Entwicklung von Privatschulen
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Artikel 7 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) legt fest: „Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.“
In den letzten Jahren hat die Bedeutung der Privatschulen in Deutschland kontinuierlich zugenommen. Mittlerweile besuchen rund 7 Prozent der Schülerinnen und Schüler eine nichtstaatliche Einrichtung. Neben gemeinnützigen Schulträgern treten im Privatschulwesen auch verstärkt kommerzielle Schulträger auf. Ein Beispiel ist die Phorms Management AG. Ihr vorrangiges Ziel ist es, durch den Privatschulbetrieb Gewinne zu erwirtschaften.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viel Prozent der Schülerinnen und Schüler besuchen in Deutschland eine Privatschule (bitte nach einzelnen Bundesländern und gemeinnützigen bzw. kommerziellen Schulträgern aufschlüsseln)?
Wie hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die in Deutschland eine Privatschule besuchen, seit 1990 entwickelt (bitte jeweils Angaben für die einzelnen Jahre und nach gemeinnützigen bzw. kommerziellen Schulträger aufschlüsseln)?
a) Wie ist die soziale Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler, die eine Privatschule besuchen (bitte nach gemeinnützigen bzw. kommerziellen Schulträger aufschlüsseln)?
b) Hält die Bundesregierung angesichts dieser Zahlen die Vorgabe des Grundgesetzes, dass eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert werden darf, für erfüllt (bitte mit Begründung)?
a) Wie hoch sind die Zuschüsse, die die einzelnen Bundesländern Privatschulen gewähren (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Haushalten an Privatschulen in den Bundesländern, die an Privatschulen höhere Zuschüsse gewähren als andere Bundesländer, signifikant höher?
Hält es die Bundesregierung mit den Vorgaben des Grundgesetzes, dass eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert werden darf, für vereinbar, dass Schulträger in einzelnen Bundesländern Privatschulen gründen, die auch kommerzielle Zwecke verfolgen und nach einer Rendite streben, wie beispielsweise die Phorms Management AG?
a) In welchen Bundesländern unterscheidet sich die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte an Privatschulen von denen an staatlichen Schulen?
b) Was sind jeweils die zentralen Unterschiede?
a) Plant die Bundesregierung eine Änderung des Artikels 7 Abs. 4 GG mit dem Ziel, Privatschulen generell auszuschließen bzw. zumindest klarere Vorgaben festzuschreiben?
Falls nein, warum nicht?
b) Plant die Bundesregierung eine Änderung des Artikels 7 Abs. 4 GG mit dem Ziel, kommerziellen Trägern die Einrichtung von Privatschulen generell nicht mehr zu gestatten?
Falls nein, warum nicht?
Was sind die wesentlichen Unterschiede zum Verfahren der Genehmigung von Privatschulen und zur quantitativen Bedeutung der Privatschulen zwischen Deutschland und anderen EU-Staaten?