[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12972
17. Wahlperiode 03. 04. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Siegmund Ehrmann, Angelika Krüger-
Leißner, Christine Lambrecht, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/12585 –
Kulturausgaben von Bund, Länder und Gemeinden
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut dem Kulturfinanzbericht 2012 des Statistischen Bundesamtes stellte die
öffentliche Hand, also Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2009 rund
9,1 Mrd. Euro für Kultur zur Verfügung. Dies bedeutet eine Steigerung im
Vergleich zum Vorjahr um 2,8 Prozent (2008: 8,9 Mrd. Euro). Länder und
Gemeinden bestritten dabei prozentual den größten Anteil (42,2 Prozent =
3,8 Mrd. Euro bzw. 44,4 Prozent = 4,1 Mrd. Euro). Diese Steigerungen
entsprechen in etwa den im Kulturfinanzbericht 2010 prognostizierten
Steigerungen der Haushaltsansätze, nach denen eine Steigerung der öffentlichen
Kulturausgaben auf 8,7 Mrd. Euro für das Jahr 2008 und auf 9,2 Mrd. Euro für das
Jahr 2009 erwartet wurde. Dem Kulturfinanzbericht zufolge konnten die
Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die öffentlichen
Kulturausgaben in den Berichtsjahren 2008 und 2009 „durch Maßnahmen zur
konjunkturpolitischen Stabilisierung abgefangen werden. Insbesondere die vom Bund
gewährten Finanzhilfen des Konjunkturpakets II standen auch für kulturelle
Einrichtungen und Infrastruktur zur Verfügung.“ (Kulturfinanzbericht 2012,
S. 14).
Insgesamt nahmen die Kulturausgaben im Zeitraum zwischen 1995 und 2009
fast überall zu. 1,64 Prozent ihres Gesamtetats stellten die öffentlichen
Haushalte 2009 für Kultur zur Verfügung. Diese Entwicklungen und Zahlen sind
insgesamt erfreulich und belegen die gewachsene Bedeutung der Kultur für
die Gesamtgesellschaft. Zudem zeigt der Bericht auf, dass auch die privaten
Haushalte einen enormen Beitrag zur Kulturfinanzierung leisten.
Auch wenn die Kommunen dem Gemeindefinanzierungsbericht 2012 zufolge
erstmals wieder mehr Geld einnehmen als sie ausgeben, so bleiben die
strukturellen Probleme nach Aussagen des Deutschen Städtetages in vielen Städten
erhalten. Zudem sei ein rasanter Anstieg der Kassenkredite festzustellen. Die
Krise der öffentlichen Haushalte besteht also nach wie vor und könnte sich im
Hinblick auf die Schuldenbremse noch verschärfen. Der Kulturfinanzbericht
verweist in diesem Zusammenhang auf „die anhaltend angespannte öffentliche
Haushaltslage“ und die noch immer anhaltenden Auswirkungen der Finanz-
und Wirtschafts- sowie der Eurokrise und die daraus erwachsenden Begrün- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 28. März 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12972 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedungszwänge für die Kulturausgaben der öffentlichen Haushalte (siehe
Kulturfinanzbericht 2012, S. 14).
Die Politik bleibt also gefordert, eine auskömmliche Finanzausstattung
insbesondere der Kommunen sicherzustellen, damit diese ihre Aufgaben – auch die
freiwillige Aufgabe der Kulturförderung – erfüllen können. Dass es wirksame
politische Maßnahmen gibt, zeigt das in der Großen Koalition veranlasste
Konjunkturpaket II.
Mit Bezug auf die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der SPD „Kulturausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden in
Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise“ (Bundestagsdrucksache 17/5699)
angekündigte Erarbeitung einer „Bundeseinheitlichen Kulturstatistik“ erhoffen
sich die Fragesteller detailliertere Antworten auf einzelne Fragen, als diese in
der o. g. Antwort der Bundesregierung gegeben wurden.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben seit 2001 sechs
Kulturfinanzberichte herausgegeben. Im letzten Jahr ist der Kulturfinanzbericht
2012 mit statistischen Angaben bis zum Jahr 2012 erschienen. Um die
Vergleichbarkeit der Kulturausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden zu
gewährleisten, liegt der folgenden Aufstellung – soweit nicht anders vermerkt –
die Systematik der Kulturfinanzberichterstattung der statistischen Ämter des
Bundes und der Länder zugrunde. Zum Teil konnte nicht der gesamte Zeitraum
bis 2012 abgedeckt werden, da die dafür notwendigen Daten dem Statistischen
Bundesamt nicht komplett in hinreichender Qualität zur Verfügung stehen.
