[Deutscher Bundestag Drucksache 16/3747
16. Wahlperiode 06. 12. 2006
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. Dezember 2006
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Petra Pau, Ulla Jelpke,
Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/3453 –
Evaluierungsbericht zum Zuwanderungsgesetz und die Berücksichtigung
von Forderungen der Kirchen, von Verbänden und anderer
Nichtregierungsorganisationen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen vom 28. Juli
2006, ob die Bundesregierung Verbesserungen der Rechtslage für Betroffene,
wie sie von zahlreichen Verbänden, Kirchen usw. in ausführlichen
Stellungnahmen gefordert worden waren, konkret benennen könne, die Eingang in die
Empfehlungen für einen gesetzgeberischen oder sonstigen Handlungsbedarf
des Evaluierungsberichts des Bundesministeriums des Inneren zum
Zuwanderungsgesetz (Kapitel B, S. 11–16) gefunden hätten, antwortete der
Staatssekretär im Bundesministerium des Innern Dr. Hans-Bernhard Beus am 7. August
2006 (vgl. Bundestagsdrucksache 16/2390, Frage 21, S. 17 f.): Dass das
Bundesministerium solche Forderungen „aufgegriffen“ habe, ergebe sich
„beispielhaft aus der gemeinsamen Pressemitteilung der Evangelischen Kirche in
Deutschland und des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz vom
24. Juli 2006“.
In dieser Presseerklärung der Kirchen (
http://www.ekd.de/presse/pm154_
2006_evaluierungsbericht_reimers.html) wird jedoch lediglich „begrüßt“, dass
der Bericht die Notwendigkeit betone, „Integrationsangebote verstärkt auch
schon länger in Deutschland ansässigen Migranten zugänglich zu machen“. Im
Übrigen enthält die Pressemitteilung aber die Feststellung: „Unserer ersten
Einschätzung nach sind die Forderungen der Kirchen in einigen zentralen
Bereichen weitgehend unberücksichtigt geblieben.“ Der Evaluationsbericht sei
„leider an vielen Stellen von Misstrauen und der Forderung nach Sanktionen
geprägt“. Die Vorschläge des Referentenentwurfs zum Ehegattennachzug
werden durch die Kirchen als „unverhältnismäßig“ abgelehnt. „Kritisch“ wird
auch das geplante behördliche Anfechtungsrecht bei
Vaterschaftsanerkennungen beurteilt. „Besorgt“ ist im Zusammenhang des Familiennachzugs von
einem nicht begründeten „Misstrauen gegenüber den betroffenen Menschen“
die Rede. „Besonders zu kritisieren“ sei es, dass der Bericht zum Problem der
Kettenduldungen keine Verbesserungen enthalte. „Nicht nachvollziehbar“ und
„in hohem Maße kritikwürdig“ sei schließlich das „Vorhaben, die bislang
übliche Ankündigung einer bevorstehenden Abschiebung zu unterlassen“.
Die oben zitierte Deutung dieser Presseerklärung der Kirchen durch
Staatssekretär Beus, wonach sie als Beleg für die Berücksichtigung von
Forderungen der Kirchen usw. im Evaluierungsbericht dienen könne, ist deshalb nicht
nachvollziehbar.
Am 26. Oktober 2006 fand eine Veranstaltung „Erfahrungsaustausch von
Praktikern von Caritas und Diakonie zur Novellierung des
Zuwanderungsgesetzes“ statt, an der unter anderem mehrere Mitglieder des
Innenausschusses des Deutschen Bundestages teilnahmen. Gretel Wildt vom Diakonischen
Werk der EKD verwies dort darauf, dass es eine Diskrepanz zwischen
öffentlichen Äußerungen der Regierung zum Thema Integration und dem
Evaluationsbericht des Bundesinnenministeriums gebe: Während z. B.
