[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12831
17. Wahlperiode 20. 03. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Nicole Gohlke,
Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/12599 –
Umsetzung und Perspektive der assistierten Ausbildung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aufgrund der gegenwärtigen Lage am Ausbildungsmarkt – eine steigende
Zahl unbesetzter Lehrstellen steht einer nach wie vor hohen Anzahl an
Jugendlichen, die keinen Ausbildungsplatz erhalten, gegenüber – werden neue
Formen der Ausbildung diskutiert und entwickelt. Ein Modell ist die „assistierte
Ausbildung“, bei der ein Bildungsträger die Rolle eines Dienstleisters
einnimmt, sowohl für den jungen Menschen als auch für den Betrieb. Durch den
Einsatz des Bildungsträgers sollen beispielsweise Betriebe bei der Auswahl
der Bewerberinnen und Bewerber unterstützt werden. Darüber hinaus sollen
die jungen Menschen beraten und während der Ausbildung begleitend
unterstützt werden.
1. In welchem Umfang ist die Bundesregierung an der Konzeption der
„assistierten Ausbildung“ beteiligt, und mit welchen Bildungsinstitutionen
und -verbänden sind Gestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten
diskutiert worden (bitte alle Institutionen einzeln benennen)?
„Assistierte Ausbildung“ ist kein etablierter, fest definierter Begriff. Vielmehr
lässt der Begriff verschiedene Perspektiven zu mit Schwerpunkt in der
Assistenz von Jugendlichen oder ausbildungsbereiten Betrieben oder in der
Berücksichtigung beider Aspekte während oder im Vorfeld der dualen Ausbildung.
Aktuell werden unterschiedliche Projektansätze verschiedener Akteure diesem
Oberbegriff zugeordnet. Die Grundidee besteht insbesondere darin, die duale
Ausbildung um einen Dienstleister (Bildungsträger1) als dritten Partner zu
erweitern, der sowohl den Jugendlichen als auch den Betrieben Vorbereitungs-
und Unterstützungsangebote unterbreitet.
1 Dies kann bei den Projektanforderungen entsprechender Eignung auch ein Jugendberufshilfeträger
sein. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
18. März 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12831 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIn diesem Kontext entwickelt und erprobt zum Beispiel der
Modellversuchsförderschwerpunkt „Neue Wege in die duale Ausbildung – Heterogenität als
Chance für die Fachkräftesicherung“ (Neue Wege/Heterogenität) des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) Unterstützungsleistungen für kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) vornehmlich in der Ausbildung
förderungsbedürftiger Jugendlicher.
Die Förderschwerpunkte dieser Modellversuchsförderung des BIBB nach
§ 90 Berufsbildungsgesetz (BBiG) werden im Hauptausschuss diskutiert. Dem
Hauptausschuss gehören Beauftragte der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und
der Länder sowie des Bundes an. An den Sitzungen des Hauptausschusses
können ein Beauftragter oder eine Beauftragte der Bundesagentur für Arbeit
(BA), der auf Bundesebene bestehenden kommunalen Spitzenverbände sowie
des wissenschaftlichen Beirats teilnehmen (§ 92 BBiG).
2. Welche konzeptionellen Ansätze liegen der „assistierten Ausbildung“
zugrunde, bzw. gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine
unterschiedliche Schwerpunktsetzung in den einzelnen Bundesländern (bitte dezidiert
ausführen und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Auf die einführenden Hinweise in der Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Vergleichbare Ansätze entstehen an verschiedenen Stellen explizit unter dem
Namen „assistierte Ausbildung“ oder unter ähnlichen Bezeichnungen. Einen
Auftakt für die Diskussion und einen bundesweiten Austausch über dieses
Thema bot ein Expertengespräch im BIBB am 10. Dezember 2012. Ein
systematischer Vergleich praktizierter Modelle wurde bislang nicht durchgeführt.