Angaben in den nachfolgenden Antworten der Bundesregierung, die
Kulturausgaben des Bundes betreffen, sind nicht identisch mit dem Haushalt des
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Einerseits sind
Ausgaben des BKM für sog. kulturnahe Bereiche, die keine öffentlichen
Kulturausgaben im Sinne der Kulturstatistik des Kulturfinanzberichtes darstellen,
nicht berücksichtigt. Hierzu zählen unter anderem die Ausgaben des BKM für
die Deutsche Welle und die Rundfunk-Orchester- und Chöre-GmbH, oder auch
die für die Digitalisierung der Kinos und das Reformationsjubiläum 2017 zur
Verfügung stehenden Mittel. Andererseits sind auch die Kulturausgaben
weiterer Ressorts der Bundesregierung in den Kulturausgaben des Bundes enthalten,
soweit sie der Systematik des Kulturfinanzberichts unterfallen. Dies trifft z. B.
auf die Ausgaben des Auswärtigen Amts (AA) für die Auswärtige Kulturpolitik
zu.
Obwohl sich die Länder grundsätzlich auf eine Reform des kommunalen
Haushaltsrechts geeinigt haben, erfolgt der Umstellungsprozess in den einzelnen
Ländern sowohl zeitlich als auch inhaltlich sehr unterschiedlich. Zum Teil
stellen die Kommunen komplett auf das neue doppische System um, teilweise
wurde den Kommunen ein Wahlrecht zwischen Kameralistik und Doppik
eröffnet oder die Weiterführung einer erweiterten kameralen Systematik ermöglicht.
Das Statistische Bundesamt macht darauf aufmerksam, dass der
Umstellungsprozess von der Kameralistik auf die Doppik komplexe inhaltliche, technische
und zeitliche Herausforderungen mit sich bringt, was zur Folge hat, dass sich
Effekte der Umstellung in den Ergebnissen niederschlagen und eine Bewertung
der kommunalen Daten, die etwa 44 Prozent der gesamtstaatlichen
Kulturausgaben umfassen, deutlich erschwert wird.
Vor diesem Hintergrund und um Fehlinterpretationen des veröffentlichten
Datenmaterials vorzubeugen, haben sich der den Kulturfinanzbericht
begleitende Arbeitskreis Kulturstatistik der Kultusmininisterkonferenz, an dem auch
ein Vertreter der Bundesregierung teilnimmt, und das Statistische Bundesamt
auf Anpassungen der Kulturfinanzberichterstattung geeinigt, die mit dem vor-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12972liegenden Kulturfinanzbericht 2012 umgesetzt wurden. Unter anderem wird
zukünftig im Bereich kommunaler Kulturausgaben auf die Veröffentlichung von
Prognosedaten des Statistischen Bundesamtes auf der Grundlage kommunaler
Haushaltsplanungen (Soll-Werte) verzichtet. Zudem wurde vereinbart, auch im
Bereich tatsächlicher Kulturausgaben (Ist-Werte) von der Veröffentlichung
spezifischer Kulturausgaben einzelner Städte abzusehen und lediglich kumulierte
Werte nach Gemeindegrößenklassen mitzuteilen.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Empfehlung der Enquete-
Kommission „Kultur in Deutschland“ zum Aufbau einer bundeseinheitlichen
Kulturstatistik, mit der die Aussagekraft der deutschen Kulturstatistik verbessert
werden soll, aufgegriffen und gemeinsam mit den Ländern und den statistischen
Ämtern des Bundes und der Länder die Konzeption einer bundeseinheitlichen
Kulturstatistik entwickelt, die nicht nur den öffentlich geförderten Bereich,
sondern auch den bürgerschaftlichen und gewerblichen Kulturbereich
berücksichtigen soll. Auf dieser Grundlage hat sich die Kultusministerkonferenz am
15. November 2012 für ein dreijähriges Bund-Länder-Projekt zum Aufbau
einer bundeseinheitlichen Kulturstatistik ausgesprochen.
1. Wie hoch waren die öffentlichen Ausgaben für Kultur nach
Körperschaftsgruppen (Bund, Länder und Gemeinden/Zweckverbände) in den Jahren
2001 bis 2012?
Tabelle 1a: Öffentliche Kulturausgaben 2001 bis 2006 (in Tsd. Euro)
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, ergänzt um Angaben zum Gesamthaushalt des
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Einzelplan 04, Kapitel 04 05 bis 04 08, Soll).
Tabelle 1b: Öffentliche Kulturausgaben 2007 bis 2013 (in Tsd. Euro)
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, ergänzt um Angaben zum Gesamthaushalt des
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Einzelplan 04, Kapitel 04 05 bis 04 08, Soll).
Weitere Angaben für 2013 sind noch nicht erfasst.
