BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Militärische Drohnen-Strategie der Bundesregierung: Kampfdrohnen

Bedarf an Kampf- und Aufklärungsdrohnen aus Sicht der Bundesregierung, Angaben zum Leasing-Vertrag für die israelische &quot;Heron 1&quot;, Details über Gespräche mit amerikanischen und israelischen Stellen, Fragen zur Bewaffnung, Beteiligung des Deutschen Bundestages, Möglichkeit eigener Beschaffung von Drohnen, Entwicklung einer &quot;europäischen Lösung&quot;, Problematik der Automatisierung bzw. Autonomisierung des Waffeneinsatzes trotz Festhaltens am Prinzip &quot;man in the loop&quot; (Steuerung durch Menschen am Bildschirm), Angaben zu einem Rüstungsprojekt bei EADS, Fragen der luftfahrtrechtlichen Zulassung von Kampfdrohnen im deutschen Luftraum<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

20.06.2013

Aktualisiert

02.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/1349713. 05. 2013

Militärische Drohnen-Strategie der Bundesregierung: Kampfdrohnen

der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Herbert Behrens, Christine Buchholz, Nicole Gohlke, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Ulla Jelpke, Harald Koch, Stefan Liebich, Thomas Nord, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, hält die Beschaffung eigener Kampfdrohnen „für sicherheitspolitisch, bündnispolitisch und technologisch sinnvoll“ (Plenarprotokoll 17/219). Angesichts der Bundestagswahl wird laut mehrerer Medien versucht, das Thema aus dem Bundestagswahlkampf herauszuhalten. Laut „SPIEGEL ONLINE“ (21. März 2013) waren „einige ausgewählte Top-Politiker“ vom Bundesminister der Verteidigung zu einem Briefing eingeladen worden. Die ARD hatte dies bestätigt und einen nicht namentlich genannten CDU-Abgeordneten mit den Worten zitiert, zuviel Öffentlichkeit über Kampfdrohnen „würde uns im Wahlkampf auf die Füße fallen“ (Tagesschau, 21. März 2013). Im Februar 2013 hatte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) gegenüber der Fraktion DIE LINKE. noch erklärt, ein genauerer Zeitplan für die Befassung in den zuständigen Gremien existiere nicht (Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 17/12339). Mittlerweile räumte das BMVg ein, im Sommer 2013 mit einer Auswahlentscheidung seinen Bedarf zum Kauf von Kampfdrohnen festlegen zu wollen. Es sei „nach wie vor angestrebt, diese Entscheidung vor der Bundestagswahl zu treffen“, erklärte der persönliche Sprecher des Bundesministers der Verteidigung (Bundespressekonferenz vom 10. April 2013). Nachdem das Militär seine Auswahlentscheidung getroffen hat, soll eine internationale Ausschreibung erfolgen. Dann wird im BMVg eine Beschaffungsvorlage erstellt, mit der sich schließlich der Verteidigungs- und Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages befassen müssen. Angeblich haben Militärs aber bereits Gespräche mit Israel Aerospace Industries (IAI) zur Beschaffung von Kampfdrohnen geführt (Jüdische Allgemeine, 18. April 2013). Ein Leasingvertrag mit IAI für das Modell „Heron 1“ wurde erneut verlängert.

Wie aus den Antworten auf die Schriftlichen Fragen 62 und 63 der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13046 hervorgeht, haben sich Vertreter des BMVg bereits im November 2012 sowie im Februar 2013 durch ihre israelischen Kollegen und IAI über die Bewaffnungsmöglichkeiten der Heron Baureihe informieren lassen.

Nach einem Bericht von „SPIEGEL ONLINE“ (30. April 2013) haben die USA mittlerweile dem Export von US-Drohnen des Typs „Reaper“ zugestimmt. Anfang Mai 2013 wolle die USA eine „offizielle Note“ hierzu verfassen.