Die derzeitigen Projektansätze für eine „assistierte Ausbildung“ gründen auf
Formen der kooperativen Ausbildung und zielen darauf ab, Unterschiede
zwischen den Anforderungen der Betriebe und den Voraussetzungen der
Jugendlichen zu überwinden, indem sie eine reguläre betriebliche
Berufsausbildung mit umfassenden Vorbereitungs- und Unterstützungsfunktionen
flankieren und einen erfolgreichen Abschluss derselben ermöglichen sollen. Neben
Betrieb und Berufsschule kommt ein dritter Partner hinzu: Bildungsträger
übernehmen die Rolle eines Dienstleisters für beide Seiten – für die Jugendlichen
und für die Betriebe. Die Konzepte setzen auch in Bezug auf junge Menschen
mit ungünstigen Startchancen auf das Prinzip „Normalität“, das heißt auf eine
Förderung innerhalb des Systems der dualen betrieblichen Ausbildung.
Gekennzeichnet sind die Modelle u. a. dadurch, dass Bildungsträger je nach
Bedarf des Betriebes und der Auszubildenden flexible Dienstleistungen für das
Zustandekommen und den erfolgreichen Verlauf der Ausbildung anbieten.
In der Regel liegt die zentrale Zielsetzung darin, grundsätzlich
ausbildungsreifen jungen Menschen den Übergang in betriebliche Ausbildung zu
ermöglichen, denen der Zugang ansonsten verwehrt bleiben würde (z. B. wegen
Bedenken der Betriebe hinsichtlich der tatsächlichen Ausbildungsfähigkeit der
Bewerber).
Mehrjährige Erfahrungen liegen aus Baden-Württemberg vor. Hier wird
„assistierte Ausbildung“ im Rahmen der Projekte „diana“ und „carpo“ in Kooperation
des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg und des Diakonischen Werks
Württemberg umgesetzt. Die Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln, aus
Mitteln des Europäischen Sozialfonds und – teilweise – über Regelinstrumente der
BA, soweit dies der gesetzliche Rahmen zulässt.
Die BA beteiligt sich an dem Projekt „carpo – Assistierte Ausbildung“, das seit
dem Jahr 2010 (in aktuell elf Agenturbezirken) im Land Baden-Württemberg
umgesetzt wird. Es ist nicht vorgesehen, diese Projekte auf weitere Standorte
außerhalb des Landes Baden-Württemberg auszudehnen. „Carpo“ ist ein regio-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12831nal begrenzter Versuch, der u. a. Aufschluss darüber geben soll, ob durch eine
gezielte Unterstützung von Betrieben und der Bereitstellung von
Unterstützungsleistungen „aus einer Hand“ zusätzliche Ausbildungskapazitäten
insbesondere für marktbenachteiligte junge Menschen erschlossen werden können.
3. Mit welchen Arbeitsschwerpunkten ist die Beratung und Begleitung von
Auszubildenden und Betrieben konzipiert worden?
Auf die einführenden Hinweise in der Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Im BIBB-Modellversuchsförderschwerpunkt „Neue Wege/Heterogenität“ sind
die konzeptionellen Ansätze ebenso heterogen wie die eingebundenen Betriebe
und ihre Bedarfe auch mit Blick auf die heterogene Gruppe der potenziell für
eine Ausbildung zur Verfügung stehenden Jugendlichen. Schwerpunkte liegen
hier sowohl in der Assistenz der Betriebe bereits während der
Berufsorientierungsphase der Jugendlichen und im anschließenden Matchingprozess
zwischen Ausbildungswunsch, Fähigkeiten, Kompetenzen und Neigungen der
Jugendlichen einerseits und Ausbildungsplatz bzw. Betrieb andererseits als
auch in der Berufsvorbereitung im Betrieb mit verbindlicher Übernahme und
Begleitung in die Ausbildung.
Grundsätzlich können Betriebe z. B. von Hilfen bei der Bewerberauswahl und
der Ausbildungsorganisation, in Krisensituationen oder bei der Qualifizierung
des Ausbildungspersonals profitieren. Die Jugendlichen werden in der Regel
gezielt auf ihren gewählten Ausbildungsberuf und ihren Betrieb vorbereitet. In
der Ausbildung erhalten sie eine begleitende Unterstützung.
