[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13187
17. Wahlperiode 23. 04. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Jan van Aken, Herbert
Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/12987 –
Satellitenüberwachung durch den Bund und andere
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Zentrum für satellitengestützte Kriseninformation (ZKI) ist am 1. Januar
2013 in den Regelbetrieb gestartet und bietet über ein Kooperationsprojekt
zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Deutschen
Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) Dienstleistungen für die
Geschäftsbereichsbehörden des BMI an (vgl. hierzu die Bekanntmachung des BMI vom
2. Januar 2013:
www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2013/01/
zentrum-fuer-satellitengestuetzte-kriseninformation.html).
Die Aufgabe des Zentrums besteht in der „Bereitstellung eines Services für die
schnelle Beschaffung, Aufbereitung und Analyse von Satellitendaten bei
Natur- und Umweltkatastrophen, für humanitäre Hilfsaktivitäten und für die
zivile Sicherheit weltweit“. Um den stetigen Bedarf an aktuellen
Geoinformationen für Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung abzudecken, sollen
die Nutzer des Kooperationsvorhabens nun rund um die Uhr hochaktuelle
Satellitenbildkarten beispielsweise für den Einsatz im Bevölkerungsschutz
anfordern können. Dabei würden die „Produkte nach den spezifischen
Bedürfnissen für nationale und internationale politische Entscheidungsträger,
Lagezentren sowie Hilfsorganisationen erstellt und auch der Öffentlichkeit frei
zugänglich gemacht“. Das BMI verweist darauf, dass die Kooperation auch für
die Beteiligung weiterer Organisationen offen sei und dass bereits das
Deutsche Rote Kreuz als erste Institution als Nutzer der Kooperation beigetreten
ist. Damit Bundesbehörden und andere berechtigte Nutzer Produkte des ZKI
anfordern können, hat das BMI einen Rahmenvertrag entworfen.
Das ZKI, das in seiner Selbstbeschreibung kein Wort über eine
„Fernerkundung“ auch für polizeiliche und militärische Zwecke verliert, hat
diesbezüglich durchaus Erfahrung vorzuweisen: Bereits zum G8-Gipfel 2007 in
Heiligendamm und zum Nato-Gipfel 2009 in Strasbourg hatte das ZKI
Polizeien mit Daten aus der Satellitenaufklärung versorgt (vgl. netzpolitik.org
vom 24. Januar 2013). Der zunehmende Einsatz von Satellitenaufklärung für
polizeiliche Zwecke geht laut netzpolitik.org auf das EU-Projekt „Global
Monitoring of Environment and Security“ (GMES) zurück, an dessen
„polizeilichen Vorläuferprojekten“ und Forschungsprogrammen bereits so- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. April 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13187 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewohl das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
als auch das Bundeskriminalamt (BKA) beteiligt waren.
Mit SAR-Lupe besitzt die Bundesrepublik Deutschland darüber hinaus ein
Satellitenaufklärungssystem mit Synthetic-Aperture-Radartechnik, welches
unabhängig von Wetter und Tageszeit hochauflösende Bilder von jedem Punkt
der Erde liefern kann. SAR-Lupe besteht aus fünf identischen Kleinsatelliten
und einer Bodenstation zur Satellitenkontrolle und zur Bildauswertung. Die
für den Betrieb neugegründete „Abteilung satellitengestützte Aufklärung“ des
Kommandos Strategische Aufklärung der Bundeswehr betreibt das
Nutzerbodensegment und stellt dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr,
dem Führungskommandos der Teilstreitkräfte und dem Amt für
Geoinformationswesen der Bundeswehr die gewonnenen Daten zur Verfügung.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Geoinformationen sind heute ein wichtiger Bestandteil der meisten politischen,
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen. Die Aktualität der
Geoinformationen ist dabei von besonderer Bedeutung. Diese kann gerade auch
durch Fernerkundung erreicht werden. Das Zentrum für satellitengestützte
Kriseninformation (ZKI) erbringt satellitenbasierte Produkte und
Dienstleistungen insbesondere für den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Allerdings
steht die Arbeit auch für andere Verwaltungsbereiche offen. Die
Einsatzmöglichkeiten sind durch die Datenauflösung der ZKI-Produkte beschränkt.
Die räumliche Auflösung der genutzten Satellitendaten liegt bei maximal 50 cm
für einen Bildpixel.
Weitere aktuelle Informationen können jeweils über die Internetseite des ZKI
abgerufen werden (
www.zki.dlr.de).