Die o. g. Ausgaben 2011 im BKM-Haushalt erhöhten sich noch deutlich
dadurch, dass die Mittel aus dem Konjunkturprogramm II (insgesamt für die
Kultur rund 100 Mio. Euro) größtenteils im Jahr 2011 ausgegeben wurden. Im Jahr
2007 wurden im Nachtragshaushalt für den Haushalt des BKM zusätzlich
einmalige Sondermittel für ein Kulturinvestitionsprogramm in Höhe von
400 Mio. Euro etatisiert, die nicht in die o. g. Summe einbezogen sind.
Die aufgeführten Kulturausgaben beziehen sich auf diejenigen Ausgaben, die
vom Statistischen Bundesamt entsprechend der Systematik der Kulturfinanzbe-
2001 2002 2003 2004 2005 2006
BKM-Haushalt 1 048 319 1 070 621 1 028 218 1 046 976 1 055 040 1 067 735
Bund 1 038 535 1 067 604 1 006 765 1 005 910 1 017 961 1 010 993
Länder 3 638 245 3 579 861 3 543 199 3 423 007 3 343 108 3 399 986
Gemeinden 3 693 771 3 812 474 3 679 597 3 553 853 3 612 394 3 671 544
Zweckverbände 29 452 27 161 26 035 22 840 29 379 30 747
2007 2008 2009 2010
Soll
2011
Soll
2012
Soll
2013
Soll
BKM-Haushalt 1 105 023 1 120 022 1 147 290 1 158 481 1 154 973 1 239 154 1 281 685
Bund 1 065 755 1 111 360 1 224 722 1 212 344 1 198 544 1 330 073 –
Länder 3 633 797 3 816 509 3 849 826 3 941 788 3 912 361 3 896 874 –
Gemeinden 3 732 268 3 913 818 4 021 180 – – - –
Zweckverbände 27 666 39 543 31 607 – – – –
Drucksache 17/12972 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioderichterstattung des Bundes und der Länder als Kulturausgaben erfasst wurden.
Darin nicht enthalten sind u. a. Ausgaben für Volkshochschulen und Sonstige
Weiterbildung, Kirchliche Angelegenheiten oder Rundfunkanstalten. Diese
Ausgaben werden vom Statistischen Bundesamt gesondert als Kulturnahe
Ausgaben ausgewiesen (siehe Antwort zu Frage 3). Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Wie hoch war der Anteil der öffentlichen Ausgaben für Kultur in den
Jahren 2001 bis 2012 am Bruttoinlandsprodukt in Prozent?
Tabelle 2: Anteil der öffentlichen Ausgaben für Kultur am BIP (in Prozent)
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Wie hoch waren die Ausgaben für den kulturnahen Bereich (Rundfunk-
und Fernsehanstalten, kirchliche Angelegenheiten, Volkshochschulen)
jeweils in den Jahren 2001 bis 2012, und wie hoch war der jeweilige Anteil
des Bundes daran?
Tabelle 3: Öffentliche Ausgaben für kulturnahe Bereiche (in Mio. Euro)
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Steigerung der öffentlichen
Kulturausgaben, insbesondere in den Jahren 2008 und 2009, und welche
Maßnahmen plant sie, um – ähnlich dem Konjunkturpakt II – eine
auskömmliche Finanzausstattung insbesondere der Kommunen sicherzustellen,
damit diese ihre Aufgaben – auch die freiwillige Aufgabe der
Kulturförderung – erfüllen können?
Mit der Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung entlastet der Bund die Kommunen von Ausgaben in beachtlicher
und künftig noch ansteigender Höhe. Das Entlastungsvolumen beträgt allein in
den Jahren 2012 bis 2016 insgesamt fast 20 Mrd. Euro. Der Bund leistet damit
einen deutlichen und vor allem nachhaltigen Beitrag zur Stabilisierung und
dauerhaften Verbesserung der Kommunalfinanzen. Diese Entlastung kann auch für
die freiwillige Aufgabe der Kulturförderung genutzt werden. Entscheidungen
darüber obliegen allein den Verantwortlichen vor Ort.
Darüber hinaus hat der Bund mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz den Ländern
und Kommunen Finanzhilfen in Höhe von 10 Mrd. Euro gewährt. Hiervon
haben auch Kultureinrichtungen profitiert. Länder und Kommunen haben in
eigener Verantwortung darüber entschieden, ob und in welcher Höhe Mittel des
Zukunftsinvestitionsgesetzes in Bezug auf die kulturelle Infrastruktur
verwendet wurden.
Zur Bewertung der Ausgabenentwicklung in den Jahren 2008 und 2009 siehe
Antwort zu Frage 21.
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
BIP-Anteil 0,40 0,40 0,38 0,36 0,36 0,35 0,35 0,36 0,38
1995 2000 2005 2006 2007 2008 2009
Gesamtausgaben 1 437,6 1 460,7 1 598,9 1 596,4 1 576,4 1 596,7 1 589,5
Anteil d. Bundes 345,2 317,6 560,5 540,4 534,5 551,5 559,4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/129725. Wie entwickelte sich der Anteil der Kulturausgaben im Bund, in den
einzelnen Ländern und Kommunen prozentual im Verhältnis zum jeweiligen
Gesamthaushalt in den Jahren 2001 bis 2012?
Tabelle 4a: Anteil der öffentlichen Ausgaben für Kultur am jeweiligen
Gesamthaushalt 2001 bis 2006 (in Prozent)
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
Tabelle 4b: Anteil der öffentlichen Ausgaben für Kultur am jeweiligen
Gesamthaushalt 2007 bis 2012 (in Prozent)
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
Tabelle 5: Anteil der öffentlicher Kulturausgaben der Länder am jeweiligen
Gesamthaushalt (in Prozent)
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2001 2002 2003 2004 2005 2006
Bund 0,73 0,75 0,71 0,71 0,68 0,76
Länder 1,82 1,78 1,76 1,71 1,67 1,71
Gemeinden 2,56 2,61 2,52 2,43 2,42 2,39
2007 2008 2009 2010
Soll
2011
Soll
2012
Soll
Bund 0,71 0,68 0,73 0,74 0,75 0,78
Länder 1,83 1,86 1,79 1,85 1,80 1,73
Gemeinden 2,38 2,41 2,32 – – –
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Baden-Württemberg 2,17 2,18 2,27 2,18 2,09 2,06 2,12 2,17 2,15
Bayern 2,28 2,31 2,24 1,94 2,00 1,99 2,05 2,03 1,86
Brandenburg 1,84 1,63 1,82 1,79 1,67 1,62 1,69 1,77 1,82
Hessen 1,70 1,92 1,76 1,83 1,98 1,91 1,94 1,93 1,96
Mecklenburg-
Vorpommern
2,72 1,84 1,82 1,87 1,89 1,91 1,98 1,92 1,91
Niedersachsen 1,58 1,54 1,50 1,51 1,49 1,48 1,43 1,41 1,39
Nordrhein-Westfalen 1,85 1,96 1,82 1,75 1,73 1,84 1,83 1,85 1,78
Rheinland-Pfalz 1,44 1,40 1,45 1,42 1,43 1,40 1,44 1,44 1,33
Saarland 1,64 1,58 1,34 1,60 1,22 1,26 1,49 1,62 1,63
Sachsen 4,16 3,88 3,62 3,75 3,71 3,84 4,10 4,14 3,86
Sachsen-Anhalt 2,27 2,40 2,24 2,25 2,34 2,26 2,35 2,42 2,42
Schleswig-Holstein 1,54 1,53 1,41 1,37 1,40 1,49 1,39 1,50 1,43
Thüringen 2,66 2,64 2,74 2,60 2,42 2,42 2,46 2,44 2,70
Berlin 2,81 2,76 2,65 2,54 2,34 2,47 2,59 3,21 2,88
Bremen 1,94 2,10 2,49 2,44 2,49 2,40 2,36 2,36 2,46
Hamburg 2,09 2,37 2,48 2,66 2,65 2,48 3,44 2,81 2,92
Drucksache 17/12972 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Wie entwickelte sich die Kulturförderung der Stadtstaaten in den Jahren
2001 bis 2012?
Tabelle 6a: Kulturausgaben der Stadtstaaten 2001 bis 2006 (in Tsd. Euro)
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
Tabelle 6b: Kulturausgaben der Stadtstaaten 2007 bis 2012 (in Tsd. Euro)
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
7. Wie hoch waren die Ausgaben der Gemeinden für Kultur, differenziert
nach Gemeindegrößen, in den Jahren 2001 bis 2012?
Tabelle 7: Kulturausgaben der Gemeinden nach Gemeindegrößenklassen
(in Tsd. Euro)
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
8. Wie hoch waren die Kulturausgaben der Länder in Relation zu ihrer
Einwohnerzahl in den Jahren 2001 bis 2012?
Tabelle 8: Kulturausgaben der Länder pro Einwohner (in Euro)
2001 2002 2003 2004 2005 2006
Berlin 627 249 573 708 538 171 512 328 498 332 496 895
Bremen 84 143 88 861 104 091 100 039 97 539 92 402
Hamburg 189 338 224 022 245 777 257 150 250 317 237 303
2007 2008 2009 2010
Soll
2011
Soll
2012
Soll
Berlin 529 531 658 563 604 008 601 048 640 796 639 064
Bremen 90 595 91 569 97 442 108 667 103 438 101 400
Hamburg 237 995 293 728 300 990 329 655 258 016 257 616
Einwohner 2005 2006 2007 2008 2009
500 000 und mehr 699 714 898 093 845 501 939 454 877 610
200 000 bis unter 500 000 824 345 683 835 743 394 734 964 744 596
100 000 bis unter 200 000 424 760 425 428 426 102 438 074 469 008
20 000 bis unter 100 000 790 652 786 373 789 084 823 812 854 922
10 000 bis unter 20 000 189 562 197 440 198 677 218 116 239 041
3 000 bis unter 10 000 117 141 121 816 126 954 136 693 146 382
unter 3 000 27 969 28 421 29 243 33 123 35 689
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Insgesamt 89,40 89,95 87,84 84,84 84,70 86,23 89,88 94,62 96,52
Baden-
Württemberg
87,31 88,10 89,09 85,48 83,70 84,49 86,73 91,94 97,33
Bayern 89,46 91,51 89,44 76,25 78,99 80,95 83,23 91,41 95,51
Brandenburg 80,95 75,88 81,89 80,93 74,44 74,92 77,51 82,54 87,18
Hessen 70,24 79,99 74,54 78,38 84,65 83,96 87,77 90,39 97,02
Mecklenburg-
Vorpommern
120,88 83,68 83,17 84,28 85,92 87,08 87,64 87,87 89,01
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12972Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der öffentlichen
Kulturausgaben im Verhältnis zur demografischen Entwicklung
(Kulturfinanzbericht 2012, S. 20 ff.)?
