[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12834
17. Wahlperiode 20. 03. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12622 –
Mindestlöhne durchsetzen, Qualität der Kontrollen verbessern
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ vom 11. Januar 2013 ernannte eine
Berliner Reinigungsfirma ihre Mitarbeiterinnen, die für die Sauberkeit der
Kundentoiletten zu sorgen hatten, zu „Bewacherinnen“ der Trinkgeldteller,
um den Mindestlohn im Gebäudereinigungsgewerbe zu umgehen. Die Firma
zahlte den Frauen 4,50 Euro pro Stunde anstelle des Mindestlohns in Höhe von
8,82 Euro – mit dem Nebeneffekt, dass sich auch die Sozialbeiträge nahezu
halbierten. Das kann nur als Lohndumping mit krimineller Energie bezeichnet
werden.
Solche Beispiele zeigen, dass die Festlegung von Mindestlöhnen alleine nicht
ausreicht. Auch ihre effektive Kontrolle ist erforderlich. Diese ist mit einem
erheblichen Aufwand verbunden. Die zuständigen Kontrollbehörden müssen
mit den notwendigen Personalmitteln und Ressourcen ausgestattet sein, um
gegen kreatives Lohndumping vorgehen zu können. Denn unter Lohndumping
leiden die Beschäftigten und tariftreue Betriebe gleichermaßen.
Mindestlöhne allgemein
1. Für welche Branchenmindestlöhne hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
(FKS) nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz Kontroll- und
Durchsetzungskompetenzen, und wie viele Beschäftigte fallen jeweils in den
Geltungsbereich dieser Branchenmindestlöhne?
Nach § 4 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) sind folgende Branchen
einbezogen:
• Bauhauptgewerbe
• Gebäudereinigung
• Briefdienstleistungen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. März 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12834 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode• Sicherheitsdienstleistungen
• Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken
• Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
• Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst und
• Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten
Buch Sozialgesetzbuch.
Zudem finden die Regelungen des AEntG (§ 10 AEntG) Anwendung auf die
Pflegebranche.
Für die in diesen Branchen jeweils aktuell geregelten
Mindestarbeitsbedingungen stehen der FKS die Kontroll- und Durchsetzungskompetenzen nach dem
AEntG zu.
Die Branchen mit Mindestlöhnen nach dem AEntG, für die die FKS Kontroll-
und Durchsetzungskompetenzen hat, sowie die Zahl der Beschäftigten, die in
diesen Branchen mit Mindestlöhnen nach dem AEntG tätig sind, ergeben sich
aus folgender Tabelle. Grundsätzlich basieren die Beschäftigtenzahlen auf
amtlichen Statistiken. Diese decken jedoch nicht zwangsläufig auch den exakten
Geltungsbereich der jeweiligen Mindestlohnverordnung ab und können damit
in der Regel nur eine Obergrenze für die Reichweite darstellen. Dort, wo die
Sozialpartner genauere Daten zugeliefert haben, werden diese verwendet (z. B.
Bauhauptgewerbe).
Anzahl der in Branchen mit Mindestlöhnen nach dem AEntG beschäftigten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
Branche Beschäftigtenzahl
Abfallwirtschaft rd. 174 0001
Bauhauptgewerbe rd. 527 0002
Bergbauspezialarbeiten ca. 1 500–2 0003
Dachdeckerhandwerk rd. 86 0001
Elektrohandwerke rd. 220 0001
Gebäudereinigung rd. 920 0001
Maler- und Lackiererhandwerk rd. 92 0004
Pflegebranche rd. 900 0005
Sicherheitsdienstleistungen rd. 181 0001
Wäschereidienstleistungen rd. 28 0006
Aus- u. Weiterbildungsdienstleistungen rd. 27 0007
1 Stand: 30. Juni 2012; Quelle: Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA), ohne
Auszubildende, inklusive aller geringfügig Beschäftigten (auch im Nebenjob). Doppelzählungen möglich, wenn
Haupt- und Nebenjob in derselben Branche.
2 Stand: 30. September 2012; Quelle: Tarifvertragsparteien des Baugewerbes, Urlaubs- und
Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft.
3 Stand: Mai 2008; Quelle: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Vereinigung der
Bergbau-Spezialgesellschaften e. V.
4 September 2012; Quelle: Tarifvertragsparteien des Maler- und Lakkiererhandwerks, Gemeinnützige
Urlaubskasse und Zusatzversorgungskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk.
5 Stand: 15. Dezember 2011; ohne Auszubildende, Zivildienstleistende etc. Quelle: Statistisches
Bundesamt; Pflegestatistik.
6 Stand: 2009, Quelle: Industrieverband Textil Service – intex e. V, Deutscher Textilreinigungs-Verband
e. V. Aufgrund von Änderungen in der Klassifikation der Wirtschaftszweige wird in der
Beschäftigtenstatistik der BA zum 1. Januar 2009 eine Beschäftigtenzahl für die Wäschereibranche nicht mehr
ausgewiesen.
7 Berechnung auf Grundlage von BA-Teilnehmerzahlen in Maßnahmen: Jahresdurchschnitt 2011.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/128342. In welchen weiteren Branchen gibt es nach Ansicht der Bundesregierung
lohnpolitische Verwerfungen und Fehlentwicklungen, die mit einem
branchenspezifischen Mindestlohn beantwortet werden müssten?
Für die Bundesregierung ist vor allem die Einschätzung der Sozialpartner von
wesentlicher Bedeutung, ob aus deren Sicht in einer Branche lohnpolitische
Verwerfungen und Fehlentwicklungen vorliegen und ob diesen mit einem
branchenspezifischen Mindestlohn begegnet werden kann. Auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage „Mindestlohn und Tarifverträge
in der Call-Center-Branche und die Rolle der Politik“, (Bundestagsdrucksache
17/12606) wird verwiesen.
3. In welchen Branchen und Regionen sind Bruttostundenlöhne unter 8,50 Euro
üblich und verbreitet (bitte differenziert nach tariflichen und ortsüblichen
Bruttostundenlöhnen angeben)?
Zu der Frage, inwieweit (tarifliche) Bruttostundenlöhne unter 8,50 Euro in
Branchen und Regionen üblich bzw. ortsüblich sind, liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor. Hilfsweise kann die zuletzt im Jahr 2010 durchgeführte
Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes (Destatis)
herangezogen werden. Dabei werden Betriebe mit zehn beziehungsweise fünf und mehr
sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern und die Abschnitte B bis S der Klassifikation der Wirtschaftszweige
(WZ 2008) erfasst. Tabelle 1 zeigt den Anteil der Beschäftigten mit
Bruttostundenlöhnen unter 8,50 Euro nach Branchen (Einstellerebene nach WZ 2008),
aufgeschlüsselt nach Beschäftigten in tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen
Betrieben. Tabelle 2 zeigt die gleiche Auswertung aufgeschlüsselt nach
Regionen (Bundesländern).
Tabelle 1: Beschäftigte (ohne Auszubildende) im Oktober 2010 in Betrieben mit zehn und mehr
Beschäftigten mit Bruttostundenverdienst von weniger als 8,50 Euro, gegliedert nach Wirtschaftsabschnitten:
Wirtschaftsabschnitt (WZ 2008)
Anteil der Beschäftigten mit einem
Bruttostundenverdienst von weniger als
8,50 Euro an allen Beschäftigten (in %)
Insgesamt
Tarifgebundene
Betriebe
Nicht
tarifgebundene
Betriebe
Insgesamt 11,5 3,7 7,8
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 1,8 0,6 1,2
C Verarbeitendes Gewerbe 6,7 0,7 6,0
D Energieversorgung 1,3 0,7 0,6
E Wasserversorgung; Abwasser-, Abfallentsorgung 6,4 1,2 5,2
F Baugewerbe 5,1 1,4 3,8
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 14,6 2,5 12,2
H Verkehr und Lagerei 16,3 1,4 14,9
I Gastgewerbe 46,6 13,9 32,6
J Information und Kommunikation 8,3 0,8 7,5
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 1,2 0,9 0,4
L Grundstücks- und Wohnungswesen 11,1 3,3 7,8
Drucksache 17/12834 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeQuelle: Statistisches Bundesamt, Verdienststrukturerhebung 2010.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Verdienststrukturerhebung 2010.
Wirtschaftsabschnitt (WZ 2008)
Anteil der Beschäftigten mit einem
Bruttostundenverdienst von weniger als
8,50 Euro an allen Beschäftigten (in %)
Insgesamt
Tarifgebundene
Betriebe
Nicht
tarifgebundene
Betriebe
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und
M technischen Dienstleistungen
7,4 1,1 6,3
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 43,7 26,9 16,7
O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 0,8 0,8 0,0
P Erziehung und Unterricht 6,1 4,9 1,2
Q Gesundheits- und Sozialwesen 8,8 2,0 6,8
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 22,5 2,1 20,4
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 17,5 3,4 14,1
Tabelle 2: Beschäftigte (ohne Auszubildende) im Oktober 2010 in Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten
mit Bruttostundenverdienst von weniger als 8,50 Euro, gegliedert nach Bundesländern
Bundesland
Anteil der Beschäftigten mit einem
Bruttostundenverdienst von weniger als
8,50 Euro (in %)
Insgesamt
Tarifgebundene
Betriebe
Nicht
tarifgebundene
Betriebe
Insgesamt 11,5 3,7 7,8
SH Schleswig-Holstein 11,9 4,5 7,4
HH Hamburg 8,3 3,2 5,1
NI Niedersachsen 12,2 4,9 7,2
HB Bremen 8,9 2,1 6,8
NW Nordrhein-Westfalen 10,5 4,3 6,3
HE Hessen 8,5 3,5 4,9
RP Rheinland-Pfalz 10,5 4,3 6,2
BW Baden-Württemberg 8,7 2,9 5,8
BY Bayern 7,6 1,8 5,8
SL Saarland 11,7 5,8 5,9
BE Berlin 13,4 2,8 10,6
BB Brandenburg 20,8 3,3 17,5
MV Mecklenburg-Vorpommern 23,3 6,2 17,0
SN Sachsen 23,4 5,8 17,6
ST Sachsen-Anhalt 20,4 4,0 16,4
TH Thüringen 23,7 5,7 18,0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/128344. Wie hoch war die Zahl der Erwerbstätigen, die in den Jahren 2011 und 2012
jeweils ein aufstockendes Arbeitslosengeld II erhielten, und wie hoch waren
die gesamten Ausgaben für ein aufstockendes Arbeitslosengeld II jeweils in
den Jahren 2011 und 2012?
