Evaluierungsbericht zum Zuwanderungsgesetz und die Berücksichtigung von Forderungen der Kirchen, von Verbänden und anderer Nichtregierungsorganisationen
der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Petra Pau, Ulla Jelpke, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen vom 28. Juli 2006, ob die Bundesregierung Verbesserungen der Rechtslage für Betroffene, wie sie von zahlreichen Verbänden, Kirchen usw. in ausführlichen Stellungnahmen gefordert worden waren, konkret benennen könne, die Eingang in die Empfehlungen für einen gesetzgeberischen oder sonstigen Handlungsbedarf des Evaluierungsberichts des Bundesministeriums des Innern zum Zuwanderungsgesetz (Kapitel B, S. 11 bis 16) gefunden hätten, antwortete der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern Dr. Hans-Bernhard Beus am 7. August 2006 (vgl. Bundestagsdrucksache 16/2390, Frage 21, S. 17 f.): Dass das Bundesministerium solche Forderungen „aufgegriffen“ habe, ergebe sich „beispielhaft aus der gemeinsamen Pressemitteilung der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz vom 24. Juli 2006“.
In dieser Presseerklärung der Kirchen (http://www.ekd.de/presse/pm154_2006_evaluierungsbericht_reimers.html) wird jedoch lediglich „begrüßt“, dass der Bericht die Notwendigkeit betone, „Integrationsangebote verstärkt auch schon länger in Deutschland ansässigen Migranten zugänglich zu machen“. Im Übrigen enthält die Pressemitteilung aber die Feststellung: „Unserer ersten Einschätzung nach sind die Forderungen der Kirchen in einigen zentralen Bereichen weitgehend unberücksichtigt geblieben.“ Der Evaluationsbericht sei „leider an vielen Stellen von Misstrauen und der Forderung nach Sanktionen geprägt“. Die Vorschläge des Referentenentwurfs zum Ehegattennachzug werden durch die Kirchen als „unverhältnismäßig“ abgelehnt. „Kritisch“ wird auch das geplante behördliche Anfechtungsrecht bei Vaterschaftsanerkennungen beurteilt. „Besorgt“ ist im Zusammenhang mit dem Familiennachzug von einem nicht begründeten „Misstrauen gegenüber den betroffenen Menschen“ die Rede. „Besonders zu kritisieren“ sei es, dass der Bericht zum Problem der Kettenduldungen keine Verbesserungen enthalte. „Nicht nachvollziehbar“ und „in hohem Maße kritikwürdig“ sei schließlich das „Vorhaben, die bislang übliche Ankündigung einer bevorstehenden Abschiebung zu unterlassen“.
Die oben zitierte Deutung dieser Presseerklärung der Kirchen durch Staatssekretär Dr. Hans-Bernhard Beus, wonach sie als Beleg für die Berücksichtigung von Forderungen der Kirchen usw. im Evaluierungsbericht dienen könne, ist deshalb nicht nachvollziehbar.
Am 26. Oktober 2006 fand eine Veranstaltung „Erfahrungsaustausch von Praktikern von Caritas und Diakonie zur Novellierung des Zuwanderungsgesetzes“ statt, an der unter anderem mehrere Mitglieder des Innenausschusses des Deutschen Bundestages teilnahmen. Gretel Wildt vom Diakonischen Werk der EKD verwies dort darauf, dass es eine Diskrepanz zwischen öffentlichen Äußerungen der Regierung zum Thema Integration und dem Evaluationsbericht des Bundesministeriums des Innern gebe: Während z. B. Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble davon gesprochen habe, dass Integration eines „offenen gesellschaftlichen Klimas“ bedürfe und als Chance begriffen werden müsse, sei der Evaluationsbericht stark ordnungsrechtlich geprägt und entwickle Vorschläge zur Abschreckung, Verhinderung und sogar zur Rückgängigmachung von Zuwanderung (siehe Unterlagen der Tagung „Miteinander Leben in Deutschland“, Deutscher Caritasverband, Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland, 26. Oktober 2006, Stellungnahme Gretel Wildt).
Dr. Elke Tießler-Marenda vom Referat Migration und Integration des Deutschen Caritasverbandes betonte auf der benannten Veranstaltung bzw. in ihrem schriftlichen Statement, dass „schon bei einem ersten Blick auf den Evaluierungsbericht und die dort festgestellten Handlungsbedarfe (…) eine deutliche Diskrepanz zwischen den Erfahrungen des Deutschen Caritasverbandes und der Bewertung des Zuwanderungsgesetzes durch das BMI deutlich“ werde. Der Bericht sei insgesamt „in seiner Tendenz geprägt von Misstrauen und Ausgrenzung. Entsprechend werden Handlungsbedarfe fast ausschließlich im Kontext von Sanktionen und einer Verschärfung von Zuzugs- und Aufenthaltsbedingungen gesehen“. Und weiter: „Vorschläge seitens der Verbände oder auch von Anwälten, die zu einer Verbesserung des humanitären Schutzes führen könnten, werden durchweg als unnötig abgelehnt“ (siehe Tagungsunterlagen vom 26. Oktober 2006, Stellungnahme Dr. Elke Tießler-Marenda, Referat Migration und Integration des Deutschen Caritasverbandes).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Hält die Bundesregierung in Anbetracht der Vorbemerkung an ihrer Behauptung fest, der Evaluierungsbericht zum Zuwanderungsgesetz habe Forderungen von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Flüchtlingsorganisationen usw. aufgegriffen (bitte begründen)?
