[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13563
17. Wahlperiode 13. 05. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Ekin Deligöz,
Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12884 –
Aufklärung über die Beziehungen von Bundesregierung und
Bundesnachrichtendienst zu Adolf Eichmann
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vor rund einem Jahr hat die Nachricht, dass der Bundesnachrichtendienst (BND)
bzw. seine Vorläuferorganisation „Gehlen“ bereits 1952 den Aufenthaltsort des
Holocaust-Organisators Adolf Eichmann kannte, ohne wirksame Maßnahmen
zu seiner Ergreifung einzuleiten (vgl. BILD vom 8. Januar 2011), weltweit
Aufsehen erregt. Die Nachricht wird als Beleg für einen fahrlässigen, wenn nicht
komplizenhaften Umgang von staatlichen Stellen der frühen Bundesrepublik
mit NS-Verbrechern ausgelegt. Es besteht dringender Aufklärungsbedarf durch
die Bundesregierung.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag hat die
Bundesregierung aufgefordert, einen Bericht Akten und Erkenntnisse des BND zu Adolf
Eichmann sowie Klaus Barbie vorzulegen und darzulegen, wer die
Verantwortung für das jahrelange Verschweigen ihrer Aufenthaltsorte trug (Antrag auf
Bundestagsdrucksache 17/4586). Dieselbe Fraktion forderte von der
Bundesregierung darüber hinaus eine systematische Aufarbeitung der NS-
Vergangenheit von Bundesministerien und Behörden (Antrag auf Bundestagsdrucksache
17/10068). Beide Anträge hat die Mehrheit der Regierungskoalition im Plenum
des Bundestages abgelehnt. Dies könnte den Eindruck nahelegen, dass die
Bundesregierung keine Verantwortlichkeiten benennen und keine eigenständigen
Beiträge zur weiteren Aufarbeitung leisten will.
Im Fall Eichmann wurden in der Zwischenzeit weitere problematische Details
bekannt. Veröffentlichungen von Forschern und Publizisten wie Bettina
Stangneth und Willi Winkler führen den großen Aufklärungsbedarf durch die
Bundesregierung nochmals eindringlich vor Augen. Die Bundesregierung ist
dringend aufgefordert, schnell und umfassend für Klarheit zu sorgen und jedem
Verdacht entgegenzuwirken, dass sie Fehler der frühen Bundesrepublik im Fall
Eichmann und im Umgang mit der NS-Vergangenheit verschleiern will. Ein
solcher Verdacht wäre ein großer Schaden für unsere demokratische
Erinnerungskultur. Die Antwort wurde namens des Bundeskanzleramtes vom 8. Mai 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13563 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
a) Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die historischen Akten zum
Komplex Adolf Eichmann zu Teilen bereits an das Bundesarchiv abgegeben
wurden und dort, beziehungsweise beim Politischen Archiv des Auswärtigen
Amts, der größte Teil der Öffentlichkeit zugänglich ist. Es steht jedermann
frei, Anträge auf Aktennutzung nach den einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen an das Bundesarchiv sowie an die – für die in der Kleinen Anfrage
gestellten Fragen in Betracht kommenden – Behörden zu richten.
b) Historische Sachverhalte zu erforschen und – auf der Grundlage
ungesicherter Erkenntnisse – zu beurteilen, bleibt der wissenschaftlichen Forschung
vorbehalten. Die Bundesregierung unterstützt die wissenschaftliche
Erforschung des Umgangs staatlicher Stellen mit NS-Verbrechern und NS-
Belasteten in der Zeit nach 1945 in vielfältiger Weise, unter anderem durch die
Finanzierung von unabhängigen Forschungsprojekten. Dazu zählen auch die
Projekte zur Erforschung der Geschichte der Nachrichtendienste des Bundes
(vgl. auch Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage betr.
Umgang mit der NS-Vergangenheit, Bundestagsdrucksache 17/8134). Überdies
hat die Bundesregierung mit der Novellierung der Verschlusssachen-
Anweisung (VSA)1 im Jahr 2010 vorgeschrieben, dass im Rahmen eines
festgelegten Zeitplans die Altakten des Bundes daraufhin geprüft werden, ob der
Verschlussgrad von VS-Dokumenten auch heute noch geboten ist. Damit
bezweckt die Bundesregierung, VS-Unterlagen des Bundes, die älter als
30 Jahre sind, schneller als es in der Vergangenheit üblich war, der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
c) Zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste nimmt die
Bundesregierung in der Regel weder zu nachrichtendienstlichen Verbindungen
ihrer Nachrichtendienste noch zu ihren Mitarbeitern und deren
nachrichtendienstlichen Aktivitäten öffentlich Stellung. In begründeten Ausnahmefällen
weicht die Bundesregierung von diesem Grundsatz ab. In einigen Fällen
werden die Antworten als Verschlusssachen in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegt. Dabei ist der Umstand, dass eine Antwort
hinterlegt wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des in der
jeweiligen Frage angesprochenen Sachverhaltes zu werten.
d) Die Bundesregierung weist ferner darauf hin, dass die Altaktenbestände des
Bundesnachrichtendienstes (BND) noch nicht vollständig erschlossen sind
und daher in Zukunft weitere einschlägige Unterlagen gefunden und der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könnten.
1. Was unternahm die Bundesregierung nebst nachgeordneten Behörden,
nachdem die Frau von Adolf Eichmann und seine drei Söhne 1952 aus
ihrem Wohnort Altaussee (Österreich) verschwanden und nach Argentinien
auswanderten, um dort mit Adolf Eichmann zusammenzuleben?