Zwischen 1995 und 2009 stiegen die öffentlichen Ausgaben für Kultur von
7,5 auf 9,1 Mrd. Euro. Die öffentlichen Kulturausgaben je Einwohner stiegen
von 91,45 auf 111,48 Euro (Statistische Ämter des Bundes und der Länder).
Beide Kennzahlen lassen keinen Zusammenhang zur demografischen
Entwicklung erkennen.
10. Wie verteilen sich die Kulturausgaben effektiv auf die einzelnen, vom
Bund geförderten Bereiche Musik, Literatur, Bildende Kunst,
Darstellende Kunst, Film, Denkmalschutz und Baukultur sowie nationale
Minderheiten (bitte in Deutschland insgesamt angeben und nach den
einzelnen Bundesländern aufteilen)?
Zur Beantwortung der Frage wird auf Tabelle 3.2-1 auf Seite 33 des
Kulturfinanzberichts 2012 verwiesen, in der die öffentlichen Ausgaben des Bundes für
Kultur der Jahre 1995 bis 2012 nach Aufgabenbereichen ausgewiesen sind.
Eine darüber hinausgehende Aufteilung nach Sparten wird für die
Kulturausgaben des Bundes nicht erhoben.
11. Wie hoch waren die öffentlichen Ausgaben für kulturelle Kinder- und
Jugendbildung sowie mediale Bildung bzw. Medienkompetenz jeweils in
den Jahren 2001 bis 2012 sowohl in den einzelnen Ländern als auch im
Bund?
Systematisch erfasste Angaben über die Ausgaben der Länder und Kommunen
für die kulturelle Kinder- und Jugendbildung liegen der Bundesregierung nicht
vor. Seitens der Bundesregierung stellen sich die Ausgaben für kulturelle
Kinder- und Jugendbildung sowie mediale Bildung bzw. Medienkompetenz wie
folgt dar:
Niedersachsen 62,03 61,50 59,45 58,99 58,00 57,77 58,08 58,83 61,47
Nordrhein-
Westfalen
75,36 80,46 75,38 73,69 74,78 78,21 79,56 81,69 81,61
Rheinland-Pfalz 55,67 53,08 55,49 54,72 54,68 54,80 57,76 59,81 60,61
Saarland 65,38 62,45 53,71 65,45 50,10 55,36 63,21 70,39 73,66
Sachsen 167,20 159,89 157,40 156,25 155,36 165,20 170,84 176,01 169,08
Sachsen-Anhalt 103,28 110,17 105,28 104,65 104,81 101,30 107,48 113,54 116,45
Schleswig-
Holstein.
57,02 56,94 52,81 52,32 53,57 58,08 56,21 61,77 61,75
Thüringen 115,50 112,45 114,81 109,19 100,72 102,76 106,55 110,04 124,13
Berlin 185,30 169,22 158,68 151,24 146,92 146,15 155,40 192,30 175,86
Bremen 127,43 134,62 157,07 150,93 147,07 139,10 136,58 138,32 147,44
Hamburg 110,02 129,69 141,85 148,11 143,90 135,72 191,86 165,81 169,28
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Drucksache 17/12972 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 9: Ausgaben der Bundesregierung für kulturelle Kinder- und
Jugendbildung sowie mediale Bildung bzw. Medienkompetenz (in Mio. Euro)
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Der Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien.
In diesen Zahlen sind die Ausgaben des BKM und des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) enthalten. Nicht enthalten in
der o. g. Darstellung sind Mittel der aus dem Etat des BKM finanzierten
Kulturstiftung des Bundes (KSB) für die Kulturelle Bildung. Daher kommen z. B.
noch Mittel für das mehrjährige Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ (10 Mio.
Euro über die Jahre 2007 bis 2011) oder für das Projekt „Kulturagenten“
(10 Mio. Euro über die Jahre 2011 bis 2016) hinzu. Ebenfalls nicht in der
Darstellung berücksichtigt ist die Stiftung Genshagen, die sich der kulturellen
Vermittlungsarbeit im europäischen Kontext widmet und mit jährlich rund
900 000 Euro vom BKM mitfinanziert wird.
12. Wie hoch waren die öffentlichen Ausgaben zur Förderung der Kultur- und
Kreativwirtschaft jeweils in den Jahren 2001 bis 2012 sowohl in den
einzelnen Ländern als auch im Bund?
Eine Zusammenstellung der Ausgaben des Bundes und der Länder zur
Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft liegt nicht vor. Eine gesonderte und alle
Teilbranchen einschließende Erfassung derjenigen Unternehmen der Kultur-
und Kreativwirtschaft, die von Förderprogrammen des Bundes und der Länder
profitieren, ist wegen fehlender branchenspezifischer Trennschärfe der
Förderkriterien nicht möglich. Im Rahmen der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft
der Bundesregierung wird daran gearbeitet, den Zugang vor allem zu den
bestehenden wirtschaftspolitischen Förderprogrammen des Bundes für Unternehmen
der Kultur- und Kreativwirtschaft zu erleichtern.
