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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Deutsche Beteiligung am NATO-Programm "Alliance Ground Surveillance"

Bundeswehr-Beteiligung am NATO-Programm &quot;Alliance Ground Surveillance&quot; (AGS) zur Beschaffung von Spionagedrohnen des Typs &quot;Global Hawk&quot;, Gesamt- und Folgekosten, vertragliche Verpflichtungen Deutschlands, finanzielle Beteiligung, Ausstiegskriterien, technische Ausrüstung der &quot;Global Hawk&quot;, besondere Fähigkeiten, bisherige Testflüge, Zulassungsanforderungen, Überflugrechte, Stationierung der US-Drohnen &quot;Global Hawk&quot;, Flugkontrolle, durchgeführte Einsätze, Nutzung für zivile oder polizeiliche Zwecke<br /> (insgesamt 43 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

15.08.2013

Aktualisiert

03.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/1401812. 06. 2013

Deutsche Beteiligung am NATO-Programm „Alliance Ground Surveillance“

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan Korte, Jan van Aken, Herbert Behrens, Christine Buchholz, Nicole Gohlke, Annette Groth, Ulla Jelpke, Harald Koch, Stefan Liebich, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Parallel zur Beschaffung deutscher „Euro Hawk“-Drohnen will sich die Bundeswehr am NATO-Programm „Alliance Ground Surveillance“ (AGS) beteiligen. Zunächst sollen dort fünf Spionagedrohnen des Typs „Global Hawk“ angeschafft werden, die dann auf der sizilianischen Insel Sigonella stationiert werden. Während die Bundeswehr für den „Euro Hawk“ die fehleranfällige Baureihe „Block 20“ bestellt hat, sollen für die NATO die neuen „Block 40“ fliegen. Die Einrichtung des AGS geht auf eine Absichtserklärung von 13 NATO-Mitgliedern von 2009 zurück. Hierzu gehören etwa Bulgarien, Estland, Deutschland, Italien, Luxemburg, Norwegen und Rumänien.

Die AGS besteht aus einem Luft- und einem Bodensegment (das sogenannte AGS Core). Am Boden werden Anlagen zur Steuerung errichtet, die auch die Flugkontrolle übernehmen. Die Auswertung der Informationen erfolgt zunächst ebenfalls in Sigonella. Weil die Daten aber auch von den NATO-Mitgliedern in nationalen Lagezentren analysiert werden, werden Relaisstationen mit breitbandigen Übertragungsraten benötigt.

Beim NATO-Gipfel 2012 in Chicago wurde der endgültige Vertrag über 1,2 Mrd. Euro mit dem Hersteller Northrop Grumman Corporation unterzeichnet. Zu den Ausrüstern der Riesendrohne gehört die deutsch-französische Firma EADS Deutschland GmbH Division Cassidian, die sich als „Schlüsselpartner“ bezeichnet. Ähnlich wie beim „Euro Hawk“ haben die beiden Firmen zur Auftragsabwicklung eine „Alliance Ground Surveillance Industries GmbH“ gegründet. Finanziell sollen sich eigentlich alle 28 NATO-Staaten an der AGS beteiligen. Zu den Kosten gehören unter anderem jährliche Zahlungen von geschätzten 70 Mio. Euro. Mehrere Mitgliedstaaten hatten sich – meist aus finanziellen Gründen – zurückgezogen. Dadurch wird der Beitrag für die verbliebenen Länder immer höher. Zu den Aussteigern gehören etwa Frankreich, Belgien, die Niederlande, Griechenland, Dänemark, Spanien und (zeitweise) Polen.

Die „Global Hawk“ der NATO sollen die Drohnen gleichen Typs ergänzen, die von der US-Armee seit 2010 auf Sigonella stationiert sind.

Die Northrop Grumman Corporation verpflichtet sich, die „Global Hawk“ für die NATO mit einem sogenannten Multi-Platform Radar Technology Insertion Program Radar (MP-RTIP) auszustatten, um sich langsam bewegende Objekte am Boden oder auch in niedrigen Höhen zu erfassen. Ursprünglich hatte die Bundesregierung darauf gedrungen, den „Transatlantic Cooperative AGS Radar“ (TCAR) einzubauen. Dabei handelt es sich um die Entwicklung durch ein Konsortium von Firmen aus Europa und den USA, die sich im Gemeinschaftsunternehmen „TCAR Industries GmbH“ zusammengetan haben.

Deutschland will sich offenbar mit 483 Mio. Euro an der AGS beteiligen (Bericht des Bundesministers der Verteidigung am 5. Juni 2013 im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages). Das Bundesministerium der Verteidigung will aber neben der finanziellen Beteiligung weitere Drohnen der Klasse MALE oder HALE beisteuern. Im Bericht zur Technikfolgenabschätzung vom Mai 2011 (Arbeitsbericht Nr. 144 unter www.tab-beim-bundestag.de) heißt es dazu: „zusätzliche nationale Fähigkeiten sind perspektivisch vorgesehen“. In einer Fragestunde des Deutschen Bundestages erklärte die Bundesregierung, das NATO-Programm solle mit einer durch eine „interoperable nationale Beistellung von HALE IMINT“ ergänzt werden (Plenarprotokoll 17/161, Frage 62). Es gebe bisher keinerlei Überlegungen, eine solche nationale Beistellung im Ausland zu stationieren.

Die deutsche Beteiligung an der NATO-AGS wird aber weitere Folgekosten beinhalten. Denn wegen der Reichweite des „Global Hawk“ von über 20 000 Kilometern erfordert der Datenaustausch mit der Auswerte- und Steuereinheit in Deutschland breitbandige Satellitenkommunikationsverbindungen. Zunächst dürfen die „Global Hawk“ nur im militärischen Luftraum operieren. Weitere Ausgaben stünden also an, um eine erforderliche Zulassung für den italienischen Luftraum zu erhalten. Ein hierfür notwendiger Ausweichsensor ist in den finanziellen Planungen nicht kalkuliert.

Nach dem Debakel um die deutschen „Euro Hawk“ kündigen sich also ähnliche Probleme für die „Global Hawk“ der NATO an. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist es daher geboten, auch bezüglich der AGS eine öffentliche Debatte zur Beschaffung neuer Aufklärungsdrohnen zu führen. Dies insbesondere unter dem Aspekt, dass die Riesendrohnen auch für „Military Operations in Urban Terrain“ (MOUT) in städtischem Gelände genutzt werden könnten (Bundestagsdrucksache 17/8693). Die Bundesregierung sollte aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller dem Beispiel anderer Mitgliedstaaten folgen und sich ebenfalls aus dem AGS zurückziehen. Sie muss sich darüberhinaus bei der NATO für ein Moratorium einsetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen118

1

Aus welchen Systemelementen bzw. Komponenten besteht das NATO- Programm AGS?

2

Von welchen Gesamtkosten geht die Bundesregierung für das gesamte AGS- Programm aus, und wie verteilen sich diese auf die NATO-Mitgliedstaaten?

3

Welche vertraglichen Verpflichtungen ist die Bundesregierung gegenüber der NATO und den NATO-Mitgliedstaaten beim Programm AGS eingegangen, und unter welchen Bedingungen kann die Bundesregierung jeweils von diesen Vereinbarungen zurücktreten?

4

Welche Kriterien müssen nach Auffassung der Bundesregierung erfüllt sein, damit ernsthaft ein Ausstieg aus dem AGS-Programm geprüft wird?

5

In welcher Form und mit welchem Inhalt hat die Bundesregierung in den letzten sechs Monaten, insbesondere nach der Debatte um das deutsche „Euro Hawk“-Projekt, gegenüber welcher Stelle der NATO oder der Mitgliedstaaten über AGS kommuniziert, und welche Haltung hat sie dort vertreten?

6

Wann, in welcher Form und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung ihre Zusage zur AGS mit dem Bundesrechnungshof oder dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages abgestimmt?

7

Wie schlüsseln sich die 483 Mio. Euro auf, mit denen sich Deutschland an der AGS beteiligen will (www.acus.org/natosource/end-euro-hawk-implications-natos-ags-drone-program)?

8

Wie hoch waren die veranschlagten Anfangskosten für eine deutsche Beteiligung, und wodurch wurden die möglichen Kostenerhöhungen im Einzelnen und in welcher jeweiligen Summe verursacht?

