jahr 2016 in
Deutschland zu unterbinden?
2. Wie bewertet die Bundesregierung ein ausdrückliches Publikationsverbot in
verfassungsrechtlicher Hinsicht?
3. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen ein, die ein
ausdrückliches Publikationsverbot auf die wissenschaftlich-historische Aufarbeitung
entsprechender nationalsozialistischer Werke hätte?
Unterstützt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das durch den
Freistaat Bayern in Auftrag gegebene Vorhaben des Instituts für
Zeitgeschichte, eine wissenschaftlich kommentierte Ausgabe von „Mein Kampf“
herauszugeben (bitte begründen)?
Drucksache 17/12426 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Veröffentlichung und
Verbreitung eines inhaltlich unveränderten Nachdrucks von Hitlers „Mein
Kampf“ – abgesehen von einer Strafbarkeit wegen
Urheberrechtsverletzung – nach geltendem Recht straffrei möglich ist?
Wenn nein, welche Straftatbestände könnten nach Auffassung der
Bundesregierung durch das Verbreiten bzw. öffentliche Zugänglichmachen eines
inhaltlich unveränderten Nachdrucks von Hitlers „Mein Kampf“
verwirklicht sein?
5. Erfasst § 130 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) nach Ansicht der
Bundesregierung die Verbreitung eines inhaltlich unveränderten Nachdrucks
von Hilters „Mein Kampf“, oder besteht hier eine Strafbarkeitslücke?
6. Hält die Bundesregierung es rechtspolitisch für geboten, die
Veröffentlichung eines inhaltlich unveränderten Nachdrucks von Hitlers „Mein
Kampf“ und ggf. anderer nationalsozialistischer bzw. rassistischer
vorkonstitutioneller Schriften in den Straftatbestand des „Verbreitens von
Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“ gemäß § 86 StGB
ausdrücklich einzubeziehen?
Wenn nein, warum nicht?
7. Hält die Bundesregierung die Einbeziehung der Veröffentlichung eines
inhaltlich unveränderten Nachdrucks von Hitlers „Mein Kampf“ und ggf.
anderer nationalsozialistischer bzw. rassistischer vorkonstitutioneller
Schriften in einen anderen Straftatbestand für geboten?
Wenn nein, warum nicht?
8. Könnte nach Ansicht der Bundesregierung die Regelung der Strafbarkeit
von Hasspropaganda im Canadian Criminal Code (Sections 318 bis 319)
ein Vorbild für eine entsprechende Strafnorm in Deutschland sein?
9. Sollte nach Auffassung der Bundesregierung ein Neuauflageverbot für
Hitlers „Mein Kampf“ in anderer als strafrechtlicher Weise sichergestellt
werden?
Wenn ja, in welcher Weise?
10. Ist die israelische Regierung vor dem Hintergrund der bevorstehenden
„Gemeinfreiheit“ von Hitlers „Mein Kampf“ an die Bundesregierung
herangetreten, und wenn ja, mit welcher Intention?
11. Haben zwischen der Bundesregierung und der israelischen Regierung im
Hinblick auf mögliche gesetzgeberische Maßnahmen zur Verhinderung der
Publikation von Hitlers „Mein Kampf“ Gespräche stattgefunden, und
wurden insoweit Vereinbarungen getroffen?
Wenn ja, welchen Inhalt haben diese Vereinbarungen?
Berlin, den 20. Februar 2013
Dr. Frank-Walter Steinmeier und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]