[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13642
17. Wahlperiode 27. 05. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Roland Claus,
Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/13409 –
Mehrgenerationenhäuser in Sachsen-Anhalt
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat im Jahr 2006 das Aktionsprogramm
Mehrgenerationenhäuser (MGH) ins Leben gerufen. In den Jahren 2007 bis 2011 wurden
rund 98,7 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt für die Finanzierung der
Mehrgenerationenhäuser zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2012 bis 2014 stehen
rund 50 Mio. Euro zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Finanzierung
ist offen. Die Bundesregierung erwartet, dass die Kommunen die Finanzierung
der Mehrgenerationenhäuser schrittweise ganz übernehmen.
1. Wie viele Mehrgenerationenhäuser in Sachsen-Anhalt werden momentan
im Aktionsprogramm II gefördert?
Wie viele davon waren schon Teil des Aktionsprogramms I?
Wie viele Mehrgenerationenhäuser sind neu im Aktionsprogramm II (bitte
nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten)?
Auf die Angaben in der nachstehenden Tabelle wird verwiesen.
Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl geförderter Mehrgenerationenhäuser in
Sachsen-Anhalt
im AP II davon bereits im
AP I gefördert
davon neu im
AP II gefördert
Altmarkkreis Salzwedel 1 1
Anhalt-Bitterfeld 2 2
Börde 1 1
Burgenlandkreis 3 3
Dessau-Roßlau (Stadt) 1 1
Halle/Saale (Stadt) 1 1
Harz 2 2 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 24. Mai 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13642 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Welche Anteile an der Finanzierung von Mehrgenerationenhäusern tragen
bisher die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt (bitte nach Landkreisen
und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
Im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II ist erstmals eine verbindliche
Kofinanzierung durch die Kommune bei der Förderung vorgeschrieben. Jedes
Mehrgenerationenhaus, das eine Förderung beantragt hat, muss eine
verbindliche Kofinanzierung der Standortkommune (ersatzweise des Landkreises oder
des Landes) in Höhe von 10 000,00 Euro pro Jahr nachweisen. Für Sachsen-
Anhalt ergibt sich damit bei 22 im Aktionsprogramm II geförderten
Mehrgenerationenhäusern für das Jahr 2012 eine regionale Kofinanzierung von
220 000,00 Euro. Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich bislang nicht an der
Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser. Die genaue Verteilung auf die
Landkreise und kreisfreien Städte für das Jahr 2012 ist nachfolgend tabellarisch
ausgewiesen.
3. Wie viele Mittel sind aus den Aktionsprogrammen I und II in den Jahren
2007 bis 2012 insgesamt in die Finanzierung von Mehrgenerationenhäuser
Jerichower Land 1 1
Magdeburg (Stadt) 1 1
Mansfeld-Südharz 2 2
Saalekreis 3 1 2
Salzlandkreis 2 2
Stendal 1 1
Wittenberg 1 1
Gesamt 22 18 4
Landkreis/kreisfreie Stadt
mit gefördertem
Mehrgenerationenhaus im
Aktionsprogramm II
Kofinanzierung
durch Standortkommune
im Jahr 2012 in Euro
Kofinanzierung
durch Landkreis
im Jahr 2012 in Euro
Altmarkkreis Salzwedel 5 000,00 5 000,00
Anhalt-Bitterfeld 16 000,00 4 000,00
Börde 10 000,00 –
Burgenlandkreis 30 000,00 –
Dessau-Roßlau (Stadt) 10 000,00 –
Halle/Saale (Stadt) 10 000,00 –
Harz 20 000,00 –
Jerichower Land 10 000,00 –
Magdeburg (Stadt) 10 000,00 –
Mansfeld-Südharz 10 000,00 10 000,00
Saalekreis 25 000,00 5 000,00
Salzlandkreis 10 000,00 10 000,00
Stendal 5 000,00 5 000,00
Wittenberg 5 000,00 5 000,00
Gesamt 176 000,00 44 000,00
Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl geförderter Mehrgenerationenhäuser in
Sachsen-Anhalt
im AP II davon bereits im
AP I gefördert
davon neu im
AP II gefördert
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13642in Sachsen-Anhalt geflossen, und wie viele MGH wurden damit gefördert
(bitte in Jahresscheiben angeben)?
