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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Abzug der britischen Streitkräfte

Unterstützungsmaßnahmen für die vom Abzug der britischen Streitkräfte betroffenen Zivilangestellten, Angaben zur Nutzung der freiwerdenden Liegenschaften, Unterstützung der betroffenen Kommunen, Absprachen mit der britischen Seite<br /> (insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

04.06.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1358415. 05. 2013

Abzug der britischen Streitkräfte

der Abgeordneten Rainer Arnold, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Brandner, Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Karin Evers-Meyer, Iris Gleicke, Wolfgang Hellmich, Gustav Herzog, Dr. h. c. Susanne Kastner, Lars Klingbeil, Fritz Rudolf Körper, Ute Kumpf, Gabriele Lösekrug-Möller, Kirsten Lühmann, Ullrich Meßmer, Thomas Oppermann, Bernd Scheelen, Stefan Schwartze, Christoph Strässer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Der angekündigte Abzug der britischen Streitkräfte bis zum Jahr 2020 betrifft viele Kommunen in ganz Deutschland. Die Entscheidung der britischen Regierung stellt uns vor vielfältigen Herausforderungen. Zum einen werden viele Arbeitsplätze im Bereich der Zivilbeschäftigten abgebaut, zum anderen bedeutet der Abzug der britischen Streitkräfte für viele Regionen einen großen Verlust an Kaufkraft und wirtschaftlichem Potential. Die Bundesregierung ist gefordert, sich frühzeitig mit den Folgen des Abzugs der britischen Streitkräfte auseinanderzusetzen und die Kommunen mit ihren Herausforderungen nicht alleine zu lassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Welche Standorte sind zu welchem Zeitpunkt vom Abzug der britischen Streitkräfte betroffen? Wie hoch ist die Anzahl der dort beschäftigten zivilen Mitarbeiter? Welche Aussagen lassen sich über die Alters- und Qualifikationsstruktur der Beschäftigten machen (bitte nach Standorten auflisten)?

2

Inwiefern reagiert die Bundesregierung im Sinne einer angemessenen Qualifizierung und Weiterbildung auf die in Kürze anstehende Situation der Beschäftigten? In welcher Form und mit welchem zeitlichen Rahmen wird diese Unterstützung umgesetzt?

3

An welche Bedingungen ist die Nutzung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums für die derzeit Beschäftigten bei den britischen Streitkräften gebunden?

4

Inwiefern plant die Bundesregierung in der Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen eines Sonderförderprogramms oder ähnlicher Programme, finanzielle Mittel bereitzustellen, um eine frühzeitige ziel- und bedarfsgerechte berufliche Förderung und Qualifizierung der Zivilangestellten noch während der jetzigen Beschäftigungsverhältnisse zu sichern?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Angebote durch die britischen Streitkräfte an ausscheidendes Zivilpersonal?

6

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit Abschlüsse britischer Beschäftigter auch in Deutschland besser anerkannt werden?

7

Für wann ist die konkrete Übergabe der jeweiligen Liegenschaften an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vorgesehen? Welche Vereinbarungen wurden hier bereits seitens der BImA getroffen?

8

Plant die Bundesregierung. freiwerdende Liegenschaften der britischen Streitkräfte für die eigene militärische Nutzung zu verwenden? Wenn ja, welche? Wenn nein, zu welchem Zeitpunkt werden die betroffenen Kommunen darüber informiert?

9

Plant die Bundesregierung, freiwerdende Liegenschaften der britischen Streitkräfte für anderweitigen Bundesbedarf zu nutzen? Wenn ja, welche Liegenschaften für welche Zwecke?

10

Wer koordiniert für die Bundesregierung die Zusammenarbeit und den Dialog mit den betroffenen Kommunen?

11

Wie sind die Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung geregelt, um den Abzug der britischen Streitkräfte und die Herausforderungen für die Kommunen zu begleiten?

12

Wie koordiniert die Bundesregierung derzeit die beteiligten Akteure von Landesregierungen, Kommunen, der BImA und den Wehrbereichsverwaltungen?

13

Wie plant die Bundesregierung, die betroffenen Kommunen zu unterstützen? Wie sehen die geplanten Unterstützungsleistungen aus?

14

In welcher Höhe, aus welchen Bundesprogrammen und in welchen Zeiträumen plant die Bundesregierung, städtebauliche Mittel zur Unterstützung der betroffenen Kommunen bereitzustellen?