Der zu dem Modellversuchsförderschwerpunkt „Neue Wege/Heterogenität“
gehörende Modellversuch „Assistierte betriebliche Ausbildung“ (Zukunftsbau
GmbH Berlin) bietet konkrete Assistenz für Jugendliche und Betriebe mit
passgenauer Berufsvorbereitung, Vermittlung in Ausbildung in kooperierende
Unternehmen, branchenoffene Sensibilisierung in KMU für die Ausbildung
Jugendlicher mit heterogenen Voraussetzungen und Assistenz der Betriebe
durch flexible Angebote des Ausbildungsmanagements. Weiterhin ist dort die
Einrichtung eines Kompetenzzentrums „Assistenz betrieblicher Ausbildung“
als Servicestelle für KMU und Ausbildungsplatzbewerberinnen und -bewerber
vorgesehen.
Der ebenfalls zu dem Modellversuchsförderschwerpunkt „Neue Wege/
Heterogenität“ gehörende Modellversuch „AnHand“ (Verein für allg. und berufl.
Weiterbildung e. V. Alsdorf) bietet Assistenz in unterschiedlicher Form an. Diese
reicht von ausbildungs- und zielgruppenspezifischen Schulungsangeboten für
die ausbildenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Vorbereitung von
Praktika, Herstellung von Kontakten zu Kammern, Berufsschulen, Trägern von
ausbildungsbegleitenden Hilfen bis hin zu umfangreichem Profiling für
potenzielle Auszubildende, aber auch Aktivitäten zur Vermeidung von
Ausbildungsabbrüchen.
Ein weiterer zu dem Modellversuchsförderschwerpunkt „Neue Wege/
Heterogenität“ gehörender Modellversuch „Heterogenität in Berufsorientierung und
Ausbildung“ der Arbeitsgemeinschaft selbständiger Migranten Hamburg greift
die Zielsetzungen des Hamburger Übergangsmodells Schule-Beruf auf: Die
Berufsorientierung in ausgewählten Abgangsklassen der neuen Stadtteilschulen
und in der Freien Schule Hamburg werden unter dem Aspekt der Heterogenität
systematisch begleitet. Junge Migrantinnen und Migranten sowie Jugendliche
ohne Migrationshintergrund werden hier als zukünftige Auszubildende für die
Betriebe gewonnen; beide Seiten werden in den ersten eineinhalb Jahren der
Ausbildung kontinuierlich begleitet. Der Matchingprozess setzt also sehr
frühzeitig ein und vollzieht sich entlang der Bildungskette.
Drucksache 17/12831 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. In welchem Verhältnis soll die „assistierte Ausbildung“ zu anderen
Unterstützungs- und Begleitmaßnahmen wie beispielsweise berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen, Berufseinstiegsbegleitungen oder
Einstiegsqualifizierungen stehen (bitte einzelne Maßnahmen nach Umfang der
unterschiedlichen Personengruppen und Zielen gegenüberstellen)?
Auf die einführenden Hinweise in der Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Bei
der „assistierten Ausbildung“ handelt es sich um Projektansätze und
Modellversuche.
Die derzeitigen Projektansätze für eine „assistierte Ausbildung“ haben
unterschiedliche Zielgruppen im Blick.
Zielgruppe des Projekts „carpo“ sind ausbildungsreife Jugendliche mit
besonderem Unterstützungsbedarf und Vermittlungshemmnissen, denen die
Aufnahme und Durchführung einer beruflichen Erstausbildung auf dem ersten
Ausbildungsmarkt ohne weitergehende Unterstützungs- und Förderangebote nicht
möglich ist. Die Jugendlichen dürfen noch keine Berufsausbildung
abgeschlossen haben. Zur Zielgruppe gehören insbesondere Altbewerber, junge Eltern und
Jugendliche mit Migrationshintergrund.
Diese Zielgruppen wurden mit carpo erreicht:
direkt vorher arbeitslos: 68,9 Prozent,
max. Hauptschulabschluss: 62,2 Prozent,
mit Migrationshintergrund: 54,1 Prozent,
weibliche Auszubildende: 58,7 Prozent,
Teilnehmende mit Kindern: 21,9 Prozent,
Altbewerberinnen und -bewerber: 91,9 Prozent.
