Haltung der Bundesregierung zum Umgang mit EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern aus Rumänien und Bulgarien
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Herbert Behrens, Sevim Dağdelen, Inge Höger, Andrej Hunko, Dr. Lukrezia Jochimsen, Niema Movassat, Thomas Nord, Petra Pau, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit einiger Zeit berichten Medien verstärkt über die Zuwanderung von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern aus Rumänien und Bulgarien, für die ab dem nächsten Jahr die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt. In den Medien wird dabei immer wiederkehrend am Beispiel weniger Kommunen in Deutschland – namentlich insbesondere Berlin-Neukölln, Dortmund, Duisburg und Mannheim – suggeriert, aus den beiden genannten Staaten der Europäischen Union (EU) finde eine bedrohliche Armutsmigration nach Deutschland statt.
Der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, hat sich mehrfach zum Thema und zu scheinbaren klaren Lösungen geäußert: Wer nur nach Deutschland komme, um „Sozialhilfe zu kassieren, muss wieder gehen.“ Für diese Menschen solle es eine „Wiedereinreisesperre“ geben. Diejenigen, die „wir rausgeschmissen haben wegen Betrugs oder versuchten Betrugs“, will der Bundesminister des Innern dauerhaft außer Landes halten und er fordert dafür eine entsprechende europäische Rechtsgrundlage (vgl. Rheinische Post vom 20. Februar 2013, „Friedrich will Armutswanderung stoppen“).
Im vergangenen Jahr wurden 439 rumänische und 251 bulgarische Staatsangehörige zur Ausreise aufgefordert, 232 rumänische und 74 bulgarische Staatsangehörige wurden abgeschoben (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu den Fragen 1 und 18 auf Bundestagsdrucksache 17/12442). Auf welchen konkreten Sachverhalten diese Ausreiseentscheidungen und Abschiebungen basierten, ist nicht bekannt. Nach dem EU-Freizügigkeitsrecht ist eine Beendigung der Freizügigkeit und des Aufenthalts nur in besonders schwerwiegenden Fällen zulässig: Eine strafrechtliche Verurteilung allein genügt nicht, es muss sich vielmehr aus dem persönlichen Verhalten der Betroffenen eine gegenwärtige, schwere Gefährdung ergeben, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt. Der Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II ist nach dem EU-Recht grundsätzlich nicht zu beanstanden, es gilt in der EU vielmehr der Grundsatz der Nicht-Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit. Strittig ist jedoch der Bezug von öffentlichen Leistungen bei Arbeitsuchenden in der ersten Zeit ihres Aufenthalts. Die diesbezügliche deutsche Rechtslage, die einen Leistungsausschluss in solchen Fällen vorsieht, ist nach Auffassung vieler Gerichte nicht europarechtskonform.
In den Medien ist mehrfach darauf hingewiesen worden, dass die Migration aus Bulgarien und Rumänien nur zu einem geringen Teil aus Menschen besteht, die vor elenden sozialen Verhältnissen und – als Roma – vor rassistischer Diskriminierung und Mobilmachung rechtsextremistischer Gruppierungen fliehen. Vielfach handelt es sich um gut qualifizierte Menschen und/oder um Arbeitskräfte mit in Deutschland nachgefragten Qualifikationen (Pflegekräfte, Fachkräfte usw.). Mehrheitlich gehen diese EU-Bürgerinnen und EU-Bürger im Rahmen der EU-Freizügigkeit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach und zahlen in die Sozialkassen ein.
Die Europäische Kommission stellte anlässlich des EU-Innenministerrates am 7. März 2013 gegenüber der Presse klar, dass sie keine Vorschläge zur Eindämmung von „Sozialtourismus“ machen werde, weil es diesen ihrer Ansicht nach nicht gebe (AFP, 7. März 2013). Es handele sich vielmehr „um ein Wahrnehmungsproblem in manchen Mitgliedstaaten, das keine Grundlage in der Wirklichkeit hat“, so ein Sprecher der Kommission.
Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma warnte in einer Pressemitteilung vom 5. März 2013 davor, die Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien zu einem Wahlkampfthema zu machen: „Der neue Populismus in Deutschland, der von Politikern betrieben werde, und der Vorwürfe von ‚Betrug bei Sozialleistungen‘ und ‚Missbrauch der Freizügigkeit‘ bis hin zu ‚Asylmissbrauch‘ und ‚Kriminalität‘ erhebe, werde in der Öffentlichkeit ausschließlich auf Angehörige der Roma bezogen“.