13. In welchem Maße und mit welchem finanziellen Aufwand förderte der
Bund kulturelle Angelegenheiten im Ausland in den Jahren 2001 bis
2012, aufgegliedert nach einzelnen Bereichen?
Der Bund ist gemäß Grundgesetz für die Pflege der auswärtigen
Kulturbeziehungen als Teil der Außenpolitik zuständig. Aus Gründen der Vergleichbarkeit
wurde in der folgenden Tabelle das in den Kulturfinanzberichten verwendete
Modell der statistischen Ämter des Bundes und der Länder verwendet, das die
Ausgaben für Bildung – worunter Aufwendungen für Stipendien und das
Auslandsschulwesen fallen – nicht berücksichtigt. Ausgaben des Bundes für
Projekte und Einrichtungen im Ausland, die keinen primär außenkulturpolitischen
Ansatz verfolgen und in anderen Ressorts veranschlagt sind, werden in diesem
Zusammenhang ebenfalls nicht erfasst. Eine Erfassung nach Bereichen liegt
nicht vor.
Tabelle 10a: Aufwendungen des Bundes für kulturelle Angelegenheiten im
Ausland in der Systematik der Kulturfinanzberichte (in Tsd. Euro)
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
8,92 9,28 9,61 9,76 9,81 9,24 8,85 10,87 11,33 12,52 12,64 13,58
2001 2002 2003 2004 2005 2006
306 015 317 586 295 338 274 528 274 617 280 329
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/12972Tabelle 10b: Aufwendungen des Bundes für kulturelle Angelegenheiten im
Ausland in der Systematik der Kulturfinanzberichte (in Tsd. Euro)
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
Werden die nach der Systematik der Kulturfinanzberichte nicht erfassten
Bereiche, z. B. Bildung, zusätzlich einbezogen, ergibt sich folgendes Gesamtbild der
Ausgaben des Bundes für kulturelle Angelegenheiten im Ausland. Die
Ausgaben verteilen sich auf mehrere Ressorts. Davon trägt das AA den größten
Anteil, der sich wie folgt darstellt:
Tabelle 11a: Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der Auswärtigen Kultur-
und Bildungspolitik (in Tsd. Euro)
Quelle: Auswärtiges Amt, BMF-Finanzberichte.
Tabelle 11b: Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der Auswärtigen Kultur-
und Bildungspolitik (in Tsd. Euro)
Quelle: Auswärtiges Amt, BMF-Finanzberichte.
14. Wie hoch waren die öffentlichen Ausgaben für den Bereich Sonstige
Kulturpflege jeweils in den Jahren 2001 bis 2012 (im Bund und aufgeteilt
nach den einzelnen Bundesländern), und welchen konkreten Bereichen
(Filmförderung, Förderung der Kultur der Vertriebenen, Volks- und
Heimatkunde usw.) sind diese zuzuordnen?
Tabelle 12: Öffentliche Ausgaben für Sonstige Kulturpflege (in Tsd. Euro)
2007 2008 2009 2010
Soll
2011
Soll
2012
Soll
289 701 323 905 373 788 366 820 376 469 429 208
2001 2002 2003 2004 2005
Gesamt 1 139 863 1 130 734 1 106 096 1 090 129 1 130 097
Hiervon AA 645 065 634 370 622 933 586 418 639 981
2007 2008 2009 2010 2011
Gesamt 1 190 828 1 302 462 1 417 980 1 513 059 1 459 449
Hiervon AA 649 304 731 857 823 051 848 289 818 652
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Bund 151 607 166 102 164 546 184 488 185 101 138 772 177 494 163 158 205 271
Baden-
Württemberg
76 448 70 972 91 909 91 321 95 103 95 511 110 737 121 214 132 308
Bayern 144 249 51 990 85 123 73 560 87 520 78 426 74 224 90 887 101 788
Brandenburg 57 692 43 854 51 794 56 305 64 089 68 300 72 111 74 403 86 283
Hessen 21 693 25 339 21 094 30 845 32 973 35 061 56 980 74 972 97 373
Mecklenburg-
Vorpommern
16 688 7 630 9 018 5 646 15 756 10 454 12 985 13 399 14 428
Niedersachsen 78 580 55 637 53 780 52 096 46 820 47 193 49 238 55 909 61 543
Nordrhein-
Westfalen
82 482 77 830 87 839 76 838 77 542 93 092 139 725 176 007 190 816
Rheinland-Pfalz 14 069 17 464 20 946 18 394 16 782 17 228 23 127 25 764 30 216
Drucksache 17/12972 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeQuelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
Den von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhobenen
Datensätzen für die Sonstige Kulturpflege liegen Ausgaben zugrunde, die zwei
verschiedenen Funktionen entsprechend der Haushaltssystematik zugeordnet
wurden: „Sonstige Kultureinrichtungen“ und „Andere Einzelmaßnahmen der
Kulturpflege“. Ab dem Rechnungsjahr 2011 sieht ein neuer Funktionenplan nur
noch eine Funktion „Sonstige Kulturpflege“ vor. Für welche konkreten
Bereiche oder Maßnahmen die Ausgaben eingesetzt wurden, lässt sich aus dem
vorliegenden Datenmaterial nicht erkennen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
15. In welcher Höhe und auf Grundlage welcher Förderprogramme sind in
den Jahren 2001 bis 2012 Gelder der Europäischen Union in kulturelle
Institutionen und Projekte (bitte in Deutschland insgesamt angeben und
nach den einzelnen Bundesländern aufteilen) geflossen?