Wenn die Frage 1 bejaht wird, welche konkreten Vorschläge zur Verbesserung der Rechtslage im Sinne der Betroffenen sind in Kapitel B des Evaluierungsberichts des Bundesministeriums des Innern zum Zuwanderungsgesetz („Empfehlungen für einen gesetzgeberischen oder sonstigen Handlungsbedarf“, S. 11 bis 16) enthalten?
Wenn die Frage 1 bejaht wird, kann die Bundesregierung Pressemitteilungen, Stellungnahmen oder Bewertungen von Wohlfahrtsvereinen, Kirchen usw. benennen, die ihre Auffassung stützen, und wenn ja, welche?
Wenn die Frage 1 bejaht wird, sind der Bundesregierung die nachfolgend benannten Stellungnahmen/Pressemitteilungen bekannt, und wie sind diese mit ihrer Einschätzung zu vereinbaren?
a) Pressemitteilung des Interkulturellen Rates und von Pro Asyl vom 24. Juli 2006, in der es heißt, dass die Änderungsvorschläge des Evaluierungsberichts einen „Katalog der asyl- und migrationspolitischen Grausamkeiten“ darstellten, dass der Evaluierungsbericht eine „Farce“ sei und „zentrale Ergebnisse der Evaluierung“ nicht berücksichtige.
b) Bewertung des Evaluationsberichts durch Amnesty International (vgl. z. B. epd vom 25. Juli 2006), wonach die Bundesregierung die Evaluierung der gesetzlichen Regelungen genutzt habe, um restriktive Auslegungen zu verfestigen, wonach Migrantinnen und Migranten und Schutzsuchende unter den Generalverdacht des Missbrauchs gestellt würden und wonach das Gesetz drohe, „zur Ruine seiner selbst zu werden“.
c) Bewertung des Evaluationsberichts durch den sozialpolitischen Vorstand des Diakonischen Werkes, Bernd Schlüter, (vgl. z. B. epd vom 25. Juli 2006), wonach der Bericht vor allem Verschärfungen vorsehe, Verbesserungsvorschläge von Kirchen und Wohlfahrtsverbänden jedoch nicht aufnehme.
Wenn die Frage 1 verneint wird, wie ist dann die Antwort von Staatssekretär Dr. Hans-Bernhard Beus vom 7. August 2006 (vgl. Bundestagsdrucksache 16/2390, zu Frage 21, S. 17 f.) zu bewerten, und wie wird die Bundesregierung in Zukunft sicherstellen, dass Anfragen der Opposition ernst genommen und ehrlich, gewissenhaft und wahrheitsgemäß beantwortet werden?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Beteiligung und Anhörung der Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsorganisationen, dem UNHCR usw. bei der Evaluation des Zuwanderungsgesetzes bei?
a) Weshalb wurden deren Forderungen, die in qualifizierten Stellungnahmen vorgetragen wurden, bei den Handlungsempfehlungen im Evaluierungsbericht ganz überwiegend nicht berücksichtigt?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die in der Vorbemerkung und in Frage 4 beispielhaft zitierten enttäuschten Reaktionen und die massive Kritik der Kirchen, Verbände usw. am Evaluierungsbericht (bitte begründen)?
Könnte der Umstand, dass Forderungen der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände, von Flüchtlingsorganisationen, des UNHCR usw. im Wesentlichen nicht im Evaluierungsbericht aufgegriffen wurden, auch damit zusammenhängen, dass bei dem vom Bundesministerium des Innern organisierten so genannten Praktiker-Erfahrungsaustausch die „Praktiker“ aus den Kirchen, Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden usw. gemessen am Anteil der „Praktiker“ aus den Bereichen der staatlichen Verwaltung usw. eher unterrepräsentiert waren, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus für zukünftige Evaluierungsverfahren?
Beabsichtigt die Bundesregierung, zumindest einzelne Forderungen von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlingsorganisationen, dem UNHCR usw. nach Verbesserungen der Rechtslage im Sinne der Betroffenen noch in ihre Gesetzesänderungsvorhaben zum Zuwanderungsgesetz mit aufzunehmen, und wenn ja, welche?
Wie bewertet die Bundesregierung die in der Vorbemerkung zitierte Einschätzung u. a. der Kirchen, wonach die konkreten Änderungsvorschläge und die insgesamt misstrauische und abwehrende Tendenz des Evaluationsberichts im Gegensatz stünden zu offiziellen Verlautbarungen, mit denen ein offenes gesellschaftliches Klima als Voraussetzung für eine Integration bezeichnet wird?