Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/3902
16. Wahlperiode 15. 12. 2006 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker
Schneider (Saarbrücken), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/3720 –
Entwicklung von Privatschulen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Artikel 7 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) legt fest: „Das Recht zur Errichtung
von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für
öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den
Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen
in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen
Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und
eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht
gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und
rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.“
In den letzten Jahren hat die Bedeutung der Privatschulen in Deutschland
kontinuierlich zugenommen. Mittlerweile besuchen rund 7 Prozent der Schülerinnen
und Schüler eine nichtstaatliche Einrichtung. Neben gemeinnützigen
Schulträgern treten im Privatschulwesen auch verstärkt kommerzielle Schulträger
auf. Ein Beispiel ist die Phorms Management AG. Ihr vorrangiges Ziel ist es,
durch den Privatschulbetrieb Gewinne zu erwirtschaften.
1. Wie viel Prozent der Schülerinnen und Schüler besuchen in Deutschland
eine Privatschule (bitte nach einzelnen Bundesländern und gemeinnützigen
bzw. kommerziellen Schulträgern aufschlüsseln)?
Die nachfolgende Tabelle des Statistischen Bundesamtes informiert
differenziert nach Bundesländern über den Anteil der Schülerinnen und Schüler an
privaten allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Schuljahr 2005/2006.
Eine Unterscheidung nach gemeinnützigen bzw. kommerziellen Schulträgern
liegt nicht vor. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
13. Dezember 2006 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/3902 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDie Bundesregierung weist grundsätzlich darauf hin, dass nach dem
Grundgesetz die Zuständigkeit für Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft
(Privatschulen) allein bei den Ländern liegt. Detaillierte Auskünfte, die über die
Zahlen und Angaben des Statistischen Bundesamtes hinausgehen, die hier wie
nachfolgend zur teilweisen Beantwortung der Fragen 2 und 4a vorgelegt
wurden, können deshalb allein die Länder geben. In Ergänzung dazu sei hier auch
auf das vom Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der
Länder in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2006 vorgelegte Dossier „Das
Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2004“ verwiesen.
2. Wie hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die in Deutschland eine
Privatschule besuchen, seit 1990 entwickelt (bitte jeweils Angaben für die
einzelnen Jahre und nach gemeinnützigen bzw. kommerziellen Schulträger
aufschlüsseln)?
Die in Anlage 1 vorgelegte Übersicht des Statistischen Bundesamtes informiert
differenziert nach Bundesländern für die Jahre 1992 bis 2005 über die Zahl der
Schülerinnen und Schüler an privaten allgemein bildenden und beruflichen
Schulen. Eine Unterscheidung nach gemeinnützigen bzw. kommerziellen
Schulträgern liegt nicht vor. Für 1990 und 1991 werden keine Daten
nachgewiesen, da bis zu diesem Zeitpunkt der Aufbau eines dem westlichen
vergleichbaren Schulsystems in den neuen Ländern noch nicht abgeschlossen war.
insgesamt männlich weiblich
Baden-Württemberg 7,8 6,8 8,8
Bayern 9,8 7,7 12,1
Berlin 6,3 5,9 6,7
Brandenburg 5,1 4,5 5,6
Bremen 6,7 6,8 6,6
Hamburg 7,9 7,7 8,1
Hessen 4,8 4,0 5,8
Mecklenburg-
Vorpommern 5,1 4,1 6,2
Niedersachsen 5,2 4,5 6,0
Nordrhein-Westfalen 7,0 5,9 8,2
Rheinland-Pfalz 6,3 4,6 8,1
Saarland 6,9 6,5 7,4
Sachsen 11,4 8,3 14,7
Sachsen-Anhalt 6,4 4,4 8,4
Schleswig-Holstein 3,3 3,2 3,3
Thüringen 7,7 5,8 9,7
Deutschland 7,1 5,9 8,4
Quelle: Statistisches Bundesamt
Land Schüler/innen
Schüler an privaten allgemeinbildenden und beruflichen Schulen 2005/06
hier: Anteil an allen Schüler/innen in öffentlichen und privaten Schulen
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/39023. a) Wie ist die soziale Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler, die
eine Privatschule besuchen (bitte nach gemeinnützigen bzw.
kommerziellen Schulträger aufschlüsseln)?
b) Hält die Bundesregierung angesichts dieser Zahlen die Vorgabe des
Grundgesetzes, dass eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach
den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert werden darf, für
erfüllt (bitte mit Begründung)?
Die Fragen 3a und 3b werden zusammenfassend beantwortet: Der
Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
4. a) Wie hoch sind die Zuschüsse, die die einzelnen Bundesländern
Privatschulen gewähren (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die in Anlage 2 vorgelegte Übersicht des Statistischen Bundesamtes informiert
differenziert nach Bundesländern für die Jahre 1992 bis 2005 über Zuschüsse
der Länder an private allgemein bildende und berufliche Schulen und
Schulverwaltungen.
b) Ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen
Haushalten an Privatschulen in den Bundesländern, die an Privatschulen
höhere Zuschüsse gewähren als andere Bundesländer, signifikant höher?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
5. Hält es die Bundesregierung mit den Vorgaben des Grundgesetzes, dass eine
Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der
Eltern nicht gefördert werden darf, für vereinbar, dass Schulträger in
einzelnen Bundesländern Privatschulen gründen, die auch kommerzielle Zwecke
verfolgen und nach einer Rendite streben, wie beispielsweise die Phorms
Management AG?
Die Bewertung, ob Schulen in freier Trägerschaft, die auch kommerzielle
Zwecke verfolgen, den Vorgaben des Artikels 7 Abs. 4 GG gerecht werden, obliegt
den Schulaufsichtsbehörden des jeweiligen Landes.
6. a) In welchen Bundesländern unterscheidet sich die wirtschaftliche und
rechtliche Stellung der Lehrkräfte an Privatschulen von denen an
staatlichen Schulen?
b) Was sind jeweils die zentralen Unterschiede?
Die Fragen 6a und 6b werden zusammenfassend beantwortet: Die Zuständigkeit
für Einstellung und Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer liegt bei den
Ländern. Informationen zu dieser Frage erteilt zuständigkeitshalber die
Kultusministerkonferenz.
Drucksache 16/3902 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode7. a) Plant die Bundesregierung eine Änderung des Artikels 7 Abs. 4 GG mit
dem Ziel, Privatschulen generell auszuschließen bzw. zumindest klarere
Vorgaben festzuschreiben?
Falls nein, warum nicht?
b) Plant die Bundesregierung eine Änderung des Artikels 7 Abs. 4 GG mit
dem Ziel, kommerziellen Trägern die Einrichtung von Privatschulen
generell nicht mehr zu gestatten?
Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 7a und 7b werden zusammenfassend beantwortet: Die
Bundesregierung plant keine Änderung des Artikels 7 Abs. 4 GG. Die Ausführungen zu
Artikel 7 Abs. 4 GG garantieren den Eltern in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 2
GG ein Schulwahlrecht zu sozial verträglichen finanziellen Bedingungen. Die
Einhaltung dieser Bedingungen sind durch die unterschiedlichen Verfahren der
Länder zur Genehmigung von Schulen in freier Trägerschaft gewährleistet. Die
Bundesregierung sieht keinen Anlass, diese Verfahren zu beanstanden.
8. Was sind die wesentlichen Unterschiede zum Verfahren der Genehmigung
von Privatschulen und zur quantitativen Bedeutung der Privatschulen
zwischen Deutschland und anderen EU-Staaten?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 erläutert liegt nach dem Grundgesetz die
Zuständigkeit für Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft
(Privatschulen) allein bei den Ländern. Die gesetzlichen Verfahren der Genehmigung von
Schulen in freier Trägerschaft unterscheiden sich deshalb von Land zu Land.
Hinsichtlich des Anteils von Privatschulen am gesamten Schulwesen nimmt
Deutschland im europäischen Vergleich einen hinteren Rangplatz ein.
Anlage 1
Anlage 2
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]