1. Welche Institutionen, Einrichtungen und Unternehmen sind in welcher
Form an dem am 1. Januar 2013 in Betrieb gegangenen ZKI beteiligt?
Das ZKI ist ein Service des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V.
(DLR). Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat mit dem DLR zum
1. Januar 2013 einen Rahmenvertrag geschlossen, um fernerkundungsbasierte
Dienstleistungen zu beziehen; diese werden vom ZKI des DLR erbracht.
2. Welchen Inhalt haben die Kooperationsverträge und andere
Vereinbarungen zum Kooperationsprojekt zwischen dem BMI und dem DLR
betreffend das ZKI?
Der Rahmenvertrag zwischen dem BMI und dem DLR regelt die Ausgestaltung
der Leistungserbringung. Es wurden u. a. Regelungen zu berechtigten Nutzern
und zu Pflichten des Auftraggebers, zu Mängelansprüchen und zur
Haftungsbegrenzung, zur Vergütung, zu Nutzungsrechten, zur Dokumentation, zur
Datensicherheit und zur Vertraulichkeit getroffen. Der Vertrag gilt von 2013 bis
einschließlich 2016. Weitere Vereinbarungen zur Kooperation bestehen
zwischen dem BMI und DLR nicht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/131873. Welche Kosten sind bei der Vorbereitung, Einrichtung und dem laufenden
Betrieb des ZKI bislang entstanden, und mit welchen weiteren Kosten
rechnet die Bundesregierung in den kommenden Jahren (bitte
aufschlüsseln)?
Bisher ist über den Rahmenvertrag noch keine Abrechnung erfolgt. Nach dem
Rahmenvertrag erhält das DLR jährlich einen festen Sockelbetrag für die
Betriebsbereithaltung der für die Leistungserbringung nötigen Infrastruktur in
Höhe von 520 000 Euro (zzgl. Umsatzsteuer – USt.). Zudem werden dem DLR
die Kosten für die Erstellung und Lieferung von Produkten entsprechend den
vereinbarten Regelungen und auf Basis der Verordnung über Preise bei
öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 (VOPR 30/53) vergütet. Es wurde
ein jährlicher Mindestabruf im Wert von 275 000 Euro (zzgl. USt.) vereinbart.
4. Welche Bundes- und Landesbehörden sowie „andere berechtigte Nutzer“
können Zugriff auf welche Daten und welche Dienstleistungen des ZKI
erhalten (bitte aufschlüsseln)?
Berechtigte Nutzer des Rahmenvertrags sind bisher das BMI und seine
Geschäftsbereichsbehörden und das Deutsche Rote Kreuz (DRK), das einen
Nutzungsvertrag mit dem BMI geschlossen hat. Der Rahmenvertrag ist
grundsätzlich für den Beitritt anderer Behörden oder anderer Institutionen, die ein
berechtigtes Interesse nachweisen, offen.
5. Auf welchen technischen Fähigkeiten basieren die vom ZKI
bereitgestellten Satellitenbilder, wie z. B. Auflösung der Bilder, Aktualität der Bilder,
technische Arten der Beobachtung (Radar, Infrarot-, Ultraviolett- oder
sichtbarer Bereich des Lichtwellenspektrums), etwaige vorhandene
Fähigkeiten zur Ortung und/oder Tracking von Personen und Objekten?
Das ZKI greift auf kommerzielle und frei verfügbare Satellitendaten zurück.
Die räumliche Auflösung beträgt zwischen 50 cm und 250 m für einen
Bildpixel. Einzelne Personen sind aufgrund der Bodenauflösung nicht
identifizierbar. Eine Fähigkeit zum Tracking und zur Ortung von einzelnen Personen
besteht nicht.
Für Notfallanfragen werden Neuaufnahmen bei kommerziellen
Satellitenbildanbietern angefragt, ansonsten werden Archivaufnahmen verwendet. Die
Aktualität der Archivaufnahmen variiert sehr stark. Die verwendeten
Satellitendaten stammen von radargestützten und optischen Sensoren (fast ausschließlich
sichtbarer Bereich des Lichtwellenspektrums, z. T. nahes Infrarot).
6. Gab und gibt das ZKI auch an Polizeien und Geheimdienste
(Bundesnachrichtendienst – BND, Bundesamt für Verfassungsschutz – BfV, Amt
für den Militärischen Abschirmdienst – MAD) Informationen zu Zwecken
der Aufklärung oder Vorfeldermittlung heraus, und wenn ja, in wie vielen
Fällen, und auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies jeweils bisher (bitte
aufschlüsseln)?
7. Gab und gibt das ZKI auch an Polizeien und Geheimdienste (BND, BfV,
MAD) Informationen zu Zwecken der Prävention von Straftaten heraus,
und wenn ja, in wie vielen Fällen, und auf welcher Rechtsgrundlage
geschah dies jeweils bisher (bitte aufschlüsseln)?
Drucksache 17/13187 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Gab und gibt das ZKI auch an Polizeien und Geheimdienste (BND, BfV,
MAD) Informationen zu Zwecken der Aufklärung und Verfolgung von
Straftaten heraus, und wenn ja, in wie vielen Fällen, und auf welcher
Rechtsgrundlage geschah dies jeweils bisher (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 6 bis 8 werden zusammen beantwortet.
Das ZKI hat seit Beginn des Regelbetriebes im Januar 2013 in einem Fall Daten
an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt (März 2013: Referenzkarte
Einsatzgebiet Mali). Diese Daten wurden vom BKA zur Erfüllung seiner Aufgaben
nach § 5 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG – Schutz der Mitglieder von
Verfassungsorganen) verwendet.
Eine Zusammenarbeit mit den übrigen Sicherheitsbehörden des Bundes
(Bundespolizei, Zollkriminalamt, Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für
Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst) hat nicht stattgefunden.
Die Produkte des ZKI werden auf Basis des Rahmenvertrags zwischen dem
BMI und dem DLR vom 1. Januar 2013 abgegeben. Einer gesetzlichen
Grundlage bedarf es nicht, da die vom ZKI bereitgestellten Daten wegen ihrer
niedrigen Auflösung keinen Personenbezug haben und somit nicht in Grundrechte
eingreifen.
9. Wie sieht der geplante weitere Ausbau des Satellitensystems für den
Einsatz durch das ZKI im Detail aus?
Das ZKI betreibt kein eigenes Satellitensystem. Das ZKI greift auf
kommerzielle und frei verfügbare Satellitendaten zurück.
10. Wie beurteilt die Bundesregierung den Nutzen von Bildern aus der
Satellitenaufklärung für das BKA, die das ZKI dem Amt „anlassbezogen zur
Objektaufklärung, zur Vorbereitung von Exekutivmaßnahmen und zur
Aufklärung von Tatorten beispielsweise bei Anschlägen gegen die
Bundeswehr oder Tötungsdelikten zum Nachteil deutscher Staatsangehöriger
in Afghanistan“ zur Verfügung stellte, für die jeweiligen Ermittlungen
(Bundestagsdrucksache 17/11582)?
Die Bundesregierung kann den Nutzen von Satellitenbildern des ZKI insoweit
noch nicht beurteilen. Bislang hat das BKA keine vom ZKI zur Verfügung
gestellten Satellitenbilder für Ermittlungen genutzt. Nach Bewertung des BKA
ist deren Qualität gegenwärtig zu gering, um eine Aussagekraft mit direktem
(kriminal-)polizeilichen Nutzen zu besitzen.
11. In welchen Einzelfällen wurden Satellitenbilder „zur Gefährdungs- und
Lageeinschätzung im Ausland herangezogen, wenn z. B. die Region
aufgrund politischer oder topographischer Gegebenheiten außerhalb
staatlicher Kontrolle liegt“ (Bundestagsdrucksache 17/11582)?
Das BKA hat bislang zur Gefährdungs- und Lageeinschätzung im
Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Personenschutzmaßnahmen
gemäß § 5 BKAG Satellitenbilder für Bamako und Timbuktu in Mali über das
ZKI bezogen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1318712. Welche Behörden und Institutionen waren und sind in welcher Form an
entsprechenden europäischen Programmen zur Satellitenaufklärung (z. B.
GMES oder Copernicus-Programm) beteiligt (bitte nach Zeitraum,
Behörden, Institutionen, EU-Programmen, Art der Beteiligung, wie z. B.
Kosten, Personalaufwand, Konferenzbeteiligung, Publikationen,
Datennutzung etc. aufschlüsseln)?