Auf die Angaben in der nachstehenden Tabelle wird verwiesen.
4. Wie viele Mittel sind aus den Aktionsprogrammen I und II in die
Finanzierung von Mehrgenerationenhäuser in Sachsen-Anhalt pro Landkreis und
kreisfreier Stadt geflossen?
Auf die Angaben in der nachstehenden Tabelle wird verwiesen.
5. Waren unter den 20 Interessenbekundungen, die wegen fehlender
Kofinanzierungserklärung abgelehnt werden mussten, auch Projekte aus Sachsen-
Anhalt, und wenn ja, welche?
Von 620 zu berücksichtigenden Bewerbungen im
Interessenbekundungsverfahren wurden 12 Bewerbungen wegen ungültiger oder fehlender
Kofinanzierungszusage nicht zum Antragsverfahren zugelassen. Eine dieser
Interessenbekundungen war aus dem Land Sachsen-Anhalt. Aus datenschutzrechtlichen
Gründen ist eine Nennung nicht möglich.
Jahr geförderte Mehrgenerationenhäuser in
Sachsen-Anhalt Fördermittel
(Bundes- und ESF-
Mittel) in Euro im
Aktionsprogramm I
im
Aktionsprogramm II
2007 17 – 468 324,42
2008 25 – 932 806,00
2009 25 – 939 554,74
2010 25 – 967 554,74
2011 24 – 967 708,82
2012 5 22 904 681,15
Landkreis/
kreisfreie Stadt
Fördermittel aus den Aktionsprogrammen Mehrgenerationenhäuser I und II
(Bundes- und ESF-Mittel) je Landkreis/kreisfreie Stadt in Euro
2007 2008 2009 2010 2011 2012
Altmarkkreis Salzwedel 34 783,41 39 114,23 38 810,41 39 326,61 38 805,60 30 000,00
Anhalt-Bitterfeld 40 000,00 68 500,00 77 000,00 80 000,00 80 000,00 60 000,00
Börde 10 000,00 68 521,23 76 169,22 79 964,79 80 000,00 60 000,00
Burgenlandkreis 79 983,30 120 000,00 120 000,00 120 000,00 102 000,00 90 000,00
Dessau-Roßlau (Stadt) 43 333,33 80 000,00 80 000,00 80 000,00 80 000,00 66 666,63
Halle/Saale (Stadt) 40 000,00 40 000,00 40 000,00 40 000,00 30 000,00 30 000,00
Harz 74 583,05 109 729,36 86 800,30 89 873,69 59 589,93 60 000,00
Jerichower Land 0,00 37 797,47 38 000,00 40 000,00 40 000,00 30 000,00
Magdeburg (Stadt) 7 523,94 20 000,00 27 308,67 39 999,92 39 999,92 50 000,00
Mansfeld-Südharz 46 666,00 79 996,66 79 996,00 80 000,00 80 000,00 60 000,00
Saalekreis 41 457,50 80 000,00 80 000,00 80 000,00 80 000,00 126 666,63
Salzlandkreis 40 000,00 119 459,25 115 474,04 118 543,81 114 285,70 100 000,00
Stendal 9 993,89 39 999,32 39 996,10 40 000,00 40 000,00 30 000,00
Wittenberg 0,00 29 688,48 40 000,00 40 000,00 40 000,00 30 000,00
Gesamt 468 324,42 932 806,00 939 554,74 967 708,82 904 681,15 823 333,26
Drucksache 17/13642 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es aktuell kein im
Aktionsprogramm II gefördertes Mehrgenerationenhaus (bitte nach Ländern
aufschlüsseln)?