5. Wie viele Aufstockerinnen und Aufstocker sind aktuell geringfügig, Teilzeit
und Vollzeit beschäftigt?
Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die erfragten Informationen stehen im Internetangebot der Statistik der
Bundesagentur für Arbeit (BA) unter
www.statistik.arbeitsagentur.de zur
Verfügung, auf das die Bundesregierung diesbezüglich verweist.
Angaben zu erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Beziehern können in der Rubrik
„Statistik nach Themen“ mit den Auswahlkategorien „Grundsicherung für
Arbeitsuchende (SGB II)“ und „Bedarfe/Leistungen/Einkommen“ abgerufen
werden. Die gefragten Informationen sind in der Veröffentlichung
„Erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher – Deutschland mit Ländern und Kreisen“
(Tabelle 1 und 10) enthalten.
Demnach gab es im Jahresdurchschnitt 2011 1 354 548 erwerbstätige
Arbeitslosengeld-II-Bezieher. Angaben für den Jahresdurchschnitt 2012 liegen noch
nicht vor.
Im Oktober 2012 (aktuellster verfügbarer Monat) gab es 1 326 793
erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher. Davon bezogen 1 212 394 als abhängig
Erwerbstätige und 125 001 als Selbständige Arbeitslosengeld II.
Für die abhängig erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Bezieher können über eine
integrierte Auswertung mit der Beschäftigungsstatistik die in der Antwort zu
Frage 5 genannten Informationen über die Art des Beschäftigungsverhältnisses
(sozialversicherungspflichtig oder geringfügig) gewonnen werden. Im Juli 2012
(aktuellste verfügbare Daten) gab es 584 791 sozialversicherungspflichtig
beschäftigte und 477 630 ausschließlich geringfügig beschäftigte Arbeitslosengeld-
II-Bezieher. Bei der Differenzierung nach Arbeitszeit (Vollzeit/Teilzeit) kommt
es in der Beschäftigungsstatistik derzeit aufgrund einer Umstellung im
Meldeverfahren zur Sozialversicherung ab Juli 2011 zu Einschränkungen in der
Berichterstattung.
Auswertungen zu den Geldleistungen für beschäftigte Arbeitslosengeld-II-
Bezieher werden nach dem Bedarfsgemeinschaftskonzept durchgeführt, weil nicht
nur die beschäftigte Person, sondern auch die Angehörigen, die mit ihr in einer
Bedarfsgemeinschaft leben, Grundsicherungsleistungen beziehen. Dazu werden
die Bedarfsgemeinschaften identifiziert, in denen mindestens ein
Arbeitslosengeld-II-Bezieher erwerbstätig ist. Ergebnisse liegen nur auf Jahresbasis bis 2011
vor.
Im Jahresdurchschnitt 2011 gab es 1 213 463 Bedarfsgemeinschaften mit
mindestens einem erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Bezieher. Die
Zahlungsansprüche dieser Bedarfsgemeinschaften beliefen sich im Durchschnitt auf
monatlich 737 Euro und in der Jahressumme auf rund 10,734 Mrd. Euro.
Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu beachten, dass der gleichzeitige
Bezug von Grundsicherungsleistungen und Erwerbseinkommen nicht in jedem Fall
kausal in dem Sinne zu interpretieren ist, dass durch die Erwerbstätigkeit
(Stundenlohn) die ergänzenden Leistungen der Grundsicherung ausgelöst werden.
Gründe für den gleichzeitigen Bezug von Grundsicherungsleistungen und
Erwerbseinkommen liegen vor allem im Arbeitsumfang (Teilzeit- bzw.
geringfügige Beschäftigung) und/oder im Haushaltskontext (Größe der
Bedarfsgemeinschaft). Insbesondere bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
Drucksache 17/12834 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodekann man eher davon sprechen, dass die Grundsicherungsleistungen durch die
Erwerbstätigkeit aufgestockt werden und der Hilfebedarf so vermindert wird.
Kontrollen und Sanktionen
6. Wie viele Kontrollen von Branchenmindestlöhnen wurden von der FKS
2009 und 2012 pro Jahr durchgeführt (bitte differenziert nach Branchen
und Jahren angeben)?
Bei der Beantwortung dieser Frage wird unterstellt, dass Daten von 2009 bis
2012 – wie in den weiteren Fragen – erbeten werden. Daten zu den Ergebnissen
des Jahres 2012 können jedoch erst Ende März 2013 bekanntgegeben werden.
In den Jahren 2009 bis 2011 wurden Arbeitgeber in den Mindestlohnbranchen
wie folgt geprüft:
7. Wie viele Verstöße wegen Nichtgewährung von Mindestlöhnen wurden von
der FKS zwischen den Jahren 2009 und 2012 aufgedeckt, und wie viele
Unternehmen waren dafür verantwortlich (bitte differenziert nach Branchen
und Jahr)?
Die statistischen Auswertungen der FKS ermöglichen keine Darstellung der von
Ermittlungsverfahren betroffenen Unternehmen. Dargestellt werden kann
lediglich die Zahl der Verstöße. In den Jahren 2009 bis 2011 (hinsichtlich der
Ergebnisse des Jahres 2012 wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen) wurden
Branche Jahr
2009 2010 2011
Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung
und Winterdienst
(Mindestlohnverordnung seit 2009)
435 1 602 1 272
Aus- und Weiterbildungsleistungen nach dem
Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch
(Mindestlohnverordnung seit August 2012)
– – –
Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe
(Mindestlohnverordnungen seit 1997)
14 094 20 030 24 483
Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken
(Mindestlohnverordnung von Oktober 2009 bis
Dezember 2010 und wieder seit November 2011)
– – 0
Briefdienstleistungen
(kein Mindestlohntarifvertrag)
– – –
Gebäudereinigung
(Mindestlohnverordnungen 2008)
2 139 2 385 2 659
Pflegebranche
(Mindestlohnverordnung seit August 2010)
– 192 2 488
Sicherheitsdienstleistungen
(Mindestlohnverordnung seit Juni 2011)
– – 907
Wäschereidienstleistungen im Objektkundegeschäft
(Mindestlohnverordnung seit Oktober 2009)
– – 132
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12834Ermittlungsverfahren wegen Nichtgewährung des Mindestlohnes wie folgt
eingeleitet:
8. Wie hoch waren die verhängten Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen
branchenspezifische Mindestlöhne von 2009 bis 2012, und wie hoch ist
die Summe der tatsächlich gezahlten Bußgelder (bitte differenziert nach
Branchen und Jahren angeben)?
Die statistischen Auswertungen lassen eine Differenzierung der vereinnahmten
(= tatsächlich gezahlten) Geldbußen weder hinsichtlich einzelner Delikte noch
unterschiedlicher Branchen zu. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 15,2 Mio. Euro,
im Jahr 2010 insgesamt 14,2 Mio. Euro und im Jahr 2011 insgesamt 18,7 Mio.
Euro an Geldbußen vereinnahmt; hinsichtlich der Ergebnisse des Jahres 2012
wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Branche Jahr
2009 2010 2011
Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung
und Winterdienst
(Mindestlohnverordnung seit 2009)
0 65 43
Aus- und Weiterbildungsleistungen nach dem
Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch
(Mindestlohnverordnung seit August 2012)
– – –
Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe
(Mindestlohnverordnungen seit 1997)
1 445 1 212 1 425
Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken
(Mindestlohnverordnung von Oktober 2009 bis
Dezember 2010 und wieder seit November 2011)
– – 0
Briefdienstleistungen
(kein Mindestlohntarifvertrag)
– – –
Gebäudereinigung
(Mindestlohnverordnungen seit 2008)
203 159 184
Pflegebranche
(Mindestlohnverordnung seit August 2010)
– 3 61
Sicherheitsdienstleistungen
(Mindestlohnverordnung seit Juni 2011)
– – 18
Wäschereidienstleistungen im
Objektkundengeschäft
(Mindestlohnverordnung seit Oktober 2009)
– – 13
Drucksache 17/12834 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFestgesetzt wurden in dieser Zeit wegen Nichtgewährung des Mindestlohnes
folgende Geldbußen (in Euro):
9. Wie erklärt die Bundesregierung die mögliche Diskrepanz zwischen den
festgesetzten Bußgeldern und den tatsächlich vereinnahmten Bußgeldern?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 17/6219
verwiesen.
10. Wie viele Strafverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
aufgrund von Verstößen gegen branchenspezifische Mindestlöhne von 2009
bis 2012 eingeleitet, und wie viele davon endeten mit Freiheitsstrafen bzw.
mit Geldstrafen in welcher Höhe (bitte differenziert nach Branchen und
Jahren angeben)?
Verstöße gegen branchenspezifische Mindestlöhne sind im AEntG geregelt. Es
handelt sich ausschließlich um Bußgeldtatbestände. Strafverfahren und damit
Geldstrafen oder Freiheitsstrafen kommen daher nicht in Betracht.
Branche Jahr
2009 2010 2011
Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und
Winterdienst
(Mindestlohnverordnung seit 2009)
4 140,00 7 783,52 265 390,00
Aus- und Weiterbildungsleistungen nach dem Zweiten
oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch
(Mindestlohnverordnung seit August 2012)
– – –
Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe
(Mindestlohnverordnung seit 1997) 25 107 760,65 13 929 789,84 10 910 341,63
Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken
(Mindestlohnverordnung von Oktober 2009 bis Dezember 2010
und wieder seit November 2011)
– –
0
Briefdienstleistungen
(kein Mindestlohntarifvertrag)
– – –
Gebäudereinigung
(Mindestlohnverordnung seit 2008)
320 144,00 532 386,28 748 205,18
Pflegebranche
(Mindestlohnverordnung seit dem August 2010)
– 0 17 595,00
Sicherheitsdienstleistungen
(Mindestlohnverordnung seit Juni 2011)
– – 70,00
Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
(Mindestlohnverordnung seit Oktober 2009)
– – 9 670,00
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1283411. Wie viele Bußgelder bzw. Strafverfahren wurden gegen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie gegen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
eingeleitet, und aus welchen Gründen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 17/6219
verwiesen. Ergänzend wird mitgeteilt, dass im Jahr 2011 insgesamt 112 474
Strafverfahren und 76 367 Bußgeldverfahren abgeschlossen wurden. Ergebnisse
zum Jahr 2012 können erst Ende März 2013 veröffentlicht werden.
12. Wie viele Fälle der Generalunternehmerhaftung gab es aufgrund von
Prüfungen der FKS von 2009 bis 2012 pro Jahr wegen Verstößen gegen
Branchenmindestlöhne, und wie hoch war das finanzielle Volumen pro
Jahr?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Zahl der Fälle vor, in
denen ein Auftraggeber für die Verpflichtung eines Unternehmers zur Zahlung
des Mindestentgelts an Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen oder zur Zahlung
von Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien in
Haftung genommen wurde (§ 14 AEntG).
Die FKS hat in den Jahren 2009 bis 2012 Ermittlungsverfahren gegen
Auftraggeber (§ 23 Absatz 2 AEntG bzw. § 5 Absatz 2 AEntG a. F., gültig bis 30. April
2009) wie folgt eingeleitet (hinsichtlich der Ergebnisse des Jahres 2012 wird auf
die Antwort zu Frage 6 verwiesen):
Personalsituation/Ressourcen
13. Wie hat sich die Personalsituation der FKS in Vollzeitäquivalenten 2011
und 2012 pro Jahr entwickelt, und wie viele der bewilligten Planstellen
sind aktuell nicht besetzt?
Von den im Bundeshaushaltsplan 2012 ausgewiesenen Planstellen für 2012 sind
6 696 Planstellen für Zollbeamtinnen/-beamte, die im Arbeitsbereich
Finanzkontrolle Schwarzarbeit tätig sind, vorgesehen; davon waren rechnerisch
391 Planstellen am 1. Juni 2011 unbesetzt. Von den im Bundeshaushaltsplan
2013 ausgewiesenen Planstellen für 2013 sind 6 769 Planstellen für
Zollbeamtinnen/Zollbeamte, die im Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit tätig
sind, vorgesehen; davon waren rechnerisch 495 Planstellen am 1. Juni 2012
unbesetzt.
14. Wie hoch sind derzeit die gesamten Kosten für die Kontrollen durch die
FKS, und wie hoch sind die Einnahmen, die diesen Kosten
gegenüberstehen?
Die gesamten Herstellkosten für die durchgeführten Kontrollen und Prüfungen
durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit betrugen im Jahr 2012 rd. 44,3 Mio.
Euro. Über die Einnahmen, die durch die von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
durchgeführten Kontrollen anfallen, werden keine gesonderten Statistiken
geführt.
2009 2010 2011
eingeleitete Ermittlungsverfahren 15 15 16
Drucksache 17/12834 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSteuerung der FKS
15. Mithilfe welcher Zielgrößen wird die Arbeit der FKS gesteuert?
Zur Zahl durchzuführender Prüfungen, hier insbesondere in den Branchen, die
unter den Geltungsbereich des AEntG fallen, zu einzuleitenden
Ermittlungsverfahren sowie zur Schadenssumme werden Zielvereinbarungen geschlossen.
16. Wie hoch war die Zielvorgabe bei der Schadenssumme von 2009 bis 2012
pro Jahr, und wie hoch war jeweils die tatsächlich aufgedeckte
Schadenssumme?
Im Jahr 2009 sollte in den Sachgebieten E (Prüfungen und Ermittlungen) der
Hauptzollämter eine Schadenssumme in Höhe von 489,6 Mio. Euro erreicht
werden, tatsächlich waren es 573,3 Mio. Euro (FKS insgesamt: 624,6 Mio.
Euro). Im Jahr 2010 sollte in den Sachgebieten E eine Schadenssumme in Höhe
von 509,5 Mio. Euro erreicht werden, tatsächlich waren es 652,1 Mio. Euro
(FKS insgesamt: 710,5 Mio. Euro). Im Jahr 2011 sollte in den Sachgebieten E
eine Schadenssumme in Höhe von 571,4 Mio. Euro erreicht werden, tatsächlich
waren es 630,2 Mio. Euro (FKS insgesamt: 660,5 Mio. Euro). Im Jahr 2012
sollte in den Sachgebieten E eine Schadenssumme in Höhe von 599,1 Mio. Euro
erreicht werden, das tatsächliche Ergebnis kann erst Ende März 2013 mitgeteilt
werden.
17. Wie hoch war die Zielvorgabe bei der zu erbringenden Schadenssumme
je Ermittler von 2009 bis heute pro Jahr, und wie hoch war die tatsächlich
erreichte Schadenssumme pro Jahr?
Es wurden in den Jahren 2009 bis 2012 keine Zielvereinbarungen zu einer zu
erbringenden Schadenssumme je Ermittler geschlossen. Ebenso liegen keine
Daten zu einer tatsächlich erbrachten Schadenssumme je Ermittler vor.
18. Teilt die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofs vom
11. Januar 2008 (Bericht nach § 99 BHO über die Organisation und
Arbeitsweise der Finanzkontrolle Schwarzarbeit – FKS), dass die
Zielvorgaben nur ungenügende Anreize bieten, im Bereich der organisierten
Kriminalität zu ermitteln?
Wenn ja, inwieweit wurden die Zielvorgaben aufgrund der Kritik des
Bundesrechnungshofs umgestaltet?
Wenn nein, warum nicht?
Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht vom 11. Januar 2008 im
Zusammenhang mit dem Zielvereinbarungsprozess kritisiert, dass die FKS als
Schadenssumme neben Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern u. a. auch nicht
gezahlte Mindestlöhne berücksichtigt. Zudem wurde kritisiert, dass die FKS
über erzielte Einnahmen (Sozialversicherungsbeiträge und Steuern) nicht
unterrichtet wird. Außerdem wurde bemängelt, dass die FKS keine Wirkungsanalyse
ihrer Tätigkeit erstellt bzw. erstellen lässt. Nicht benannt ist in dem genannten
Bericht eine Kritik, dass nicht genügend Anreize für Ermittlungen im Bereich
organisierter Kriminalität geschaffen würden.