15

Welche Erfahrungen und Konzepte aus frei werdenden ehemals militärisch genutzten Flächen im ländlichen Raum liegen vor, und in welchem finanziellen Umfang hat sich der Bund dort engagiert?

16

Wird sich die britische Seite ähnlich wie beim Auslaufen des sogenannten Soltau-Lüneburg-Abkommens auch finanziell an den Folgen des Abzugs finanziell beteiligen? Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen? Wenn nein, woran sind die Verhandlungen mit der britischen Seite gescheitert?

17

Welche Stelle innerhalb der Bundesregierung ist zuständig für Verhandlungen ähnlich dem Soltau-Lüneburg-Abkommen, und sind von dieser Stelle schon Verhandlungen mit der britischen Seite aufgenommen worden? Wenn ja, mit welcher Zielsetzung? Wenn nein, warum nicht?

18

Welche Zuständigkeit übernimmt die BImA künftig bei Konversionsliegenschaften, die bisher von britischen Soldatinnen und Soldaten sowie ihren Familien als Wohnung benutzt wurden, oder liegt die Verantwortung künftig bei den betroffenen Kommunen? Wenn ja, welche Aufwendungen entstehen hier für die Kommunen?

19

Welche finanziellen Unterstützungsleistungen für die Kommunen plant die Bundesregierung speziell im Hinblick auf Konversionsliegenschaften, die bisher von britischen Soldatinnen und Soldaten sowie ihren Familien als Wohnung benutzt wurden?

20

Plant die Bundesregierung in der neuen Programmphase der EU 2014 bis 2020, neue EU-Programme aufzulegen, aus denen Kommunen Fördermittel für Konversionsliegenschaften beantragen können? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

21

Welche weiteren Vergabekriterien, neben der Höhe des Angebotspreises, plant die Bundesregierung bei künftigen Vergaben zu berücksichtigen, und welche Rolle spielen dabei städtebauliche und sozioökonomische Aspekte?

22

Warum erweitert die Bundesregierung die Vergabekriterien der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nicht auch auf städtebauliche und sozioökonomische Aspekte?

23

Welche vertraglichen Verpflichtungen hat die BImA bei Familienwohnungen, die von britischen Streitkräften genutzt werden und nicht im Eigentum des Bundes stehen?

24

Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit die freiwerdenden Liegenschaften bei der Wertermittlung durch die BImA preisgünstiger werden?

25

In welchem Umfang kann und wird die BImA die Kosten für vorbereitende Maßnahmen, im Sinne der Aufbereitung ihrer Liegenschaften (Altlasten, naturschutzrechtliche Untersuchungen, Eignungsprüfung für Nachfolgenutzungen, Fragen der Anbindung und Erschließung usw.) übernehmen, um eine Neunutzung möglich zu machen?

26

Inwiefern plant die Bundesregierung eine Übertragung der gebietskörperschaftlichen Zuständigkeit auf die Kommunen, um die Konversionsanstrengungen zu unterstützen bzw. eine wirtschaftliche Nachnutzung herbeizuführen?

27

Mit welchen zeitlichen Dimensionen ist der Verfahrensweg für die Freimachung der Konversionsflächen verbunden? Gibt es Möglichkeiten, das Verfahren nachdrücklich zu beschleunigen?

28

In welchem Umfang können bereits jetzt, vor Abzug der britischen Truppen, die entsprechenden Verfahren zur Nachnutzung der Liegenschaften eingeleitet werden? Welche Absprachen wurden hier mit der britischen Seite getroffen?

29

Sieht die Bundesregierung im Sinne der Unterstützung der betroffenen Städte und Gemeinden Möglichkeiten, einer Vereinfachung der Verfahren zu Nachnutzung der Liegenschaften zu erreichen?

30

Wie werden die, nach Abzug der britischen Truppen, leerfallenden Immobilien sowie die Freiflächen bis zur Umsetzung von Nachnutzungskonzepten vor Vandalismus oder Diebstahl von verwertbaren Materialien geschützt, und in welcher rechtlichen und finanziellen Zuständigkeit und Verantwortung wird dies liegen (Bund, Land oder Kommune)? Welche Aufgaben können dabei von jetzt beschäftigtem Personal übernommen werden?

Berlin, den 15. Mai 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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