Einen solchen Wahlkampf mit Blick auf die Zuwanderung von Roma und Sinti kündigte Reinhard Grindel von der CDU/CSU-Fraktion indirekt jedoch schon an (Plenarprotokoll 17/225, S. 28096 f.): „Wir werden in den kommenden Wochen und Monaten mit den Menschen in den von ungesteuerter Zuwanderung betroffenen Städten intensiv darüber reden müssen, ob wir, wie SPD und Grüne hier im Deutschen Bundestag, uns weiter hilflos einer ungesteuerten Zuwanderung gegenübersehen, oder ob wir endlich handeln und geeignete Maßnahmen ergreifen, um Integrationspolitik erfolgreich in Deutschland durchsetzen zu können und ungesteuerte Zuwanderung zu verhindern. Das ist die Alternative, um die es auch in den kommenden Monaten geht. … Gerade angesichts des ungesteuerten Zustroms von Roma und Sinti und sonstigen Bürgern aus Rumänen, Bulgarien und anderen EU-Ländern wäre eine solche Ballung von Problemen, die uns integrationspolitisch vor eine nicht zu bewältigende Herausforderung stellen, eine völlige Fehlentwicklung“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Wie viele bulgarische bzw. rumänische Staatsangehörige sind in den Jahren 2010, 2011 und 2012 für einen nicht nur kurzfristigen Aufenthalt in die Bundesrepublik Deutschland ein- bzw. ausgereist (bitte nach Aufenthaltszweck auflisten und so genau wie möglich differenzieren)?
Wie viele bulgarische bzw. rumänische Staatsangehörige leben derzeit in Deutschland, auf jeweils welcher Rechtsgrundlage bzw. mit welchem Aufenthaltszweck (z. B. Studierende, Praktikanten, Familienangehörige, Selbständige, Saisonarbeiter, sonstige Beschäftigte, Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst oder am Freiwilligen Sozialen Jahr usw.; bitte nach Bundesländern differenzieren und die Vergleichswerte zum 31. Dezember 2011 nennen), wie viele von ihnen leben bereits seit einem, drei, fünf, zehn Jahren oder länger (bitte differenzieren) in Deutschland, und wie viele haben als Minderjährige einen Schulabschluss erworben und benötigen deshalb für die Beschäftigungsaufnahme keine Arbeitserlaubnis?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Beschäftigung von Saisonarbeitnehmern, Hochqualifizierten und Arbeitskräften mit in Deutschland besonders gesuchten Qualifikationen aus Bulgarien und Rumänien in Deutschland bei?
Welchen Stellenwert haben Saisonarbeitskräfte nach Einschätzung der Bundesregierung aus beiden Ländern, insbesondere für die deutsche Landwirtschaft?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage von Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (tageszeitung vom 4. März 2013), die Arbeitslosigkeit bei Migranten aus Bulgarien und Rumänien „ist deutlich geringer als im Durchschnitt der Ausländer in Deutschland“, und welche eigenen Erkenntnisse liegen ihr hierzu vor?
Inwieweit kann die Bundesregierung die Aussage des Migrationswissenschaftlers Klaus Bade bestätigen, rund 80 Prozent der zwischen 2007 und 2010 zugewanderten Bulgaren und Rumänen seien sozialversicherungspflichtig auf dem ersten Arbeitsmarkt beschäftigt, und welche eigenen Kenntnisse liegen ihr hierzu vor (SPIEGEL ONLINE, 3. März 2013)?
Welche Informationen, Daten und Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Ausmaß der Zuwanderung von rumänischen und bulgarischen Staatsangehörigen in die anderen Mitgliedstaaten der EU vor, und welche Einschätzungen und Maßnahmen werden diesbezüglich auf EU-Ebene diskutiert?
Was wurde von den Vertretern Österreichs, der Niederlande und Großbritanniens bei ihrem Treffen mit dem Bundesinnenminister am Rande des EU-Innenministerrates am 7. März 2013 zum Umfang der Armutsmigration in ihren Staaten vorgebracht, und welche Lösungsstrategien haben die Vertreter der vier Staaten erörtert?
Hat der Bundesminister des Innern oder ein Vertreter auf die Äußerungen der Europäischen Kommission reagiert, wonach es keinen „Sozialleistungstourismus“ gebe und es sich vielmehr um eine „Wahrnehmungsproblem in manchen Mitgliedstaaten“ handele (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und inwieweit ist die Aussage des Sprechers zutreffend, dass „kein Mitgliedstaat“ – also auch nicht Deutschland – der „EU-Kommission auch nur irgendeinen Beweis gegeben [hat], dass es ein Problem mit Sozialleistungstourismus gibt“?
Welche Informationen, Daten und Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur aktuellen Sozial- und Beschäftigungssituation von in Deutschland lebenden Bürgerinnen und Bürgern aus Rumänien bzw. Bulgarien vor (bitte so genau und differenziert wie möglich darstellen, auch im zeitlichen Verlauf der letzten drei Jahre; beispielhaft: Beschäftigungs- und Arbeitslosenquote, Beschäftigungsfelder, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Bezug von Sozialleistungen, Gehälter und Einkommen, Selbstständigkeitsquote, Qualifikation usw.), wie viele haben z. B. eine unbeschränkte Arbeitsberechtigung, wie viele arbeiten als Fachkräfte und benötigen keine Arbeitserlaubnis, wie viele haben eine Arbeitserlaubnis als Qualifizierte ohne Vorrangprüfung erhalten, und wie viele sind Auszubildende, Saisonarbeiter usw.?
Wie sind die Äußerungen des Bundesministers des Innern zu verstehen, bulgarische und rumänische Bürgerinnen und Bürger seien wegen „Betrugs“ oder „versuchten Betrugs“ „rausgeschmissen“ worden, und sie sollten „dauerhaft“ außer Landes gehalten werden?
Welche Formen des „Betrugs“ hatte der Bundesinnenminister dabei im Sinn, und ist es in seinen Augen insbesondere bereits „Betrug“, wenn ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt und gegebenenfalls abgelehnt wird?
Inwieweit hat er dabei berücksichtigt, dass kein EU-Bürger und keine EU-Bürgerin wegen „versuchten Betrugs“ „rausgeschmissen“ werden darf, weil ein solches Vergehen die hohen EU-rechtlichen Anforderungen an eine Beendigung des Freizügigkeitsrechts (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) regelmäßig nicht erfüllen dürfte (bitte ausführen)?
Inwieweit hat er dabei berücksichtigt, dass auch in vielen Betrugsfällen die hohen EU-rechtlichen Anforderungen an eine Beendigung des Freizügigkeitsrechts häufig nicht erfüllt sein werden und zudem pauschale aufenthaltsbeendende Maßnahmen wegen „Betrugs“ mit EU-Recht unvereinbar sind, da öffentliche und individuelle Belange jeweils im Einzelfall miteinander abgewogen werden müssen und generalpräventive Überlegungen unzulässig sind (bitte ausführen)?
Inwieweit hat er dabei berücksichtigt, dass eine „dauerhafte“ Wiedereinreisesperre nicht nur gegen geltendes EU-Sekundärrecht, sondern auch gegen EU-Primärrecht und die EU-Grundrechtecharta verstoßen würde (vgl. z. B. Artikel 21 und Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 45 EU-Grundrechtecharta, bitte ausführen)?
Inwieweit sind Forderungen aus dem politischen Raum, die Ausländerbehörden der Länder müssten bei Ausstellung der Anmeldebescheinigung für EU-Bürger die Glaubhaftmachung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen verlangen (Abgeordneter Hans-Peter Uhl, Pressemitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 18. Februar 2013), mit der geltenden Rechtslage vereinbar, die seit Anfang des Jahres keine Ausstellung einer Anmeldebescheinigung für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger durch Ausländerbehörden mehr vorsieht?
Welche Erfahrungen wurden mit dem Wegfall der Anmeldebescheinigungen für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bislang gemacht, welche statistischen Informationen zu EU-Angehörigen sind aufgrund der Dateien der Meldeämter oder aus sonstiger Quelle verfügbar, und wie vollständig und zuverlässig sind nach Einschätzung der Bundesregierung die dem Bund und den Kommunen vorliegenden Informationen zum Aufenthalt von Unionsangehörigen in Deutschland?