Junge Menschen, die zur Herstellung der Ausbildungsvoraussetzungen
zunächst eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme nach § 51 des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) benötigen, werden im Rahmen dieses
Förderansatzes nicht erfasst. Für diesen Personenkreis würde sich eine Förderung über
die BA in der Regel aus einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme und bei
Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung ggf. mit erforderlichen
ausbildungsbegleitenden Hilfen nach § 75 SGB III zusammensetzen.
Der Modellversuchsförderschwerpunkt „Neue Wege/Heterogenität“ des BIBB
hat demgegenüber auch noch nicht ganz ausbildungsreife Jugendliche im Blick.
Zur Zielgruppe berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen zählen insbesondere
junge Menschen,
• die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung
verfügen oder
• denen die Aufnahme einer Ausbildung wegen fehlender Übereinstimmung
zwischen den Anforderungen des Ausbildungsmarktes und dem
persönlichen Bewerberprofil nicht gelungen ist und deren Ausbildungs- und
Arbeitsmarktchancen durch die weitere Förderung ihrer beruflichen
Handlungsfähigkeit (§ 1 Absatz 3 BBiG) erhöht werden sollen (Steigerung der
Vermittelbarkeit).
Im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung sind förderungsfähig:
• bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerberinnen und -
bewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkter
Vermittlungsperspektive, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keine
Ausbildungsstelle haben,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12831• Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche
Ausbildungsreife verfügen, und
• lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungsuchende.
Einstiegsqualifizierungen nach § 54a SGB III sind betriebliche
Vorbereitungsmaßnahmen, die in der Zielgruppe zu Modellen „assistierter Ausbildungen“
Überschneidungen aufweisen können.
In ausbildungsbegleitenden Hilfen nach § 75 SGB III sind lernbeeinträchtigte
und/oder sozial benachteiligte junge Menschen, die wegen der in ihrer Person
liegenden Gründe ohne die Förderung eine Berufsausbildung nicht beginnen,
fortsetzen oder erfolgreich beenden können, förderungsbedürftig.
Förderungsbedürftig sind auch Auszubildende, bei denen ohne die Förderung mit
ausbildungsbegleitenden Hilfen eine vorzeitige Lösung ihres
Berufsausbildungsverhältnisses droht.
Auch Modelle „assistierter Ausbildung“ können als Element begleitend zu
einer betrieblichen Berufsausbildung ausbildungsbegleitende Hilfen vorsehen,
sofern es sich bei den Teilnehmenden um lernbeeinträchtigte und/oder sozial
benachteiligte junge Menschen handelt oder konkrete Hinweise für einen
drohenden Ausbildungsabbruch vorliegen.
Zur förderungsfähigen Zielgruppe in einer außerbetrieblichen Berufsausbildung
nach § 76 SGB III gehören lernbeeinträchtige und/oder sozial benachteiligte
junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, die auch unter Einsatz
ausbildungsfördernder Instrumente (insbesondere ausbildungsbegleitende Hilfen
gemäß § 75 SGB III) eine betriebliche Ausbildung nicht beginnen, fortsetzen
oder erfolgreich beenden können. Da die Modelle der „assistierten Ausbildung“
an die Durchführung einer betrieblichen Berufsausbildung anknüpfen, handelt
es sich bei außerbetrieblicher Berufsausbildung und den Modellen „assistierter
Ausbildung“ um sich ergänzende Ansätze.
Im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III sind Schülerinnen
und Schüler förderungsbedürftig, die voraussichtlich Schwierigkeiten haben
werden, den Abschluss der allgemeinbildenden Schule zu erreichen oder den
Übergang in eine Berufsausbildung zu bewältigen. Die Teilnehmenden an der
Berufseinstiegsbegleitung werden regelmäßig ab Beginn der Vorabgangsklasse
der allgemeinbildenden Schule betreut. In Abgrenzung zur assistierten
Ausbildung liegt ein Schwerpunkt der Berufseinstiegsbegleitung damit in der
frühzeitigen und kontinuierlichen Betreuung der Schüler bereits während der Schulzeit,
um einen möglichst nahtlosen Übergang in eine Berufsausbildung zu erreichen.