Auf die Angaben in der nachstehenden Tabelle wird verwiesen.
Bundesland Landkreis/kreisfreie Stadt ohne gefördertes
Mehrgenerationenhaus im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II
Baden-Württemberg Breisgau-Hochschwarzwald
Heidenheim
Bayern Ansbach (Stadt)
Cham
Coburg (Stadt)
Deggendorf
Dingolfing-Landau
Ebersberg
Eichstätt
Erlangen (Stadt)
Bayern Landshut
Neu-Ulm
Oberallgäu
Passau
Passau (Stadt)
Regen
Schweinfurt
Schweinfurt (Stadt)
Straubing (Stadt)
Straubing-Bogen
Weiden in der Oberpfalz (Stadt)
Brandenburg Barnim
Hessen Gießen
Odenwaldkreis
Niedersachsen Delmenhorst (Stadt)
Peine
Wolfenbüttel
Nordrhein-Westfalen Höxter
Mülheim an der Ruhr (Stadt)
Viersen
Rheinland-Pfalz Donnersbergkreis
Landau in der Pfalz (Stadt)
Pirmasens (Stadt)
Rhein-Hunsrück-Kreis
Trier (Stadt)
Westerwaldkreis
Schleswig-Holstein Dithmarschen
Flensburg (Stadt)
Herzogtum Lauenstein
Plön
Thüringen Altenburger Land
Eichsfeld
Eisenach (Stadt)
Greiz
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/136427. Inwieweit wurde sichergestellt, dass es in Sachsen-Anhalt nach der
Gebietsreform 2007 eine angemessene regionale Verteilung und damit nicht
zu einer Halbierung der Anzahl der Mehrgenerationenhäuser gekommen
ist?
Durch die Kreisgebietsreform in Sachsen-Anhalt im Jahr 2007 hat sich die Zahl
der Landkreise und kreisfreien Städte von 21 Landkreisen und drei kreisfreien
Städten auf nunmehr 11 Landkreise und drei kreisfreie Städte reduziert.
Vor diesem Hintergrund und mit dem Ziel der modellhaften Etablierung einer
repräsentativen Zahl von Mehrgenerationenhäusern wurden 22
Mehrgenerationenhäuser aus Sachsen-Anhalt für die Teilnahme am Aktionsprogramm II
ausgewählt.
8. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den
Mehrgenerationenhäusern in Sachsen-Anhalt hauptamtlich und wie viele ehrenamtlich tätig?
Welche tarifliche Bezahlung erhalten die Beschäftigten?
Gibt es in den Mehrgenerationenhäusern prekär beschäftigte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bitte nach Projekten, Landkreisen und kreisfreien
Städten aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verdeutlicht nachfolgende
Übersicht:
Quelle: Selbstmonitoring Herbst 2012
Die Berechnungen beruhen auf den Angaben der Mehrgenerationenhäuser in
Sachsen-Anhalt im Rahmen des Selbstmonitoring 2012. Hierbei wurden von
22 Mehrgenerationenhäusern Angaben zur Anzahl aller haupt- und
ehrenamtlichen sowie Freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemacht. Lediglich
20 Mehrgenerationenhäuser haben Angaben zum Stundenumfang dieser
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemacht.
Zum zweiten und dritten Teil der Frage liegen der Bundesregierung keine Daten
vor.
9. Inwieweit sieht sich die Bundesregierung in der Verantwortung, die
Nachhaltigkeit der Mehrgenerationenhäuser auch finanziell sicherzustellen?