Wie reagiert die Bundesregierung auf die Warnung des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma vor einem Wahlkampf zum Thema Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien angesichts der Gefahr einer Stärkung antiziganistischer Vorurteile und Diskriminierung, inwieweit wird sie diesbezüglich mäßigend auf alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien einwirken, und wie ist insbesondere die Haltung der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, zu diesem Thema, nachdem sie in ihrer Rede zur Einweihung des Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma von einem „Auftrag zum Schutz von Minderheiten heute nicht nur im Blick auf die Schrecken der Vergangenheit, sondern als Auftrag für heute und für morgen“ gesprochen hat?
Inwieweit entspricht die Äußerung des Bundesinnenministers in der „Rheinischen Post“ vom 24. Februar 2013: „Wenn die Menschen in Deutschland das Gefühl bekommen, dass ihre Solidarität und ihre Offenheit missbraucht und unsere Sozialkassen geplündert werden, dann wird es berechtigten Ärger geben“ in Inhalt und Ausdruck der Auffassung der Bundesregierung, und könnten sich nicht gerade solche Äußerungen als „Sprengsatz für die europäische Solidarität“ (Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich im genannten Gespräch) erweisen, weil hierdurch nach Auffassung der Fragesteller den Menschen in Deutschland vermittelt wird, sie dürften berechtigterweise ärgerlich sein auf EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen und dabei zum geringen Teil soziale Unterstützung beantragen, auf die sie häufig einen Rechtsanspruch haben?
Wie ist die Äußerung des Bundesinnenministers, „Das Freizügigkeitsgesetz gibt nur dem das Recht zu uns zu kommen, der hier studieren, hier arbeiten und hier Steuern zahlen will“ (Interview mit der Rheinischen Post vom 23. Februar 2013), damit vereinbar, dass das Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche primärrechtlich abgesichert ist und für „neue“ wie „alte“ Unionsbürger gleichermaßen gilt (Artikel 45 AEUV), und dass überdies das EU-Freizügigkeitsrecht in keiner Weise davon abhängig ist, dass Steuern gezahlt werden (ansonsten bitte entsprechende Rechtsgrundlagen nennen)?
Welche konkreten Belege oder Informationen hat der Bundesinnenminister dazu, dass es eine relevante Zahl von Menschen aus Rumänien und Bulgarien gibt, „die nur hierherkommen um Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen“ (Interview mit der Rheinischen Post vom 23. Februar 2013), und woher weiß er, dass diese Menschen nicht gekommen sind, um ein Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Beschäftigung zu erzielen und Sozialhilfe nur deshalb und solange in Anspruch nehmen wollen, weil bzw. wie sie (noch) keine solche Erwerbsmöglichkeit gefunden haben?
Wie legt die Bundesregierung die Bestimmung von Artikel 14 Absatz 1 der Unionsbürgerrichtlinie konkret aus, wonach das keinen weiteren Bedingungen unterliegende Aufenthaltsrecht aller Unionsbürger in allen EU-Ländern von bis zu drei Monaten gilt, soweit „die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats nicht unangemessen in Anspruch“ genommen werden, welche Sozialhilfeleistungen sind nach Auffassung der Bundesregierung während dieser Zeit noch angemessen, und was folgt aus dem Umstand, dass die Einschränkung nach Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie bei der Umsetzung nicht ins deutsche Freizügigkeitsgesetz übernommen wurde, so dass in Deutschland insofern günstigere Regelungen gelten, die nach Artikel 37 der Richtlinie auch ausdrücklich zulässig sind?
Was ist Genaueres zu den Gründen der Ausreiseentscheidungen gegen rumänische und bulgarische Staatsangehörige in den Jahren 2011 und 2012 bekannt, für wie viele Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ist im Ausländerzentralregister der Verlust des EU-Freizügigkeitsrechts vermerkt, in welchen Jahren erfolgte jeweils der Eintrag, und wie viele der Ausreisepflichtigen halten sich noch in Deutschland auf bzw. sind ausgereist oder abgeschoben worden (bitte jeweils so differenziert wie möglich darstellen und insbesondere nach Staatsangehörigkeiten und Jahren differenzieren)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die relativ hohe Zahl von 232 Abschiebungen rumänischer und 74 Abschiebungen bulgarischer Staatsangehöriger im Jahr 2012, obwohl diesbezüglich sehr hohe Anforderungen gelten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/12457)?