Das Bundesministerium der Finanzen hat gegenüber dem Bundesrechnungshof
deutlich gemacht, dass auch nicht gezahlte Mindestlöhne als Schadenssumme zu
berücksichtigen sind, da hier alle gesellschaftlichen Schäden abgebildet werden
sollen. Der Bundesrechnungshof hat letztlich auch akzeptiert, dass es den Ein-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/12834zugsstellen und den Landesfinanzbehörden wegen des damit verbundenen
Verwaltungsaufwandes nicht möglich ist, die aus den Aktivitäten der FKS erzielten
Mehreinnahmen zu erfassen.
Umgestellt wurde im Zielvereinbarungsprozess der Indikator Schadenssumme
je Arbeitskraft auf eine Gesamtsumme je Hauptzollamt. Diese werden jeweils
von den Bundesfinanzdirektionen mit den Hauptzollämtern vereinbart. Das
Bundesministerium der Finanzen schlägt eine Gesamtsumme für alle
Hauptzollämter vor.
19. Stehen bei den Kontrollen und Verfahren gezielt die Unternehmen im
Mittelpunkt, die eklatant und in großem Maße arbeitsrechtliche
Regelungen umgehen, auch wenn die Kontrollen und Ermittlungen langwierig und
komplex sind und nicht „schnelle“ Kontrollen zur Einhaltung der
Zielgrößen?
Wenn ja, mit welchen Daten kann diese Schwerpunktsetzung unterlegt
werden?
Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Daraus resultierende
Ermittlungsverfahren werden, ebenso wie die, die nicht aus einer Prüfung resultieren,
sachgerecht geführt. Es werden sowohl komplexe als auch einfache
Sachverhalte aufgeklärt. Dies wird auch durch die Gesamtergebnisse der FKS deutlich;
die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Vorenthaltens von
Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a des Strafgesetzbuchs – StGB) sowie der Verfahren
wegen Nichtgewährung des Mindestlohnes (§ 23 AEntG), die regelmäßig sehr
umfangreiche Ermittlungen erfordern, nimmt ständig zu.
Lohnwucher und Veruntreuung bzw. Vorenthaltung von Arbeitsentgelt
20. Wie viele Verfahren bzw. Verstöße gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung von 2009 bis 2012 aufgrund des Verdachts auf Lohnwucher nach
§ 299 Absatz 1 Nummer 3 des Strafgesetzbuchs (StGB), und in welcher
Höhe wurden Geld- bzw. Freiheitsstrafen verhängt (bitte differenziert nach
Branchen und Jahren angeben)?
Es wird unterstellt, dass in der Frage der Tatbestand des § 291 StGB gemeint ist.
Die statistischen Auswertungen der FKS sehen eine gesonderte Darstellung
etwaiger Strafverfahren nach § 291 StGB nicht vor; entsprechende
Informationen können daher nicht zur Verfügung gestellt werden.
Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen.
21. Wie viele Verfahren bzw. Verstöße gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung von 2009 bis 2012 aufgrund des Verdachts auf Veruntreuung
und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB, und in welcher
Höhe wurden Geld- bzw. Freiheitsstrafen verhängt (bitte differenziert nach
Branchen und Jahren angeben)?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat in den Jahren 2009 bis 2011
Ermittlungsverfahren nach § 266a StGB wie folgt abgeschlossen; hinsichtlich der
Ergebnisse des Jahres 2012 wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Eine
differenzierte Darstellung der Branchen Aus- und Weiterbildungsleistungen nach dem
Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch, Bergbauspezialarbeiten auf
Steinkohlebergwerken und Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft ist
erst ab dem Jahr 2011 möglich.
Drucksache 17/12834 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSoweit die Landesjustizverwaltung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Rückmeldungen zu Verurteilungen nach § 266a StGB mitgeteilt hat, wurden Geld-
und Freiheitsstrafen wie folgt verhängt:
Im Übrigen wird auf die Anlage 2 verwiesen.
Branche Jahr
2009 2010 2011
Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung
und Winterdienst
34 71 113
Aus- und Weiterbildungsleistungen nach dem
Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch
– – 2
Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe 2 295 2 490 3 206
Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken – – 0
Briefdienstleistungen 21 14 35
Gebäudereinigung 382 440 540
Pflegebranche 117 200 56
Sicherheitsdienstleistungen 131 187 282
Wäschereidienstleistungen im
Objektkundengeschäft
– – 28
Branche Jahr
2009 2010 2011
Geldstrafen
(in Euro)
Freiheitsstrafen
(in
Jahren)
Geldstrafen
(in Euro)
Freiheitsstrafen
(in
Jahren)
Geldstrafen
(in Euro)
Freiheitsstrafen
(in
Jahren)
Abfallwirtschaft einschließlich
Straßenreinigung und Winterdienst
6 500 0,8 2 625 0 63 020 1,6
Aus- und Weiterbildungsleistungen
nach dem Zweiten oder Dritten
Buch Sozialgesetzbuch
– – – – 0 0
Bauhauptgewerbe und
Baunebengewerbe
2 025 065 115,6 977 745 137,5 1 151 207 240,3
Bergbauspezialarbeiten auf
Steinkohlebergwerken
– – – – 0 0
Briefdienstleistungen 4 200 0 3 450 0,9 7 900 0
Gebäudereinigung 590 625 47,8 245 370 27,4 421 075 50,1
Pflegebranche 15 850 2 39 550 0,9 9 000 0
Sicherheitsdienstleistungen 50 050 7 177 000 16 70 670 22,3
Wäschereidienstleistungen im
Objektkundengeschäft
– – – – 2 200 0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/12834Sozialversicherungsbeiträge
22. In welcher Höhe wurden Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuern von
2009 bis 2012 aufgrund der Ermittlungen der FKS nachgefordert, und in
welcher Höhe wurden die nachgeforderten Sozialversicherungsbeiträge
bzw. Steuern bereits gezahlt (bitte differenziert nach Branchen und Jahren
angeben)?
Die Träger der Rentenversicherung haben aufgrund der Zusammenarbeit mit der
FKS in den Jahren 2009 bis 2012 jeweils Gesamtsozialversicherungsbeiträge
(d. h. Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung und
nach dem Recht der Arbeitsförderung) einschließlich Umlagen und
Säumniszuschläge wie folgt nacherhoben:
Die Einziehung der Forderungen, die von den Rentenversicherungsträgern
anlässlich der Zusammenarbeit mit der FKS festgestellt wurden, obliegt
ausschließlich den Einzugsstellen (Krankenkassen). Eine Differenzierung nach
generellen Forderungen und Nachforderungen liegt nicht vor. Insofern ist eine
Auswertung nicht möglich.
Ob und ggf. in welcher Höhe Steuern aufgrund der Ermittlungen der FKS
nachgefordert und gezahlt worden sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die
Erhebung etwaig anfallender Steuern obliegt den Finanzbehörden der Länder,
eine Erfassung und Rückmeldung dieser Daten an die FKS erfolgt wegen des
damit verbundenen erheblichen Aufwandes nicht.
23. Wie erklärt die Bundesregierung die mögliche Diskrepanz zwischen
nachgeforderten Sozialversicherungsabgaben bzw. Steuern und tatsächlich
vereinnahmten Sozialversicherungsbeträgen bzw. Steuern?
Die von den Rentenversicherungsträgern gegenüber den Einzugsstellen
übermittelten Prüfberichte enthalten keinerlei Hinweise darauf, auf welcher
Grundlage die Betriebsprüfung stattgefunden hat und ob die Nachforderungen im
unmittelbaren Zusammenhang mit vorgenannten Verstößen stehen. Vor diesem
Hintergrund kann eine mögliche Diskrepanz zwischen nacherhobenen und
tatsächlich vereinnahmten Sozialversicherungsbeiträgen weder bestätigt, noch –
soweit überhaupt im nennenswerten Umfang gegeben – konkretisiert werden.
Hinsichtlich der Steuern wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
24. Wie viele vermögensabschöpfende Maßnahmen im Rahmen von
nachgeforderten Sozialversicherungsbeiträgen bzw. Steuern wurden von 2009
Jahr Nachforderungen Säumniszuschläge
2009 215 690 220 Euro 195 834 292 Euro
2010 252 007 616 Euro 118 867 232 Euro
2011 282 317 329 Euro 124 482 774 Euro
2012 257 576 402 Euro 117 898 301 Euro
Drucksache 17/12834 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebis 2012 pro Jahr durchgeführt, und wie hoch waren die jeweils pro Jahr
abgeschöpften Summen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keinen Daten vor.
Die statistischen Auswertungen der FKS sehen eine gesonderte Darstellung
vermögensabschöpfender Maßnahmen nicht vor; entsprechende Informationen
können daher ebenfalls nicht zur Verfügung gestellt werden.
25. Teilt die Bundesregierung die Kritik aus dem Bericht des
Bundesrechnungshofs vom 11. Januar 2008, dass die Krankenversicherungen zu selten
vermögensabschöpfende Maßnahmen durchführen?
Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf den Weg
gebracht?
Wenn nein, warum nicht?
Dem Bundesrechnungshof ist grundsätzlich zuzustimmen, wenn er auf die
Bedeutung einer vollständigen und rechtzeitigen Erhebung der
Versichertenbeiträge hinweist. Der in Deutschland praktizierte Einzug der
Gesamtsozialversicherungsbeiträge durch die Einzugsstellen wird weltweit als vorbildlich
betrachtet. Das aus gutem Grund: So wurden in 2011 99,6 Prozent der
Beitragsforderungen realisiert.
Selbstverständlich ist es aber das Ziel der Bundesregierung als auch der
Sozialversicherungen, Rückstände etwa durch verbesserte Verfahrensabläufe oder
beschleunigte Vollstreckung zu verringern. Die zuständigen Bundesministerien für
Arbeit und Soziales sowie für Gesundheit haben sich mit der Aufsichtsbehörde,
den Sozialversicherungen und der BA bereits über Optimierungsschritte
ausgetauscht und geeignete Maßnahmen ergriffen.
Dass dies der richtige Weg ist, zeigt die Mitteilung des Bundesrechnungshofes
an das Bundesministerium der Finanzen über die Prüfung Schadenssummen und
Zusammenarbeit der FKS mit den Sozialversicherungsträgern im Hinblick auf
die Nacherhebung der aufgedeckten Beträge vom Februar diesen Jahres, in der
der Bundesrechnungshof feststellt, dass die Ergebnisse der Prüfungen deutlich
besser als noch bei der vorhergehenden Prüfung im Jahr 2007 sind. So werden
heute 81,9 Prozent der von der FKS ermittelten Schadenssummen tatsächlich
von den Rentenversicherungen durch Beitragsbescheide nachgefordert.
