Vorgehen der Bundesregierung gegen WAZ-Mediengruppe wegen Veröffentlichung von Afghanistan-Berichten
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Agnes Alpers, Steffen Bockhahn, Sevim Dağdelen, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Kathrin Senger-Schäfer, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im November 2012 hat die „WAZ-Mediengruppe“ auf der Internetseite http://afghanistan.derwesten-recherche.org/ gescannte Exemplare der Unterrichtungen des Parlaments (UdP) zum Auslandseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan veröffentlicht. Diese waren ihr zugespielt worden. Die Dokumente waren als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ gekennzeichnet. Man habe auch versucht, über eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Einsicht in die Dokumente zu bekommen. Dies sei jedoch mit der Begründung abgelehnt worden, dass das Leben von Soldatinnen und Soldaten dadurch gefährdet würde.
Die „WAZ“ begründete die Veröffentlichung mit dem Umstand, dass über die Lage in Afghanistan in diesen Dokumenten deutlich schonungsloser berichtet würde als in den öffentlichen Darstellungen. Von einer Friedensmission der Bundeswehr könne keine Rede mehr sein, obwohl dies immer wieder von der Regierung behauptet würde.
Auf der Regierungspressekonferenz am 28. November 2012 erklärte der Pressesprecher des Bundesverteidigungsministeriums, Stefan Paris, dass diese Daten „nahezu inhaltsgleich“ auch ins Internet gestellt werden. Unterschiede ergäben sich, weil andere Streitkräfte der ISAF-Gruppe als Urheber von Informationen und Lagedarstellungen unkenntlich gemacht würden.
Gut drei Monate später, im März 2013, erreichte die WAZ-Gruppe nach eigenen Angaben ein Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung. In diesem wurde zur Löschung der Parlamentsunterrichtungen aus dem Onlineauftritt der WAZ-Gruppe bis zum 27. März 2013 aufgefordert. Anderenfalls würde gerichtlich gegen die Redaktion vorgegangen. Als Begründung wurde der § 12 Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes angeführt, wonach der Urheber selbst über das Ob und das Wie der Veröffentlichung eines Werkes entscheiden kann.
Die WAZ-Gruppe hat nicht auf die Aufforderung reagiert und zieht die Gültigkeit des urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrechtes für öffentlich relevante Regierungsdokumente in Zweifel. Jeder Mensch habe ein Anrecht, so die Redaktion in einem Onlineartikel vom 9. April 2013, „in die Papiere der Bundesregierung zu schauen“ und sich selbst ein Bild von den Kampfeinsätzen der Bundeswehr zu machen. Die Redaktion hat die Bundesregierung aufgefordert, von sich aus alle Parlamentsunterrichtungen öffentlich zu machen. Der Blogger Markus Beckedahl hat am 9. April 2013 eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die Bundesregierung auf Herausgabe mehrerer Unterlagen zur Auseinandersetzung zwischen Bundesregierung und WAZ-Gruppe gestellt.
In einem ähnlichen Fall hat das Auswärtige Amt gegen den Betreiber der Seite www.familienvisum.de nach dessen Angaben eine Schadensersatzforderung von 19 000 Euro durchgesetzt. Dieser hatte per IFG angeforderte Botschaftsberichte über die Situation von Sinti und Roma veröffentlicht.
Diese Auseinandersetzungen finden vor dem Hintergrund eines Grundsatzurteiles des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 10. Januar 2013 statt, das in einer Abwägung zwischen Urheberrechtsansprüchen und dem öffentlichen Interesse auf Informationsfreiheit keine eindeutige und grundsätzliche Entscheidung zugunsten des Urhebernutzungsrechtes fällte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wann und aus welchem Grund hat die Bundesregierung die WAZ-Mediengruppe zur Löschung der fraglichen Unterrichtungen aufgefordert?
Warum geschah dies erst mehr als drei Monate nach der Veröffentlichung der fraglichen Unterlagen?
Haben die vom Pressesprecher Stefan Paris am 28. November 2012 in der Regierungspressekonferenz angesprochenen Partner der ISAF-Truppen auf eine Löschung der Berichte gedrungen?