Welche Daten, Erkenntnisse und Einschätzungen hat die Bundesregierung dazu, wie viele Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (bitte nach Staatsangehörigkeit differenzieren) in den Jahren 2011 bzw. 2012 in Deutschland wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden, und wie viele hiervon können prinzipiell eine Aufkündigung des EU-Freizügigkeitsrechts rechtfertigen (schwerwiegende Gefährdungen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berühren, was z. B. für bestimmte Betäubungsmitteldelikte angenommen wird)?
Gegen wie viele Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (bitte nach Staatsangehörigkeit differenzieren) wurde nach der Polizeilichen Kriminalstatistik in den Jahren 2010, 2011 bzw. 2012 wegen Verstoßes gegen § 9 des Freizügigkeitsgesetzes bzw. nach Angaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung wegen „illegaler Ausländererwerbstätigkeit“ ermittelt?
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen derzeit, innerhalb der EU „Einreisesperren“ bzw. „Wiedereinreisesperren“ zu verhängen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf Basis der EU-Verträge und der EU-Grundrechtecharta bei Überarbeitung der einschlägigen Richtlinien entsprechende Befugnisse im nationalen Recht auszuweiten (bitte darlegen)?
Welche konkreten Vorschläge wurden im Bundesministerium des Innern bereits entwickelt, um die Forderung des Bundesinnenministers, dem so genannten Missbrauch des Freizügigkeitsrechts durch Überarbeitung der einschlägigen Rechtsgrundlagen wirksam zu begegnen, auf EU-Ebene einbringen zu können, und wie soll insbesondere sein Vorschlag einer Wiedereinreisesperre, „wenn jemand Sozialbetrug begangen oder den Versuch dazu unternommen hat“ (Interview mit der Rheinischen Post vom 23. Februar 2013), mit dem EU-Primärrecht zur Freizügigkeit vereinbar sein?
Welche Vorschläge oder Initiativen einzelner EU-Mitgliedstaaten gibt es derzeit, die bisherigen Freizügigkeitsregeln zu beschränken, und wie verhält sich die Bundesregierung jeweils hierzu (sofern es nicht ihre Vorschläge sind)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweilige Haltung der Europäischen Kommission bzw. des EU-Parlaments zu den in der vorherigen Frage benannten Vorschlägen, und wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund und in Kenntnis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die jeweiligen Durchsetzungschancen (bitte jeweils differenziert nach einzelnen Vorschlägen antworten)?
Welche konkreten Hinweise liegen der Bundesregierung auf die von Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich geäußerte Mutmaßung vor, es bestünden „Organisationen, die sich darauf spezialisieren, Bürger aus ärmeren Staaten mit illegalen Mitteln den Zugang zu Sozialleistungen in Deutschland zu eröffnen“ (FOCUS ONLINE, „Friedrich droht Armutsflüchtlingen mit Abschiebung“, veröffentlicht 13. Februar 2013), und was genau sind dabei die „illegalen Mittel“?
Wie reagiert die Bundesregierung auf den Vorwurf des Deutschen Städtetages (Positionspapier des Deutschen Städtetages zu den Fragen der Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien), ihren Bericht zum „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“ ohne kommunale Beteiligung erstellt zu haben, verbunden mit der Kritik, dieser gehe „an der Realität in den Städten komplett vorbei“, und inwieweit ist der Bund bereit, zusammen mit den Ländern und Kommunen, gegebenenfalls aber auch mit Wohlfahrts- und Verbändevertretern und Betroffenenorganisationen, eine abgestimmte Strategie zur Bewältigung der vom Städtetag angesprochenen und ab dem 1. Januar 2014 womöglich noch zunehmenden Probleme zu entwerfen?