Für Zwecke der Aufklärung im Sinne der Anfrage nutzt die EU vor allem das
Satellitenzentrum der EU (EUSC). Dieses wird primär vom Europäischen
Auswärtigen Dienst (EAD) genutzt. Bezüglich der deutschen Beteiligung/Nutzung
des EUSC wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
(Bundestagsdrucksache 17/7806 vom 25. November 2011) verwiesen.
Das Copernicus/GMES Programm der EU ist kein Aufklärungsprogramm im
eigentlichen Sinne. Die Anfrage bezieht sich diesbezüglich auf die darin
enthaltenen Kapazitäten in den Bereichen des
– Dienstes zur Unterstützung des Katastrophen- und Krisenmanagements,
– Sicherheitsdienstes.
Der Dienst zur Unterstützung des Katastrophen- und Krisenmanagements wird
seit April 2012 im EU-Programm zum GMES-Erstbetrieb durchgeführt. Er
beinhaltet eine bei der Firma eGEOS beauftragte Kapazität zur Unterstützung
der Reaktion auf Katastrophen bzw. Krisen durch die schnelle Produktion von
Satellitenbild-gestützten Lagekarten. Die deutsche Firma GAF AG ist Teil des
Konsortiums. Die Informationsgewinnung kann auch durch die
Bundesregierung angefragt werden. Als „Autorisierter Nutzer“ ist hierfür das Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) benannt. Die Nutzung des
Dienstes durch die BReg ist bisher einmal geschehen, um den Einsatz des
Technischen Hilfswerkes beim Aufbau eines Flüchtlingslagers in Jordanien zu
unterstützen. Dem zivilen Charakter des Programms entsprechend sind die erzeugten
Produkte i. d. R. öffentlich im Internet verfügbar (
http://portal.ems-gmes.eu/).
Bezüglich der Beteiligung des BBK an GMES wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/7806 vom
25. November 2011) verwiesen.
Für den Copernicus-Sicherheitsdienst setzt die Europäische Kommission die
Schwerpunkte Überwachung der EU-Außengrenzen, Unterstützung von EU-
Einsätzen außerhalb der Europäischen Union und Überwachung des
Schiffsverkehrs. Der Dienst soll den EAD und die Europäische Agentur für die
operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (FRONTEX) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen.
Der Dienst wird derzeit im Rahmen von Entwicklungsprogrammen des
7. Forschungsrahmenprogramms vorbereitet. Bis 2012 geschah dies im Projekt
G-MOSAIC, das im Earth Observation Center (EOC) des Deutschen Zentrums
für Luft- und Raumfahrt (DLR) koordiniert wurde. Seit Januar 2013 werden
diese Entwicklungen u. a. in den Projekten G-NEXT und G-SEXTANT
fortgeführt.
Drucksache 17/13187 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeInformationen über die Beteiligungen an wissenschaftlichen Konferenzen liegen
nicht vor. EAD nutzt die genannten Projekte zur Gewinnung von allgemeiner
Lageinformation. Über eine entsprechende Nutzung durch die Internationale
Atomenergieorganisation, das Büro der VN für Drogen- und
Verbrechensbekämpfung und der Kartographischen Sektion der VN liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Das EUSC hat bisher noch keine konkreten
Nutzungspläne entwickelt. Grundsätzlich kann EUSC die Kapazitäten von
Copernicus/GMES für die Unterstützung seiner Aufgaben nutzen.
Die konkreten Anwendungsfelder werden erst während der Projektlaufzeit von
G-Sextant mit den potentiellen Nutzern ausgearbeitet.
G-NEXT: Entwicklung von
Abläufen zur Erzeugung von
Informationsprodukten zur
besseren Unterstützung des
Krisenmanagements, vor
allem in Unterstützung des
EAD. Analyse des
Mehrwertes.
Laufzeit:
01/2013–03/2015
Projektleitung: eGEOS SPA
Weitere Beteiligte:
European Union Satellite Centre,
Paris-Lodron-Universität Salzburg,
Istituto Affari Internazionali,
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt,
INDRA Sistemas S.A.,
GISAT S.R.O., GMV,
Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH,
Centrum Badań Kosmicznych Polskiey Akademi Nauk,
Spacetec Partners SPRL,
Systèmes d’Information à Référence Spatiale (SIRS) SAS,
Planetek Hellas,
Telespazio Iberica SL Unipersonal,
Trabajos Catastrales S.A.