26. Wie viele Gerichtsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
aufgrund nicht oder zu wenig gezahlter Sozialversicherungsbeiträge von
2009 bis 2012 pro Jahr geführt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
27. Wie viele Freiheitsstrafen bzw. Geldbußen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung aufgrund nicht oder zu wenig gezahlter
Sozialversicherungsbeiträge in welcher Höhe von 2009 bis 2012 pro Jahr verhängt?
Soweit die Landesjustizverwaltung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Rückmeldungen zu Verurteilungen nach § 266a StGB mitgeteilt hat, wurden Geld-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/12834und Freiheitsstrafen insgesamt wie folgt verhängt (hinsichtlich der Ergebnisse
des Jahres 2012 wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen):
2009 2010 2011
Geldstrafen in Euro 9 417 870 5 765 550 7 116 307
Freiheitsstrafen in Jahren 409,5 508,3 726,7
D
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cksach
e 17/12834
–
1
6
–
D
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–
1
7
. W
ah
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d
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§ 291 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 + 4 StGB
Jahr Abgeurteilte Verurteilte
Freiheitsstrafe
> 6 Monate dar. Strafaussetzung 6 Monate dar. Strafaussetzung 6 bis 9 Monate dar. Strafaussetzung 9 Monate bis 1 Jahr dar. Strafaussetzung 1 bis 2 Jahre dar. Strafaussetzung
2 2 1
Geldstrafe
5 - 15 TS 16 - 30 TS 31 - 90 TS 91 - 180 TS 181 - 360 TS
7 1 3 2 1
Freiheitsstrafe
> 6 Monate dar. Strafaussetzung 6 Monate dar. Strafaussetzung 6 bis 9 Monate dar. Strafaussetzung 9 Monate bis 1 Jahr dar. Strafaussetzung 1 bis 2 Jahre dar. Strafaussetzung
9 2 2 4 4 2 2 1
Geldstrafe
5 - 15 TS 16 - 30 TS 31 - 90 TS 91 - 180 TS 181 - 360 TS
9 1 1 7
Freiheitsstrafe
> 6 Monate dar. Strafaussetzung 6 Monate dar. Strafaussetzung 6 bis 9 Monate dar. Strafaussetzung 9 Monate bis 1 Jahr dar. Strafaussetzung 1 bis 2 Jahre dar. Strafaussetzung
3 1 1 1 1 1
Geldstrafe
5 - 15 TS 16 - 30 TS 31 - 90 TS 91 - 180 TS 181 - 360 TS
6 4 2
Verurteilte nach Strafmaß
2009
darunter
darunter
14 9
2011 22
darunter
darunter
9
2010 28
darunter
darunter
18
A
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la
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D
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estag
–
1
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erio
d
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–
1
7
–
D
ru
cksach
e 17/12834
§ 266a StGB
Jahr Abgeurteilte Verurteilte
Freiheitsstrafe
> 6 Monate dar. Strafaussetzung 6 Monate dar. Strafaussetzung 6 bis 9 Monate dar. Strafaussetzung 9 Monate bis 1 Jahr dar. Strafaussetzung 1 bis 2 Jahre dar. Strafaussetzung 2 bis 3 Jahre 3 bis 5 Jahre 5 bis 10 Jahre
894 90 89 123 121 165 162 242 241 236 221 21 16 1
Geldstrafe
5 - 15 TS 16 - 30 TS 31 - 90 TS 91 - 180 TS 181 - 360 TS 361 und mehr
5.982 120 759 3.640 1.169 277 17
Freiheitsstrafe
> 6 Monate dar. Strafaussetzung 6 Monate dar. Strafaussetzung 6 bis 9 Monate dar. Strafaussetzung 9 Monate bis 1 Jahr dar. Strafaussetzung 1 bis 2 Jahre dar. Strafaussetzung 2 bis 3 Jahre 3 bis 5 Jahre 5 bis 10 Jahre
953 84 79 118 118 190 188 252 251 282 274 20 7
Geldstrafe
5 - 15 TS 16 - 30 TS 31 - 90 TS 91 - 180 TS 181 - 360 TS 361 und mehr
5.904 136 740 3.548 1.204 263 13
Freiheitsstrafe
> 6 Monate dar. Strafaussetzung 6 Monate dar. Strafaussetzung 6 bis 9 Monate dar. Strafaussetzung 9 Monate bis 1 Jahr dar. Strafaussetzung 1 bis 2 Jahre dar. Strafaussetzung 2 bis 3 Jahre 3 bis 5 Jahre 5 bis 10 Jahre
1.052 82 81 122 118 201 198 269 267 336 328 25 14 3
Geldstrafe
5 - 15 TS 16 - 30 TS 31 - 90 TS 91 - 180 TS 181 - 360 TS 361 und mehr
6.308 134 756 3.741 1.334 317 26
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 10 Reihe 3, Strafverfolgungsstatistik
Verurteilte nach Strafmaß
2009 8.229 6.876
darunter
darunter
2011 8.776 7.360
darunter
darunter
2010 8.226 6.857
darunter
darunter
A
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]