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass der damaligen
„Organisation Gehlen“ aufgrund dieses Nachzugs der Familie Eichmann der
Deckname und die Kontaktadresse Adolf Eichmanns in Argentinien
spätestens seit dem 24. Juni 1952 bekannt waren (vgl. die Veröffentlichung aus der
entsprechenden Geheimdienst-Akte in der BILD Zeitung am 8. Januar
2011)?
1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und
organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) vom 31. März 2006 in der Fassung
vom 26. April 2010 (GMBl. 2010, S. 846).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/135633. Hat diese Information auch das für die Geheimdienste zuständige
Bundeskanzleramt erreicht?
4. a) Wussten um den Aufenthaltsort Adolf Eichmanns
aa) Hans Globke, der von 1953 bis 1963 Chef des Bundeskanzleramtes
war,
bb) Bundeskanzler Konrad Adenauer?
b) Wenn ja, jeweils ab wann?
5. Wie haben die Bundesregierung und ihr nachgeordnete Behörden diese
Information und weitere sie bestätigende Meldungen verwendet?
6. Welche Bemühungen zur Verhaftung Adolf Eichmanns haben die
Bundesregierung und ihr nachgeordnete Behörden in der Folgezeit bis zu Adolf
Eichmanns tatsächlicher Ergreifung unternommen?
Die Fragen 1 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aus den der Bundesregierung vorliegenden Unterlagen ist nicht zu erkennen,
dass der Bundesregierung 1952 die Ausreise von Frau Eichmann und ihren
Söhnen bekannt war. Dem BND lagen damals unterschiedliche Informationen zu
Adolf Eichmann und seinem möglichen Aufenthaltsort vor. Dazu zählt unter
anderem auch die Information, dass sich Adolf Eichmann möglicherweise unter
dem Decknamen „Clemens“ in Argentinien aufhalte und seine Adresse beim
deutschen Chefredakteur der argentinischen Zeitung „Der Weg“ bekannt sei.
Umfassende Erkenntnisse über die Verwendung der Informationen und
ergriffene Maßnahmen zur Ergreifung Adolf Eichmanns liegen der Bundesregierung
nicht vor. Bekannt ist, dass die Auslandsvertretungen auf Weisung der
Bundesregierung bereits Anfang 1953 etwaigen Spuren nachgingen. Als Aufenthaltsort
wurde damals vor allem der Nahe Osten vermutet.
7. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen einem
beschwichtigenden Bericht der deutschen Botschaft in Buenos Aires von
Ende 1953, wonach sich nur wenige und zudem unbedeutende Personen mit
NS-Vergangenheit in Argentinien aufhielten, und einem 58-seitigen Bericht
der CIA aus demselben Jahr, der deutlich vor Aktivitäten zahlreicher alter
und neuer Nazis in Argentinien warnt?
Aus den der Bundesregierung inzwischen bekannt gewordenen Fällen und aus
Ergebnissen der historischen Forschungen ergibt sich, dass nicht „nur wenige
und zudem unbedeutende Personen mit NS-Vergangenheit“ nach dem Zweiten
Weltkrieg nach Argentinien ausgereist sind. Auf die Antwort zu Frage 6 sowie
die Vorbemerkung der Bundesregierung, Buchstabe b, wird verwiesen.
8. Wann und in welchem Zusammenhang haben die Bundesregierung und ihr
nachgeordnete Behörden oder – nach ihrer Kenntnis – welche Bundesländer
bzw. deren Behörden welche Stellen anderer Staaten über den
Aufenthaltsort Adolf Eichmanns informiert?
9. Wer hat 1958 in welchem Zusammenhang die aus einsehbaren CIA-Akten
hervorgehenden BND-Informationen zum Aufenthaltsort Adolf Eichmanns
übermittelt?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 6, zweiter Absatz, wird verwiesen.
Drucksache 17/13563 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Information des
Bundeskriminalamtes an das Hessische Landeskriminalamt von Anfang Juli 1957,
wonach es keine Interpol-Fahndung nach Adolf Eichmann geben werde, weil
es sich bei seinen Verbrechen um „Straftaten politischen und rassischen
Charakters“ handele, bei denen Interpol die Mitwirkung untersagt sei (vgl.
Bettina Stangneth, „Eichmann vor Jerusalem“, S. 406 f.)?
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage von Adolf Eichmann in
seinem während seiner Haft Anfang 1961 geschriebenen Text „Meine
Flucht“, der von seinem Verteidigungskomitee, der sogenannten
Interessengemeinschaft Linz in Auftrag gegeben und an das britische Magazin
„People“ verkauft wurde, wonach er Kenntnis davon hatte, dass Interpol
nicht nach ihm fahnde und ihn das sehr beruhigt habe?
12. Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, wie Adolf
Eichmann von der Ablehnung einer Interpol-Fahndung nach ihm erfahren
hat?
Die Fragen 10 bis 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zu Adolf Eichmann liegen dem Bundeskriminalamt (BKA) keine Akten mehr
vor. Fest steht, dass keine Fahndung eingeleitet wurde. Der Wahrheitsgehalt der
Angabe in dem zitierten Schreiben an das Hessische Landeskriminalamt, dass
Interpol in einem vergleichbaren Fall aus den genannten Gründen eine
Ausschreibung untersagt habe, kann nicht mehr nachvollzogen werden.
13. Wie gelangte eine Kopie der handschriftlichen Fassung von Adolf
Eichmanns Text „Meine Flucht“ in die BND-Akte über ihn?
Unter den verfügbaren Altaktenbeständen des BND befinden sich zahlreiche
– nachrichtendienstlich beschaffte – Fotokopien handschriftlicher Notizen, die
nach Einschätzung des BND Adolf Eichmann zugeordnet werden können. Wie
die in der Frage erwähnte Unterlage in den BND gelangte, ist derzeit nicht
feststellbar. Die wissenschaftliche Aufarbeitung der Frühgeschichte des BND kann
möglicherweise auch eine Antwort auf diese Frage liefern.