G-SEXTANT: Entwicklung
von Informationsprodukten
für den Einsatz im EAD
Laufzeit:
01/2013–12/2014
Leitung: INDRA (ES)
Weitere Beteiligte:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt,
European Union Satellite Centre,
Joint Research Centre – European Commission,
Paris-Lodron-Universität Salzburg,
eGEOS SPA,
Spacetec Partners SPRL,
EUROSENSE Belfotop N.V.,
Centrum Badań Kosmicznych Polskiey Akademi Nauk,
Forschungszentrum Jülich GmbH,
Internationales Konversionszentrum Bonn GmbH,
Universita degli Studi di Pavia,
Istituto Affari Internazionali,
Commissaria a l energie atomique et auc energies
alternatives
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1318713. Welche Behörden, Institutionen, Einrichtungen und Unternehmen sind
aktuell bei den Service- und Forschungsprojekten zum Thema Security
(G- Next und G-Sextant) in welcher Form beteiligt?
Welche konkreten Nutzungen sind diesbezüglich für den Europäischen
Auswärtigen Dienst, die Internationale Atomenergie-Organisation, das
Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung,
die Kartographische Sektion der Vereinten Nationen sowie das
Satellitenzentrum der Europäischen Union anvisiert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
14. Welche konkreten Beiträge werden von den teilnehmenden Institutionen
und Firmen erbracht?
Die Projektleitung von G-NEXT liegt bei eGEOS. Ziel des Projektes ist die
Erstellung von Geoinformationsprodukten für die zivile Sicherheit. Das EUSC
ist Service-Koordinator und koordiniert den Nutzerkontakt. Die Firma eGEOS
leitet die Produkterstellung im „Rush-mode“ (zeitkritische Aufgabe), GMV im
„Non-rush mode“ (weniger zeitkritische Aufgabe). Service Provider sind:
eGEOS, INDRA, GISAT, GMV, Joanneum Research, SIRS, Planatek Hellas,
Telespazio Iberica, DLR. Die Projektleitung bei G-Sextant hat INDRA. EUSC
koordiniert den Nutzerkontakt. Es werden Forschungsarbeiten durchgeführt
im Bereich der fernerkundungsgestützten Methodenentwicklung zur zivilen
Sicherheit und humanitären Hilfe sowie Beiträge zur Friedens- und
Konfliktforschung erarbeitet.
15. Welche weiteren Vorhaben zur Nutzung von Satellitenaufklärung zu
Zwecken der inneren Sicherheit fördert die Europäische Union derzeit,
und worum handelt es sich dabei?
Aktuell sind folgende weitere Projekte bekannt:
Services Activations For
Growing Eurosur’s Success
(SAGRES): Bewertung von
Dienste-Szenarien zur
Unterstützung des EUROSUR
Systems von FRONTEX.
Laufzeit:
01/2013–12/2014
Koordination: GMV Aerospace and Defence (ES)
Deutsche Beteiligung:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.,
Fraunhofer-Gesellschaft, European Space Imaging,
Infoterra GmbH
LOBOS: Entwicklung von
Szenarien zur Nutzung von
Copernicus bei der Über
wachung von Grenzen
Laufzeit:
01/2013–12/2014
Koordination: SPOT Image (FR)
Deutsche Beteiligung:
IABG mbH, Infoterra GmbH
IncREO: Entwicklung von
Informationsprodukten,
die vom Zivilschutz in der
Vorbereitung auf
Naturkatastrophen genutzt werden
können.
Laufzeit:
01/2013–12/2014
Koordination: SPOT Image (FR)
Deutsche Beteiligung:
Geomer GmbH, Infoterra GmbH
Drucksache 17/13187 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Was hat die Anschaffung der SAR-Lupe-Satelliten mitsamt der
dazugehörigen Infrastruktur gekostet?
17. Welche jährlichen Kosten fallen durch den Betrieb und die Führung des
Satellitensystems SAR-Lupe an?
18. Wie hoch belaufen sich die Kosten zur Anschaffung und zum Betrieb von
Infrastruktur im Rahmen der Kooperation zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und Frankreich bezüglich der gemeinsamen Nutzung von
SAR-Lupe- und den Helios-Satelliten-Aufklärungssystemen, und um was
für Einrichtungen handelt es sich dabei im Einzelnen?
Die Fragen 16 bis 18 werden zusammen beantwortet.
Die Antworten zu den Fragen 16 bis 18 sind VS – NfD eingestuft und werden in
einem gesonderten Schreiben übersandt.1
19. Wie häufig hat Frankreich bislang auf die Technik der SAR-Lupe-
Satellitenaufklärung zurückgegriffen, und in welchem Verhältnis steht diese
Zugriffszahl zur Nutzung durch die Bundeswehr?
Zum Schutz von SAR-Lupe sind die konkreten Systemparameter VS-
eingestuft.1 Darin enthalten sind u. a. Informationen über
Bildaufnahmekapazitäten bzw. den Umfang des Zugriffes von Kooperationspartnern auf das System.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage würde spezifische Informationen zu Art und Umfang von Kooperationen
des Militärischen Nachrichtenwesens einem nicht eingrenzbaren Personenkreis
nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Im Ergebnis
könnte die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland gefährden oder den Interessen der Bundesrepublik Deutschland
schweren Schaden zufügen.
Zur Wahrung des verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechtes des
Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten wird auf die Hinterlegung
einer ergänzenden, als VS – GEHEIM eingestuften Antwort in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages verwiesen.2
20. Haben neben der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich auch
andere Länder direkt oder indirekt Zugriff auf Daten oder Informationen
aus der SAR-Lupe-Satellitenaufklärung?
Falls ja, welche sind das, und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht
dieses?
Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
1 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden (diese Regelung gilt noch befristet bis zum
Ende der 17. Wahlperiode).
2 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1318721. In wie vielen beziehungsweise welchen Fällen hat das BKA
Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr zur Überlassung von Daten der SAR-
Satelliten gestellt, und wie wurden diese jeweils beschieden?
Bislang hat das BKA bei der Bundeswehr keine Daten der SAR-Satelliten zur
Überlassung im Rahmen eines Amtshilfeersuchens angefordert.
22. Wie beurteilt die Bundesregierung den Nutzen der Daten für die
jeweiligen Ermittlungen?
Da noch keine Daten abgerufen worden sind, kann die Bundesregierung den
Nutzen der Daten nicht beurteilen.
23. Haben neben der Bundeswehr auch andere deutsche Behörden, Ämter
oder Institutionen Zugriff auf Ergebnisse oder gar auf Ausrichtung und
Steuerung der SAR-Lupe?
Falls ja, welche sind das im Einzelnen, in welchem Umfang und zu
welchen Zwecken ist dieses im Einzelnen geschehen, und auf welcher
Rechtsgrundlage basiert diese Zusammenarbeit?
Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
24. Wie lang ist die geschätzte Lebensdauer des derzeitigen SAR-Lupe-
Systems?
Die Lebensdauer des Systems endet voraussichtlich Ende 2017.
25. Wie ist der konkrete Stand zu den Überlegungen oder Anstrengungen
hinsichtlich einer Ergänzung oder einer Nachfolge zum SAR-Lupe-System?
a) In welchem Umfang gibt es bereits Vorfestlegungen hinsichtlich der
Konzeption eines Folgesystems?
Die Konzeption des Nachfolgesystems SARah ist abgeschlossen. Es ist
beabsichtigt, die 25 Mio. Euro Vorlage zum SAR-Lupe Nachfolgesystem SARah
noch vor dem Ende der 17. Legislaturperiode zur parlamentarischen Befassung
einzubringen.
b) Gab es diesbezüglich bereits Vorgespräche mit der Industrie und
Wirtschaft, und wenn ja, wann fanden diese mit welchen Beteiligten statt?
Es wurden im Rahmen der Angebotsaufforderung Gespräche mit den Firmen
OHB-System und EADS Astrium geführt.
26. Wie ist der aktuelle Stand der Bemühungen, einen gemeinsamen
Aufklärungsverbund für die Europäische Union zu schaffen?
Es sind keine Bemühungen oder gar konkrete Pläne zur Schaffung eines
gemeinsamen Aufklärungsverbundes für die Europäische Union bekannt. Auf
europäischer Ebene wird derzeit nur das zivile System von
Erdbeobachtungssatelliten Copernicus (früher GMES, Global Monitoring for Environment and
Security) aufgebaut, dessen Fähigkeiten jedoch für eine Nutzung im Rahmen
der militärischen Aufklärung als nicht ausreichend bewertet werden.
Drucksache 17/13187 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode27. In welchem Umfang wurde der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit bei Konzeption, Gestaltung und Einsatz des
SAR-Lupe-Systems eingebunden?
Eine Beteiligung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit in Konzeption, Gestaltung und Einsatz des SAR-Lupe-Systems,
das nicht auf die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
ausgelegt ist, ist nicht erfolgt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]