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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Einnahmerisiken des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds"

Angaben zum Barmittelabfluss beim Energie- und Klimafonds (EKF), Entwicklung der Förderanträge im Jahr 2012, Mittelbindung durch Verpflichtungsermächtigungen, geplante Einsparungen angesichts der Mindereinnahmen, Konsequenzen für die mittelfristige Sicherung der energetischen Bau- und Stadtsanierung, weitere Folgen aus den Mindereinnahmen des EKF, nötige Neubewertung der Einnahmeerwartungen aus dem Emissionshandel, Ausgleich des Finanzierungsdefizits, Frage der Auflösung des EKF und Einstellung der Finanzmittel für den Klimaschutz in den Bundeshaushalt<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

03.04.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1275713. 03. 2013

Einnahmerisiken des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“

der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Dr. Bärbel Kofler, Sören Bartol, Martin Burkert, Dirk Becker, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Hans-Joachim Hacker, Gustav Herzog, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Joachim Poß, Frank Schwabe, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Angesichts massiver Einnahmeausfälle beim Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) droht wichtigen Bundesprogrammen zum Klimaschutz und zur Energieeffizienz das Aus. Grund für diese dramatische Entwicklung ist der aktuelle Preisverfall bei den CO2-Zertifikaten aus dem europäischen Emissionshandel; diese stellen die alleinige Einnahmebasis des EKF dar, der von der Bundesregierung allen Warnungen zum Trotz als Sondervermögen außerhalb des Bundeshaushaltes errichtet wurde. Der Zertifikatepreis liegt derzeit sogar noch weit unterhalb der im Rahmen einer Anhörung des Deutschen Bundestages von Experten vorgetragenen vorsichtigen Schätzung von 6 bis 8 Euro pro CO2-Zertifikat. Ungeachtet der Einnahmerisiken hält die Regierungskoalition an ihren Erlösprognosen für 2013 fest, die von einem Zertifikatepreis von 10 Euro ausgehen. Dabei hat sich bereits im vergangenen Jahr gezeigt, dass ihre Kalkulation auf deutlich überhöhten Preiserwartungen beruht. In der Folge mussten zahlreiche Umwelt- und Klimaschutzprogramme, die sich aus dem Sondervermögen speisen, bereits in 2012 starke Mittelkürzungen verkraften; viele Projekte wurden sogar komplett eingestellt. Betroffen sind wichtige Bereiche wie Energieeffizienz und kommunaler Klimaschutz, CO2-Gebäudesanierung und Marktanreizprogramm. Ungeachtet der Einnahmerisiken sollen nach dem Willen der Bundesregierung immer neue Programme über den EKF finanziert werden, z. B. das Förderprogramm Photovoltaik-Speicher und die Förderinitiative „Zukunftsfähige Energienetze“. Angesichts der sich zu Jahresbeginn 2013 abzeichnenden erneuten Mindereinnahmen in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro muss die Bundesregierung darlegen, wie sie die Finanzierung dieser erfolgreichen Programme – und damit das Herzstück der Energiewende in Deutschland – sichern will.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie begründet die Bundesregierung den Umstand, dass bei allen im EKF zusammengefassten Programmen die Ist-Ausgaben 2012 unter den zugewiesenen Beträgen lagen?

2

Wie erklärt die Bundesregierung die bei mehren Programmtiteln festzustellende Differenz zwischen ihrer Prognose zum Barmittelabfluss 2012 (vgl. Antworten der Bundesregierung auf Berichtsanforderung des Abgeordneten Uwe Beckmeyer im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mit Datum vom 4. Oktober 2012) und dem tatsächlichen Mittelabfluss?

3

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Haushaltsjahr 2012 die Zahl der Anträge auf Förderung aus dem EKF nach Programmbereichen entwickelt, und wie stellt sich diese gegenüber dem Vorjahr dar (bitte in absoluten Zahlen und Prozent aufschlüsseln)?

4

Aus welchen Mitteln wurde die von der Bundesregierung im vorläufigen Jahresabschluss 2012 angegebene Rücklage in Höhe von rund 195 Mio. Euro entnommen, und wie erklärt sie die Differenz zwischen der zugeführten Rücklage und dem Gesamtvolumen der in 2012 nicht verausgabten Mittel (vgl. vorgenannte Berichtsanforderung)?

5

In welchem Umfang sind die dem EKF laut Wirtschaftsplan 2013 zur Verfügung stehenden Finanzmittel bereits durch Zusagen und Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2012 gebunden, und welche Programme betrifft dies im Einzelnen (bitte in absoluten Zahlen und Prozent aufschlüsseln)?

6

In welcher Höhe wurden dem EKF im laufenden Jahr 2013 Finanzmittel bereits zugewiesen, und in welchem Umfang sind diese durch Zusagen und Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2012 gebunden (bitte in absoluten Zahlen und Prozent aufschlüsseln)?

7

Nach welchen Kriterien sollen vor dem Hintergrund der zu erwartenden Mindereinnahmen des EKF die darüber hinaus zugewiesenen zusätzlichen Mittel nach dem Willen der Bundesregierung durch die zuständigen Ressorts verteilt werden?

8

Welche verbindlichen Förderzusagen können aus Sicht der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt erteilt werden?

9

Mit welchen Mindereinnahmen beim EKF gegenüber den ursprünglichen veranschlagten Erlösen aus dem EU-Emissionshandel rechnet die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt für das Gesamtjahr 2013, und auf welche Berechnungsgrundlage stützt sie ihre Einschätzung?

10

In welchem Umfang plant die Bundesregierung angesichts der aktuellen Mindereinnahmen in den Monaten Januar und Februar 2013 gegenüber den Erlöserwartungen, welche die Basis für die Aufstellung des Wirtschaftsplans 2013 darstellten, Einsparungen bei den Programmen des EKF, und wie sollen sich diese nach derzeitiger Planung auf die verschiedenen, für die Verwendung der EKF-Mittel zuständigen Ressorts verteilen?

11

Plant die Bundesregierung eine Wiederaufnahme der in 2012 komplett eingestellten Programme des EKF, und welche betrifft dies im Einzelnen?

12

Welche Konsequenzen hat die Verschiebung zahlreicher Programme vom Haushaltsjahr 2012 nach 2013 vor dem Hintergrund der aktuellen Mindereinnahmen für deren Weiterführung?

13

Welche Folgen hat die nicht auskömmliche Finanzierung der Programme des energetischen Sanierens und Bauens sowie der energetischen Stadtsanierung für die Ziele der Bundesregierung im Rahmen der Energiewende?

14

Wie will die Bundesregierung vor diesem Hintergrund verlässliche und mittelfristig finanziell gesicherte Rahmenbedingungen für alle Akteure herstellen, um die energetische Sanierung vor einem Stillstand zu bewahren und die eigenen politischen Ziele der Energieeinsparung und Energieeffizienz nicht zu gefährden?

15

Welche Folgen haben die Mindereinnahmen des EKF für die Programme zur Weiterentwicklung der Elektromobilität und insbesondere für die sog. Schaufenster- und Leuchtturmprojekte?

16

Wie will die Bundesregierung vor diesem Hintergrund verlässliche und finanziell gesicherte Rahmenbedingungen schaffen und ihr erklärtes Ziel, Deutschland bis 2020 zum Leitmarkt für Elektromobilität mit mindestens einer Million Fahrzeuge zu machen, umsetzen?

17

Welche Folgen haben die Mindereinnahmen des EKF für das 6. Energieforschungsprogramm, gibt es Projektanträge im Rahmen des Energieforschungsprogramms, die aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel nicht bewilligt werden konnten, und wenn ja, welche Ressorts und Themen sind betroffen?

18

Aus welchen Gründen wurde der ursprünglich für den 1. Mai 2013 geplante Start des aus dem EKF zu finanzierenden KfW-Programms Erneuerbare Energien „Speicher“ verschoben (taz, die tageszeitung vom 21. Januar 2013), und zu welchem Zeitpunkt soll eine Förderung im Rahmen dieses Programms nach den aktuellen Planungen der Bundesregierung beginnen?

19

Wie hoch sind die veranschlagten Mittel für das KfW-Programm Erneuerbare Energien „Speicher“, und aus welchem Titel des Sondervermögens sollen diese bereitgestellt werden?

20

Auf welche Grundlage hat die Bundesregierung ihre Einschätzung gestützt, dass im Rahmen des EU-Emissionshandels ein durchschnittlicher Preis von 10 Euro pro CO2-Zertifikat in 2013 zu erreichen ist, und zu welchem Zeitpunkt ist aus ihrer Sicht eine Neubewertung der Einnahmeerwartungen sowie eine Korrektur des Wirtschaftsplans zum Bundeshaushalt vorzunehmen, sollte der Zertifikatepreis weiterhin auf dem jetzigen Niveau stagnieren?

21

Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung vorliegen, damit sie über die Auflösung der Rücklage nach § 5 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG) sowie die Gewährung eines verzinslichen, spätestens im übernächsten Jahr vollständig zurückzuzahlenden Liquiditätsdarlehens aus dem Bundeshaushalt entscheidet?

22

Hält die Bundesregierung zum Ausgleich des aktuellen Finanzierungsdefizits beim EKF ein verzinsliches Liquiditätsdarlehen aus dem Bundeshaushalt bis zur Höhe von 10 Prozent des Gesamtvolumens des Wirtschaftsplans 2013 für ausreichend, und wie will sie bei höheren Einnahmeausfällen die Finanzierungslücke schließen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Summe aller Darlehensverbindlichkeiten zu keinem Zeitpunkt höher als 20 Prozent des Gesamtvolumens des Wirtschaftsplans des laufenden Jahres sein darf?

23

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Vorschlägen auf europäischer Ebene zur Stabilisierung der Zertifikatepreise aus dem EU-Emissionshandel, und welche Position wird sie in die Verhandlungen über das sogenannte backloading vertreten?

24

Welche Auswirkungen sind aus Sicht der Bundesregierung auf den EKF zu erwarten, sollten auf europäischer Ebene keine stützenden Maßnahmen zur Stabilisierung des CO2-Zertifikatepreises beschlossen werden, und welche nationalen Maßnahmen hinsichtlich der Einnahmen des Fonds müssten in diesem Fall nach ihrer Einschätzung geprüft werden?

25

Wird die Bundesregierung bei den Haushaltsplanungen für 2014 am Sondervermögen EKF festhalten, oder plant sie seine Auflösung und die Einstellung der für den Klimaschutz benötigten Finanzmittel in die Einzelpläne des Bundeshaushaltes, und wie begründet sie ihr Vorgehen?

Berlin, den 13. März 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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