Bundesinnenminister Schäuble davon gesprochen habe, dass Integration eines „offenen
gesellschaftlichen Klimas“ bedürfe und als Chance begriffen werden müsse,
sei der Evaluationsbericht stark ordnungsrechtlich geprägt und entwickle
Vorschläge zur Abschreckung, Verhinderung und sogar zur Rückgängigmachung
von Zuwanderung (siehe Unterlagen der Tagung „Miteinander Leben in
Deutschland“, Deutscher Caritasverband, Diakonisches Werk der
Evangelischen Kirche in Deutschland, 26. Oktober 2006, Stellungnahme Gretel Wildt).
Dr. Elke Tießler-Marenda vom Referat Migration und Integration des
Deutschen Caritasverbandes betonte auf der benannten Veranstaltung bzw. in
ihrem schriftlichen Statement, dass „schon bei einem ersten Blick auf den
Evaluationsbericht und die dort festgestellten Handlungsbedarfe (…) eine
deutliche Diskrepanz zwischen den Erfahrungen des Deutschen
Caritasverbandes und der Bewertung des Zuwanderungsgesetzes durch das BMI
deutlich“ werde. Der Bericht sei insgesamt „in seiner Tendenz geprägt von
Misstrauen und Ausgrenzung. Entsprechend werden Handlungsbedarfe fast
ausschließlich im Kontext von Sanktionen und einer Verschärfung von
Zuzugs- und Aufenthaltsbedingungen gesehen“. Und weiter: „Vorschläge seitens
der Verbände oder auch von Anwälten, die zu einer Verbesserung des
humanitären Schutzes führen könnten, werden durchweg als unnötig abgelehnt“
(siehe Tagungsunterlagen vom 26. Oktober 2006, Stellungnahme Dr. Elke
Tießler-Marenda, Referat Migration und Integration des Deutschen
Caritasverbandes).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom 11. November 2005
ist eine Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes vereinbart worden. Dabei sollte
untersucht werden, ob die mit dem Zuwanderungsgesetz verfolgten Ziele
erreicht worden sind und ob ggf. Verbesserungsbedarf besteht.
Das Bundesministerium des Innern hat am 30. und 31. März. 2006 eine
Anhörung von Praktikern aus den verschiedensten Bereichen des öffentlichen
Lebens, zusammen mit den Mitgliedern des Innenausschusses und des
Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages sowie Vertretern
der Länder zu zentralen Fragen des Zuwanderungsgesetzes durchgeführt.
Im Vorfeld dieser Veranstaltung sind alle Innenministerien und
Senatsverwaltungen für Inneres der Länder gebeten worden, auf der Grundlage eines
Fragebogens über ihre Erfahrungen bei der Anwendung des
Zuwanderungsgesetzes schriftlich zu berichten. Darüber hinaus wurde den mit der
Anwendung des Zuwanderungsgesetzes befassten Bundesressorts, der Beauftragten
der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, dem
Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten
sowie den Kirchen und Nichtregierungsorganisationen Gelegenheit zur
schriftlichen Stellungnahme gegeben.
Es wurden in den Stellungnahmen zahlreiche divergierende Positionen
vertreten. Bei der Erarbeitung des Evaluierungsberichtes sind alle Stellungnahmen
berücksichtigt worden, auch wenn sich das Bundesministerium des Innern
naturgemäß nicht allen Auffassungen anschließen kann.
Der Evaluierungsbericht und die beiden Anlagenbände sind im Internet auf der
Homepage des Bundesministeriums des Innern abrufbar.
1. Hält die Bundesregierung in Anbetracht der Vorbemerkung an ihrer
Behauptung fest, der Evaluierungsbericht zum Zuwanderungsgesetz habe
Forderungen von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen,
Flüchtlingsorganisationen usw. aufgegriffen (bitte begründen)?
Die Bundesregierung hält daran fest, dass der Evaluierungsbericht des
Bundesministeriums des Innern zum Zuwanderungsgesetz Forderungen von Kirchen
und Nichtregierungsorganisationen aufgegriffen hat. Zur Begründung kann auf
die Ausführungen zu 2. verwiesen werden.
2. Wenn die Frage zu 1. bejaht wird, welche konkreten Vorschläge zur
Verbesserung der Rechtslage im Sinne der Betroffenen sind in Kapitel B des
Evaluierungsberichts des Bundesministeriums des Inneren zum
Zuwanderungsgesetz („Empfehlungen für einen gesetzgeberischen oder sonstigen
Handlungsbedarf“, S. 11–16) enthalten?
Als konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Rechtslage i. S. der Betroffenen,
die im Evaluierungsbericht abschließend aufgegriffen und in den
Handlungsempfehlungen ausgewiesen wurden, können beispielhaft genannt werden:
– Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V.
forderte, das Integrationskursangebot dadurch zu verbessern, dass
ausreichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten angeboten werden (Anlagenband II,
Seite 487). Diese Forderung wurde aufgegriffen und im Evaluierungsbericht
unter Ziffer 4.3.1 als Empfehlung (prioritärer Gesetzgebungsbedarf) einer
gesetzlichen Regelung der Zuständigkeiten der Länder bei
integrationskursergänzenden Maßnahmen ausgewiesen.
– Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V.
forderte, dass Deutsche, die nicht im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für
Spätaussiedler ausgereist sind, und keine ausreichenden Deutschkenntnisse
haben, einen Zugang zu den Integrationskursen erhalten sollen
(Anlagenband II, Seite 486). Diese Forderung wurde im Evaluierungsbericht
aufgegriffen und im Gesetzgebungsbedarf unter Ziffer 4.1.4 als
Handlungsempfehlung ausgewiesen.
– Die Forderungen von Pro Asyl, klarzustellen, dass § 10 Abs. 3 AufenthG
nicht auf die Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
nach Befassung durch die Härtefallkommission gemäß § 23a des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) anwendbar ist (Anlagenband II, Seite 511), wurde
im Evaluierungsbericht auf Seite 86 aufgegriffen und soll Eingang in die
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz finden.
– Die Forderung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in
Deutschland e. V., die Migrationserstberatung weiter zu entwickeln
(Anlagenband II, Seite 488), wurde im Evaluierungsbericht auf Seite 132
aufgegriffen.
3. Wenn die Frage zu 1. bejaht wird, kann die Bundesregierung
Pressemitteilungen, Stellungnahmen oder Bewertungen von Wohlfahrtsvereinen,
Kirchen usw. benennen, die ihre Auffassung stützen, und wenn ja, welche?
Presseverlautbarungen, Stellungnahmen und Bewertungen von
Nichtregierungsorganisationen zum Evaluierungsbericht sind der Bundesregierung nur
teilweise bekannt. Verschiedenen Äußerungen von Nichtregierungsorganisationen,
die der Bundesregierung bekannt sind, kann allerdings entnommen werden, dass
die Übernahme weitergehender Vorschläge von dort gewünscht worden wäre.
Der Umstand, dass im Evaluierungsbericht Forderungen von Kirchen und
anderen Nichtregierungsorganisationen aufgegriffen wurden, kann anhand der im
Anlagenband II zum Evaluierungsbericht abgedruckten Stellungnahmen und des
Evaluierungsberichtes direkt nachvollzogen werden.
4. Wenn die Frage zu 1. bejaht wird, sind der Bundesregierung die
nachfolgend benannten Stellungnahmen/Pressemitteilungen bekannt, und wie
sind diese mit ihrer Einschätzung zu vereinbaren?
Die genannten Verlautbarungen sind der Bundesregierung bekannt.
a) Pressemitteilung des Interkulturellen Rates und von Pro Asyl vom
24. Juli 2006, in der es heißt, dass die Änderungsvorschläge des
Evaluierungsberichts einen „Katalog der asyl- und migrationspolitischen
Grausamkeiten“ darstellten, dass der Evaluierungsbericht eine „Farce“
sei und „zentrale Ergebnisse der Evaluierung“ nicht berücksichtige.
b) Bewertung des Evaluationsberichts durch amnesty international (vgl.
z. B. epd vom 25. Juli 2006), wonach die Bundesregierung die
Evaluierung der gesetzlichen Regelungen genutzt habe, um restriktive
Auslegungen zu verfestigen, wonach Migrantinnen und Migranten und
Schutzsuchende unter den Generalverdacht des Missbrauchs gestellt
würden und wonach das Gesetz drohe, „zur Ruine seiner selbst zu
werden“.
Die Pressemitteilungen des Interkulturellen Rates und von Pro Asyl vom
24. Juli 2006 in dem die Änderungsvorschläge des Evaluierungsberichtes als
ein „Katalog der asyl- und migrationspolitischen Grausamkeiten“ dargestellt
werden und von amnesty international vom 25. Juli 2006, in der behauptet wird,
„das Gesetz drohe zu einer Ruine seiner selbst zu werden“, sind Ausdruck der
legitimen Mitwirkung von Nichtregierungsorganisationen an der politischen
Meinungsbildung in der Bundesrepublik Deutschland. Fachlich hält das
Bundesministerium des Innern diese Kritik nicht für begründet.
c) Bewertung des Evaluationsberichts durch den sozialpolitischen Vorstand
des Diakonischen Werkes, Bernd Schlüter (vgl. z. B. epd vom 25. Juli
2006), wonach der Bericht vor allem Verschärfungen vorsehe,
Verbesserungsvorschläge von Kirchen und Wohlfahrtsverbänden jedoch nicht
aufnehme.
Die sachlich gehaltene Kritik des Diakonischen Werkes der Evangelischen
Kirche in Deutschland e. V. an dem Evaluierungsbericht des
Bundesministeriums des Innern verdeutlicht den Standpunkt der Evangelischen Kirche, der
vom Bundesministerium des Innern nicht umfassend geteilt wird.
5. Wenn die Frage zu 1. verneint wird, wie ist dann die Antwort von
Staatssekretär Dr. Hans-Bernhard Beus vom 7. August 2006 (vgl.
Bundestagsdrucksache 16/2390, zu Frage 21, S. 17 f.) zu bewerten, und wie wird die
Bundesregierung in Zukunft sicherstellen, dass Anfragen der Opposition
ernst genommen und ehrlich, gewissenhaft und wahrheitsgemäß
beantwortet werden?
Entfällt, da Frage 1 bejaht wurde.
6. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Beteiligung und
Anhörung der Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsorganisationen, dem
UNHCR usw. bei der Evaluation des Zuwanderungsgesetzes bei?
Die Bundesregierung misst der Beteiligung und Anhörung der Kirchen,
Verbände und anderer Nichtregierungsorganisationen Bedeutung bei. Aus diesem
Grund erhielten diese Organisationen bereits im Vorfeld des vom
Bundesministerium des Innern veranstalteten Praktiker-Erfahrungsaustausches zum
Zuwanderungsgesetz Gelegenheit zur Stellungnahme. Des Weiteren waren
einige dieser Organisationen auf dem Praktikererfahrungsaustausch vertreten.
Leider nutzten nicht alle Nichtregierungsorganisationen, die angefragt wurden,
die Gelegenheit zur Teilnahme am Praktiker-Erfahrungsaustausch.
a) Weshalb wurden deren Forderungen, die in qualifizierten
Stellungnahmen vorgetragen wurden, bei den Handlungsempfehlungen im
Evaluierungsbericht ganz überwiegend nicht berücksichtigt?
Aus fachlicher Sicht konnten im gesamtstaatlichen Interesse viele der
vorgetragenen Forderungen nicht befürwortet und deshalb nicht bei den
Handlungsempfehlungen im Evaluierungsbericht berücksichtigt werden.
Beispielhaft können hier genannt werden, die Forderung von Pro Asyl zur sofortigen
Auflösung der Ausreiseinrichtungen und zur Streichung des § 61 Abs. 2
AufenthG (Anlagenband II, Seite 518), die Forderung von Pro Asyl den
Ausschluss vom Anspruch auf Arbeitslosengeld II bei den Ausländern, die in den
Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes fallen, rückgängig zu
machen (Anlagenband II, Seite 518), und die Forderung von amnesty
international (Anlagenband II, Seite 385) zur Streichung des § 60 Abs. 7 Satz 3
AufenthG – dem Ausschluss von allgemeinen Gefahren vom subsidiären
Schutz.
b) Wie bewertet die Bundesregierung die in der Vorbemerkung und in
Frage 4. beispielhaft zitierten enttäuschten Reaktionen und die massive
Kritik der Kirchen, Verbände usw. am Evaluierungsbericht (bitte
begründen)?
Erfahrungsgemäß rücken Nichtregierungsorganisationen und andere
Interessenvertreter, wenn ihren politischen Wünschen aus ihrer Sicht nicht ausreichend
Rechnung getragen worden ist, auch gegenüber der Öffentlichkeit nicht von
ihren Forderungen ab.
7. Könnte der Umstand, dass Forderungen der Kirchen, der
Wohlfahrtsverbände, von Flüchtlingsorganisationen, des UNHCR usw. im Wesentlichen
nicht im Evaluierungsbericht aufgegriffen wurden, auch damit
zusammenhängen, dass bei dem vom Bundesinnenministerium organisierten so
genannten „Praktiker-Erfahrungsaustausch“ die „Praktiker“ aus den Kirchen,
Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden usw. gemessen am Anteil
der „Praktiker“ aus den Bereichen der staatlichen Verwaltung usw. eher
unterrepräsentiert waren, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung hieraus für zukünftige Evaluierungsverfahren?
Die Ergebnisse des Evaluierungsberichtes wurden nicht nur auf die Ergebnisse
des Praktiker-Erfahrungsaustausches gestützt, an dem im Übrigen eine
repräsentative Auswahl von Vertretern der Kirchen und anderen Interessenvertretern
teilnehmen konnte. Es flossen darüber hinaus die Stellungnahmen der Kirchen
und Nichtregierungsorganisationen, der Länder, der Beauftragten der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, des Beauftragten der
Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten und der mit
der Anwendung des Zuwanderungsgesetzes befassten Bundesressorts sowie die
Analyse der Rechtsprechung zum Zuwanderungsgesetz maßgeblich in die
Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes ein. Dieses mehrstufige Vorgehen
(Einholung von Stellungnahmen, Praktikererfahrungsaustausch, Analyse der
Rechtsprechung zum Zuwanderungsgesetz) stellte eine ausgewogene Bewertung der
Vorschriften des Zuwanderungsgesetzes sicher.
8. Beabsichtigt die Bundesregierung, zumindest einzelne Forderungen von
Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlingsorganisationen, dem UNHCR
usw. nach Verbesserungen der Rechtslage im Sinne der Betroffenen noch
in ihre Gesetzesänderungsvorhaben zum Zuwanderungsgesetz mit
aufzunehmen, und wenn ja, welche?
Es wird geprüft, einzelne als Gesetzgebungsbedarf ausgewiesene
Handlungsempfehlungen in den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und
asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union aufzunehmen. Ein darüber
hinausgehender Gesetzgebungsbedarf wird derzeit nicht gesehen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die in der Vorbemerkung zitierte
Einschätzung u. a. der Kirchen, wonach die konkreten Änderungsvorschläge
und die insgesamt misstrauische und abwehrende Tendenz des
Evaluationsberichts im Gegensatz stünden zu offiziellen Verlautbarungen, mit denen
ein offenes gesellschaftliches Klima als Voraussetzung für eine Integration
bezeichnet wird?
Die in der Vorbemerkung zitierte Einschätzung wird so nicht geteilt, da gerade
für den Bereich der Integration von Ausländern umfangreiche
Handlungsempfehlungen im Evaluierungsbericht ausgewiesen wurden.
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