14. Hat das BKA zu irgendeinem Zeitpunkt nach Adolf Eichmann in
Argentinien gefahndet bzw. fahnden lassen oder Schritte unternommen, um die
Hinweise auf dessen Aufenthaltsort zu überprüfen, und wenn nein, warum
nicht?
15. Welche Anhaltspunkte hat die Bundesregierung dafür, dass der ehemalige
SS-Mann Paul Dickopf, der ab 1952 Leiter des deutschen Interpol-
Zentralbüros und stellvertretender BKA-Chef war, die Fahndung nach Adolf
Eichmann behindern wollte?
16. Wie stichhaltig waren die Gründe dafür, keine Interpol-Fahndung
einzuleiten?
17. Wer hat entschieden, dass kein Fahndungsersuchen gestellt wird?
18. Was ist der Bundesregierung von einem Besuch Paul Dickopfs beim
hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer zwischen 1958 und 1959 bekannt,
bei dem Paul Dickopf Fritz Bauer aufgefordert haben soll, auf die Fahndung
nach Adolf Eichmann zu verzichten, zumal es falsch sei, diesen in Argen-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13563tinien zu vermuten (vgl. Bettina Stangneth, „Eichmann vor Jerusalem,
S. 430)?
Die Fragen 14 bis 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 10 bis 12 wird verwiesen.
19. Wie ging die Bundesregierung mit der Meldung des Bundesamtes für
Verfassungsschutz (BfV) an das Auswärtige Amt (AA) vom 11. April 1958
um, wonach ein „Karl Eichmann, während des ,Dritten Reichs‘
Organisator der Judendeportationen … unter dem Namen Clement über Rom
nach Argentinien geflohen“ sei?
Die Bundesregierung ersuchte die deutsche Botschaft in Buenos Aires um
Nachforschungen. Diese ergaben, dass sich der Gesuchte vermutlich im Nahen Osten
aufhalte.
20. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass dem BfV seit Frühjahr 1959 die
Information vorlag, wonach die Frau Eichmanns mit seinen inzwischen
vier Söhnen in Argentinien gelebt haben soll?
Welche Maßnahmen zur Ergreifung von Adolf Eichmann veranlasste die
damalige Bundesregierung auf diese Information hin?
Siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung, Buchstabe b sowie die
Antwort zu den Fragen 1 bis 6, Absatz 2.
21. Wie ging die Bundesregierung mit den Nachforschungen der deutschen
Botschaft aus Argentinien um, wonach die Suche nach dem unter dem
Pseudonym Clement oder einem anderen Namen abgetauchten Adolf
Eichmann in Argentinien ergebnislos geblieben sei?
Für die Bundesregierung gab es keinen Grund, an der Feststellung der deutschen
Botschaft in Buenos Aires zum Aufenthalt Adolf Eichmanns zu zweifeln, da es
unbestätigte und widersprüchliche Angaben über mögliche Aufenthalte im
Nahen Osten gab. Die Botschaft Buenos Aires kündigte zudem an, nach
Vorliegen neuer Erkenntnisse erneut nachzuforschen.
22. Wie sind diese Nachforschungen der deutschen Botschaft in Buenos Aires
nach Adolf Eichmann zu beurteilen, wenn im Archiv dieser Botschaft
dokumentiert ist, dass Eichmanns Frau, die unter ihrem Mädchennamen
Liebl in Argentinien lebte, zusammen mit ihren Söhnen dort erschienen ist,
um für die Söhne Pässe auf den Namen Eichmann ausstellen zu lassen?
Auf die Antwort der Bundesregierung vom 10. November 2008 auf die
Schriftliche Frage 6 der Abgeordneten Ulla Jelpke wird verwiesen
(Bundestagsdrucksache 16/10945, S. 4 f.).
23. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Angehörige der deutschen
Botschaft in Argentinien damals Adolf Eichmanns Flucht bzw. unerkanntes
Leben dort unterstützten?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vergleiche dazu
auch die Vorbemerkung der Bundesregierung, Buchstabe b.
Drucksache 17/13563 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Informationen
aus dem Umkreis der Firma Mercedes Benz in Argentinien, bei der Adolf
Eichmann zuletzt arbeitete, zu seiner Entdeckung beigetragen haben?
Ein entsprechender Pressebericht ist der Bundesregierung bekannt. Sie verfügt
dazu aber über keine eigenen Erkenntnisse.
25. Sind Vertreter der Bundesregierung und ihr nachgeordneter Behörden
oder – nach ihrer Kenntnis – welcher Bundesländer bzw. deren Behörden
1960 oder zu einem anderen Zeitpunkt nach Argentinien gereist, um dort
Informationen über Adolf Eichmann einzuholen?
Die vorhandenen Akten enthalten keinen Hinweis auf solche Reiseaktivitäten.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung, Buchstabe a
und d, verwiesen.
26. Sind Berichte zutreffend, dass wenige Monate vor der Ergreifung Adolf
Eichmanns ein Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Buenos Aires, der
Zugang zur Eichmann-Akte der Botschaft hatte, entlassen wurde, weil er
diese möglicherweise einem Vertreter einer NS-Opferorganisation
überlassen hat?
Wenn ja, wie lauten die Details?
27. Wo ist die Eichmann-Akte der deutschen Botschaft in Argentinien heute?
Die Fragen 26 und 27 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung sind derartige Berichte nicht bekannt. Das Passregister der
deutschen Botschaft Buenos Aires aus dem Jahr 1954 befindet sich im
Politischen Archiv des Auswärtigen Amts, ebenso eine – erst mit dessen Entführung
im Jahr 1960 angelegte – Sachakte der Botschaft zu Adolf Eichmann.