Die derzeitigen Projektansätze für eine „assistierte Ausbildung“ weisen in den
Zielen und bei den Zielgruppen Berührungspunkte zu verschiedenen
Förderleistungen des SGB III auf. Förderleistungen des SGB III werden bei der
„assistierten Ausbildung“ zum Teil auch genutzt.
Leistungen des externen Ausbildungsmanagements sind nicht über das SGB III
förderbar.
5. Welche finanziellen Mittel werden durch die Bundesregierung aus welchen
Haushaltstiteln und für welchen Zeitraum zur Verfügung gestellt?
Für den Modellversuchsförderschwerpunkt „Neue Wege/Heterogenität“
werden dem BIBB aus Kapitel 30 20 Titel 685 20 für einen Förderzeitraum von
drei Jahren im Zeitraum 2011 bis 2014 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt
bis zu 7,35 Mio. Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zur
Verfügung gestellt.
Drucksache 17/12831 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFür das Projekt „carpo“ steht in den Jahren 2012 bis 2014 ein Fördervolumen
aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Baden-Württemberg
von rund 4,45 Mio. Euro zur Verfügung. Zusätzlich beteiligen sich die
Agenturen für Arbeit mit jährlich rund 350 000 Euro aus dem Eingliederungstitel an
den Gesamtkosten.
6. Ist geplant, dass die „assistierte Ausbildung“ bereits vorhandene
Maßnahmen ergänzt oder ersetzt, bzw. ist geplant, die derzeitigen
Förderungsschwerpunkte zu verlagern?
Wenn ja, welche und wie?
Eine Verlagerung der Förderschwerpunkte ist nicht geplant. Die Bundesagentur
für Arbeit plant insbesondere nicht, das Projekt „carpo“ auf weitere Standorte
außerhalb des Landes Baden-Württemberg auszudehnen.
7. In welchem Umfang ist angedacht, die „assistierte Ausbildung“ durch
eine Umwidmung von Mitteln, die bislang für außerbetriebliche
Ausbildungsgänge verwendet wurden, zu finanzieren?
Eine Umwidmung ist nicht angedacht.
8. In welchem Verhältnis stehen die Anzahl der Ausbildungsplätze in
Betrieben und bei Trägern (von außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen)
bezogen auf bereits geplante Projekte einer „assistierten Ausbildung“?
Im Rahmen der Projektförderung zum Thema „assistierte Ausbildung“ werden
keine Ausbildungsplätze gefördert; es wird daher auch keine Anzahl erfasst.
9. In welchem Umfang, in welchem zeitlichen Rahmen und aufgrund
welcher finanziellen und rechtlichen Basis sollen im Rahmen einer
„assistierten Ausbildung“ ausbildungsvorbereitende Maßnahmen entstehen,
inwieweit führt dieser Weg verlässlich in eine Ausbildung, und wer kommt für
eine anschließende Ausbildung als Träger in Frage?
Auf die einführenden Hinweise in der Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Die derzeitigen Modellversuche des BIBB und das Projekt „carpo“ erproben
unter dem Begriff der „assistierten Ausbildung“ neue Wege in die duale
Berufsausbildung.
10. Welche Bildungsträger sollen die „assistierte Ausbildung“ durchführen,
und welche Qualifikationen und Berufsabschlüsse müssen die
Beschäftigten aufweisen?
Bei der „assistierten Ausbildung“ handelt es sich um Projektansätze und
Modellversuche; eine Ausdehnung ist seitens der Bundesregierung derzeit nicht
geplant.
Die im Modellversuchsförderschwerpunkt „Neue Wege/Heterogenität“
eingebundenen Bildungsträger sind regional etabliert und hatten bereits im Vorfeld
gute Kontakte zu den beteiligten Betrieben. Dies wie auch die Qualifikation
ihres Personals wurden im Bewilligungsverfahren anhand vereinbarter Kriterien
nachgewiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12831Als Projektträger von „carpo“ sind der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg
und das Diakonische Werk Württemberg beauftragt.