9

Was ist im Bericht zur Technikfolgenabschätzung vom Mai 2011 (Arbeitsbericht Nr. 144) damit gemeint, die Bundesregierung habe für die AGS perspektivisch „zusätzliche nationale Fähigkeiten“ vorgesehen?

10

Mit welcher Zielsetzung und welchen Aufgaben wurde die „Global Hawk/ Euro Hawk Users Group“ gegründet, wer gehört ihr an, und wie werden Treffen und Tagesordnungen geregelt?

11

Wann, wo und von wem wurde der endgültige Vertrag mit den Herstellern der „Global Hawk“ unterzeichnet?

12

Inwiefern und mit welchem Inhalt hat sich die Bundesregierung in die Verabschiedung eines „Programme Memorandum of Understanding“ (PMOU) zur Beschaffung des „Global Hawk“ eingebracht?

13

Wie werden sich die 28 NATO-Staaten finanziell bzw. mit Sachmitteln oder sonstigen Kapazitäten an der AGS beteiligen? Inwiefern trifft es zu, dass nach Ausstieg vieler Regierungen aus der AGS die Kosten für die verbliebenen NATO-Mitglieder steigen?

14

Mit welcher Technik zur Bodenbeobachtung oder Signalerfassung werden die „Global Hawk“ ausgerüstet?

15

Welche weiteren optischen, radartechnischen oder sonstigen zur Überwachung und Spionage geeigneten Anlagen sollen eingebaut werden?

16

Inwiefern trifft es zu, dass die Bundesregierung zum Vertragsabschluss auf den Einbau des „Transatlantic Cooperative AGS Radars“ (TCAR) gedrungen hatte?

17

Welche konkreten Leistungen werden vom TCAR-Konsortium nach der Änderung der Radarkomponenten weiterhin erbracht?

18

Worin besteht nach Ansicht der Bundesregierung die herausragende Fähigkeit des ISIS-Moduls (ISIS = Integrated Signal Intelligence System), das EADS für den „Euro Hawk“ entwickelt hat und was vom Bundesverteidigungsminister am 5. Juni 2013 in der Bundespressekonferenz als eines der besten der Welt bezeichnet wurde? Inwiefern kann mit dem ISIS-Modul auch der TETRA- (Terrestrial Trunked Radio) und TETRAPOL-Funk (digitaler Funk von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) abgehört werden?

19

Welche Testflüge oder Präsentationen der „Global Hawk“ fanden bislang statt, mit welchem Ziel wurden diese jeweils absolviert, und welche Gebiete wurden jeweils überflogen?

20

Welche einmaligen und laufenden Kosten entstehen für die gesamte AGS, und wie verteilen sich diese (bitte insbesondere für Beschaffung und Betrieb der Drohnen darstellen)?

21

Welche Folgekosten entstehen im Rahmen der gesamten AGS für die Infrastruktur in Deutschland (sofern die Kosten für die Teilfragen noch nicht beziffert werden können, bitte die Größenordnung angeben)?

22

Welche Firmen sind mit der Planung, Errichtung und dem Betrieb des Luft- und Bodensegments beauftragt (bitte für die einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)? Wie sind Fragen der Leitung oder Subunternehmerschaft bei der Ausführrung des Vertrages geregelt?

23

Auf welche Weise und von wo sollen die Spionagedrohnen gesteuert werden?

24

Wie müssten (nach jetzigem Stand) die für etwaige Missionen notwendigen Überflugrechte erlangt werden, und auf welchem Wege wird dies gewöhnlich abgewickelt?

25

Was ist der Bundesregierung über den Vorgang zur Stationierung der US- Drohnen „Global Hawk“ auf Sigonella bekannt?

26

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann die von der US-Luftwaffe in Sigonella stationierten „Global Hawk“ über eine luftfahrtrechtliche Zulassung verfügen könnten?

27

Für welche Einsätze (nicht nur im Rahmen von NATO-Missionen) wurden die von der US-Luftwaffe in Sigonella stationierten „Global Hawk“ nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Stationierung genutzt?