Die Bundesregierung hat sich bislang einer Bewertung der völkerrechtlichen und rüstungskontrollpolitischen Aspekte des Drohnenproblems verweigert (Statement des BMVg vom 31. Januar 2013, Sachstandsinformation des Auswärtigen Amts (AA) vom Februar 2012). Sie verbleibt in abstrakten Versicherungen der Relevanz des humanitären Völkerrechts und Absichtserklärungen zu Konsultationen mit den Verbündeten.

Eine wesentliche Argumentationslinie der Bundesregierung für die Anschaffung von bewaffneten Drohnen war bisher der Verweis auf das Prinzip „man in the loop“: In der Information „Sachstand: Unbemannte bewaffnete Luftfahrzeuge“ (22. Februar 2013) versichert das AA für die Bundesregierung „eine völlig autonome Entscheidung zum Waffeneinsatz aufgrund einer reinen Computerlogik ist auszuschließen“. Schon auf dem bestehenden Niveau der technologischen Ausstattung (man in the loop) wird von mehreren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Sorge gesehen, dass sich aus der Präsenz von bewaffneten Drohnen bei in etwa ebenbürtigen militärischen Gegnern eine gravierende Destabilisierung ergeben kann. Ein Grund ist, dass für eine Identifizierung und die Reaktion auf einen vermuteten Angriff nur ein zeitlich knappes „brief window of opportunity between possible contact and destruction“ besteht (Sharkey 2009, zitiert aus dem Bericht des Ausschusses für Bildung und Technikfolgenabschätzung auf Bundestagsdrucksache 17/6904, 2011). Dieses Fenster kann durch die Dauer der Signalübertragung und mögliches Jamming weiter verringert oder gänzlich geschlossen werden.

Nach Überzeugung verschiedener Wissenschaftler ist aus diesem Grunde ein weiterer Schritt im Wettrüsten zwischen zwei oder mehreren Staaten unausweichlich oder zumindest hoch wahrscheinlich – die Automatisierung und schließlich die Autonomisierung des Waffeneinsatzes der Drohnen durch Computeralgorithmen (Sharkey 2012, Dickow/Linnenkamp 2012, Altmann 2009). Mehrere offizielle Publikationen behaupten, dass es bezüglich der Entwicklung und Einführung konventionell bewaffneter Plattformen keine wirksamen Grenzen im Völkerrecht gebe (Technikfolgenabschätzungsbericht auf Bundestagsdrucksachen 17/6904, 17/9316, 17/11978, Sachstand Drohnen, AA Februar 2013).

Die fortschreitende Weiterentwicklung von Drohnen, ob für Kampfeinsätze, zur Spionage oder mit Polizeitechnik, vollzieht sich weitgehend ohne gesellschaftliche Auseinandersetzung. Die Fragesteller gehen aber davon aus, dass der größte Teil der Bevölkerung den Beschaffungsplänen ebenfalls skeptisch gegenübersteht. Deshalb muss hierzu eine größtmögliche Transparenz hergestellt werden. Die Bundesregierung muss respektieren, dass auch im Deutschen Bundestag starke Vorbehalte gegenüber ihrer Drohnen-Strategie existieren. Die Beschaffung eigener Aufklärungs- oder Kampfdrohnen darf deshalb nicht hinter verschlossenen Türen weitergeführt werden.

Es werden Tatsachen geschaffen, wenn in Israel und den USA die politische Zustimmung für einen Verkauf eingeholt wird. Dort wird auch eingefädelt, mit welchen tödlichen Waffen die Flugroboter bewaffnet werden könnten.

Der Einsatz von „Luftschlägen“ wie im afghanischen Kundus senkt die Schwelle zur Gewalt erheblich. Dies würde durch die Nutzung von Drohnen weiter eskalieren. Die Fragesteller sind deshalb der Meinung, dass ein sofortiger Stopp der militärischen Vorbereitungen notwendig ist, um zunächst eine politische Richtungsentscheidung zu treffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Welchen gegenwärtigen Bedarf sieht die Bundesregierung zur Beschaffung eigener Kampfdrohnen bzw. zu bewaffnender Aufklärungsdrohnen?

Sofern der Bedarf noch nicht konkret ausformuliert ist, welche Überlegungen existieren hierzu, und in welchen zuständigen Abteilungen werden diese erörtert?

Inwiefern wird seitens der Bundesregierung erwogen, bis zum Kauf eigener Kampfdrohnen bzw. zu bewaffnender Aufklärungsdrohnen im Rahmen einer „Zwischenbeschaffung“ bzw. „Übergangslösung“ entsprechende Geräte (ähnlich dem Leasingvertrag für die „Heron 1“) vorübergehend zu nutzen?

Welche Überlegungen existieren seitens der Bundesregierung, zu beschaffende Aufklärungsdrohnen nicht zu bewaffnen, sondern zusätzlich Kampfdrohnen zu kaufen oder zu leasen, die nicht zur Aufklärung ausgerüstet bzw. optimiert sind (Bundestagsdrucksache 17/12136)?

2

Welche neueren Details kann die Bundesregierung zum „Dienstleistungsvertrag“ mit IAI bzw. Rheinmetall Defence für das MALE UAV „Heron 1“ mitteilen?

Wann und mit welchem Inhalt wurde dieser jeweils geändert?

Welche Defizite sieht die Bundesregierung bei der Verlängerung des Vertrages?

Wie ist es gemeint, wenn „SPIEGEL ONLINE��� den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung Thomas Kossendey zur Kommunikation mit dem Bodenpersonal und Sensorik zitiert, „nicht alle operationellen Forderungen“ seien erfüllt worden (SPIEGEL ONLINE vom 22. April 2013)?

Welche weiteren Firmen erhielten oder erhalten Aufträge von der Bundesregierung bzw. von IAI oder Rheinmetall Defence, um die von Deutschland gewünschten Fähigkeiten der „Heron 1“ umzusetzen?

Wie viel Bedienpersonal ist für den Betrieb der „Heron 1“ ausgebildet, und welche Tätigkeiten werden dabei verrichtet?

Inwiefern sind auch Technikerinnen und Techniker von Firmen der Rüstungsindustrie in gegenwärtige Einsätze der „Heron 1“ in Kriegsgebieten eingebunden, um welche handelt es sich, und welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu Umfang und Inhalt der vertraglichen Zusammenarbeit machen?

3

Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass der kürzlich verlängerte Leasingvertrag für die „Heron 1“, der, laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 62 der Fraktion DIE LINKE., eine Bewaffnung der geleasten Drohnen aus vertraglichen Gründen nicht zulässt (Bundestagsdrucksache 17/13046) dahingehend geändert werden könnte, dass eine spätere Bewaffnung (etwa im Falle einer weiteren Verlängerung des Vertrages) möglich ist?

4

Welchen Einblick haben Technikerinnen und Techniker der Bundeswehr in die Funktionsweise der Hard- und Software der „Heron 1“, welche Teile davon unterliegen seitens der Hersteller oder der israelischen Regierung der Geheimhaltung, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Informationspolitik?

5

Welcher Typ Drohne könnte nach jetzigem Kenntnisstand die im Einsatz bei der Bundeswehr befindlichen „Heron 1“ nach Ablauf des Leasingvertrages als „Zwischenbeschaffung“ bzw. „Übergangslösung“ ersetzen?

Wie viele dieses Typs will die Bundesregierung beschaffen bzw. bereits genutzte Systeme womöglich behalten?

Bis wann könnten die Systeme einer „Zwischenbeschaffung“ bzw. „Übergangslösung“ dann voraussichtlich in Dienst sein?

Sollten diese Systeme bewaffnet werden können?

6

Welche weiteren, über den Bericht von „SPIEGEL ONLINE“ (30. April 2013) hinausgehenden Details zu Gesprächen des deutschen und des US-Bundesministers der Verteidigung zum Export von US-Drohnen des Typs „Reaper“ kann die Bundesregierung mitteilen?

Um welche Art von „politischer Zustimmung“ geht es bei der getroffenen Entscheidung?

Welche weiteren Verabredungen, etwa zum Zeitplan einer Verkaufsofferte, wurden getroffen?

Inwiefern war auch die spätere Bewaffnung der Drohnen Gegenstand der Gespräche, und welche Haltung vertraten beide Seiten dazu?

7

Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zum Treffen von Vertretern des BMVg im November 2012 sowie im Februar 2013 mit israelischen Behörden sowie Industrie Vertreterinnen oder Industrievertretern mitteilen (Schriftliche Fragen 62 und 63 auf Bundestagsdrucksache 17/13046)?

Inwiefern wurden bei dem Treffen auch politische Rahmenbedingungen für den Kauf von Drohnen oder Raketen zu ihrer Bewaffnung thematisiert, und welche Ergebnisse kann die Bundesregierung hierzu mitteilen?

Welche weiteren Verabredungen, etwa zum Zeitplan einer Verkaufsofferte, wurden getroffen?

Inwiefern und mit welchem Inhalt hat sich die israelische Regierung bereits mit den Drohnenbeschaffungsplänen der Bundeswehr befasst, und welche zukünftigen Schritte sind der Bundesregierung hierzu bekannt?

8

Wie bewertet die Bundesregierung „Hellfire-Raketen“ bzw. vergleichbare Systeme hinsichtlich ihrer technischen Zuverlässigkeit und ihrer tödlichen Wirkung?

9

Welche Bewaffnung der zu beschaffenden Drohnen hält das BMVg bzw. die Streitkräfte der Bundeswehr als prinzipiell geeignet für die angestrebten deutschen Luftschlagkapazitäten, und welche Waffen gelten aus Sicht der Bundesregierung nach gegenwärtigem Stand als wünschenswert?

Welche Vorgaben oder sonstigen vertraglichen Rahmenbedingungen sind der Bundesregierung hinsichtlich einer Bewaffnung israelischer oder US-Drohnen im Falle eines Verkaufs an Deutschland bekannt?

Welche Bewaffnung ist für die beiden infrage kommenden Modelle üblicherweise vorgesehen?

Inwiefern wird daran gedacht, die Drohnen durch deutsche oder europäische Rüstungskonzerne bewaffnen zu lassen, und welche Haltung vertreten Israel und die USA bzw. die jeweiligen Hersteller der Flugroboter hierzu?

10

Wann will das BMVg seine endgültige Auswahlentscheidung zum Kauf von Kampfdrohnen bzw. zu bewaffnender Aufklärungsdrohnen festlegen und veröffentlichen?

Inwiefern trifft es zu, dass es „nach wie vor angestrebt [ist], diese Entscheidung vor der Bundestagswahl zu treffen“ (Bundespressekonferenz, 10. April 2013)?

Wann wird das BMVg nach gegenwärtigem Stand eine Beschaffungsvorlage erstellen, und wann wird diese dem Deutschen Bundestag zugeleitet (sofern kein Datum absehbar ist, bitte möglichst das Quartal angeben)?

11

Inwiefern war geplant, noch vor der Wahl 2013 im Deutschen Bundestag eine Abstimmung über die Beschaffung von Kampfdrohnen bzw. zu bewaffnender Aufklärungsdrohnen herbeizuführen?

Sofern dies aufgrund der langwierigen Vorarbeiten ohnehin nie geplant war, wieso stellt der Bundesminister der Verteidigung dies dann als „Verschiebung“ der Debatte auf die nächste Legislaturperiode dar?

12

Wann könnte nach gegenwärtigem Stand eine Ausschreibung zur eigenen Beschaffung von Kampfdrohnen bzw. zu bewaffnender Aufklärungsdrohnen erfolgen (sofern kein Datum absehbar ist, bitte möglichst das Quartal angeben)?

Mit welchen Regierungen oder Firmen haben Einrichtungen der Bundesregierung hierzu bereits Gespräche geführt?

