Missbrauch durch die Schaffung von Leiharbeiter-Arbeitsplätzen auf Kosten bestehender Arbeitsverträge im Rahmen der Besonderen-Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz
der Abgeordneten Oliver Krischer, Beate Müller-Gemmeke, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sven-Christian Kindler, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) können Unternehmen – vor allem die des produzierenden Gewerbes – bei der EEG-Umlage entlastet werden. Diese Regelung soll vor allem diejenigen Betriebe entlasten, die im internationalen Wettbewerb stehen und besonders energieintensiv sind. Somit können nach jetziger Regelung Unternehmen, deren Energiekostenanteil an den übrigen Kosten des Unternehmens den Grenzwert von 14 Prozent übersteigen, sich im Rahmen der BesAR im EEG (teil-)befreien lassen.
Doch mit der Novellierung des EEG im Jahr 2012 wurden die Schwellenwerte für die Inanspruchnahme der BesAR durch die schwarz-gelbe Bundesregierung so gesenkt, dass mittlerweile beispielsweise Großbäckereien und Hähnchenmastanlagen eine geringere EEG-Umlage zahlen müssen. Nahmen 2012 noch 979 Betriebe die Vergünstigungen in Anspruch sind es 2013 bereits 2 262 (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vom 25. April 2013).
In einzelnen Branchen – etwa in Schlachtbetrieben – wurden durch die Kündigung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und gleichzeitige Schaffung von Leiharbeiter-Arbeitsverträgen die Lohnkosten so gedrückt, dass die Unternehmen unter die 14 Prozent Energiekostenanteilregelung im Vergleich zu den Gesamtkosten fallen. Mit dieser Regelung im EEG wurde ein mittelbarer Anreiz geschaffen, verstärkt Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen zu beschäftigen. Doch damit wird nicht nur die Arbeitsmarktpolitik untergraben, sondern gleichzeitig die EEG-Umlage aufgrund der großzügigen Befreiungen für die restlichen Stromkunden in die Höhe getrieben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche allgemeinen Informationen liegen der Bundesregierung über den verstärkten Einsatz von Werkvertragsnehmern und Leiharbeitskräften bei Firmen vor mit dem Ziel, die Bedingungen zur Befreiung von der EEG-Umlage zu erfüllen?
Wie haben sich nach Informationen der Bundesregierung die Personalkosten in Unternehmen, welche von der BesAR profitieren, von 2009 bis heute prozentual entwickelt?
Welche Unternehmen (bitte nach Unternehmen und Branchen aufschlüsseln) haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Lohnkosten durch Leiharbeit und Werkverträge abgesenkt, um von der BesAR (14 Prozent Energiekostenanteil) zu profitieren?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Bedingungen zur Befreiung von der EEG-Umlage einen Anreiz bieten, reguläre Beschäftigungsverhältnisse in Leiharbeit umzuwandeln und Personal auszugliedern?
Wenn ja, welchen Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung, und welche Maßnahmen sind geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung bei der Erstbewilligung von Ausnahmetatbeständen im Rahmen der BesAR im EEG überprüft, wie sich der Anteil der einzelnen Kosten im Unternehmen nach Sektoren (hier insbesondere der Lohnkosten) entwickelt hat (bitte jeweils begründen)?
Wie viele Unternehmen werden sich laut Prognosen der Bundesregierung in den kommenden Jahren von der BesAR im EEG (teil-)befreien lassen, sofern es zu keiner Novellierung der Regelung kommt?
Plant die Bundesregierung, bis September 2013 die BesAR insgesamt zu verändern vor dem Hintergrund der Ankündigungen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der Bundesminister Peter Altmaier und Dr. Philipp Rösler im Rahmen der Verhandlungen über die „Strompreisbremse“?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Beschwerden anderer EU-Staaten (u. a. Belgien) bei der Europäischen Kommission über Dumpinglöhne in der deutschen Fleischindustrie vor, und sieht die Bundesregierung diesbezüglich Handlungsbedarf, bzw. welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen?