Mehrgenerationenhäuser in Sachsen-Anhalt
der Abgeordneten Katrin Kunert, Roland Claus, Dr. Rosemarie Hein, Harald Koch, Jan Korte, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat im Jahr 2006 das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser (MGH) ins Leben gerufen. In den Jahren 2007 bis 2011 wurden rund 98,7 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt für die Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2012 bis 2014 stehen rund 50 Mio. Euro zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Finanzierung ist offen.
Die Bundesregierung erwartet, dass die Kommunen die Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser schrittweise ganz übernehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele Mehrgenerationenhäuser in Sachsen-Anhalt werden momentan im Aktionsprogramm II gefördert?
Wie viele davon waren schon Teil des Aktionsprogramms I?
Wie viele Mehrgenerationenhäuser sind neu im Aktionsprogramm II (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten)?
Welche Anteile an der Finanzierung von Mehrgenerationenhäusern tragen bisher die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
Wie viele Mittel sind aus den Aktionsprogrammen I und II in den Jahren 2007 bis 2012 insgesamt in die Finanzierung von Mehrgenerationenhäuser in Sachsen-Anhalt geflossen, und wie viele MGH wurden damit gefördert (bitte in Jahresscheiben angeben)?
Wie viele Mittel sind aus den Aktionsprogrammen I und II in die Finanzierung von Mehrgenerationenhäuser in Sachsen-Anhalt pro Landkreis und kreisfreier Stadt geflossen?
Waren unter den 20 Interessenbekundungen, die wegen fehlender Kofinanzierungserklärung abgelehnt werden mussten, auch Projekte aus Sachsen-Anhalt, und wenn ja, welche?
In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es aktuell kein im Aktionsprogramm II gefördertes Mehrgenerationenhaus (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Inwieweit wurde sichergestellt, dass es in Sachsen-Anhalt nach der Gebietsreform 2007 eine angemessene regionale Verteilung und damit nicht zu einer Halbierung der Anzahl der Mehrgenerationenhäuser gekommen ist?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Mehrgenerationenhäusern in Sachsen-Anhalt hauptamtlich und wie viele ehrenamtlich tätig?
Welche tarifliche Bezahlung erhalten die Beschäftigten?
Gibt es in den Mehrgenerationenhäusern prekär beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bitte nach Projekten, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
Inwieweit sieht sich die Bundesregierung in der Verantwortung, die Nachhaltigkeit der Mehrgenerationenhäuser auch finanziell sicherzustellen?
Sieht sich die Bundesregierung als einen der beteiligten Akteure, die für eine nachhaltige Sicherung der Häuser – insbesondere für deren Finanzierung – sorgen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12803), und wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Was genau versteht die Bundesregierung unter der Aussage, „den Kommunen als den zentralen Partner der Häuser (kommt) eine Schlüsselrolle bei der Einbettung der Mehrgenerationenhäuser in die lokale Infrastruktur zu“ (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12803), und welche Konsequenzen ergeben sich daraus nach Auffassung der Bundesregierung für die Kommunen für die Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser?
Wann genau und wo werden die Regionalkonferenzen im Juni 2013 stattfinden?
Wer ist Träger der Regionalkonferenzen?
Welche Struktur der Ländervernetzung der Mehrgenerationenhäuser gibt es in Sachsen-Anhalt?
Was war am 22. November 2012 der konkrete Gegenstand des Bund-Länder-Treffens zum Aktionsprogramm II?
Wer hat daran aus den jeweiligen Ländern, und wer vom Bund teilgenommen?
Wie viele Mittel wurden insgesamt seit 2006 für die Begleitung und Evaluierung der Aktionsprogramme I und II zur Verfügung gestellt (bitte in Jahresscheiben und getrennt nach I und II angeben)?
Welche Firmen, Institutionen oder Einrichtungen haben Aufträge zur Begleitung der Aktionsprogramme Mehrgenerationenhäuser erhalten, und wie hoch war jeweils die Vergütung?
Welches Ziel verfolgte die Bundesregierung mit diesen Aufträgen, und welche Kriterien wurden zur Bewertung der Erfüllung der Aufträge herangezogen?
Wofür genau hat die Firma Ramböll Management Consulting GmbH insgesamt 2 271 603 Euro im Rahmen der Begleitung des Aktionsprogramms II erhalten (siehe Antwort auf die Schriftlichen Fragen 102 und 103 auf Bundestagsdrucksache 17/12764)?
Wurde dieser Auftrag europaweit ausgeschrieben?