10. Sieht sich die Bundesregierung als einen der beteiligten Akteure, die für
eine nachhaltige Sicherung der Häuser – insbesondere für deren
Finanzierung – sorgen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12803), und wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Sachsen-Anhalt Hauptamtliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Ehrenamtliche und
Freiwillige
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(in Personen; N=22)
Durchschnitt je MGH 4,2 12,6
Absolut (Summe) 91,5 278,0
Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(in Vollzeitäquivalenten – 39 Stunde pro Woche; N=20)
Durchschnitt je MGH 2,2 2,6
Absolut (Summe) 44,9 52,7
Drucksache 17/13642 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Was genau versteht die Bundesregierung unter der Aussage, „den
Kommunen als den zentralen Partner der Häuser (kommt) eine Schlüsselrolle
bei der Einbettung der Mehrgenerationenhäuser in die lokale Infrastruktur
zu“ (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/12803), und welche Konsequenzen ergeben sich
daraus nach Auffassung der Bundesregierung für die Kommunen für die
Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser?
Die Fragen 9, 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Sicherung der finanziellen aber auch der strukturellen Nachhaltigkeit der
Mehrgenerationenhäuser ist ein klares Ziel der Bundesregierung und zentraler
Schwerpunkt im Aktionsprogramm II. Alle programmbegleitenden Partner wie
die Service- und Beratungsagentur, die wissenschaftliche Begleitung und die
Öffentlichkeitsarbeit unterstützen und beraten die Träger der
Mehrgenerationenhäuser dabei, orientiert am jeweiligen regionalen Bedarf auf Dauer
ausgerichtete konzeptionelle Ansätze zu entwickeln. Regionale Angebotslücken
können so bedarfsgerecht durch die Aktivitäten der Mehrgenerationenhäuser
geschlossen und insbesondere im präventiven Bereich die vorhandenen Angebote
der Daseinsvorsorge ergänzt werden.
Neben der inhaltlichen Weiterentwicklung werden die Häuser von den
Programmpartnern dabei unterstützt, mithilfe eines breiten Finanzierungsmixes aus
Trägermitteln, selbst erwirtschafteten Einnahmen, über Fundraising
zugeflossenen Mitteln und öffentlichen Zuschüssen aus dem kommunalen Bereich eine
dauerhafte und tragfähige Finanzierungsstruktur für die
Mehrgenerationenhäuser zu erreichen. Best-practice-Beispiele in diesem Bereich werden regelmäßig
ausgewertet und allen Mehrgenerationenhäusern als Anregung zur Verfügung
gestellt. Auch wenn derzeit die außerhalb der Programmzuwendung den
Mehrgenerationenhäusern zur Verfügung stehenden Mittel für einen dauerhaften
Betrieb auf dem bisherigen Niveau noch nicht überall ausreichen, so sind doch
Steigerungen in vielen Bereichen festzustellen. Bis zum Ende des
Aktionsprogramms II sollen alle Häuser diesen Weg der finanziellen Nachhaltigkeit
weiter konsequent beschreiten und insbesondere die Kommune als zentralen
Partner gewinnen.
Die im Grundgesetz verankerte Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern
und Kommunen lässt auch mit Blick auf mögliche künftige Modellprogramme
eine dauerhafte Förderung des Bundes für Projekte auf lokaler Ebene, wie es
die Mehrgenerationenhäuser sind, nicht zu.
Vielmehr kommt aus Sicht der Bundesregierung – wie in Frage 11 zitiert – „den
Kommunen als den zentralen Partnern der Häuser eine Schlüsselrolle bei der
Einbettung der Mehrgenerationenhäuser in die lokale Infrastruktur zu“.
Ergebnisse aus der wissenschaftlichen Begleitforschung belegen, dass die enge
Kooperation mit der jeweiligen Standortkommune ein wichtiger Faktor für eine
dauerhaft erfolgreiche Arbeit der Mehrgenerationenhäuser ist. Durch die
strukturelle Berücksichtigung der Mehrgenerationenhäuser z. B. in kommunalen
Gremien und Ausschüssen werden die Häuser regelmäßig und frühzeitig in die
Sozialraumplanung einbezogen und können so mit ihren Angeboten auch
kommunale Pflichtaufgaben gewinnbringend ergänzen.