Im Rahmen von „carpo“ müssen die Beschäftigten folgende Qualifikationen
nachweisen:
Bei der Lehrkraft wird ein abgeschlossenes Fachhoch-/Hochschulstudium
erwartet. Für Lehrkräfte ohne pädagogische Ausbildung wird zusätzlich eine
pädagogische Grundqualifizierung (z. B. Ausbildereignung) gefordert. Ersatzweise
wird eine abgeschlossene Fachschulausbildung (z. B. Techniker), eine
abgeschlossene Meister- oder Fachwirtausbildung anerkannt, soweit diese zusätzlich
eine mindestens dreijährige berufliche Erfahrung sowie mindestens eine
einjährige pädagogische Erfahrung nachweisen.
Beim Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/
-arbeit bzw. Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet.
Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den
Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik, Sonderpädagogik oder
Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Ohne die genannten
Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen diese innerhalb der letzten fünf Jahre
mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ein
abgeschlossenes Studium schließt auch den Erwerb der Berufsbefähigung (z. B.
staatliche Anerkennung) mit ein.
Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher mit einschlägiger
Zusatzqualifikation anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche
Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen.
11. In welchen Beschäftigungsverhältnissen befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Bildungsträger, bzw. welche sind vorgesehen?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der im Rahmen des BIBB-
Modellversuchsförderschwerpunkts „Neue Wege/Heterogenität“ geförderten
Bildungsträger sind zur Wahrnehmung der spezifischen Tätigkeiten in den
Modellversuchen befristet, aber auch in Dauerarbeitsverhältnissen beschäftigt.
Die Bundesagentur für Arbeit fordert im Rahmen von „carpo“ grundsätzlich
den Einsatz von fest angestelltem Personal. Fest angestellt bedeutet, dass die
zwischen dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern geschlossenen
Arbeitsverträge nicht einen geringeren Zeitraum als die vorgesehene Vertragslaufzeit
umfassen dürfen. Minijobs im Sinne von § 8 des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB IV) gehören nicht dazu. Abweichend von diesem Grundsatz wird
aufgrund der Vielzahl der Ausbildungsberufe der Einsatz von Honorarkräften
im nachstehend genannten Umfang ermöglicht: Die Personalkapazität der
Lehrkräfte kann bis zu 50 Prozent durch Honorarkräfte besetzt werden. Bei
sozialpädagogischen Mitarbeitern ist in begründeten Ausnahmefällen (z. B.
Schuldner- oder Drogenberatung) bis zu 10 Prozent der Stundenkapazität einer
Vollzeitkraft die Beschäftigung von Honorarkräften zulässig.
Der beauftragte Bildungsträger weist gegenüber dem Regionalen
Einkaufszentrum der BA die Einhaltung dieser Vorgaben nach. Personaländerungen
während der Vertragslaufzeit werden durch die Bildungsträger angezeigt. Die
Einhaltung dieser Vorgaben wird u. a. durch den Prüfdienst AMDL und die
Regionalen Einkaufszentren der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von
Trägerprüfungen nachgehalten.
Drucksache 17/12831 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Was versteht die Bundesregierung darunter, dass Betriebe für den
pädagogischen Umgang mit unterstützungsbedürftigen Jugendlichen qualifiziert
werden?
Im BIBB-Modellversuch „Assistierte betriebliche Ausbildung“ wird hierunter
vorrangig die Sensibilisierung des Ausbildungspersonals durch ausbildungs-
und zielgruppenspezifische Schulungsangebote sowie bedarfsorientierte
Beratungs- und Fördergespräche bzw. Coaching verstanden.
Nach dem Gesamtkonzept von „carpo“ wird angestrebt, die Betriebe über die
ggf. bestehenden Förderbedarfe der jungen Menschen zu informieren und
abzustimmen, wie diese auch durch die Mitarbeiter in den Betrieben bestmöglich
behoben werden können. Die Bildungsträger unterstützen den Betrieb bei der
Konfliktbewältigung und allen praktischen Schwierigkeiten während der
Ausbildung.
Unabhängig von Konzepten „assistierter Ausbildung“ fördert die
Bundesregierung im Rahmen das Nationalen Paktes für Ausbildung und
Fachkräftenachwuchs 2010 bis 2014 neue Konzepte zur Qualifizierung von
Ausbildungsverantwortlichen, die auf die spezifischen Erfordernisse im Umgang mit
Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf ausgerichtet sind. Mit dem Projekt „Stark
für Ausbildung“ wird ein modulares Qualifizierungskonzept entwickelt, um das
Ausbildungspersonal insbesondere von KMU beim Umgang mit diesen
Jugendlichen gezielt zu unterstützen. Das Konzept setzt sich aus Onlinelernbausteinen
und ergänzenden Präsenzseminaren zusammen und wird von einem
Internetauftritt (
www.stark-fuer-ausbildung.de) ergänzt.
13. Wie sind die Unterstützungsleistungen für Betriebe bezüglich der
Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern sowie der
Ausbildungsorganisation ausgestaltet?
In den Modellversuchsprojekten werden die Betriebe zum Teil durch Beratung
und Unterstützung und bei Bedarf auch Ausbildungsmanagement entlastet.
Zum Teil ist auch die Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen im
Matching durch Erhebung der betrieblichen Anforderungen bzw. der
Anforderungen des konkreten Ausbildungsplatzes sowie die Erhebung der
Kompetenzen, Fähigkeiten und Neigungen der Jugendlichen im Sinne eines Profiling und
eines Abgleichs der jeweiligen Ergebnisse möglich.
14. Welchen Einfluss nimmt die Bundesregierung auf das
Ausschreibungsverfahren, und wie kontrolliert sie die Einhaltung der tariflichen
Standards?
Bei den BIBB-Modellversuchen im Rahmen des
Modellversuchsförderschwerpunkts „Neue Wege/Heterogenität“ handelt es sich in der derzeitigen
Ausgestaltung nicht um auszuschreibende Maßnahmen, sondern um Projektförderung.
Maßnahmen für das Projekt „carpo“ werden seit dem Jahr 2009 durch das
Regionale Einkaufszentrum Südwest der BA für Agenturen für Arbeit und
Jobcenter in Baden-Württemberg eigenständig eingekauft. Hierbei werden
Leistungen erbracht, die von mehreren Partnern, u. a. vom Land und aus ESF-Mitteln,
finanziert werden.
Ob ein Bieter seinen Beschäftigten tarifgebundene Löhne zahlt oder nicht, kann
die BA bei Ausschreibungen nur berücksichtigen, wenn die Entgeltvorgaben
auf der Grundlage eines im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages oder einer gesetzlichen
Mindestlohnbestimmung beruhen. Die Erfüllung derart allgemeiner Rechtspflichten
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/12831kann über das Merkmal der Zuverlässigkeit/Gesetzestreue im Rahmen der
Bietereignung geprüft werden. Nur partiell oder örtlich geltende Tarifverträge sind
bei der Bieterauswahl im Vergabeverfahren hingegen nicht
berücksichtigungsfähig.
Seit dem 1. August 2012 gilt die so genannte Mindestlohnverordnung für die
Aus- und Weiterbildungsbranche (Verordnung über zwingende
Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder
Dritten Sozialgesetzbuch, Bundesanzeiger AT 20.07.2012 V1). Die Regionalen
Einkaufszentren der BA berücksichtigen dies im Rahmen der Prüfung im
Vergabeverfahren, den vertraglichen Regelungen und – soweit ihnen das möglich
ist – im Rahmen von Prüfungen während der Maßnahmedurchführung.
15. In welchen Berufen und bei welchen Institutionen soll eine
„Auftragsausbildung“ angesiedelt werden?
Es gibt keine Planungen, „Auftragsausbildung“ in bestimmten Berufen und
Institutionen anzusiedeln.
16. Welche Unterstützungsstrukturen sind für die einzelnen Teilnehmerinnen
und Teilnehmer finanziell und personell gesichert?
Die im BIBB-Modellversuchsförderschwerpunkt „Neue Wege/Heterogenität“
angebotenen Unterstützungsstrukturen sind sowohl durch die Projektförderung
als auch durch den Einsatz der von der BA geförderten Instrumente der
Regelförderung gesichert.
Für alle Teilnehmenden an dem Projekt „carpo“ stehen folgende durch die BA
finanzierte Unterstützungsleistungen zur Verfügung:
Während der Vorbereitungsphase:
1. Intensive sozialpädagogische Beratung und Begleitung,
2. Berufliche Themen (z. B. Profiling, Berufsorientierung,
Bewerbungstraining),
3. Betriebliche Erprobung,
4. Soziale und Persönlichkeitsentwicklung (fakultativ),
5. Sachthemen und Allgemeinbildung (fakultativ).
Während der Ausbildung:
1. Intensive individuelle sozialpädagogische Beratung und Begleitung
(obligatorisch),
2. Kooperation mit Berufsschule und Betrieb (obligatorisch),
3. Fach- und berufsbezogene Angebote (fakultativ).
17. Wie bemisst sich der zeitliche Umfang der Betreuung im Rahmen einer
„assistierten Ausbildung“?
Die Individualität der Bedarfe der Jugendlichen und der Betriebe und der
diesbezüglichen Unterstützungsleistungen lässt keine pauschale Aussage zum
zeitlichen Umfang der jeweiligen Maßnahmen im Rahmen des
Modellversuchsförderschwerpunkts „Neue Wege/Heterogenität“ zu.
Im Projekt „carpo“ umfasst die Dauer der Vorbereitungsphase in der Regel den
Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September. In Einzelfällen ist eine Ver-
Drucksache 17/12831 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelängerung bis zum 30. November möglich. Ein zeitversetzter Eintritt von
Teilnehmenden ist möglich, wenn Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss der
Vorbereitungsmaßnahme besteht. Während der Vorbereitungsphase werden die
Teilnehmer mindestens 15, maximal 39 Zeitstunden pro Woche im Rahmen von
Seminartagen, individuellem Coaching und während der betrieblichen
Erprobung betreut und begleitet. Die Begleitung während der Ausbildung schließt
nahtlos an das Ende der Vorbereitungsphase mit Beginn des betrieblichen
Ausbildungsverhältnisses an und dauert in der Regel bis zum Abschluss der
Ausbildung. In diesem Zeitraum wird jeder Teilnehmer mindestens 2,5 Zeitstunden
pro Woche betreut und begleitet. Die Begleitung wird auf die Belange der
Teilnehmer abgestimmt.
18. Inwieweit ist eine Ausbildungsvergütung für die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer gesichert?
Der Anspruch auf Vergütung beruht auf dem Berufsbildungsgesetz bzw. auf
jeweiligem Tarifrecht. Die Teilnehmenden haben während der Ausbildung
Anspruch auf ihre Ausbildungsvergütung.
19. Nach welchen Kriterien können Menschen ohne Berufsabschluss an der
„assistierten Ausbildung“ teilnehmen, und sind darüber hinaus
Altersgrenzen angedacht?
Die Kriterien im Rahmen des BIBB-Modellversuchsförderschwerpunkts „Neue
Wege/Heterogenität“ werden ausschließlich durch die Anforderungen der
Ausbildungsbetriebe vorgegeben; grundsätzlich bestehen keine Altersgrenzen oder
sonstigen Einschränkungen, es sei denn, sie wären durch das Sozialgesetzbuch
oder andere Gesetze vorgegeben.
Zielgruppe von „carpo“ sind ausbildungsreife Jugendliche mit besonderem
Unterstützungsbedarf und Vermittlungshemmnissen, denen die Aufnahme und
Durchführung einer beruflichen Erstausbildung auf dem ersten
Ausbildungsmarkt ohne weitergehende Unterstützungs- und Förderangebote nicht möglich
ist. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Jugendlichen bisher noch
keine Berufsausbildung abgeschlossen haben und die nötigen Voraussetzungen
für eine Ausbildung mitbringen. Zur Zielgruppe gehören insbesondere
Altbewerberinnen/Altbewerber, junge Eltern und Jugendliche mit
Migrationshintergrund. Eine Altersgrenze ist nicht festgelegt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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