Inwieweit hat die Bundesregierung angesichts der aktuellen Berichterstattung über tatsächliche oder vermeintliche Probleme insbesondere in Bezug auf Roma aus Rumänien und Bulgarien ihre Auffassung gegebenenfalls geändert, es bedürfe in Deutschland keiner speziell auf Roma ausgerichteten nationalen Integrationsstrategie – (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/6230) – (bitte begründen), und ist eine mit den maßgeblichen Akteuren abgestimmte nationale Roma-Integrationsstrategie nicht wenigstens für die Gruppe der Roma aus Rumänien und Bulgarien erforderlich, die sich im Rahmen der EU-Freizügigkeit legal in Deutschland aufhalten und hier leben (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung des Deutschen Städtetages (Positionspapier des Deutschen Städtetages zu den Fragen der Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien), es könne zu einer „Zuwanderungswelle“ nach Deutschland innerhalb der „EU-Armutsmigration“ kommen und der „soziale Friede“ könne hierbei gefährdet und „fremdenfeindliche Kräfte“ gestärkt werden, und welche Forderungen des Deutschen Städtetages (Forderungskatalog an die Bundesebene, Punkt I) unterstützt die Bundesregierung auf welche Weise, insbesondere die Forderung nach
„Unterbindung der Armutsmigrationen“,
Schaffung einer „eigenen Strategie zur EU-Armutsmigration in Deutschland“,
Verbesserung der Datenlage,
Änderungen des Melde- und Gewerberechts,
„Prüfung, ob auskömmliche Lohnuntergrenzen zur Unterbindung ausbeuterischer Strukturen geschaffen werden können“ (bitte jeweils begründet auf die einzelnen Punkte eingehen)?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung des Deutschen Städtetages (Positionspapier des Deutschen Städtetages zu den Fragen der Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien) nach einer Reihe von kurzfristigen Sofort-Hilfen, insbesondere die Erstattung von Kosten für Nothilfemaßnahmen der Kommunen, z. B. bei der Gesundheitsversorgung und Unterbringung, aber auch Aufstockungen der Eingliederungsmittel bei Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt und im Programm „Soziale Stadt“ (Forderungskatalog an die Bundesebene, Punkt II), und inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und willens, diesen Forderungen zu folgen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung des Deutschen Städtetages (Forderungskatalog an die Bundesebene, Punkt III) zur Entwicklung langfristiger Lösungsstrategien, etwa die Errichtung entsprechender Integrations- und Gesundheitsfonds, einer Clearingstelle zur Absicherung des Krankenversicherungsschutzes, „Wege ins Erwerbseinkommen ermöglichen“ usw.?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung des Deutschen Städtetages (Forderungskatalog an die Bundesebene, Punkt IV) zu rechtlichen Rahmenbedingungen, und welche dieser Vorschläge wird sie aufnehmen bzw. umsetzen, etwa
zur Klarstellung der Rechtslage zu sozialen Leistungsansprüchen,
zu Nachweispflichten bezüglich der Lebensunterhaltssicherung und der Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts,
zur Eindämmung von Ausbeutungsstrukturen bei Vermietung und Unterbringung sowie
zur Änderung des Kindergeldrechts?
Wie ist die Rechtsauffassung der Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige Rechtsprechung deutscher Gerichte zur Vereinbarkeit der pauschalen, d. h. nicht auf die näheren Umstände des Einzelfalls abstellenden Ausschlussregelungen nach § 23 Absatz 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) bzw. § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 SGB II mit
a) der vorrangig zu beachtenden Verordnung (EG) Nr. 883/2004, insbesondere dem Gleichbehandlungsgebot nach Artikel 4 in Verbindung mit Artikel 70 und Anhang X,
b) der Entscheidung des EuGH vom 4. Juni 2009 (C 22 und 23/08, vgl. insbesondere Rn. 43 bis 45), wonach es Hinweise dafür gibt, dass Leistungen nach SGB II gar nicht als Sozialhilfe im europarechtlichen Sinne angesehen werden können,
c) dem Diskriminierungsverbot nach Artikel 18 AEUV, und welche Besonderheiten gelten jeweils bezüglich der Länder Rumänien und Bulgarien bis Ende 2013 (bitte differenziert antworten und zumindest Gerichtsentscheidungen der zweiten Instanz konkret mit Aktenzeichen und Inhalt benennen, soweit sie der Bundesregierung bekannt sind, d. h. nicht nur Entscheidungen, die ihrer Rechtsauffassung entsprechen)?
Wie ist die Rechtslage und nach Kenntnis der Bundesregierung die Rechtsprechung zu selbständigen Unionsangehörigen, auch aus Rumänien und Bulgarien, insbesondere zum Recht auf Sozialhilfebezug nach unfreiwilliger Aufgabe der selbständigen Tätigkeit, etwa bei Scheitern einer Geschäftsidee oder wegen Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft, solange der Selbständigenstatus weiter andauert?