28

Welche neueren Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern US-Missionen mit Drohnen über einen satellitengestützten Datenlink (SATCOM) in Rheinland-Pfalz abgewickelt werden? Inwiefern ist daran nicht nur das Regionalkommando AFRICOM, sondern auch die Kommandos EUCOM und CENTCOM beteiligt?

29

Welche Arbeitsgruppen oder Unterarbeitsgruppen befassen sich mit der Integration größerer Drohnen in NATO-Verbände?

30

Welche Einrichtungen sollen mit der jeweiligen Flugkontrolle der „Global Hawk“ der NATO befasst werden? Inwieweit werden im Regel- oder Einzelfall auch zivile Verkehrsbehörden eingebunden?

31

Inwiefern sieht der Vertrag der NATO mit den ausführenden Unternehmen die Erbringung von Leistungen vor, um eine luftfahrtrechtliche Zulassung für Italien oder andere Länder zu erhalten, und welche Bestimmungen werden genau getroffen?

32

Welche Aussagen trifft das Gutachten der Firma IABG Industrieanlagen- Betriebsgesellschaft mbH, das vom Bundesverteidigungsministerium zu Mehrkosten bei der Musterzulassung des „Euro Hawk“ in Auftrag gegeben wurde, hinsichtlich der Verteilung zu erwartender Kosten auf verschiedene Posten (bitte aufschlüsseln)?

33

Inwiefern hat das Bundesverteidigungsministerium die Ankündigung von Bundesverteidigungsminister Dr. Thomas de Maizière vom 5. Juni 2013 umgesetzt, das „wir uns mit dem Zulassungsland Italien auf gemeinsame Zulassungsanforderungen verständigen“, bzw. welche entsprechenden Schritte sind geplant (www.flugrevue.de vom 5. Juni 2013 „de Maizère verteidigt Euro-Hawk-Entscheidung“)?

34

Wo sollte die vom Bundesverteidigungsminister am 5. Juni 2013 im Verteidigungsausschuss des Deutschen Buntestages vorgeschlagene „militärische Luftfahrtbehörde“ in Deutschland angesiedelt werden, und mit welchen Aufgaben, Forschungen oder Studien würde diese betraut (www.faz.net vom 5. Juni 2013 „De Maizière: Die richtige Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt“)?

35

Inwieweit folgt das AGS den Empfehlungen zur Entwicklung von „Sense and Avoid“-Verfahren, wie sie die NATO vor fünf Jahren in Kalkar veröffentlichte (http://nsa.nato.int/nsa/zPublic/stanags/CURRENT/4586Eed03.pdf)? Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch Erkenntnisse der Studien „Unmanned Aircraft System Mid-air Collision Avoidance Function“ (MIDCAS) oder der Studie der DFS „Validierung von UAS zur Integration in den Luftraum“ sowie entsprechende Forschungen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. genutzt?

36

Über welche Systeme zum Ausweichen von Kollisionen verfügen die „Global Hawk“?

37

Wie werden die von den „Global Hawk“ erfassten Informationen übertragen?

38

Welche weiteren Betriebskosten entstehen durch den Betrieb des AGS sowohl für die NATO als auch für die einzelnen Mitgliedstaaten?

39

Welche Rolle spielte die „Alliance Ground Surveillance Industries GmbH“ in den Vertragsverhandlungen bzw. nach dessen Abschluss?

40

Wann haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung welche NATO-Staaten aus der AGS zurückgezogen, und welche Gründe wurden von diesen dazu mitgeteilt?

41

Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass einige NATO-Staaten eigene Überwachungskapazitäten für die AGS bereitstellen, auch um sich dadurch finanziell zu entlasten?

42

Inwiefern und mit welchem Inhalt trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Türkei grundsätzliche Bedenken gegenüber der AGS geäußert hatte, und wie haben sich die NATO-Staaten hierzu positioniert?

43

Inwiefern könnten die „Global Hawk“ der NATO auch für zivile oder polizeiliche Zwecke genutzt werden? Welche Überlegungen wurden hierzu angestellt, und welche Vereinbarungen oder Absichtserklärungen wurden getroffen?

1

Wie viele Drohnen welchen Typs bzw. welcher Baureihe sollen hierfür genutzt werden, und inwiefern hat sich die Anzahl der zu beschaffenden Flugroboter in den Planungen des Programms verändert?

1

Worin besteht das Bodensegment des AGS?

1

Wo und wie sollen die von den „Global Hawk“ erfassten Informationen gesammelt, prozessiert und ausgewertet werden?

6

Welche weiteren haushaltsrechtlichen Prüfungen wurden seit Beginn der AGS vorgenommen?

6

Wie bewertet die Bundesregierung ihre Informationspolitik hinsichtlich der AGS gegenüber dem Bundesrechnungshof und dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in der Rückschau?

9

Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 29. Februar 2012 (Plenarprotokoll 17/161) von einer Ergänzung des NATO-Programms durch eine „interoperable nationale Beistellung von HALE IMINT“ spricht?

9

Wann und von wem soll über das „Flugzeugmuster“ entschieden werden, das Deutschland in einer Stückzahl von vier dem NATO-AGS-Programm „beistellen“ will?

9

Welche „planerische Vorsorge“ wurde hierfür getroffen (Bericht des Bundesverteidigungsministers am 5. Juni 2013 im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages), und welche Abteilungen sind hierzu mit welchen konkreten Maßnahmen befasst?

9

Inwiefern war oder ist denkbar oder sogar geplant, „Euro Hawk“ (auch den Prototyp „Full Scale Demonstrator“) der Bundeswehr für die AGS zu nutzen?

11

Um welche Art von Vertrag handelt es sich (beispielsweise Entwicklungsvertrag oder Beschaffungsvertrag)?

11

Wie ist die Bezahlung vorgesehener Leistungen verabredet?

11

Inwiefern ist sichergestellt, dass für sämtliche Komponenten, inklusive der Software und Missionsprogramme, des „Block 40“ die Ausfuhrgenehmigungen und der Zugang zu der technischen Dokumentation gewährleistet ist?

11

Inwiefern wurde auch ein „Technical Assistance Agreement“ oder eine ähnliche Vereinbarung unterzeichnet, wer hat diese gezeichnet, und welche Regelungen werden getroffen?

11

Welche Änderungen am Vertrag, an der Zeitplanung bzw. in der Projektabwicklung wurden seit der Unterzeichnung des AGS-Vertrages vorgenommen?

12

Was kann die Bundesregierung über besondere Kontroversen oder Übereinstimmungen der NATO-Mitglieder hinsichtlich des PMOU mitteilen?

12

Aus welchem Grund haben nur 13 NATO-Mitglieder das PMOU gezeichnet?

12

Welche Verpflichtungen sind die Unterzeichnenden eingegangen, bzw. welche Absichtserklärungen haben sie damit abgegeben?

14

Inwiefern soll der „Global Hawk“ auch mit einem „Integrierten SIGINT System“ (SIGINT = Signals Intelligence) ausgerüstet werden?

14

Inwiefern ist die Technik geeignet, Mobilfunkverbindungen oder SMS abzuhören, zu stören oder zu manipulieren, und mit welchen technischen Systemen wurde diese Funktion womöglich unterbunden (https://fragdenstaat.de/files/foi/8058/20130307antwort-bmvg-eurohawk.pdf)?

14

Welche der Anlagen sind prinzipiell dafür geeignet und in der Lage, Mobilfunkverbindungen abzuhören und SMS zu lesen?

14

Welche der Anlagen eignen sich für die Störung und Manipulation von Telekommunikation?

15

Woraus besteht das „Multi-Platform Radar Technology Insertion Program Radar“ (MP-RTIP), und über welche Fähigkeiten verfügt das Gerät?

15

Inwiefern trifft es zu, dass laut Bericht die Entwicklung des Systems hinter dem ursprünglichen Zeitplan zurückliegt?

15

Wie kam die Entscheidung zum Einbau des MP-RTIP zustande?

16

Aus welchem Grund wurde dem MP-RTIP der Vorzug gegeben, und wie hat sich die Bundesregierung dazu positioniert?

16

Inwiefern wäre dies eine Abweichung vom Vertrag und könnte ein Grund für die Bundesregierung darstellen, sich aus etwaigen Verpflichtungen zurückzuziehen?

17

a) Inwiefern trifft es zu, dass die Bundesregierung zum Vertragsabschluss auf den Einbau des „Transatlantic Cooperative AGS Radars“ (TCAR) gedrungen hatte?

19

Von wo und von wem wurden die Flüge jeweils gesteuert?

19

Wo wurden die Tests ggf. durchgeführt, und welche Zulassungen für die Teilnahme am Luftverkehr hatten die „Global Hawk“ dabei jeweils?

21

Inwiefern soll in diesem Zusammenhang in Satellitentechnologie, Kommunikationsinfrastruktur, Glasfaserkabel oder Relaisstationen investiert werden?

21

Inwiefern entstünden auch Kosten für den Aufbau oder Betrieb für die militärische oder geheimdienstliche Analyse der vom „Global Hawk“ generierten Daten?

21

Inwiefern trifft es zu, dass die NATO oder die Bundesregierung für die gesamte AGS auf die Anmietung kommerzieller Satellitenkapazitäten zurückgreifen muss, und welche Überlegungen existieren hierzu?

21

Auf welche Satellitensysteme der Bundesregierung könnte dabei zurückgegriffen werden?

21

Welche Angehörige der Bundesregierung sind bereits jetzt in NATO- Planungsstäbe entsandt, um die Entwicklung der AGS zu befördern?

23

Inwiefern ist es möglich oder sogar beabsichtigt, die Steuerung der „Global Hawk“ aus Bodenstationen anderer Länder vorzunehmen?

23

Welche Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland wären hierfür geeignet, bzw. welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um entsprechende Kapazitäten zu errichten?

23

Welche Einrichtungen kämen nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen Ländern infrage bzw. sind sogar dafür vorgesehen?

25

Inwiefern ist auch die Bundesregierung in dieser Angelegenheit tätig geworden?

25

Wann und auf welchem Wege wurde die Bundesregierung über die italienische Zusage informiert?

26

Sofern eine teilweise Zulassung bereits existiert, welcher Inhalt ist der Bundesregierung dazu bekannt?

26

Sofern keine Zulassung existiert, was kann die Bundesregierung zu Einschränkungen hinsichtlich etwaiger Missionen, die auch im Rahmen der NATO stattfinden, mitteilen?

26

Inwiefern trifft es zu, dass Flüge bislang nur im militärischen Luftraum oder über dem Meer stattfinden können, was damit nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch für die NATO-Drohnen gelten muss?

26

Worin besteht die Vereinbarung der NATO-Beschaffungsagentur NAGSMA mit der italienischen militärischen Zulassungsbehörde (DAA)?

26

Welchen Stand haben die Zulassungsarbeiten der DAA, und welche weiteren Details wurden auf den letzten Sitzungen des Board of Directors der NAGSMA hierzu mitgeteilt?

26

Inwiefern sind die Bundesregierung oder die NATO in die Studie „Initial Integration of Remotely Piloted Aircraft (RPA) into Non-Segregated Airspace“ der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation eingebunden, bzw. welche Details sind der Bundesregierung hierzu bekannt?

27

Sofern die Bundesregierung hierzu über keine detaillierten Informationen der US-Armee verfügt, welche eigenen Erkenntnisse sind ihr dazu bekannt?

27

Inwiefern und auf welche Weise nutzt die US-Luftwaffe die Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung auch für eine „Broad Area Maritime Surveillance“, und wo bzw. mit welcher Zielsetzung findet diese statt?

28

Was ist der Bundesregierung mittlerweile über den Ausbau einer Relaisstation in Ramstein bekannt (http://netzpolitik.org/wp-upload/AFD- 101203-039.pdf)?

28

Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat die US-Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung erwogen oder versucht, die Einrichtung über Mittel der NATO zu finanzieren?

29

Welche Aufgabe übernimmt hierfür die „Joint Capability Group on Unmanned Aerial Vehicles“ (JCGUAV), bei der Deutschland zusammen mit den USA und Frankreich den Vorsitz der innehat?

29

Worin besteht der gegenwärtige Beitrag welcher deutscher Stellen für die JCGUAV?

30

Inwieweit werden im Regel- oder Einzelfall auch zivile Verkehrsbehörden eingebunden?

31

Welche Firmen, Institute oder sonstige Einrichtungen erhielten hierzu Aufträge bzw. sind mit Forschungen befasst, und welchen Inhalt bzw. welche Zielsetzung haben diese?

31

Inwieweit werden die Anstrengungen zur luftfahrtrechtlichen Zulassung in Italien mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) koordiniert?

31

Inwieweit könnten die für Italien benötigte luftfahrtrechtliche Zulassung von Ergebnissen gleichlautender Anstrengungen der EASA profitieren?

31

Welche Leistungen wurden oder werden von Einrichtungen der Bundesregierung erbracht, um eine luftfahrtrechtliche Zulassung für Italien oder andere Länder zu beschleunigen?

32

Welche weiteren Funktionen oder Aufgaben hatten die IABG, die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bei der gesamten Entwicklung des „Euro Hawk“ übernommen?

32

Inwiefern haben die Firmen IABG und EADS im Rahmen ihrer Vertragsabwicklung nach Kenntnis der Bundesregierung möglicherweise Exportrichtlinien der USA verletzt, und wie hat das Bundesverteidigungsministerium darauf gegebenenfalls reagiert?

33

bzw. welche entsprechenden Schritte sind geplant (www.flugrevue.de vom 5. Juni 2013 „de Maizère verteidigt Euro-Hawk-Entscheidung“)?

34

und mit welchen Aufgaben, Forschungen oder Studien würde diese betraut (www.faz.net vom 5. Juni 2013 „De Maizière: Die richtige Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt“)?

35

Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch Erkenntnisse der Studien „Unmanned Aircraft System Mid-air Collision Avoidance Function“ (MIDCAS) oder der Studie der DFS „Validierung von UAS zur Integration in den Luftraum“ sowie entsprechende Forschungen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. genutzt?

36

Sofern die „Global Hawk“ über keine oder ungenügende derartige Systeme verfügt, welche Anstrengungen werden zur Erlangung der Fähigkeiten unternommen, welche Kosten entstehen dafür, und wie werden diese übernommen?

36

Inwiefern trifft eine Meldung des Informationsdiensts „Defense Industry Daily“ (29. Mai 2013) zu, wonach die US-Luftwaffe über ein entsprechendes System verfügt und dieses womöglich zur Verfügung stellen könnte?

37

Welche Satelliten, Glasfaserkabel oder sonstigen Kapazitäten sind hierfür vorgesehen?

37

Welche neuen Kapazitäten zum Transport der Informationen werden hierfür errichtet?

37

Inwiefern gehören zum AGS weitere Anlagen, darunter etwa Relaisstationen in anderen Ländern?

37

Inwiefern trifft es zu, dass Anlagen zur Auswertung oder sogar Steuerung der „Global Hawk“ mobil sein sollen und um welche Anlagen handelt es sich dabei genau?

39

Wer gehörte bzw. gehört nach Kenntnis der Bundesregierung der GmbH an?

39

Welche Geschäftsbeziehungen oder sonstigen Kontakte unterhält die Bundesregierung mit der „Alliance Ground Surveillance Industries GmbH“?

40

Welche weiteren Gründe sind der Bundesregierung hierzu bekannt?

40

Inwiefern hat auch die Bundesregierung erwogen, – etwa wegen knapper Finanzmittel – aus dem AGS auszusteigen?

40

Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass mehrere Mitgliedstaaten kritisiert haben, dass die Luftfahrzeuge ausschließlich in den USA gekauft würden (von Wikileaks veröffentlichte Botschaftsdepesche USNATO 00000616 vom 21. November 2007, wikileaks.org/ cable/2007/11/07USNATO616.html), und welche Haltung vertrat bzw. vertritt die Bundesregierung?

41

Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Beiträgen im Einzelnen?

41

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag Frankreichs, statt der „Global Hawk“ lieber die israelischen „Heron TP“ zu kaufen (www.airforce-technology.com/news/newsfrance-offers-heron-tp-for-nato-ags-programme), und wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert?

41

Inwiefern beurteilt es die Bundesregierung hinsichtlich der „Global Hawk“ aus heutiger Sicht als womöglich zielführender, wegen der strengen ITAR-Regeln der USA besser ein Modell zu beschaffen, das weniger strengen Exportkriterien unterliegt?

Berlin, den 12. Juni 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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