Wer nahm an bisherigen Gesprächen teil, und welchen Inhalt hatten diese?

Inwiefern spielt es bei etwaigen Vorabgesprächen eine Rolle, ob Regierungen entsprechende Exportgenehmigungen erteilen würden, und welche Informationen zu etwaigen Exportgenehmigungen bzw. -beschränkungen konnte die Bundesregierung hierzu bereits sammeln?

Inwiefern war auch die spätere Bewaffnung der Drohnen Gegenstand der Gespräche, und welche Haltung vertraten die Teilnehmenden dazu?

Inwiefern spielt es bei etwaigen Vorabgesprächen eine Rolle, ob die Hersteller bzw. Ausrüster einer lizenzfreien Aus- oder Umrüstung zustimmen würden, und welche Informationen konnte die Bundesregierung hierzu bereits sammeln?

Welche Regierungen oder Firmen haben auf die Ansprache seitens der Bundesregierung noch nicht reagiert?

13

Inwiefern hat die anvisierte Beschaffung eigener Kampfdrohnen Einfluss auf den zukünftigen Bestand von Kampfflugzeugen der Bundeswehr?

14

Welche Konzepte verfolgen andere EU- und NATO-Mitgliedstaaten zur Beschaffung von Kampfdrohnen, und welche Modelle welcher Hersteller werden nach Kenntnis der Bundesregierung favorisiert?

Wie viele Staaten in Europa verfolgen nach Informationen der Bundesregierung entweder die Entwicklung oder den Kauf bewaffneter Drohnen im MALE-Bereich (bitte auflisten, und den Typ der bewaffneten Drohnen nennen, der entwickelt wird bzw. für den Kauf vorgesehen ist und Datum der Indienststellung, bzw. wann voraussichtlich mit deren Indienststellung zu rechnen ist)?

Welche Drohnenprogramme von Ländern außerhalb der NATO sind in der Beobachtung der Bundesregierung besonders weit fortgeschritten?

15

Da die Annahmen über die Anzahl der Staaten, die eigene Kampfdrohnenprogramme verfolgen, variieren, wie hoch ist diese Zahl nach den Informationen der Bundesregierung, bzw. um welche handelt es sich nach ihrer Kenntnis?

16

Welche Anstrengungen oder Forschungen werden vom BMVg betrieben, um dem weltweiten Trend zur militärischen Nutzung von Drohnen mit der Entwicklung spezieller Waffen zu deren Abschuss oder anderweitiger Zerstörung zu begegnen?

17

Welche Überlegungen existieren seitens der Bundesregierung zur Entwicklung einer „europäischen Lösung“ hinsichtlich der Entwicklung und Herstellung von Kampfdrohnen bzw. zu bewaffnender Aufklärungsdrohnen?

Mit welchen Regierungen und Firmen bzw. sonstigen Einrichtungen haben welche Einrichtungen der Bundesregierung hierzu bereits Gespräche geführt oder Absprachen getroffen?

18

Sieht die Bundesregierung angesichts von Plänen in den USA, die davon ausgehen, dass bestimmte bewaffnete Systeme zukünftig mit künstlicher Intelligenz ausgerüstet werden können, die angeblich die Wahrung des humanitären Völkerrechts beim Waffengebrauch sichern können (DARPA 2013), in einer solchen Technologie eine Perspektive für zukünftige Forschungen für Drohneneinsätze der Bundeswehr?

19

Inwiefern hält die Bundesregierung weiterhin am Prinzip „man in the loop“ fest?

20

Inwiefern teilt die Bundesregierung die in der Einleitung beschriebene Sorge von Wissenschaftlern, dass das Zeitfenster (window of opportunity) durch die Dauer der Signalübertragung und mögliches Jamming weiter verringert oder gänzlich geschlossen wird?

Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen den Prognosen über ein Wettrüsten und die Automatisierung des Waffeneinsatzes der Drohnen durch Computeralgorithmen und ihrem Festhalten an einer Vision von „man in the loop“?