Wie ist zu erklären, dass der Bundesinnenminister am 4. März 2013 laut Nachrichtenmeldungen (z. B. APA) erklärte, dass Deutschland nicht nur ein Veto gegen den Schengen-Vollbeitritt von Rumänien und Bulgarien einlegen werde, sondern auch eine schrittweise Schengen-Aufnahme (zunächst nur die Luft- und Seeeinreise betreffend) „vom Tisch“ sei, obwohl in der Vergangenheit Deutschland zusammen mit Frankreich im Rat für Justiz und Inneres der EU für genau diese stufenweise Aufnahme von Rumänien und Bulgarien zum Schengenraum geworben hat, was im Europäischen Rat lediglich am Widerstand der Niederlande scheiterte, und wie begründet die Bundesregierung ihren Meinungs wandel und ihr geändertes Agieren auf der EU-Ebene zu diesem Thema, wenn nicht mit innenpolitischen Gründen, d. h. mit Blick auf die aktuellen Diskussionen in Deutschland?
Wie begründet die Bundesregierung ihre geänderte und nunmehr ablehnende Haltung selbst gegenüber einem auch von ihr bis ins letzte Jahr hinein noch verfolgten stufenweisen Voll-Beitritt Rumäniens und Bulgarien zum Schengenraum vor dem Hintergrund, dass
a) der JI-Rat einstimmig, mit den Stimmen Deutschlands, bereits im Juni 2011 bestätigt hat, dass Rumänien und Bulgarien die technischen Voraussetzungen zum Schengen-Vollbeitritt erfüllt haben,
b) auch das EU-Parlament mit Entschließung vom 13. Oktober 2011 (P7_TA-PROV(2011)0443, vgl. insbesondere die Nummern 3 bis 6) die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, die Schengen-Aufnahme der beiden Länder entsprechend des EU-Rechtsrahmens zu ermöglichen, „keine zusätzlichen Kriterien“ zu verhängen und nicht „dem nationalen Populismus Vorrang einzuräumen“,
c) nach Einschätzung des Juristischen Dienstes des JI-Rats der EU der Schengen-Vollbeitritt Rumäniens und Bulgariens nach Erfüllung der technischen Kriterien zwingend sei und der Rat keine Möglichkeit habe, dies auf unbestimmte Zeit aufzuschieben (bitte ausführlich begründen, warum die Bundesregierung der Rechtsauffassung des Juristischen Dienstes gegebenenfalls widerspricht),
d) dass in dem letzten Bericht der Europäischen Kommission über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Überprüfungsmechanismus (Ratsdokument 5938/13 vom 31. Januar 2013) keinerlei Ausführungen zu einer möglichen Korruption im Bereich der Grenzsicherung oder Visumvergabe enthalten sind, und welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu einer solchen Korruption?
Wie beantwortet die Bundesregierung die im Gespräch mit der Tageszeitung „DER TAGESSPIEGEL“ vom 6. März 2013 vom rumänischen Botschafter in Deutschland, Lazar Comanescu, gestellte Frage, „warum diese Negativberichte [über Korruption in Rumänien] gerade jetzt in Deutschland erscheinen“, obwohl Rumänien in den EU-Berichten attestiert worden sei, „schon große Fortschritte gemacht“ zu haben, wobei der Botschafter die Frage indirekt damit beantwortet, dass „2013 ein Wahljahr ist“?
Inwieweit geht die Bundesregierung mit der Einschätzung der Gewerkschaft der Polizei (Stellungnahme vom 4. März 2013 „Für einen Beitritt Rumäniens und Bulgariens zum Schengenraum ist es zu früh“) überein, ein Voll-Beitritt Rumäniens und Bulgariens zum jetzigen Zeitpunkt würde ein „totales Zusammenbrechen der Grenzkontrollen an den Schengen-Außengrenzen“ bedeuten, welche eigenen Einschätzungen hat sie zu der Frage der Auswirkungen des Beitritts zum jetzigen bzw. zu einem späteren Zeitpunkt, und welche Einschätzungen oder Risikoanalysen von der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) oder anderen Einrichtungen, Institutionen oder Sicherheitsbehörden gibt es zu dieser Frage?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass das zentrale Gut der Freizügigkeit in der EU durch die aktuelle Debatte gefährdet wird, wenn nach einer Umfrage zwei Drittel der Bundesbürger die Zuwanderung aus anderen EU-Ländern beschränken wollen (laut SPIEGEL ONLINE vom 3. März 2013)?
Wie schätzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Erfahrungen der letzten Jahre die Wahrscheinlichkeit ein, dass sich die Lage der Roma in Rumänien und Bulgarien in absehbarer Zeit merklich verbessern wird, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?