Für die Durchführung des Programms „Kultur 2000 bis 2006“ und hierdurch zu
fördernde transnationale Kulturprojekte stand auf Europäischer Ebene für den
Zeitraum 2000 bis 2006 eine Gesamtsumme von 257 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Finanzausstattung des Nachfolgeprogramms „Kultur 2007 bis 2013“
beträgt 400 Mio. Euro. Zum Schutz der kulturellen Eigenständigkeit der
Mitgliedstaaten wird im Rahmen des transnationalen Kulturförderprogramms der EU
vorrangig der Faktor Kooperation bezuschusst. Die jeweiligen EU-Zuschüsse
bei der Projektförderung verteilen sich in der Regel auf drei und mehr am
Programm teilnehmende europäischen Staaten und ist daher einzelnen
Mitgliedstaaten nur schwer zuzurechnen. Neben den mittlerweile 27 Mitgliedstaaten der
EU nehmen des Weiteren die EWR/EFTA-Staaten sowie Kroatien,
Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei, Bosnien-Herzegowina und Albanien am
EU-Kultur-Programm teil.
Daneben können auch andere EU-Förderprogramme der finanziellen
Unterstützung kultureller Institutionen und Projekte dienen, soweit zugleich den
jeweiligen Zielen dieser Programme – z. B. der Förderung strukturschwacher
Regionen – entsprochen wird. Aufgrund der teilweise dezentralen Verwaltung von
Mitteln und der Relevanz von Programmen in unterschiedlichen
Zuständigkeitsbereichen der Europäischen Kommission liegen genaue Zahlen darüber, in
welchem Umfang insgesamt EU-Mittel in den Jahren 2001 bis 2012 in
kulturelle Institutionen und Projekte in Deutschland geflossen sind, der
Bundesregierung nicht vor. Die Europäische Kommission erstellte dazu keine detaillierten
Übersichten.
Saarland 10 678 7 852 8 768 8 405 5 955 6 628 6 240 11 129 12 930
Sachsen 114 715 98 881 97 525 97 528 107 759 109 232 110 149 110 843 113 912
Sachsen-Anhalt 24 761 24 344 30 148 28 603 27 681 31 511 28 880 32 100 33 088
Schleswig-
Holstein
14 510 11 141 7 980 9 858 11 010 11 784 10 728 14 721 17 643
Thüringen 10 188 13 859 8 998 8 864 5 769 6 372 6 018 6 843 8 496
Berlin 57 762 38 735 36 465 40 214 35 155 30 135 31 352 52 360 55 691
Bremen 6 774 3 682 9 985 8 949 7 499 7 856 7 978 7 713 8 989
Hamburg 15 705 20 909 24 583 24 246 22 330 28 056 20 681 23 081 15 432
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1297216. Wie hoch sind die öffentlichen Kulturausgaben von Bund, Länder und
Gemeinden in Deutschland in den Jahren 2001 bis 2012 im Vergleich zu
allen anderen europäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
absolut und im Verhältnis zur Einwohnerzahl?
Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) hat bisher keine
Zusammenstellung vergleichbarer Angaben zu den öffentlichen Kulturausgaben in
den Mitgliedstaaten der EU vorgelegt.
17. Wie entwickelten sich die Einnahmen öffentlicher Kultureinrichtungen
aus privaten Quellen in den Jahren 2001 bis 2012 (bitte nach den
einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?
In der Vergangenheit wurden Kultureinrichtungen in großem Umfang aus den
öffentlichen Haushalten ausgegliedert. Heute werden sie vielfach in der Form
von Eigenbetrieben der Kommunen und der Länder oder als private
Einrichtungen betrieben. Die Einnahmen dieser ausgegliederten Einrichtungen werden
durch die gegenwärtige Finanzstatistik der statistischen Ämter nicht mehr
erfasst. Die im Bereich der nicht ausgegliederten Einrichtungen erzielten
unmittelbaren Einnahmen sind in der folgenden, bis zum Jahre 2009 reichenden
Tabelle zusammengefasst. Eine nach Ländern oder privaten Quellen
differenzierte Aufstellung liegt nicht vor. Mit dem in der Vorbemerkung der
Bundesregierung erwähnten Aufbau einer bundeseinheitlichen Kulturstatistik könnten
künftig weitergehende Angaben über die Finanzquellen der
Kultureinrichtungen und Kulturbetriebe erfasst werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
Tabelle 13: Entwicklung der unmittelbaren Einnahmen öffentlicher
Kultureinrichtungen (in Mio. Euro)
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
18. Aus welchen privaten Quellen und in welcher jeweiligen Höhe wurden
öffentliche Kultureinrichtungen in den Jahren 2001 bis 2012 finanziert?
Siehe Antwort zu Frage 17.
19. Wie haben sich die Anzahl der Stiftungen und ihr Anteil an den
Einnahmen öffentlicher Kultureinrichtungen aus privaten Quellen in den Jahren
2001 bis 2012 entwickelt?
Siehe Antwort zu Frage 17.
20. Wie hoch waren die Kulturausgaben der privaten Haushalte in den Jahren
2001 bis 2012 (bitte nach den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?
Zur Beantwortung der Frage wird auf Tabelle 8.2-1 auf Seite 81 des
Kulturfinanzberichts 2012 verwiesen, in der die Ausgaben der privaten Haushalte für
Freizeit, Unterhaltung und Kultur ausgewiesen sind. Eine darüber
hinausgehende Differenzierung liegt nicht vor.
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
1 020 1 060 1 023 1 085 1 139 1 030 1 026 1 064 1 102 1 159
Drucksache 17/12972 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Finanz- und
Wirtschaftskrise im Hinblick auf die öffentlichen und privaten
Kulturausgaben bis zum Jahr 2012, und welche Auswirkungen erwartet sie für das
Jahr 2013?
Die weltweite Bankenkrise und die darauf folgende massive realwirtschaftliche
Rezession führten in den Jahren 2008 und 2009 zu keinem statistisch
feststellbaren Einbruch der öffentlichen Kulturausgaben. Die für den Berichtszeitraum
2010 bis 2012 vorliegenden Prognosedaten weisen auf einen leichten Rückgang
der Kulturausgaben der Länder (ohne Gemeinden) hin, der allerdings durch die
Steigerung der Kulturausgaben des Bundes von 2010 auf 2012 mehr als
ausgeglichen werden konnte. Der Bund steht, wie der Kulturfinanzbericht 2012
belegt, zu seiner Verantwortung für die kulturelle Infrastruktur Deutschlands.
22. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die öffentlichen
Haushalte insbesondere der Kommunen zu stabilisieren und zu entlasten,
um auf diese Weise die Kommunen in die Lage zu versetzen, öffentliche
Ausgaben für die Kultur als Teil der so genannten freiwilligen Leistungen
weiterhin tätigen zu können?
Die Zuständigkeit für die Kommunen und deren Finanzausstattung liegt gemäß
der Finanzverfassung bei den Ländern.
Die kommunale Finanzsituation stellt sich, maßgeblich auch durch das
finanzielle Engagement des Bundes, derzeit wieder günstiger dar. Die Kommunen
insgesamt konnten im Jahr 2012 erstmals seit dem Jahr 2008 wieder einen
Überschuss erzielen. Diese Entwicklung wird sich auch in diesem und den
nächsten Jahren fortsetzen.
Der Bund stellt zudem über sein langjähriges Denkmalpflegeprogramm und die
umfangreichen Sonderprogramme für den Denkmalschutz erhebliche Mittel zur
Sanierung von Kulturdenkmälern in den Kommunen bereit und entlastet diese
hierdurch. Seit 2008 beträgt die Förderung des Bundes für den Denkmalschutz
rd. 200 Mio. Euro. Allein 2013 sind für den Denkmalschutz im Haushalt des
BKM über 40 Mio. Euro etatisiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4
verwiesen.
23. Wie beurteilt die Bundesregierung das im Kulturfinanzbericht 2012
erneut gezogene Fazit, „Wie bereits in den vorangegangenen Publikationen
wird die Datenqualität von methodischen Problemen beeinträchtigt.“
(Kulturfinanzbericht 2012, S. 84), und was hat die Bundesregierung
unternommen, um dieses bereits im Kulturfinanzbericht 2010 festgestellte
Defizit zu beheben?
Siehe Vorbemerkung der Bundesregierung zu dieser Antwort.
24. Was unternimmt die Bundesregierung, um zukünftig konsistentes und
vergleichbares Datenmaterial für Deutschland bereitzustellen, wie von
der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen
Bundestages mit ihrer Handlungsempfehlung, eine bundeseinheitliche
Kulturstatistik zu entwickeln, bereits vorgeschlagen?
Siehe Vorbemerkung der Bundesregierung zu dieser Antwort. Darüber hinaus
ist festzuhalten, dass für die Ebene des Bundes und die der Länder im Jahr 2010
mit dem Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz das
Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) um § 49b ergänzt wurde. Danach stellen Bund und Länder
unabhängig von der Art ihrer Haushaltswirtschaft sicher, dass zur Erfüllung ihrer
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/12972finanzstatistischen Anforderungen einschließlich der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnung sowie für sonstige Berichtspflichten die Plan- und Ist-Daten
weiterhin nach dem Gruppierungs- und Funktionenplan mindestens auf Ebene der
dreistelligen Gliederung bereitgestellt werden. Zur Umsetzung dieser
Verpflichtung hat das Statistische Bundesamt zusätzliche Mittel in der
Qualitätssicherung auch gezielt im Bereich der doppischen Statistik eingesetzt. Somit haben
Bund und Länder die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die
Sicherstellung der Vergleichbarkeit finanzstatistischer Daten unabhängig von der
Art der Haushaltswirtschaft geschaffen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]