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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ausnahmetatbestände der Industrie beim Strompreis

Entlastungen bei der Energie- und Stromsteuer, verminderte Konzessionsabgaben sowie Entlastungen bei der Offshore-Umlage für Großabnehmer, Überzuteilung kostenloser Emissionszertifikate, Vergütung abschaltbarer Lasten<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

06.08.2013

Aktualisiert

16.06.2025

Deutscher BundestagDrucksache 17/1416001. 07. 2013

Ausnahmetatbestände der Industrie beim Strompreis

der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Sven-Christian Kindler, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu stärken, werden zahlreiche Vergünstigungen und Ausnahmen bei den durch staatliche Regelungen induzierten Energie- und Strompreisaufschlägen gewährt. Diese Ausnahmeregelungen wurden im Laufe der Zeit immer wieder reformiert und ausgeweitet und hatten im Jahr 2012 einen finanziellen Umfang von rund 9,2 Mrd. Euro („Befreiungen der energieintensiven Industrie in Deutschland von Energieabgaben“ unter www.rosalux.de). Unter anderem durch jüngste Reformen der Bundesregierung wird die Summe im Jahr 2013 weiter ansteigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Entlastungen bei der Energie- und Stromsteuer

Fragen9

1

Mit Steuerausfällen in welcher Höhe rechnet die Bundesregierung für die Jahre 2013 und 2014 durch Steuervergünstigungen bei der Energie- und Stromsteuer, und wie viele Fälle sind jeweils betroffen durch

a) den Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer,

b) die Energie- und Stromsteuerbefreiung für bestimmte Prozesse und Verfahren,

c) die allgemeinen Energie- und Stromsteuerermäßigungen für das produzierende Gewerbe?

2

Welche Erwartungen legt die Bundesregierung dabei für die Steuerschätzung zugrunde, falls noch keine konkreten Zahlen vorliegen?

3

Wie setzen sich die Entlastungen der verminderten Konzessionsabgaben für Großabnehmer zusammen (bitte Bestandteile einzeln ausweisen), dessen Gesamtvolumen von der Bundesregierung im Monitoringbericht „Energie der Zukunft“ für die Jahre 2011 und 2012 mit 3,6 Mrd. Euro beziffert wird, und sind darin nur die Befreiungen nach § 2 Absatz 4 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) enthalten, oder auch die verminderten Konzessionsabgaben für Sondervertragskunden?

4

Welche konkreten Annahmen zur befreiten Strommenge und zum Entlastungsbetrag liegt der Angabe von 3,6 Mrd. Euro zugrunde?

5

Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Entwicklung des Entlastungsvolumens in den Jahren 2013 und 2014 vor, und erwartet sie, dass das Volumen durch den Anstieg des Grenzwertes auf über 11 ct/kWh und die damit einhergehende zunehmende Zahl von entlasteten Unternehmen weiter ansteigen wird (bitte begründen)?

6

Wie viele kostenlos zugeteilte Emissionszertifikate hat die Industrie in den Jahren 2011 und 2012 jeweils nicht benötigt, und welchen Marktwert hatten diese Zertifikate?

7

Wie viele Zertifikate wurden in den Jahren 2011, 2012 und 2013 kostenlos Industrieanlagen (bitte nach Größe aufschlüsseln) zugeteilt?

8

In welchem Umfang haben die Übertragungsnetzbetreiber seit Inkrafttreten der Verordnung über abschaltbare Lasten Ausschreibungen vergeben und abschaltbare Lasten vergütet (bitte nach Anzahl der Unternehmen, aus welchen Branchen diese stammen und tatsächlich abgeschalteten MWh aufschlüsseln)?

9

Von welcher Entlastungshöhe geht die Bundesregierung für Großabnehmer im Vergleich zu den Haushaltskunden für die Jahre 2013 und 2014 bei der im Rahmen der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im vergangenen Jahr geschaffenen Offshore-Umlage aus?

Berlin, den 28. Juni 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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