12. Wann genau und wo werden die Regionalkonferenzen im Juni 2013
stattfinden?
Wer ist Träger der Regionalkonferenzen?
Die vier Regionalkonferenzen finden wie folgt statt:
– 4. Juni 2013 in Berlin für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen;
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13642– 11. Juni 2013 in Hannover für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen,
Niedersachsen und Bremen;
– 13. Juni 2013 in Frankfurt am Main für die Bundesländer Baden-
Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen
– 18. Juni 2013 in Erfurt für die Bundesländer Bayern und Thüringen.
Verantwortlich für die Veranstaltungen ist das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
13. Welche Struktur der Ländervernetzung der Mehrgenerationenhäuser gibt
es in Sachsen-Anhalt?
Die Mehrgenerationenhäuser in Sachsen-Anhalt haben zur Vernetzung auf
Landesebene Anfang 2013 eine Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) gegründet. Die
LAG hat aktuell 14 Mitglieder. Vertreten wird die LAG durch eine
Sprechergruppe von drei Mehrgenerationenhäusern, die im Rahmen der
Ländervernetzung regionale Ansprechpartnerin zum Aktionsprogramm für die
Landesregierung ist.
14. Was war am 22. November 2012 der konkrete Gegenstand des Bund-
Länder-Treffens zum Aktionsprogramm II?
Wer hat daran aus den jeweiligen Ländern, und wer vom Bund
teilgenommen?
Im Rahmen der Bund-Länder-Gespräche zum Aktionsprogramm
Mehrgenerationenhäuser II werden Ergebnisse und Erkenntnisse aus wissenschaftlicher
Begleitung und Beratungspraxis in regelmäßigen Abständen vorgestellt, diskutiert
und mit Blick auf die nachhaltige Sicherung der Mehrgenerationenhäuser
gemeinsam weiterentwickelt.
Im Mittelpunkt des Bund-Länder-Gesprächs am 22. November 2012 stand ein
Austausch zu den landespolitischen Entwicklungen im Bereich
generationenübergreifender Politikansätze und (nachhaltiger) Unterstützung der
Mehrgenerationenhäuser.
Die Gespräche finden sowohl auf Bundes- als auch auf Länderseite auf Ebene
der für die Mehrgenerationenhäuser zuständigen Abteilungsleitungen statt.
15. Wie viele Mittel wurden insgesamt seit 2006 für die Begleitung und
Evaluierung der Aktionsprogramme I und II zur Verfügung gestellt (bitte in
Jahresscheiben und getrennt nach I und II angeben)?
Für die gesamte Begleitungsinfrastruktur der beiden Aktionsprogramme
wurden seit dem Jahr 2006 die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten
Ausgaben geleistet bzw. es sind bis zum Jahr 2015 Ausgaben bis zur angegebenen
Höhe geplant.
Ist 2006 Ist 2007 Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010
in Euro
Aktionsprogramm I 1 884 567,49 3 503 451,93 3 050 034,11 2 785 409,65 2 194 553,01
Aktionsprogramm II – – – – –
Ist 2011 Ist 2012 Plan 2013 Plan 2014 Plan 2015
in Euro
Aktionsprogramm I 1 937 706,28 374 307,46 451 014,12 – –
Aktionsprogramm II 44 613,10 2 137 703,20 1 993 381,66 1 802 962,68 381 854,53
Drucksache 17/13642 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Welche Firmen, Institutionen oder Einrichtungen haben Aufträge zur
Begleitung der Aktionsprogramme Mehrgenerationenhäuser erhalten, und
wie hoch war jeweils die Vergütung?
Welches Ziel verfolgte die Bundesregierung mit diesen Aufträgen, und
welche Kriterien wurden zur Bewertung der Erfüllung der Aufträge
herangezogen?
Die im Einzelnen vergebenen Aufträge, der Vertragsgegenstand, das Ziel der
Beauftragung und die zugehörigen Vergütungszahlungen sind der
nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Bei noch laufenden Verträgen stellen die
angegebenen Werte die maximal möglichen Vergütungen dar.
Auftragnehmer Gegenstand des Vertrags Ziel der Beauftragung (maximal mögliche)
Vergütung in Euro
Rambøll Management
Consulting GmbH
wissenschaftliche Begleitung
im Aktionsprogramm
Mehrgenerationenhäuser I
– Erfolgskontrolle durch Erhebung
valider Daten über Entwicklungen,
Wirkungen und Erfolgsfaktoren
(quantitative u. qualitative Analysen);
– Generierung von Informationen zur
Programmsteuerung
1 751 248,59
pme Familienservice
GmbH
Einrichtung und Betrieb einer
Servicestelle im
Aktionsprogramm
Mehrgenerationenhäuser I incl. kompletter
administrativer Abwicklung des
Programms als beliehenes
Unternehmen des Bundes
1. Sicherstellung
– einer engen inhaltlichen Beratung und
Begleitung der Mehrgenerationenhäuser
(vor Ort, telefonisch, per E-Mail),
– einer gleichmäßigen
Programmumsetzung in allen
Mehrgenerationenhäusern (durch Telefonkonferenzen,
Fachtage o. ä.)
2. Bearbeitung des
Zuwendungsverfahrens von der Antrags- bis zur
Endverwendungsnachweisprüfung
einschließlich förderrechtlicher Beratung.
9 299 786,62
Scholz & Friends Berlin
GmbH
Öffentlichkeitsarbeit im
Aktionsprogramm
Mehrgenerationenhäuser I
Unterstützung der
Mehrgenerationenhäuser
– bei der lokalen Verankerung in der
Kommune und
– bei der Gewinnung von
Kooperationspartnern im Bereich der lokal relevanten
Akteure.
„Empowerment“-Ansatz, d. h. Stärkung
und Professionalisierung der Häuser
5 130 008,84
Rambøll Management
Consulting GmbH
Unterstützung bei der
Bewertung und Auswahl der im
Rahmen des
Interessenbekundungsverfahrens zum
Aktionsprogramm
Mehrgenerationenhäuser II eingegangenen
Bewerbungen
ergibt sich aus dem Vertragsgegenstand 44 613,10
Rambøll Management
Consulting GmbH
wissenschaftliche Begleitung
im Aktionsprogramm
Mehrgenerationenhäuser II
– grundsätzlich wie im
Aktionsprogramm I
– Erfolgskontrolle und Evaluierung im
Aktionsprogramm II bauen auf den
Ergebnissen und Erkenntnissen des
Aktionsprogramm I auf.
– Neu: themenbezogene Begleitung und
Beratung ausgewählter
Mehrgenerationenhäuser (Schwerpunkt-,
Innovations-, Transferhäuser) mit
übertragbaren Ergebnissen
– Neu: Erweiterung der
Analyseinstrumente, z. B. regelmäßige qualitative
Befragungen der Häuser zu
ausgewählten Themen
2 226 989,80
Scholz & Friends Berlin
GmbH
Öffentlichkeitsarbeit im
Aktionsprogramm
Mehrgenerationenhäuser II
– wie im Aktionsprogramm I 2 099 262,34
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/13642Die Erfüllung der Aufträge wird mit einer Vielzahl von unterschiedlichen
Instrumenten überwacht. Dazu zählen Steuerungsrunden des BMFSFJ mit allen
Vertragspartnern, die in der Regel im Zwei-Wochen-Rhythmus, bei Bedarf –
etwa zum Start eines neuen Programms – auch wöchentlich im BMFSFJ
stattfinden. Daneben werden regelmäßige, und je Vertragspartner getrennte,
sogenannte Kooperationsgespräche durchgeführt, in denen Fragen der
Zusammenarbeit und Vertragserfüllung erörtert werden. Alle Besprechungsergebnisse
werden schriftlich dokumentiert.
Im gesamten Programmverlauf erfolgt auch außerhalb der vereinbarten
Besprechungsformate ein regelmäßiges Reporting der Auftragnehmer an das BMFSFJ.
Je nach Vertrag ist die Vorlage und Abnahme von Zwischenberichten zum Ende
des Quartals oder des Jahres und eines Abschlussberichtes vorgesehen. In
Teilbereichen wird mit der Vorlage und Freigabe von einzelnen
Kostenvoranschlägen operiert. Wo dies nicht möglich ist, erfolgen projektbezogene, inhaltliche
Freigaben durch das BMFSFJ.
17. Wofür genau hat die Firma Rambøll Management Consulting GmbH
insgesamt 2 271 603 Euro im Rahmen der Begleitung des
Aktionsprogramms II erhalten (siehe Antwort auf die Schriftlichen Fragen 102 und
103 auf Bundestagsdrucksache 17/12764)?
Wurde dieser Auftrag europaweit ausgeschrieben?
Mit der Rambøll Management Consulting GmbH wurde ein Vertrag zur
wissenschaftlichen Begleitung des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser II
geschlossen, die auf der wissenschaftlichen Begleitung zum Aktionsprogramm
Mehrgenerationenhäuser I und deren Ergebnissen aufbaut. Die Auftragsvergabe
erfolgte daher im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung,
gestützt auf den Ausnahmetatbestand des § 3 Absatz 4 Buchstabe c VOL/A-EG
direkt an die Rambøll Management Consulting GmbH.
Der Vertrag sieht Vergütungszahlungen bis zur Höhe der in der Antwort auf die
Schriftlichen Fragen 102 und 103 auf Bundestagsdrucksache 17/12764
genannten 2 226 989,90 Euro vor, die in einzelnen Tranchen bei Beleg und Abnahme
der vertraglich vereinbarten Leistungen zur Auszahlung kommen.
Die wissenschaftliche Begleitung hat zum Ziel, quantitative und qualitative
Analysen der Wirkungen und Erfolge der Mehrgenerationenhäuser
vorzunehmen, die Weiterentwicklung der Häuser zu unterstützen, nach bestimmten
Schwerpunkten und Querschnittsthemen ausgewählte Häuser individuell zu
beraten, die Ergebnisse aufzuarbeiten und die Programmsteuerung zu
unterstützen. Rambøll Management erbringt dabei insbesondere folgende Leistungen:
– Quantitative Analysen auf der Grundlage onlinebasierter Befragungen zur
Umsetzung der Schwerpunktthemen und Handlungsfelder;
pme Familienservice
GmbH
Betrieb einer Servicestelle im
Aktionsprogramm
Mehrgenerationenhäuser II
– wie im Aktionsprogramm I: fachliche
Beratung, Begleitung der
Mehrgenerationenhäuser,
– verstärkter praxisbezogener Transfer
der Ergebnisse der wissenschaftlichen
Begleitung an die
Mehrgenerationenhäuser
– abweichend vom Aktionsprogramm I:
ohne Bearbeitung des
Zuwendungsverfahrens
1 989 649,93
Auftragnehmer Gegenstand des Vertrags Ziel der Beauftragung (maximal mögliche)
Vergütung in Euro
Drucksache 17/13642 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– Qualitative Analysen spezifischer Schwerpunktbereiche ausgewählter
Häuser (in Ergänzung der quantitativen Analysen) zu den erzielten Wirkungen,
zur Bedarfsgerechtigkeit, zur Weiterentwicklung kommunaler Infrastruktur
sowie lokaler Potenziale;
– Aufbau und Betrieb einer zentralen Beratungsdatenbank, die alle
programmrelevanten Informationen bereitstellt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]