28. Gab es eine Akte dieser Botschaft über Josef Mengele?
Wenn ja, wo befindet sie sich heute?
Zwei Aktenbände sowie ein Sonderband mit Kopien aus Akten argentinischer
Behörden zum Auslieferungsverfahren von Josef Mengele aus den Jahren 1956
bis 1986 sind im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts archiviert. Dort
befindet sich auch das Passregister, ausweislich dessen Josef Mengele 1956 ein
deutscher Reisepass ausgestellt wurde.
29. Welche Akten in deutschen Ministerien, Behörden und Archiven zum Fall
Adolf Eichmann liegen noch unter Verschluss bzw. sind noch nicht
öffentlich zugänglich, und wenn ja, warum?
Der größte Teil der zum Fall Adolf Eichmann von der Bundesregierung
angelegten Akten ist bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden. Soweit
Akten noch nicht offengelegt wurden, ist dies einschlägigen rechtlichen
Bestimmungen geschuldet. Diese umfassen im Fall Adolf Eichmann das
Bundesarchivgesetz (BArchG) und die Verschlusssachenanweisung (VSA). Bestimmte Akten,
die sich im Bundesarchiv zum Fall Adolf Eichmann befinden, unterliegen noch
Zugangsbeschränkungen durch bislang nicht aufgehobene Einstufungen als
Verschlusssachen (VS-Einstufung). Für die Offenlegung dieser Akten hat das Bun-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13563desarchiv mit den Herausgebern dieser VS-Unterlagen, denen die Prüfung der
Offenlegung gemäß VSA der Bundesregierung obliegt, bereits Kontakt
aufgenommen. Die noch im BfV vorhandene Akte zu Adolf Eichmann wird derzeit
anlässlich eines Antrags auf Einsichtnahme gemäß BArchG mit dem Ziel
bearbeitet, auch diese Akte später an das Bundesarchiv abzugeben. Dort liegt unter
der Fundstelle B 443/912 bereits der übrige Aktenbestand des BfV zu Adolf
Eichmann. Bezüglich des Aktenbestandes des Bundeskanzleramtes und des
BND wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 5. Dezember 2012 auf die
Schriftliche Frage des Abgeordneten Jan Korte verwiesen
(Bundestagsdrucksache 17/11787, S. 2f.). Die im Auswärtigen Amt vorhandenen Akten stehen der
wissenschaftlichen Forschung im Politischen Archiv zur Auswertung zur
Verfügung.
30. Welche Gefahren für das freundschaftliche Verhältnis zu anderen Staaten
befürchtet die Bundesregierung, wenn sie ihre bisher unter Verschluss
gehaltenen Eichmann-Akten öffentlich zugänglich machte?
Ein kleiner Teil der im Bundesnachrichtendienst verfügbaren Altunterlagen
mit Bezügen zu Adolf Eichmann geben außenpolitische Zielsetzungen und
Interessen anderer Staaten wieder. Bei einer Offenlegung stünde zu befürchten, dass
eine von Neutralität geprägte Reputation – die sich insbesondere der
Bundesnachrichtendienst in bestimmten Regionen erworben hat – maßgeblich
beschädigt werden könnte. Negative Folgewirkungen insbesondere für die anerkannte
Vermittlerfunktion des Bundesnachrichtendienstes wären zu erwarten. Die
Aufrechterhaltung einer solchen Vertrauensstellung ist mithin von hohem
außenpolitischem Interesse. Entsprechende Gründe für eine Verweigerung der Vorlage
dieses Teils der Altunterlagen hat das Bundesverwaltungsgericht mit
Beschlüssen vom 23. November 2011 und 10. Januar 2012 als rechtmäßig anerkannt
(Az. BVerwG 20 F 22.10 und BVerwG 20 F 1.11).
31. Befürchtet die Bundesregierung auch Gefahren für das freundschaftliche
Verhältnis zu anderen Staaten, falls die fraglichen Akten weiterhin
öffentlich unzugänglich blieben?
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Verweigerung der Vorlage von
Unterlagen insoweit als rechtmäßig anerkannt (vgl. Antwort zu Frage 30). Die
Bundesregierung hegt mithin keine Befürchtungen im Sinne der Frage.
32. Welche Kontakte hielten deutsche Botschaftsangehörige zum Kreis um
Adolf Eichmann und insbesondere zum ehemaligen niederländischen SS-
Mann und Journalisten Willem Sassen, der über Monate hinweg auch in
einem größerem Kreis von anwesenden Personen Interviews mit Adolf
Eichmann führte, die auf über 73 Tonbändern aufgezeichnet sind?
Willem Sassen hat im Mai 1955 bei der deutschen Botschaft in Buenos Aires in
einer Alimentenangelegenheit vorgesprochen. Laut einer Aufzeichnung vom
15. Dezember 1960 war er den Botschaftsangehörigen nicht persönlich bekannt.
33. Wieso hat das deutsche Passamt Konstanz diesem Willem Sassen, der im
deutschen Heeresdienst gegen die Befreiung Belgiens kämpfte und dort
zum Tode und in den Niederlanden zu 20 Jahren Zwangsarbeit verurteilt
wurde, am 4. Juli 1960 einen deutschen Reisepass ausgestellt, obwohl
Drucksache 17/13563 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSassens Namen in den Niederlanden bis 1969 auf der Fahndungsliste
stand?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung, Buchstabe a, wird verwiesen.
34. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage der Autoren der Studie
„Das Amt“, wonach Werner Junker, der zwischen 1956 und 1963 deutscher
Botschafter in Argentinien war und zuvor NS-Mitglied und Mitarbeiter
des in Jugoslawien als Kriegsverbrecher verurteilten
Sonderbevollmächtigten des Auswärtigen Amts für den Südosten in Belgrad, Hermann
Neubacher, „mit den Lebensumständen von Sassen recht gut vertraut war
und durchaus mit ihm sympathisierte“ (E. Conze u. a., „Das Amt und die
Vergangenheit: Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der
Bundesrepublik“, S. 608)?
Botschafter Werner Junker gibt in dem als Quelle herangezogenen Drahtbericht
Nr. 250 vom 29. November 1960 die Aussage eines als zuverlässig erachteten
Vertrauensmanns der Botschaft wieder, der mit Willem Sassen Kontakt hatte. Im
Übrigen wird bezüglich der angefragten Beurteilung durch die Bundesregierung
auf den Buchstaben b der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
35. Ist die Meldung des SPIEGEL 52/1955 zutreffend, wonach Hermann
Terdenge, der zwischen 1951 und 1955 deutscher Botschafter in
Argentinien war, nach dem Sturz Juan Peróns „wegen seiner betonten Intimität
mit dem argentinischen Staatspräsidenten“ abberufen wurde?
Botschafter Hermann Terdenge wurde abberufen. Ihm wurde insbesondere von
argentinischer Seite Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten
vorgehalten.
36. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Botschafter Hermann
Terdenge und Werner Junker von der Flucht und dem Untertauchen Adolf
Eichmanns und weiterer NS-Verbrecher in Argentinien und anderen
Ländern Lateinamerikas wussten oder diese sogar deckten?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
37. Wie geht die Bundesregierung und v. a. das Auswärtige Amt heute mit
dem Wirken Hermann Terdenges und Werner Junkers in Argentinien um?
Die Bundesregierung überlässt die Bewertung des Wirkens der Botschafter
Hermann Terdenge und Werner Junker in Argentinien als Bestandteil der
wechselvollen Geschichte der deutsch-argentinischen Beziehungen der historischen
Forschung. In einer 2007 von der deutschen Botschaft in Buenos Aires
herausgegebenen Publikation zum 150-jährigen Bestehen der bilateralen Beziehungen
wird der Name Hermann Terdenges im Kapitel „Der Schwierige Neuanfang“ im
Zusammenhang mit der Wiedereröffnung der Deutschen Botschaft im Jahr 1952
genannt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1356338. Welche Nachforschungen hat die Bundesregierung hinsichtlich möglicher
Unterlassungen und Straftaten der beiden Botschafter unternommen –
zumal Außenminister Heinrich von Brentano sich nach der Eichmann-
Entführung über Werner Junker und sein Verhalten offensichtlich sehr kritisch
geäußert hat?
39. Welche Nachforschungen hat die Bundesregierung bezüglich möglicher
Unterlassungen oder Straftaten anderer öffentlich bediensteter Deutscher
im Zusammenhang mit der jahrelangen Nichtergreifung Adolf Eichmanns
in Argentinien unternommen?
Die Fragen 38 und 39 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nachforschungen im Sinne der Fragen 38 und 39 sind der Bundesregierung
nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung,
Buchstabe b, verwiesen.
40. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aktivitäten der deutschen Botschaft
in Argentinien hinsichtlich des dort 1949 ebenfalls untergetauchten und
erst 1987 verhafteten NS-Verbrechers Josef Schwammberger?
Josef Schwammberger hatte 1965 die argentinische Staatsangehörigkeit
erworben, was der Auslieferung nach Deutschland Hindernisse in den Weg stellte. Auf
die deutsche Anregung des Abschlusses eines Auslieferungsvertrages ging die
argentinische Regierung nach anfänglich positiver Reaktion später nicht mehr
ein. Nach Öffnung der argentinischen Archive Anfang 1992 erhielt die deutsche
Botschaft in Buenos Aires zahlreiche beglaubigte Kopien der bei argentinischen
Behörden geführten Originalakten zu Josef Schwammberger, die über das
Auswärtige Amt der zuständigen Staatsanwaltschaft zugeleitet wurden. Die Arbeit
der Botschaft Buenos Aires im Zusammenhang mit der Auslieferung Josef
Schwammbergers nach Deutschland wurde in einem Schreiben der Zentralen
Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer
Verbrechen vom 22. Dezember 2004 ausdrücklich gewürdigt. Im Übrigen wird auf
den Buchstaben b der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
41. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Angehörige der dortigen
deutschen Botschaft Josef Schwammberger gedeckt und eine deutlich
frühere Ergreifung verhindert haben?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
42. Mit welchen Maßnahmen will die heutige Bundesregierung die damalige
Tätigkeit der deutschen Botschaft und der Botschaftsangehörigen in
Argentinien hinsichtlich der in Argentinien untergetauchten NS-Verbrecher
weiter aufarbeiten?
Dem Anliegen wird dadurch Rechnung getragen, dass die Bundesregierung die
Akten zugänglich macht. Die wissenschaftliche Forschung hat sich dieses
Themas bereits angenommen (vgl. Heinz Schneppen: Odessa und das Vierte
Reich – Mythen der Zeitgeschichte, 2007).
Drucksache 17/13563 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode43. Warum stellte die Bundesregierung nach der Ergreifung Adolf Eichmanns
1960 keinen Auslieferungsantrag?
In der Bundesregierung wurde bereits im April 1961 und nochmals im Juli 1961
die Frage der Auslieferung Adolf Eichmanns nach Rechtskraft des israelischen
Urteils erwogen. Hierzu war der Bundesregierung bekannt, dass Israel
ausschließlich ausliefern könne, wenn ein Auslieferungsvertrag zwischen Israel
und Deutschland bestehe. Zum damaligen Zeitpunkt war dies nicht der Fall. Ein
Beitritt Israels zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13.
Dezember 1957 erfolgte erst im Jahr 1967. Geprüft wurde daher der Abschluss
eines sogenannten Ad-hoc-Übereinkommens bezogen auf den Einzelfall
„Eichmann“. Es wurde als problematisch erachtet, wenn ein solches
Übereinkommen ausschließlich für einen Einzelfall geschlossen werden solle, da es sich
dann um ein rechtlich unzulässiges Einzelfallgesetz handeln könnte. Die Frage
der Auslieferung sollte zudem erst erörtert werden, wenn Israel ohne „Anregung
durch die Bundesregierung“ wegen des Abschlusses eines
Auslieferungsvertrags auf Deutschland zukomme. Damit hätte dann das Bundeskabinett befasst
werden müssen. In diesem Fall hätte das Bundesministerium der Justiz – so
ergibt es sich aus dem dort noch vorhandenen Aktenmaterial – erwogen, dem
Kabinett zu empfehlen, ein solches Angebot zum Zwecke der Auslieferung
Adolf Eichmanns nach Deutschland anzunehmen mit der Maßgabe, vorher
einen allerdings gemeingültigen Auslieferungsvertrag mit Israel zu schließen.
Erkenntnisse, ob es zu einer solchen Anregung Israels zur Auslieferung Adolf
Eichmanns nach Deutschland kam, liegen der Bundesregierung nicht vor.
44. Welchen Einfluss versuchte die damalige Bundesregierung auf den
Eichmann-Prozess in Jerusalem zu nehmen?
Den der Bundesregierung vorliegenden Unterlagen zufolge, wurde auf den
Verteidiger Adolf Eichmanns dahingehend Einfluss genommen, dass dieser im
Rahmen des Berufungsverfahrens von Eichmann auf eine Benennung des damaligen
Staatssekretärs Hans Globke als Zeuge verzichtete. Darüber hinaus wurden
Kopien handschriftlicher Notizen Eichmanns, die für eine Übersetzung ins
Englische und eine anschließende Veröffentlichung vorgesehen waren, mit dem Ziel
beschafft, den Teil, der sich mit Staatssekretär Hans Globke und anderen
Angehörigen des früheren Reichsinnenministeriums befasste, bei der Übersetzung
wegzulassen. Ob und inwieweit auch diese Aktivitäten vor dem Hintergrund des
Eichmann-Verfahrens zu sehen sind, kann gegenwärtig nicht abschließend
beantwortet werden. Dies bleibt der wissenschaftlichen Forschung vorbehalten.
45. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung von Bundeskanzler
Konrad Adenauer, die Kreditzusage an Israel bis zum Prozessende
einzufrieren?
Auf Buchstabe b der Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
46. Befürchtete die damalige Bundesregierung, dass der Prozess auch die NS-
Vergangenheit von Kanzleramtschef Hans Globke und anderen
Mitarbeitern von Bundesministerien und -behörden thematisieren könnte?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen. Über darüber
hinausgehende Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung nicht. Im Übrigen wird auf
Buchstabe b der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1356347. Wie beurteilt die Bundesregierung heute den Versuch deutscher Behörden,
damals Einfluss auf die Prozessberichterstattung und die Publizistik zu
nehmen, z. B. im Fall von Inge Deutschkron, Klaus Bölling und Reinhard
Strecker (vgl. Willi Winkler, „Der Schattenmann“, Kapitel 9)?
48. a) Welche Treffen und Besprechungen fanden im Bundeskanzleramt im
Zusammenhang mit der Ergreifung und dem Prozess gegen Adolf
Eichmann statt?
b) Welche Ergebnisse hatten diese Treffen?
49. Welche Rolle spielte das Institut für Zeitgeschichte, München, bei diesen
Treffen?
Die Fragen 47 bis 49 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aus den der Bundesregierung verfügbaren Unterlagen ergibt sich, dass der Fall
Eichmann mehrfach Gegenstand von Gesprächen von Staatssekretär Hans
Globke mit dem BND war. Ausweislich der Unterlagen fanden Treffen am
26. Oktober und 17. November 1960 sowie am 31. Januar und 10. März 1961
statt. Ergebnis der im Wesentlichen dem Informationsaustausch dienenden
Gespräche war die Entsendung von Rechtsanwalt Gerhard von Preuschen als
offizieller Beobachter der Bundesregierung zum Eichmann-Prozess.
Darüber hinaus fand laut den der Bundesregierung vorliegenden Unterlagen am
23. März 1961 im Bundeskanzleramt eine Koordinierungsbesprechung mit
verschiedenen Ressorts statt. Deren Ergebnis war die Einrichtung eines aus
Vertretern mehrerer Ressorts bestehenden Arbeitsausschusses, der sich fortlaufend mit
aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Eichmann-Prozess, unter
anderem auch im Bereich der Publizistik, befassen sollte.
In einem Vermerk über diese Besprechung ist festgehalten, dass die Verbindung
mit dem Münchener Institut für Zeitgeschichte außerordentlich wichtig sei.
Nach eigenen Angaben hat allerdings das Institut bei den Treffen im
Bundeskanzleramt keine Rolle gespielt. Weitere Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung dazu nicht vor. Die Klärung dieses Sachverhalts bleibt der historischen
Forschung vorbehalten. Auf den Buchstabe b der Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
50. Was hatte Hans Globke mit der kurzfristigen Veröffentlichung des ihn
entlastenden „Lösener-Berichts“ durch Theodor Eschenburg in den
„Vierteljahrsheften für Zeitgeschichte“ zu tun?
Nach Angaben des Institutes für Zeitgeschichte ist nicht erkennbar, dass Hans
Globke selbst etwas mit der in der Frage erwähnten Veröffentlichung zu tun
hatte. Eine direkte Verbindung von Hans Globke zu den „Vierteljahrsheften für
Zeitgeschichte“ sei nicht feststellbar.
51. Wurde Druck auf das Forschungsinstitut ausgelöst, um einen bestimmten
Prozessverlauf „wissenschaftlich“ zu unterstützen, und gegebenenfalls
wie?
Angaben des Institutes für Zeitgeschichte zufolge ist auch dies nicht erkennbar.
Drucksache 17/13563 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode52. Welche Rolle spielte der Fall Eichmann im Verhältnis zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der DDR?
Den vorliegenden Unterlagen ist zu entnehmen, dass der BND eine
propagandistische Ausnutzung des Eichmann-Prozesses durch die DDR als
wahrscheinlich erachtete, indem die Bundesrepublik Deutschland als von NS-belasteten
Personen in Führungspositionen durchsetzt dargestellt werden würde.
Nachrichtendienstlichen Erkenntnissen zufolge versuchten kommunistische Medien
mehrfach, eine Verstrickung westdeutscher Politiker in den Fall Eichmann zu
suggerieren.
53. a) Wie beurteilt die Bundesregierung heute die Rolle des BND-Agenten
R. V. rund um den Eichmann-Prozess?
b) Wie lautete der Auftrag des Bundeskanzleramtes für R. V. in Israel
genau (vgl. Willi Winkler, „Der Schattenmann“)?
Aus vorhandenen Unterlagen ergibt sich lediglich, dass R. V. einer der
Kandidaten für die Rolle eines Prozessbeobachters der Bundesregierung im Fall
Eichmann war. Im Übrigen wird auf Buchstabe b der Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
54. Inwieweit trifft der Pressebericht zu (SPIEGEL ONLINE, 2. September
2011 – „Aktenklau für die Adenauer-Republik“), wonach im Eichmann-
Prozess in Israel ein Vertrauter des damaligen Kanzlers Konrad Adenauer
aus dem Hotelzimmer des DDR-Anwalts Friedrich Karl Kaul in Jerusalem
Dokumente gestohlen hat, um sie dem Bundesnachrichtendienst zu
übergeben?
Der Vorgang wird in den Akten des Auswärtigen Amts und in einem Vermerk
des BND aus dem Jahr 1961 erwähnt. Der Verbleib der Unterlagen, die aus dem
Hotelzimmer unbemerkt entnommen worden sind, ist nicht zu ermitteln.
55. a) Welches Interesse hatte die Bundesregierung damals an diesen Akten?
b) Welches ist der Inhalt dieser Akten?
Die Bundesregierung hat dazu derzeit keine Erkenntnisse. Möglicherweise kann
die historische Forschung zukünftig weiterführende Antworten dazu finden.
56. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung hinsichtlich der Organisation
und Finanzierung der Strafverteidigung von Adolf Eichmann?
57. a) Welche Anzeichen eines Konflikts innerhalb der Bundesregierung gibt
es angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung einerseits die
Prozesskostenbeihilfe verweigerte, andererseits aber die Finanzierung
durch rechtsextreme Kreise und einen eigenen V-Mann des BND
geduldet hat?
b) Oder handelt es sich sogar um eine Art „Drittmittel“-Finanzierung?
Die Fragen 56 und 57 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Namen der Verteidiger Adolf Eichmanns sowie die Grundzüge ihrer
Verteidigungsstrategie waren der Bundesregierung bekannt. Ein Antrag auf
Gewährung von Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt. Unterlagen zur verwaltungsge-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/13563richtlichen Auseinandersetzung über die Verteidigungskosten liegen im
Politischen Archiv des Auswärtigen Amts und stehen einer wissenschaftlichen
Auswertung zur Verfügung. Bekannt waren – auch in der Presse2 kolportierte –
Überlegungen im Umfeld Adolf Eichmanns, dessen Verteidigung durch den
Verkauf von Aufzeichnungen zu finanzieren, denen persönliche Angaben Adolf
Eichmanns zugrunde lagen oder die er selbst angefertigt hatte. Inwieweit diese
Überlegungen realisiert werden konnten, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
58. a) Gab es weitere Versuche, auf die Verteidigung von Adolf Eichmann
oder auf Rechtsanwalt Friedrich Karl Kaul Einfluss zu nehmen?
b) Gegebenenfalls welche?
Auf die Antwort zu Frage 44 wird verwiesen. Darüber hinaus finden sich dazu
in den vorhandenen Unterlagen der Bundesregierung keine Informationen.
59. Gab es weitere V-Leute oder sonstige Versuche der damaligen
Bundesregierung, Adolf Eichmanns Strafverteidigung oder Rechtsanwalt Friedrich Karl
Kaul zu überwachen?
Im Rahmen seines Auftrags, Informationen darüber zu beschaffen, ob in dem
israelischen Ermittlungsverfahren gegen Adolf Eichmann Persönlichkeiten des
Öffentlichen Lebens der Bundesrepublik Deutschland oder aktive bzw.
ehemalige Mitarbeiter des BND genannt und ggf. belastet wurden, hat der BND auch
nachrichtendienstliche Verbindungen eingesetzt. Sonstige Versuche einer
Überwachung sind den Unterlagen nicht zu entnehmen.
60. Welchen Einfluss nahmen die Bundesregierung und ihr nachgeordnete
Behörden oder – nach ihrer Kenntnis – welcher Bundesländer bzw. deren
Behörden auf die personelle Besetzung der Verteidigung?
Die Bundesregierung nahm – soweit aus den vorliegenden Unterlagen
erkennbar – keinen Einfluss auf die personelle Besetzung der Verteidigung Adolf
Eichmanns mit dem Rechtsanwalt Dr. Robert Servatius als dessen
Strafverteidiger.
61. War Hans Rechenberg BND-Mitarbeiter – wie in CIA-Akten vermerkt
(Deckbezeichnung V-7396)?
Es wird auf Buchstabe c der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die
Antwort wird daher in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
hinterlegt.* Zur Begründung: Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung
zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung nicht offen erfolgen kann.
Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen
zur Führung nachrichtendienstlicher Quellen enthalten. Der Quellenschutz stellt
für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste einen überragend wichtigen
Grundsatz dar. Die öffentliche Bekanntgabe der Identität von Quellen gegenüber
Unbefugten würde zum einen die staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den
Betroffenen verletzen. Zum anderen würde die künftige Anwerbung von Quellen
schon durch die bloße Möglichkeit des Bekanntwerdens der Identität von Quel-
2 „Club republikanischer Publizisten (CrP)-Informationsdienst in einer Meldung aus dem Februar 1962
(S. 21).
* Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 17/13563 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelen insgesamt nachhaltig beeinträchtigt. Dieses würde wiederum zu einer
erheblichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Eine Kenntnisnahme durch
Unbefugte würde daher für die Auftragserfüllung des
Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden
Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“
eingestuft.*
62. Wie beurteilt die heutige Bundesregierung die Entscheidung des BND,
diesen Mann zu beschäftigen?
63. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Hans Rechenberg
zusammen mit dem Schweizer François Genoud den Verkauf von Eichmann-
Memoiren, die in israelischer Haft geschrieben waren, organisierte, um
auch damit die Verteidigung von Adolf Eichmann zu finanzieren (Willi
Winkler, „Der Schattenmann“, Kapitel 9)?
Die Fragen 62 und 63 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 61 sowie ergänzend auf Buchstabe b der
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
64. a) Was wussten das Kanzleramt und Kanzleramtschef Hans Globke von
dieser Unternehmung?
b) War dort eine sog. Interessengemeinschaft Linz bekannt, die die
Urheberrechte der Eichmann-Memoiren verwaltete (s. Verweis auf BND-
Aktenzeichen bei Willi Winkler in W. Renz, „Interessen um Eichmann“,
S. 310, FN 87)?
Dazu liegen der Bundesregierung in den ihr zur Verfügung stehenden
Unterlagen keine Erkenntnisse vor.
65. Wo befindet sich heute die diese Sache betreffende Korrespondenz
zwischen Hans Globke und BND-Chef Reinhard Gehlen, von der nur ein
kleiner Teil im Nachlass von Hans Globke liegt – ein Teil, der zudem durch
das neue Archivgesetz zur Freigabe von klassifizierten Akten seit einigen
Jahren sogar für Wissenschaftler gesperrt ist?
Darüber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Inwieweit das in
der Frage zitierte „neue Archivgesetz zur Freigabe von klassifizierten Akten“
zur Sperrung des Nachlasses von Hans Globke geführt hat, kann von der
Bundesregierung nicht nachvollzogen werden. Bei dem in der Frage erwähnten
„Gesetz“ handelt es sich vielmehr um die bereits in Fußnote 1 erwähnte VSA, in
der in den §§ 8 und 9 u. a. die Befristung der Einstufung der
Geheimhaltungsgrade und die Regularien für die Aufhebung der Einstufung geregelt sind. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung, Buchstabe b,
verwiesen.
* Das Bundeskanzleramt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/1356366. Wie beurteilt die Bundesregierung das unter den dort erhaltenen Akten sich
befindende Schreiben Reinhard Gehlens an Hans Globke vom 16. März
1962, das den bezeichnenden Betreff enthält: „Beabsichtigte
Namhaftmachung Staatsekretärs Globke als Zeuge in der Berufungsverhandlung
gegen A. Eichmann“ sowie die Versicherung Reinhard Gehlens, der BND
werde sich darum kümmern (Willi Winkler, „Der Schattenmann“, Kapitel 9
sowie ders. in W. Renz, „Interessen um Eichmann“)?
Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 44 und 59 verwiesen. Im Übrigen
wird auf Buchstabe b der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
67. a) Zu welchem Zeitpunkt bestand welcher Kontakt zwischen dem
Bundeskanzleramt oder ihm nachgeordneten Behörden zu François
Genoud?
b) Gibt es Hinweise darauf, dass François Genoud nicht nur mit Paul
Dickopf und Hans Rechenberg persönlich eng befreundet, sondern
ebenfalls V-Mann des BND war?
68. Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung diese Kontakte zu François
Genoud kritisch überprüft, nachdem herauskam, dass dieser 1972 an der
Flugzeugentführung der LH 649 „Baden-Württemberg“ beteiligt und tief in
den Nahost-Terrorismus verstrickt war (vgl. Willi Winkler, „Der
Schattenmann“, Kapitel 13)?
Die Fragen 67 und 68 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf Buchstabe c der Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Daher wird die Antwort als Verschlusssache mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“
bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. Zur
Begründung wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 61 verwiesen.*
69. Wie viel Personen mit NS-Vergangenheit arbeiteten insgesamt je für die
Organisation Gehlen und für den BND?
Eine belastbare Zahl der Personen mit NS-Vergangenheit, die je für die
Organisation Gehlen und den BND arbeiteten, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht
angegeben werden. Die Recherche der Daten in den einschlägigen Unterlagen
des BND, die Basis für die Antwort sind, wird gegenwärtig im Rahmen eines
mehrjährigen Projektes durch die Unabhängige Historikerkommission (UHK)
durchgeführt. Es ist beabsichtigt, die Untersuchungsergebnisse der UHK zu
gegebener Zeit der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
* Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]