Ist der Bundesregierung bewusst, dass sich diese Inhalte in der Regel durch die Spiegelung auf anderen Servern und Ressourcen nach einer solch langen Frist kaum noch unzugänglich machen lassen?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen geprüft, die auf den Servern der WAZ und auf zahlreichen Spiegel-Servern veröffentlichten Inhalte zu blockieren oder den Zugang auf anderem Wege zu blockieren?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Hat die Bundesregierung den Antrag der WAZ-Gruppe auf Einsicht in die UdP tatsächlich mit dem Argument abgelehnt, dass diese Einsicht das Leben deutscher Soldaten gefährden könne?
Hat die Veröffentlichung aus heutiger Sicht nachweislich das Leben deutscher Soldaten gefährdet?
Wenn ja, worin besteht die Gefährdung genau, wenn die Berichte nach eigener Aussage des Bundesministeriums nahezu deckungsgleich veröffentlicht werden?
Auf welchen konkreten Rechtstatbestand hat sich die Bundesregierung bei der Ablehnung der Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz der WAZ-Gruppe berufen?
Wird die Bundesregierung, nachdem nun die gestellte Frist zur Löschung der Unterrichtungen abgelaufen ist, gerichtlich gegen die WAZ-Mediengruppe vorgehen?
Wird sich die Bundesregierung bei einer Klage auf das Urheberrecht als entscheidende Rechtsgrundlage beziehen?
Wer ist Inhaber der Urheber- und Nutzungsrechte an den fraglichen Unterrichtungen?
Sieht die Bundesregierung es als gerechtfertigt an, die im Urheberrecht verankerten Persönlichkeitsrechte von Urhebern zur Durchsetzung von Geheimhaltungsrichtlinien der Verwaltung einzusetzen?
Inwieweit halten, wie der Pressesprecher Stefan Paris am 28. November 2012 andeutete, auch andere Truppen der ISAF-Gruppe Urheber- oder Nutzungsrechte an den Unterrichtungen des Parlaments zum Afghanistan-Einsatz?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten Dritter, etwa der ISAF-Partner, Schritte gegen die WAZ-Gruppe erwogen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung der WAZ-Gruppe an die Bundesregierung, zukünftig alle Parlamentsunterrichtungen öffentlich zu machen?
Wird die Bundesregierung die in der Anfrage von Markus Beckedahl nach dem Informationsfreiheitsgesetz erbetenen Unterlagen zur Auseinandersetzung zwischen Bundesregierung und WAZ-Gruppe herausgeben?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Dritten (beispielsweise Forschungseinrichtungen, Medienorganisationen, anderen Regierungen, ISAF-Partnern, privaten militärischen Auftragnehmern) Zugang und/oder Nutzungsrechte an den in den UdP enthaltenen Texten eingeräumt, und wenn ja, auf welcher vertraglichen Grundlage?
Hält die Bundesregierung an ihrer Aussage fest (Regierungspressekonferenz am 28. November 2012), dass sie die UdP zeitlich ganz knapp versetzt und nahezu inhaltsgleich als Unterrichtungen der Öffentlichkeit ins Internet stelle?
Hält die Bundesregierung an ihrer Aussage auf Bundestagsdrucksache 17/9374, S. 22 fest, dass alle veröffentlichten Inhalte in den Medien/ Publikationen des Bundesministeriums der Verteidigung und der Bundeswehr auf Anfrage und unter Nutzung der Quelle frei nutzbar sind?
Wie hoch war der personelle und finanzielle Aufwand des Bundesministeriums der Verteidigung bislang bei dem Vorgehen gegen die Veröffentlichung der UdP durch die WAZ?
Aus welchem Grund wurde dem Betreiber der Seite www.familienvisum.de eine Veröffentlichung der Botschaftsberichte über die Lage von Sinti und Roma untersagt?
Wie begründet die Bundesregierung den urheberrechtlichen Schaden von 1 000 Euro je Schriftstück, der gegen die Veröffentlichung von Botschaftsberichten über die Lage von Sinti und Roma auf der Seite www.familienvisum.de geltend gemacht wurde?
Gab es weitere Veröffentlichungen von Parlamentsunterrichtungen durch die WAZ oder andere Medien, gegen die die Bundesregierung vorgegangen ist, und wenn ja, aus welchem Anlass, mit welchem Aufwand, mit welchem Ergebnis?
Welche Auswirkung hat nach Einschätzung der Bundesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 10. Januar 2013 (Nr. 36769/08 Ashby Donald gegen Frankreich) auf die Auseinandersetzungen der Bundesregierung mit der WAZ-Gruppe bzw. der Seite www.familienvisum.de?