Rüstungsexporte nach Ägypten – Zulieferung deutscher Rüstungsgüter für den Radpanzer Fahd
der Abgeordneten Jan van Aken, Paul Schäfer (Köln), Christine Buchholz, Annette Groth, Stefan Liebich, Niema Movassat, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die ägyptische Kader Factory for Developed Industries produziert seit Mitte der achtziger Jahre den Radpanzer Fahd. Das Fahrzeug basiert auf dem Modell TH 390 von Thyssen Henschel (heute: Rheinmetall Landsysteme GmbH). Schätzungen gehen davon aus, dass bis heute in Ägypten über 1 300 Stück in verschiedenen Varianten hergestellt worden sind: u. a. als Truppentransporter, Kommandostationen oder Minenleger (www.globalsecurity.org/military/world/egypt/fahd-240.htm). Neben dem Fahrgestell LAP 1117/32 4×4 wurden kontinuierlich auch weitere Komponenten und Zulieferungen aus Deutschland eingebaut, wie z. B. der Mercedes Motortyp OM 366 LA 4 (www.army-guide.com/eng/product1070.html).
In den vergangenen Jahren wiesen die Rüstungsexportberichte der Bundesregierung Exportgenehmigungen für „Teile für gepanzerte Fahrzeuge“ von jeweils mehr als 15 Mio. Euro aus. Ägypten nutzt den Radpanzer nicht nur in den eigenen Streitkräften, sondern exportiert ihn auch. So bezogen Algerien 200, die Demokratische Republik Kongo 30, Kuwait 110, Oman 100 und Sudan 50 Exemplare (www.army-guide.com/eng/product1070.html).
Bild- und Fotomaterial belegt, dass ägyptische Sicherheitskräfte Fahd-Radpanzer seit Anfang 2011 wiederholt auch bei Demonstrationen und Protesten eingesetzt hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
In welchem Jahr hat die Bundesregierung den Export von Fertigungsunterlagen zum Bau des Radpanzers Fahd nach Ägypten genehmigt?
In welchem Jahr wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Fertigungsunterlagen schließlich exportiert, und welchen finanziellen Umfang hatte dieses Geschäft?
Hat die Bundesregierung die Entwicklung des TH 390 von Thyssen Henschel finanziell unterstützt?
Hielt oder hält die Bundesregierung Patente bzw. Nachbaurechte am Gesamtsystem oder einzelnen Komponenten, und falls ja, in welcher Höhe und durch welche Nutzungen der Patente bzw. Nachbaurechte sind ihr Einnahmen zugeflossen (bitte unter Angabe des Datums der jeweiligen Zahlungseingänge und des Zahlungsleisters)?
Welche Bestandteile und Komponenten für den Radpanzer Fahd wurden von 1980 bis 2003 von Ägypten aus Deutschland importiert, und bei welchen dieser Lieferungen war der Export genehmigungspflichtig, und bei welchen nicht (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Genehmigungen für den Export von welchen Komponenten für den Radpanzer Fahd wurden in den vergangenen zehn Jahren erteilt (bitte nach Jahren und Wert der Genehmigungen aufschlüsseln)?
Falls es sich bei den in den Rüstungsexportberichten der Bundesregierung aufgeführten Genehmigungen gemäß Kategorie A0006 der Ausfuhrliste für Teile von gepanzerten Fahrzeugen nicht um Zulieferungen für die Produktion des Radpanzers Fahd gehandelt hat, für welche Fahrzeuge im Einzelnen wurden diese Genehmigungen dann erteilt?
Um welches Fahrzeug handelte es sich bei der im Jahr 2007 von der Bundesregierung erteilten Exportgenehmigung nach Ägypten für einen „Mannschaftstransporter (Testfahrzeug)“ unter der Kategorie A0006 der Ausfuhrliste (Rüstungsexportbericht der Bundesregierung 2007)? Wurde die Genehmigung genutzt, und falls ja, warum wurde die Lieferung dieses Testfahrzeuges nicht im Bericht der Bundesregierung an das UN-Waffenregister aufgeführt?
Verfügt die Bundesregierung über Informationen darüber, ob es der Kader Factory gelungen ist, zunächst aus Deutschland bezogene Komponenten für den Radpanzer Fahd im Verlauf der Produktionszeit nachzubauen (reverse engineering), und wenn ja, über welche?
Wie bewertet die Bundesregierung im Falle eines solchen erfolgreichen Nachbaus die bisherige Genehmigungspraxis bei Exporten von Technologien und Herstellungsausrüstungen für Produktionslinien im Hinblick auf die Kontrolle über die Weiterverbreitung deutscher Rüstungstechnologie, und welche Konsequenzen werden daraus gezogen?
Verfügt die Bundesregierung über Informationen darüber, ob die Kader Factory zunächst aus Deutschland bezogene Komponenten später durch Lieferungen aus anderen Ländern substituiert hat, und wenn ja, über welche?
Im Falle einer erfolgreichen Substituierung deutscher Komponenten aus anderen Quellen, wie bewertet die Bundesregierung in diesem Fall ihre bisherige Praxis, Exporte von Technologie und Herstellungsausrüstung für Produktionslinien zu genehmigen im Hinblick auf die Kontrolle über die Weiterverbreitung deutscher Rüstungstechnologie, und welche Konsequenzen werden daraus gezogen?
In welche Staaten hat Ägypten den Radpanzer Fahd in welchen Konfigurationen nach Kenntnis der Bundesregierung seit Produktionsbeginn exportiert?
Welchen finanziellen Wert hat nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung ein Radpanzer Fahd?
Übersteigen die genehmigungspflichtigen Zulieferungen aus Deutschland einen Anteil von 10 Prozent des finanziellen Wertes eines Radpanzers Fahd, und falls nein, auf welcher Berechnungsgrundlage ist die Bundesregierung zu dieser Schlussfolgerung gelangt, und wie hoch ist der Wert der genehmigungspflichtigen Zulieferungen seit Produktionsbeginn jeweils gewesen?
Bedarf der Export eines Fahd-Radpanzers aus Ägypten im Hinblick auf die Festlegung der Bundesregierung, dass bei einer Zulieferung von Komponenten aus Deutschland für ein in einem Nicht-Nato-Staat bzw. einem Nato-gleichgestellten Staat produziertes Rüstungsgut, die mehr als 10 Prozent des Gesamtwertes des mit Hilfe der zugelieferten Komponenten hergestellten Guts ausmachen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Waffenexporte – Kontrolle des Endverbleibs deutscher Kriegswaffen und Rüstungsgüter“, Bundestagsdrucksache 17/3861), der Zustimmung der Bundesregierung?
Wie häufig hat sich die Bundesregierung in der Vergangenheit mit Genehmigungsverfahren hinsichtlich des Exports eines Fahd-Radpanzers durch Ägypten bislang beschäftigt (bitte nach Jahren und unter Angabe des potentiellen Käuferlandes aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung dem Export jeweils zugestimmt, und falls ja, welche außen- und wirtschaftspolitischen Interessen lagen der Zustimmung zugrunde, und inwieweit wurden Menschenrechtskriterien berücksichtigt?
Für den Fall, dass ein solcher Export in der Vergangenheit zustimmungspflichtig war, heute aber nicht mehr, warum hat sich die Zustimmungspflichtigkeit geändert?
Verfügt die Bundesregierung über Informationen, ob die ägyptischen Streitkräfte den Radpanzer Fahd gegen die Demonstranten der Demokratiebewegung eingesetzt haben, und wenn ja, über welche?
Welche weiteren deutschen Rüstungsgüter werden in Ägypten in Lizenz hergestellt (bitte unter Angabe des Datums der Exportgenehmigung für die jeweiligen Fertigungsunterlagen und erfolgter bzw. genehmigter Reexporte der Güter)?
Wann hat die Bundesregierung die Aussetzung des Genehmigungsverfahrens bzw. den Genehmigungsstopp für Rüstungsexporte nach Ägypten, die bzw. der vor dem Hintergrund des gewaltsamen Vorgehens gegen die Demokratiebewegung beschlossen wurde, aufgehoben?