Leitlinien transeuropäische Energieinfrastruktur
der Abgeordneten Oliver Krischer, Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 17. April 2013 wurde die Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur veröffentlicht. Darin werden Leitlinien für die rechtzeitige Entwicklung und Interoperabilität vorrangiger transeuropäischer Energieinfrastrukturkorridore und -gebiete festgelegt. Die Verordnung beschreibt, wie Vorhaben von gemeinsamem Interesse aus den Bereichen Elektrizität, Gas und Erdöl sowie CCS (Carbon Capture and Storage) identifiziert und deren Ausbau erleichtert, beschleunigt sowie gegebenenfalls finanziell unterstützt werden sollen. In einem mehrstufigen Prozess soll eine Liste prioritärer Vorhaben erstellt werden. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem ein öffentlicher Konsultationsprozess vom 20. Juni bis 4. Oktober 2012 durchgeführt, bei dem Listen der für die Berücksichtigung als Vorhaben von gemeinsamem Interesse eingereichten Projekte kommentiert werden konnten. Die finale Liste der Vorhaben mit besonderem Interesse (Unionsliste), soll von der Europäischen Kommission bis September 2013 verabschiedet werden. Die dort enthaltenen Projekte müssen dann die höchste Priorität auf nationaler Ebene erhalten. Für Deutschland bedeutet dies die Aufnahme in den Bundesbedarfsplan.
Im Bereich Elektrizität können auch Infrastrukturprojekte, welche teilweise in Nicht-EU-Mitgliedstaaten liegen, aufgenommen werden, insofern diese den Elektrizitätsaustausch zwischen EU-Mitgliedstaaten fördern. Auf der für den Konsultationsprozess veröffentlichten Liste für den Elektrizitätssektor (http://ec.europa.eu/energy/infrastructure/consultations/doc/pci_list_electricity.pdf), auf der sich von verschiedenen Trägern eingereichte Vorhaben finden, tauchte für den vorrangigen Stromkorridor „BEMIP Electricity“ beispielsweise auch ein Unterseekabel von Mamonovo nach Bentwisch auf, welches dem direkten Anschluss des Atomreaktors Baltiisk 1 (erbaut durch die Föderale Agentur für Atomenergie Russlands) an das deutsche Stromnetz dienen soll. Auch wenn dieses Kabel nach Auskunft der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/12178) nicht mehr in der aktuellen Liste geführt wird, bleiben dennoch Bedenken bezüglich der Auswahl der Vorhaben von gemeinsamem Interesse.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche zusätzlichen Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um eine möglichst umfassende und frühzeitige Transparenz des Verfahrens für die Festlegung der Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse zu gewährleisten?
Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, damit die für die endgültige Unionsliste ausgewählten Vorhaben nicht im Widerspruch zu den Zielen der deutschen Energiewende stehen?
Sind im Rahmen der Vorbereitungen für die Unionsliste auf der aktuellen Entwurfsliste der Europäischen Kommission bzw. auf den aktuellen Vorschlagslisten der regionalen Gruppen Projekte enthalten, die weder im Bundesbedarfsplangesetz, noch im Energieleitungsausbaugesetz enthalten sind (wenn ja, bitte Auflistung der entsprechenden Projekte)?
In welchen regionalen Gruppen, die seit Mitte 2012 informell getagt haben, ist die Bundesregierung vertreten, und wie viele formelle oder informelle Sitzungen zur Vorbereitung der regionalen Listen haben stattgefunden?
Wann sollen die regionalen Gruppen ihre jeweiligen Listen gemäß Artikel 3, der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates beschließen?
Wurden betroffene Akteure (gemäß Annex 3, Absatz 5 derselben Verordnung) einbezogen, und wenn ja, auf welche Weise?
Inwieweit wurde für das interne Ranking der Projekte im Rahmen der regionalen Gruppen die vorläufige Kosten-Nutzen-Analyse verwendet, die der Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E derzeit erarbeitet, und welche Transparenz besteht hinsichtlich der Methode als auch der Ergebnisse dieser Methode zum Ranking der Vorhaben?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswahl der vorrangigen thematischen Gebiete (Annex 1, (EU) Nr. 347/2013), insbesondere mit Blick auf das angedachte grenzüberschreitende Kohlendioxidnetz?
Welche Investitionen in CCS-Anlagen an Kraftwerken oder Industrieanlagen sind gegenwärtig nach Informationen der Bundesregierung konkret in Europa geplant (bitte nach Projekt, Standort und Investitionsvolumen auflisten), welche den Aufbau eines Kohlendioxidnetzes rechtfertigen würden, und ist CCS nach Auffassung der Bundesregierung eine Zukunftsoption für Europa?
Welche Vorhaben von gemeinsamen Interesse wurden für die vorrangigen thematischen Gebiete laut Annex 1 Absatz 4 (Intelligente Netze, Stromautobahnen, CCS) in den zuständigen Gruppen bisher für die Unionsliste diskutiert?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über den aktuellen Sachstand bei dem vom russischen Netzbetreiber geplanten Unterseekabel von Mamonovo nach Bentwisch, und befindet sich dieses Kabel nach Informationen der Bundesregierung auf dem aktuellen Entwurf für die finale Unionsliste?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über weitere geplante Stromleitungen zwischen Russland und der Bundesrepublik Deutschland, welche dem Export von in Russland erzeugtem Strom aus Atomkraftwerken nach Deutschland dienen können?