Inwiefern teilt die Bundesregierung die übereinstimmende Interpretation von Dr. Jürgen Altmann (junge Welt vom 16. Februar 2013 „Ich plädiere für ein generelles Verbot“) und den Teilnehmern der deutschen Delegation an den damaligen KSE-Verhandlungen (KSE = konventionelle Streitkräfte in Europa), dass bewaffnete Drohnen der MALE-Kategorie unter die Regelungen des KSE-Vertrages fallen?

Inwiefern teilt die Bundesregierung die hier skizzierte Problematik bzw. Risiken zum Einsatz von Kampfdrohnen?

Inwiefern erwog bzw. erwägt die Bundesregierung, deshalb auf ein völkerrechtlich bindendes Verbot oder andere Rüstungskontrollmaßnahmen von Kampfdrohnen initiativ zu werden?

Im Hinblick auf welche konkrete vertragliche Regelung bzw. mit welchem Ziel wurde oder wird dies erwogen?

21

Inwieweit ist es seitens der Bundesregierung denkbar, dass Kampfdrohnen der Bundeswehr zwar zunächst aus der Nähe des Einsatzortes gesteuert werden, dies aber nach einigen Jahren Einsatzerfahrung zunehmend auch aus Anlagen im eigenen Land erfolgen kann, wie es mittlerweile in Großbritannien eingeführt wurde (Guardian, 25. April 2013)?

Welche Diskussionen werden hierzu innerhalb der Bundeswehr geführt?

Inwieweit wäre eine Steuerung aus Deutschland technisch machbar, bzw. welche fehlende Infrastruktur müsste hierfür noch errichtet werden (z. B. zur Navigation oder Steuerung)?

22

Inwieweit ist die Bundesregierung mit dem „Bavarian International Campus Aerospace and Security“ (BICAS) befasst, der auf dem Gelände des EADS-Konzerns (European Aeronautic Defence and Space Company) in Ottobrunn entstehen soll?

Mit welchen Aufgaben sind die Rüstungsunternehmen EADS, IABG Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH und Siemens AG, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. und die Universität der Bundeswehr München am Projekt beteiligt?

Welche Ziele verfolgt das Projekt, und wie wird es finanziert?

Inwiefern ist der BICAS mit der Entwicklung von „Unmanned Combat Aerial Vehicles“ (UCAV) befasst, und inwiefern ist die Bundesregierung daran beteiligt?

23

Mit welchen Initiativen sind welche Stellen der Bundesregierung damit befasst, eine luftfahrtrechtliche Zulassung von zu beschaffenden Kampfdrohnen zum Betrieb im deutschen Luftraum zu erlangen, und welche weiteren Firmen oder sonstige Einrichtungen sind daran mit welchen Aufgaben beteiligt?

24

Welchen wirtschaftlichen und industriepolitischen Stellenwert haben Flugdrohnen aus Sicht der Bundesregierung für Deutschland und für Europa gegenüber ihren früheren Aussagen hierzu (Bundestagsdrucksache 16/12404)?

Welche Entwicklungen werden Flugdrohnen nach Meinung der Bundesregierung in den nächsten Jahren durchlaufen, und welche Bedeutung könnten sie demnach erhalten?

25

Wie viele Drohnen von Polizei, Bundeswehr oder anderen Bundesministerien sind in den Jahren 2012 und 2013 in Deutschland oder im Ausland abgestürzt?

Wie hoch ist die Absturzbilanz für Drohnen der Bundeswehr mittlerweile insgesamt?

26

Inwiefern hat der Bundesminister der Verteidigung mit seinem Statement „Ich bleibe aber dabei, dass sich ein unbemanntes Flugzeug von einem klassischen Kampfflugzeug ethisch nicht unterscheidet“ die Haltung der Bundesregierung wiedergegeben, und mit welchen Einschränkungen wird das Statement vom Bundesminister der Verteidigung weiter aufrechterhalten (Frankfurter Rundschau, 15. September 2012)?

Berlin, den 8. Mai 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen